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Berstörung des Koalitionsrechts. Darum so schnell wie möglich dier- Der Parteigenoffe Gabriel 2öwenstein, Redakteur| stellten Artikel stehe, wahr fet. 8euge v. inbheim: Der Beröffentlichung des Gesetzes, damit die lästige sozialdemokratische an der Fränkischen Tagespost", hat am 5. Oktober die Artikel ist im Jahre 1894 verfaßt worden, ich habe mein Amt erst Agitation aufhöre. Aber auch die armen Beamten sind in argen 2/2 monatige Gefängnißstrafe angetreten, die ihm vom Geschworenen im Juni 1895 angetreten. Da es sich für mich nur darum Schwulitäten; denn sie haben ja nichts zu veröffentlichen, sintemalen gericht wegen Beleidigung des Nürnberger Magistrats auferlegt handeln kann, daß ich über Thatsachen aussage, so liegen, der Entwurf noch gar nicht fertig sein soll. Ja, fie können nicht wurde. Das Urtheil erscheint um so härter, als Löwenstein ein die vom Angeklagten behaupteten Thatsachen jedenfalls vor der Zeit einmal der erregten Oeffentlichkeit mittheilen, in welchem Sinne der Greis von 73 Jahren ist. Die Partei, für die er sein Lebenlang meines Dienstantritts. Ich bin nicht in der Lage, über diese An­Entwurf bearbeitet werden soll, weil sich die Regierungen auch raftlos im Vordertreffen gekämpft hat, gedenkt seiner mit den herz- gelegenheiten eine Auskunft geben oder gar dem Angeklagten zu darüber noch nicht einmal einig sein sollen. Wir können uns in lichsten Sympathien. Möge er am 20. Dezember gesund und wohl bestätigen, daß die von ihm behaupteten Thatsachen wahr seien.- die schwierige Lage der Beamten vollkommen hineinversezen. Auf der zu uns zurückkehren! einen Seite die wegen drohenden Verlustes ihres Koalitionsrechts in Bewegung gerathene Arbeiterschaft und ferner ein Bürgerthum, dent die Beseitigung des Koalitionsrechts doch zu gefährlich scheint. Auf der anderen Seite der Kaiser, der klipp und klar behauptet, daß ein Gesezentwurf feiner Vollendung entgegengeht, durch den die An­reizung zum Streit mit Zuchthaus bedroht wird. Daß die arme Regierung in diesem Dilemma nichts veröffentlichen kann, sollten die bürgerlichen Zeitungen doch einsehen; und daß sich die Sozial­demokratie bei ihrer Agitation an die ohne Vorbehalt gegebenen Worte des Kaifers halten muß, auch.­

Ehre wem Ehre gebührt!

Kommunales.

Stadtverordneten Berfammlung.

