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Aus den Nachbarorten.
wonach
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Städte 69
durch
In den Vorstand wurde noch Oberbürgermeister Rölze- Spandau gewählt und als Ort des nächsten Städtetages Potsdam bestimnit.
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Der
des Hauses Schulzendorferstr. 28 in dem Schornstein Flug- 1 aufnahme ergab folgendes: Jm März d. J. war auch in der als gestern vor dem Schöffengericht zu alle die Sache zur Verruß entzündet. Dann wurde die Wehr noch nach der Köpnider- Schuhwaaren Fabrik von Füstenheim u. Komp., Andreashof, ein handling tam, beantragte der Vertreter der Anklage, Amtsanwalt straße 72 gerufen, wo Stroh und Nohr auf dem Hofe des Streit ausgebrochen und die Fabrit stellte an stelle der Streifenden Weydemann, selbst die Freisprechung und der Gerichtshof erdortigen Neubaues in Flammen aufgingen. Mittags 12 Uhr neue Arbeiter ein. Diese wurden im Auftrage des Arbeitsnachweises tannte demgemäß. mußte Greifswalderstr. 17 ein Schornsteinbrand abgelöscht der Arbeitgeber von Fabrikanten, die einander darin abwechselten, Wegen vorsätzlicher Körperverlegung bei Ausübung werden. Kurz vorher brannte ein Sopha und anderes Mobiliar nach den betreffenden Fabriken zum besseren Schutze" hin- feines Amtes stand gestern der Amitswachtmeister Wilhelm in einem Wohnzimmer des Hauses Oranienstr. 134. Nach geführt. Am 10. März führte der Schuhivaaren- Fabrikant Lüderitz, Schmidt aus Deutsch- Wilmersdorf vor der ersten Straffanimer mittags 2 Uhr mußte nach Usedom str. 23 ausgerückt werden, wo an dem die Reihe war, die Schuhmacher Lauche, Krieg und Jäger vom Landgericht II. Daneben war der Maurerpolirer Gustav Kleidungsstücke auf einem Korridor Feuer gefangen hatten. nach dem Andreashof in die Fabrik von Fürstenheim u. Komp. Da Bolland aus Berlin wegen öffentlicher Beleidigung angeklagt. auf dem Hofe viele Streifende sich aufhielten, hielt es Lüderitz für Der Anklage lag ein Vorfall zu grunde, welcher seinerzeit groß aufgerathen, die drei genannten Schuhmacher, welche thatsächlich von gebauscht worden ist, der heute vor den Richtern aber ganz erFürstenheim zur Arbeit angenommen wurden, auch nach Hause zuheblich zusammenschrumpfte. Am 14. Oftober v. J. be= Schmidt, der Angeklagte daß der Kutscher eines Vom Städtetag der Provinz Brandenburg . Bei Begin begleiten. Nach Angabe der Zeugen wurden Lüderiz und die drei merkte etwa der Sigung am zweiten Verhandlungstag wird das Resultat der Arbeitswilligen" von ctiva 30 Streikenden verfolgt und an der Ecke Mörtelwagens vor dem Neubau des Maurermeisters Meyer den der Sizung am zweiten Verhandlungstag wird das Resultat der der Weber- und Landsbergerstraße derartig umringt, daß sie kaum Mörtel auf den Bürgersteig ablud. Präsenzliste bekannt gegeben, Der Beamte untersagte dies, 119 Delegirte vertreten sind. weiter fonnten. Es sollen dabei gegen die Arbeitswilligen" Aus- der Maurermeister kam aber dazu und sagte zum Kutscher:" Sie Es wurde sodann die gestern brücke gefallen sein, wie:„ Schämt Ihr Euch nicht, bei Fürstenheim laden weiter ab!" Der Beamte bemerkte dem Meyer gegenfiber: abgebrochene Debatte über den Gesetzentwurf betreffend die Kommunalbeamten wieder aufgenommen. Der§ 13 der Regierungs- zu arbeiten? Wir liegen doch im Streit! Wenn Ihr nicht mitstreift," Sie junger Mensch, wenn Sie sich hier hereinmischen, dann stelle vorlage wurde