Majestätsbeleidigungs- Prozeß Harden. Dreyfus- Angelegenheit, von dem letzten Bräfektenschub beantragte Strafe angemessen und werde auf 300 Mart Geld.
und von dem Versprechen des Kabinets, mit den Republikanern stra fe erkannt. Im Prozeß Harden, der gestern fortgesetzt wurde, ist die Deffent- regieren zu wollen. Nunmehr nahm Dupuy das Wort. Ein bemerkenswerthes Urtheil wurde dieser Tage von der lichkeit bis zum Schluß der Verhandlung ausgeschlossen geblieben. Er habe in der ministeriellen Erklärung ganz klar die Absichten und rafkammer des Landgerichts Torgau gefällt. Wie feinerzeit mitgetheilt wurde, hatte am 20. Februar d. J. in Dommis i ch beantragte der Staatsanwalt, im Interesse der öffentlichen Ordnung nügten, um die Ordnung zu sichern und die Armee zu schüßen; die eine Volksversammlung stattgefunden, in der Genosse Jahn ans die Deffentlichkeit auch während der Verhandlung über die übrigen Regierung beabsichtige nicht, in diesen Beziehungen neue Geseze zu Berlin referirte. Da zu jener Versammlung eine Anzahl Bartei Artikel auszuschließen. Der Gerichtshof entsprach diesem Antrage. verlangen.( Beifall.) Was die Dreyfus- Angelegenheit Dem Vernehmen nach sind etwa 40 Artikel aus der Zukunft" zur betrifft, so stehen wir vor der Entscheidung der genossen aus Torgau gekommen waren, hatte der Bürgermeister von Dommitsch einen Polizeibeamten zum Bahnhofe Berlesung gebracht, aus denen der Staatsanwalt Material zusammen- Justiz, und wir werden derselben Achtung ver bestellt, der dann die Genossen nach dem Versammlungss trug, um zu beweisen, daß der Angeklagte die Tendenz verfolge, die schaffen. Licht wird geschaffen werden. An dem Tage, wo die Justiz Tofal begleitete und auch selbst im Lokal blieb, obwohl bereits zwei Person des Kaisers öffentlich herabzusetzen. Der Staatsanwalt bean- gesprochen haben wird, werden wir uns vor ihrem Spruche beugen."( An- Gendarmen dort waren! Darauf bezug nehmend, hatte Jahn betragte ein Jahr Gefängniß, Justizrath Mundel und der An- haltender Beifall.) Dupuy betont schließlich unter dem Beifall des Hauses, merkt, daß die Anwesenheit eines dritten Beamten jedenfalls übergeklagte selbst beantragten die Freisprechung. das Kabinet werde sich auf die republikanische Nach fast vierstündiger Berathung verkündete der Vorsitzende, Majorität stügen. Rouanet( Soz.) fragt, welche Maß- flüssig sei, da man in konservativen und ähnlichen Versammlungen Landgerichts- Direttor Felisch, um 10 Uhr abends das Urtheil: nahmen die Regierung zu treffen gedente, um ihren Willen den wohl nur selten Beamte wahrnehmen könnte. Jahn sollte dann Was den Artikel" Pudel- Majestät" betreffe, so liege schon in der militärischen Gewalten aufzuzwingen und die Wiederkehr solcher hinzugefügt und gesagt haben: Nun, uns kann es schon recht sein, Ueberschrift nach Ansicht der Anklagebehörde eine Majestäts- Vorgänge wie der jüngsten zu verhindern. Die Diskussion wenu auch mehrere Beamte anwesend sind; es ist doch schon vornimmt mit gekommen, daß gerade dadurch Beamte Sozialdemokraten wurden, beleidigung. Abgesehen von der Frage, ob diese Ueberschrift als wird hierauf geschlossen, und die Kammer