fogar vor Jahresfrist mit der Führung der Gemeindevorstehergeschäfte| felben Tage traf dann auch die Absage des Herrn Westerburg im Nachbarorte Florweg zu betrauen. Zu seinen Verderb miß- ein. Der Ausschuß aber hat gleichwohl Herrn Schustehrus handelte B. vor kurzem eine Fabrikarbeiterin, was die Einleitung auf die Kandidatenliste gesetzt, ohne deffen Rücktritt von der Kandieines Strafverfahrens gegen ihn zur Folge hatte. Die infolge dessen datur den Stadtverordneten bekannt zu machen. Diesen Umstand retter immer noch nicht ruhig schlafen. Bekanntlich hat das Schöffenseitens der Untersuchungsbehörde angestellten Nachforschungen nach wollen die Anhänger der Matting'schen Kandidatur zum Anlaß gericht in Köpenid seinerzeit weit über hundert Einwohner von seinem Vorleben brachten die überraschende Thatsache, daß man es nehmen, die Wahl des Herrn Schuftehrus anzufechten, da nach ihrer Adlershof , welche ihrer Freude über die Errungenschaften des mit einem langgesuchten früheren Zuchthäusler zu thun habe. Auf Ansicht die Kenntniß von dem Rücktritt des Herrn Schustehrus in 18. März durch Erleuchtung ihrer Fenster Ausdruck gaben, wegen sein Geständniß hin wurde die Berliner Staatsanwaltschaft von dem der Entschließung einer großen Anzahl der Stadtverordneten eine groben Unfugs verurtheilt. Jezt galt es, den Genossen Tempel guten Fange in Kenntniß gesetzt, welche nunmehr die erforderlichen Aenderung hervorgerufen hätte. Die Angelegenheit soll in der zur Rechenschaft zu ziehen, weil er durch öffentliche VerSchritte zur Ueberführung des Verbrechers nach hier eingeleitet hat. nächsten Sigung der Stadtverordneten zur Sprache kommen. breitung des Flugblattes, welches zur Illumination aufVorläufig befindet er sich noch im Gerichtsgefängniß zu Labiau . Auf zwei jugendliche Ausreifer wird gegenwärtig von der verstoßen haben soll. Anfangs wollte man aus dem Inhalt forderte, groben Unfug verübte und Der Kampf gegen die Rabatt- Sparvereine des Nordens Polizei gefahndet. Es handelt sich um die 14- und 16 jährigen des Flugblattes eine Anklage wegen Aufreizung zum Klassengegen das Preßgesez scheint sich vorab wenigstens für die Lieferanten günstig zu gestalten. Gymnaſtaſten Georg Friz und Hans Schur aus Groß- Lichterfelde , has herausdestilliren. Die Amtsanwaltschaft scheint aber, trot Nach dem Berichte der Branchenkommission haben durch unterschrift- welche vor einigen Tagen die elterlichen Wohnmgen heimlich verhaß liche Verpflichtung ihren Austritt aus den Rabatt- Sparvereinen des lassen haben. Der ältere von den beiden Flüchtlingen ist groß und eifrigen Suchens, keine Anhaltspunkte für diese Strafthat gefunden Nordens bis jetzt vollzogen: Grünframhändler 1200, Wilchhändler fchlant; er ist bekleidet mit grauer Hose, grün farrirtem Radfahrer zu haben. Der in klassischem Deutsch abgefaßte Anklagebeschluß 600, Kohlenhändler 400, Schlächter 386, Kolonialwaarenhändler 200 Jacket und Strohhut. Der Jüngere, etivas fleiner, hatte braunen lautet: und Bäcker 166. Um einem etwaigen Wankelmuthe unter den Anzug an, furze Hofen, dunkelblaue Müge und Sporthemd. " Auf Antrag der Königlichen Amtsanwaltschaft wird gegen den Lieferanten zu begegnen, beschloß die Versammlung, daß am Freitag wird vermuthet, daß die jugendlichen Ausreißer, die nur mit ge- verdächtig erscheint, am 18. März 1898 in