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#berwiesenen Arbeiten verwendet hat.( Sehr richtig.) Das An- und ihm drohend zugerufen: Sie haben mit mir bis jetzt noch wundungen aufgewiesen habe, die sehr wohl von Mißhandlungen erkenntniß fann man ihm nicht versagen. nichts zu thun gehabt; ich werde mir Ihr Gehöft öfter herrühren konnten, wohl aber nicht von einer Messingschnalle. Hierauf wird Antrag 12 abgelehnt. ansehen, hier scheint ein anderer Wind zu wehen!" Im Oktober 1894, befundet Zeuge Sabattus, wurde ein Damit sind die Anträge zur Taktik erledigt. Die Eigenthümerfrau Kupski bestätigt durchaus diese Aus- Mann namens Kuhn polizeilich mißhandelt. Ich bat, den Kuhn Kloß theilt mit, daß die anwesenden Vertreter der Gewerk- fage. Als der Gendarm den W. aufgeschrieben, habe der Bahnwärter doch zu entlassen; darauf bin ich schwer geschlagen, verfluchter schaften ersucht werden, nach Schluß der Sizung zu einer Be- ihn gefragt, warum das eigentlich geschehen sei. Klößsch äußerte: weil Hund, Lump, Ludewig, Strolch" genannt worden. Ich bekam dann sprechung zusammenzutreten, um diejenigen Schritte zu präzisiren, W. den Bahndamm entlang gegangen sei, worauf der Bahnwärter Stahl ein Strafmandat in Höhe von 3 M., bezahlte dieselben und ließ die welche angesichts der drohenden Zuchthausvorlage zu einer um erwiderte: Sch dächte, hier auf dem Bahndanım bin ich Polizei Sache auf sich beruhen; ich dachte, Du hast Dein Schicksal, Du be­fassenden Gegenaktion der deutschen Gewerkschaften zu ergreifen sind. und Sie auf der Landstraße." Klößsch entgegnete: Sie wollen mir fommst ja doch nur mehr Strafe. Schluß der Situng. wohl Vorschriften machen? Ich bin Beamter! Stahl antwortete: Am 2. September 1895 will Zeuge Müßig von vier Schutz­Ich bin auch Beamter und schon 25 Jahre, als Sie noch nicht die leuten so mißhandelt sein, daß er längere Zeit erwerbsunfähig wurde. Beamtenhosen trugen! Darauf habe der Beamte, diese Aeußerung Strafrechtliches Einschreiten gegen die Schutzleute wurde abgelehnt, falsch wiedergebend, gesagt, er sei beleidigt worden, worauf sämmt- weil nicht festgestellt werden konnte, wer geschlagen hatte. Nach dem liche Umstehenden sofort erklärten, Stahl habe das garnicht gesagt, ärztlichen Attest sind ihm mittels eines stumpfen Instruments, wahr­was der Beamte behaupte. Weisbach, der auf dem Kupski'schen Gehöft scheinlich eines, Ochsenziemers, mehrere Verlegungen beigebracht. An demselben Tage, befundet ein Arbeiter Lapöhn, ist auch

Eine Leporelloliste

Als er

stand, habe dies durch die Bemerkung bekräftigt: Wir wissen ganz genau, was Stahl gesagt hat! Wir sind doch nicht besoffen! Da habe sich er wegen Straßenkontravention, derentwegen er drei Mart zahlen der Gendarm mit den Worten umgedreht: Was? Sie sagen, ich sei be- mußte, fiſtirt und auf der Polizeiwache geschlagen worden. offen? Sie sind mein Arrestant!" Dabei habe er ihn am Kragen dagegen remonstrirte, sei gesagt: Der Hund hat noch eine große gepackt und mit dem Revolver immer von unten nach Schnauze, der kriegt gleich noch eins gegen den Schädel!" Ein o herausgefprißt sei. Es sei nicht wahr, daß die Gesellen habe sich legitimirt, seine sofortige Entlassung verfügt. oben ins Gesicht geschlagen, so daß das Blut nur Lieutenant sei dann hinzugekommen und habe, da er hörte, er Herrn Klößsch bedrängt hätten. Mehrere Zeugen bestätigen in be= stimmter Form die Mißhandlung mit dem Revolver, andere haben Diese zwar nicht selbst gesehen, aber von dem blutenden Weißbach gehört, daß er mit dem Revolver geschlagen worden sei.