geschmackvoll anzusehen sei, habe der Angeklagte überzeugend 429 gegen 64 Stimmen eine von Delaporte eingebrachte und von der wie es zum Beiſpiel in einem Orte in Thüringen passirt sei. nachgewiesen, daß er diese Bezeichnung als passendste und zu- Regierung gebilligte Tagesordnung an, in der es heißt, die Kammer Durch diese Bemerkungen hatte sich der Oberwachtmeister Schuster treffendste Uebersetzung des Titels Prince Caniche" angesehen habe. billige die Erklärungen der Regierung und vertraue darauf, daß die beleidigt gefühlt. Im weiteren Verlauf seiner Nede hatte Jahn auch den Fall Hammerstein und die Angelegenheit des früheren BürgerNach Ansicht des Gerichtshofes kommen in dem Artikel zwar Be Regierung eine Politik der Reformen anwenden und sich dabei mur meisters Gierth von Torgau erwähnt und erzählt, wie beide Personen ziehungen und Anspielungen auf die Person des Kaisers vor, die aber auf die republikanische Majorität stüßen werde. Finanzminister Peytral legt das Budget bor. nicht zu einer Identifizirung des Prinzen Hyazinth mit dem Kaiser vorBrunet und wegen Veruntreuung, Schwindelei ze. zu Zuchthaus verurtheilt worden seien, obwohl sie den„ besseren" Ständen angehörten. Dabei geschritten sei. Deshalb sei die ganze Fabelwiedergabe keine Majestäts- de Mun wollen über die Faſchoda Angelegenheit interpelliren. soll num Jahn bemerkt haben:„ Wenn das einer von uns gewesen beleidigung. Was den zweiten Theil betreffe, so habe der Angeklagte Minister Delcassé erklärt, überzeugend nachgewiesen, daß es ihm darauf angekommen sei, die für die Erörterung diefer Angelegenheit noch nicht angeben, wäre, wieviel würde der wohl bekommen haben?" Speichelleckerei zu geißeln und daß er dabei an die Audienz gedacht Gerville- Réache verliest einen Antrag, in dem verlangt wird, daß war nun eine Beleidigung des Schwurgerichts in Göttingen habe, die der Verleger Bong und der Buchdruckereibefizer Bürenſtein alle Revisionsprozesse allen Kammern des Kaſſationshofes zu gemein- flage erhoben. In der am 11. Juni d. Js." vor dem Schöffenaus Anlaß des 10jährigen Jubiläums Sr. Majestät nachgesucht haben. samer Verhandlung unterbreitet werden; Redner verlangt für dieſen gericht in Dommißich stattgefundenen Verhandlung war Jahn von Es würde in den hierauf bezüglichen Ausführungen des Angeklagten Antrag die Dringlichkeit. Man hört Ausdrücke des Mißfallens. Man hört Ausdrücke des Mißfallens. Der Anklage der Beamtenbeleidigung freigesprochen, aber wegen eine Majestätsbeleidigung liegen, wenn was nicht nachweisbar Juſtizminister Lebret spricht sich gegen den Antrag aus und Dupuy Richterbeleidigung zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. fei der Angeklagte schon Kenntniß von der dem Verleger bemerkt, man könne unmöglich derjenigen Jurisdiktion, die mit der Bong gewährten Ordensverleihung gehabt hätte. In dem ganzen Dreyfus- Angelegenheit bereits befaßt sei, dieselbe wieder entziehen. Artikel Pudel- Majestät" sei daher keine Majestätsbeleidigung Wir achten die Juſtiz und ihre Entscheidungen."( Beifall.) Die erblickt worden. In dem zweiten Artikel" An den Kaiser" Dringlichkeit wird nunmehr abgelehnt.
