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6. 1870.

Rechnung über 128 M. für Schulgeld und Kleider für das Kind bei- Jan der Tagesordnung, so daß der ganze Arbeitsnachiveis einfach ist. Sodann unterschreiben Sie das Testament und überreichen es offen gelegt, mit dem Bemerken, daß, wenn sie nicht bis zum Sonn- illusorisch werde und der Brauerstand hierdurch ruinirt werde. Der oder versiegelt, aber persönlich dem Amtsgericht. Machen Sie ein wechsel abend Geld oder Antiport hätte, sie sich nach Westend   wenden Krebsschaden des Arbeitsnachweises aber sei das Prozentsazwesen in feitiges Testament, so müssen beide Eheleute unterschreiben und zu Gericht gehen, G. H. 100. Das Urtheil des Reichs- Versicherungsamtes ist nicht mehe müsse. Herr v. B. habe sie darauf aufgefordert, in seine Wohnung zu seiner augenblicklich gebräuchlichen Form; gerade in diesem Punkte angreifbar. Die Entscheidung desselben entspricht den Gesek, wiewohl der kommen. Hier habe er ihr 50 m. gegeben, mithin habe sie insgesammt sei es nothwendig, so schnell als möglich Remedur zu schaffen. armen Berunglückten 60 pt. der Bollrente mit nur 1 Mr. 35 Pf. 80 M. erhalten. Worte seien dabei kaum gewechselt worden. Er habe Dann wird ferner dem Kuratorium der Vorwurf gemacht, daß monatlich zugebilligt find. Würde das Unfallversicherungs: Gesetz nicht bez ihr zwar gesagt, daß, wenn er nicht belästigt werde, von einer Ab- seine Lässigkeit an den jezigen Mißständen einzig und allein stehen, so hätte die Verunglückte auf grund des Haftpflicht- Gesetzes etwa das findung die Rede sein könne, sie habe ihn nun auch in keiner Weise Schuld feien, wogegen sich Beher und Kilbinger als Kuratoriums- Behnfache zu beanspruchen. Das Unfallversicherungs- Gesetz hat einen großen belästigt, er habe aber wieder nichts mehr von sich hören lassen. Da mitglieder seitens der Arbeitnehmer vertheidigen. Meyner will in Theil der Arbeiter geschädigt und schafft, sowohl was die Höhe der habe sie denn am 19. April des Abends auf ihn in der Platanen- einer Volksversammlung die Zustände im Renten" wie die Art des Verfahrens anlangt, ein gegen die Arbeiter Allee gewartet, bis derselbe seine Braut nach der väterlichen Billa   der gesammten Berliner   Arbeiterschaft unterbreitet wissen. Täterow wirkendes Ausnahmerecht schlimmster Art. Dies ist wiederholt im Reichstag dargelegt und Aenderung begehrt. A. 3., Nummetsburg. Nein. gebracht und alsdann zurückkehrte. Nun sei sie auf ihn zugetreten ist der Ansicht, vorläufig die ganze Angelegenheit noch energisch im Jugend hat keine Tugend. Ein durch Gerichtsurtheil auferlegter Beriveis und habe ihn an sein Versprechen erinnert. Er habe sie aber furz ab- Kuratorium den Arbeitgebern gegenüber zu vertreten. Schüler ist eine Strafe. Ein Beuge, der in seiner Jugend solchen Verweis erhalten gewiesen und sei davongelaufen. Da habe sie ihm in der Empörung nach- rathet vor allen Dingen davon ab, vorläufig die Kommission fallen hat, müßte also die Frage, ob er bestraft ist, bejahen. Indessen wird diese gerufen:" Die ganze Welt soll wissen, was Du für ein erbärmlicher zu lassen, um sich dadurch nicht in den Augen der Unternehmer eine Frage keineswegs immer an Zeugen gerichtet. Liegt einem Zeugen daran, und herzloser Mensch bist!" Daß sie gerufen habe- wie die An- Blöße zu geben. In diesem Sinne äußert sich auch Richter daß die Frage ihm nicht vorgelegt wird, so thut er gut, sich an das Gericht flage   behaupte:--, erbärmlicher Lump bist! Man müßte dem Feigling in seinem