Es folgt die Beweisaufnahme über eine Reihe angeblicher Mikhandlungen auf Polizeiwachen.

Im August 1894 ist ein Bauarbeiter Fischer, wie der Korbmacher eller befundet, schwer mißhandelt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so daß er blutüberströmt war. Als Zeuge dagegen demonstrirte, hieß es: Halten Sie das Maul, seien Sie zu­frieden, daß es Ihnen nicht auch so geht!

polizeilicher Mißhandlungen wurde gestern vor Gericht aufgerollt. Eine schon seit vier Jahren schwebende Anklage wegen Beleidigung durch die Presse gegen den Reichstags- Abgeordneten Arthur Stadthagen , die zuletzt im Juli 1898 das Gericht beschäftigte, gelangte nämlich gestern vor der im großen Schwurgerichtssaale versammelten achten Straffammer des Landgerichts I zur Verhandlung. Den Vorsiz führt Landgerichts­Direktor Weinmann, die Anklage vertritt Staatsanwalt Dr. Eger. Es sind über 50 Zeugen geladen. Der Angeklagte hat ausnahmsweise die dritte Beilage des Vorwärts" vom 14. Oktober 1894 als verantwortlicher Redakteur gezeichnet. Die­felbe enthält in den ersten vier Spalten den Abdruck der Be­schwerde, die Stadthagen gegen den Justizminister gerichtet hat und in welcher er verlangt, daß entweder gegen ihn wegen an­Klempner Sch euch bekundet: Am 3. Oftober 1888 wurde ich geblicher bewußter Gebührenüberhebung öffentliche An= Zeugin Frau Anders sollte am 13. September 1895 zu früher arretirt. Auf der Wache wurde ich gefragt: Wie heißt Du? Du flage erhoben wird oder aber, daß gegen die Mitglieder des Stunde von der Polizei zur Wache gebracht werden, weil sie eine Strafe bist Ludewig, wirst Du mal gestehen, daß Du Ludewig bist und ge­Ehrengerichtshofs der Ober- Staatsanwaltschaft beim Kammergericht nicht bezahlt hatte. Sie wurde in einen engen Raum geführt. Trotz tohlen hast? Und als ich entrüstet die Fragen verneinte, bekam und der Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht wegen geflissent ihres Drängens, entlassen zu werden, damit sie zu ihren Kindern ich Ohrfeigen, dann wurde ich in die Belle gebracht; nach zehn licher Rechtsbeugung und ferner gegen diejenigen Beamten komme und daß sie ja die 24 Mark Geldstrafe bei sich habe Minuten kam der Schußmann mit einem Ochsenziemer und schlug und Privatpersonen eingeschritten wird, die nach Mittheilung des Ober- und bezahlen wolle, sei sie in eine dunkle Belle gebracht auf mich ein, ich sollte gestehen. Ich blieb dann besimmungslos liegen. Staatsanwalts die Akten und Geschäftsbücher nach Beendi- worden. Als sie dann wieder geklopft habe, sei sie von Im Herbst 1895, erzählt Zeuge Lansti, bin ich sistirt, habe gung des ehrengerichtlichen Verfahrens verbrannt oder an der Schuyleuten mit der Faust bearbeitet und derart an den Ohren ge­Beseitigung derselben vorsätzlich oder fahrlässig zogen worden, daß sie von 1895 her noch Schmerzen verspüre. Worte schon auf dem Hausflur einen Stoß ins Genick erhalten, wurde mitgewirkt haben. Wegen dieses Artikels ist Steafantrag wie altes Sauaas" fielen dann, als sie in der Angst den Raum dann von mehreren Schußleuten gemeinsam geschlagen, in ein dusteres nicht gestellt, dagegen sind in derselben Nummer