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Redner.

wandte

beamten hat die Frage, weshalb der Erlaß als vertraulicher er- vom 8. Oftober der Beantwortung der Frage: ob Dunk Zeugen ohne sie gekannt zu haben. Er( Werner) glaube, Köhler gangen und nicht sofort veröffentlicht worden sei, eine große Rolle gegenüber erklärt haben solle, er hätte sich geopfert, um einen ihm nahe- habe die Mappe mit der betreffenden Drucksache heute noch gespielt. Auch von denjenigen Stellen, welche fich mit stehenden Kollegen nicht zu fompromittiren und ob Herr Stephany nicht geöffnet. Auch das viele Schwänzen vieler Kollegen" dem Inhalte des Erlasses durchaus einverstanden erklärt haben, ist diesen Kollegen tenne", aus dem Wege gegangen ist. Unseres Er- im dieser Reichstag rügte Dagegen der Vorwurf erhoben worden, daß der Erlaß nicht hätte geheim achtens mus Herr Stephany auf die Frage sich äußern, falls er sich Herr Dr. Bielhaben. Er sagte, die Erledigung von Berufs­gehalten werden sollen. Wir können Freund und Feind des Er- nicht will, daß man dem immer bestimmter auftretenden Gerücht geschäften sei oft sehr viel nüglicher", als die Anwesenheit lasses über diesen Buuft beruhigen. Der Erlaß ist, wie wir in Glauben schenken muß, der Herrn Dung befreundete Kollege, den im Reichstage. Bestätigung der bereits von anderer Stelle gebrachten Nachricht Herr Dunz schonen wollte, sei Stephany selber. Nach einem Referate von Dr. Lindström und einem Rorreferat versichern können, von der Zentralinstanz aus nicht als vertraulich Herr Schoof plaudert aus der Schule. Der Landtags- von Miller über die Mittelstandsfrage" wurden folgende Anträge bezeichnet worden, sodaß der Abdruck des Erlasses im Vorwärts" Abgeordnete Schoof wurde im Juli 1897 aus der nationalliberalen der Fraktion überwiesen: in diesem Punkte unrichtig gewesen ist." Fraktion des Abgeordnetenhaufes verwiesen, weil er entgegen seinem 1. Die Herren Abgeordneten der deutsch - sozialen Reformpartei Uns hat das Altenstück nicht im Original vorgelegen. Aber selbst, früher gegebenen Worte für die lex Rede, wie sie von Herrenhaus wollen sich mehr als bisher mit den Interessen des Kleinkaufmanns wenn die Offiziösen diesmal Glauben verdienen sollten, was man bei zurecht gemacht war, gestimmt hatte. Herr Schoof fucht sich nun gegenüber den Konsumvereinen und Ramſchbazaren beschäftigen; ihren Kundgebungen zu bezweifeln volles Recht hat, so steht vor seinen Wählern wegen seines damaligen Berhaltens zu recht- besgleichen das Interesse der Handlungsgehilfen gegenüber der lohn­doch fest, daß der Erlaß des Herrn von der Rece handelt wurde, als ob es sich bei ihm um eine strengst vertrau- weichende Meinung gegenüber der nationalliberalen Parteileitung gehabt. geschäften mehr wahrnehmen und mit allem Nachdruck im hohen be- fertigen. Er meint, er habe schon früher in vielen Fragen eine ab- drückenden Konkurrenz der Frauenarbeit im Komptoir und Laden­liche Staatsschrift handelte. Wenn eine Regierung unter gewissen Bei der Gelegenheit erzählt Herr Schoof ein Geschichtchen, Reichstage vertreten. Umständen Maßregeln von außerordentlicher Schärfe gegen ihre durch das er allerdings die Nationalliberalen weiblich ärgern wird. 2. Die Herren Abgeordneten wollen im hohen Reichstage dahin

" Unterthanen" für nöthig, hält, dann hat sie die verfluchte Pflicht Er schreibt: und Schuldigkeit, durch geeignete weiteste Publizität dafür Sorge zu tragen, daß jedermann über die Gefahren und Eventualitäten, denen er unter Umständen bei dem harulofesten Spaziergange aus gesezt ist, genau informirt werde.

