fozialdemokratischem„ Terrorismus" im Ernste wohl nicht die Rede sein. Geschieht es dennoch, so nur zu dem Zwecke, den reaktionären Hezern Vorschub zu leisten.
zum Klassen haß begangen haben durch einen Begrüßungs- mit mehr oder minder schweren Verlegungen davon. Im Landtag artikel zum Stuttgarter Parteitag. In dem Artikel war wurde unserem Genoffen Dreesbach gesagt, daß Mißstände auf den in allegorischer Weise darauf hingewiesen, daß die Arbeiterklasse den Bauten nicht eristirten, die Beaufsichtigung sei jetzt schon eine zu Einen Fall von wirklichem Terrorismus und Brutalität zahlreich auf sie eindringenden Feinden kampfgerüstet gegenüber- große. Wo war diese hier? Warum hat sich niemand von der Bes ſtehe. Wenn Genosse Rudolph wegen dieses Artikels ber- hörde um dieses Gerüst gefümmert? Wenn die Baupolizei sich das wollen wir dagegen in nachstehendem der„ Germania " unterbreiten: urtheilt werden sollte, so wäre damit wieder ein großes Gerüst rechtzeitig angesehen hätte, so wäre es nicht zu diesem entIn Moosburg wurde der Vorstand des dortigen tatho- Stück der heutigen Preß, freiheit", wenigstens für Erfurt , vernichtet. feglichen Unglüd gekommen. Iischen Arbeitervereins, ein Eisenbahnarbeiter, vom Land- Denn wenn schon bildliche Wendungen für Ernst genommen und gericht zu einem Donat Gefängniß verurtheilt. Er hatte verurtheilt werden können, wo bleibt da die ganze Schriftstellerei? einen anderen Eisenbahnbediensteten, der dem Verein nicht beitreten Eigenthümlich berührt die Eile, mit der diese Sache zur Entscheidung wollte, nachts beim Nachhausegehen überfallen, zu Boden geschlagen gebracht wird. Der Termin ist schon auf den 15. November angesetzt, Ein zeitgemäßes Urtheil. Moralische Terrorifirung und unter Schimpfworten mit Füßen getreten, bis der Mißhandelte während der seit Monaten schwebende Krawallprozeß, in dem Genoffe foll der Zimmermann Joseph Reinke aus Spandau bewußtlos war. Dazu bemerkt die Franff. 8tg.":" Wenn so etwas Rudolph, wie wir vorgestern berichteten, verwidelt ist, erst 14 Tage verbrochen haben, welcher gestern unter der Beschuldigung ein Sozialdemokrat gethan hätte! Was gäbe das für einen Lärm später zur Verhandlung gelangt. Sollte allerdings Genosse Rudolph der Verrufserklärung( Bergehen wider§ 153 der GewerbeVielleicht würde man rufen: Wir brauchen einen Zuchthaus der Aufreizung zum Klassenhaß und zu Gewaltthätigkeiten für schuldig Ordnung) vor der vor der dritten Straffammer am Landgericht II Paragraphen zum Schuze solcher, die einem sozialdemokratischen befunden worden sein, so dürfte das natürlich für seine Stellung im stand. Derselbe war wegen besagten Verbrechens vom Spandauer Verein nicht beitreten wollen!" Krawallprozeß außerordentlich erschwerend ins Gewicht fallen.
Protestversammlungen gegen die Zuchthausvorlage find weiter zu melden aus Hermsdorf in Sachfen- Altenburg , Nordenham in Oldenburg , Weißenfels a. d. Saale , Löbau in Sachsen .
Partei- Nachrichten.