abgelehnt und die vom Referenten vorgeschlagene beiden Angeklagten diese Aeußerungen gethan, das konnten die Schämen Sie sich nicht, Sie wollen Beamter fein und wollen werden wir Euch das schon besorgen" u. s. w. Daß aber die ich Sie auf den Kopf!" Da tam der Polier Volland dazu und rief erweiterte Faffung angenommen, die den Gemeindebeamten ein steigendes Gehalt in der Weise gesichert wissen will, daß urkundlich Allerdings erklärte Lüderiz, sie hätten sich am meisten hervor darauf die Person des Poliers feststellen. Zeugen auch bor dem Berufungsgericht nicht behaupten. meinen Meister auf den Kopf stellen?" Der Wachtmeister wollte Dieser wollte auf neben dem Grundgehalt auch feste Alterszulagen festgesetzt gethan und ihm das Wort: Revolverheld" zugerufen. Der Staats- dem Bau verschwinden, der Beamte hielt ihn fest, int werden. Eine längere Auseinandersetzung fnüpfte sich an die Forderung des Referenten, eine Neuregelung des Ruhegehaltes anwalt beantragte unter Berücksichtigung der Umstände( 1), unter sich zu wehren, trat Volland dem Beamten auf die Füße, welchen der grobe Unfug verübt worden sei, das erstinstanzliche dieser stieß ihn zurück, der Magistratsmitglieder in das in Rede stehende Geses Urtheil aufzuheben und auf je eine Woche Haft zu erkennen, während sich zu Boden. Er wollte schwer verletzt sein, der Arzt hat aber nur Volland fiel zu Boden oder warf aufzunehmen, und an die weitere Forderung, den auf Lebenszeit der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Löwenstein warm für Verwerfung eine geringe Hautabschürfung an einem Arme konstatirt. angestellten städtischen Gemeindebeamten bei Bemessung ihres der Berufung plädirte. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage Gerichtshof kam mit dem Staatsanwalt zu dem Schluß, daß der Ruhegehalts auch die auswärtige Dienstzeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahre zurück anzurechnen. des Staatsanwalts auf je eine Woche Haft. glo Bezüglich Beamte sich einer vorsäglichen Körperverlegung nicht schuldig gemacht der Anrechnung der Dienstzeit stellte sich die Versammlung Der Sabbath und das Unternehmerthum. Der Inhaber habe und sprach diesen frei. Bei Volland wurde eine Beleidigung auf den vom Vorstande vertretenen Standpunkt, daß lediglich die der Hof- Schönfärberei A. u. G. Dreyer in Hannover in den Worten:„ Schämen Sie sich nicht. Sie wollen Beamter sein?" Militärjahre und die in der eigenen Gemeinde absolvirten Dienst- war vor dem Schöffengericht angeklagt, den gegen die Störung gefunden, doch wurde der Fall milde aufgefaßt und nur mit 10 W. jahre in Anrechnung kommen. der Feier der Sonn- und Festtage erlassenen An- Geldstrafe geahndet. ordnungen dadurch zuwider gehandelt zu haben, daß er in seiner Ein Betrug gegen die Orts- Krankenkasse führte gestern den Schönfärberei während des Hauptgottesdienstes auf seine Anordnung Tischler Wilhelm Müller vor die 136. Abtheilung des an zwei Sonntagen, den 15. und 22. Mai, seinen Gewerbebetrieb Schöffengerichts. Nach den Statuten der Krankenkasse wird für Berliner Sonntagsjäger haben in Weißenfee viel Unheil stattfinden ließ und ohne polizeiliche Erlaubniß Arbeiter Verletzungen, welche ein Mitglied sich selbst aus Muthwillen zuangerichtet. Dortige Gärtner haben schon zu wiederholten Malen resp. Arbeiterinnen beschäftigte. gezogen hat, oder welche gelegentlich einer Schlägerei entstanden die unangenehme Wahrnehmung machen müssen, daß ihr Obst an