Nr. 255.
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Ternsprecher: Rmt I, Mr. 1508. Telegramm Adresse: Bozialdemokrat Berlin".
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Bezugs- Einladung.
„ Vorwärts"
mit Unterhaltungsblatt und der illustrirten Sonntags- Beilage ,, Die Neue Welt".
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bon un
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Sonntag, den 30. Oftober 1898.
erzeugnissen hätte sich für das Geltungsgebiet des preußischen Landrechts der Reichstag ersparen können. And last but not least*), das Sozialistengeset mit all' der durch seine Berathungen erfolgten Auf
treffenden Stelle des A. 2.-R. recht.
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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
Politische Webersicht.
Berlin , den 29. Oftober. Am 1. November 1898 beginnt ein neues Abonnement auf den regung und Zeitinanspruchnahme wäre überflüssig gewesen, denn das . 2.-R. II. 17§ 10 enthält das A und aller polizeipolitischen, niäuschenstill. Und die Burschen, von denen der HöllenVon dem egyptischen Attentat ist's auf einmal ja aller staatlichen Weisheit überhaupt, immer vorausgesetzt, Herr v. Windheim hätte mit seiner Auslegung der be- spektakel herrührt, haben auch allen Grund jetzt still zu sein, denn sie haben dem deutschen Kaiser einen sehr schlechten Dienst Und nicht allein hätte Herr von Windheim, soweit sein Ver- geleistet. waltungsgebiet als Polizeipräsident für Berlin reicht, das Wohl und vor dem Antritt der Palästinafahrt in Szene gefeßt, und Wie man jetzt weiß, wurde der Lärm schon 14 Tage In wenigen Wochen tritt der Reichstag zusammen, wehe der Bevölkerung für die Gegenwart in der Tasche, sondern zwar stimmt das Datum genau mit dem Datum der Nachricht, dessen Verhandlungen in der nächsten Session- der ersten auch für die gutunft. Tagung nach den diesjährigen Reichstags- Wahlen gewöhnlichem Interesse sein werden, da die politischen Gegen- eine Umsturz- oder Anarchisten- Vorlage für den Geltungsbereich des unterlassen würde. Wozu noch eine Anarchisten Konferenz in Rom oder Venedig , daß der deutsche Kaiser den geplanten Abstecher nach Egypten säße sich dermaßen zugespigt haben, daß wichtige Ent- A. L.-R., wenn Herr Windheim auf grund der von ihm gemachten stecher sehr unangenehm war und wie vor zwei Jahren der Wenn man nun bedenkt, daß den Engländern diefer Abscheidungen unausbleiblich sind. Entdeckung, so zu sagen als heiliger Michael mit dem flammenden Londoner Allerweltsspiel Melville durch ein fenisches BombenDas Verhältniß des neuen Reichstags zu dem Polizeiſchwert in der Hand„ die nöthigen Anstalten für die Erhaltung attentat die Reise des Zaren nach Berlin und Paris zu preußischen Landtag, der gegenwärtig ebenfalls neu der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung hintertreiben suchte; und wenn man weiter bedenkt, daß das gewählt wird, und in den die Reaktion ihre Operations- der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden egyptische Attentat jenem fenischen gleicht wie ein Ei dem Gefahren" zu treffen berechtigt ist. bafis zu verlegen beabsichtigt, wird zu wichtigen, für 3. B. Herr v. Windheim vermuthet, daß die Anarchisten Kanäle in die Oeffentlichkeit hineingeschrieen worden ist, beandern, und daß es genau durch dieselben englischen unser Verfassungsleben hochbedeutsamen Auseinanderſegungen ein Attentat ausführen werden. Auf grund des A. 2.-. II. 17§ 10 steht für feinen vernünftigen Menschen ein Zweifel über den führen. Und die Bestrebungen der reaktionären stedt er sämmtliche Anarchisten ins Gefängniß; oder 3 med des egyptischen Attentats. Verrätherisch war auch die Umsturzparteien, die durch Beseitigung des a II- er weist sie aus dem Geltungsbereich des A. 2.- 9. aus, oder weck des egyptischen Attentats. Verrätherisch war auch die gemeinen und gleichen Wahlrechts, sowie des er internirt sie, turz thut was er als oberster Wächter der Staats- Der Staiser habe seine Reise nicht aus Furcht vor dem Blumpheit, mit der die Macher nachträglich auspofaunten, Roalitionsrechts, dieser beiden Grundpfeiler gesunder wohlfahrt in Berlin kraft des A. L.-R. II 17§ 10 zur Erhaltung egyptischen Attentat geändert; der Kaiser fürchte sich nicht. und friedlicher Staatsentwickelung, einem Staatsstreich der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung u. s. w. für noth- Das hatte ja aber niemand behauptet, und nie ist das qui und der Säbeldiktatur die Wege zu ebnen suchen, wendig hält. s'excuse s'accuse mit größerem Ungeschick geübt worden. werden im Reichstage zu harten und erbitterten Kämpfen Staiser sich über diese Attentatsmache sehr scharf mißbilligend Wohl begreifen wir es unter folchen Umständen, daß der führen, von denen auf längere Zeit hinaus die Zukunft geäußert haben soll. unferes Vaterlandes abhängen wird.