Die Magdeburgische Zeitung" läßt sich aus Berlin betichten, unfer Dortmunder Partei- Organ habe Dr. Lütgenau die Aufnahme einer Erklärung verweigert, des Juhalts, es sei unwahr, daß er bei der Wahlmännerwahl für die nationalliberalen Wahlmänner gestimmt habe. Der Berichterstatter der Magdeburgischen Zeitung" bemerkt dazu: Der„ Terrorismus", mit dem die Parteileitung gegen Lütgenau vorgegangen sei, zeige wieder, daß die unduldsamste Partei die sozialdemokratische sei, die sich über jedes Recht hinwegieße, wenn es gilt, den Andersgläubigen zu vernichten und todtzumachen. Das ganze Gerede erledigt sich dadurch, daß unser Dortmunder Partei Organ wiederholt erklärt hat, Lütgenau habe an der Abstimmung bei der Wahlmännerwahl nicht theilgenommen. Wenn das nationalliberale Magdeburger Blatt sich absolut in der Rolle des Beschützers der verfolgten Unschuld gefallen will, so hat es passendere Gelegenheit dazu in Magdeburg selbst, wo im Lager seiner Gesinnungsgenossen soviel Bosheiten gegen die Sozialden.okratie verübt werden, daß dem gegenüber selbst die schikanöse Behandlung unserer Partei im Königreich Sachsen fast als großmüthig erscheinen könnte.
Todtenliste der Partei. In Wittenberg ist der Tischlermeister Friedrich Kunert im Alter von 67 Jahren gestorben. Er war jeit 21/2 Jahrzehnten im Stillen für die Partei thätig und ist ihr bis zum letzten Athemzuge treu geblieben.
Polizeiliches, Gerichtliches 2c.
Gewerkschaftliches.
Bur Tarifbewegung der Buchdrucker. Die Zahl der bis zum 31. Oktober eingegangenen Tarifanerkennungen beträgt 408. In den Berliner Druckereien F. Dieze, Brandenburgstraße, Schuster, Landsbergerstraße, und Oscher, Charlottenstraße, haben die dort Beschäftigten wegen Nichteinführung des Tarifs die Arbeit nieder gelegt.
Die Kommiffion für Bauarbeiter- Schutz hat den Beschluß gefaßt, vom 19. bis 21. März 1899 in Berlin einen BauarbeiterKongreß einzuberufen. Eingeladen zu dem Kongreß werden sämmt liche im Baugewerbe vertretenen Arbeiterkategorien. Wie bekannt, hat die Kommission sich der Aufgabe unterzogen, für die im Baugewerbe Beschäftigten einen größeren Schutz gegen Unfallgefahr zu erwirken. Die Tagesordnung des Kongresses wird später bekanntgegeben werden.
Gerichts- Beitung.
4
daß man
Ob
der
Schöffengericht zu einer Woche Gefängniß verurtheilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt, weil er absolut unschuldig sei. Wie der Hauptbelastungszeuge, Zimmergeselle Prüfer aus Briesen , bekundete, handelte es sich um folgenden Thatbestand: Im Mai d. Js. streitten die Zimmerleute in Spaudau. Prüfer gehörte zu den von auswärts herangeholten Streitbrechern. Am 10. Mai trat er auf dem Sambach'schen Zimmerplaze in Arbeit. Am Abend beim Heimgange von der Arbeit gefellten sich vier andere Zimmergesellen zu ihm, die ihm zuredeten, wieder aufzuhören und sich den Streikenden anzuschließen oder weiter zu reisen. Sie bewegen ihn auch, mit in ein naheliegendes Lokal In der Tabakfabrik von Rose u. Schweighoffer in zu gehen und nahmen ihn in die Mitte. Zwei gingen vorn und übeck, in der über 100 Personen beschäftigt find, ist ein Streit zwei hinter ihm, wie bei einem militärischen Transport. Im Lokale ausgebrochen und zwar wegen Verweigerung der Lohnerhöhung, wurde ihm noch weiter zugeredet und einer von den vieren sagte: welche die in der Fabrik beschäftigten weiblichen Arbeiter forderten. Jetzt bist Du noch jung und hast noch gesunde Knochen!" Diese Arbeiterinnen gehören sämmtlich der Organisation der weib- Prüfer deutete dies als eine Drohung, er ihn gründlich verhauen würde; ging am nächsten lichen Fabritarbeiter an. Die männlichen Arbeiter erklärten