Schlußwort. Laufe der Diskussion mit der schriftlichen Bitte zu wenden, ihm, der die und die Strafe erlitten eine Kugel durch den Kopf schießen!", das sei unwahr. Der als einziger eingegangene Resolution gelangt nunmehr zur Annahme:" Die hat, die Frage, ob er bestraft ſei, nicht vorlegen zu wollen. Es ist wohl Belastungszeuge geladene Premierlieutenant Rud. v. Bismarck erkannte Brauerversammlung bedauert, daß die am 31. Oktober 1897 in wird ein Beuge nur befragt, ob er wegen Meineids oder mit Zuchthaus­faum ein Richter, der dann dennoch diese Frage stellt. Im allgemeinen Hussitenstr. 15, 2 Streitende. Nein. die Darstellung der Angeklagten über sein Verhältniß zu ihr, er glaube öffentlicher Versammlung gewählte Kommission nicht mehr für die strafe bestraft ist. aber keinerlei Verpflichtung zu haben, denn er habe den Verdacht, Allgemeinheit erreichen konnte und daß sowohl das Kuratorium wie ist nur strafbar( und dann noch nicht verjährt), wenn etwa das Kind nicht Petermann. Sie haben zu beweisen. daß die Angeklagte ihm nicht allein ihre Gunst geschenkt habe, auch der Verein der Brauereien Berlins   und Umgegend den todt zur Welt gekommen ist. wofür er allerdings keinen Beweis habe. Im Sagungen des Arbeitsnachweises nicht stattgegeben haben. Die Ver-- Freiheit. Die Sache ist Freiheit. Die Sache ist nicht verjährt, Pfändung kann innerhalb: übrigen habe er der Angeklagten die 50 Mark auf den Brief vom sammlung beauftragt die Kommission, neue Unterhandlungen herbei- 30 Jahren seit Erlaß des rechtskräftigen Zahlungsbefehls wiederholt werden. Wette ein Viertel. 1. Die Bestimmungen über Verjährungen 10. November 1897 mur aus Besorgniß gegeben, daß dieselbe ihre zuführen. Für die sagungsgemäßen in diesem Jahre stattfinden- sind erst dieser Tage wieder ausführlich an dieser Stelle wiedergegeben. Drohung wahr machen und sich an seine Braut wenden könne. Auf den Kuratoriumswahlen hat die Kommission eine rege 2. Ein Gesuch zur Zulassung zur Hebammen Prüfung u. s. w. damit diesmal die Frage des Vertheidigers Dr. Leonhardt Friedmann, ob er denn Agitation einzuleiten, wahre Vertreter der ist in Berlin   an das Polizeipräsidium zu richten. Die näheren Be keinerlei moralische Verpflichtung fühle, erwiderte der Beuge: Interessen der Brauerei- Arbeiter zu Kuratoriumsmitgliedern ftimmungen über Zulassung zum Hebammen- Beruf enthalten die polizei: " Ja, aber moralische Verpflichtungen können gewählt werden." Ein Antrag Mehner's, daß das Kuratorium lichen Bekanntmachungen vom 6. August 1883, 16. April 1884 und doch auf strafrechtlichem Gebiete nicht in betracht in Zukunft dafür Sorge zu tragen habe, daß Böttcher nicht unter 11. Oftober 1881. Dieselben können Sie auf der Redaktion in der juristischen P. R. 24. 1. Das ist bei der bestehenden dem tommen! Daß er weitere Ausgaben als die erwähnten 30 und dem 1894 vereinbarten Minimallohn eingestellt werden, wird gleich- Sprechstunde einsehen. 50 M. für Mutter oder Kind gemacht, verneinte Zeuge. Dagegen falls angenommen. Im Verschiedenen berichten Narrotschack, Arbeiter immer ungünstiger werdenden Rechtsprechung des Reichs- Versiche 2. Legen Sie gegen die Aufforderung, behauptete er, daß ihm die Angeklagte bei dem Rencontre vom Preuß und Träger über verschiedene Mängel in den Arbeits- rungsamts möglich. 19. April die Müße vom Kopfe gerissen habe. Er habe ihr dieselbe verhältnissen und in der Arbeitsordnung; es werden hierbei be- sich in die Anstalt zu begeben, Berufung beim Schiedsgericht ein. C. B. 1. Solch' Antrag ist nicht an die Staatsanwaltschaft, sondern G. 2. 