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Gegen dieses Urtheil hatte Jahn sowohl wie der Anitsanwalt, der zugleich Bürgermeister von Dommitsch ist, beim Landgericht in zugleich Bürgermeister von Dommitzsch ist, beim Landgericht in Torgau Berufung eingelegt. Jahn bestritt in der Verhandlung, fich einer Beleidigung schuldig gemacht zu haben, da z. B. nach dem sei eine Beleidigung des Oberstaatsanwalts Drescher, nicht aber des Vereinsgesetz mur zwei Beamte in einer Versammlung anwesend Amtsgerichtsraths Podewils gefunden worden. Dem Angeklagten sein dürften. Hierbei unterbrachen ihn Richter und Staatsanwalt stehe der Schutz des§ 193 zur seite, doch habe er in der Form mit der Einrede, daß das„ nicht zutreffend" sei, worauf Jahn den gefehlt. Gleichzeitig liege, aber auch in diesem Artikel eine Staatsanwalt ersuchte, sich das Vereinsgesetz genau durchzulesen. Majestätsbeleidigung, weil der Angeklagte, Angelfagte, indem er in Die von J. beantragte Vertagung der Verhandlung, weil der Berdem Artikel an einer Stelle das andeutungsweise wieder- Ein Spektakelstück, welches sich in einer Septembernacht am theidiger Dr. Herzfeld, einer Depesche zufolge, den Zug versäumt hatte, giebt, was boshafte Menschen über den Kaiser sagen. Er habe sich Landwehrkanal abspielte, wurde gestern vor der 133. Abtheilung des wurdelabgelehnt. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesammtstrafe von deshalb zum Verbreiter einer Majestätsbeleidigung gemacht. Was Schöffengerichts erörtert. Der Arbeiter Nehwald war aus einem 2 Monaten und 14 Tagen Gefängniß. Jahn erklärte, auf eine, den dritten Artikel„ Der Wahrheit Nache" betreffe, so habe der An- Lokal hinausgeworfen worden und machte dann auf der Straße Wendung des Staatsanwalts bezugnehmend, daß er es in moralischer geklagte bestritten, der Verfasser des Artikels zu sein. Der wir keinen derartigen Lärm, daß ein Schußmann ihn zur Wache bringen Beziehung mit seiner Gemeingefährlichkeit jedenfalls mit dem Staatsliche Verfasser habe sich nun selbst dem Gerichts- mußte. Als sie eine der Brücken, die über den Landwehrkanal führen, anwalt sehr wohl aufnehmen könne und sich auch von einem hof gestellt und sei vernommen worden. Er überschritten, riß Rehwald sich plötzlich los, schwang sich über das Staatsanwalt nicht beleidigt zu fühlen brauche; im übrigen Der Staatsanwalt fostenlose Freisprechung. Habe in einer für den Gerichtshof durchaus glaubwürdiger Brückengeländer und stürzte sich ins Wasser. Der erschreckte Schutz beantrage Weise versichert, daß sich der ganze Artikel auf gewisse mann wollte zum Nettungskahn eilen, nahm aber davon Abstand, wollte nunmehr das garnicht so gemeint, sondern nur Erscheinungen beziehen solle, die der Zola- Prozeß gezeitigt habe. als er sah, daß Rehwald ein ausgezeichneter Schwimmer war, der die politische Gemeingefährlichkeit betont haben. betont haben. Nach kurzer Deshalb sei eine Majestätsbeleidigung in diesem Artikel nicht zu teine Anstalten machte, das Ufer zu erreichen. Der Schußmann Berathung verkündete der Vorsitzende folgendes folgendes Urtheil: finden. wollte warten, bis Rehwald des nassen Elements überdrüssig ge- Der Angeklagte ist in beiden Fällen der Beleidigung für schuldig In betreff des Artikels Großvaters Uhr" müsse anerkannt worden war. Es war noch ein zweiter Schutzmann hinzu- erachtet und wegen Beleidigung der Gendarmen zu 6 Wochen, dawerden, daß es sich um eine literarische Leistung handle, die aber nach gekommen und die Beamten folgten nun, auf jeder gegen wegen Beleidigung des Schwurgerichts zu Göttingen Ansicht des Gerichtshofes einen politischen Hintergrund