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Bildungsverein Mehr Licht!" Morgen Sonntag, abends 7 Uhr, bei Fenerstein, Alte Jalobstr. 75: Vortrag des Genossen Paul Jahn über: Der Welthandel im 19. Jahrhundert. Berband deutscher Barbiere, Friseure und Perrückenmacher. ( Zweigverein Berlin .) Sonntag, den 30. Oftober: Stiftungsfest in Keller's Festsälen, Koppenstr. 29. Anfang 6 Uhr. Gäste willkommen. Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, 30. Oftober, vormittags 9 Uhr, im großen Festinal der Berliner Ressource, Kommandantenstraße 57: VerVortrag des Herrn E. Bogtherr:„ Mark Aurel ". Gäſte willkommen.
Tischler Verein. Heute Abend 812 Uhr, Melchiorstr. 15: Versamm Oeffentlicher Vortrag! Am Montag, den 31. Oftober, abends 8 Uhr, spricht Frl. Dr. Anita Augspurg in der Aula des Falkrealgymnasiums, Lügowstr. 84c über: Aerztinnen in Theorie und Praxis.
Berliner Arbeitervertreter Vercin tagt jeden Dienstag nach dent
ersten im Monat bei Buste , Grenadierftr. 33, abends 8% Uhr. Unentgeltlicher Rath wird ertheilt:
Im Süd Westen: Nur für Unfallversicherung: G. Hänel, Solmsstr. 44. Im Nord- Westen: Für Unfall, Juvaliditäts- und Altersversicherung: M. Stephan, Curhafenerstr. 2. Nur für Invaliditätsund Altersversicherung: R. Reh bein, Rostockerstr. 43.
Im Nord- Osten: Nur für Unfallversicherung: E. Löffler, den Kasten mit einem falschen Wadzectstr. 15, vorn part.( abends 8 Uhr). G. Günther, Greifswalder straße 8, II links. Im Zentrum: Für Unfall, Invaliditäts- und Altersversicherung A. Sattler, dejen vorgeramten angegeben, ist dieselbe Wochentags von 7-9 Uhr. Bei sämmtlichen vorgenannten Personen, bei denen hier keine Sprechzeit
Vermischtes vom Tage.
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1897 erschienenen inkriminirten Artikel zu Gesicht bekommen Bauarbeiterstreiks auf dem Spandauer Bahnhof abgespielt. Genoffe| freiheit in bedenklichem Maße beschränkende Verfügung besonders batte, sofort Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur des St. hatte eines Tages dagegen Verwahrung eingelegt, daß der Polizei- würdigen. Blattes, Najort, gestellt. Dieser ist inzwischen ebenfalls zu einer sergeant einige Maurer vom Bahnhof gewiesen und so deren persön= Arbeiter- Bildungsschule. Montag: Referate und Disfussion über recht hohen Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Kurz vor der Ver- liche Freiheit beschränkt hatte. Auf erhobenen Einspruch gegen die Themata aus dem wirthschaftlichen, sozialen und gewerkschaftlichen Leben. jährung glaubte die Staatsanwaltschaft ermittelt zu haben, daß der polizeiliche Strafverfügung stand am Mittwoch Termin bor Vortragender: Schriftsteller Richard Calwer . Beginn der Vorlesungen Artikel von Rödiger verfaßt worden war, und erhob auch gegen dem Schöffengericht ant. Das den pünktlich um 9 Uhr abends. Gericht mußte diesen Anklage. Das Urtheil gegen ihn haben wir oben bereits mit- Ansichten des Genossen R., welcher das Vorhandensein der getheilt. In demselben befindet sich eine Stelle, in der Merkmale des„ groben Unsugs" verneinte, beitreten und ihn cs heißt, die von Rödiger gegen Kühn erhobenen be- freisprechen." Recht beachtenswerth waren dabei einige Ausleidigenden Vorwürfe Vorwürfe seien durchaus unwahr, wie fich führungen des bekannten Amtsrichters Grodtke, welcher zu dem aus der Verlesung des Urtheils gegen Najort als Zeugen erschienenen Beamten äußerte:„ Es ist für die Zukunft ergeben habe. Hierauf gründete sich eine Rüge der besser, wenn Sie in derartigen Fällen gleich wegen Beleidigung vom Angeklagten Rödiger eingelegten Revision, welche gestern Strafantrag stellen!"