10. Sie entwunden, habe aber schnell davon laufen und sich hinter sonders die Brauerei von d'Heureuse, Brauerei Friedrichshain, an das Gericht zu richten. Zumeist wird er abgelehnt. einem Zaun verstecken müssen, weil et fürchtete, daß eine Bözow, Pazenhofer und Pichelsdorf namhaft gemacht. Ein Antrag tönnen Strafantrag an die Staatsanwaltschaft richten. Es ist zweckmäßig, B. M. standalöse Szene entstehen toimte. Hinter dem Zanne habe Preuß, für die Streifenden in Mannheim   und Erfurt   tüchtig auf den vor Einreichung desselben in der Sprechstunde vorzusprechen. er deutlich gehört, wie die Angeklagte rief: Die ganze in Umlauf gefeßten Sammellisten zu zeichnen, wird einstimmig an- In fünf Jahren.- Lichterf. K. B. 1. Nein. 2. Die Kaffe hat voll die Bandage zu zahlen. 3. Die Frage, ob Krantentassen für künst Welt soll erfahren, was Du für ein erbärmlicher Lump bist! Man genommen. liche Zähne aufzukommen haben, ist, wie wir wiederholt eingehend an müßte dem Feiglinge eine Kugel durch den Kopf jagen!" Er habe Die Stuckateure hielten am Montag eine öffentliche Versamm- dieser Stelle dargelegt haben, streitig. Nach§ 6 des Krankenversicherungs­denn auch gefürchtet, daß die Angeklagte ihre Drohung wahr lung ab, in der nach einigen Erläuterungen Rösener's Gesetzes sind zu gewähren: freie ärztliche Behandlung, Arznei, sowie Brillen, machen könne und habe sein Haus und seine Wohnung einige Daschütt über den neuerrichteten Streitfond" referirte. Gemäß Bruchbänder und ähnliche Heilmittel. Zu den zum Zweck der freien Kur Zeit von einem Geheimpolizisten bewachen lassen. dem Beschluß einer öffentlichen Versammlung am 1. August bezweckt zu gewährenden Leistungen sollten also auch solche Heilmittel gerechnet werden, Auf Befragen des Vertheidigers setzt Herr v. V. seiner Aussage die Gründung eines Streitfonds eine tägliche Unterstützung von die wie die beispielsweise benannten Brillen und Bruchbänder mit der Kranken­behandlung in unmittelbarem Zusammenhang stehen und zur Sicherung des hinzu, daß seine Befürchtung unbegründet war und nichts geschehen 3 M. bis zur vorläufigen Dauer von 18 Tagen bei Maßregelung Erfolges der Kur nothwendig sind. Danach würden nach Wortlaut und Ab­ist. Die Schwester der Angeklagten, eine hiesige Kaufmannsfrau, oder Arbeitsniederlegung infolge von Lohnaufbesserungen oder sicht des§ 6 künstliche, zwecks Vermeidung schlechter Verdauung und zwecks deponirt, daß ihr Herr v. B. mit Handschlag versicherte, er werde für Aufrechterhaltung des bereits vereinbarten Tarifs. Aehnlich wie bei Heilung von der Vorbeuge von Magenkrankheiten u. f. w. verschriebene das Kind sorgen, als sie ihm die Geburt desselben meldete. Das Zeugniß den Maurern hat ein jeder arbeitende Stuckateur eine Zahngebiffe zu den von der Kasse zu entrichtenden Leistungen gehören. Die der Schwester konnte aber nicht in die Wagschale fallen, da dieselbe wegen wöchentliche Beitragsmarke à 25 Pfennig in eine vom Praris steht indeß auf einem anderen Standpunkt. Das preußische Ober: ihrer nahen Verwandtschaft mit der Angeklagten nicht vereidigt wurde. Vertrauensmann ausgehändigte Streiffarte zu fleben, wenn Verwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 19. Dezember 1887 an­Der Vertheidiger schickte seinem Plaidoyer voraus, daß er sich Mühe er ein Anrecht auf Unterstützung erlangen will. Streifende genommen, nicht alle mit der Krankenbehandlung in unmittelbarem Zu geben werde, sich in dem Maße Gewalt anzuthun, daß er das