habe. Es sei Seite des Kanals auf und abgehend, den Bewegungen des Schwimmers, zu 4 Wochen, insgesammt zu 2 Monaten Gefängniß ganz klar und der Angeklagte habe dies selbst zugegeben, daß die der dem einen von ihnen beim Landen in die Hände fallen mußte. verurtheilt worden. Den Beleidigten wird die Befugniß zu Figur des jungen Erben Kaiser Wilhelm II. sein solle. In einzelnen Aber ihre Geduld wurde auf eine harte Probe gestellt. Rehwald gesprochen, dieses Erkenntniß auf Kosten des Angeklagten im Charakterzeichnungen, die in dem Artikel von diesem jungen Erben machte zum Ergößen des Publikums, das sich inzwischen nach vielen Torgauer Kreisblatt bekannt zu machen. Die Gendarmenbeleidigung gegeben werden, habe der Gerichtshof eine Beleidigung der Majestät Hunderten auf der Brücke angesammelt hatte, allerlei Kunststücke; er wurde also diesmal nicht nur aufrecht erhalten, sondern höher bes erblicken müssen, die schwerer sei, als die in dem zweiten Artikel be- schwamm auf dem Rücken, spie Wasser wie ein Wal und tauchte ab und an rechnet, als die Richterbeleidigung, welche im Gegensatz zum ersten gangene. Es bleibe also übrig, daß der Angeklagte sich zweier unter, um an einer anderen Stelle wieder an der Oberfläche zu er- Urtheil nunmehr auf die Hälfte ermäßigt wurde, ohne daß der Majestätsbeleidigungen und der Beleidigung des scheinen. Die Geschichte währte fast eine halbe Stunde, dann zwang Amtsanwalt die Berufung begründete! Gegen das Urtheil wird Revision eingelegt werden. die Strafart betrifft, so habe der Gerichtshof gemeint, daß der Böschung hinaufzuklettern. Sier nahm er aber eine Angeklagte nicht Gefängniß-, sondern Haftstrafe drohende Haltung dem rief Schußmann zu: verdiene, weil er eine ehrlose Gesinnung nicht Sobald Sie mich anfassen, flammere ich mich an Sie fest und stürze bekundet habe. Der Gerichtshof habe fonach auf mich mit Ihnen ins Wasser." Dem Beamten war die Sache besechs Monate Festungshaft erkannt und die Unbrauchbarmachung denklich. In diesem Augenblick erhielt er aber Hilfe. Es war ein der Platten und Formen ausgesprochen.
Oberstaatsanwalts Drescher schuldig gemacht habe. Was die näite Die den Schwimmer, das Ufer aufzusuchen und die
Das Ministerium Dupuy vor der
Kammer.
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Ein trauriges Familienbild entrollte eine Verhandlung, die gestern vor der 133. Abtheilung des Schöffengerichts sich abspielte. Auf der Anklagebant standen Vater und Sohn, der Rentier Ferdinand Klopsteg und sein Sohn Franz Klopsteg unter der Anklage Polizeilieutenant hinzugekommen, welcher aus den Aeußerungen der gegenseitigen Körperverlegung und Bedrohung. Ein ganzes des Publikums befürchten mußte, daß es gegen die Beamten Familiendrama wurde da den Richtern erzählt. Der Vater lebt mit Partei nehmen würde. Er hatte deshalb einen Radfahrer gebeten, feinen Söhnen und namentlich mit dem angeklagten Aeltesten auf gezum Polizeibureau zu fahren und von dort um Hilfe zn ersuchen. spanntem Fuße. Die gegenseitigen Beziehungen wurden noch uns Es rückten vier Schuhleute an. Rehwald stand noch immer kampf- erfreulicher, als die Mutter gestorben war, die den Vater zum bereit da. Plötzlich wurde er gleichzeitig von mehreren Schuhleuten Universalerben ihres nicht unbeträchtlichen Vermögens eingesetzt hatte Im Hause herrscht lebhafte Bewegung, Saal und Tribünen find gepackt, auf den Weg hinaufgezogen und dann tros heftiger Gegenivehr und der 61jährige Vater bald nach dem Tode seiner Frau mit einem fortgeschleppt. In dichter Menge drängte das Publikum nach, der Polizei- 19jährigen Mädchen in Beziehung trat, die eine spätere