Ob auf dem Attenstück der Bermerk Vertraulich stand oder nicht, ist völlig nebensächlich. Entscheidend war und bleibt, daß das Altenstück wirklich als ein vertrauliches behandelt wurde, daß das Publikum, das es doch in allererster Linie anging, nichts davon erfuhr.

Charakteristisch für den Geist im preußischen Ministerium des Junern ist es übrigens, daß fast zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses der schärfsten Krifit ausgefegten Erlaffes des Herrn v. d. Recke nichts weiter vorgebracht werden konnte, als die unbeholfenen Zeilen des p. p. Schweinburg, die wir oben wiedergaben!

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wirken und mit aller Kraft dafür eintreten, daß die Beamten, Als ich dann aber nach der Entlassung des Altreichstanzlers Offizier Stonsumvereine sofort aufgehoben werden und daß sämmt­mit Entschiedenheit dafür eintrat, daß unser Reichstagswahl - liche bestehenden Privat- Spar- und Rabattvereine gesetzlich auf­freis fein erledigtes Mandat dem Fürsten Bismard angehoben oder mindestens unter strenge gefeßliche Kontrolle gestellt dem an- oder biete und durch die Wahl zum Reichstags- Abgeordneten dem werden. Fürsten unser vollstes Vertrauen ausspräche, hatte ich den Sagen, 7. Oftober. Daß man im Privatgespräche mit gewissen Inwillen der Parteileitung auf mich gezogen, die jede uuter politischen Gegnern vorsichtig sein muß, lernte der praktische Arzt stützung der Wahl verweigerte und sogar zuerst Dr. Bittinghoff aus Schwelm in der Verhandlung gegen ihn vor der vor der Hauptwahl- Barteiredner verhinderte, für Bismarck in Straffammer des hiesigen Landgerichts. Der Angeklagte, der zur Wahlversammlungen zu sprechen. Erst bei der Stichwahl mit freifimigen Voltspartei gehört, hat am 15. Juni in einer Gesell­einem Sozialdemokraten wurde dies gestattet." schaft, in der sein Parteigenosse Redakteur Schöler heftig angegriffen nicht mehr an der Macht war, lönnen sich freilich mit der Mehrzahl Begeisterung der Soldaten durch Musik und Spirituosen erregt Die Nationalliberalen, welche ihren Heros" preisgaben, da er wurde, auf die Aeußerung eines Herrn, im Kriege 1870.71 habe die der Konservativen trösten, welchen ebenfalls Aemter und Würden werden müssen, erwidert: Und die Offiziere lagen hinter der Hecke". höher standen als die Bewahrung der deutschen Treue" gegenüber Obwohl der Angeklagte sicher nicht alle Offiziere gemeint hatte und ihrem Sälularmenschen.- beim Bezirkskommando sowie beim Landrath nachträglich Abbitte Geldstrafe verurtheilt. leistete(!), wurde er wegen Beleidigung des Offizierkorps zu 300 M. Der Strafantrag war vom preußischen, bayerischen und sächsischen Kriegsminister gestellt.-

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Allenstein ( Ostpreußen ) verurtheilte einen Kaufmann zu 30 Mark Sozialdemokrat als Schimpfwort. Das Schöffengericht zut Geldstrafe, weil er einen Handwerker als Sozialdemokraten be­

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Zum v. d. Recke'schen Scharfschieß Erlaß. Aus Straß burg i. Elf. wird uns geschrieben: Es muß um die sachliche Be­rechtigung des preußischen Erlasses über den Gebrauch der Schuß wirthschaft. Der Finanzminister hat genehmigt, daß die durch seine Wieder ein kleines Mittel für die nothleidende Land­und Hiebwaffen bei der Gendarmerie und Polizei äußerst schwach Verfügung vom 8. Juli d. J. nachgelaffene Mitwirkung der Steuer­bestellt sein, wenn man felbst in den Kreisen der aktiven behörden bei dem Verfahren der Gewährung von Kredit seitens der Militärs, denen