25. Sizung vom Donnerstag, den 6. Ottober, nachmittags 5 Uhr.

AngetL: Ist dem Herrn Zeugen vielleicht bekannt, daß nach seinem Amtsantritt Beschwerden über Mißhandhingen, die noch in eine frühere Zeit fielen, eingegangen sind, und daß sich vielleicht bei Erledigung derartiger Beschwerden herausgestellt hat, daß solche Fälle wirklich vorgekommen sind?-8euge v. W.: Mir find die Fälle, auf die der Herr Angeklagte anzuspielen scheint, nicht bekannt. Angeklagter: Ist dem Herrn Zengen bekannt, daß später In die gemischte Deputation für die Berathung von eventuellen mehrere Schußleute strafgerichtlich verurtheilt worden sind wegen. Abhilfemaßregeln gegen die Fleischtheuerung in Berlin ist Mißhandlungen, welche sie 1894 und vorher begangen haben unter anderen Stadtv. Singer gewählt. follen. 8euge v. Windheim: Ich kann darüber Ueber eine Reihe von Rechnungen referirt namens des Rechnungs - feine Auskunft geben, wüßte auch nicht von Fällen, wo ausschusses Stadtv. Kyllmann. Die Abrechnung über den Bau festgestellt wäre, daß eine Untersuchung gegen Schußleute Verliehen wurde das Ritterkreuz erster Kaffe des Herzoglich mängelungen Anlaß gegeben, die in folgender Resolution ihren nachher nicht verfolgt seien.- Angefl.: Nein, daß feſtgeſtellt ist, der Waisenbrücke hat dem Ausschuß zu verschiedenen Be- wegen angeblicher Mißhandlungen eingeleitet wäre und daß diese braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen dem Bau- Ausbruck gefunden haben: Die Versammlung vermag sich nicht von daß thatsächlich Mißhandlungen stattgefunden haben. 8euge: meister Bernhard gelisch, Mitglied des Reichs- Versicherungs- der Nothwendigkeit zu überzeugen, daß bei bem qu. Bau neben der Ich erinnere mich derartiger Fälle nicht.- Angeklagter nennt oberen Bauleitung und deren technischem Bureau ein Baubureau eine Reihe von Namen gerichtlich bestrafter Schußleute. Herr Feliſch iſt einer der wüthendſten Feinde aller Selbständig von 6 Beamten, außer dem Bauaufseher und dem Bureaudiener, Ich erinnere mich der genannten Namen und Fälle nicht und kann teitsbestrebungen der Arbeiter, vor allem des Koalitions­rechts. Ihm in erster Linie ist die Eingabe der toalirten erforderlich gewesen ist, und ersucht den Magistrat im Interesse der nichts darüber sagen. Bauunternehmer an den Grafen Posadowsky zu verdanken, die Gleichartigkeit im Dienste und der Kostenersparniß, in Bukunft die Anlaß zu dem berühmten Erlaß des letteren gegeben hat. Und Baubureaus nur mit der absolut nothwendigen Zahl von Arbeits­auf dem Delegirtentag des Innungsverbandes der Baugewerbe- fräften zu befeßen. treibenden in Breslau protestirte Herr Felisch noch jüngst energisch gegen jedes Unterhandeln und Baltiren mit den Arbeitern. Daß ein solcher Mann vom heutigen Kurs mit Ehrenzeichen ge­schmückt werden muß, ist selbstverständlich.-

amtes und des Hauses der Abgeordneten zu Berlin .

Protestversammlungen

Partei- Machrichten.

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Vom Reichstags- Wahlkomitee für Leipzig Stadt und Land erhalten wir folgende Buſchrift: " In dem Bericht über die Reichstagswahlen hat Genoffe Gerisch nach dem Vorwärts" geäußert:" Wir haben zwar ge­beten, daß alle überschüssigen Mittel der Zentraltasse überwiesen werden, weil nur von da aus eine gerechte und gleichmäßige Ver­theilung der Gelder sich ermöglichen läßt. Das ist aber leider nicht an allen Orten geschehen.... Leipzig hat noch drei preußische Kreise unterstützt, ohne daß wir eine Ahnung hatteit."

Unterm 20. September hat der Magiftrat an die Versammlung die Mittheilung gerichtet, daß er die am 17. Juni erfolgte Wahl des Stadtv. Singer in die Schul deputation nicht bestätigen könne, und ersucht unter Beifügung des bekannten Bosse'schen Er­lasses und der bezüglichen Verfügung des Provinzial- Schulkollegiums um die Vornahme einer anderweitigen Wahl.

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Beuge:

Der Polizeipräsident über den Fall Mechlinski. Bräs. Nun ist auf das Zeugniß des Herrn Zeugen auch noch über einen zweiten Punkt Bezug genommen worden. Der Reisende zweite betr. die Revisionsbedürftigkeit veralteter Bestimmungen über Bolizeiwache mißhandelt worden zu sein; als er sich darüber beschwerte, Die Resolution gelangt ohne Debatte zur Annahme, desgl. eine Mechlinsti behauptet, in der Nacht zum 10. August 1897 auf der bie Vergütung außerdienstlicher Leistungen der Baubureaudiener. sei er auf grund eines Pyysitatszeugnisses nach der Jrrenanstalt Herz­Die Vorlage wegen Erwerbung von Thiergartenland zur Ver berge geschafft, von den dortigen Aerzten aber nach wenigen Tagen ent­breiterung und Regulirung des Großen Weges" wird laffen worden, weil sich herausstellte, daß er durchaus nicht geistestrant unverändert angenommen. sei. Der Angeklagte hat behauptet, daß der Hergang der Polizei­gegen die Buchthausvorlage sind ferner abgehalten worden in Auch den Antrag Meher, betr. die Ehrung des Oberbehörde bekannt und öffentlich besprochen worden sei, daß Mechlinski Heldrungen an der Unstrut und in Bosen, wo eine gut be- bürgermeisters Belle durch eine Belle- Stiftung und auch eine Beschwerde an die Polizeibehörde gerichtet, darauf aber suchte Holzarbeiter- Bersammlung eine Resolution annahm, an deren durch ein Bildniß, welches im Rathhause seinen Blaz finden soll, nichts veranlagt worden sei. Beuge v. Windheim: Wenn unter Schluß es heißt: Die Versammlung protestirt energisch gegen jede nimmt die Versammlung an, nachdem Vorsteher angerhans der Polizeibehörde meine Person gemeint sein sollte, so trifft diese Verschärfung der bestehenden Strafvorschriften; sie ist vielmehr der namens des Ausschusses unter Ausdrücken lebhaftester Anerkennung Unterstellung nicht zu. Ich habe von dem Vorgange nichts Ueberzeugung, daß dieselben jetzt schon gegen die Arbeiterschaft zu für das verdienstliche kommunale Wirken Belle's die Annahme gewußt und habe erft gestern durch Einsichtnahme der Aften ftreng angewandt werden." empfohlen hatte. Gegen den Antrag stimmen die sozialdemokratischen den Borgang festgestellt und erst heute Morgen zufällig auf Rück­Mitglieder. frage in verschiedenen Bureaus davon erfahren, daß von der An­In den Kommunal- Landtag hat die Versammlung an gelegenheit in der Stadtverordneten- Versammlung die Rede war. stelle des verstorbenen Stadtv. Reiß einen Ersatzmann zu wählen. Mir war von einer öffentlichen Behandlung der Sache bis dahin Im ersten Wahlgang werden 84 Stimmen abgegeben; 40 fallen auf nichts bekannt, ich bin nicht verpflichtet, alle Verhandlungen der Stadtv. Esmann, 25 auf Stadtv. Singer, 19 auf Stadtv. Stadtverordneten- Versammlung zu lesen. Zur Sache selbst Kyllmann. Es hat also, wie der Vorsteher unter großer Heiter- habe ich zu bemerken, daß nach dem Ausweis der Aften teit der Versammlung verkündet, zwischen Esmann und Singer der Hergang doch anders gewesen, als hier behauptet wurde. Stichwa hI stattzufinden. Gewählt wird Stadtv. Es mann mit Nach den Aften liegt eine Anzeige des 16. Polizeireviers an die 56 gegen 34 Stinmen. 