Unter folchen Umständen ist es Pflicht eines jeden, sich über die politischen Ereignisse genau zu unterrichten. Und das kann nicht besser geschehen, als durch den Vorwärts", dem immer weitere Verbreitung zu sichern wir die Berliner Genossen hiermit dringend ersuchen. Im Unterhaltungsblatt wird im kommenden Monat der erpener Sozialroman:
zu Ende geführt werden.
Vorausseßung, daß Herr v. Windheim mit der Auslegung des Diese Beispiele von der Allmacht der Polizei, immer unter der . 2.-R. II 17§ 10 recht hat, laffen sich ins ungemessene vermehren. Wir wissen nicht, ob Herr v. Windheim, als er am Freitag Vormittag feine Entschließung auf die von dem Anarchisten Gustav Landauer erfolgte Anmeldung einer Volksversammlung faßte, sich der Konsequenzen derselben bewußt war.
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Zur Kabinetskrise in Frankreich erfahren wir, daß Dupuy bis heute Nachmittag sein Ministerium noch nicht beisammen hatte, aber seine Bemühungen fortsette". Freycinet, In dem Eifer, den Staat zu retten und in dem Bewußt dem das Kriegsministerium angeboten ward, scheint zu sein, daß die Verordnung vom 10. März 1850 schwanken. ihm keinerlei gesegliche Handhabe biete, die Ernsthafte Konflikte sind kaum zu erwarten. Man darf Ant- Versammlung zu verbieten – und man hat bisher in sich durch das verrückte Geschrei der Chauvinisten und Antidem Glauben gelebt, daß einzig und allein die Verordnung vom semiten nicht täuschen lassen. Darin, daß die Militärgewalt 10. März 1850 das Vereins- und Versammlungsrecht in Preußen regele bezw. beschränke griff er, wie der Ertrinkende nach einem Strohhalm, nach dem A. 2. R. II 17§ 10.
Neu eintretende Abonnenten erhalten den bereits erfchienenen Theil des Nomans tostenlos nachgeliefert. Für Berlin nehmen sämmtliche Zeitungsspediteure sowie unsere Expedition, Beuthstr. 3, Bestellungen entgegen zum monatlichen Preise von
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,, Die Neue Welt".
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sich der Zivilgewalt unterzuordnen hat, ist die ungeheuere Mehrheit des französischen Volkes einig. Und ein General, der es wagt, sich der Zivilgewalt zu widersetzen, was ja auf einen Man sagt uns, den Strohhalm des Herrn v. Windheim habe das Staatsstreich hinausliefe, wird sich wohl schwerlich finden. Ober- Verwaltungsgericht zu einem Balfen zu zimmern versucht In der französischen Armee ist der demokratische Geist tief obgleich das ein Kunststück ist indem es vor Jahr und Tag die eingewurzelt, nur in den oberen Stellen sitzen Kreaturen Anivendung des A. 2. N. II 17§ 10 für ein Versammlungsverbot der Pfaffen und Monarchisten. Die französischen Soldaten für zulässig erachtet habe. Wir können uns dessen nicht entsinnen aber sind nicht mehr blinde Werkzeuge, die auf Kommando und kennen deshalb auch die Entscheidungsgründe des Ober- Vater, Mutter und Bruder todtschießen. Verwaltungsgerichts nicht.