... Weiter sagte dieser Richter in der vor dem Reichsgerichte zur Verhandlung kami. Das Reichsgericht Urtheilsbegründung:" Grober Unfug liegt nicht vor, es fammlung. Freireligiöse Vorlesung. Um 11 Uhr vormittags ebendaselbst: erachtete diese Rüge für begründet, hob das Urtheil auf bleibt dem Polizeisergeanten Berneis aber un imd verwies die Sache an das Landgericht Gera zurück. benommen, noch jest gegen den Angeklagten Straffung. Bortrag. Damen haben Zutritt. Es erblickte in der Verlesung des Urtheils gegen Najort einen antrag wegen Beleidigung zu stellen; Zeit ist Verstoß gegen das Prinzip der Mündlichkeit. Die Thatsachen, noch vorhanden, die Frist läuft erst am 28. No welche in dem Urtheile gegen Najort als festgestellt angesehen ve mber ab, selbst der„ Kautschuck- Paragraph"(!) läßt worden find, hätten in der vorliegenden Sache nochmals durch die sich in diesem Falle nicht anwenden." Selbstverständlich wird der üblichen Beweismittel festgestellt werden müssen. Beamte diesem wohlgemeinten Winke, der ihm von einem auf unWegen Veleidigung des Polizeipräsidenten von Magde - parteilichkeit Anspruch erhebenden Richter gegeben wurde, gern entIm Norden Berlins: Für Unfall, Invaliditäts- und Alters: burg ist am 26. Juli vom Landgerichte Magdeburg der sprechen. Auch diesen Fall werden unsere Genossen bei Gelegenheit erficherung abends von 7-9 Uhr: A. Daehne, Demminerstr. 36, v. 3 Tr. Redakteur der„ Voltsstimme", Parteigenosse August Mii II er, zu recht gut als Agitationsstoff verwenden können. F. Pieschel, 20 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Der mitangeklagte Verleger Als eine Episode aus dem Magiftrats- Hilfearbeiter- Kriege R. Gutheit, Wiesenstr. 29a, von 8-9 Uhr abends. des Blattes, Harbaum ist freigesprochen worden. Auf die von kann die Anklage gelten, welche gestern gegen den Magistratsbeamten Gartenstr. 55, v. 2 Tr. E. Simanowsti, Gartenstr. 78, Portal 2, Müller gegen seine Verurtheilung eingelegte Revision hob das Johann Carl Friedr. Röhrke vor der 7. Strafkammer des Land- 2 Tr. M. Stuhlmann, Oberbergerstr. 37, 4 Tr., von 6-9 Uhr abends. Reichsgericht gestern das Urtheil, soweit es Müller betrifft, wegen gerichts I verhandelt wurde. Die Anklage beruhte auf dem selten R. Tamm, Huffitenſtr. 6, von 8-9 Uhr abends. A. Boigt, Wiesenmann, Bellermannstr. 83. J. Krause, Gartenstr. 13, 2. Eing. part. Nur eines prozessualen Mangels auf und verwies die Sache in diesem zur Anwendung kommenden§ 49a Str.-G.-V., wonach die Auf- ftraße 41/42. E. Warnst, Kolbergerstr. 7, von 6-7 Uhr abends.' P. ReiStreligerstr. 58. Umfange an das Landgericht zurück. forderung zu einem Verbrechen, auch wenn sie keinen Erfolg hatte, für Invaliditäts- und Altersversicherung: F. Blume, Ein Gerüsteinsturz mit entschlichen Folgen führte gestern strafbar wird, sobald sie an die Gewährung von Vortheilen irgend F. Trapp, Schulstr. 59, von 7 bis 8 Uhr abends. W. Mohs, SwineDer Angeklagte, der wegen Vergehens münderstr. 64, vorn linker Aufgang. welcher Art geknüpft ist. Den Dachdeckermeister Georg Hirschfeldt und den Dachdecker- gegen diesen§ 49a und außerdem wegen Unterschlagung angeflagt Im Osten: Nur für Invaliditäts- und Altersversicherung: Für Unfall, Invaliditätsgefellen Karl Brose unter der Anklage der fahrlässigen war, hat in dem Hilfsarbeiter- Kriege auch eine Rolle gespielt und G. Bader, Gr. Frankfurter 4 out Tödtung und der fahrlässigen Körperverlegung vor einen Prozeß gegen den Magistrat geführt. Er war mit dem und Altersversicherung: A.