4. Abtheilung vom 11. August vor, und zwar mit dem Rubrum: Geistestrante Person. Danach ist Mechlinski sistirt worden, weil er in der Nacht zum 10. groben Unfug getrieben, ist entlassen worden, hat keinerlei Beschwerde über angebliche Mißhandlung auf der Polizei­wache verlautbart, ist aber plöglich am nächsten Tage mit einer solchen über ihm zugefügte schwere Mißhandlungen hervorgetreten. Sein Auftreten war so eigenthümlich, daß der zuständige Bezirksphysikus Die Angelegenheit wird, da Stadtv. Singer heute nicht anwesend nach Prüfung seines Geisteszustandes zu der Ueberzeugung kam, daß ist, auf die nächste Sigung vertagt. Mechlinski geistig nicht normal sei und an alkoholischer Geistesstörung leide, Die neue Fraktion der Linten hat folgenden Antrag gestellt: deshalb gemeingefährlich und seine Ueberführung in eine Jrrenanstalt Da in einem großen Theile der Privat- Töchterschulen des nothwendig sei. Nach diesem Gutachten hat der Reviervorstand nur Westens die Aufnahme von Schülerinnen von pflichtmäßig gehandelt, wenn er die Anstalt requirirte. Die Ab­tonfessionellen Rüdsichten abhängig gemacht holung durch zwei Wärter von dort erfolgte noch an demselben Tage. wird, ersucht die Versammlung den Magistrat, eine zweite Er ist auch nicht nach wenigen Tagen, sondern erst nach 14 Tagen höhere städtische Mädchenschule im Westen zu er- aus der Anstalt Herzberge entlassen worden. Der Vorwurf, daß die richten. Polizeibehörde der Beschwerde des M. keinen Fortgang gegeben habe, Stadtv. Friedemann bemerkt zur Begründung, daß die betrifft nicht zu, denn ich bin wohl nicht in der Lage, auf die Be­züglichen Klagen seit Jahren im Westen erhoben werden und sich in schwerde eines Mannes, der als gemeingefährlich geistestrank von der letzten Zeit so gehäuft haben, daß die davon betroffenen jüdischen einem polizeilichen Phyfitus erklärt worden, noch einen Bescheid zu Schülerinnen nicht mehr in den Schulen Unterkunft finden können. ertheilen, die er anstellt in dem Moment, wo der Arzt ihn für geiftestrank Daraus rechtfertige sich der gestellte Antrag. erklärt. Angefl.: Ist Ihnen bekannt, daß die Anftaltsärzte ersucht haben, Stadtverordneten- Vorsteher Langerhans: Schon im März ihn zu entlassen, weil er weder geistestrant noch gemeingefährlich sei eine ähnliche Anzeige an die Schuldeputation gelangt und dem sei? Beuge: Das weiß ich nicht, das geht aus den Akten nicht Beschwerdeführer damals geantwortet worden, daß eventuell die hervor. Angefl.: Unter Polizeibehörde" meine ich hier nicht Deputation die Konzessionirung weiterer Privatmädchenschulen mit der den Polizeipräsidenten, sondern die zuständige Stelle im Organis Auflage, teinen Unterschied hinsichtlich der Konfession zu machen, bei der mus. Sie erklären ja selbst, daß der Mann hingekommen ist und aber mindestens noch in weitem Felde. Besser sei es, den Antrag an auf der Wache mißhandelt zu sein, so pflegt er, das ist faft aus­Regierung in Antrag bringen werde. Die Abhilfe auf diesem Wege stehe Beschwerde geführt hat.- 8euge: Wenn ein Mensch behauptet, zunehmen und das sei auch erforderlich, um Protest einzulegen nahmslos der Fall, sich an die richtige Stelle zu wenden, und zwar gegen die religiöse Unduldsamkeit der verbündeten Orthodoxen und an den Polizeipräsidenten oder an das Kommando der Schußmann­Katholiken, die die Simultanschulen ausrotten wollen und nicht schaft oder an den Hauptmann der zuständigen Hauptmannschaft. einmal soviel Religion haben, um die Religion anderer zu achten. Es bleibt merkwürdig, daß dieser Mann die Beschwerde gerade bei ( Beifall.) Der Ausschuß werde die Beschwerden auf ihre Berechtigung dem Revier selber anzubringen suchte, wo er angeblich diese Prügel zu prüfen haben. bekommen hat. Die zuständige Stelle ist der Polizeipräsident.

