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6. Jahrgang.
Sozialdemokrat
Zentralorgan der Deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei in der tschechoslowakischen Republit.
Die Ungesetzlichkeit der Sprachenverordnungen.
II.
Dienstag, 23. Feber 1926.
[ lieren und ob er mit tschechischen Parteien un
mittelbar oder mittels eines Dolmetsches verfehren will, das ist ausschließlich sein Recht. Die
Regierung aber scheint fich allen Ernſtes ein
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Erscheint mit Ausnahme des Montag täglich früh Nr. 46.
Das Unterhaus für den status quo im Bölterbundrat.
Nur Deutschland soll den ständigen Ratssitz erhalten. London , 22. Feber. Die Kommission des gegenwärtigen Standes der Dinge zu wider. Unterhauses für den Völkerbund hat eine Rejo jeten. sie mit ernsten Befürchtungen auf den Intion angenommen, in der erklärt wird, daß land zum ständigen Ratsmitgliede zu wählen, Antrag blidt, daß die zu dem Zwecke, Deutscheinberufene außerordentliche Sigung des Völker
zubilden, daß sie das Recht hat, i m VerordEine ganz besonders krasse Gesetzesver- wah I ordnung aufzuheben! nungswege jogar, die Gemeinde= legung aber leistet sich die Regierung im Art. 73. Sie erbreiſtet sich, folgendes zu bezeugt überhaupt das ganze 14. Hauptstück der Von dieser größenwahnsinnigen Auffassung In Städten mit eigenem Statut müssen unmöglich herausnehmen, den deutschen GeVerordnung. Sonst fönnte sich die Regierung der Bürgermeister und seine Stell- meinden im Artikel 73 den Auftrag zu geben. vertreter die Staatssprache voll der tschechischen Sprache kundige Beamte anzu bundrates Gelegenheit zu einer gründlichen ki anfangs März nach Genf reisen, um persönlich
ftimmen:
ständig beherrschen. Dieselbe Verpflich
lichkeit!
Tagung.
*
Strzyniti gibt die Hoffnung noch nicht auf.
heute zufolge wird Ministerpräsident Skrzyn
Warschau, 22. Feber. Blättermeldungen von
tung haben auch der Bürgermeister und die mit- ſtellen und sich vorbehalten, diese Beamte auf Aenderung in der Zusammensetzung des Ratssives für Polen teilzunehmen. In den letzten glieder des städtischen Präsidiums in ihre Sprachfenntnis hin zu prüfen. Wohl kann Böllerbundrates bieten. fönnte. ant dem Stampfe zwecks Sicherung eines ständigen Städten, die den Vorschriften über Städte mit fie von den Gemeinden kraft ihres AufsichtsTagen hielt Ministerpräsident Strzynski mit den eigenem Statut unterworfen sind." rechtes verlangen, daß sie die Erledigungen im Die Resolution fügt hinzu, daß ernste diplomatischen Vertretern der befreundeten Mächte Wir wollen hier nicht davon sprechen, daß Sinne des Sprachengejeyes vollziehen, und Einwände gegen jegliche neue Er- in Warschau Konferenzen ab, um sie über den in deutschen Statutenstädten diese Bestimmung fann gegen Gemeinden, die gegen dessen Be- weiterung des Völkerbundrates beſtehen, die Notwendigkeit einer Vergrößerung der Zu in der Praxis eigentlich dazu führen müßte, ſtimmungen verstoßen, gemäß den Vorschriften und fordert die Regierung nachdrücklich auf, sich fammensetzung des Völlerbundraies durch den was ja auch wahrscheinlich ihr Sinn und Zweck der Gemeindeordnung vorgehen. Allein eine energisch jeden Veränderungen des Eintritt Polens zu informieren. ist daß die wenigen Tschechen, die unmittelbare Einflußnahme auf in diesen Städten wohnen, ausgerechnet die Anstellung von Beamten oder gar deren in das Stadtratspräsidium geleberprüfung durch die politische Landesbehörde Die Hamburger Reichsbanner- Fürsten wie eine Herausforderung wirken. Der wählt werden müßten, weil sonst in iſt eine offenkundige Verlegung der GemeindeReichsbanner werde in seinem Kampfe zwischen vielen deutschen Städten kein Mensch sich finden ordnung, also wieder eine Ungeseyder notleidenden Bevölkerung und den ehemaligen wird, der die tschechische Sprache vollständig beBerlin, 22. Feber.