Ver- find gleich den gemaßregelten und arbeitslosen Kollegen vom Bei- sammenhang stehenden und zur Sicherung des Erfolges der zur kur noth­halten des Herrn v. B. nicht so charakterisire, wie es dieses Vertrag entbunden. Gleichwie bei anderen Gewerkschaften soll der wendigen Heilmittel seien als ähnliche" im Sinne des§6 anzusehen. Vielmehr seien, ähnliche" Heilmittel nur solche, die bezüglich des Kostenpunktes halten geradezu herausfordere. In bezug auf die Erpressung be- Streiffonds dazu dienen, den Kampf mit dem Unternehmerthum mit den Brillen und Bruchbändern ähnlich sind. Es sei daher von Fall zu Fall antragte der Vertheidiger Freisprechung. Der Vater des Kindes größerem Nachdruck als bisher führen zu können. Nach einer kurzen unter Berücksichtigung des Kostenpunktes eine Entscheidung zu treffen. Diesem hatte ernste Pflichten diesem und der Mutter gegenüber und regen Diskussion, in der Barzanti und Krebs die all- oberverwaltungsgerichtlichen Frrthum sind einige Gerichte gefolgt. Eine einheit­und wenn die Angeklagte in ihrer Gutmüthigkeit und in gemeine Durchführung der Beitragsleistung bezweifelten, wurde das liche Praxis besteht nicht. Das Reichsgericht hat solche Klage noch nicht ent­dent Bewußtsein, daß der Vater des Kindes gänzlich mittellos sei, von der Lohnkommission ausgearbeitete Streifreglement mit allen schieden und wird auch schwerlich zu einer Entscheidung Gelegenheit haben. H. B., Greifswald  . Für Preußen ist das Pfandleih ihre Ansprüche an denselben rechtlich nicht geltend zu machen ver- gegen vier Stimmen in Form einer entsprechenden Resolution an- gewerbe durch das Gesez vom 17. März 1881 geregelt. fucht habe, so könne das den Vater des Kindes nicht von seinen genommen. Die noch zu ernennenden Werkstatt- Delegirten haben Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Gesetzes sind folgende: Der Pfand moralischen Verpflichtungen entbinden. Für die Beleidigung und bie Streiffarten von Montag, den 12. September, abends 7 Uhr ab leiher darf sich an 8insen nicht mehr ausbedingen oder zahlen lassen, als Bedrohung, die als eine Handlung aufzufassen seien, fönne auf eine im Arbeitsnachweis der Stuckateure, bei Schünemann, Stein- 2Bf. für jeden Monat und jede Mart von Darlehnsbeträgen bis zu 30 M., niedrige Geldstrafe erkannt werden. Der Gerichtshof nahm Er- straße 17( Gormannstraßen- Ecke), mit den Beitragsmarken in und 1 Pf. für jeden Monat und jede den Betrag von 30 M. übersteigende pressung und auch den Begriff des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit Empfang zu nehmen und alles weitere zu veranlassen. In die Mart. Es darf jedoch der Pfandleiher ausbedingen, daß Zinsen mindestens der Handlung an, was aus dem Umstande hervorgehe, daß die Lohnkommission wurden als Ersatz für die ausgeschiedenen vier neue für 2 Monate gezahlt werden müssen. Die& älligkeit des von einem Angeklagte den Rechtsweg nicht beschritten hat(), um ihren Ansprüchen Mitglieder gewählt. Unter" Verschiedenem" wurden vom Ver- Pfandleiher gegebenen Darlehns tritt nicht vor Ablauf von 6 Monaten ſeit deffen Hingabe ein. Der Pfandleiher muß in sein Pfandbuch eintragen: Geltung zu verschaffen. In bezug auf die Beleidigung und Bedrohung trauensmann Daschütt einige nachtheilige Gerüchte über einzelne Datum des Darlehnsgeschäfts, Vor- und Zuname des Verpfänders, Betrag wurde lediglich den Ausführungen des Herrn v. Bismarck gefolgt auswärtige Kollegen wegen angeblicher Lohndrückereien wider- des Darlehns und der Zinsen, Bezeichnung des Pfandes, Zeit