& chi, Qubatibitate: nub die zweite Straffammer am Landgericht II. Der Angeklagte zu 1 Bureau- Hilfsarbeiter Schulz, mit dem er in einem Hause wohnte, Schalthoff, Michaelfirchstr. 18. Im Süd- Osten: Für Unfall, Invaliditäts- Altersversicherung: Nur für Jnvaliditäts- und Altershatte im Juli d. J. den Anstrich des Hauses Prinz Handjerystr 8 früher schr befreundet. An stelle der Freundschaft trat später eine versicherung: W. Kühne, Bjuelſtr. 1. in Rigdorf übernommen. Am 14. Juli wurde die Arbeit begonnen. grimmige Feindschaft, die sich in allerlei Chikanen und Denunziationen Im Süden: Für Unfall, Invaliditäts- und Altersversicherung:. Es wurde ein sogenanntes Hängegerüst angebracht, welches aus vier befundere. Einer solchen verdankt die jetzige ihren Ursprung. Schulz F. Stügelmaier, Grimmſtr. 39. Nur für Invaliditäts- und Alterszusammenhängenden Brücken bestand. Dieses hing an vier Böcken, erstattete eine Strafanzeige, die folgenden Inhalt hatte: Der An- versicherung: P. Keller, Rirdorf, Pannierstr. 58, Hof part. C. Guse, welche im Innern des Daches an den Sparren festgebunden geklagte, der mit seinem früheren Bureauvorsteher Dentloff schlecht Camphaufenstr. A 11 inden. Am 15. Juni war die Arbeit bereits soweit ge- stand, habe gewußt, daß sich die Bureauvorsteher über die einzelnen fördert worden, daß das Gerüst ein Stück herabgelaffen Silfsarbeiter Notizen machen und daß Dentloff diese Notizen über werden konnte. Es hing nun zwischen der zweiten und dritten ihn in einem Kasten seines Pultes bewahrte. Er habe nun Etage. Als am Morgen des 16. Juli früh morgens kaum die Arbeit ihn, den Schulz, aufgefordert, eines Sonntags, an welchem begonnen worden war, löfte sich der an der Ecke des Daches stehende allein Dienst habe. Bock, an welchem die rechtsseitige Brücke des Gerüſtes hing. Diese Schlüssel zu öffnen, die Notizen zu stehlen und ihm zu geben, sowohl wie der Bock stürzten in die Tiefe und mit ihnen die Dach- da er sie zu einer Broschüre über die Verhältnisse der Magistratsdecker- Gesellen Handt und Slamet, welche auf diesem Theile beamten verwenden wolle. Der Angeklagte habe ihm zugleich in des Gerüstes arbeiteten. Handt erlitt einen doppelten Beckenbruch, Aussicht gestellt, ihn an dem aus der Broschüre zu erzielenden Verwobei eine Arterie verletzt wurde, die eine innere Verblutung und dienst zu betheiligen. Der Angeklagte bezeichnete die ganze Denun in wenigen Minuten den Tod des Verletzten zur Folge hatte. ziation als einen Rachcalt, ebenso wie die weitere Beschuldigung, Klamet dagegen fiel mit dem Kopfe zuerst auf und erlitt daß er Papier, Akiendeckel und Stahlfedern des Magistrats zu Privateine schwere Gehirnerschütterung, die ihn heute noch arbeitszwecken benutzt habe. Er habe, wie er ausführte, Arbeiten für den unfähig macht und für die ganze Lebenszeit des Verletzten nach Magistrat zum theil auch zu Hause verrichtet und hierzu einige Vom Dampfer Marseille ", der am Donnerstag in Hams theilige Folgen haben wird. Wie die sofort eingeleitete Untersuchung Schreibmaterialien benutzt. Die Bertheidiger Rechtsanwälte burg eintraf, sind der sta pitän und ein Matrofe im portuballen befestigt, welches mir halb so start wie erforderlich