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Unternehmer- Derbände. Unternehmergewinne im Berg- und Süttenbetrieb. Eben

Bett gelegt wurden.(!!) Trotzdem mußte aber eine ganze Anzahl| Fälschungsfache das Wiederaufnahmeverfahren eröffnet, weil den Be-| Aachen, Trier  , Wiesbaden  , Frankfurt   a. M., Mainz  , Gießen, Kaifers bon Kranken wegen Plagmangels abgewiesen werden. hörden der Geisteszustand Tich.'s bedenklich erschien. Tschech   wurde lautern, Heidelberg  . Schopfheim  , Mannheim  , Konstanz  , Pforzheim  , In der Frage der Beseitigung von Müll liegt jetzt in der Provinzial- Jrrenanstalt beobachtet und schließlich wegen Stuttgart  , tannstatt, Ludwigsburg  , Reutlingen  , Heilbronn  , Ulm  , eine bemerkenswerthe Aeußerung des Charlottenburger   partieller Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen. Die Aerzte, auf Fürth  , Augsburg  , Graz, Bern  . Magistrats vor. Dem Magistrat erscheint hierin ein gemeine deren Gutachten das Gericht sich stützte, hatten etwa folgendes aus- 3ugenommen hat der Andrang der Arbeitslosen in Bosen, schaftliches Vorgehen mit Berlin   angebracht. Da in Berlin   die Ver- geführt: Tschech   fehle jedes Verständniß für Rechtsfragen. Wenn er Berlin  , Halle a. S., Quedlinburg  , Erfurt  , Hannover  , Effen, Köln  , handlungen zu einem endgiltigen Ergebniß noch nicht geführt haben, unrecht erhalte, führe er es auf böswillige Einwirkungen fremder M.- Gladbach, Kreuznach, Darmstadt  , Worms  , Straßburg  , Lahr  , hat man auch in Charlottenburg   noch feinen bindenden Beschluß Personen zurück. Er gehöre in jene nicht fleine Reihe schwach- Freiburg  , Karlsruhe  , Offenburg  , Eßlingen  , Göppingen  , Schw. Hall, gefaßt. Die Versuche mit der Müllschmelze bringen fortgefegt gute finniger Verrückter, die auch den Laien als geiftestrant bekannt Würzburg  , Nürnberg  , München  , Brünn  , Winterthur  . Erfolge, ohne daß die Frage entschieden wäre, ob das Mill ver- feien. Bei der Benutzung der falschen Urkunde habe er sich in fchickt werden soll oder nicht. Für alle Fälle beantragt jetzt der einem Zustande befunden, durch den die freie Willensbestimmung Charlottenburger   Magistrat den Ankauf eines geeigneten Grund- ausgeschlossen gewesen sei. Seine Geisteskrankheit sei eine partielle, ſtides zwischen Spree   und Hamburger Eisenbahn für die Müll- d. h. mir auf einzelne Wahnvorstellungen beschränkt, und sie schließe beseitigung bei der Stadtverordneten- Bersammlung. nur innerhalb dieses Gebietes das logische Denken aus. Der jetzt hat eine Anzahl von Zechen den Abschluß vom 3. refp. 1. Quartal Eine wunderliche Ueberraschung bereitete die Ortspolizei indem er die Urkundenfälschung bei der Verhandlung ansschied. Er Zahlenkolonnen lassen uns einen bewundernden Blick thun in die von Steglig am Sonnabend Abend dem in den Kaisers hallen versammelten Publikum. Es war ein Vortragsabend der nahm alt, daß die Konzessionsentziehung schon deshalb Fähigkeit der Werksbesitzer, die flotte Zeit für sich auszumuzen. Wir Leipziger   Sänger arrangirt worden und man war gerade dabei, gerechtfertigt sei, weil Tich. unstreitig mehrere Male berbots- entnehmen der Berg- und Hüttenarbeiter- Beitung" folgende inter­einen Einafter Berliner Paradebummler" aufzuführen. Mitten in widrig Schnaps ausgeschänkt und Gäste über die Polizei- effante Gegenüberstellung. Es hatten Ueberschüffe: der Vorstellung tam ein Beamter heran und gebot den stunde hinaus in feinem Lokal geduldet habe. Hieraus sei Künstlern, sofort abzubrechen, da die Glocke zehn geschlagen habe auf eine Förderung der Völlerei zu schließen. Der Bezirksausschuß und die Polizeiſtunde des Lokals Uhr zehn beginne. Das Publikum nahm die Sache bald von der humoristischen Seite. Die frühe Bolizeistunde wird erklärlich durch den Umstand, daß der Wirth sein Lotal auch der Arbeiterschaft zur Verfügung stellt.

Gerichts- Beitung.