doch die Schneidigkeit" im Auftreten der be- Spiritusverwerthungs- Genossenschaften an ihre Mitglieder gegen waffneten Macht gegen das zivile Bürgervolt schon mit den ersten lebereignung von Branntiveinstener- Berechtigungsscheinen in gleichem Grerzierbewegungen beigebracht wird, fich veranlaßt fühlt, in der Umfange und unter denselben Bedingungen fortan auch für den ent­Presse gegen die Art und Weise Front zu machen, wie sich der sprechenden Verkehr zwischen den Branntwein- Reinigungsanstalten preußische Polizeiminister die Rolle der Polizeigewalt im Falle und den Bremnereibefizern gewährt werden kann. Wir können den Richtern versichern, daß weit größer die Zahl öffentlicher Unruhen vorstellt. In der regierungsoffiziösen Straß b. derjenigen ist, die den Namen Sozialdemokrat als einen Ehrennament Boft" unterzieht ein alter Offizier" den v. d. Recke'schen Ans Hadersleben wird uns geschrieben: Die Blamagen, welche begreifen. Vom nördlichen Germaniſationsschauplatz.( Eig. Bericht.) tragen, als die Zahl derer, die den Nichterspruch von Allenstein Geheimerlaß vom Standpunkt des Militärs einer durchaus ab- die preußische Germanisirungspolitik in Nordschleswig bei den letzten fälligen Kritif. Die Organe der Gendarmerie und Polizei," so heißt es dort Reichstagswahlen davongetragen, hindern die Behörden nicht, in die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel scharf zu schießen und scharf einzuhanen, eine Aufforderung und An- Im Gegentheil, man ſcheint nach dem Ausfall der Wahlen am 170) M., Roggen 131( 131) M., Gerste 138( 139) W., Hafer 134 werden also direkt dazu aufgefordert, im eintretenden Falle gleich demselben Stil und nach demselben Schema weiter zu germanisiren. betrugen in der preußischen Monarchie( ausschließlich Trier ) im Sep­tember 1898: für 1000 Kilogramm Weizen 159( im August 1898: weisung, die man niemals nur vom grünen Tisch aus geben grünen Tisch in Schleswig erst recht nervös geworden zu ſein( 148) M., Kocherbsen 225( 226) M., Speisebohnen 258( 259) W., follte, da man in voraus theoretisch nicht alle möglichen Fälle ins und die vielen Ausweisungen, welche gerade in letzter Zeit hier an Linsen 412( 408) W., Eßkartoffeln 46,9( 52,7) M., Richistroh 36,5 Auge fassen kann. Beim Waffengebrauch des Militärs u. f. w. der Tagesordnung, erwecken eher den Anschein von Straf( 37,8) W., Sen 47,2( 46,8) M., Rindfleisch im Großhandel 1068 kommt es aber immer auf die Lage des Falles an, welche nur der berfügungen wegen der oppositionellen Wahlen, als von Ver-( 37,8) W., Seu 47,2( 46,8) M., Rindfleisch im Großhandel 1068 waltungsmaßregeln. mit der Herstellung der Ruhe und Ordnung Beauftragte richtig zu rührerische"" Stuf: Vive la france!", bewirft hier oben der handel 136( 136) Pf., vom Bauch 116( 116) Pf., Schweinefleisch 144 Was in Elsaß Lothringen der auf-( 1067) W.; für 1 Kilogramm Rindfleisch von der Keule im Klein­beurtheilen vermag; hierbei ist alles, Bragis und Toast For gamle Danemark"( fürs alte Dänemark ). ( 143) Pf., Kalbfleisch 133( 131) Pf., Hammelfleisch 130( 131) Pf., jegliche Theorie, ohne Berth. Wenn man woh wieder wurde ein Hofbefizer aus der Gegend von Hadersleben , der Pfennig, inländisches Schweineschmalz 158( 158) Bf., Weizenmehl Wenn man wohl Toast" For gamle Danemark"( fürs alte Dänemark ). Erst kürzlich inländischer geräucherter Spec 163( 162) Pf.. Eßbutter 224( 213) einen jungen Offizier bramarbafiren hört: da wird einfach mit einer Gesellschaft einen Ausflug nach der dänischen Insel Fan 33( 34) Pf., Noggenmehl 25( 