des Vorwärts" verunreinigt hatte. Als ihr Sohn gekommen sei, habe man auch immer geführt, mit einem stumpfen Instrument, ich glaube einem Schlagring, über die Nase geschlagen. Nun sei er' zwei andere Artikel erschienen, welche ebenfalls vom Angeklagten diesen und in seiner Gegenwart auch sie, die Mutter beschimpft. verfaßt waren und in denen die Anklagebehörde eine Beleidi- Endlich sei der Wachtmeister gekommen. Dieser habe dann das Geld wüthend geworden und habe sich gewehrt. Plötzlich aber feien gung der Beamten des Polizeipräsidiums sowie genommen, dann sei sie endlich freigelassen worden. Später ſei ſie 10 bis 12 aus dem Bett gesprungen und hätten mit Stiefeln 2c. in dem ganz dunklen Zimmer, in welchem die Schutzleute schliefen, des Gendarmen lösch zu Reinickendorf erblickte. Der erste zum Arzt und zur Redaktion des Vorwärts" gegangen. Er sei völlig blutig gewesen gewesen und Artikel trägt die Ueberschrift: Wie wird man auf den Berliner Dr. Christeller bestätigt, daß er Frau Anders untersucht auf ihn losgeschlagen. Polizeiwachen behandelt?" Es wird die Behauptung aufgestellt, hat und ihr ein Attest darüber ausgestellt hat, daß ihr Körper als er gebeten, ihn niedersitzen zu lassen, habe man ihm be­daß Bürger, welche auf Polizeiwachen zu thun haben, diese Orte in Spuren von Mißhandlungen zeige, die sehr wohl auf die von Frau fohlen, stehen zu bleiben und die Schnauze" zu halten. Als er um Wasser gebeten, habe man ihn in die Zelle geworfen vielen Fällen in anderem Zustande verlassen, als sie ihn betreten Anders angegebene Weise entstanden sein könnten. haben. Während sie in unverlegtem Zustande hinkamen, wiesen sie Beuge Stein will am 23. September 1895 auf einer Polizei- und dort habe er bis zum frühen Morgen liegen müssen. Der Zeuge, nachher Verwundungen und Verlegungen auf, welche dem Anscheine wache mißhandelt worden sein. Wegen einer geringfügigen Straßen- ist aus dieser Affäre zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Es werden hierauf mehrere Aerzte vernommen, die seinerzeit nach von Fausthieben, bisweilen auch von Schlägen mit Waffen lontravention sei er gefesselt und dann von zwei Schuyleuten ge­herrührten. Die Leute behaupteten, auf der Wache mißhandelt schlagen worden. Auf Beschwerde hierüber sei ihm bedeutet worden, kurz nach der Entlassung der betreffenden Zeugen aus den Polizei­worden zu sein. Sollten sie alle an Halluzinationen leiden? Es die Schnauze" zu halten. Die Straßenkontravention habe er später überall Verletzungen vorgefunden, die der Darstellung der Zeugen wachen ihnen ärztliche Atteste ausgestellt haben. Die Aerzte haben wird dann auf die bekannte Gummischlauch- Affäre gelegentlich der mit 3 M. Geldstrafe gebüßt. Zeuge übchen theilt zu diesem von der Art, in welcher sie die Verletzungen empfangen haben wollen, Versammlung der Arbeitslosen hingewiesen und zum Schluß der Falle gleichfalls mit, daß Stein gefesselt worden fei, und Vorschlag gemacht, es möchten sich höhere Polizeibeamte in ent­sprechender Kleidung arretiren lassen, um aus eigener Erfahrung darüber urtheilen zu können, ob auf den Polizeiwachen geprügelt werde oder nicht.