( Eigenbericht.) Unter Fürſten wie ein Mann gegen die Fürsten stehen. herricht, oder wenn ja, dieser vielleicht aus an Noch eine weitere Rechtsverschie gewaltiger Beteiligung hat das Reichsbanner Diese hätten der deutschen Nation ohnehin genug deren Gründen nicht gewählt werden fann oder bung will die Regierung im Sprachengebrauch Schwarz- Rot- Gold feinen zweiten Bunschon geschabet. icht gewählt werden will. Wir wollen auch durch ihre Verordnung bewirken. Paragraph 2 destag in Hamburg abgehalten. Schon am Nach dieser Veranstaltung erfolgte der Aufnicht davon reden das wird in einem anderen macht es den Gerichten und Staatsbehörden, Samstag waren bis spät abends die Teilnehmer zug der Wassen auf dem Lübecker Torfelde. Dort Zusammenhang geschehen- welch unge- den staatlichen Aemtern und Organen bot von Hamburger Reichsbannerleuten sorgten insbesondere an die deutsche Jugend, die sich durch den staatlichen Aemtern und Organen eingetroffen. Die Polizei und ein großes Aufge- wandte sich unter anderen auch Genoffe Loebe heure materielle Belastung für die Paragraph 3 den autonomen Behörden und dafür, daß der Ein- und Abmarsch der Trupps in falschen Jocalismus nicht vom rechten Wege abGemeinden die Vorschrift des zweiten Abfaßes Bertretungskörpern und öffentlichen Ordnung erfolgte. Den Höhepunkt der Empfangs bringen laffen dürfe. Für die Einheit des deut des Artifels 70 bedeutet, demzufolge alle Orte Körperschaften zur Pflicht, bei Vorhanden- festlichkeiten bildete die Ankunft der österreichischen Gedankens sprach der Wiener Neustädter laſſen mit mindestens 3000 Einwohnern spätestens ein einer zwanzigprozentigen Minderheit, Ein- fchen Delegation vom republikanischen Schußbund Bürgermeister Küchler. Der Vorbeimarsch der binnen drei Jahren nach Inkrafttreten gaben in deren Sprache anzunehmen, ver- mit etwa 500 Mann. Sonntag vormittags began Massen dauerte drei Stunden. dieser Verordnung eine genügende An- bietet es aber feinesfalls, daß auch men die Veranstaltungen mit einer gewaltigen zahl von Beamten besißen müssen, die bei Vorhandensein eines geringeren Pro- Rundgebung im größten Saale Hamburgs . Bürdie tschechische Sprache beherr- zentjaßes der nationalen Minderheit Gingaben germeister Petersen begrüßte die Antvesenden. Der französisch- türkische Bertrag. schen und nach der auch die kleinen Ge- in deren Sprache angenommen werden Besonders herzlich willkommen hieß er die öfter- Steine territorialen Zugeständnisse Frankreichs . meinden Vorsorge für eine sprachlich ein- Lönnen. Die Verordnung aber macht es in reichischen Gäste. Er wies darauf, daß die überParis, 22. Feber.