und Echulz erst viele Monate nach der angeblichen Aufforderung zu dem ergab, war der herabgestürzte Bock mit einem Tau an die Dach: Ulrich und Dr. Schwindt stellten fest, daß die Strafanzeige des giesischen Hafen Faro beim Kentern eines Bootes ertrunken. Ju Marbach hat ein Schmied seine 28jährige Tochter obendrein war dieses Tau alt und abgenust. Es Verbrechen des schweren Diebstahls erfolgt sei und erachteten es für erstochen. Er litt früher an Säuferwahnsinn. war daher zerrissen und somit stürzte der Bock und das Gerüst herab. ausgeschlossen, auf die Befundung eines einzigen, feindselig gesinnten Eine große Sägenfabrik in Cronenberg ist total Für das Unglück wurden die beiden Angeklagten verantwortlich ge- Beugen einen Angeklagten zu verurtheilen. Staatsanwalt und niedergebrannt.. macht, der Meister, weil er ein schlechtes, vermorschtes und daher Gerichtshof waren derselben Meinung und es erfolgte die FreiIn Mainz wurde ein Schneider verhaftet, der wegen unbrauchbares Tau zur Rüstung hergegeben von der Sicherheit der Konstruktion des Gerüstes überzeugt techipchung des Angeklagten, ohne daß Zengenvernehmung erfolgte. Doppelmordes zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurtheilt war. Er war frenanstalt entsprungen, hatte, der Geselle dagegen, weil er die Anbringung des Der Buchhändler Wilhelm Fritsch, dessen Abenteuer mit den Gerüftes geleitet, dabei aber die nöthige berufsmäßige Auf von ihm beschäftigten weiblichen Neisenden ihn f. 3. vor die Ge- in der er zur Beobachtu..he wa pebracht war. Der Verhaftete merksamkeit außer acht gelassen hatte. Beide gaben zwar zu, daß schworenen geführt hatte, stand gestern zum zweiten Male vor dem wohnte schon seit 1/2 Jahren niner Sachem Namen und mit falschen tigen 1 das beschlagnahmte und heute vorliegende zerrissene Tau zu schwach Schwurgericht des Landgerichts 1 diesmal in Zuchthauskleidung, diesmal in Zuchthauskleidung. Papieren in der Stadt. Die Einwohnerzahl fusprozel bergs beträgt jetzt gewesen sei, um den Bock zu tragen, doch behaupteten sie, daß der da er die ihm auferlegte 5jährige Zuchthausstrafe zur Zeit verbüßt. " ragrion. Bod noch mit einem zweiten Tau festgebunden gewesen sei. Dieses Der Angeklagte ist am 11. Juni zu dieser Strafe verurtheilt worden, zweite Tau sei im Augenblick der Katastrophe verschwunden weil die Geschworenen nicht nur die Schuldfrage betr. die Tagen einen Selbstmord versuch; er mußte in einer IrrenDer Wiener Komponist Hugo Mo It machte vor einigen die Sittlichkeit bejahten, songewesen. Es tönne nur angenommen werden, daß die fremden wiederholten Verbrechen gegen anstalt untergebracht werden. Der Tondichter war schon einmal a) die Helene Männer, welche am Nachmittag des vorangegangenen Tages auf dern auch ihn schuldig befunden hatten: in einer Heilanſtalt. dem Dache des Nachbarhauses herumgeklettert seien, durch eine eine minderjährige Person, durch List, Drohung oder Ein ehrsamer Bürger in Reichenau ( Böhmen ) verklagte Bedenlute eingestiegen seien und das zweite Bindetau gelöst und Gewalt ihren Eltern entzogen zu haben, in der Absicht, fie zu un- cine junge Dame wegen Ehrenbeleidigung und berief sich gestohlen hätten. Es fand eine sehr umfangreiche Beweis- fittlichen Zwecken zu gebrauchen(§ 285); b) die St. wider ihren Willen auf das Zeugniß eines Gendarmen. Beide wußten von nichts. In Ausnahme statt, die aber die Angeklagten in keiner Weise entlastete. durch List, Drohung