25) Pf.; für 1 Schock Eier 335( 333) d'runtergeschossen, so wird dies niemand ernst nehmen wollen; denn wenn er wirklich einmal in die Lage lommen sollte, als Wachhabender gemacht und bei einem fich daran anschließenden Festmahl in 83( 34) Pf.. Roggenmehl 25( 25) Pf.; für 1 Schod Eier 335( 333) wenn er wirklich einmal in die Lage kommen sollte, als Wachhabender fich vor die Frage des Waffengebrauchs gestellt zu sehen, wird ihm Stenderup, alfo auf dänischem Boden, das genannte Hoch proponit Pfennig. - die Entscheidung darüber keineswegs so einfach vorkommen, wie bei hatte, vom Schöffengericht Hadersleben zu drei Tagen Gefängniß Gera( Reuß j. 2.), 11. Oftober.( Privatdepesche des Vorwärts".) feinem Ausspruch in der Wachstube". Nachdem der alte Offizier verurtheilt. Statt der einen Marseillaise , welche den wieder Bei den heutigen Landtags Stichwahlen siegte im ersten Streise der nochmals auf die äußerst schwere Verantwortung hin- gewonnenen Stammesbrüdern" um Straßburg und Metz schon so Genosse Fiedler gegen den fortschrittlichen Gegenkandidaten, im getviesen hat, die sich ein militärischer Befehlshaber aufbürdet, so manchen Monat Gefängniß eingebracht, haben wir in Nordschleswig zweiten Kreise wurde der fortschrittliche Kalb gegen unseren Kan­bald er sich zum Gebrauche der Waffen entschließt, fommt er zu eine ganze Sammlung dänischer Lieder, deren Singen den preußischen didaten gewählt.- folgendem für Herrn v. d. Recke wenig schmeichelhaften Schluffe aus Jütland , zur Zeit in Stevning in Dienst, beftraft und ausgewiesen, Staat So wurde vergangene Woche der Knecht Estesen " Wenn man die Gefeßesbestimmungen für das Militär finngemäß weil er ein staatsgefährliches Zied öffentlich zum Vortrag gebracht. arbeiter Gustav Schmeling verkehrte von 1898-1897 in ber Chronik der Majestätsbeleidigung8.Prozesse. Der Stod auf Gendarmen und Polizeimannschaften anvendet, so wird man Vor dem Schöffengericht zu Toftlund wurden gar 34 Dänisch- Familie des Arbeiters Hermann Feitat. 1897 verschwand die Frau ohne weiteres zugeben müssen, daß eine allgemeine Au weisung, in welcher Art und Weise von der Waffe Gebrauch ge- gesinnte zu Geldstrafen von je 30 M. verurtheilt, weil sie bei Feikat und mit ihr der Schmeling. Der Feikat erfuhr, daß dieselben macht werden soll, über das Ziel weit hinaus geht. Und dies einer politischen Versammlung, in der der bekannte Redakteur zusammen in Krefeld lebten. Er richtete darauf eine Anzeige an die geschieht, wenn man vom Geschäftszimmer and anordnet, daß der Jessen redete, ein diesen verherrlichendes Gelegenheitsgedicht, in Staatsanwaltschaft gegen Schmeling wegen Meineids und Majestäts­Gendarm mit seinem Revolver gleich scharf schießen und der Schnitz welchem der verstorbene Kaiser Wilhelm geschmäht sein soll, gefungen beleidigung. Er beschwor die Thatsachen über den angeblichen Meineid mann mit der blanken Waffe gleich scharf einhauen soll. Zum Glück und die Majestätsbeleidigungen, welche in Familiengesprächen in den find unsere Gendarmen mit dem Schießen nicht so rasch bei der An die schönsten Zeiten des seligen Sozialistengesetzes aber dürfte Jahren 1894 bis 1897 gefallen sein sollen. Nach eidlicher Ver­Hand, und eine Statistit fiber deren Waffengebrauch würde sehr manchen unserer Parteigenossen folgendes Geschichtchen erinnern, nehmung anderer Zeugen wurde das Verfahren wegen Meineids mager ausfallen, ebenso auch bei der Polizei. Und dieses Glück welches Heimdal", das Organ des preußischen Landtags- Abgeordneten gegen Schmeling eingestellt, dagegen