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Der zweite beanstandete Artikel trägt die Ueberschrift:" Wozu tragen die Gendarmen Revolver ?" Der Verfasser erzählt, daß der Gendarm Klötzsch einem Tischler, den er wegen eines gering fügigen Vergehens zur Wache zu bringen hatte, ohne Veranlassung mit seinem Revolver einen heftigen Schlag gegen das rechte Auge bersetzt habe.

war

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In einem Falle Schleich ist die angeblich mißhandelte Frau nicht ermittelt; die geladenen Schuzzleute bestreiten jede Miß­handlung. Es folgt nunmehr

Der Fall Mechlinski.

so das daß aus dem Handgelent entsprachen. bekundet Zene Schneider. hervorgetreten sei. Dasselbe Der Staatsanwalt behält sich vor, in diesem, wie in dem später zur Verhandlung kommenden Falle die Schuyleute und sonstige Gegen­zeugen zur Vernehmung zu bringen. Er habe das deshalb nicht gethan, weil der Hauptpunkt der Anklage sich dahin richte, daß der An­Der Zenge Reisender Mechlinski bekundet: Am 9. August 1897 geklagte einzelne Vorfälle von Mißhandlungen generalisirt und dadurch eine Beleidigung begangen hat. Uebrigens seien die betreffenden hatte ich Geburtstag, stand nachts gegen 1 1hr Ecke Hirtenstraße ich wohnte damals Nr. 3. Personen bestraft. Er wolle im übrigen dem Angeklagten zugeben, in der Nähe meiner Wohnung daß die von diesem behaupteten Fälle und noch mehr sich ereignet Schußleute forderten mich auf, fortzugehen; ich erwiderte, ich wohne in der Nähe und stehe auch niemand im Wege. Der Angeklagte, der eine Reihe von formellen Einwendungen haben, so daß auf Beweisaufnahme verzichtet werden könne. gegen das Verfahren macht, wiederholt zahlreiche alte Beweis- Stadthagen bemerkt hiergegen: Der Wortlaut des Nunmehr wurde ich aufgefordert, mit zur Wache zu kommen. Ich anträge, u. a. auch den, sämmtliche in den Jahren 1893 und 1894 Artikels ergiebt, daß nur von hier und da" vorkommenden Fällen erklärte, gutwillig mitgehen zu wollen, wurde aber vom Schutzmann auf die Polizeiwachen Sistirten als Zeugen zu laden. Er hat auch gesprochen ist. Im übrigen stehe es für ihn fest, daß die Be- am linken Arm fortwährend gekniffen. Als wir über den Hof zur den Polizeipräsidenten v. Windheim vorschriftsmäßig laden handlung, wie sie dort geschildert ist, allerdings leider als Regel Wachtstube gingen, wurde ich von Schußleuten mit Füßen in die lassen, um durch seine Vernehmung darzulegen, daß die von ihm erachtet werden könne. Ob dies thatsächlich der Fall sei, hätte durch Nähe des Gemächtes gestoßen. In der Wachtstube wurde ich am behaupteten Zustände auf den Berliner Polizeiwachen thatsächlich bestehen. eine Voruntersuchung und durch Erhebung der abgelehnten Beweis- Halje gewürgt und an die Kante des Tisches gedrückt. Als ich die Er beruft sich ferner auf den im Jahre 1897 vorgekommenen und anträge festgestellt werden können. Nichts liege ihm daran, was der Beamten bat, mich doch nicht so zu mißhandeln, holten sie auch schon in der Stadtverordneten- Bersammlung behandelten Fall Staatsanwalt ihm gegenüber zugeben wolle. Es komme lediglich einen Gegenstand, ich glaube, einen Ochsenziemer, und schlugen Mechlinski, in welchem angeblich ein Mann, der ohne Grund darauf an, ob thatsächlich geprügelt sei und dafür seien damit auf den oberen Hinterkörper. Nachdem dann meine Personalien verhaftet worden sei, sich darüber beschwerte, daß er in ein ja die Zengen geladen. Für eine Generalisirung, die nicht festgestellt waren, sollte ich meinen Hut, der auf der Erde lag, auf­Irrenhaus gebracht und erst durch die Aerzte von Herz- im Artikel steht, sei er nicht verantwortlich, habe ja im übrigen heben und nach Hause gehen. Ich bückte mich nach dem Hut, darauf wurde ich nochmals von hinten gestoßen, so daß ich aufs Gesicht fiel berge aus dieser Anstalt