Adlershof DruckMaterialwaarenhändler Gustav Tempel, welcher hinreichend fämmtliche Lieferungsschilder und noch vorhandenen Sparmarken den ringen Mitteln versehen sind, versuchen werden, einen der großen schriften, nämlich Flugblätter, welche zur Betheiligung an bezüglichen Kommissionen zwecks Rückgabe an die Sparvereine aus Häfen zu erreichen. Die bekümmerten Eltern bitten, über etwaigen einer fozialdemokratischen Kundgebung über die Bedeutung gehändigt werden. Aufenthalt ihrer Söhne der nächsten Polizeibehörde sofortige Wit- bes 18. März auffordern, auf öffentlichen Straßen vertheilt haben theilung zu machen. zu lassen, durch welche eine Beunruhigung des Publikums hervor gerufen wurde, ohne die hierzu erforderliche Erlaubniß der Ortsbehörde nachgesucht, dadurch aber groben Unfug verübt zu haben, Uebertretung gegen§ 360, 11 St.-G.-B. und§ 10 des Preßgesezes
In einer Laube erschossen hat sich Donnerstag Nachmittag, der 35 Jahre alte Töpfer Johann Hude, der aus der Provinz vor mehreren Jahren hierher kam und zuletzt am Weidenweg 76 mit feiner Frau und drei Kindern im Alter von 10, 5 und 2 Jahren wohnte. Hude war früher ein ordentlicher Mensch. Erst vor furzer Zeit gerieth er, anscheinend durch lockere Gesellschaft, auf
Soziale Rechtspflege.
des
Von der Firma Jandorf n. Co. forderte der Hausbiener vom 12. Mai 1851, das Hauptverfahren eröffnet." Wenn Abiege und ergab sich dem Trunke. Bis vor vierzehn Tagen war und Portier J. 11,50 M. für Ueberstunden und eine Sonntagswache, auch der Stil des Anklagebeschlusses recht konfus ist, so geht er bei Eckert in Friedrichsberg beschäftigt, dann legte er die Arbeit indem er sie beim Gewerbegericht verklagte. Der Kläger be- doch aus ihm hervor, daß sich die Anklage nicht auf den nieder und trank ununterbrochen, während seine Frau durch einen hauptete, er habe Tag und Nacht gearbeitet, ohne daß er entsprechend Inhalt, sondern nur auf die Art der Verbreitung Milchhandel für sich und die Kinder das nöthigste zum Lebens- bezahlt worden sei. Eine geregelte Üleberstundenbezahlung sei den Haus Illuminationsprozeß bekannte Amtsrichter Bornhagen an alle der Flugblätter erstreckt. Trotzdem richtete der aus dem unterhalt erwarb. Am Mittwoch Abend kam der Mann wieder dienern der Firma immerfort versprochen worden, das Versprechen habe schwer betrunken nach Hause, schlief sich bis Donnerstag Mittag in man indeffen nicht gehalten. Der Vertreter der Firma wandte in der Beugen die Frage, ob sie an dem Inhalt der Flugblätter Anstoß seiner Wohnung aus und ging dann wieder weg. besuchte er wieder mehrere Kneipen und war schließlich verschwunden. Engagement des Klägers wie bei dem der anderen Hausdiener zc. sei eine Angeklagte Tempel fragte den Zeugen, ob er nicht zu anderen Beugent Nachmittags Verhandlung vor der Kammer VII des Gewerbegerichts ein, beim genommen hätten. Nur ein Zeuge, ein früher wegen Diebstahls aus einer Fabrik entlassener Mann, bejahte diese Frage. Der Als bald nach 6 Uhr Arbeiter das Laubengelände neben dem Bahn- Ueberstundenbezahlung ausdrücklich ausgeschlossen worden. Im damm an der Eldengerstraße betraten, hörten sie einen Schuß übrigen habe man Mehrarbeit bezahlt, aber aus gutem Willen und gesagt habe, wenn sie nicht wüßten, wie sie aussagen sollten, dann fallen und fanden in einer Laube Hude liegen, der fich eine Kugel