wegen Majestatsbeleidigung danken wir dem guten und verständigen Verkehr dieser Organe mit 3. B. Hansen in seiner Nummer vom 1. Oktober erzählt. Vor einiger Zeit Anflage erhoben. Diese wurde gestern vor der Straffammer des der Bürgerschaft, welche wahrlich nirgends im verkaufte der Hofbefizer P. J. Claufen in Toftlund seinen Hof und zog Landgerichts II Berlin( Landgerichtsdirektor Gark, Vorsitzender) ver deutschen Vaterlande die Neigung zu Unruhe. Amtsvorsteher hatte ihm damit gedroht wegen einiger preußen Wilhelm II in der Wohnung des Feikat im Jahre 1895 gefallen aus dem Land, weil er den Ausweisungsbefehl nicht abwarten wolle. Der handelt. Eine Beleidigung sollte in bezug auf ein Bild Unordnung oder Aufruhr in sich verspürt. Aus bereinzelt vorfkommenden Fällen gleich mit allgemeinen feindlicher Nedensarten, die Clausen hatte fallen lassen und die zum sein. Feikat bekundete, daß in seiner Wohustube ein Bild des jetzigen Bestimmungen, wie diesmal geschehen, hervorzutreten, heißt theil über 20 Jahre her datiren. Als Clausen seinen Hof los war, Kaisers, nämlich Staisers Friedrich, dann ein Bild von dessen aber die Sachlage verkennen und mit Kanonen 30g er zu seinem Bruder in Plovstrup jenseits der Grenze und Vater und ein Bild aller drei Kaiser gehangen habe. Die Frage nach glaubte endlich in Frieden und ohne Gefahr leben zu können. dem Namen des jezt regierenden Kaisers, feines auf Spazen schießen, wozu unser Pulver doch noch zu Eines Tages aber, da er aus war zu pflügen, famen zwei Herren Waters und Großvaters fonnte er nicht richtig be­schade ist."- zu ihm aufs Feld und überreichten ihm ein Schreiben. Als die antworten. Andere Zeugen bekundeten, daß in der Wohnung Bauarbeiterschuh. Der bayerische Minister des Innern holt Herren eine Quittung verlangten, sah sich Clausen sie näher an und fiberhaupt fein Drei- Kaiser- Bild und kein Einzelbild des jezigen Gutachten ein wegen weitergehender polizeilicher Verordnungen zum erkannte in dem einen den Amtsdiener von Toftlund in Zivil. Der Kaisers vorhanden gewesen, und die Aeußerung des S. im Jahre Zweck des Bauarbeiterschutzes. Brief aber enthielt den Ausweisungsbefeht! Als Claufen natürlicher- 1895 gefallen und zwar mit bezug auf ein Bild, das Wilhelm I. und Nach einer Bemerfung des Grafen Posadowsky im Reichstage weife feine Quittung ausstellen wollte, sagte der Amtsdiener:" Das die Fürsten , welche an dem 70 er Krieg theilgenommen, darstellte, zu schließen, dürfte es sich um eine das ganze Reich betreffende ist auch einerlei, hiermit find Sie ausgewiefen!" Wan sieht, die daß sie aber nicht den beleidigenden Wortlaut gehabt, den der Enquete handeln.­Germanisirungspraxis tann auch einen Stich ins Idyllische an Ehemann Feikat bekundet habe. Eine andere beleidigende Die ,, Vossische Zeitung" tritt unseren gestrigen Ausführungen nehmen!- Aeußerung soll soll nach Angabe des Feikat der Angeklagte über das Gerede der liberalen Presse von fozialdemokratischer Die kaiferliche Werft als Arbeitgeberin. Aus fel wird mit bezug auf die Reisen des Kaisers im Jahre 1894 Mauserung und dergleichen entgegen. Eie behauptet, es sei doch uns geschrieben: Daß in der kaiserlichen Werft leberstunden üblich gethan haben. Ein Zeuge, der dieselben ebenfalls gehört haben etwas Wahres daran und stellt uns die Frage: find, ist nicht neu, neuerdings geschieht es aber auch, daß Arbeit sollte, bekundete, daß es unmöglich sei, jetzt noch mit Bestimmtheit Ob der Vorwärts" wirklich behauptet, baß die Sozialdemokratie mit nach Hause gegeben