der Fälligkeit und so wurde im vollen Umfange der Antlage auf das Straf  - legt und als unwahr bezeichnet. Ferner wurden die des Darlehns. Eine Abschrift dieser Eintragungen muß der dem Darlehns minimum von sechs Wochen Gefängniß erkannt. Die Ver- Kollegen ersucht, die Frage die Frage wegen eventueller Gründung nehmer zu übergebende Pfandschein enthalten; falls Pfandbuch und urtheilte mag fich mit den zahlreichen ehrenhaften Arbeitern trösten, eines eigenen Organs für die Stuckateure als Antrag für den Pfandschein nicht übereinstimmen, gilt der dem Verpfänder günstigere, dem die bei Lohndifferenzen Unternehmern gegenüber ein unüberlegtes fommenden Verbandstag zu erörtern, wo auch die Frage: ob wie Pfandleiher nachtheiligere Inhalt. Der Verpfänder ist berechtigt, das Pfand jederzeit bis zum Abschlusse des Verkaufs einzulösen. Der Pfandleiher Wort gebrauchten und dann wegen des entehrenden Vergehens der bisher der Grundstein" oder die Bildhauer- Zeitung" als Organist berechtigt, das Pfand zum Zwecke der Befriedigung wegen seiner Forde­Erpressung auf Monate ins Gefängniß wandern mußten. der Stuckateure gelten soll, jedenfalls zur Entscheidung kommen rung an Rapital und Zinsen nach eingetretener Fälligkeit in öffentlicher Zu einem kleinen Diebesnest hatte der Hausdiener August wird. Zum Schluß wurden alle Kollegen ersucht, umgehend die Auftion ohne vorausgegangene Klage verkaufen zu lassen. Nach er: Chara, der mit drei Familienmitgliedern gestern vor dem hiesigen Wahl von Werkstatt- Delegirten zu vollziehen und davon Anmeldung folgtem Verkauf des Pfandes hat der Pfandleiher den für den Verpfänder Schöffengericht zu erscheinen hatte, seine Wohnung ausgestaltet. Der Au- im Arbeitsnachweis zu veranlassen; gleichzeitig auch die Sammel nach Abzug der Pfandschuld und der Versteigerungskosten etwa verbliebenen geklagte war längere Zeit in einem hiesigen großen Manufakturmaaren- listen zu zeichnen und in der am Montag nach dem 15. stattfindenden Ueberschuß des Erlöses an den Verpfänder zu zahlen oder für denselben innerhalb längstens 14 Tagen bei der Ortsarmenkasse zu hinterlegen. Bis und Posamenten- Geschäft angestellt und hatte daselbst insbesondere Filialversammlung recht zahlreich zu erscheinen. den Fahrstuhl zu bedienen. Da in dem Geschäft in letzter Zeit wieder­zum Ablauf von 3 Wochen nach der Fälligkeit des Darlehns erfolgt die holt Waarendiebstähle vorgekommen waren, die auf die Thätigkeit Einlösung des Pfantes nur gegen Rückgabe des Pfandscheins. Sind seit der Fälligkeit des Darlehns 3 Wochen verflossen, so kann der Verpfänder das bis dahin nicht eingelöste Pfand auch ohne Vorlegung des Pfandscheins eines Hausdiebes hinwiesen, so verstärkten die Aufsichtsorgane ihre einlösen. Das Gesetz findet auf den Pfandleih- Gewerbebetrieb durch den Aufmerksamkeit und schließlich blieb auf dem Angeklagten der Staat keine Anwendung; indessen sind die für die staatlichen Pfandleichhäuſer dringende Verdacht haften, daß er der Dieb sei. Eine in seiner erlaffenen Reglements in allgemeinen mit vorstehenden Bestimmungen überein­Wohnung abgehaltene Haussuchung hat diesen Verdacht nicht mur stimmend.- M. B. 1 u. 2. Wann verjähren in Preußen Forde= bestätigt, sondern auch gezeigt, daß ein Zimmer der Wohnung als rungen? Mit dem Ablauf von 2 Jahren verjähren die Forderungen der Lagerstätte für allerlei gestohlene Waaren diente, die die diebischen Fabrikunternehmer, Kaufleute, Krämer, Künstler, Handwerker und Apotheker Anverwandten des Angeklagten dorthin in Sicherheit brachten. Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Zahl für Waaren und Arbeiten. Ausgenommen von dieser kurzen Verjährung Außer zahlreichen Tuchstoffen und sonstigen aus dem bez. anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwort find solche Forderungen, welche in bezug auf den Gewerbebetrieb Geschäft des Empfängers der Waare oder Arbeit entstanden sind. Diese verjähren Herrührenden Gegenständen wurden daselbst ver= schiedene erst in 30 Jahren. Mit dem Ablauf von 2 Jahren verjähren ferner die Waaren mit Beschlag Beschlag belegt, die aus dem Forderungen der Fabrikunternehmer, Kaufleute, Krämer, Künstler und Hand­Gerson'schen Geschäft stammten, ebenso fand man ein E. S. 24a. Auch in Stuttgart   wird reichlicher Raum für Zuhörer werker wegen der an ihre Arbeiter gegebenen Vorschüsse, der Schul- und Dugend   Messer und Gabeln vor, die dem Restaurateur Aschinger gestohlen worden waren. Es kommte leicht festgestellt werden, daß ein des Kongresses vorhanden sein. Am Berichterstattertisch werden Sie nur Berpflegungsanstalten für Unterhalt, Unterricht und Erziehung, der Lehrer, der Fabritarbeiter, Handwerksgesellen, Tagelöhner und anderer gemeiner Schwager des Chara, der Kutscher Albert Witthaupt, Aufseher bei Blab finden können, wenn Sie von einer Zeitung beauftragt werden. H. K. Fragen Sie bei der Holz- Berufsgenossenschaft Berlin  , Keffel: Handarbeiter" wegen rückständigen Lohnes, der Gastwirthe für Wohnung und Aschinger, und die Schwägerin Frau Emma Witthaupt im Gerson- ftraße 37, an, ob Ihr Fall derselben untersteht! Beföstigung. Mit dem Ablauf von 4 Jahren verjähren die Forderungen der schen Geschäft thätig gewesen war. Beide hatten an ihren Arbeits- W.K. C., P. L. 35. Für Ihre Mutter gelten die wiederholt an dieser Stelle Kirchen, Geistlichen, Kirchenbeamten wegen der Gebühren für firchliche Hand­stätten fleinere Gelegenheitsdiebstähle begangen und das ge- mitgetheilten Regeln über Anfertigung eines Testaments. Dieselben mögen lungen, der Anwälte und Aerzte wegen ihrer Gebühren und Auslagen, der Hand­stohlene Gut nach nach Verabredung bei Chara untergebracht, nachstehend wiederholt werden. Ein Testament muß im Gebiete des lungsgehilfen und des Gesindes wegen Gehalt, Lohn u. s. w., der Lehrherren der den Weitervertrieb besorgte. Das Geschäft muß recht Allgemeinen Landrechts unterschrieben und bei Gericht niedergelegt oder zu hinsichtlich des Lehrgeldes, des Prozeßgegners wegen Erstattung verauslagter Protokoll des Amtsgerichts erklärt sein, um giltig zu sein. Dasselbe gilt Prozeßkosten, des Fiskus auf Nachzahlung für garnicht oder zu wenig gea gut gegangen sein, denn Chara ist in der Lage gewesen, sich in ver- für ein wechselseitiges Testament. Zeugen brauchen zur Anfertigung eines forderter Gerichtskosten. In 4 Jahren verjähren ferner die Rückstände für hältnißmäßig furzer Zeit eine Summe von mehreren tausend Mart Testaments nicht zugezogen zu werden. Für ein wechselseitiges Testament ist etwa vereinbarte Zinsen, die Rückstände an Mieths: und Pachtgeldern, Pensionen, zusammen zu sparen. Dabei hatte seine Frau, die wegen Hehlerei folgende Form zu empfehlen: Wir( Namen der Eheleute) setzen uns ein Besoldungen, Alimenten, Renten und allen anderen zu bestimmten Zeiten unter Anklage stand, nach Kräften mitgeholfen. Der Gerichtshof ander gegenseitig und unsere Kinder( Namen), sowie diejenigen Kinder, die wiederkehrenden Abgaben und Leistungen, desgleichen die Rückstände an Wage: nahm an, daß die Angeklagten ihre Diebstähle