nach Belieben, nicht nach bestimmten Sägen. Bestimmt folle verbe er fie informiren. Der Zeuge bestritt aber, derartige in die linke Schläfe gejagt hatte. Der Selbstmörder verschied nach aber vom 1. Oktober ab eine Regelung der Bedem Inhalt des Flugblattes fein Aergerniß genommen, auch be Aeußerungen gethan zu haben. Die übrigen Zeugen hatten ant furzer Zeit. zahlung eintreten, und zwar würde jede UeberMit zwei Schuhwunden im Kopfe wurde am Donnerstag Vor- it unde mit 40 f. bezahlt werden. Der ebenfalls an- fundeten sämmtliche 8eugen einschließlich mittag im Humboldthain die Leiche eines Mannes aufgefunden, wesende Inspektor Wachsen vertrat einen sonderbaren, wenn auch geärgerten übereinstimmend, daß ihnen das Flugblatt in dessen Persönlichkeit man noch nicht feststellen konnte. Der Selbst nicht mehr neuen Standpunkt. Er führte betreffs der Sonntags- ihren Wohnungen zugestellt worden sei. Trotzdem also die mörder, der etwa 50 Jahre alt gewesen sein mag, hat eine fleine, wachen aus: In der ersten Zeit nach Eröffnung des Geschäfts sei Beweisaufnahme ein völlig negatives Resultat ergeben hatte, beanfräftige Gestalt, starkes dunkelblondes Haar, das an den Schläfen es den Hausdienern, die die Wache übernehmen wollten, freigestellt 150 M., indem er zur Begründung sagte, es habe sich herausgestellt, tragte der Amtsanwalt die höchste zulässige Geldstrafe, schon etwas ergraut ist, einen kräftigen blonden Schmurrbart, ein worden, sich zu melden. Sie hätten dafür eine Vergütigung erhalten, kleines aber volles Gesicht, eine ziemlich große Nase und braune weil damals die Lohnverhältnisse thatsächlich keine guten gewesen daß das Flugblatt nicht nur in den Wohnungen, sondern Augen. Er trug einen dunkelgrünen Jackettanzug, ein wollenes Hemd feien. Später habe man aber angeordnet, daß jeder einmal die auch vor den Thüren vertheilt worden sei, auch hätten alle mit weißem Umlegekragen und weißem braungeblümten Shlips, Sonntagswache zu übernehmen habe und daß es dafür keine Beugen, mit einer Ausnahme, Aergerniß an dem Flugblatt ge= grante wollene Strümpfe und Gummizugstiefel. Sein Taschentuch ist besondere Bezahlung gebe. Es käme jeder im Jahre nur viermal nommen. Das Gericht fällte nach längerer Berathung ein frei. sprechendes Urtheil. C. V. gezeichnet. dazu, und soviel Interesse für das Geschäft müsse der Angestellte haben, daß er alle Vierteljahr' mal einen Sonntag unentgeltlich opfere. Auf Anrathen des Vorfigenden Dr. Meier billigte der Vertreter der Beklagten dem Kläger für die Sonntags wache 3,50 M. zu, auf welchen Betrag sich schließlich die Parteien verglichen. Gewerberichter Meier giebt den Herren noch mit auf den Weg, die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen für die Zukunft flar und übersichtlich zu gestalten.
Auf der ,, Treptow- Sternwarte" wird in dieser Woche wieder die Sonne von 2-5 Uhr nachmittags mit dem Riesenfernrohr ge zeigt, da sich eine neue intereffante Fleckengruppe gebildet hat. Auch erscheint der Mond wieder, er ist am Ende der Woche bereits bis 11 Uhr nachts sichtbar. Von den großen Planeten wird der Saturn mit seinem Ringsystem von 6-7 Uhr beobachtet. Am Sonntag spricht Direktor F. S. Archenhold um 5 Uhr nachmittags über„ Die Bewohnbarkeit der Welten" und um 7 Uhr abends über„ Das große Nordlicht vom 9. September".
Aus den Nachbarorten.