oder Gewalt entführt zu haben, um sie zur ber Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, daß der Gekränkte in Der Gerichtshof hielt das zweite Tau für eine leere Ausrede der Unzucht zu bringen. Für die Verbrechen gegen die Sittlichkeit hatte einer Nacht, nachdem er sich einen tüchtigen Rausch angetrunken, die Angeklagten und erkannte mit Rücksicht auf die Gröblichkeit der der Gerichtshof 3 Jahre und für die Verbrechen gegen die§§ 235 ganze Geschichte nur geträumt hatte. Fahrlässigkeit und die traurigen Folgen derselben auf je echs und 236 gleichfalls 3 Jahre Zuchthaus festgesezt und beide Strafen In Lüttich vergifteten sich ein hrmacher und seine Frau Monate Gefängniß. auf 5 Jahre Zuchthaus zusammengezogen, Man wird sich erinnern, mit Cyankalium. Nahrungssorgen und Unglück in der Familie daß der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Emil Löwy damals den Wegen Zweikampfs mit tödtlichen Waffen, bezw. wegen Antrag stellte, daß der Gerichtshof von der im§ 317 der Strafprozeß haben sie in den Tod getrieben.- Kartelltragens hatten sich gestern der Student der Medizin L. Ordnung ihm gegebenen Befugniß Gebrauch machen möge, da sich die und der Referendar N. vor der 3. Straffammer des Landgerichts 1. Geschworenen offenbar zu ungunsten des Angeklagten geirrt hätten. zu verantworten. Der Prügelei lag eine ganz gewöhnliche nächtliche Der Gerichtshof erkannte in den Urtheilsgründen an, daß nach einStraßenanrempelei zu grunde, die zwischen dem ersten Angeklagten stimmiger Ansicht des Gerichts die Bejahung der wegen Entführung und dem Regierungssekretär N. stattgefunden hatte. Der letztere ließ gestellten Schuldfrage auf einem Irrthum der Geschworenen be 2. durch den Mitangeklagten R. auf schwere Säbel ohne Binden und ruhe, da die Beweisaufnahme keinen Zweifel darüber gelassen Bandagen fordern. 2. nahm die Forderung an, worauf der Zwei- habe, daß Zwei- he, die Entführung der Helene R. feineswegs lampf in den Wadzeck- Sälen ausgefochten wurde. Beide Duellanten„ wider ihren Willen", sondern mit ihrem freiwilligen Briefkasten beantwortet. erlitten Verwundungen. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Einverständniß erfolgt sei. Das Gericht hat sich aber aus H. B. Fragen Sie deswegen in einem Droguengeschäft nach. Augeklagten 2. se ch 3, gegen den Angeklagten R. drei Monate dem Grunde zur Anwendung des§ 317 nicht veranlaßt gesehen, ein Regiment auf ihre Kosten unterhalten. Abonnent H. D. Es ist nicht richtig, daß die deutschen Fürsten je Festung. Der Gerichtshof verurtheilte L. zu drei Monaten, weil der Irrthum der Geschworenen nicht zu einem Nachtheile Schaepe. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansichten im Wahlverein 9. zu drei Tagen Festungshaft. des Angeklagten" führe. Denn da in den beiden in betracht komNaturheilkundige dürfen Krankheitsbescheinigungen für menden Strafgesetzen(§§ 235 und 236) die StrafzumessungsKaffen ausstellen. Bei Gelegenheit einer Revision der Verwal- Grenzen übereinstimmend gezogen feien, fönne die Strafe gemäß tungsstelle einer Krankenkasse, die in Berlin und an anderen Orten 8-73 Str.-G.-B. allein aus S35 aselbst entnommen werden, aus Bureaus unterhält, ergab sich, daß einem Mitgliede der Kasse diesem allein werde sie verhängt, die Strafe salle ebenso aus, Krankengeld auf grund von Bescheinigungen eines Naturals fie beim ausschließlichen Vorliegen des Verbrechens G. 2. 