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Die Bierftener in Britz ist von der Regierung nicht genehmigt flagten in Verbindung. Sie machten denselben flar, daß, wenn sie der Der Reichs Militär Magistrat auf 25 700 Mark. worden, wenigstens nicht in der von der Gemeindevertretung be- jeder einzeln ein niedriges Gebot abgeben würden, der Preis nicht fistus verklagte darauf den Magistrat beim Bezirksausschuß schlossenen Weise. Um die erforderliche Genehmigung zu erlangen, in die Höhe kommen könne. Franke, der die beiden Anstalten bisher und verlangte, daß er von der Grundsteuer freigestellt werde, soweit find die Bestimmungen nunmehr dahin abgeändert worden, daß die gefegt hatte, solle dieselben behalten. Dazu sei es aber nöthig, daß die Wohnung des Kriegsministers in Frage komme. Die be Ausfuhrvergütung für Bier anstatt bei 25 Litern bereits bei nicht fie alle in ihren Geboten an die höchste Grenze der Tage gingen, treffenden Räume seien nicht mit der Steuer zu belasten, da es sich weniger als 10 Litern eintreten soll. Am 1. Januar 1899 soll die während Frante etwas zurückbleiben solle; damit würde er der um die Dienstwohnung eines Offiziers handele, die ihm überBiersteuer nach den Plänen der Gemeindeverwaltung zur Einführung Mindestfordernde werden und als solcher den Zuschlag erhalten. wiesen sei, iveil die ordnungsmäßige Erfüllung seiner gelangen. Brock und Liebig sollten dafür entschädigt werden, wenn die dienstlichen Aufgaben seine stete Anwesenheit im Dienst
Gerichts- Beifung.
Nein.
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Briefkasten der Redaktion.
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Die militärfiskalische Arbeiterkolonie Haselhorst bei Kasernen ihre Submission ausschreiben würden, so daß ein gebäude erfordere. Der Magistrat entgegnete, daß der KriegsSpandau erfährt eine bedeutende Vergrößerung durch eine Anzahl jeder von ihnen auf Zuweisung von mindestens 1000 Mark Arbeit minister als Kriegsminister nicht Offizier, sondern Beamter Familien- Wohnhäuser, deren Bau noch in diesem Herbst in Angriff würde rechnen können. Die jungen Meister gingen darauf sei und daߧ 24 des Kommunal Abgabengesetzes die Dienst genommen wird. Die Militärverwaltung ist indeß von dem ursprüng- ein, Franke erhielt den Zuschlag, die ersteren warten aber wohnungen der Beamten der Gemeindesteuer vom Grundbests unterlichen System der Zweifamilienhäuser abgewichen und läßt jezt noch heute auf die Erfüllung der ihnen gemachten verfe. Der Bezirksausschuß wies die Klage des Militärfiskus ab, regelrechte Miethsfasernen für je zehn Arbeiterfamilien bauen. Versprechungen. Im Jahre 1897 gelangte mun dieser Vor- indem er annahm, daß die Dienstwohnung des Kriegsministers Ein großes Schadenfener entstand gestern Mittag in der gang von dritter Seite zur Anzeige. Der§ 153 der Gewerbe- nicht als Dienstwohnung eines Offiziers anzusehen sei. Als fönigRüdersdorfer Portland- Zement- Fabrit." Es brannte das große Ordnung war hier nicht anwendbar, auch der§ 240 des Strafgeset lich preußischer Staatsminister sei der Kriegsminister Kohleulager der Fabrit; diese selbst erschien sehr gefährdet. Die buchs, welcher von der Nöthigung handelt, versagte, denn beide Beamter und er habe als solcher die Wohnung überwiesen erFeuerwehren aus Erkner , Friedrichshagen , Köpenid 2c. sind auf Paragraphen nehmen auf das Versprechen von Vortheilen