Johannisthal - Niederschöneweide . Die Versammlung des Arbeiter- Bildungsvereins findet heute Abend 8 Uhr bei tre der, Niederschöneweide , statt. Gäste haben Zutritt. Zahlreichen Besuch
erwartet
Der Vorstand.
beschäftigt hat. Gin Angeklagter war zum Vormund über ein außer ehelich geborenes Kind bestelt worden. Die Kindesmutter hatte anbefant feien und der Vormund hatte vor dem Vormundschaftsgericht gegeben, daß ihr Name und Aufenthaltsort des Vaters ihres Kindes inhinzugefügt, er wisie nicht, ob dies richtig sei, es fehle jeder Anhaltspunkt für die Person des Kindesvaters. Später stellte es sich heraus, daß er selbst der Vater war. Es folgte eine Anklage wegen Untreue,
Ordnung führte gestern die beiden Inhaber der bekannten Firma Eine Auflage wegen Vergehens gegen die Gewerbe3. D. Riedel, Droguen- Großhandlung und Fabrit chemischer und pharmaceutischer Präparate vor das hiesige Schöffengericht. Die Firma liefert seit langen Beiten für die Apotheken die pharmaceutischen Bedarfsartikel. Die Angeklagten wurden beschuldigt, den Handel mit Giften ohne Konzession betrieben zu haben. Sie wiesen Sarauf hin, daß ihre Firma im Jahre 1814 begründet sei, die Den Einwand der Unzuständigkeit des Gewerbegerichts Fabrik sich vom Vater auf den Sohn und Enkel vererbt erhob der Marmorwaareu- Fabrikant Rössel gegen eine Klage des habe und mun schon über acht Dezennien ungestört betrieben werde. Fenerbericht. Freitag Mittag hatte Gitschinerstr. 63 ein Bureaudieners E. Der Beklagte hatte vor einer ganzen Reihe von Die Anklage habe daher um so mehr Verwunderung hervorrufen Faß mit Spiritus Feuer gefangen, das aber von der Wehr beseitigt Jahren einen Ukas erlassen, worin er sich verpflichtete, für diejenigen müssen, als bei Begründung der Fabrik die erforderliche obrigkeitwerden konnte, ehe es den reichen Kellerinhalt erfaßte. Nachmittags seiner Arbeiter und Arbeiterinnen, die einen geringeren Verdienst liche Genehmigung ertheilt und letztere wiederholt worden sei, als 2 Uhr rief die Wehr ein Stubenbrand nach Borsig str. 31. Ein haben, Sparkassenbücher zu beschaffen und darauf näher be- die Fabrik in den siebziger Jahren nach der Gerichtstraße verlegt Zimmer brannte aus und erlitt das Haus beträchtlichen stimmte Einzahlungen zu machen. Er behielt es fich wurde. Der Beauftragte der Polizei, der die Fabrik zu revidirent Schaden. Eine Stunde später stand Dunderstraße 1 ein vor, dieselbe Vergünstigung" auch seinen anderen Ar hatte, meinte, daß die Erlaubniß zur Fabrikation gar nicht Bretterzaun in Flammen. Gegen Abend erfolgte Alarm nach beitern zu gewähren, und stente einige Bedingungen in Frage stehe, es handle sich vielmehr darum, daß die Bergstraße 66. Hier hatten Holzkaften Feuer gefangen. fest, bei deren Nichterfüllung ihm das eingezahlte Geld verbleiben nach§ 34 der Gewerbe- Ordnung erforderliche besondere Genehmigung Stottbuser str. 15 brannte das Baltenlager unter der Koch sollte. So beanspruchte er gute Führung und Aufmerksamkeit bei zum Handel mit Giften nicht vorhanden sei. Rechtsanwalt maschine. Ans gleichem Anlaß wurde die Wehr Donnerstag Abend der Arbeit und bedrohte Fahrlässigkeit und Betheiligung an Sonnenfeld erwiderte, daß jemand, dem die Genehmigung zur nach Admiralstr. 14 gerufen. Rosenthalerstr. 