befreit wurde, weil er weder geistes- trotzdem hierfür Beweis augetreten. frant noch gemeingefährlich sei. Angeklagter will aus In einem dritten Falle befindet ein Zeuge Bardenberg , und das Blut aus der Nase floß. Ich ging nach der Sanitäts­diesem Beweise ex post darthun, daß auch jetzt der daß er auf der Polizeiwache im April 1895 mißhandelt worden sei. wache X, um ärztliche Behandlung zu erhalten. Dort wurde mir Polizeipräsident noch nichts gegen die angeblichen Wißstände ge- Er sei ins Gesicht geschlagen, gefnebelt und mit Füßen gestoßen gerathen, meine Schmerzen durch Kühlen zu lindern und mich an than habe und daraus der Rückschluß gestattet sei, daß diese Miß- worden. Veranlassung zur Sistirung gab eine geringfügige Straßen- einen Arzt zu wenden. Zu Hause reinigte ich mein Gesicht von Bhit. Am 10. August vormittags erbat ich auf dem Polizeirevier die Personalien stände im Jahre 1894 um so mehr vorhanden gewesen Polizeikontravention. jeien. Er erklärt, auf den vorschriftsmäßig geladenen, aber nicht Eine Frau Walther ist ebenfalls ihrer Aussage nach der beiden Schußlente, die mich sistirt hatten. Ich wurde auf 4 Uhr anwesenden Zeugen v. Windheim nicht verzichten zu können, ebenso im August 1895 auf dem Wege zu einer Polizeiwache, wohin sie ge- nachmittags bestellt, da der Lieutenant nicht da sei. Um 4 Uhr traf wenig auf den Tischler Weisbach, der von dem Gendarmen Klößschführt wurde, weil sie vor ihrem Hause stand und sich auf Auf- ich den Lieutenant, stellte diesem die Sache vor, mußte mich vor mißhandelt worden sei. Der Angeklagte macht ferner den Schutz forderung nicht entfernte, so stark mißhandelt, daß ihre Kinder, die ihm auskleiden und wurde gebeten, zu warten, bis der Arzt käme. des§ 193 für sich geltend, da er als Bürger und als Stadtverord sie auf den Armen hatte, gefährdet waren und deshalb von anderen Ich wartete vergeblich bis 7 Uhr abends. Der Lieutenant sagte, ich neter von Berlin das Recht und die Pflicht habe, polizeiliche Miß- Leuten in Sicherheit gebracht wurden. Sie sei zu unrecht arretirt sollte am nächsten Tage um 10 Uhr wiederkommen. Am nächsten stände in der Oeffentlichkeit zu behandeln und auf ihre Abstellung worden und habe sich gewehrt, allerdings sei sie später von der Morgen ließ ich mich nun zunächst von einem privaten Arzt untersuchen. zu drängen. Der Gerichtshof beschließt nach längerer Berathung, Straffammer wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu drei um 10 Uhr traf ich auf der Wache einen Polizeiarzt; dieser untersuchte mich. Mir wurden nun sämmtliche Sachen abgenommen, ich mußte die Beschlußfaffung über die gestellten Beweisanträge auszusetzen, Wochen Gefängniß verurtheilt worden. inzwischen aber auf alle Fälle bei dem Minister des Innern, der bis 7 Uhr abends warten, dann wurde ich von zwei wärtern der Frrenanstalt Herzberge als angeblich gemein­dem Polizeipräsidenten die Geehmigunng, Aussagen zu machen, noch gefährlich geistestrant nach Herzberge geschafft. Die nicht ertheilt hatte, dem Antrage des Angeklagten entsprechend unter Mittheilung des Beweisthemas anzufragen, ob er dem Polizei­Austalisärzte stellten meines Wissens sofort einen Entlassungsantrag. Ich wurde dann am 25. August aus der Anstalt entlassen. Ich habe präsidenten v. Windheim die Erlaubniß ertheile, sich vernehmen zu laffen. Bezüglich des Tischlergesellen Weisbach theilt der Staats­diesen Fall dem Angeklagten mit der Bitte um Nemedur mitgetheilt, an den Polizeipräsidenten direkt habe ich mich nicht gewendet. anwalt mit, daß Weisbach nicht kommen könne, weil er zu schlechte Kleidung habe und sich schäme, in dieser vor Gericht zu erscheinen. Da ein Zeuge sich erbietet, dem W. eigene Kleider zu leihen, wird er beauftragt, den Zeugen aus Reinickendorf herbeizuholen. Die Beweisaufnahme erstreckt sich zunächst auf