nicht, das halten. Es sei gleichgiltig, daß er zugleich aktiver Öffizier sei. telegraphische Requisition zur Stelle, können aber nur wenig aus gegen mir auf Drohungen, Gewaltthätigkeiten, Verrufserklärungen 2c. richten. Die Berliner Feuerwehr, die ebenfalls um Hilfe ersucht Rücksicht. Die Staatsanwaltschaft sah sich daher veranlaßt, auf den wurde, entsandte den sechsten Dampfsprigenzug aus der Köpnider denjenigen mit Strafe bedroht, welcher bei öffentlichen Bersteigerungen, § 270 des alten preußischen Strafgesetzbuchs zurückzugreifen, welcher straße vierspännig zur Hilfeleistung. Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Submissionen 2c. andere Personen durch Versprechen oder Gewähren Donnerstag von 6 bis 7 Uhr abends statt. von Vortheilen vom Mitbieten abhält. Dieser Paragraph steht zwar A. G. 14. Die erbrechtlichen Bestimmungen sind in den verschiedenen Sprechen Sie zur Klarlegung Ihres nicht im Deutschen Reichs- Strafgesetzbuch, doch besteht er nach einer Theilen Preußens sehr verschieden. Entscheidung des Reichsgerichts für Preußen als ein Partikulargeſetz Falles in der Sprechstunde vor, oder legen Sie dar, wo der Erbfall sich er B. Stargarder. Ja, es ergeht dann Verfäumnißurtheil. Der Staatsanwalt und das Vereinsrecht der Arbeiter. noch immer zu Recht. Das Spandauer Schöffengericht war aber eignet hat. F.. 54. Sie müssen am 1. Oktober räumen. N. B. 51. Wenn Der Verband der Fabrik-, Land- und Hilfsarbeiter der Ansicht, daß es sich hier nur um eine Verabredung zur Er- Ihre österreichische Staatsangehörigkeit nicht ausdrücklich aufgehoben ist, Sie und Arbeiterinnen befizt in Linden bei Hannover langung besserer Lohnbedingungen handle und die Angeklagten frei- also aus dem österreichischen Staatsverband nicht ausdrücklich entlassen sind, eine 3 ahrstelle, die selbständig Bersammlungen abhält. Wegen zusprechen seien, da§ 152 der Gewerbe- Ordnung alle Straf- find Sie auch Oesterreicher geblieben und haben dort Ihre Militärpflicht zu mehrerer in den Versammlungen dieser Zahlstelle gehaltenen Vorträge bestimmungen und Verbote gegen Gewerbetreibende, gewerbliche erfüllen. Triftstr. 40, 2. Sie sind berechtigt, die Herausgabe zu ver erklärte die Polizei die Zahlstelle für einen politischen Verein und Gehilfen und Fabrikarbeiter wegen Verabredungen dieser langen. A. B. g. 1. Sie müssen schleunigst auf Freigabe des Sophas verlangte den Ausschluß der weiblichen Mitglieder. Die Zahlstelle wurde Art aufhebe. Der Staatsanwalt legte Berufung ein und als Bett Ihres Kindes beim Amtsgericht klagen. 2. Er fann zur Weiter: Metallarbeiter Charl. Strafanzeige borläufig geschlossen und die Bevollmächtigten ihrer Mitglieder, Bruns beantragte je 300 Mark Geldstrafe. Der Gerichshof war zahlung gezwungen werden. erstatten kann jeder. Ob in dem zur Nachtzeit vorgenommenen Einschlagen und Genossen, erhielten eine Anklage wegen Vergehens gegen die§§ 8 u. 16 überzeugt, daß hier ein Abhalten vom Bieten unter Versprechen oder von Spiegelhafen ruhestörender Lärm erblickt werden kann, hängt von der des Vereinsgesetzes, weil sie als Vorsteher eines politischen Vereins Gewähren von Vortheilen vorliege. Wenn auch die abgehaltenen Sachlage des Einzelfalles ab. Die Frage ist im allgemeinen zu bejahen. in diesen Frauen als Mitglieder aufgenommen und solche darin ge- Bieter Gebote abgegeben hätten, so waren dies doch nur Schein- G. N., Nixdorf. Besucht Sie jemand, dem Sie nichts schulden, duldet hätten. Die Staatsanwaltschaft berief sich darauf, daß drei gebote, abgegeben in dem Bewußtsein, daß Franke doch die Arbeit mit der Aufforderung, zu zahlen, so steht Ihnen frei, ihm die Thüre der in der Zahlstelle gehaltenen Vorträge politischer Natur gewesen bekomunen werde.