Diese Aeußerung könnte so aufgefaßt werden, daß wir den Befugnissen des Parteivorstandes vorgegriffen hätten. Ich bitte Sie deshalb zu bemerken, daß der Aufwand der Leipziger Genossen für jene drei Kreise in Höhe von 1500 M. dadurch ver­nesacht wurde, daß wir während der Haupt- und Stichwahl von Leipzig aus nach jenen Kreisen Redner und Genossen zur Flugblatt­und Stimmzettel- Berbreitung sandten, die natürlich Zehr- und Fahr­geld brauchten. Hierzu erst die Genehmigung des Parteivorstandes einzuholen oder die Kreise an den Parteivorstand zu verweisen, war bei der schnellen Entschließung, die während des Bahltampfes noth­wendig war, nicht möglich. Baarmittel haben die Kreise von Leipzig aus nicht erhalten. Im übrigen hat Leipzig und sein Agitationsbezirk teinen Zuschuß aus der Parteitasse erhalten, sondern hat vielmehr 4500 m. im letzten Jahre an den Parteivorstand ab­geführt. Es ist wohl deshalb eher anzuerkennen als zu tadeln, daß mir trotzdem die Kreise unterstützt und dadurch zu unserem Siege in einem der Kreise beigetragen haben."

Bei der Gemeinderaths: Wahl in dem hessischen Flecken Griesheim wurden vier Sozialdemokraten mit 278 bis 429 Stimmen gewählt, während die Gegner es nur auf 201 Stimme

brachten.

In die Redaktion der Mannheimer ,, Volkeftimme" ist der Parteigenosse Herzberg aus Leipzig eingetreten, um den Redakteur Seeler zu ersetzen, der am 1. Oftober eine vierwöchige Gefängniß strafe angetreten hat.

Aus Amsterdam . Ein erfreuliches Zeichen für das Wachs­thum der Sozialdemokratie in Holland ist der Umstand, daß das Partei- Organ, der, Sociaaldemokraat", der bisher zweimal wöchentlich erschien, seit 1. Oktober wöchentlich dreimal herausgegeben werden kann. Hoffentlich wird nun auch das tägliche Erscheinen nicht zu lange auf sich warten lassen.

Ein anderes, freilich weniger erfreuliches Zeichen für die Wirk­samkeit unserer Propaganda ist der schärfere Ton, den die Polizei­gerichte jetzt gegen unsere Parteigenossen anschlagen. So ist Shaper, Mitglied des Gemeinderaths von Groningen und der Provinzial Staaten, wegen Beleidigung zweier Bürger zu der für holländische Verhältnisse außerordentlich hohen Strafe von 300 Gulden ( rund 500 M.) oder zwei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Den Wahrheitsbeweis für seine Behauptungen anzutreten hatte ihm das Gericht verweigert.

Polizeiliches, Gerichtliches ze.

Der Antrag geht an einen Ausschuß.

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Stadtv. Hugo Sachs führt aus, der Stein des Anstoßes sei anget I.: In der Stadtverordneten - Versammlung iſt das Provinzial- Schulkollegium. Werde dem Antrage nicht statt- beschlossen worden, den Magistrat aufzufordern, im Anschluß gegeben, so müsse ein unerhörter Nothstand eintreten, der eine große an den Fall Köppen mit dem Polizeipräsidium in Anzahl von Bürgern treffe, die ebensolchen Anspruch auf die tommissarische Verhandlungen über die Sicher­Bildungsmittel der Kommune hätten wie die der anderen Kon- heitsverhältnisse Berlins einzutreten. Dabei ist dieser fessionen. Fall ausführlich besprochen worden. 8euge: Jedenfalls ist dieser Beschluß nicht ausgeführt worden und Die speziellen Entwürfe für den Neubau einer Gemeinde- insoweit als Machlinski betheiligt war, nicht zur Kenntniß der Doppelschule nebst Straßenreinigungs- Depot in der Sto sto der Polizeibehörde gekommen. Bra f.: Es ist doch wohl anzunehmen, straße werden nach kurzer Debatte, in welcher die zu reichliche daß, wenn so wichtige Verändernngen in Frage stehen, wie sie der Ausstattung der nach dem Hofe gelegenen Hauptfassade beanstandet Stadtverordneten - Beschluß in Aussicht nahm, Ihnen persönlich die wird, mit der Aenderung genehmigt, daß 21 000 M. an der Bausch darauf bezüglichen Schriftstüde unterbreitet werden? Benge summe abgesezt werden. v. Bindheim: Selbstverständlich würden diese Dinge an mich Schluß 74 Uhr.. persönlich gehen. Die Vernehmung war hiermit beendet und Polizeipräsident v. Windheim wurde entlassen. Der Angeklagte stellt noch eine Reihe von Beweisanträgen, die vom Gerichtshofe nach längerer Berathung sämmtlich abgelehnt wurden. Plaidoyer des Staatsanwalts.