sich mit Morgen, wie die Arbeiter meinen, aus Scham- und Pflichtgefühl, den weiblichen solidarisch und die Folge davon war die Arbeitsnicht zur Arbeit und reiste ab. Von Briesen aus hat er dann an einstellung. den Meister Sambach geschrieben, daß er gern bei diesem gearbeitet hätte, aber er habe aus Furcht fortbleiben müssen. Im Anschluß daran schilderte er in seinem Briefe, wie es ihm ergangen sei und wie man ihm zugesetzt habe. Dieser Brief wanderte alsdann zur Polizei, es fanden Nachforschungen statt, Prüfer konnte aber von den Vieren nur einen und zwar Reinke refognosziren. dieser aber etwas dazu gesagt habe, wisse er nicht. Der Angeklagte bestritt durchaus nicht, daß er einer von den vieren war, doch be= hauptete er, sich ganz passiv verhalten und kein Wort dazu gesagt Schutz den Arbeitswilligen! In Großenhain wurde der zu haben. Seine Kollegen hat er aber selbstverständlich nicht verMaurer Seibt vom Schöffengericht wegen Vergehens gegen die rathen. Der Staatsanwalt nahm an, daß die vier gewillt waren, Gewerbe- Ordnung und Beleidigung zu vier Wochen Gefängniß ver- durch Wort und That auf Arbeitswillige einzuwirken.„ Ein jeder war verurtheilt. Es handelt sich um einen der üblichen, völlig harmlosen antwortlich für die That der andern. Jeder machte die That der andern Vorgänge, wie sie Streits mit sich bringen, gelegentlich des Maurer zu seiner eigenen und wenn der Augeklagte sich auch stillschweigend Die Breslauer Bolts wacht" hatte folgende Notiz streits in Großenhain . Einen anderen Maurer hat man gefesselt verhielt, so billigte er doch die Drohung. Der Gerichtshof nahm beröffentlicht: nach Dresden transportirt, wo ihm wegen gleichen Vergehens" nicht Drohung, sondern direkten 3 wang an. Schon die Art, wie Was cinem Arbeiter alles passiren kann. Zwischen dem wahrscheinlich vor dem Landgericht der Prozeß gemacht werden wird. der Zeuge Prüfer zum Lokale förmlich transportirt wurde, um ihn Schneidermeister Bernhard Rohnstock, Riemerzeile 11/12, und dem Der Ausstand der Weber in der Kanzler'schen Weberei in ganz in den Händen zu haben, mußte den jungen Mann einGehilfen Gustav Hoffmann entstanden am Sonnabend wegen einer of hat folgende Ursache: Seit einigen Wochen sind von der schüchtern. Dazu kam noch die Drohung: Der Angeklagte habe mit geringfügigen Sache Differenzen, welche zur Folge hatten, daß der Geschäftsleitung die Stücken um 6-10 Meter verlängert worden, Hilfe ſeiner Komplizen den Zeugen durch moralische Terroris Meister den Gehilfen aufforderte, die Werkstatt sofort zu verlassen. Der dafür mehr gezahlte Lohn entsprach aber keineswegs dem Ver- irung gezwungen, seine Arbeitsstätte zu verlassen. Die Berufung Ta letterer sich erst umkleiden und seine Sachen zusammenpacken hältniß, so daß die Weber, je nachdem sie 2 oder 3 Stühle bedienen, sei daher zu verwerfen. mußte, wurden ihm dazu 10 Minuten Frist gestattet. Als er aber einen Lohnausfall von 3-6 M. in 14 Tagen hatten. Noch ein Urtheil eines bürgerlichen Gerichts im Spannach Verlauf von höchstens 7 Minuten damit noch nicht fertig war, Lohn wieder auf die frühere Höhe zu bringen, wählten sie einen dauer Zimmererstreik. Vor dem Schöffengericht in Spandau erschien Rohnſtock wieder in der Werkstatt und wurde gegen den Ausschuß von fünf Mann, der mit dem Chef verhandeln sollte; doch hatten sich die Zimmerer Perlewig und Grü hn zu verantworten. Gehilfen handgreiflich. Wir bringen den Vorfall hiermit zur bevor der Ausschuß in Thätigkeit treten konnte, wurden drei Mann Berlewig war der Körperverlegung und Bedrohung, Grühn der BeKenntniß der Schneidergehilfen. Falls einen derselben nach einer vom