1895

Mart

1898

Mart

6 420 152

3288 651 946 000 1897

4 409 547

2 128 138 1898

558 905

151 187

155 409

91 297

94 509

763 800

als Berufungsinstanz vernahm vor dem Eintritt in die Verhandlung Gelsenkirchener B.-G.( von Januar- Septemb.) 3 576 274 noch einen Sachverständigen über den Geisteszustand des Beklagten. Hibernia B.-G.( von Januar- September) Das Gericht erklärte ihn darauf für verhandlungsfähig, wenngleich Harpen B.-G.( von Juli- September) es auch annahm, daß Tsch. noch immer bei der Wahnidee beharre, daß er von der Behörde verfolgt werde. Nummehr Nordstern B.-G.( von Juli- September) trat der Bezirksausschuß in die eigentliche Verhandlung ein und Effener B.-V. König Wilhelm( September). bestätigte die Vorentscheidung. Das Ober- Verwaltungs- Königsborn B.-G.( September). gericht hat indessen jetzt das Ürtheil des Bezirksausschusses auf­entziehung abgewiesen. Die Borinstanzen hätten nur fest- Arbeitslöhne" der Unternehmergewinn rapide wächst. Zeigen wir Wir sehen hier an dem Beispiel der größten und mittleren gehoben und die klage der Polizei auf Ronzessions Rechengesellschaften, wie trotz aller Klagen über die steigenden gestellt, daß Tsch. die Trunksucht gefördert habe, während für die auch an einem Beispiel, was es mit der gerechten Vertheilung der Einziehung der Konzession die Feststellung nothwendig fei, daß er Betriebsgewinne auf sich hat. sie in 8utunft fördern werde. Dies sei aber bei freier Beurtheilung nicht anzunehmen, da die Zahl der geltend gemachten Uebertretungen zu gering sei.

Eine Privatklage des stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes der Landwirthe, Dr. Röside, gegen unseren verantwort lichen Redakteur August Jacobey gelangte gestern vor dem biefigen Schöffengericht zur Verhandlung. Der Privatfläger fühlte fich durch eine in Nr. 187 des Vorwärts" enthalten gewejene Notiz hohen Arbeitslöhne, welche ein volles Ausnutzen der Konjunktur Die Harpener Gesellschaft flagt besonders herzbrechend fiber die beleidigt, in welcher behauptet wurde, daß Dr. Röfice seine Stelle als Vorsitzender des Bundes der Landwirthe für seine eigenen Interessen aus­nicht ermöglichen." Man vergleiche demgegenüber die Gewinne der zumuzen fuche, indem er schon seit längerer Zeit an die ihm untergebenen Buchhalter Uterhardt vor der 9. Straflammer des Landgerichts I  . Und doch flagt man! Die Gesellschaft beschäftigte 16 342 Arbeiter, Wegen Diebstahls und Unterschlagung stand gestern der Gesellschaft. Von 1895-98 hob sich der Gewinn um 120 pet.! Beamten Butter aus seiner Wirthschaft verkaufe und dadurch einen Der schon mit 6 Jahren Zuchthaus vorbestrafte Angeklagte hatte Be- deren Lohn sich im letzten Jahr um 8,3 pet. hob; dafür stieg der für ihn einträglichen Druck auf abhängige Beamte ausübe. Der schäftigung bei einer hiesigen Versicherungs- Gesellschaft gefunden, Reinüberschuß um 12,4 pct. Aber immer wird geklagt über hohe Angeklagte behauptete, daß er die Nachricht von zuverlässiger und es war ihn gelungen, aus einer größeren Zahl von Versicherungs- Arbeitslöhne. Ja, soll denn der Arbeiter gar kein Recht haben an Quelle erhalten habe, den aber nicht nennen wolle. Der Gerichtshof stellte aus der Beweis zu stehlen und zu eigensüchtigen Zweden zu verwenden. Er begab Papierinbaber erzeugt? Man sehe sich nur folgende Tabelle an. Namen feines Gewährsmannes anträgen, die ein Agent der Gesellschaft eingereicht hatte, 15 Stück den Werthen, die er, und nicht die Börfianer und spekulirenden aufnahme fest, daß der Angeklagte der üblen Nachrede sich schuldig sich zu den Antragstellern und ließ sich unter dem Borgeben, daß bei gemacht habe. Da er sich aber anscheinend in gutem Glauben be- bem ersten Antrage ein Irrthum unterlaufen sei, einen neuen Antrag fumme gleich 100 als Gesammtergebniß zusammen, dann ergiebt Rechnen wir bei der Harpener Gesellschaft Dividende und Lohnt funden und gemeint habe, eine Pflicht der Oeffentlichkeit gegenüber unterschreiben, der aber thatsächlich auf eine ganz andere Versicherungs- sich, daß erhielten: zu erfüllen, so habe ihn der Gerichtshof nur zu 100 M. Geldstrafe gesellschaft lautete. Bei letterer erhob er dann die Provision für verurtheilt und dem Beleidigten die Publikationsbefugniß zu- die lebermittelung der Versicherungs- Aufträge. Er wurde zu drei gesprochen. Auch sei auf Einziehung der inkriminirten Nummer, ahren Zuchthaus verurtheilt. Platten 2c. erkannt.