Auf diese Anklage erklärte die Vertheidigung, daß durch Be- find, Entschädigung nicht gezahlt. Der Angeklagte hatte bei einer den Bäumen durch Schrotschüsse arg beschädigt sei. Bermuthlich schluß des Bundesrathes vom 20. April 1896 diefer Gattung von Schlägerei einen Armbruch erlitten. Dem Arzte, der ihm dies bescheinigen haben die Berliner Nimrode in Ermangelung anderen jagdbaren Betrieben der Betrieb an 6 Sonn- oder Festtagen im Jahre bis mußte, erklärte er, daß er in der Küche infolge einer Oeffnung im Wildes auf Spatzen geschossen und haben die reifenden Alepfel und 12 Uhr mittags gestattet sei. In Gemäßheit dieser Verordnung des Fußboden zu Falle gekommen sei und dabei den Arm gebrochen Birnen übel zugerichtet. Am Freitag war mun ein großes Jagen Bundesraths habe die Firma Dreyer der zuständigen Behörde, dem habe. Dasselbe erklärte er dem Kassirer, der ihm darauf die Krankenauf Rebhühner veranstaltet. Infolge dessen war die Situation Magistrat von Hannover , angezeigt, daß sie an den fraglichen unterstützung auszahlte. Auf die Frage des Kassirers, ob geradezu lebensgefährlich geworden. Vor den Schrotladungen der Sonntagen bis mittags 12 Uhr unaufschiebbare Arbeiten vor der Angeklagte verheirathet sei, erwiderte dieser wahrheitsSonntagsjäger mußten in etlichen Gärtnereien die dort arbeitenden nehmen Tasse. An zwei anderen Sonntagen habe die widrig bejahend, worauf ihm eine entsprechend höhere Inter Gehilfen hinter Bäumen 2c. Dechung suchen. Ein Gehilfe, dem dies Firma ebenfalls dem Magiftrat angezeigt, daß sie arbeiten ſtigung ausgezahlt wurde. So hatte er die Kasse in zweifacher nicht schnell genug gelang, erhielt eine Schrotladung in Kopf und lasse, doch plötzlich sei doch plötzlich sei der Polizeikommissar Detter mit Beziehung benachtheiligt. Der Gerichtshof vertrat die Ansicht, daß Arm und mußte fich in ärztliche Behandlung begeben. Jetzt hat sich vier Schutzleuten erschienen und habe mit bewaffneter Hand die Ein- derartige Betrügereien gegen gemeinnüßige Institute eigentlich stets die Polizei der Sache angenommen und eine Untersuchung eingeleitet. stellung der Arbeit erzwungen. Die Firma sei der Gewalt gewichen mit Freiheitsstrafen geahndet werden müßten, nur seiner bisherigen Hoffentlich wird den Nimroden das gefährliche Handwerk ge- habe die ihr durch Gesetz und den erwähnten Bundesrathsbeschluß einer Geldstrafe von 50 m. verblieben fei. und habe Beschwerde beim Herrn Minister erhoben. Die Firma Unbescholtenheit habe der Angeklagte es zu verdanken, daß es bei legt werden. In der Schöneberger Stadtverordneten- Sigung vom 19. d. M. Sollten aber die ausdrücklich für die Arbeit freigegebenen Stunden gewährleisteten Privilegien in ordnungsmäßiger Weise ausgeübt. Aus Straßburg i. E. wird berichtet: Das hiesige Obers verlangte der Magistrat die Bewilligung von 916 M. zur Errichtung einen praktischen Werth haben, so müßten sie die ganze Zeit um- Landesgericht hat die von dem Pfarrer Gerbert in Saarburg i. 2. eines Zeichensaales in der Knaben- Mittel- und Volksschule in der fassen, und der Nuzen würde hinfällig und die Arbeit werth- und den Nebenklägern eingelegte Reviston in der Beleidigungsfache Mühlenstraße. Ein weiterer Antrag, das Fremdenschulgeld für die los, falls die Arbeit von 9 bis 11 1hr unterbrochen werden sollte. des Pfarrers l'Huillier in Alberschweiler abgelehnt und das Urtheil Volksschulen vom 1. Oktober ds. Js. ab auf 30 M. pro Kind zu erhöhen, rief