Eheschließung start befest. Ministerpräsident Dupuy verliest eine Erklärung des lieutenant und mehrere Schuyleute hatten Mühe, den Transporteuren zum Ziele hatte. Das schlug bei den Söhnen dem Faß den Boden Ministerrathes, in der es heißt:„ Wir sind uns der Schwierigkeit den Rücken zu decken. Die Beamten wurden aber hinterrücks an- aus. Der Angeklagte Franz Klopsteg riß eines Tages vor der Wohunserer Aufgabe bewußt; wir geben die Versicherung, daß wir der Tagesordnung vom 25. Oktober, in welcher die Suprematie gegriffen, so daß sie mit dem Gefangenen zu Boden stürzten. Es nung des Vaters diesem den Trauerflor vom Arm, indem er ihm der Zivilgewalt, welche die Grundlage des gelang drei Personen, die Arbeiter August Müller, Ernst Lampe ein schmähliches Schimpfwort zurief und meinte, daß er nicht Staates ist. und Friedr. Neuhoff, festzunehmen. Im Termin wollten alle drei würdig sei, den Trauerflor zu tragen. Wie der Vater behauptet, republikanischen festgestellt wurde, Angeklagten sich bei dem Auftritt völlig unthätig verhalten haben hat ihn der Sohn dabei von hinten gepackt und er habe, zustimmen und daß wir Vertrauen haben zu dem Heere, und bei dem tollen Durcheinander, welches herrschte, waren die sich zu wehren, mit einem Regenschirm auf den Sohn losgeschlagen. welches treu und den Gesezen der Republik gehorsam Beamten auch blos im stande, die ersten beiden Angeklagten zu Er hat sich aber damit nicht begnügt, sondern noch ein Messer ist. Wir werden nicht zulassen, daß die nationale belasten. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten Müller der ver- ergriffen und dem Sohne gedroht, ihm dies Meffer in den Leib zu Armee fernerhin gegen Beleidigungen fämpfen muß, wir stellen sie über jene Gemeinschaft, welche blinde luchten Gefangenenbefreiung, den Angeklagten Lampe des Wider- rennen. Bei einer anderen heftigen Szene hat der Vatc: ein Beil stands gegen die Staatsgewalt für überführt und beantragte gegen hochgehoben und gedroht, den Sohn damit niederzuschlagen, und Polemiken ihr aufzudrängen bestrebt find, Polemiken, die sie nicht den ersteren drei, gegen den letzteren zwei Monate Gelegterer entwand das Beil nicht nur dem Vater, sondern verletzte berühren. Die Armee hat um so mehr Anspruch auf die Fürsorgefängniß. Der Gerichtshof verurtheilte Müller zu einem diesen auch am Kopfe. Der Gerichtshof war der Meinung, daß und den Schutz der öffentlichen Gewalten, als sie nur in Sammlung Monat drei Tagen, Lampe zu zwei Monaten Gefängniß; Neuhoff beide Angeklagte gleich strafwürdig feien und verurtheilte sie daher und Stillschweigen mit Nugen für die Sicherheit des Vaterlandes wurde freigesprochen. wegen der Körperverlegung zu je 100 m. Geldstrafe. Der Vater arbeiten tann. Nicht weniger Ruhe, nicht weniger wurde außerdem wegen der beiden Fälle der Bedrohung zu 30 M. Geldstrafe verurtheilt.
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Tehke Nachrichten und Depelthen. Hamburg , 4. Nov.( W. T. B.) Die Hamburg- Amerika- Linie eröffnet im Januar eine direkte monatliche Dampferverbindung von Hamburg nach Barbados , Trinidad , Cumana, Carupano, Ciudad Bolivar und Maracaibo .
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Budapest , 4. November. ( B. H. ) Anläßlich des gestern bes gonnenen Preßprozesses gegen den Führer der Agrar- Sozialisten, Stephan Varkony kam es um Mitternacht zu Tumulten. Die im Korridor angesammelten Studenten und Arbeiter wollten gewaltsam in den Gerichtssaal eindringen, drückten die Thüren desselben ein, und nur durch das Einschreiten der Polizei gelang es, die Nuhe herzustellen und mehrere Verhaftungen vorzunehmen.
