ernannt worden.
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Der
MA
Versammlungen.
daß
es sich um verfchloffene Dachböden. In Feuerwehrkreisen herrscht öffentlichen, in welchem dieser mittheilte, daß sein Sohn Ernst Sotop! auch seinem Sohne, dem Schüler Deter, eine unberechtigte und überdie Ansicht, daß in beiden Fällen Brandstiftung vorliegt, und daß von dem Lehrer Nitsche empörende Büchtigungen erduldet habe. In einem triebene Büchtigung habe zu theil werden lassen. das Feuer von außen her angelegt worden ist. Artikel des Schöneberger Tageblattes" wurde außerdem mitgetheilt, Zeuge Bildhauer Fuchs befindet, daß sein Sohn häufig Nene Amtsvorsteher. Amtlich wird gemeldet: Der Amts. daß das Schicksal zwei Prügelpädagogen, die Lehrer L. und St., die darüber geklagt habe, daß der Lehrer Nitsche so viel prügele. vorsteher des Amtsbezirts Spandauer Forst, tgl. Forstmeister in der Gemeindeschule in der Kolonnenstraße ein frantes Mädchen Er habe angenommen, daß der Junge die Büchtigung Graf d'Hauffonville ist am 21. Juni d. J. verstorben. Da die Be- arg gemißhandelt haben sollten, abgefekt worden seien. Alle diese verdient habe. Eines Tages fei der Stabe mit einer geschwollenen Be- arg fetzung dieser Stelle mit dem fgl. Oberförster Strieger erst am 1. Ot artikel haben Anlaß zu Auflagen wegen Beleidigung der Schöne Hand nach Hause gekommen und habe gesagt, daß der Lehrer tober statifindet, werden die Amtsgeschäfte bis dahin von dem Amtsberger Lehrer gegen die Schriftsteller Hugo Brüning, Alwin Nitsche ihm einen Schlag mit dem Stock über den Rücken der Hand vorsteher- Stellvertreter, kgl. Jagdzeug- Inspektor Kikisch zu Jagd- Sotop und Hans Deter gegeben, die deshalb heute vor Vormeng, Oskar Kresse, sowie die Kaufleute Hermann gegeben habe, weil er die Noten nicht schnell genug lesen konnte. schloß Grunewald wahrgenommen.- Zum Amtsvorsteher besotop Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten Brüning zu einer Amtsbezirks Treptow ist an stelle des ausgeschiedenen Amtsvorstehers, der zweiten Straffammer des Landgerichts I zu erscheinen Geldstrafe von zehn Wart, da die Beweisaufnahme ergeben Gärtnereibefibers Hoffmann, der Gemeindevorstand a. D. Schmod wers hetm, bie Anflage vertritt Staatsanwalt Frieb heim. zu so schweren Züchtigungen teine Beranlaffung hatt hatten. Den Vorsiz im Gerichtshofe führt Landgerichtsdirektor habe, daß der Lehrer Nitsche in der vorliegenden Straffache Auf dem Städtetag der Proving Brandenburg, der gegen- Dr. Salpert, Hugo Sachs, als Vertreter der Nebentläger Lehrer§ 193 des Str.-G.-B. zur Seite stehe. Die Vertheidigung führen die Rechtsanwälte Leonh. Friedmann, Hothopf und Deter wurden freigesprochen, da ihnen der Schutz des wärtig in Sorau abgehalten wird, hielt Landesrath Meyer- Lindner, Richard und Kahle ist Rechtsanwalt Dr. Schwindt zur Berlin gestern einen Vortrag über:" Die Benutzung der Stelle. Die Angeklagten haben einen umfangreichen Wahrheits- Angeklagte Brüning wegen Beleidigung der gesammten Lehrerschaft Schließlich wurde der Auflagepunkt verhandelt, wonach der Kapitalien der Alters- und Invaliditäts- Berbeweis augetreten, und es sind 25 Zeugen zur Stelle. ficherungsanstalten im Interesse der Gemeinden." Schönebergs sowie der dortigen Schulfommission, begangen durch Die Versicherungsanstalt Brandenburg , führte der Vortragende aus, Vor Eintritt in die Verhandlung beantragt Rechtsanwalt zwei Artikel im Schöneberger Tageblatt", zur