wird. So haben etwa 12-15 Leute schon eine Acußerung zu bekunden, die gesprächsweise 1894 gefallen noch heute biefelbe fei tote zu der Zeit, als die Herren Most und feit Wochen Material zur Aufertigung von Kohlensäcken mit nach fein foll. Haffelmann in ihr bas große Wort führten?" Hause bekommen, trotzdem in den Werkstätten Platz genug vorhanden Ein anderer Zeuge, von dem festgestellt wurde, daß er sich mit Die Boff. 8tg." sollte wissen, daß Moft und Haffelmann nie- wäre, noch Arbeiter einzustellen. Will die Werftverwaltung durch dem Angeklagten verfeindet und mehrfach erklärt hat, er werde dafür mals in der deutschen Sozialdemokratie tonangebend gewefen find. Buhilfenahme der schädlichen Heimarbeit die Produktionskosten ein- forgen, daß Schmeling hineinfalle, bekundete noch eine Beleidigung, Auch sollte die Boffin die Haltung Most's und Hasselmann's in der schränken oder ist sie überzeugt, daß die von ihr gezahlten Löhne die zur Zeit der Berliner Gewerbe- Ausstellung bei einem Gespräch Zeit nach Erlaß des Sozialistengesetzes, als jene beiden der Sozial- ungenügend sind und darum durch Ueberarbeit aufgebessert werden über die Fahrt des Kaisers zu derselben gefallen sein soll. demokratie nicht mehr angehörten, nicht verwechseln mit ihrer müssen? Haltung zu der Zeit, als fie noch Sozialdemokraten waren.-

Redakteur that.

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hatten.

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Festgestellt wurde auch, daß Feikat während des Verfahrens Die eine wie die andere Annahme wirft ein recht bezeichnendes beantragt hatte, den Angeklagten auf seine Soften sofort zu Zum Fall Dunt Stephany bringt die Deutsche. Tages- Licht auf die kaiserlich deutsche Sozialreform. verhaften und daß er mehrfach geäußert, er werde nie ruhen, bis zeitung" eine sogenannte Berichtigung des einen der beiden Betheiligten, des Herrn Dung. Danach wird von diesem Herrn hat am Dienstag fast nur umter Ausschluß der Oeffentlichkeit ver- ein Jahr Gefängniß. Zwar sei die Anzeige einige Jahre, Die Generalversammlung des Bundes der Industriellen er denselben hineingelegt habe. Nach dieser Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt felbst zugegeben, daß er nicht in drei Fällen, wie Herr Stephany in hobelt. Es wurden geschäftliche Angelegenheiten erledigt. der Boff. 8tg." erklärt hat, sondern in neun Fällen Privatarbeiten nachdem die Aeußerungen gefallen, aus Eifersucht und Rache, nicht Ein Geiftlicher, der frühere Superintendent in Rochlik, Franz aus verlegtem monarchischen Gefühl heraus gemacht, aber es scheine, und Gutachten angefertigt habe, zwar nicht über Emissionen, aber für solche Banken, über beren Thätigkeit er zu berichten hatte; dabei Johann Theodor Merbach, wurde vom Landgericht in Chemnik daß gewiffe Kreise über den jetzigen Kaiser nur in beleidigender ist es doch wohl gleichgiltig, ob er dies als erster oder als zweiter qu ein Jahr neun Monaten Gefängniß und zwei Form sprechen könnten, und deshalb müsse eine strenge Strafe aus­Jahren Ehrverlust wegen Betruges und Untreue im Amte gesprochen werden. Herr Duntz behauptet, bei der Banffiuma Friedemann nicht gemein- bedten Unterschleife mit einem Verweis auf dem Disziplinarivege aus, daß bei der Sachlage und der Qualität der Zeugen eine feste verurtheilt. M. wurde Ende Juli dieses Jahres wegen der ent- Der Bertheidiger Rechtsanwalt Dr. Herzfeld führte eingehend fam, sondern auf seinen Ramen allein fleine Raffageschäfte gemacht zu bestraft, dann aber vom Landestonfiftorium zu