Achtung verlangt das Wert der Justiz, unsere Pflicht Standalöse Kinder- Ausbeutung betrieb der Drechslermeister ist, die Ausführung ihrer Entscheidungen zu sichern, welche Rudolph Jord aus Trebbin , der gestern wegen Gewerbe- Vergehens auch die persönlichen Ansichten sein mögen. Das wird das sicherste bor der zweiten Straffammer am Landgericht II stand. Der GewerbeMittel sein, die Geister und die Gewissen zu beruhigen, welche durch Inspektions Assistent Dierkelmann fand am 9. August d. J. Revision der Jord'schen Fabrik, daß ein rhte eine Angelegenheit beunruhigt sind, die nicht länger das Denken gelegentlich einer Revision der Jord'schen Fabrik, daß ein und Fühlen des Landes beherrschen sollte." Frankreich muß darauf dreizehnjähriger Knabe täglich neun Stunden lang beschäftigt hinarbeiten, seine Stellung, welche ein kost bares Bündniß worden war, obwohl jugendliche Arbeiter unter vierzehn Jahren Stunden höchstens sechs beschäftigt werden vor den Augen der ganzen Welt besiegelt hat, zu bekräftigen. Be- nur dürfen. dacht darauf, ihre Bemühungen den Werthe des Zieles anzupassen, Der Beamte erstattete Anzeige und gegen Jord wurde Anklage er und geftüßt auf das Parlament, das über alle Vorgänge vollständig hoben. Derselbe gab zu seiner Rechtfertigung an, daß er lediglich unterrichtet werden wird, wird unsere auswärtige Politik Drechslermeister und nicht Fabrikant fei. Er habe zwar in seiner Brunsbüttelkoog, 4. Novbr.( Mitth. des kaiserl. Kanalamtes.) alle Fragen mit der Methode und mit der Würde behandeln, die die Werkstatt mechanische Kraft angelegt, doch habe sich im Betriebe Der schwedische Dampfer„ Tryg" ist heute Nachmittag bei Kilom. 12 Kammer von unserer Politik zu erwarten berechtigt ist. Wir sind nichts weiter geändert, als daß die Drehbänke statt mit dem Fuße von dem englischen Dampfer" Bravo " angerannt und gesunken. ein Kabinet der Einigung unter den Republikanern, getreten, mit Dampf gehieben würden. Er beschäftige daher auch wir sind entschlossen, uns auf die republikanische Majorität zu stützen. feine jugendlichen Arbeiter", sondern bilde„ Lehrlinge" heran. Auch rhg" liegt quer zur Kanalachse; der Heck des Schiffes und der Die Erklärung zählt sodann die Gesezentwürfe auf, um deren der Knabe, um den es sich hier handele, sei lediglich als„ Lehrling" Rumpf in etwa 12 Meter Länge sind über Wasser. Dampfer bis 5 Meter Tiefgang können bei Tageslicht pafsiren. Genehmigung die Regierung nachsuchen wolle. An erster Stelle stehe angenommen worden. Er habe die vertragsmäßige Verpflichtung den Lehrling in der Zeit von vier Jahren das Budget. Nach der Bewilligung desselben werde man die Er übernommen, örterung der Steuergeseze herangehen müssen, die das Land zum tüchtigen Drechslergehilfen auszubilden. Derselbe erhalte auch erwarte. Die Regierung werde für das von ihren Vorgängern fein Arbeitslohn, sondern nur Kostgeld, im ersten Jahre 3,50 M., im eingebrachte Einkommensteuergeset eintreten, sie werde zweiten 4,50 m., im dritten 5,00 M. und im vierten Jahre 5,50 M. ferner die Reform der Getränkesteuern betreiben und Zur Zeit der Revision habe der Knabe auf dem Hofe das DrechslerGesegesvorschläge einbringen betreffend Versorgungstaffen holz aufstapeln müssen, das sei eine der handverksmäßigen Vorfür städtische und ländliche Arbeiter sowie betreffend arbeiten, die jeder Lehrling in erster Reihe lernen müsse. Der Relandwirthschaftliches Sredit- und Versicherung& vifionsbeamte Dierkelmann, der als