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Die Gendarmen- Angelegenheit.

Zeuge Kellner Grazinski erzählt, wie am 11. Juli 1894 ein Schußmann einen Mann schwer mißhandelt habe. Der Staatsanwalt hält entgegen, daß Zeuge wegen wissentlich falscher Anschuldigung zu 9 Monaten Gefängniß und 2 Jahren Ehr­verlust verurtheilt worden sei.

Der Zeuge sagt: das ist ganz richtig, meine Verurtheilung ist aber meiner Ueberzeugung nach durchaus zu unrecht passirt.

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Staats­

Zeuge Bäcker Paul Kautsch ist, wie der Staatsanwalt Der Staatsanwalt erklärt, der Fall habe nichts mit dem vorweg konstatirt, von einem später ins Frrenhaus gebrachten Schutz- bereits 1894 geschriebenen Artikel zu thun. mann auf der Polizeiwache schwer mißhandelt worden. Stadthagen Angeklagter: Ich bin anderer Ansicht. Diesen Fall habe ich wendet demgegenüber ein: Aber Verfolgungen gegen diefen, wiederholt in der Stadtverordneten- Versammlung öffentlich vor­später irre gewordenen, oder diejenigen, die die Wißhandlung getragen. Dem Polizeipräsidium muß dieser Fall bekannt sein; es sahen, sind nicht eingetreten. Nur der Vorwärts" habe den hat aber bis heute keinerlei Abhilfe dagegen geschaffen, daß Bürger, Zenge Gendarm Klötzsch bestreitet entschieden, den Weisbach Vorfall ausführlich dargelegt. Zeuge Kautsch selbst theilt die polizeilich sistirt werden, solchen Gefahren ausgesetzt werden. Die Ich muß auf Vernehmung des ordnungsmäßig geladenen Polizei­vorsätzlich mit dem Revolver ins Gesicht gestoßen oder geschlagen zu mit, daß der Fall im Mai 1892 sich ereignet habe. haben. Er habe am 8. Oftober 1894 den Weisbach betroffen, als er Mißhandlungen hätten zunächst in Ohrfeigen bestanden, dann sei er präsidenten beharren, event. bitte ich, den Direktor Professor Mocli Sunbefugt die Bahnstrede entlang ging. Als er ihn gefragt, was er ohumächtig geworden, und als er wieder zum Bewußtsein gefomumen zu laden. Eine Juzwischen ist vom Minister des Innern ein Telegramm ein­da thue, habe er eine schnoddrige Antwort erhalten und sei genöthigt sei, hätte er Verwundungen am Kopf und am Auge gehabt. gewesen, die Persönlichkeit des 2. festzustellen. Dabei sei es zu Photographie, die ihn im verlegten Zustande zeigt, liegt auf dem getroffen mit folgendem Inhalt: Zur Entscheidung darüber, ob dem erregten Aeußerungen gekommen und als er infolge des Schimpfens Tische des Gerichtshofes. Die Photographie ist auf Aurathen im Polizeipräsidenten die Erlaubniß zu seiner Vernehmung ertheilt des W. nochmals zurückkehrte, sei dieser schon auf dem Gehöft des Vorwärts" gemacht. Der Vorwärts" selbst hat den Fall ausführ- werden könne, gehöre, daß Polizeipräsident v. Windheim vom Minister zunächst über die Sache selbst gehört werde. Tischlermeister Krupsti gewefen. Dieser habe den Gendarm von lich im Jahre 1892 gebracht. feinem Grundstück gewiesen und die Gesellen hätten ihn Zeuge Neumann will verschiedene Male auf Polizeiwachen anwalt Dr. Eger beantragt, den Antrag auf Vernehmung des mit allerlei Handwerkzeug in bedrohlicher Weise bedrängt, mißhandelt worden sein; zuerst vor 15 Jahren, dann vor etwa Polizeipräsidenten v. Windheim abzulehnen, da dieser ganze Vorfall so daß er seinen Revolver gezogen und gedroht habe, Feuer 3, dann vor 2 Jahren. Als er 1894 beim Polizeipräsidium sich be- aus dem Jahre 1897 mit dem Artikel aus dem Jahre 1894 nichts zu geben. Ihm sei nicht bewußt, den W. mit dem schwerte , sei ihm gesagt, daß er noch obendrein bestraft werden zu thun habe. Auf