49 ging ein Streits mit der Kassirung der eingezahlten Beträge. Für den Fabrikation ertheilt werde, selbstverständlich nicht die Absicht habe, Bett in Flammen auf. Boy en str. 4 war ein unbedeutender Keller- Kläger waren anfänglich auch Einzahlungen gemacht worden, die fich ein Museum aus seinen Fabrikaten herzustellen, sondern damit brand zu beseitigen und Georgenkirch str. 46 ein Zimmerbrand, Firma hatte sie aber bald wieder eingestellt. Als E. in diesem Handel zu treiben. Abgesehen hiervon, müsse aber auch aus dem der Möbel und Gardinen beschädigte. Jahre die Stellung aufgab, verlangte er mun nicht nur die ein- Grunde Freisprechung erfolgen, weil nach einem Erkenntnisse des gezahlten 39 M., sondern insgesammt über 400 M., indem er Kammergerichts für den Großhandel mit Giften eine besondere geltend machte, der Beklagte wäre verpflichtet gewesen, die einmal Konzession nicht erforderlich sei. Das Gericht fah diese Gründe für begonnenen Einzahlungen fortzusetzen. Die Kammer III des Gewerbe- durchschlagend an und erkannte auf Freisprechung der Angeklagten. gerichts wies seine Klage wegen Unzuständigkeit ab und führte beWegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung gründend aus: Wenn man in betracht ziehe, daß eine ganz ein wurden am Mittwoch von dem Spandauer Schöffengericht die sich hier nicht um einen Entgelt für geleistete Arbeit, sondern um Wochen Gefängniß verurtheilt. Während der letzten Bausperre bei feitige Willenserklärung vorliege, dann bleibe kein Zweifel, daß es Bimmerer Geride und Neumann zu drei Monaten bezw. sechs Der sozialdemokratische Agitationsverein für Groß- Die Eigenschaft der eine Schenfung für gute Führung und dergleichen handele. den Zimmermeistern Sambach und Bäthge sollen die Beiden einige Schenkung ergebe sich schon daraus, Streitbrecher durch Drohungen zur Arbeitsniederlegung bewogen Lichterfelde Zehlendorf hält am Sonntag Nachmittag 2 Uhr im daß fich der Beklagte den jederzeitigen Rücktritt Lokale des Herrn Pagel, Chausseestraße 104, seine General- Ber - behalten habe. vorhaben. Während dieser Verhandlung waren im Zuschauerraum fast E3 fei also eine sammlung ab. Bei der Wichtigkeit der Tagesordnung: Bericht und neben dem Arbeitslohn. Streitigkeiten zwischen Gewerbegehilfen und eine belohnende Schenkung die gesammten Bauunternehmer anwesend. Neuwahl des Vorstandes 2c., ist das Erscheinen jedes Mitgliedes un- Gewerbe- Unternehmern gehörten aber nur soweit vor das Gewerbe- das Leben schafft, zeigt folgender Fall, der vor kurzem die Gerichte Der Vater als Vormund. Wie frause Verhältnisse manchmal bedingt erforderlich. gericht, als sie auf einem Arbeitsverhältniß beruhten. Das sei hier Rigdorfer Frauen und Mädchen Bildungsverein. Den nicht der Fall, da die belohnende Schenkung nicht dem Arbeitslohn Mitgliedern und deren Familien zur Nachricht, daß unser Ausflug zuzurechnen sei. am Sonntag nach Johannisthal nicht stattfindet. Wir versammelt Die in dem Urtheil gemachte Unterscheidung ist doch etwas zu uns dafür bei Zubeil, Lindenstr. 106, wo der Gesangverein Melodia" künstlich. Es ist nicht recht einzusehen, weshalb eine Forderung ein gemüthliches Beisammensein veranstaltet, an welchem eine nicht auf einem Arbeitsverhältniß beruhen soll, die ohne dieses recht zahlreiche Betheiligung unsererseits erwünscht ist. Der Vorstand. Arbeitsverhältniß ganz undenkbar wäre. Der in Kriegervereinen zur Zeit sehr beliebte Sport, sozial- Vom Harze wird uns geschrieben: Was geben Sie denn die darauf basirte, daß der Vormund durch sein Verhalten sein demokratische Mitglieder, die Jahre lang zum Verein und dessen gewöhnlich für die Finger?" fragte der Vorsigende des Schieds- Mündel