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sie, wie die Dinge stehen, dem Vorgehen des Herrn v. Windheim Letztere sind uns sogar, gerade herausgesagt, schnuppe, obgleich den gesetzlichen Boden zu geben scheinen.
Wir sagen scheinen, einmal weil das Ober- Verwaltungsgericht Für außerhalb nehmen sämmtliche Postanstalten Be- für uns so wenig unfehlbar ist, wie Herr v. Windheim. Dann, weil ftellungen zum Preise von wir die Ansicht haben, das Ober- Verwaltungsgericht habe kein Recht, im vorliegenden Falle einen Artikel des Allgemeinen Landrechts zu interpretiren, wie geschehen.
2 Mark 20 Pfennigen für die Monate November und Dezember entgegen.( Eingetragen ist der Vorwärts" in der Post- Beitungsliste für 1898 unter Nummer 7576.)
Die Redaktion des„ Vorwärts".
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Auf die Vertretung der Arbeiter bei der Invaliditäts- und Altersversicherung kommen nunmehr die Offiziösen des Reichsamtes des Innern zu sprechen in der löffelweifen Verabreichung der Kenntniß der neuen Vorlage scheint also Methode zu liegen.
Dabei läuft dem eingeweihten Mitarbeiter des Herrn Schweinburg zunächst die falsche oder doch irreführende Behauptung unter, daß ficherungs- Anstalten neben den die Geschäfte führenden Kommunal- oder ,, nach dem bisherigen Rechtszustande den Vorständen der VerStaatsbeamten Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten in gleicher Zahl angehören müssen". Thatsächlich läßt das bestehende Gesetz werden, daß dem Vorstande neben den vorgenannten Beamten noch andere Bersonen angehören sollen"(§ 47). In der Praxis ist die Heranziehung allerdings erfolgt und der Bötticher'sche Entwurf beantragte daher die Einfügung:
Der Beweis dafür liegt auf der Hand. Der§ 10 im A. 2. R. II. 17 gicbt nicht die Richtschnur für eine einzelne diese Betheiligung offen:„ durch das Statut kann bestimmt Handlung einer Polizeibehörde, sondern er giebt die allgemeine Richtschnur für die Thätigkeit und die Aufgabe der Polizei als Staatsorgan. Hat das Ober- Verwaltungsgericht das bisher nicht eingesehen, so würde dies für seine juristische Unzulänglichkeit sprechen.
Der Berliner Polizeipräsident und das denn um das noch einmal flar zu sagen, das 2. 2. S. II. 17§ 10
Versammlungsrecht.
Das Verbot der Boltsversammlung, die seitens des Anarchisten Gust. Landauer für Freitag Abend einberufen war, ist von weitgehender prinzipieller Bedeutung.
thut, nichts anderes:
als den allgemeinen Grundsatz für das aufzustellen, was nach dem A. 2. N. die Aufgabe der Polizei als Staatsinstitution sein soll.
Neben den vorgenannten Beamten müssen dem Vorstande Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten, und zwar von beiden eine gleiche Anzahl angehören, über deren Anzahl und Wahl das Statut Bestimmung zu treffen hat. Hinsichtlich der Wählbarkeit gelten die Bestimmungen des§150.
zu sein.