§ 153 der Gewerbe- Ordnung komme zu weisen und die Klage wegen der angeblichen Forderung abzuwarten. H. B. F. 15. Aus Ihrer Anfrage erhellt nicht, welche Beschäftigung feien. Die betreffenden Redner hätten sich dem Sinne nach dahin hier garnicht in betracht. Die Angeklagten konnten sich ausgesprochen, daß Aegir. 1. Verjährung liegt nicht vor. 2. Gemeinschaftlich. C. 2. daß ihn hierbei die Rapitalismus bie Arbeiter aussauge und verabreden, so viel sie wollten, um höhere Löhne zu erzielen, aber Sie in dem Geschäft haben. Legen Sie das in ber Sprechstunde dar. Regierung unterstütze. Weitere Gründe sie durften nicht zu Mitteln greifen, welche strafbar seien. Da aber P., Friedrichshagen . Die für Berlin erlassene Polizei- Verord: für den behaupteten politischen Charakter des Vereins vermochte der Fall sehr milde liege, so sei jeder Angeklagte nur zu 20 M. nung, betreffend Räumung von Wohnräumen, gilt nur für Berlin . erfahren Sie bei Welche Räumungsbestimmungen dert gelten, die Staatsanwaltschaft nicht beizubringen. Nach dem Statut verfolgt Geldstrafe verurtheilt worden. der Polizeibehörde; eine der Verband nur den Zweck, seine Mitglieder wirthschaftlich besser zu erlassenen Sammlung der diesbezüglich Ein für Theaterkreise sehr interessanter Rechtsstreit beschäftigte Bolizei Verordnungen besteht leider' nicht. E. E. Ja. stellen. Schöffengericht und Landgericht sprachen den Angeklagten in den legten Tagen die 14. Zivilkammer des hiesigen Landgerichts I. Streitende. 1. Ja, das Gegentheil wäre zu starker Tabat. 2. Darum frei. Die Straffammer nahm an, daß allerdings in drei Vor- Direktor Neumann- Hofer hatte gegen die Schauspielerin Louise hat sich die Postdirektion gar nicht zu kümmern. 2. K. 99. Falls vier: trägen das Gebiet der Politik gestreift worden sei; jie erklärte jedoch Dumont mit dem Antrage geflagt, ihr zu verbieten, daß sie vor zehntägige Kündigung vereinbart ist, ist die Kündigung rechtzeitig erfolgt. ein zufälliges und gelegentliches Hinüberschweifen der Redner in die dem 30. April 1899 an einem anderen Berliner Theater als dem Fit solche Vereinbarung nicht getroffent, so mußte spätestens am 15. August Politik für nicht ausreichend, den Verein zu einem politischen Verein Lessing- Theater auftrete. Dr. Neumann- Hofer( vertreten durch die gekündigt sein. – H. S. V., B. Z. , Schöneberg . Nein. E. H. 65. G. J. im Sinne des Vereinsgefezes zu stempeln. Die Staatsanwaltschaft Rechtsanwälte Kempner und Binner) stützte seinen Anspruch auf den Ein Hinderniß für die Heirath besteht nach Ihrer Darlegung nicht. Leiste 22. legte darauf Revision ein und betonte, die§§ 8 und 16 des Schlußsazz des zwischen Fel. Dumont und Dr. Oskar Blumenthal ge- Bis am 15. fann zum ersten eine möblirte Stube gekündigt werden, nicht Den ganzen Tag hindurch kann die Kündigung erflärt werden. Vereinsgefeges feien durch die Vorinstanzen verlegt worden. Richtig schlossenen Vertrages, in welchem es heißt:" Der Bertrag behält auch dann umgekehrt, bis am ersten zum 15. 23. 5. 50, 2. 