1. Nein. 2. Steht im Vorwärts". W. K. Kommen Sie heilkundigen gezahlt worden war. Der Vorsteher Voigt und im Sinne des§ 235 angemessen erschienen wäre. Das Reichsgericht 2. G. 1000. Die Tochter ist Miterbin. der Kassirer Mehr erhielten darauf polizeiliche Verfügungen, durch giebt der Revision darin recht, daß das Gericht die Bedeutung des F. 21. Terselbe ist nur verpflichtet, das zu bezahlen, was Sie jetzt welche ihren n. a. bei Etrafandrohung verboten wurde, auf grund in§ 317 der Strafprozeß- Ordnung behandelten Irrthums der Ge- weniger verdienen. Arna in Nixdorf. Kommen Sie in unsere Sprech von Bescheinigungen eines nicht approbirten Arztes Krankengeld aus schworenen zum Nach theile des Angeklagten" verkannt funde. P., Charlottenburg . Der Tischlermeister ist im Recht. zuzahlen. Gegen die betr. Verfügungen erhoben Voigt und Mohr habe. Inzweifelhaft habe der Angeklagte einen Anspruch dark. A. 101. Sie haben das Recht, die fich unbefugt Aushaltenden aus der W. M., Charlottenburg . 1. Nein. 2. Ja. Wohnung zu weisen. Klage und betonten, daß nach§ 8 des genehmigten Statuts die auf, mur wegen derjenigen Strafthat verurtheilt zu J. M. Die Mutter darf nicht übergangen sein, ihr muß der PflichtKasse den Mitgliedern auf ihren Wunsch freie Behandlung durch einen werden, deren er sich schuldig gemacht habe. Diesem Anheil ausgesetzt werden. C. 11.. Ackerstr. 1. 1 Woche. 2. Macht mir Nonheilkundigen zu gewähren habe; daraus folge, daß dieser auch spruche werde dadurch nicht genügend Rechnung getragen ganz geringe Soften. 23. K. 23. Nein. 9. S. 1. Jst schon ein Bescheinigungen über den Verlauf der Krankheiten auszustellen habe. daß die Verurtheilung die Abmessung der Strafe nicht beeinflußt. Urtheil ergangen? 2. Ja.?? 2. Ist eine diesbezügliche Anordnung Der Bezirksansschuß wies jedoch die Klage ab und machte geltend, Das Reichsgericht hat deshalb das erste Urtheil, soweit es den An- an Sie ergangen? C. 2. 32a. Fügen Sie die Abonnementsquittung wenn das Gesetz auch nicht ausdrücklich das Erforderniß der Ktrant- geflagten wegen Entführung im Sinne der§§ 235 und 236 ver- bei. A. St. Ja. Göser. Wir beantworten Fragen nicht schriftlich. heits- Attestirung von approbirten Aerzten ausgesprochen habe, so sei urtheilt, aufgehoben. Bei der jetzigen Verhandlung stand also für Die Marke steht Ihnen zur Verfügung. Ist gefeßlich zuläfftig. dies ohne weiteres anzunehmen. Die Ertheilung von Zeugnissen den Angeklagten nur in Frage, ob feine Strafe sich um zwei Jahre 100. Es ist dies Sache der Polizeiverordnung, die sehr wohl die von Kath. Kommen Sie in die über Erwerbsfähigkeit habe auch einen öffentlich rechtlichen Charakter oder überhaupt vermindere. Die Vertheidigung des Angeklagten Ihnen gerügten Vorschriften enthalten fann. Sprechstunde. Der Brief ist unverständlich. Lott. Wir beantworten mud dürfe daher nur von solchen Personen ausgeübt werden, die führt wiederum R.-A. Dr. Emil Löwy, die Verhandlung fand Briese nicht schriftlich. Die Marke steht Ihnen zur Verfügung. ihre Vefähigung dazu nachgewiesen haben. Das Ober- Verwaltungs- unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. gericht nahm aber an, da das Statut der Kasse eine Behandlung Das Urtheil lautete diesmal auf 42 Jahre Zuchthafeinerlei Einfluß. B. ist berechtigt, die volle Miethe zu verlangen. 3. Wieder von Mitgliedert durch Naturheilkundige zulasse, so sei auch anzu nehmen, daß die Naturheilkundigen Krankheitsbescheinigungen ausfiellen dürfen.