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- Der verantwortliche Redakteur der Königsberger Voltstribüne", Genosse Ratutt, hatte sich am Dienstag vor dem Landgericht in Königsberg i. Pr. über vier Anklagen zu Aufnahme getstedschwacher Kinder in Dalldorf. Nach den verantworten. Im ersten Falle, Beleidigung eines Polizei- bestehenden Bestimmungen war die Idiotenanstalt zu Dalldorf zu­tommissars, wurde die Verhandlung vertagt, weil ein wichtiger nächst für solche idiotische Kinder bestimmt, welche der öffentlichen Beuge, Redakteur Otto Braun , nicht erschienen war, weshalb Armenpflege bedürfen. Kinder zahlungsfähiger Eltern durften nur das Gericht ihn zu einer Geldstrafe von 50 M. und zu den Kosten dann aufgenommen werden, wenn für sie ein Pflegegeld von 900 M., Hierauf ergriff Staatsanwalt Dr. Eger das Wort: In bezug des Termins verurtheilte.( Braun war, einer Reise halber, mindestens aber 450 M. jährlich gezahlt wurde. Infolge dieser Be- auf den Fall des Gendarmen Klößsch ist zuzugeben, daß es wiederholt um Vertagung eingekommen, vor dem Eintreffen ſtimmungen wurden viele Eltern abgehalten, ihre Kinder der dem Angeklagten gelungen ist, eine Reihe von Zeugen dem der legten Antwort, die wie die frühere abschlägig lautete, Idiotenanstalt zu überweisen. Sie fürchteten, bei Inanspruchnahme Gerichte vorzuführen, die bekundet haben, daß der Gendarm den Zeugen Weisbach mit dem Revolver ins aber schon abgereift.) Im zweiten Falle handelte es sich um eine der Armenverwaltung ihren Kredit zu vernichten und Geschäfts- Klößsch Beleidigung der preußischen Minister, begangen durch den nachtheile zu erleiden, außerdem aber als arm" ihrer politischen Gesicht gestoßen hat. Es ist zuzugeben, daß, wenn man in einem Artikel Ein Kaiserhoch auf das deutsche Volt". Der Staatsanwalt Rechte verlustig zu gehen. Um diese Härten zu beseitigen und eine Gerichtsverfahren sich befände, bei dem die Staatsanwaltschaft dem beantragte 3 Monate Gefängniß, das Urtheil lautete auf 6 Wochen. ausgedehntere Benutzung der segensreichen Einrichtung der Idioten- Angeklagten nachzuweisen hätte, daß seine Behauptungen falsch seien, Der dritte Fall betraf einen Artikel, der die Ueberschrift trug:" Ist anstalt herbeizuführen, hat die Deputation für die städtische Frrenpflege die Staatsanwaltschaft dazu kommen würde zu sagen: Die Sache es den Beamten in Ostpreußen gestattet, die Geseze mit Füßen zu unter Vorfiz des Stadtraths Struve beschlossen, bei den Gemeindes ist nicht aufgeklärt und deshalb ist ein non liquet auszusprechen. treten?" In diesem Artikel war die Verhaftung und Einsperrung behörden eine Aenderung der bestehenden Bestimmungen dahin zu Hier handelt es sich aber um ein Beleidigungsverfahren, in welchem dreier sozialdemokratischer Flugblattvertheiler geschildert, die, wie in beantragen, daß die Aufnahmebefugniß von der Armen- Direktion dem Angeklagten der unumstößliche Beweis der Wahrheit obliegt. der Verhandlung festgestellt wurde, thatsächlich zu unrecht erfolgt ist. auf die Deputation übertragen werde. Die von den Zahlungs- und da spricht das non liquet gerade gegen ihn, denn nach der Das Gericht billigte dem Angeklagten, der Mitglied des Wahlkomitees verpflichteten zu leistenden Verpflegungskosten- Beiträge würden dann Zeugenvernehmung kann nur ein gewisser