Sachverständiger vernommen Budapest , 4. November. ( B. H. ) Das Gericht verurtheilte den wesen. Die Erklärung enthält schließlich die Versicherung, das wurde, bezeichnete den Betrieb des Angeklagten mit voller Bestimmtheit Agrar- Sozialisten Stephan Barkony wegen zweifachen Preßvergehens, bestehende wirthschaftliche System werde aufrechterhalten und es als Fabrik. Das entscheidende Merkmal hierfür ſei, daß der Angeklagte Aufreizung zum Klaffenhaß und zweifacher öffentlicher Ehrenwerde an der für den Handel so nothwendigen Stabilität der Zoll- 40 Bersonen beschäftige und mit Dampftraft arbeite. Der Staats- beleidigung zu 10 Monaten Gefängniß und 400 Gulden Geldstrafe. anwalt beantragte mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Angeklagte Im Senat wurde die gleiche ministerielle Erklärung wie in der im vorigen Jahre bereits einmal wegen desselben Vergehens mit Der mitangeklagte Dr. Eugen Schmidt, Herausgeber eines anarchistischen Deputirtentammer verlesen und mit Beifall aufgenommen. 125 M. bestraft worden ist, für dieses Mal 300 M. Geldstrafe. Der Paris , 4. November. ( B. S.) Das Blatt Liberté" versichert, In der Deputirtenkammer interpellirte der Sozialist Mirman, Vertheidiger suchte zwar darzulegen, daß der Angeklagte sein eigener nachdem die ministerielle Erklärung verlesen und beifällig begrüßt Werkmeister und Buchhalter, und deshalb nur ein einfacher daß der Kaffationshof am nächsten Dienstag die früheren fünf Kriegsworden war, über die allgemeine Politit. Dupuy erflärte sich mit Meister und sein Betrieb eine Werkstatt sei, der Gerichtshof minister Mercier, Billot, Cavaignac , Burlinden und Chanoine ver der sofortigen Erörterung einverstanden. Mirman führte lage nahm aber einen Fabrikbetrieb als vorhanden an, auf welchen hören wird. Das beweise der Umfang des Geschäftes über die zu weitgehenden Maßnahmen bei Gelegen das Gesez zutreffe. London , 4. Nov.( B. H. ) Die Regierung fandte unter Führung beit des tegten Streits und sprach sodann von den und die Verwendung mechanischer Kraft. Hätte der Angeklagte nicht des Edinburger Professors Fraser eine fünfgliedrige Kommission zum reaktionären Gesinnungen, die allmälig in die einen jugendlichen Arbeiter zum Aufstapeln des Holzes benut, so Studium der Best nach Indien . Armee eindrängen. Es erhoben sich hierbei lebhafte Protest- hätte er einen anderen, besser bezahlten Arbeiter anstellen Fjällbacka, 4. November. ( W. T. B.) Der Rapitän und bie rufe und Freycinet bemerkte unter dem Beifall des Hauses, müssen, folglich hat er die jugendliche Arbeitskraft ausgenutzt. er werde dafür sorgen, daß das Gesetz von allen respektirt Geseze seien dazu da, um befolgt zu werden. Wohin sollte es Mannschaft des holländischen Bartschiffes Ymuiden", welches gestern werde, und Mirführen, wenn jedermann die Gefeße nach seinen Wünschen und in der Nähe der Vädarinseln auf dem Meere treibend aufgefunden der Armee Achtung verschaffen. man sprach hierauf von den rigorosen Maßnahmen Interessen auslegen wollte. Da dies nicht mehr die erste Be- wurde, find in ihren Booten an der Lootsenstation der Vädarinseln gegen gewisse Universitätslehrer, ferner von der i strafung aus gleichem Anlaß sei, so sei die vom Staatsanwalt bei Gothenburg angekommen.
tarife festgehalten werden.
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Blattes, wurde freigesprochen.
Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin .
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