eine lebhafte Debatte hervor. Fast alle Redner waren Im Reichstage feien diese Berhältnisse ebenfalls am 30. März 1898 der Baberner Straffammer bestätigt. Pfarrer l'huillier hatte teine höhen, rief eine lebhafte Debatte hervor. Fast alle Redner waren erörtert und im Sinne der diesseitigen Ausführungen durch den Revision eingelegt. der Ansicht, daß die Erhöhung von 15 auf 30 W. vom Oktober ab der Ansicht, daß die Erhöhung von 15 auf 30 M. vom Oktober ab Staatsminister Graf von Pojadowsky largeſtellt, zumal die für viele ärmere Familien eine große Härte bedeute, daß jedoch angeklagte Firma sich gegen sozialdemokratische Ber deren Erhöhung vom 1. April ab als gerechtfertigt anzusehen sei, a chtigungen hätte zur Wehr setzen müssen. Aus allen diesen δα nach den angestellten Ermittelungen die für Schul- Gründen wurde Freisprechung beantragt. zwecke aufgewandten Mittel in letzten Jahre etiva 72 M. pro Kind betragen, und in Berlin und Charlottenburg auch 30 M. zur Erhebung gelangen. Zum Schluß beschäftigte sich die Versammlung mit der zu erbauenden elektrischen Hochbahn. Die Ansicht ging dahin, daß kein Projekt ausgeführt werden dürfe, welches geeignet sei, verschiedene schöne Straßen zu verunzieren. Der Nollendorfplatz mit seinen Anlagen würde hauptsächlich betroffen. Ein Antrag, der Magistrat möge geeignete Schritte thun, damit sowohl die elektrische Hochbahn durch die Bülowstraße als auch die Bahn zum Anschluß an die auf Charlottenburger Gebiet belegenen Linie in eine Unterpflasterbahn umgewandelt werde, fand einstimmige
Annahme.
Versammlungen.
Das Echöffengericht fam wirklich zu einem freisprechenden Ur- Die Protestversammlung der Maurer, die am Montag heil. Zur Begründung feines Spruchs führte es an: Thatsächlich sei Abend in der Tonhalle tagte, nahm folgende von Stadthagen arbeitet worden, was gegen die Sabbathordnung verstoße; eine fordert, daß dem offenen gemeingefährlichen Kriege, den die Untervon 9-11 Uhr an Sonntagen während des Hauptgottesdienstes ge- gestellte Resolution an:„ Die heute in der Tonhalle tagende Bersammlung polizeiliche Erlaubniß sei weder eingeholt noch beantragt worden. Der nehmer gegen die persönliche Freiheit und gegen das Recht der deutschen Angeklagte habe geglaubt, durch die Gewerbe- Ordnung und die dazu Arbeiter, unter menschenwürdigen Bedingungen zu arbeiten, von gehörigen Novellen sei die Sabbathordnung aufgehoben. Dem Tage zu Tage offener führen, und der immer frecher auftretenden könne sich das Gericht nicht anschließen, auch das Kammer- verhezenden Untergrabung, die das Unternehmerthum unter brutaler Bericht habe bereits dagegen entschieden. Es sei dann hervor- Vergewaltigung der Gesetze und der eine Grundlage der heute begehoben, daß eine besondere polizeiliche Genehmigung in Rothfällen stehenden Gesellschaftsordnung bildenden Koalitionsfreiheit unternimmt; durch Anordnung des Bundesrathes aufgehoben sei; dieses endlich durch gesetzliche Mittel entgegengetreten werde; sie verlangt, daß habe etwas für sich, in dieser Beziehung beständen eben die bestehenden Geseze gegen die rechtswidrige Behinderung Ein geschloffener Bahnhof. Ein Lokalblatt berichtet: Am wunderbare Verhältnisse. Für solche Anstalten sei sei es er der arbeitswilligen Arbeiter, die insbesondere durch schwarze Listen heutigen Lage ist die neue Bahnstrecke Grunow- Beeskow- Königs- forderlich und nicht einzusehen, ivie ein solcher Betrieb der Arbeitgeber, durch