Ausschuß sofort entlassen. Ebenso erging es einer weiteren brohung und Beleidigung angeflagt. Am 24. August war Perlewiz derartigen Behandlung gelüftet, so mag er nur bei Rohnstod an- Kommission, die wegen Wiedereinstellung des Arbeiterausschusses mit dem Greifbrecher Lute in Streit gerathen. Es kam zu einer fangen." vorstellig wurde. Das war allerdings des guten zu viel und sämmt- Prügelei, bei der Luke seinen Gegner zu Fall brachte. Später soll Der Schneidermeister Rohnstock fühlte sich durch diese Notiz be- liche Weber legten demzufolge die Arbeit nieder. Die Forderungen, Perlewig in der Erregung einen anderen Bimmerer aufgefordert Teidigt, er stellte gegen den Redakteur 8 a hn und gegen den Ver- die die Weber gestellt haben, sind wirklich bescheiden: 1. Anerkennung haben, ihm seine am Geschirrbeutel festgebundene Art fasser der Notiz, den Schneidergefellen Hoffmann, Strafantrag des Arbeiterausschusses; 2. Wiedereinstellung sämmtlicher Arbeiter; zu Grühn geben. war wegen eines Vorganges, wegen Beleidigung und die Staatsanwaltschaft nahm sich der Sache jede Maßregelung hat zu unterbleiben; 3. Einführung eines über mit dem geschilderten nur in zeitlichem Zusammenhang steht, auch im öffentlichen Interesse" an. In der Verhandlung sichtlichen, einheitlichen Lohntarifs; 4. entsprechende Entschädigung angeklagt worden. Er soll gleichfalls den hinzugekommenen vor dem Landgericht ergab sich, daß Rohnſtock, der mit Hoff bei Verarbeitung schlechten Materials; 5. Humane und anständige Stameraden zur Herausgabe der Art aufgefordert und einen mann wegen einer nicht zu seiner Zufriedenheit ausgefallenen Behandlung. Arbeiter Grügner durch Schütteln an der Brust beleidigt haben. Arbeit in Differenzen gerathen war, diesem zugerufen hatte:„ Ich nehme Sie beim Kragen und werfe Sie hinaus." Hoffmann ist Die Würzburger Bäckergesellen haben den Arbeitgebern Der Amtsanwalt sah ungeachtet der zum theil entlastenden dann auch wirklich von Rohnstock nach der Thür transportirt und folgende Forderungen unterbreitet: 1. Für Frühstück ist ein Aussagen mehrerer unbetheiligten Zeugen die Anklage in Betrag von 30 Pf. auszuzahlen. und beantragte 2. Drei freie Nächte im Jahre ihrem vollen Umfange für erwiesen hinausgestoßen worden. Hoffmann verklagte hierauf den Schneider- und zwar an Weihnachten, Ostern und Pfingsten; diese Freinächte gegen Berlewis 9 Monate und gegen Grühn 6 Monate Gefängniß. meister beim Innungsschiedsgericht auf Entschädigung sind vom zweiten auf dritten Feiertag zu halten und darf Trotz der tüchtigen Vertheidigung durch Rechtsanwalt Dr. Löwenstein wegen unberechtigter fofortiger Entlassung und somit an diesen Tagen nichts gebaden werden. 3. Gin verurtheilte das Gericht Perlewiz zu neun Monaten und Grühn zu erzielte auch ein obsiegendes Urtheil. Der verklagte Meister suchte die Entlassung mit dem Hinweis auf das angeblich renitente haltung der gesetzlichen 12stündigen Arbeitszeit und der Sonntags zwei Monaten Gefängniß; ferner wurde die sofortige Verhaftung Benehmen Hoffmann's zu rechtfertigen, das Innungsschiedsgericht uhe. 4. Jedem Gehilfen ist ein eigenes Bett zu verabfolgen; diejes des Perlewiß angeordnet. Letterer hat eine zahlreiche Familie am ift mindestens monatlich einmal mit frischer Wäsche zu versehen. Orte, jeine Frau sieht ihrer Entbindung entgegen. Hoffentlich regen fah ſich aber„ nach Lage der Sache genöthigt: Herrn Rohn- 5. Jedem Gehilfen sind mindestens zwei Handtücher wöchentlich zu derartige Urtheile die Arbeiterschaft zu immer einmüthigerer Solistock zur Zahlung von 10 M. 13 Bf. an den Kläger zu ver urtheilen". Nach diesem fachmännischen Urtheil ist also der Schneider berabfolgen. 