Verantwortung ge wird mit Freuden mit ihren Mitteln überall da aushelfen, wo es Dr. Halpert als Wertheidiger des Angell. Vor meng, die Fälle, 3ogen war. Der Staatsanwalt beantragte für beide Beleidigungen gilt, die Wohlthaten der sozialpolitischen Gesetzgebung zur vollen an denen biefer betheiligt ist, zu vertagen. Dazu gehört auch die eine Geldstrafe von 200 W. Der Gerichtshof erkannte nach dem Entwicklung zu bringen. Für derartige Zwede aber auch nur für Angelegenheit des Schulfnaben Fischer. Der Bertheidiger fündigt Antrage des Staatsanwalts. solche ist sie in der Lage, zu den denkbar günstigsten Bedingungen an, daß er noch einer Anzahl von 11 oder 12 Zeugen, von denen ihre Kapitalien darleihen zu dürfen, so daß den Gemeinden bedürfe. U. a. beantragt er die Vorladung einer Frau Flegel, bie er einige namhaft macht, zur Bekräftigung des Wahrheitsbeweises nicht bringend genug ans Herz gelegt werden kann, diese günstige befunden soll, daß ihr Sohn beim Turmunterricht vom Lehrer Gelegenheit sich nicht entgehen zu lassen.leber die Verwendung von Geldern aus den Alters- und Invaliditätsversicherungs- Anstalten Richard so heftig vom Reck gezerrt worden sei, daß er sich einen eine Protestversammlung gegen die in Aussicht stehende Beschränkung Die Steinseher hielten am Sonntag im Gründer'schen Saale werden im allgemeinen folgende Gefichtspuntte maßgebend sein: unterſtügen, daß in der Schule in der Kolonnenstraße so heftig geschlagen bie deutschen Arbeiter, so lange sie das koalitionsrecht haben, Bruch zugezogen. Weitere Beweisanträge sollen die Behauptung bes Koalitionsrechts ab. Der Referent Knoll erinnerte barben, Grundsäglich iſt davon auszugehen, daß jeder, der einstmals an worden sei, daß die Lehrer des benachbarten Reformgymnasiums zu einen schweren Kampf um die Erhaltung und Ausübung desselben Wohlfahrtseinrichtungen Ansprüche erheben will, durch eigene Beschwerden über das Geschrei veranlaßt worden seien. In bezug führen mußten. Leistungen bezw. Beiträge sich erst ein Recht auf diese Fürsorge auf den Fall Fischer berief sich der Bertheidiger noch auf eine An- Mißbrauch des Koalitionsrechts bestehenden Strafbeſtimmungen sei Die schärffte Auslegung der gegen den erwerben muß. In dieser Beziehung gilt es Aufklärung und Belehrung in die weitesten Boltstreise zu tragen und etwa vorhandenes zahl Mitschüler des Verstorbenen, sowie auf den Superintendent den Arbeitern gegenüber angewandt worden, so daß man eine VerMißtrauen zu beseitigen. Wie groß die Unkenntniß der Betheiligten Vorberg und Pastor Ranch st ein u. f. tv. u. s. w. auf diesem Gebiete noch ist, erhellt daraus, daß bei der Kontrolle Gerichtshof beschloß, im Sinne des Rechtsanwalts Halpert, die den rechts nicht mehr für möglich gehalten hätte. Nun feien aber die schärfung der Strafen und eine weitere Beschränkung des Koalitionsder Betriebe und Haushaltungen im Jahre 1897 noch in über Angeklagten Vormeng betreffenden Fälle zu vertagen und die dazu Befürchtungen, welche der Erlaß Posadowsky in dieser Hinsicht hervorrief, 53 pet. der Fälle Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden, so daß vorgeladenen Zeugen zu entlassen. 