58. Nein. sei, daß der Verein vorwiegend wirthschaftliche Zwecke verfolgt habe. feine volle Giltigkeit, wenn der unterzeichnete Direttor einen oder G. 2. 10a, Moabit . Warten Sie ruhig die Klage ab. May N. Sie Daneben seien aber auch politische Gegenstände erörtert worden, mehrere Sozien nimmt, oder seine Direktion einem Dritten über- müßten den Termin wahrnehmen oder wahrnehmen lassen. Schriftliche und das genüge, die Zahlstelle ais Verein im Sinne der§§ 8 und trägt, der in alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage tritt." Darlegungen gelten nicht. D. N., Rigdorf. 1. Leider in erster Linie 16 des Vereinsgeseyes anzusehen und zu behandeln. Das Der Kläger behauptete, daß dieser Fall eingetreten sei, da der Arbeitnehmer. 2. Darüber bestehen keine allgemeinen Vorschriften. Rammergericht verwarf indessen die Revision der Staats- Dr. Blunienthal ihm seine Direktion übertragen habe und er in alle anwaltschaft mit der Begründung, daß der Vorderrichter einen Rechte und Pflichten Blumenthal's gegenüber der Beklagten einRechtsirrthum nicht begangen habe. getreten sei. In dem Vertrage mit Blumenthal habe die Beklagte Wie unsere bürgerlichen Nichter gegen Arbeiter urtheilen! fich verpflichtet, vor dem 30. April 1899 auf feiner anderen Berliner Gine harte Strafe für ungefeßliche Beeinflussung eines arbeits- Bühne aufzutreten, als am Lessing- Theater, für welches sie noch Stationen willigen Arbeiters verhängte gestern die 4. Straffanumer des Land- auf die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 1899 engagirt sei. gerichts I über den Maurer Ludwig Franz Hoppe. Im April d. J. Fräulein Louise Dumont ( vertreten durch Rechtsanwalt Paul Jonas ) war auf einem Neubau des Grundstücks Schiffbauerdamm 22 ein hielt den Anspruch des Klägers für unbegründet. Sie bestritt, daß Maurerfireit ausgebrochen. Als am 21. April, morgens 51/2 Uhr, Dr. Blumenthal im Sinne des Vertrages feine Direttion" an Swinembe. der Maurer Töpper, uneingedent seiner Solidaritätspflicht, sich nach Dr. Neumann- Hofer übertragen habe. Letzterer sei der Pächter des Berlin diesem Neubau begeben wollte, wurde er von mehreren Maurern Hauses und Dr. Blumenthal habe mit dem ganzen Unternehmen Wiesbaden mit der Frage angehalten, ob er eine Streiffarte habe und wohin nichts weiter zu thun, als daß er der Eigenthümer des Grundstücks München er gehen wolle. Er erklärte, daß er auf dem Neubau arbeiten wolle sei, der für seine auf dem Leffing- Theater aufgeführten Stücke, wie Wien und mu suchte ihn der Angeklagte von dem Streifbruch ab- jeder fremde Autor, Tantièmen beziehe. Die Vertragsbestimmung Wetter- Prognose für Mittwoch, den 28. September 1898. zuhalten. Er soll ihn mit erhobenem Schirm bedroht, vor habe aber nicht die Bedeutung, daß Dr. Blumenthal willkürlich Ziemlich fühl bei mäßigen östlichen Winden und zunehmender Be die Brust gestoßen und schließlich auf den Damm gedrängt haben. Durch den lärmenden Wortwechsel war ein Schuhmann auf merksam geworden, bei dessen Annäherung der Angeklagte sich entfernte. Er ist aber erkannt worden und hatte sich mun wegen Röthigung zu verantworten. Er bestritt, der Thäter gewesen zu sein, der Ge
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Witterungsübersicht vom 27. September 1898, morgens 8 1hr.
Barometer
stand mm
Wind
2
richtung
764 S 763 DSO 765 SO 761 Still
Windstärte
Wetter
1hlb. bed. 3hvolfent 1volfent voltent
762 SO 764 SO
2beiter 1wolfent
Temp. n. C.
885° C= 4° R.