( Ss.) ,, Echo de Paris" ver wandfreie Erledigung der Schriftstücke in tsche- Paragraph 4 den Staatsbehörden zur Pflicht, wältigende Mehrheit der deutschen Arbeiterschaft chischer Sprache Sorge tragen müssen, be- in diesem Falle Eingaben, die in einer Minder- den Gegnerschaft gegen den Reichsbanner habe sche Ministerium das Gerücht dementiert, als ob hinter dem Reichsbanner stehe. Troß der wüten öffentlicht eine Meldung, derzufolge das franzöſiziehungsweise auf ihre Kosten von der heitssprache verfaßt sind, der Partei mit der der Meichsbanner im letzten Jahre eine halbe Frankreich den Türken das Recht der Kontrolle politischen Bezirksbehörde dafür Sorge getragen Aufforderung zurückzustellen, ſie inner- million Mitglieder gewonnen. Der Bundestanz- über die Bagdader Bahn abgetreten hätte. In dem politischen Bezirksbehörde dafür Sorge getragen halb einer unerstredbaren Frist in der Staats- ler örfing gab einen Rückblick auf die Ereig- Vertrag von Angora befindet sich kein terri wird! Aber die rechtliche Unmöglich- halb keit der Anordnung betreffend die tschechischen Sprache vorzulegen und nimmt hievon nur Ein- nisse des letzten Jahres und wies mit aller toriales 3uge ständnis, sondern es ist in Sprachkenntnisse der Bürgermeister und der gaben aus, die in„ öffentlichem Interesse" über Schärfe auf die deutsche Justiz hin, die ihr Spiel demselben lediglich die Grenze genau festgesetzt. Vizebürgermeister in Städten mit eigenem reicht werden. Auch für die Selbstverwaltungsgegen die Anhänger des Reichsbanners fortseße. Der Matin" behauptet, daß das Gerücht als ob Statut und denen gleichgestellten Städten, törper wird im Paragraph 71 gejagt, daß sie In der Zeit, wo die minderbemittelte Bevölke- fich Frankreich für den all eines englisch- türkimuß doch wirklich dargetan werden. wenn eine zwanzigprozentige Minderheit rung darbe und es in Deutschland zwei Millionen schen Konfliktes in der Mossulfrage die Hände geArbeitslose gibt, müssen die Forderungen der bunden hätte, eine reine Erfindung sei. saa
Woher nimmt die Regierung nicht vorhanden ist diese Eingaben in der das Recht zu einer solchen Anord- Minderheitssprache nicht annehmen dürfen. nung? Etwa aus dem Sprachengejeß? Bei- Alſo eine neuerliche Verschärfung des Sprachen- auszuüben, um sie von dem Bekenntniss chische Bezeichnung ihrer Lokale, die Doppelleibe nicht! Paragraph 1, letter Abjat, be- unrechtes gegenüber dem Gesetz! jur nationalen Minderheit abzusprachigkeit der Speisekarten, einen tschechischen jahränkt das Recht der Regierung, die näheren Der Vollständigkeit halber sei auch hier bringen oder in der Staatssprache auch Zert bei ihren Ankündigungen und Aehnliches Vorschriften zur Kenntnis der tschechischen noch auf eine weitere Bestimmung der Verord- dann auszusagen, wenn sie ihrer nicht soweit aufzutragen. Denn der Begriff„ etwas mit Sprache zu erlassen, ausdrücklich nur auf die nung hingewiesen, die auch gegen das Gefet mächtig sind, um infolge der mangelhaften öffentlicher Kundmachung bekanntgeben", oder. Staatsbeamten und Staatsbedien- verstößt und die bereits in dem Aufsatz Be- Kenntnis vor Nachteilen geschüßt zu sein!| mit Aufschriften für den öffentlichen Gebrauch steten sowie die Beamten und Bediensteten merkungen zur Sprachenverordnung" berührt Schroffer fonnte dem Sinn des Paragraph S der Bevölkerung bezeichnen", ist tatsächlich so der staatlichen Anstalten und Unternehmungen, worden ist. Sie betrifft die in der Verordnung des Sprachengeseyes nicht zuwidergehandelt weitmaschig, daß man so ziemlich den ganzen was die Bürgermeister ja gar nicht sind. Nicht vorgesehenen Geldstrafen bis zu 1000 Stronen, werden. Alio Ungeieblichkeit auf allgemeinen Verkehr der Geschäftsleute mit dem einmal bezüglich der„ Organe" der Regierung welche im Artikel 8, leßter Abjat, für die Weingefeßlichkeit! Publikum unter diese Vorschrift subsumieren
wird ihr ein solches Recht übertragen. Daß die gerung einer der Staatssprache fundigen Ver- Und zum Schlusse noch der Artifel 99, fann.