vermögensrechtlich geschädigt habe, weil dem Mündel wenigftens Unterstügungsfaffen ihre Beiträge gesteuert haben, plötzlich durch gerichts den Vertreter der Steinbruchs Berufsgenossenschaft. Wir vorübergehend die Vermögensrechte eines außerehelichen Kindes den Ausschluß materiell zu schädigen, scheint nunmehr auch auf geben für den Daumen so viel, für Beige- und Mittelfinger so viel gegen seinen Bater entzogen waren. Das Landgericht hatte den völlig unpolitische Vereine hinübergreifen zu wollen. Im LokalAngellagten freigesprochen, weil derselbe verheirathet war, sich felbſt Anzeiger" von Groß- Lichterfelde findet sich ein Bericht über also durch Angabe der Wahrheit des Ehebruchs hätte bezichtigent die legte Sigung des Vereins der Handwerker und Gewerbe müssen. Das Reichsgericht hat diesen Grund nicht für stichhaltig treibenden am Orte. Es wird da u. a. der Ausschluß eines erklärt, sondern das Urtheil aufgehoben. Die Pflicht der Obforge Mitgliedes vom Vorsitzenden bekannt gegeben. Dieser Fall des Vormundes für die Person und das Vermögen des Mündels dürfe muß nun doch wohl Befremden erregt haben, denn es wird über bei Kollision mit dem Privatinteresse des Vormundes diesem nicht weichen, den Verlauf der Verhandlungen gemeldet: Infolge einer nach sondern gehe ihm vor. Könne der Vormund die ihm obliegende träglich aufgeworfenen Frage ließ sich der Vorsitzende herbei, Auf- In der Sitzung des Schiedsgerichts vom 9. September 1898 in Pflicht nicht ohne eigenen Nachtheil erfüllen, den er nicht tragen schluß über die Person zu geben, welche laut Beschluß des Vor- Hannover wurde in einem andern Falle eine Rente von 80 pCt. will, so muß er die Vormundschaft niederlegen, falls es ihm nicht standes in der Mitgliederliste gestrichen wurde. Es ist dies der auf 70 pCt. herabgesetzt obwohl die Erwerbsfähigteit noch leichter gewesen wäre, seiner Aufstellung als Vormund von Schuhmachermeister Sch. in der Dürerstraße, der nachweisbar in bes Arbeiters gefunten war. Zu dem Unfall einem vornherein auszuweichen. einer den Verein gefährdenden Weise für die Wahl Schenkelbruch war nämlich eine Erkrankung der Wirbelsäule hinzueines Sozialdemokraten zum Reichstags- Abgeordneten agitirt gekommen, wodurch auch die Sexualorgane des Arbeiter Schaden fammer des Landgerichts Izur Verhandlung gelangen. Am 28. Mai Ein Egtrablatt Schwindel sollte gestern vor der vierten Strafe hat. Auf weiteren Wunsch des Fragestellers verliest Herr Leh erlitten. In seiner Berufungsschrift hatte derselbe nun darauf hin- d. J. liefen die Arbeiter Lindner und Pauly die Juvalidenstraße mann endlich den dieserhalb gepflogenen Briefwechsel und spricht gewiesen, daß er seine ehelichen Pflichten nicht mehr erfüllen könnte. entlang, indem sie ununterbrochen brüllten:„ Sieg der Spanier und die Ueberzeugung aus, daß sich die Sache wohl noch beilegen st ja recht traurig, aber die Erfüllung der ehelichen Pflichten ist ein Niederlage der Amerikaner!" Bu denen, die nicht alle werden, ges ließe, wenn Sch. die Versicherung abgeben wollte, daß er sein Vergnügen, dafür zahlt die Genossenschaft nichts." Der Arbeiter hörten auch mehrere Herren, welche hinten auf einem Omnibus übereiltes Verfahren bereue und sich in Zukunft solcher wurde abgewiesen, 70 pet. ist genug. Und was braucht so ein ftanden. Sie kauften die Ertrablätter während der Fahrt. Beim Agitation enthalten würde. Um das Verhalten des Vorstandes Steinbrecher denn auch Bergnügen? zu begrfinden