Stationen
Barometer
stand mm
Wind
richtung
Windstarte
8Haparanda 761 MO 8Petersburg
6 Cort 7Aberdeen
4Paris
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Wetter
Temp. 1. 6.
16° G.= 4° R.
753 NN 757 758 NNO
4 bedeckt 5olfig 1 wolfig
4
13
10
2hlb. bed.
irgend einen Dritten in seine Rechte und Pflichten einsetzen und wölkung; keine oder unerhebliche Niederschläge. Berliner Wetterbureau. sich von seinen Pflichten befreien könnte, sondern sie ziele nur auf diejenigen Fälle, in welchen Dr. Blumenthal einen Dritten mit seiner" Direktion betrante, während das Unternehmen doch das feinige geblieben wäre. Außerdem hielt sich Frl. Dumont zum Rück
Sozialdemokratischer Wahlverein
Mittwoch, den 28. Sept., abends 8½ Uhr,
2215
richtshof erachtete ihn aber durch die Beweisaufnahme für überführt. tritt von Vertrage um deswillen befugt, weil Dr. Neumann- Hofer für den 2. Berliner Reichstags- Wahlkreis. Wie der Vorsitzende in der Urtheilsbegründung hervorhob, ist der sowohl in der Presse als auch bei anderen Gelegenheiten sich so Gerichtshof der heute ja sehr zeitgemäßen Ansicht gewesen, daß die fällig über die fünstlerischen Eigenschaften des Frl. Dumont geäußert Leute, die in so terroristischer Weise den freien Willen( 1) anderer habe, daß derselben eine Thätigkeit unter feiner Direktion zur im Lokale des Herrn Bickel, Hasenhaide 52/53: beugen wollen, mit harten Strafen belegt werden müssen. Da der lnmöglichkeit gemacht sei.- Das Landgericht hat durch Urtheil vom Angeklagte schon vor Jahren eine Borstrafe aus gleichem Anlaß er 27. September die Klage des Dr. Neumann Hofer abgewiesen und Titten, so erkannte das Gericht diesmal auf neun Monate Geihm die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. fängniß.
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Versammlung.
Tages Ordnung:
1. Die Bestrebungen der Sozialdemokratie und die jüngsten politischen Ereignisse. Referent: Genosse Dr. Weyl. 2. Diskussion. 3. Vereins238/17 angelegenheiten. Zahlreichem Besuch sieht entgegen Der Vorstand.
Prügelnder Polizist. Aus Halle a. S. wird uns vom 26. SepNahe an das Zuchthaus streifte das Strafmaß, welches die tember berichtet: Der 48jährige Polizeisergeant Bernhard 1. Straflammer am Landgericht II in gestriger Sitzung über einen eind wurde in heutiger Straffammerfizung wegen vorsäglicher Arbeiter verhängte, welcher, arbeitswillige Arbeiter" zu Körperverlegung, begangen im Amte, zu 30 M. Geldstrafe event. verhindern versucht hat, ihre Arbeit fortzuseßen. Der Bigarren drei Tagen Gefängniß verurtheilt. Der Angeklagte hatte den arbeiter Friedrich Fengler hatte bei dem Zigarrenfabrikanten Tagezirer Schores, der ihm von dem Wachtmeister Meyer zur Arretur Schwarz in Neu- Weißensee in Arbeit gestanden. Am 24. Mai d. J. übergeben worden, mit einer Knebeltette über den Kopf geſchlagen für wurde er wegen Lohndifferenzen entlassen. Er drang dann wider- und den Schores außerdem geohrfeigt. Als Entschuldigung für die rechtlich in die Behausung seines Arbeitgebers ein, wurde That führte der Beamte aus, daß Schores ihm entsprungen sei und hinausgeworfen, kam aber wieder, aber wieder, beschimpfte den Meister er, der Beamte, am genannten Tage eine ununterbrochene im und schlug die Zigarrenarbeiterin Johanna Hardt Hardt mit 24 stündige Dienstzeit zu bestehen gehabt habe, wodurch er der Faust ins Gesicht, wobei er die Worte äußerte:" Dich sehr abgespannt gewesen sei.