1128 Ordnungsstrafen festgesetzt werden mußten. Zur Lösung der durch die bekannte Kaiserrede bestätigt worden. Da man an einem Kaiser -: Nachdem die Angeklagten Vormeng und Kresse den An- worte nicht drehen und deuteln soll, so sei also eine Gesezzvorlage, die die sozialen Frage( muß auf dem Gebiete der Hygiene noch weit mehr flageraum verlassen haben, wird in die Verhandlung eingetreten. Anreizung zum Streit mit Zuchthaus bedroht, sicher zu erwarten. als bisher gethan werden, und zwar in erster Linie durch Ver- Diese bezieht sich zunächst auf mehrere Artikel, durch die sich der Ein solches Gesetz würde die Ausübung des Stoalitionsrechts so gut mehrung des Krankenpflege- Personals, besonders der ausgebildeten Amtsvorsteher a. D. Schmod beleidigt fühlt. Diese Artikel hat wie unmöglich machen, es sei ein Ausnahmegesetz der allerschlimmsten Pflegerinnen, und durch Erbauung neuer Strantenhänser, in denen der Angeklagte Brüning zu vertreten. Ein Artikel behandelt Bor- Sorte, gegen das die Arbeiter energischen Protest erheben müssen. eit fachgemäßes Heilverfahren rechtzeitig begonnen werden gänge in einer Gemeindevertreter- Sigung, ferner den Fall Weiß- Nach dem mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Referat wurde eine fann. Hauptsächlich kommen Lungentrante in betracht, von müller", von dem behauptet wurde, daß er ein Wahlrecht durch Protestresolution einstimmig angenommen. denen die neueste Statistik des Reichs- Versicherungsamtes fagt, eine fälschliche Eintragung in die Wählerlisten erlangt habe und dabei Hierauf erstattete der Vertrauensmann Grabit Bericht über daß im Alter von 20 bis 30 Jahren jeder zweite Invaliditätsfall von Herrn Schmod, entgegen den bestehenden gesetzlichen Bestim feine 1%, jährige Geschäftsführung. Er hat in dieser Beit vier öffent durch Tuberkulose bedingt ist. Neben diesen Lungenheilstätten sind mungen, geschützt werde. Ein weiterer Artikel beschäftigt sich mit liche Versammlungen einberufen, 46,52 M. eingenommen, 27,05 M. Enibindungsanstalten, tetonvaleszenten- Heime. Sanatorien für den Charaktereigenschaften des Herrn Schmock und dessen unzuläng- ausgegeben. Grabisz wurde als Vertrauensmann wiedergewählt. Rheumatiker, Wagen- und Nervenkrante nothwendig. Die Erhaltung lichkeit für den Bürgermeister- Posten. In einer Brieftasten- Notiz Nachdem Kno II einen Bericht über seine Thätigkeit als Delegirter berartiger von Gemeinden und Kassenverbänden geschaffenen An- wurde der Fall Weißmüller" für einen„ traurigen Wig" erklärt, in zur Gewerkschafts- Kommission gegeben hatte, betraute die Versammstalten, zu denen die Versicherungsanstalt zu niedrigstem Binsfuße einer anderen die Hoffnung ausgesprochen, daß Herr Schmock in dem lung den Steinfeger Strefow mit diesem Amt und wählte dann Sapitalien leihet, ist gewährleistet fast schon allein durch Kampfe gegen das Dirnen und Zuhälterwesen dieselbe Energie Beter und Schlüter als Revisoren. die Bahl der Personen, die die Versicherungszeigen werde, wie in seinem Kampfe gegen das Schöneberger anstalt auf ihre Kosten überweisen wird. Auch für Tageblatt". Ein anderer Artikel beschäftigt sich mit den AmisHolzarbeiter- Verband. In der Bezirksversammlung für den: andere Wohlfahrtseinrichtungen: Boltsbibliotheken, Volksbäder, fo- handlungen des Herrn Schmock. Es wurde dann ausgeführt, daß Westen und Südwesten vom 12. d. M. sprach Herr Dr. Saul wie für gemeinnützige Vauthätigkeit( Bau von Arbeiterwohnungen) Herr Schmod in seiner Eigenschaft als Gemeindevorsteher seinem mann über den Einfluß des spanisch- amerikanischen Krieges auf würden Gelder zur Verfügung stehen. Für die Gemeinden würde vorgesetzten Landrathe Opposition gemacht habe, dessen An- die Arbeiterbestrebungen beider Länder. Zu