ganz systematisch uns etwa noch geboren werden, mit der Maßgabe zu Erben ein, daß der und Pachtgeldern. Die Verjährung beginnt bezüglich der Gebühren und Ueberlebende von uns die von aller Aufsicht und Rechnungslegung befreite Auslagen. Wo diese furzen Verjährungsfristen non 2 und 4 Jahren ausgeführt haben; er verurtheilte Chara zu sechs Monaten, Berwaltung unseres beiderseitigen Bermögens bis zu seinem Tode behält dicht Anwendung finden, sowie für die Fälle, in denen die Fors Albert Witthaupt und Frau Witthaupt zu je einer berechtigt ist, unter Lebenben über die Substanz zu verfügen. Was ierung eingetlagt ist und eine Berurtheilung stattgefunden hat, findet Woche, Frau Chara wegen Hehlerei zu drei Monaten Ge- nach dem Tode des Letztlebenden übrig bleibt, theilen die anderen Erben m allgemeinen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren Anwendung. fängniß. nach der gesetzlichen Erbfolge. Für den Fall einer Wiederverheirathung des Von den noch fürzeren als zweijährigen Verjährungsfristen ist vor allem Ueberlebenden hat Auseinandersetzung nach der gefeßlichen Erbfolge zu er der Anspruch der Soldaten auf Entschädigung für durch den Dienst herbeis folgen. Wer von unseren Erben unser Testament anfechten sollte, den sezen wir geführte Verlegungen hervorzuheben: solche Ansprüche müssen innerhalb auf Pflichttheil." Die Höhe der Koften richtet sich nach der Höhe des Objekts. 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Für die Berechnungsart der Diekosten für profotollarische Testamentsaufgaben sind zwei und vierjährigen Verjährungsfristen gilt folgendes: die Berjährungs­Die Brauer, Böttcher und Brauerei- Hilfsarbeiter hielten doppelt so hoch wie die für die Annahme eines offen oder versiegelt über: frist beginnt rücksichtlich der in Prozessen und Untersuchungen vorkommenden am Sonntag im Lokale des Herrn Hoffmann( Alexanderstraße) eine gebenen Testaments. Durch Benutzung obiger Anweisung wird also die Gerichtslosten und dergleichen mit dent lesz ten Dezember desjenigen Jahres, öffentliche Versammlung ab, in welcher Genosse Täterow in Hälfte erspart. Die Kosten für die Annahme von Testamenten be: in welchem der Prozeß oder die Untersuchung durch rechtskräftiges Urtheil einem beifällig aufgenommenen Vortrag über:" Die Bedeutung der tragen: bei einem Objekt von 2-300.: 2,40 W., von 300-450: 3,-, Entsagung oder Vergleich beendet worden ist. Bei den anderen Förderungen von 450-650: 3,60, von 650-900: 4,20, von 900-1200: 5-, 1200-1600: beginnt die Verjährung mit dem auf den festge setzten Zahlungstag folgenden Arbeiterbewegung für die sozialpolitische Entwickelung" sprach.- 3400-4300: Teßten Dezember, und wenn ein Zahlungstag nicht besonders festgesetzt ist, Hierauf erstattete Richter den Bericht der am 4. November 1897 6,-, 1600-2100: 7,-, 2100-2700: 8,-, 2700-3400: 9,- gewählten Kommission zur Regelung des Ring- Arbeitsnachweises. 10,-, 4300-5400: 11,5400-6700: 12,-, 6700-8200: 13, 8200-10 000: mit dem legten Dezember desjenigen Jahres, in welchem vie Forderungen 14, 10 000-12 000: 15,-, 12 000-14 000: 16,- M. und so steigen bis entstanden. Durch ein ausdrückliches Aner kenntniß wird die Verjährungs­Betreffs der Abänderung einzelner Paragraphen des Statuts 30'000 m. bei je 2000 m. mehr Objekt die Kosten um je 1 M., so daß also frist unterbrochen. des Arbeitsnachweises kam es allerdings zu einer Berhand- bei Objetten von 28-30 000 m. die Kosten 24 M. betragen. Es betragen lung, welche jedoch völlig erfolglos verlief, da die