6. Im Zimmer der Gehilfen sollen Tische und Stühle daritätsbekundung an. Unschuldig zu 3/2 Jahren Zuchthaus verurtheilt ist im meister Rohnstod zu der plötzlichen Entlassung des Gehilfen nicht vorhanden sein; ebenso verschließbare Kleiderschränke je nach der berechtigt gewesen. Man sollte nun meinen, daß er dann auch nicht Zahl der Gehilfen; die Zimmer find täglich zu reinigen und wöchent- März d. J. der Kaufmann Paul Gustav Adolf Richter zu lich einmal entsprechend zu puzen. 7. Regelung des Sprechwesens Halensee durch das Schwurgericht am Landgericht I und gestern das Recht hatte, den Gehilfen gewaltsam aus der Wohnung zu nach dem vor einigen Wochen der Junung eingereichten Statut. hatte das Schwurgericht die Aufgabe, dem seit dem Januar d. J. entfernen, weil dieser was noch zu bemerken ist 8. Für Aushilfsarbeiten ist ein erster Gehilfe mit 3 M., ein zweiter in Untersuchungshaft fizenden Angeklagten die Freiheit wieder-, zum Anziehen seiner Straßenkleidung und zum Der Angeklagte hatte sich im Jahre 1893 mit dem Einpaden feiner Arbeitssachen mehr Zeit gebraucht mit 2 M. 50 Pf. und ein dritter Gehilfe mit 2 M. pro Tag zu ent- zugeben. hatte, als dem zornigen Meister lieb war( im ganzen hatte der GeApotheker Dr. Robert Stock zum gemeinschaftlichen Betriebe hilfe nach dem Gebot, sich zu entfernen, etwa 10 Minuten in der Vorsichtige Auswahl. Die Metallwaarenfabrik zu Geislingen einer Fabrik von photographischen Trockenplatten vereinigt. erwarben sie die von dem inzwischen Werkstatt berweilt). Das Landgericht dagegen erklärte, daß nach( Württemberg ) suchte jüngst durch Inserate Metallarbeiter. Wie die Zu diesem Zwede dem Ergebniß der Beweisaufnahme von einem unberechtigten Vor- Münch. Post" mittheilt, erhielten die Bewerber einen Fragebogen verstorbenen Kaufmann H. Merkewitz in dem Hause Friedrichstr. 250 Aus dem Kaufgeschäft mit gehen des Meisters gegen den Gesellen teine Rede sein könne; die zugeschickt, von dessen Beantwortung die Aufnahme in das Geschäft betriebene Trockenplatten Fabrik. Notiz der„ Volkswacht" sei darauf berechnet, Merkewitz entstanden bald darauf Streitigkeiten unter den drei Bes sei darauf berechnet, den Meister abhängt. Unter anderm heißt es in diesem Fragebogen: in der öffentlichen Achtung herabzusetzen; in dem Aus- Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir umfangreiche theiligten, die zu Zivilprozessen zwischen Richter und Merkewitz ,. drud: Rohnstod sei gegen Hoffmann handgreiflich geworden, arbeitern hilfreich zur Seite zu stehen. Andererseits stellen wir nur Dr. Stod war eine junge Dame als Buchhalterin und Geschäfts wurden daher der Beleidigung schuldig erklärt. Das Urtheil gegen solche Leute ein, welche bereit sind, den Frieden zwischen Arbeit führerin angestellt. Diese hatte in den Zivilprozessen gegen Richter den Redakteur Zahn lautete auf 1 Monat Gefängniß, das gegen gebern und Arbeitern zu fördern. Wir bitten deshalb, im Falle An- äußerst ungünstige und belastende Aussagen abgegeben und Angeklagte foll nun, wie die Anklage behauptet, Hoffmann wegen Mitthäterschaft auf 50 M. Geldstrafe. Gegenstellung bei uns gewünscht wird, um Mittheilung, ob Sie der sozialdas Urtheil ist sofort Revision eingelegt worden. demokratischen Partei und deren Vereinen fernestehen." einen Arbeiter Steinbrück bewogen haben, einen Meineid zu leisten, um durch diesen die Aussage der Buchhalterin als unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Er soll außerdem einen gewissen Rüger, welcher es unternommen hatte, drei Personen zu seinen gunsten zum Meineide zu verleifen, hierzu angestiftet haben. Die