Verbandsangelegenheiten es fegensvoll sein, wenn fie Anschluß suchten an den Vaterländischen weisungen er in seiner Eigenschaft als Amtsvorsteher nachzukommen wurde der Streifenden bei Zelder u. Plathen erwähnt. Hierzu bes hatte. Schließlich ist ein Artikel unter der Ueberschrift Gin merkte 3 a ßte, daß die in Frage kommenden Kollegen nach seiner Die Mittheilungen des Herrn Referenten sind ja sehr schäzens- Pyrrhussieg" unter Anklage gestellt, in welchem behauptet wurde, Meinung zu voreilig gehandelt haben und wünscht, daß solches in werth; aber mit einer Lösung der sozialen Frage haben sie eigent- daß die Auskunft, die Herr Schmod über das„ Schöneberger Tage Zukunft unterbleibe. Se uschte erinnert an die in nächster Zeit lich nicht viel zu thun. Der Städtetag sprach sich weiter für einen Haushaltungsunter- Schmock für die Gemeinde teine jegensreiche sei.- Die Beweis- für deren Besuch zu agitiren. blatt" erstattete, falsch gewesen und daß die Thätigkeit des Herrn stattfindenden Protestversammlungen und ermahnt die Anwesenden, richt in den Gemeindeschulen aus und nahm dann eine Anzahl aufnahme über alle diese Punkte ist ohne allgemeines Interesse. In der Bezirksversammlung Friedrichsfelde vom 12. d. M. Thefen an, welche die Gemeinden offenbar vor Unannehmlichkeiten Der Angeklagte Brüning bestreitet das Vorhandensein von Be- sprach Dr. Weyl über: Berufskrankheiten und deren naturgemäße schützen sollen, wie sie aus den z. B. gegen den Berliner Magistrat leidigungen und behauptet die Wahrheit der in den Artikeln be- Heilung. Sodann wurde Weiz als Bezirksleiter, Medorf als gerichteten Hilfarbeiter- Prozessen entstanden sind. rührten Thatsachen, Amtsvorsteher Schmod( jest Treptow ) fühlt Schriftführer und Krause und Brunt als Mitglieder zur WerkHaidebrände waren namentlich am letzten Sonntag an den sich nach wie vor beleidigt und erklärt die gegen ihn erhobenen statt- Stontrollkommission gewählt. zum Grunewald führenden Eisenbahnlinien eine recht häufige Er- in Frage stehenden Artikel für beleidigend, da Herrn Schmod Partei- Seute Abend 8½ Uhr, Blumenfr. 193 vein is Vorwürfe für unbegründet. Der Staatsanwalt hielt sämmtliche Arends'scher Stenographen Verein Merkur.( Damen- Abth.) fcheinung. Gewöhnlich jetzten Funten, die aus den Lokomotiven geflogen waren, das dürre Gras an den Bahnabhängen in Brand: lichkeit, Messen mit zweierlei Maß, je nach seiner Liebhaberei, vor- 84, Uhr, Lindenstr. 71: Sigung. Arends'scher Stenographen Verein gegr. 1860". Heute Abend gar oft hatten die Bahnarbeiter große Mühe, durch den Qualm geworfen und er als eine parteiische, tyrannische Persönlichkeit hinStenographische Gesellschaft ,, Arends". Heute Abend 82 Uhr, hindurch zu bringen und das Feuer durch Aufschaufeln der Erde zu gestellt wurde. Der Staatsanwalt beantragte 600 M. Geldstrafe Neue Königstr. 73: Sigung. beseitigen. Besonders auffallend waren diese Brände am Abend, in zwei Fäulen frei, verurtheilte ihn dagegen in vier Fällen Arends'scher Stenogr. Verein ,, Nordwest". Heute Abend 81/2 Uhr, wo fie einen weithin leuchtenden Lichtschein verbreiteten. Ebenfalls war am Sonntag im Grunewald auf dem Wege zur Saubucht ein und erkannte auf 200 M. Geldstrafe eventuell 20 Tage Gefängniß Privat- Theater- Gesellschaft ,, Erika". Heute Abend 9 Uhr, bei Nowat, Manteuffelstr. 9: Sigung. Waldbrand entstanden, der allerdings bald von Ausflüglern gelöscht und Publikationsbefugniß für den Amtsvorsteher Schmock.