verliest Herr Lehmann einen geitungsartitel, Lesen wurde ihnen bald flar, daß sie eines jener Machwerke vor sich In einem dritten Falle hatte man einen Maurer im Keller todt hatten, welche zu betrügerischen Zweden angefertigt werden. Es war nach welchem ein Kriegerverein, deffen Vorsitzender nur aufgefunden. Er sollte Fugen bestreichen und ist dabei wahrscheinlich eine Zusammenstellung von alten Zeitungsnotizen aus den letzten Umgang mit Sozialdemokraten gehabt, von dem Verein aber vom Gerlift gefallen. Nach Angabe der Genossenschaft hat sich acht trotz der Warnung der Behörden wiedergewählt war, aufgelöst die hinterbliebene Frau der Ausgrabung der Leiche ihres Mannes Kuba und Tagen. Die Ereignisse bor Manila waren nach und umgekehrt verlegt. Die Käufer waren empört. widersetzt, welche Angabe von ihrem Sohne bestritten wurde. Sie als Verleger des Ertrablattes" war jemand gezeichnet, der im Nun scheint der brave Vorsitzende des Gewerbevereins von wurde mit ihrem Anspruch abgewiesen, obwohl das Reichs- Ver- Adreßbuche nicht zu finden war. Es gelang, die Händler in den PerSteglis in feiner Herzensunschuld zu befürchten, daß über seine sicherungsamt schon mehrfach ausgesprochen hat: Wenn nur die sonen der beiden Angeklagten zu ermitteln. Sie erhielten eine An Schäflein ebenfalls das Unglück der Auflösung hereinbrechen könne. Möglichkeit vorhanden ist, daß ein Betriebsunfall vorliegt, so muß flage wegen Betrugs. Leider mußte die Verhandlung vertagt Hoffentlich macht der Schuhmachermeister Sch., dem zugemuthet wird, Rente gezahlt werden. er solle die ehrenhafteste Handlung, die ein Staatsbürger begehen kann, bereuen, dem Vorstand einmal ganz gehörig den Stand- 10 Sachen verhandelt. In allen blieb die Genossenschaft Siegerin. Mit echt preußischer Geschwindigkeit wurden in furzer Zeit werden, da mehrere Beugen am Erscheinen verhindert waren. Hamburg , 16. September. In der Angelegenheit Bruns punkt flar. Und die Moral? Zu den Beifizern der Schiedsgerichte muß man gegen die Hamburger Nachrichten hob das Landgericht Die Bürgermeisterwahl in Charlottenburg soll von den lassenbewußte Arbeiter wählen, die den Arbeiterstand wirklich ver- des frühere Urtheil auf und verurtheilte heute die„ Hamburger Gegnern der Kandidatur Schuftehrus angefochten werden. Wie es treten. Nachrichten" wegen Nichtaufnahme der Berichtigung zu heißt, hatte Herr Schuftehrus, weil er seinerzeit unterrichtet worden einer Geldstrafe von 50 M., zur Veröffentlichung in der nächsten war, daß seine Kandidatur wegen der Aufstellung des Herrn Nummer der Hamburger Nachrichten", nachdem das Urtheil rechtsWesterburg- Kaffel aussichtslos geworden sei, seinen Rücktritt träftig geworden ist, sowie zur Tragung der Gesammtkosten. von der Bewerbung dem Wahlausschuß angezeigt. An dem
wurde.
und für den vierten Finger- garnichts" erwiderte der Vertreter. Da dachte ich an den frommen Spruch:" Wie groß ist des Allmächtigen Güte, daß er 10 Finger wachsen ließ",- und so ein Steinbruchsarbeiter braucht blos 8 Finger. Dagegen erhielt ein Schlossergeselle nach der Entscheidung des Neichs- Versicherungsamtes vom 6. Juni 1887 für den Verlust des vierten Fingers 15 pet. Rente. Ebenso viel erhielt eine Fabrifarbeiterin am 16. Juni 1888.
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,, Gott versah uns mit zwei Händen, Daß wir doppelt Gutes spenden, Nicht um doppelt zuzugreifen Und die Beute aufzuhäufen."
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