rechtswidrige Verträge der Unternehmer unter Wusterhausen für den Personenverkehr eröffnet und gleichzeitig der aufrecht zu erhalten sei, wenn er von 9 bis 11 Uhr untereinander und mit Arbeitern, durch ungesetzliche Verbindungen an derselben Strede liegende Bahnhof Storkow wieder geschlossen brochen werde; aber hierdurch sei die polizeiliche Anordnung nicht politischer Arbeitgeber- Verbände unter einander und mit Behörden worden, und zwar weil sich die Stadtverwaltung weigert, auf ihre aufgehoben. Die Polizeibehörde solle eben prüfen, ob nicht andere erfolgt, in schärfster Weise zur Anwendung gebracht werden; sie Kosten die Zufahrtsstraße zum Bahnhof pflastern zu lassen. Als Gründe da scien, welche einen Gewerbebetrieb während des Gottes - verlangt eine Rechtsprechung durch Richter, die vom Volk und aus vor drei Jahren der Plan für diesen Eisenbahnbau auftauchte, hatte dienstes als unthunlich erscheinen lassen, z. B. wenn eine solche allen Klassen der Bevölkerung gewählt sind. Ferner verlangt die Ver die Stadt Storkow diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen, Fabrik direkt neben einer Kirche läge 2c. sammlung, daß Arbeitern jeder Art volles, unbeschränktes inzwischen hat ein neuer Bürgermeister die Leitung der Geschicke der Der Angeklagte sei aus einem anderen Grunde freigesprochen, Koalitionsrecht im Interesse der Freiheit des Arbeiters, der der Arbeiterklassen, des Gesammtwohls und der Stadt übernommen, welcher die Stadtverordneten veranlaßte, den es sei nicht zu verkennen, daß diese Rechtsverhältnisse schwieriger Hebung und gegen Angriffe gesetzlich damals gefaßten Beschluß wieder umzustoßen. Die Eisenbahn- Natur seien; der Angeklagte habe überlegt und sei zu der Ueber Kultur gesetzlich zugebilligt direktion Halle hat nun furzen Prozeß gemacht, den Bahnhof zeugung gekommen, daß er nach allen Bestimmungen im Rechte sicher gestellt werden, sie verlangt ferner, daß die das Leben schließen und die Station Storkow von allen bereits ausgegebenen fei, und die polizeilichen Verbote seien nicht geeignet, dem An- und die Gesundheit der Arbeiter und ihrer Familien bedrohenden Ausbeutung durch ein wirksames Arbeiterschutzgesetz und durch BeFahrplänen streichen lassen. geklagten dieses Rechtsbewußtsein zu nehmen. Zu dem Rohheitsvergehen, über welches wir gestern aus gericht nicht stand halten würde. Es ist wohl selbstverständlich, daß dieses Urtheil vorm Land- seitigung der gegen die Arbeiter bestehenden zivilrechtlichen und Hat die Amtsanwaltschaft strafrechtlichen Ausnahmegeseze gemindert werde. Die Versammlung Friedrichsberg berichteten, theilt uns der Gastwirth Lenz in der Blumenthalstraße mit, daß die That nicht in seinem Lokal, fon- Berufung eingelegt? Wohin soll es führen, wenn zur Freisprechung erachtet es für dringend nothwendig, daß die Arbeiterklasse sich um das der Blumenthalstraße mit, daß die That nicht in seinem Lokal, son- eines Unternehmers, der die Bestimmungen über die Sonntagsruhe Banner der Sozialdemokratie schaare, daß die Anhänger der Sozialdemo dern auf der Straße paffirt sei. Der Raufbold Nilson sei nur verletzt hat, der Umstand genügen soll, daß er überzeugt fratie die Köpfe der noch nicht Aufgeklärten über die gemeingefähr wenige Augenblicke in seiner Gaststube gewesen, ohne daß er dort gewefen ist, im Rechte gewesen zu sein? lichen Zukunftsstaatspläne des Unternehmerthums aufflären und schon irgend welches Unheil angerichtet habe.