- Wünsch'scher gem. Chor. Heute Abend 9 Uhr, int Rest. Schiller", Es folgte eine Anklage gegen denselben Beschuldigten wegen Rosenthalerstr. 57: Uebungsstunde. Eine rohe That berübte der Arbeiter Nilson am Sonnabend Beleidigung des Lehrers Lindner , begangen in einem Musit- Vereiu ,, Arion. Uebungsstunde alle Freitag, abends 9 Uhr, Abend 9 Uhr im Lokal von Lenz in der Blumenthalstraße zu in Nr. 253 des„ Schöneberger Tageblatt" veröffentlichten in der Brauerei von Gabriel u. Jäger, Zehdenickerstraße. Angehende Wufiter Friedrichsberg. Er gerieth aus geringfügiger Ursache mit dem Artikel„ Schülermißhandlung It Schöneberg". Es wurde und Dilettanten willkommen. 54jährigen Arbeiter Kowalisti in Streit und schlug dem alten Mann darin der Freude Ausdruck gegeben, daß zwei jener Prügelmit einem Stod so wuchtig über den Kopf, daß ein Schädelbruch pädagogen, die in maßloser Rohheit die Kinder verprügeln, die eintrat und K. ins Krankenhaus gebracht werden mußte. Die Gen- Lehrer L. und K. an der Gemeindeschule in der Kolonnenstraße, aus darmen, welche später den Raufbold in feiner Wohnung verhafteten, hatten Mühe, fich seiner zu bemächtigen. Nilson war wegen seiner Rohheit in der ganzen Gegend gefürchtet.
Frauenberein.
werden konnte.
Gerichts- Beitung.
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Rathenowerstr. 69: Spiele
Briefkasten der Redaktion.
beanstandet blieben, Plößensee kosten müssen.
uns nicht bekannt.
Der
ihrem Amte entlassen seien. Der eine habe sich Mißhandlungen eines Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Zahr noch dazu bresthaften Mädchens zu schulden kommen lassen, der andere anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden foll. Schriftliche Antwort habe einen Knaben, der an den Folgen der Mißhandlung gestorben sei, wird nicht ertheilt. übermäßig geprügelt. Der Angeklagte behauptete die 28ahrheit der Beitungsnotiz, mußte aber zugeben, daß die Lehrer nicht entlassen seien. Donnerstag von 6 bis 7 1hr abends statt. Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Lehrer Karl Lindner behauptet, daß er das Kind, welches unOligarchechthros. Mit genanntem Blatte polemisiren wir aus Prinzip aufmerksam gewesen sei, nicht gestoßen habe; er habe es vielmehr seit langem nicht mehr. Den genannten Begnadigungsfall kann die englische nur aus der Bank herausgeholt und da habe sich das Kind wohl und amerikanische Bresse selbstverständlich anders gloffiren wie wir. Ueber Die bekannte Schöneberger Schulaffäre, die f. 8. fo große felbst gestoßen. Er habe dem Mädchen- Klara Ristow dann die Rede hatten wir soviel gebracht, daß der Abdruck des genannten Artikels Aufregung verursachte, beschäftigte gestern die zweite Straffammer zwei sehr mäßige Stockschläge über die Hand( 1) gegeben. uns nicht erforderlich schien. Sozialdemokratische Journaliſten haben übrigens des Landgerichts II. Es handelt sich um den Tod des Knaben Richtig sei es, daß die Mutter des Mädchens über die Mißhandlung schon oft für den Abdruck von Artikeln, die in bürgerlichen Blättern unRudolf Fischer in Schöneberg , der im Oktober v. J. in der ihres Kindes beim Rektor Röper Beschwerde geführt und daß er Oberklasse III der Knabenschule in der Kolonnenstraße von seinem auf alle Fälle zu der Frau gegangen sei und sich mit ihr ruhig aus 100. In mehreren Schweizer Kantonen besteht die Todesstrafe. Lehrer so arg gezüchtigt sein soll, daß er nach mehrtägigem gesprochen habe. 2. P. Auch in Lourdes