Dresden seines thatsächliche Unterlage für einen Schuldigspruch ganz und gar nicht haben. Aber damit ist die Sache auch noch nicht aufgeklärt. Die Amies enthoben. Einer gerichtlichen Berurtheilung glaubte man da- vorhanden sei und beantragte deshalb die Freisprechung. Eventnell Behauptung des Herrn Dung, daß er aus dem von ihm gemeinsam mals noch ausweichen zu lönnen, und als positivere Behauptungen ließe die Thatsache, daß die Worte im intimen Familienverkehr ge­mit einem Herrn Benda errichteten Auskunftsbureau für Werth in der Presse über die Vergehen des famosen Seelsorgers laut fallen und die Hörer durchaus nicht verlegt oder in ihren monarchischen papiere" feinerlei Gewinn gezogen habe, verbient keinen Glauben, wurden, fanden sich noch Leute, welche ihn vertheidigten. Die Ge- Gefühlen beeinträchtigt haben, die niedrigste Strafe angemessen er­Denn sie steht mit seiner eigenen, vor Zengen am 15. September richtsverhandlung hat ergeben, daß M. die tollsten Schwindeleien scheinen. Der Gerichtshof erkannte auf neun Monate Gefängniß abgegebenen Erklärung im Widerspruch. Seltsam erscheinen auch ausgeführt hat. Er unterschlug in verschiedenen Fällen Sparkassen-, und beschloß sodann, ohne daß der Staatsanwalt es beantragt oder der folgende Widersprüche: Herr Dunk behauptet der Deutschen Tagesztg." gegenüber, Stirchen, Mündel und Stollettengelder im Gesammtbetrage von Angeklagte ober sein Wertheidiger gehört wurden, die sofortige Stephany hätte ihm niemals verboten, zu flagen; in einer ca. 6000 W., zum theil auf äußerst raffinirte Weise. Er führte ein Verhaftung des Angeklagten. Die Gründe des Staats­Berjammlung am 15. September wurde von zwei Seiten ausbrücklich großes Haus, und alle Welt, die seine Verhältnisse nicht kannte, anwalts wurden für die Höhe des Strafmaßes als durchgreifend erklärt, daß Herr Dung anfänglich als Weigerungsgrund zu Hlagen hielt ihn für einen reichen Mann. Dabei wußte sich M. in den erachtet. anführte, einmal habe ihm Herr Stephany untersagt, es zum Prozeß Mantel der chriftlichen Liebe und Wohlthätigkeit zu hüllen.- tommen zu lassen, und ferner habe er nicht andere Kollegen mit Der Parteitag der deutsch - sozialen Reformpartet. Dem Wien , 11. Oftober.( Magdeb. 3tg.") Der vom Neuen Wiener unglüdlich machen wollen. Bericht des Vorstandes und der Fraktion schloß sich eine kurze Dis- Tageblatt") veröffentlichte Erlaß des Justizministers, in dem den Herr Dung erklärt außerdem in seiner Berichtigung", er habe fuffion an. Den Fraktionsmitgliedern, die gegen die Flotten Richtern, die sich an politischen Agitationen betheiligen, unverblümt einen ihm befreundeten Kollegen in den doch erst nachträglich vorlage gestimmt hatten, wurde daraus ein Vorwurf ge angedeutet wird, daß sie bei Besetzungen übergangen und zum Aus­entstandenen gehässigen Stampf nicht hineinziehen wollen und macht. Herr Liebermann von Sonnenberg hatte deren scheiden aus dem Richterstand veranlaßt werden sollen, ruft großes halte sich nicht für verpflichtet, den Namen dieses ihm Stellungnahme gewissermaßen damit entschuldigt, daß ihre Aufsehen hervor, weil in jüngster Zeit keinerlei das zulässige Maß befreundeten Kollegen zu nennen. Seltsam ist es, daß Herr Wähler sie dazu genöthigt hätten. Herr Berner widersprach dem. überschreitende Betheiligungen von Richtern an der politischen Stephany in seiner langen Erklärung in Nr. 472 der Voss. 8tg." Herr Köhler habe sich beispielsweise schon vorher gebunden, Agitation bekannt geworden sind. Der Erlaß wird, als gegen die

Desterreich.