Sozialdemokratischer Wahlverein den 3. Berliner Reichstags- Wahlkreis. Mittwoch, den 28. Sept., abends 8 1hr, Märkischen Hof", Admiralstraße Nr. 18c:
Versammlung.
Tages Ordnung:
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Achtung! Töpfer.
Achtung!
Aas schlag' ich todt, wenn Du hier weiter arbeitest!" Er wurde Wegen Beleidigung der Gattin eines Polizeilieutenants deshalb wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Nöthigung in hatte sich gestern der Arbeiter Wilhelm Daeneit vor der 130. Ab1. Die Sozialdemokratie, ihre Leiden, Kämpfe und ihre Erfolge. idealer Konkurrenz mit einem Bergehen gegen§ 153 der Gewerbe- theilung des Schöffengerichts zu verantworten. Der Angeklagte war Referent: Reichstags: Abg. Fritz Zubeil . 2. Disfussion. 3. VereinsOrdnung angeklagt. Der Vorsitzende, Landgerichts- Direktor eines Tages mit einem Dienstmädchen in der Badstraße in Streit angelegenheiten. Gäste haben Zutritt.- Aufnahme neuer Mitglieder. Meresheim erklärte:„ Es soll den Arbeitern das Koalitionsrecht gerathen. Es wurde gegenseitig die Sistirung verlangt und beide Regen Besuch erwartet Der Vorstand. 240/20 erhalten werden(?), aber gegen den Terrorismus, arbeitswillige Ar- Parteien begaben sich in Begleitung von Zeugen nach der Wache. Als beiter durch Gewalt oder Bedrohung an der Fortsetzung der Arbeit der Angeklagte vernommen war und sich entfernen wollte, traf er zu hindern, muß mit den strengsten Strafen vorgegangen werden! auf dem Flur die Ehefrau des Polizeilieutenants, welche auf ihren Es wurde daher wegen Nöthigung allein auf neun Mann wartete. Er redete sie mit den Worten an:" Fräulein, im Monate Gefängniß erkannt. Wegen der übrigen Delifte fommen Sie mit", und machte sich dadurch einer zweiten Beleidigung wurde noch besonders auf drei Monate Gefängniß, in Sunme also schuldig. Jm Termine hielt der Staatsanwalt die Schuld des Anauf ein Jahr Gefängniß erkannt. Wegen der Höhe der geklagten für erwiesen und besonders die legtere Beleidigung für der Strafe wurde die sofortige Berhaftung des Verurtheilten angeordnet, trafbar. Er beantragte eine Gefängnißstrafe von je sechs Monaten, Wenn Arbeitgeber ihre Berufsgenossen nöthigen, an Verda die Beleidigungen von Frauen, welche jetzt an der Tagesordnung gänge abredungen zum Zwecke der Erlangung besserer Lohn- und Arbeits- zu sein scheinen, endlich aufhören müßten. Der Gerichtshof hielt die bedingungen theil zu nehmen, so fönnen sie dabei ungleich beffer erste Beleidigung nicht für aufgeklärt und erkannte dieserhalb auf fortkommen, als wie die Arbeiter, denen stets der§ 153 der Gewerbe- Freisprechung, wegen der zweiten Beleidigung wurde der Angeklagte Ordnung droht. Nach dieser Nichtung hin war eine Verhandlung zu einer Geldstrafe von 200 m. verurtheilt.
Oeffentliche Versammlung Töpfer Berlins und Umgegend.
Tagesordnung: 1. Die Situation in unserem Gewerbe. 2. Die Vor193/11 Das Erscheinen sämmtlicher Kollegen ist nothwendig. Der Vertrauensmann: H. David.
in Königsberg . 3. Gewerkschaftliches.
Achtung! Tapezirer. Achtung!
Kommandantenstr. 20:
Donnerstag, 29. September, abends 8½ Uhr, in den Arminhallen Oeffentliche Versammlung.