ging und geht es sehr natürlich" zu. Näheres Seine vorgefeßte Behörde habe aus jenem Falle lesen Sie darüber nach in Bola's Lourdes". schmerzensvollem Krantenlager gestorben sein soll, und zwar nichts gegen ihn unternommen, vielmehr habe er sich zur Zeit des E., Niydorf. Sie sollten die Angelegenheit zunächst in Ihrer Gewerks foll der Arzt einen Todtenschein ausgestellt haben, wonach Erscheinens des Artikels auf einer Reise zur Rektoratsprüfung be- schaftsorganisation zur Sprache bringen. das von ihm behandelte Kind fingerdicke blutunterlaufene funden. Rektor Röper erklärte, daß nach den angestellten Er- Albrecht. Das Garnisonlazareth II in Tempelhof ist 1875-78 von' Striemen, Magenbeschwerden und Erbrechen„ infolge von mittelungen ein vorsätzliches Stoßen des Kindes durch den Lehrer Gropius u. Schmieden als solches erbaut worden, also wird es 1878 beMißhandlungen" habe. Als Todesursuche soll„ Bauchfellentzündung nicht festgestellt werden konnte und daß er die mäßigen Stockschläge 30gen worden sein. Daß es anfänglich als Artilleriekaserne gedient hat, ist infolge innerer Verlegung durch Mißhandlung" angegeben worden über die Hand der Sachlage angemessen erachten müsse. Bu jener sein. Ueber diese Vorgänge hatte die Korrespondenz Vormeng" Beit seien zahlreiche Beschwerden über den Lehrer Lindner einden Zeitungen eine längere Mittheilung zugehen lassen, die in weiten gegangen, wie zu jener Zeit überhaupt eine furchtbare Kreisen großes Aufsehen erregte und besonders auch in Schöneberg Erregung sich bemerkbar machte, so daß er selbst wieder selbst begreifliche Entrüstung über die gemetdeten Thatsachen hervor- holt auf der Straße mit Nedensarten belästigt wurde. rief. Insbesondere widmete das„ Schöneberger Tageblatt" Frau Risto w bekundete, daß ihre Tochter nur erzählt habe, daß dem unglücklichen Vorfalle mehrere mehrere Artikel in welchen sie aus der Bank vom Lehrer herausgeholt und sie sich an einer behauptet wurde, daß die Mißhandlung des Knaben durch anderen Bant gestoßen habe. Lehrer Lindner habe sich bei ihr, der den Lehrer Richard nicht als" ein vereinzeltes Symptom" Mutter, damit entschuldigt, daß er nichts davon gewußt habe, daß sondern als typisch zu betrachten fet. In einem das Kind auf den Füßen schwach ist. Das Kind habe nur einen dieser Artikel wurde mitgetheilt, daß infolge dieser Züchtigungs- fleinen blauen Fleck gehabt. Clara Risto w gab zu, daß nicht affäre nicht nur an den Regierungspräsidenten zu Potsdam , sondern der Lehrer fie gewaltsam auf eine Bant gestoßen, sie viel auch an den Kultusminister zwei von einer großen Anzahl ange- mehr bei dem Herausholen aus ihrer Bant sich selbst gestoßen sehener Bürger des Ortes unterzeichnete Petitionen abgesandt worden habe. Das Mädchen wußte außerdem garnicht, daß es Schläge feien, von denen diejenige an den Regierungspräsidenten speziell über die Hand bekommen habe. Der Staatsanwalt beantragte die Schulverhältnisse in Schöneberg , dagegen die an den wegen der Schwere der Beleidigung des Lehrers Lindner , der absolut Minister gerichtete die Frage des Büchtigungsrechtes der Lehrer nicht Veranlassung zu einer solchen gegeben, 300 M. Geldstrafe überhaupt betrifft. In der ersteren Eingabe wird zunächst auf event. 30 Tage Gefängniß. Rechtsanwalt Dr. Schwindt' als den bekannten Fall Richard- Fischer und ferner darauf hingewiesen, Vertreter des Privatklägers hielt dagegen eine strenge Gefängnißstrafe daß nicht nur jetzt, sondern auch im Juni über die Behandlung der für geboten, da hier eine ganz leichtfertige Ehrabschneiderei Schöneberger Gemeindeschüler und Schülerinnen durch verschiedene vorliege. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu Lehrer heftige Klagen und Beschwerden laut geworden feien, daß 300 Mart Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß und sprach aber die Ortsschulbehörden diese dem Anschein nach gänzlich ignorirt dem Lehrer Lindner die Publikationsbefugniß zu. Nach Ansicht des hätten, da fie genau dieselben" geblieben seien, bis sie schließ- Gerichtshofes feien es nicht die Lehrer, die ihr Züchtigungsrecht lich zu der Mißhandlung des Knaben Fischer deführt hätten". überschritten, sondern es sei der Angeklagte, der unter Verkennung Das einmal angeregte Thema zog dann noch weitere Kreise. des Berufs und der Aufgabe der Presse durch derartige Verhezungen Swinemde. 760 2N2 2 wolkig Herr Schmeißer, der Vorsitzende des Schöneberger Lehrervereins, zur Verrohung der heranwachsenden Jugend beitrage. brachte im Auftrage dieses Vereins einen langen Bericht über den Der legte der zur Verhandlung tommenden Fälle betrifft drei Fischer'schen Vorfall, in welchem das Verfahren des Lehrers Richard Angeklagte, den Redakteur Brüning und die Kaufleute Hermann bertheidigt wurde. Darauf erschien im Schöneberger Tageblatt" Sothopf und Hans Deter. In der Nummer des Schöne Wien ein vom Schriftsteller Oscar treffe verfaßter Artikel, der die berger Tageblatt" vom 9. Februar befand sich im„ Sprechsaal" die Ausführungen des Herrn Schmeißer scharf zurückwies. Weiter ließ Wiedergabe eines Briefes, den Deter an Hothopf gerichtet und den der Kaufmann Hans Deter im Sprechsaale des Schöneberger der letztere dem Angeklagten Brüning zur Verfügung gestellt hatte. Tageblattes" einen Brief des Kaufmanns Hermann Sotop ver- Deter machte in dem Briefe Mittheilung, daß der Lehrer Nitsche
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vornehmen laffen. 3. Nach der auf grund des Gesetzes bestehenden PolizeiJ. B. Bredow. Ja.-S. 13. 1. Nein. 2. Die Reparatur müffen Sie verordnung vom 26. März 1870 müssen aus höchstens zwei Wohnzimmern bestehende Wohnungen am ersten des Quartals, also nicht schon um 12 Uhr mittags geräumt sein. 4. Das hängt vom Inhalt des von Ihnen nicht miether ist von der Kündigung ab verpflichtet, die Wohnung von Miethsmitgetheilten Vertrages ab. M. B., Rigdorf. Nein. 100 3. lustigen und deren Führer( Wirth, Portier u. dgl.) besichtigen zu lassen. In welcher Zeit er zu diesem Behuf die Wohnung zeigen muß, hängt in erster Linie von der im Vertrage vereinbarten Bestimmung ab. Fehlt solche Bestimmung, so hat er in angemessener Zeit die Wohnungsbesichtigung zu gestatten. Welche Zeit angemessen ist, bestimmt, falls die Parteien sich nicht einigen können, der Richter. In Berlin pflegt 9 bis 5 Uhr des Wochentags und 9 bis 12 Uhr des Sonntags als angemessen erachtet zu werden. Wiedereinsetzung in 10 000. Gegen solche Bestimmung giebt es kein Mittel, es sei denn den borigen Stand. Solche kann aber nur dann gewährt werden, wenn der Kläger durch Naturereignisse oder andere un abwendbare Zufälle" an der Einhaltung der Frist verhindert war. Witterungsübersicht vom 19. September 1898, morgens 8 1hr.
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Hamburg
763 WSW 4 Regen 761 MW 4 heiter 767 23 2wolfig 768 W 5woltig 765 Still- wolfent]
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