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R.,
Verlammlungen.
Mit einer gelinden Strafe fam der Bäckermeister Gust a v Fischer davon, welcher sich am Freitag wegen Mißhandlung seines Es geht auch ohne lex Recke . Die für Freitag Abend einDienstmädchens vor der 131. Abtheilung des Amtsgerichts I zu verantworten hatte. Bei dem Angeklagten stand die unverehelichte B. berufene Versammlung mit der Tagesordnung„ Die internationale in Diensten; eines Morgens verschlief diese die Zeit und stand zu Anarchistenhezze und die Verschwörung gegen die Freiheit" ist von Der Einberufer erhielt folgendes fpät auf. Das ergrimmte den Angeklagten dermaßen, daß er die der Polizei verboten worden. B. ganz gehörig schlug und stieß; dabei wurde dem Mädchen von Schreiben:
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194 515.
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Briefkasten der Redaktion.
Tie juristische Sprechstunde wird Dienstags, Donnerstags und Freitags abends von 7 bis 8½ 1hr abgehalten. Nr. 100 Nigdorf. Gewiß zählt Staats: und Gemeinde Einkommen: steuer. Die Veröffentlichung erübrigte sich. Ihre Anfrage wird im juristischen
vorzutragen. Posen. 1. Wahlzwang ist ungesetzlich. 2. Sie müssen die Form der Berichtigung wählen. 2. S. Ersuchen Sie um Zusendung eines Formulars Herrn
wünschte.
driederici, Südende, Mittelstr. 3. Daraus ersehen Sie dann das Ge in die juristische Sprechstunde.
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9. 23. 100. 1. Klage gegen den Vater. 2. Dies übt auf den Kontraft holen Sie den Antrag noch einmal, mit dem Ersuchen, sofern jetzt abermals ein Bescheid nicht ertheilt wird. den neuen Antrag als Beschwerde anzus schen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. A. 5. 37. Es muß zunächst der Bescheid des Vormundschaftsgerichts abgewartet werden. Dagegen giebt es Beschwerde beim Landgericht. S. 2. 111. Nein.
Witterungsübersicht vom 28. Oftober 1898, morgens 8 1hr.
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ihm ein Bahn ausgestoßen. Der Angeklagte behauptet zwar, die„ Euer Wohlgeboren theile ich infolge der Eingabe vom 26. d. M. Verlegungen rührten von Schlägen her, die das Mädchen von seiner mit, daß ich die darin näher bezeichnete, für Freitag, den 28. Oktober, eigenen Wutter erhalten habe; er wurde aber durch die Beweis- in Aussicht genommene Versammlung in der Tonhalle, Friedrich- Swinemde. 766 WS 2 bedeckt aufnahme widerlegt. Nach dem Antrage des Staatsanwalts erfamute straße 112, aus ordmungs- und sicherheitspolizeilichen Gründen gemäß i Berlin der Gerichtshof auf 20 M. Geldstrafe. A. 2. R. II 17§ 10 untersage. Windheim." Das Neueste vom Amtsrichter Grodtke in Spandau . Der betreffende Paragraph lautet:„ Die nöthigen Anstalten der Gräuelthat, einen Polizei- Sergeanten belästigt Wegen und dadurch groben Unfug verübt zu haben, war unserem Partei- 3ur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und genossen R. in Spandau von der dortigen Polizeiverwaltung ein zur Abwendung der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern desauf sechs Mark lautendes Strafmandat zugegangen. Der an- selben bevorstehenden Gefahren zu treffen, ist das Amt der Polizei." In der nächsten Nummer werden wir diese, die Versammlungs
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geblich belästigende Vorgang hatte sich während des letzten
Temp. n. 6.
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765 SSW 1wolfig 11 Petersburg 757 BMW 1 bedeckt 766 2 2 heiter 10 Cort Wiesbaden 766 S 1wolfig 6 Aberdeen 767 1wolfenl 4 Paris 768 Still Nehel 7 Wetter- Prognose für Sonnabend, den 29. Oktober 1898. Nachts fühler, am Tage ziemlich warm, vielfach heiter, zeitweise nebelig bei mäßigen südöstlichen Winden; keine oder unerhebliche Niederschläge.