Gerichts- Beifung.
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Streifende Arbeiter, die die an ihre Arbeitspläge getretenen neue Stämpfer zu der Armee der Sozialdemokratie führen, deren Sieg Fachgenossen z. B. mit dem Ausdruck Streifbrecher" bezeichnen, allein im stande ist, den drohenden Ansturm des Unternehmerthums gegen werden nirgendwo freigesprochen, trotzdem sie selbstverständlich auch die Kultur abzuwehren und an stelle des Kampfes aller gegen alle das davon überzeugt sind, daß sie ein Recht haben, einen Streitfriedliche Zusammenarbeiten aller zu setzen und der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen in jeglicher Form ein Ende zu be brecher als das zu bezeichnen was er ist. reiten.
zu
Briefkasten der Redaktion. Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Zahl anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwort
wird nicht ertheilt. Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Donnerstag von 6 bis 7 1hr abends statt. Merten. Die Nachricht, daß Huret gestorben, beruht auf einem
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G. S. 99. 1 und 2 Ja. 1. Oktober ab.- R. K. Jawohl.
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Eilig.
H. A. 3.
F. V. 58.
Der Frauenverein ,, Bethanien" in Frankfurt a. M., der sich Welchen Gefahren die Lehrer ausgesetzt sind, wenn sie die Pflege von Kranken zur besonderen Aufgabe gemacht hat, besitzt füigenhafte Kinder zu ihren Schülern zählen und wieviel oft das eine Krankenanstalt, zu deren Betriebe die Oberin Noßnagel die behördliche Erlaubniß besitzt. Gegen diese Dame klagte der Polizei- Beugniß von Schulkindern werth ist, das zeigte sich gestern in einem Falle, welcher vor der I. Straffammer am Landgericht II verhandelt präsident der Mainstadt auf Entziehung der Konzession beim wurde. Der Lehrer Oskar S. aus Straußberg stand unter der BeBezirksausschuß, indem er geltend machte, sie habe sich in schuldigung auf der Anklagebank, sich im Februar ds. Js. in zwei mehrfacher Hinsicht als unzuverlässig erwiesen. Außer Ver Fällen an einer 14jährigen Schülerin fittlich vergangen gehen einige Ordnungsvorschriften müsse ihr gegen haben. In einer hatte früheren Verhandlung das geworfen werden, daß fie in der Anstalt behandelte Mädchen jedes Wort, das der Lehrer mit ihr gesprochen, Brostituirte auch nach deren Genesung noch dort behalten und mit und jede Berührung, welche ihr geschehen, so sicher, so fest und so Anstaltsarbeiten beschäftigt, ja eine Prostituirte in Ordens detaillirt geschildert, daß jedes ihrer Worte als die lauterste Wahr- Irrthum. Verwalter 30. 1 und 2 Ja. Arbeitslos. 1. Ja. 2. Sie haben tracht als Krantenwärterin verwendet habe. Die Beklagte heit eines unschuldigen Kindergemüthes erschien und an der Schuld fuchte sämmtliche Vorwürfe zu entkräften und betonte besonders, des Angeklagten nicht der mindeste Zweifel blieb. Der Staatsanwalt Anspruch auf benef daß für die Entziehung der Erlaubniß auf keinen Fall die Ver- beantragte denn auch drei Jahre Zuchthaus. Bevor aber fein neuer Vertrag vor dem 1. Oktober zu ſtande kommt, läuft er am wendung gewesener Prostituirten geltend gemacht werden könne. Es das Urtheil gefällt wurde, stellte der Vertheidiger Rechtsanwalt nein. 2. 999. 1. Rein. 2. Soviel ersichtlich, nein. habe sich um Versuche gehandelt, die Prostituirten einem ordentlichen Dr. Löwenstein neue Beweisanträge, so daß die Sache vertagt 1. Schriftlich und unter Beihilfe eines Sachverständigen. 