Grad der Wahrscheinlichkeit war und die betreffenden Flugblätter verlegt hatte, den Schutz des von der Deputation nach dem Leistungsvermögen der betreffenden für die Behauptung des Angeklagten zugegeben werden, aber es ist § 193 zu und verurtheilte ihn wegen formaler Beleidigung der drei festgesetzt und nur solche Fälle der Armendirektion überwiesen werden, doch kein voller Beweis geführt und deshalb bleibt bestehen, daß Personen, die Strafantrag gestellt hatten ein Gendarm, der in welchen die Angehörigen ihre Kinder auch nicht zu Hause unter der Angeklagte durch die Behauptung nicht erweislich wahrer That stellvertretende Amtsvorsteher und ein Gastwirth- halten, also überhaupt keinen Beitrag leisten können. Ferner hat fachen den Gendarm Klößsch herabgewürdigt, ihn in seiner Ehre zu 50 M. Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte 100 m. beantragt. Die Deputation beschlossen, für die nächsten drei Jahre 1. April getränkt hat. Was den zweiten Theil der Anklage, die Mißhanda Biertens sollte Statutt durch eine Notiz über die Bentenar- Medaille 1899/1902 die gegenwärtig für die Jrrenanstalten geltenden Säße Lungen auf der Polizeiwache, betrifft, so hat der An eine Majestätsbeleidigung begangen haben. Hier lautete der zu erhebenden Pflegegelder beizubehalten, und zwar 2,20 M. geklagte ganz generell behauptet, daß auf Polizei. das Urtheil auf fostenlose Freisprechung. Die Vertheidigung führte für die Frrenanstalten und 2,60 m. für die Anstalten für Epileptische wachen ganz grobe Mißhandlungen stattfänden. Wuhlgarten. unser Parteigenoffe Rechtsanwalt Haase. Die Thatsache, daß hin und wieder auf Berliner Polizeiwachen Ausschreitungen vorgekommen sind, soll nicht in Abrede gestellt -Am 7. Oktober verläßt der Parteigenoffe Steinhold werden; der stritte Beweis dafür liegt in der Thatsache, daß Stenzel, Redakteur am Hamburger Echo", das Gefängniß Schußleute von den Gerichten wegen begangener Mißhandlungen nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten und 8 Tagen. verurtheilt worden sind. Die Staatsautorität und das Ansehen der Von dieser Strafe waren ihm 8 Monate wegen Beleidigung des Polizeibehörde können es ruhig über sich ergehen lassen, ob eine Königs der Belgier auferlegt worden. Während in Belgien über den König Leopold in der ungenirtesten Weise gesprochen und geIm Prozeß Stadthagen wurde heute von 11%, Uhr ab die Ver- Reihe von Leuten behaupten, von Beamten mißhandelt worden zu schrieben wird, ohne daß es irgendwem einfiele, Majestäts handlung vor der achten Straftammer des Landgerichts I fortgesezt. sein. Die Beweisaufnahme, die durch den Angeklagten veranlaßt beleidigungsprozesse anzuftrengen, hielt es die Justiz in der freien" Der Polizeipräsident v. Windheim war zur Stelle und wurde worden ist, hat aber rein nichts bewiesen. Der Angeklagte ist Stadt Hamburg für ihre Aufgabe, ein freimüthiges Urtheil über als erster Beuge vernommen. Der Angeklagte hatte sich auf diesen so unvorsichtig gewesen, seine unlauteren Quellen hier dem Gericht jenen Botentaten mit schwerer Strafe zu ahnden. Beugen darüber berufen, daß alles, was in dem unter Anklage ge- vorzuführen. Würde er im Vorwärts" bestimmte Fälle angeführt haben,

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Eine Leporellolifte polizeilicher Mißhandlungen.