Regierung das Recht hätte, diese Anordnung son, in dieser auszusagen, und im Artikel 16, ben die Regierung mit besonderer Man wird aber vergebens das Sprachenauch für die Mitglieder des Stadtvatspräsi- vorlegter Absatz, für solche Parteien und ihre Schlauheit ersonnen hat und auf den sie gefeß nach einer Vorschrift durchstöbern, aus der diums der Statutenstädte zu erlassen, kann also Rechtsvertreter festgesetzt sind, die über ihre Sich offenbar sehr viel einbildet. Er handelt die Regierung eine solche Berechtigung ableiten aus der angeführten Vorschrift absolut nicht ab nationale Zugehörigkeit oder ihre sprachlichen von der Verpflichtung zur Anwendung der lönnte. Es ist somit auch der ganze Artikel 99 geleitet werden. Oder gibt ihr vielleicht Para- sähigkeiten unwahre Angaben" machen. Wie Staatssprache und bestimmt: nichts anderes, als ein, wenn auch mit untaug
oder mit Aufschriften für den Gebrauch der Be- Jenug sein lassen mit der Feststellung, daß die völferung eine Liegenschaft oder andere Gegen- egierung wohl so ziemlich jede im Gesetz ihr stände(?) bezeichnen, die dem öffentlichen eingeräumte Ermächtigung tatsächlich zu einer Gebrauch dienen, ihnen auferlegen, die Kund- Bollmachtüberschreitung und zu einem Berstof machung oder Bezeichnung in der Staatsgegen ein bestehendes Gesetz mißbraucht hat sprache vorzunehmen und dabei die Vervollstän- Die Folgen wird die Regierung selbst zu tragen digung( upravu) und Anbringung des Tertes haben. Auf Grund der zu erwartenden Messen. in der Staatssprache verfügen." beschwerden wird da es doch hoffentlich auch
graph 8 des Sprachengesetzes dieses Recht? in jenem Aufsatz mit Recht festgestellt wurde, ,, Erfordert es das öffentliche Inter - lichen Mitteln unternommener Versuch der Ne bensowenig, denn er ermächtigt sie nur, die bestimmt Paragraph 111, Absatz 2, der Veresse, daß die Staatssprache der Republik ange- gierung, sich Nechte zuzulegen, die ihr nach den näheren Bestimmungen über den Sprachenfassungsurkunde ganz klar und unzweideutig, wendet wird, so kann die politische Behörde auch geltenden Gesetzen nicht zustehen. gebrauch in den autonomen Behörden( Ge- daß Strafen bloß auf Grund eines neben jenen Fällen, von denen in den vor- So könnte die Aufzeigung der Ungeseßmeindevertretungen) zu regeln, nicht aber Gejebes angedroht und verhängt hergehenden Bestimmungen die Rede ist, dort, mlichkeiten der Sprachenverordnung noch lange Vorschriften über die Sprach über die Sprach- werden können. Auch hier kann sich die Korporationen und andere Personen etwas(?) fortgejeßt werden. Wir wollen es für heute mittels öffentlicher Kundmachung bekanntgeben kenntnisse der freigewählten Regierung in feiner Weise auf irgend eine VorBürgermeister und deren Stell- schrift des Sprachengesetzes berufen, die ihr eine bertreter zu erlassen. Wer zum Bür- Vollmacht nach dieser Richtung einräumen germeister gewählt werden kann, ist in der würde. Im Gegenteil: Das Gesetz bestimmt im Gemeindewahlordnung vom 19. Dezember 1919, Paragraph 8, Abjat 2, daß die Regierung durch Jr. 663, beziehungsweise in der Novelle hiezu Berordnungen Vorschriften darüber zu erlassen vom 23. Jänner 1920, Nr. 44, genau bestimmt. hat, was zur Erleichterung des amtlichen In keinem der beiden Geseße ist als Bedingung Verkehrs" mit Parteien, die der Staatssprache der Wählbarkeit die vollständige oder auch nur nicht mächtig sind und zu deren Schuß vor rechtDer Sinn dieser Vorschrift ist infolge der weiterhin noch Richter in der Tschechoslowake teilweise Kenntnis der Staatssprache festgesetzt. licher Benachteiligung zu geschehen hat. Und schwulstigen und unklaren Stilisierung sicherlich geben wird das Oberste Verwaltungsgericht Wohl müssen tschechische Eingaben nach dem diese, zur Milderung etwaiger Härten des nicht auf den ersten Blick erkennbar. Bei genauer eine ganze Reihe von Vorschriften der Verord. Gesetz auch in deutschen Gemeinden angenom- Sprachengesetzes bestimmte Ermächtigung be- Prüfung jedoch gewinnt es den Anschein, als nung als im Gesetz nicht begründet" aufheben, men und erledigt werden und hiefür ist aller- nüßt die diegierung zu einer Bestimmung die wollte die Regierung damit das ihr vom Ober- und so wird die Ungesetzlichkeit und Eigendings der Bürgermeister, beziehungsweise sein unvevantwortliche Organe" sicherlich in sehr sten Verwaltungsgericht abgesprochene Recht sich mächtigkeit des Vorgehens der Regierung öffent. Stellvertreter verantwortlich. Wie er es bewerk- vielen Fällen dazu mißbrauchen werden, durch wieder zuerkennen, den deutschen Gastwirten im ich und vor der ganzen zivilisierten Welt ge stelligt, die Richtigkeit der Eingabe zu kontrol- Strafandrohung einen Druck auf die Parteien geschlossenen deutschen Sprachgebiet die tsche- brandmarkt werden.