2. Nein, es iſt Lebenswandel wieder zu gewinnen. Der Bezirksausschuß entzog jedoch werden mußte. In der Zwischenzeit ist das Mädchen, welches noch aber beffer. 3. Ja. 4. Gefängniß. P. W. 8. Ja. der Beklagten die Konzession zum Betriebe einer Privat- Kranken- einen zweiten Lehrer desselben Verbrechens bezichtigt hatte, von 1. Nein. 2. Wahrscheinlich ist die Mutter im recht; wenden Sie sich an das anstalt, indem er ausführte, sie habe es an Reinlichkeit und Ordnung Neue erfaßt worden und hat eingestanden, daß sie sämmtliche Vormundschaftsgericht. 2. T. 999. Kommen Sie in die Sprechstunde. fehlen lassen und durch die Beschäftigung einer noch nicht von der Polizei- Aufsicht befreiten Prostituirten in Ordenstracht bewiesen, daß Beschuldigungen erfunden habe. Bei diesem Geständniß verblieb sie Der fie sich ihrer hohen Aufgabe nicht bewußt sei. Das Ober- Ber- auch in der heutigen Verhandlung, so daß es der Vernehmung der waltungsgericht hob die Entscheidung wieder auf und erkannte, daß mehr als zwanzig Entlastungszeugen gar nicht bedurfte. der Beklagten die Konzession zu belaffen sei. Das Gericht nahm Gerichtshof war in dem Maße von der Unschuld des Angeklagten überzeugt, daß nicht allein auf Freisprechung erkannt, sondern an, daß die gegen die Oberin geltend gemachten Thatsachen nicht auch beschlossen wurde, dem Antrage des Rechtsanwalts Dr. Löwen Stationen ausreichten, die Konzessionsentziehung zu begründen. stein entsprechend die Kosten der Vertheidigung und Nachklänge zum Schuhmacher- Ausstand befchäftigten amfämmtliche nothwendigen Auslagen des An= Montag in der Berufungsinstanz die fünfte Straffammer des Land- geklagten aus der Staatstaffe zu erstatten. 11 Haparanda 762 SSD gerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsraths Ninne. Auf der 11 Petersburg Anklagebank befanden sich die Schuhmacher Otto Sünder und Eine geknickte Unfugblume. Groben Unfug" verübt haben Hamburg 10 Cort 764 23 9Aberdeen 756 S Carl Kappes. Die Auflage hatte ursprünglich auf Vergehen sollte der Steinfeger Richard Mai aus Giebichenstein dadurch, Biesbaden 768 Still- heiter 769 23 München 11 Paris 769 SSO 1Dunst gegen den§ 153 der Reichs- Gewerbe- Ordnung gelautet. Das daß er am 24. Juni gelegentlich der Reichstagswahl bei dem Be768 NW 2heiter 12 Schöffengericht hatte jedoch seinerzeit die beiden Angeklagten nur treten des Wahllotals Wittekind" einen ihm von dem Stimmzettel- Bien der Verübung groben Unfugs für überführt erachtet und Vertheiler der bürgerlichen Partei( Kandidat Geheimrath DugendWetter- Prognose für Mittwoch, den 21. September 1898. Gegen dieses Berlin ) eingehändigten Stimmzettel zerriß, die einzelnen Papier - Etwas wärmer, zeitweise heiter, vielfach wolkig mit leichten Regenfällen gegen jeden auf 10 M. Geldstrafe erkannt. Ürtheil legte die Staatsanwaltschaft Berufung eine, welche theilchen dem Vertheiler vor die Füße warf und dabei die Aeußerung und mäßigen südwestlichen Winden. jedoch auf das Strafmaß beschränkt wurde. Die Beweis fallen ließ, man müßte solche Stimmz ettel alle in die Saale werfen.
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Witterungsübersicht vom 20. September 1898, morgens 8 1hr.
Barometer
stand mm
Wind
richtung
Windstärke
Wetter
Swinemde. 764 WSW 3wolkig
Berlin
763 S 766 SW
4 Regen 2wolfig 2wolfen!
Temp. n. C
5° 4° R
Stationen
Barometer
Winds
richtung
Windstärke
Wetter
Temp. n. 6.
o Do
4bedeckt 10 4wolfig
4 bedeckt
17 14
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