Geschworenen, vor denen Richter am 7. und 8. März dieses Gerichtshof verurtheilte Richter zu 3 Jahren ZuchtJahres stand, kamen zu einem Schuldigspruch und der haus. Auch Steinbrück wurde wegen Meineides verurtheilt. Lepterer trat seine Strafe an, für Richter aber legte Rechtsanwalt Dr. Holländer die Revision ein und es gelang ihm auch, diese beim Reichsgericht erfolgreich durchzusetzen. Das Neichsgericht hob das schwurgerichtliche Urtheil auf und verwies die Sache an ein neues Schwurgericht. Dieses war am Mittwoch und Donnerstag mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Die Vertheidiger Rechtsanwälte Dr. Holländer und Werner II hatten eine große Reihe von Ents lastungszeugen aufgeboten, durch deren Aussagen viele neue Momente beigebracht wurden, die die ganze Angelegenheit wesentlich anders beleuchteten und die Aussagen der Hauptbelastungszeugen
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liege der Vorwurf der Körperverletzung.
lohnen.
Wir möchten uns zu dem Spruch des Breslauer Landgerichts Sozialdemokraten sind also von vornherein ausgeschlossen. Auch nur die Frage gestatten: Würde der Schneidermeister Rohnstod zu in der Arbeitsordnung der Geislinger Metallwaaren Fabrik findet seinem Auftreten gegen den Gehilfen Hoffmann auch dann berechtigt fich ein diesbezüglicher Absatz. Er heißt: gewesen sein, wenn dieser Gehilfe in seinem militärischen Ver hältniß zufälligerweise den Rang eines Reservelieutenants hätte?
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„ Kündigung hat insbesondere zu erwarten: Wer in oder außer halb der Fabrik Umtriebe für Bestrebungen macht, welche den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung zum Biele haben."
Und trotz alledem sollen Sozialdemokraten auch in der Geislinger Ausland.
der
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In Nr. 69 des Proletariers aus dem Gulen gebirge" erschien ein Artikel, worin einem Gutsbefizer der Vorwurf gemacht wurde, er habe seinen Arbeiterinnen den Lohn gekürzt, ohne Metallwaaren- Fabrik sein. diesen vorher etwas davon zu sagen. Der Gutsbesizer, der sich dadurch beleidigt fühlte, stellte bei der Staatsanwaltschaft Straf Zum Wiener Buchbinderstreik. Die Unternehmer haben antrag und diese nahm sich der Sache natürlich im öffentlichen nochmals in einer sehr erregten Sigung Stellung zur Vereinbarung Intereffe an. Der Redakteur des Proletariers", Genosse Feldgenommen. Bis auf 6 Firmen traten die übrigen der Tarifmann in Langenbielau, mußte sich nun wegen der Beleidigung vor bestimmung bei. Ausgesperrt bleiben noch 130-150 Arbeiter. der Straffammer in Schweidnig verantworten. Durch die umfangreiche Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß die Arbeiterinnen für eine bestimmte Arbeit früher 25 Pf. und später 20 Pf. erhalten, haben, ohne daß ihnen dies vorher angekündigt worden war. Der Arbeiter Risiko. In einem Handelshause in NeuGutsbesitzer bestreitet aber, daß dies auf seine Anordnung geschehen fahrwaffer bei Danzig gerieth ein Bosten aufgestapelter ge- wesentlich erschütterten. Die neue Beweisaufnahme fiel dermaßen zu fei. Der Staatsanwalt, der schon Freisprechung beantragt hatte, da füllter Budersäde ins Rutschen. 9 Arbeiter geriethen unter die gunsten des Angeklagten aus, daß der Staatsanwalt selbst die Frei die Zeugenaussagen so unklar seien, daß man darauf kein Urtheil schweren Säde und erlitten theils schwere, theils leichtere Ber- prechung beantragte. Die Vertheidiger schlossen sich diesem Antrage an. Die Geschworenen verneinten diesmal nach kurzer Berathung begründen fönne, beantragte in der Gerichtsfizung vom Dienstag- legungen.