Kuratoriums- bei Objekten von 30-35 000 m. die Kosten 26 M., bei Objekten von mitglieder seitens der Arbeitgeber erklärten, nicht in der Lage 35-40 000 M. 28 M. Von da ab steigt es in der Kostentabelle bei den zu sein, bindende Antworten zu geben. Dagegen wurden durch Objekten um je 10 000 M., bei den Kosten um je 2 M., so daß also bei Dr. Freund, den Vorsitzenden des Arbeitsnachweises der Rings Objekten von 90-100 000 m. die Gebühren 40 M. betragen. Von da ab brauereien, verschiedene, die Vizestellen betreffende Anträge gestellt, steigen die Werthklassen um je 10 000 m., die Gebühren um je 1 M., so welche, obwohl auch von den Arbeitern eine Regelung in diesem 2 Millionen Mart 230 M. foſtet. Die Kosten sind also wie durchweg in daß also z. B. die Testamentsannahme bei Werthen von 1990 000 bis Bunft gerne angestrebt worden wäre, jedoch bei feite gelaffen werden Gerichtssachen bei niederen Objekten prozentual außerordentlich viel höher mußten. Von einem praktischen Erfolg sei also in der That bis auf als bei hohen Werthen. Wechselseitige Testamente gelten als zwei den heutigen Tag durchaus noch keine Rede. Er ersucht daher die Testamente. Der Fiskus erhebt ferner ein Fünftel der angegebenen Säße Swinemde. 769 WNW 1wolfig 1 Nebel Berlin  2 bedeckt Kollegen tüchtig zu agitiren, damit bei den im September für die Aufbewahrung der Testamente. Für die Gröffnung und Aus: Hamburg  763 SSO 1516. bed. 21 die Kuratorium 2 heiter richtigen fertigung einer legtwilligen Verfügung wird so viel wie für die Annahme 766 SSW 1ýlb. bed. bevorstehenden Neuwahlen zum erhoben. Für die Zurücknahme eines Testaments ist, falls. zugleich ein Wiesbaden   769 SO 770 D 1wolfent 767 NO 1 wolfent Leute gewählt würden. folgenden, außer anderes Testament überreicht wird, nichts, sonst die Hälfte der oben München  Wien  769 N 2 bedeckt 14 ordentlich lebhaft verlaufenden Diskussion betheiligen sich Narrotschack, genannten Gebühren zu zahlen. Der einfachste und billigste Weg Wetter: Prognose für Mittwoch, den 7. September 1898. Beyes, Richter, Kilbinger, Metzner, Junice, Lehmann, Träger, Schüler zur Anfertigung eines Testaments ist demnach nicht der proto: Ein wenig wärmer, zeitweise nebelig, vorwiegend heiter und trocken bei und Täterow. Sämmtliche Redner geben drastische Beispiele von follarische, sondern der: Sie sehen Ihren legten Willen auf, achten dabei Berliner   Wetterbureau. den verschiedenen Vorfällen im Arbeitsnachweis; Schiebungen seien darauf, daß Jemand zu Erben eingesetzt und kein Pflichttheilserbe übergangen schwachen füdöstlichen Winden. Verantwortlicher Redakteur: Hugo Poetsch in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin  .

Versammlungen.

An der nun

Landsmannschaft der Schleswig- Holsteiner. Heute, Mittwoch, vends Uhr: Bersammlung in Fenerstein's Festsälen, Alte Jakobstr. 75. Freie Vereinigung der Badenfer. Heute, abends 9 Uhr, bei Lange, Dragonerstr. 15, Bersammlung. Egidy- Vereinigung. Heute abends 8 Uhr: Geselliges Zusammensein im Königgräßer Garten, Königgrägerstr. 111.

Briefkasten der Redaktion.

wird nicht ertheilt.

Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Donnerstag von 6 bis 7 1hr abends statt.

Witterungsübersicht vom 6. September 1898, morgens 8 Uhr.

Stationen

stand mm

richtung

Wind­

Windstärke

771 W

770 NW

Wetter

Temp. n. C.

5° 64° R.

Stationen

and mm

Barometer­

13 Haparanda 766 S 13 Petersburg 13 Corf 16 Aberdeen  13 Baris

Wind­

richtung

Windſtärke

Wetter

2wolfig

Temp. 1. C.

15° G.= 4° N.

10

12

21 18