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Tages Ordnung:
1. Die Maßregelung unserer Kollegen und die sonstigen Zustände Zahlreiches Erscheinen erwartet
Die Agitationskommission.
recht lehrreich, welche vor der dritten Straffammer am Landgericht II Ein Sommer Ueberzieher ist kein der Pfändung entzogenes stattfand. Angeklagt waren die Schornsteinfegermeister August unentbehrliches Kleidungsstück. Also hat die 9. Ziviltammer des Mazky, Karl Wonnenberg und Friz Franke. Die hiesigen Landgerichts fürzlich entschieden. In dem Urtheil heißt es: drei Angeklagten üben in Spandau ihr Gewerbe aus. Dort find" Der Schuldner hat die Freigabe des bei ihm gepfändeten Sommerinsgesammt sechs Schornsteinfegermeister konzessionirt, von denen die Ueberziehers beantragt. Der Antrag ist durch den angefochtenen Angeklagten die ältesten und wohlhabendsten sind. Die Zahl der Kehr- Beschluß zurückgewiesen worden. Die dagegen eingelegte Beschwerde bezirke bestimmt die Behörde, doch stehen die Meister unter sich in Kon- ist nicht begründet. Der Vorderrichter nimmt mit recht an, daß furrenz. Um diese zu beseitigen, schließen sich die Meister in ihren Innungen ein Sommer- lleberzieher an sich als ein unentbehrliches Kleidungs- bet der Firma A. Wertheim. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. und lokalen Vereinigungen eng zusammen. Die Schornsteinfeger- stück nicht anzusehen ist. Es ist deshalb auch unerheblich, ob der meister haben ihre bestimmte Tare, die von der königl. Regierung Schuldner sich an dieses Kleidungsstück gewöhnt hat, und es kommt genehmigt wird. Diese Tage dürfen sie nicht überschreiten, darunter bei der Prüfung der Entbehrlichkeit eines Kleidungsstückes auch nicht können sie gehen, so weit sie wollen. Von 1894 zu 1895 war es darauf an, welchem der Stände der Schuldner an Tage durchzudrücken. Nun sollte auch der Preis des Kehrens im an ständige Kleidung haben nur die im§ 715 Nr. 6 der allgemeinen höher geschraubt werden. Die Gelegenheit, den ersten Bivilprozeß- Ordnung bezeichneten Personen( Offiziere, Beamte, GeistVersuch zu machen, bot die von der Verwaltung der Pulverfabrik liche, Lehrer, Notare, Rechtsanwälte, Aerzte), zu welchen der Schuldner und des Feuerwerks Laboratoriums ausgeschriebene nicht gehört. engere Submission für das Fegen der Schornsteine in den Die Frage, ob die Wohnung des Kriegsministers grund. genannten Anstalten. Zu dieser engeren Submission hatte steuerpflichtig sei, beschäftigte den Berliner Bezirts ausschuß. Sie Direktion außer den drei Angeklagten auch die Meister Der Magistrat von Berlin hatte den Reichs- Militärfistus zur Ge- girten zu senden. Brock und Liebig zugelassen. Ea waren dies junge meinde- Grundsteuer herangezogen und dabei auch die Dienstwohnung vor in der Naunynstr. 78 bei Herrn Heinrich befindet und die Adresse Anfänger, von denen am ehesten niedrige Gebote zu erwarten waren, des Kriegsministers im Gebäude des Kriegsministeriums der Ausgabe abends von 8 bis 10 Uhr, Sonntags von 10 bis 11% um erst Kundschaft zu erhalten. Mit diesen segten sich die Ange Steuer unterworfen; den Nutzungswerth der Wohnung schätzte stattfindet.
mun den Spandauer Schornsteinfegermeistern gelungen, eine höhere gehört oder welchen Beruf er ausübt. Anspruch auf
Fachverein der Musikinstrumenten- Arbeiter
und Berufsgenossen Berlins u. Umgegend. Mittwoch, 28. September, abends 82 Uhr, in den Oranienhallen, Oranienstr. 51: Delegirten- Versammlung.
Die Kollegen werden ersucht, aus jeder Werkstelle einen Dele 142/1 Den Kollegen zur Nachricht, daß der Arbeitsnachweis sich nach wi
Der Vorstande