Antrag des Angeklagten find noch eine Anzahl von Aftens Revolver in das Gesicht gestoßen zu haben. Der würde. Ereignet habe sich der Fall am 7. August 1894. Er sei Zeuge befundet im Verlaufe der Verhandlung, daß er infolge eines denn auch später wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu stücken herbeigeschafft worden, darunter ein solches von Feldmann­zu Langenbielau. Der Redakteur Feldmann war wegen Beleidigung Sturzes vom Pferde an Gedächtnißschwäche leide. Von sechs Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Zeuge Arbeiter Schuchert ist seiner Aussage nach im angeflagt, von der Strafkammer aber freigesprochen worden. Das Stadthagen darauf aufmerksam gemacht, daß er einem Zeugen gegenüber sich über die Affäre Weisbach noch am Abend des Juli 1894 sistirt worden. Auf der Wache wurde ihm gesagt, er solle Reichsgericht hatte das Urtheil aufgehoben, die Straffammer aver 7. Oftober 1894 geäußert und davon gesprochen habe, daß er es die Schnauze halten; er erwiderte, er habe keine. Der Beamte zum zweiten Male auf Freisprechung erkannt, weil sie als erwiesen erachtet hat, daß auf Berliner erklärte der erwiderte: Wenn Sie keine Schnauze haben, dann halten Sie Ihre dem betreffenden gewissermaßen eintränken werde, Gendarm, daß der Mann, mit dem er ein solches Gespräch geführt Fresse! Als ich entgegnete: die habe ich auch nicht, ließ er mich Polizeiwachen so gehauen ist, daß es sich an­Ein Zeuge hat dort haben solle, der größte Feind von ihm sei". Der Zeuge, Bau- durch einen anderen Schutzmann in die Zelle bringen. Dann wurde hörte, als würden Teppiche geflopft. unternehmer kind, bestätigt die Darstellung Stadthagen's und fügt ich von 4 oder 5 Schußleuten festgehalten, mit den Fäusten und mit glaubwürdig behauptet, wiederholt sei auf einer Wache so geschlagen hinzu erst eine Woche später sei Feindschaft eingetreten. Ueber einem Riemen mit einer Messingschnalle auf den Kopf und anders- worden, daß es mächtig bumste". den Vorfall selbst wird eine ganze Reihe von Zeugen vernommen. wohin geschlagen, ich wurde gefnebelt. Auf meine Bitte, mich los- Nachdem Staatsanwalt und Angeklagter ihre entgegenstehenden Unter diesen erklärt der Bahuwärter Stahl, der inzwischen zumachen, wurde feste losgeschlagen, ein Taschentuch in den Mund gesteckt Ansichten über die Nothwendigkeit der Ladung des Polizeipräsidenten wegen Beleidigung des Klößsch in erster Justanz zu 10 M. und dann noch toller geschlagen. Ich wurde schließlich mit Waffer vorgetragen haben, beschließt der Gerichtshof gegen 5 Uhr, die Sache Geldstrafe verurtheilt worden ist, auf das bestimmteste, daß begossen und nachdem ich den ganzen Nachmittag dort gelegen hatte, auf morgen, Donnerstag 11/2 Uhr, zu vertagen und den Polizeis der Gendarm zum Schluß seines Renkontres den Weißbach gegen 10 Uhr endlich entlassen. Veranlassung zu meiner Siftirung präsidenten von Windheim vorzuladen, hingegen den Antrag bei der Kehle gepackt und mit dem Revolver, den er aus der Tasche gab eine unerhebliche Sache, wegen deren ich später zu 6 m. ver- auf Ladung des Professor Moeli abzulehnen. gezogen, wiederholt heftig ins Gesicht geschlagen habe. Als der urtheilt wurde. Mir wurde von Bekannten gerathen, mich nicht zu Eigenthümer Kupski ihn von seinem Grundstück gewiesen, habe der beschweren, da man der Polizei gegenüber doch den Kürzeren ziehe. Dr. 8inner bestätigt, daß Zeuge ihn aufgesucht und Ver­Gendarm auch diesem mit dem Revolver vor dem Gesicht gefuchtelt

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