Das scheint die neue Vorlage übernommen zu haben. Weiter wird die Zuſammenſegung des Ausschusses bei Wie dieser Grundfag im Staat zur Geltung kommen soll, behalten, über den es schon bisher in§ 48 hieß, er müsse aus Wie der Vorwärts" mittheilte, hat der Polizeipräsident das der Polizei gezogen werden sollen, das wird durch die bestehen; die Anzahl der beiderseitigen Vertreter habe immer gleidh wie weit im gegebenen Fall die Grenzen für das Handeln mindestens je fünf Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten Berbot ausgesprochen mit Hinweis auf das Allgemeine Landrecht einzelnen Geseze und die mit Gesezestraft erII. 17§ 10, der lautet: Entsprechend sollen die Versicherten nunmehr auch an den neu Tassenen Verordnungen bestimmt. Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, zu schaffenden örtlichen Sentenstellen betheiligt werden. Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publiko Vereins- und Versammlungsrecht durch die Ber- Aufbau auch des alten Gesetzes. Aber in der Aera Posadowsky Im vorliegenden Fall also in bezug auf das Das ist zwar nur eine nothwendige Konsequenz aus dem ganzen oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren zuordnung vom 10. März 1850. wirken selbst solche sozialpolitische Selbstverständlichkeiten wie eine, treffen, ist das Amt der Polizei." Besagte diese Bestimmung des Allg. Landrechts das, was der Versammlung in einem geschlossenen Lokal, so hat die Beschlusse der Rentenstelle über Bewilligung oder Entziehung von Bestimmt diese Verordnung nichts über ein Verbot einer fleine Ucberraschung. Vor allem soll, was die Rechtsprechung angeht, je ein Vertreter der Unternehmer und der Arbeiter bei jedem Polizeipräsident Herr v. Windheim aus ihr herauslieft, so tönnte Polizei fein Atom von Recht, eine solche Ber- Rentenzahlungen und über Beitrag erstattungen mitwirken. er mit Archimedes rufen: Heureka!( Ich habe gefunden!) Jawohl! Damn wären nicht nur eine Reihe von Bestimmungen, im vorliegenden Falle, auch noch so unangenehm sein. sammlung vorher zu verbieten, mag ihr dieselbe, wie die die Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Verſanunlungs- und Vereinsrechts vom 11. März 1850 enthält, bezüglich des Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel und der Auflösung von
Versammlungen im Falle der Verlegung der§§ 1, 4, 5, 6 und
überflüssig, sondern noch vieles andere.
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Man brauchte alsdann weder Polizeistrafgeseze noch Bolizei verordnungen. Zum Beispiel könnten in der Gewerbe- Ordnung sämmtliche Befugnisse, die der Polizei eingeräumt wurden, wenigstens für den Geltungsbereich des Landrechts, durch den einfachen Hinweis auf A. 2.-N. II 17§ 10 erledigt werden.
Nach unserer Meinung ist also das Verbot der für Freitag Abend geplant geweſenen Boltsversammlung durch Herrn v. Windheim ein
ungesehliches.
An dieser Ueberzeugung ändert die auf erfolgte Beschwerde dem Berbot etwa zustimmende Entscheidung des Oberpräsidenten, des Ministers des Innern und selbst des Ober- Verwaltungsgerichtshofes nicht das geringste; sie könnte nur wieder einmal bestätigen, wohin wir am Ende des neunzehnten Jahrhunderts, mehr als 48 Jahre nach dem Erlaß der Verordnung vom 18. März 1850 in Preußen gekommen sind.
Ja noch mehr. Auch eine Reihe preßgefeßlicher Bestimmungen über den Drud, die Verbreitung und die Beschlagnahme von Preß- I*) Und als Zegtes aber nicht Geringstes!
Die Zusammensetzung der höheren Justanzen, Schiedsgericht und Reichs- Versicherungsamt, in denen eine Mitwirkung der Arbeitgeber und der Versicherten schon jeg stattfindet, bleibt unverändert.
Einen kleinen, bisher in ganz unverständlicher Meinlichkeit verweigerten Fortschritt, auch gegenüber dem 1897er Entwurf, hat endlich die neue Vorlage aufzuweisen: an der Wahl der Arbeiterfaffen- Vorständen fortan auch die Vorstände der eingeschriebenen vertreter sollen neben den bereits gegenwärtig berechtigten KrankeniLfstassen betheiligt werden allerdings gleich wieder mit der Einschränkung, daß sich ihr Bezirk nicht über den Bezirk der Versicherungsanstalt hinaus erstrect. Es wäre gut, wenn die zentralisirten freien Kassen sich über diesen Punkt äußern wollten.
Nebenbei bemerkt, entspricht der Regierungsvorschlag nur den Beschlüssen der Unfallversicherungs- Kommission des Neichstages von 1897 über die Bildung der Schiedsgerichte. Unsere Partei