Boziales.
die Verhandlung war mehrfach zwecks Beweisaufnahme unterbrochen Die Mannheimer Boltsstimme" berichtet: Auf dem Neubau die Schuldfragen, worauf die Freisprechung des Angeklagten worden 100 M. Geldstrafe. Der Angeklagte ersuchte, da der In des der Firma Weiß u. Freitag gehörigen Süddeutschen erfolgte. Und der verurtheilte Arbeiter Steinbrüd? halt des Artikels vollständig erwiesen sei, um seine Freisprechung. Der Gabelwertes in Nedarau wurde zur Herstellung eines Für Krankenkaffen. Die Maurer- und Bauarbeiter Kranten Gerichtshof aber erkannte auf zwei Monate Gefängniß! Der Patentdaches ein Hängegerüst angewendet, das nicht abgesteift taffe zu Magdeburg hatte es seinerzeit abgelehnt, die Arbeiter des Artikel habe die noch mit ihren Arbeitgebern zufriedenen Arbeiter war. Es reichte nicht für die darauf beschäftigten Arbeiter und Bauunternehmers Böhlicke bei sich aufzunehmen, weil B. in Magdeunzufrieden machen wollen. Ein bestimmter Lohn sei nicht aus die auf ihm ruhende Last aus. Die Gerüstdielen waren nicht be- burg - Neustadt wohne und seine Arbeiter in die für die Neustadt bes gemacht gewesen, deshalb sei der Vorwurf des Lohnabzugs be- festigt, so daß sie durch die Arbeit, welche die auf dem lockeren Ge- stehenden Ortskasse für Handwerk und Gewerbe gehörten. Böhlicke leidigend. Eine Gefängnißstrafe sei angebracht, weil der Angeklagte rüste thätigen vier Mann über dem Kopfe zu machen hatten, hin mißbrauchte dann den Namen eines Magdeburger Unternehmers, schon mehrmals wegen Beleidigung bestraft worden sei und weil die und her geschoben wurden. Infolge dieser Bewegung brach die namens Scholz, um seinen Arbeiter Matthes dennoch bei der Geldstrafen nichts gefruchtet hätten. Daß dieses Urtheil in der mittlere Bange und die Gerüststange. 60 Dielen, welche auf dem Maurer- und Bauarbeiter Krankenkasse zu Magdeburg anzumelden. Arbeiter welt Beifall finden werde, haben die Richter, die es Gerüst lagen, und die vier Arbeiter stürzten 13 Meter tief himunter. Matthes wurde auch aufgenommen und wurde somit thatfällten, wohl selbst nicht angenommen. Ein Mann, Jakob Eschelmann aus Godramstein, schlug mit der fächlich Mitglied dieser Kasse. Als der Vorstand entdeckte, Aus Erfurt wird uns mitgetheilt: Genosse Rudolph rechten Schläfe auf einen T- Träger auf, so daß das Hirn daß er getäuscht worden war, nahm er für Matthes teine Beiträge soll als verantwortlicher Redakteur der" Tribüne" Aufreizung hervortrat. Er starb an dieser Verwundung. Die 3 anderen tamen an. Bald darauf verklagte er die Neustädter Ortskasse für Hande
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