Aktionäre

Arbeiter

1893

14,98 pet.

1894

15,44

"

1895

19,69

"

1896

22,63

85,02 pet. 84,56 80,31 77,37

"

"

"

"

1897

23,97

76,03

"

"

Der Bergman, welcher unter Mühe und großer Lebensgefahr

Versammlungen.

Zu dem dieser Tage angeregten Thema der Ueberlastung Staatsanwaltschaft ein britter Sachverständiger in Herrn Profefior In der Rothenburg  'schen Angelegenheit ist jetzt von der der Richter in Berlin   lieferte die gestern vor der 8. Straflammer Dr. Jolly ernannt worden, der im Termin vom 15. November d. J. des Landgerichts I anstehende Verhandlung gegen den Kaufmann bei der Feststellung des Geisteszustandes des Herrn Rothenburg  Max Schwarz aus Butareſt eine kleine Illustration. Die Auflage bezw. Entmündigung desselben mitwirken soll. In dieser Sache die Reichthümer schafft, erhält immer weniger und die nichtsthuenden schwebt schon seit zwei Jahren, mehrere Termine zur Hauptverhand- wird geschrieben: Nach allgemein juristischer Auffassung hat die Aktionäre steden immer größere Antheile ein. Wie will man diese lung find wegen nothwendig erscheinender Ergänzung des Staatsanwaltschaft mur dann ein Recht, Entmündigungsanträge ungerechtigkeit rechtfertigen? Man kann es nicht, daher schreit man Beweismaterials vereitelt worben. Der Angeklagte, der ver- zu stellen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt nach Senebelungsgefeßen für die Arbeiter, um die begehrliche Masse" schiedener Betrügereien gegen Geschäftsleute beschuldigt wird, Ein solches liegt aber nicht vor. die Berechtigung dieser Borwürfe aber bestreitet, hat lange die Staatsanwaltschaft sich in private Angelegenheiten mischt, Bergmannsbezahlung ausjähe, wenn wir nicht fortgesezt die öffent­Mit welcher Befugniß zur Ordmung" zu bringen. Wir möchten sehen, wie es mit der in Untersuchungshaft gefessen, ist dann aber entlassen worden darüber wird vielleicht der Herr Justizminister Bericht einfordern. Der liche Meinung auf die Vorgänge im Bergbau lenkten. und nach Bukarest   zurückgekehrt, von wo er sich zu den Terminen Staatsanwaltschaft soll nicht einmal ein ärztliches Gutachten über gestellt hat. Gestern stand nun wieder ein solcher an und zu dem. vorliegen, das genügenden Anlaß zu ihrem Vorgehen böte. An felben waren 29 Bengen, theilweise von außerhalb, geladen. Vor scheinend stützt sich dieselbe lediglich auf die vielen Eingaben, mit Eintritt in die Verhandlung ergab sich die Nothwendigkeit, Er- welchen N. die Behörden fortgesezt belästigen soll. Wie nothwendig gänzungsrichter zu bestellen; zwei Beisiger, die bei der letzten an eine vorurtheilsfreie, fachliche Prüfung der Rothenburg  'schen An am Sonntag im Feenpalaft die Generalversammlung für das ftrengenden Tagung Der Metallarbeiter Verband( Verwaltungsstelle Berlin  ) hiclt des Schwurgerichts mitgewirkt haben, gelegenheit, besonders auch der bekannten Erbschaftssache aber ist, III. Quartal dieses Jahres ab. erklärten, noch so erschöpft zu sein, daß sie bei dem großen geht daraus hervor, daß durch Urtheil des Landgerichts zu Stars äold beträgt der Bestand vom II. Quartal 66 028,44 W., die Umfange der vorliegenden Sache feine Gewähr dafür übernehmen gard das Bermögen des Fräulein M. Redner auf eine halbe Besamumteinnahme 28 455,20 m., die Gesammtausgabe 16 318,97.. Nach dem Bericht des Kassirers könnten, daß sie während der Verhandlung nicht arbeitsunfähig Million festgestellt wurde, während der Berliner Magistrat seinerzeit Bestand am Schlusse des III. Quartals 78 164,67 M. An den Haupt­würden. dessen, Der Vorsitzende erflärte infolge beffen, daß er ohne den diesbezüglichen Eingaben des Referendars N. in öffentlicher vorstand find 10 715,71 W. abgeführt. Der Mitgliederbestand betrug am treten würde, doch erwiesen sich alle Bemühungen, folche zur vorhanden. Ergänzungs- Richter überhaupt nicht in die Verhandlung ein- Sigung mit der Behauptung entgegentrat, es sei absolut kein Vermögen borstand find 10 715,71 M. abgeführt. Der Mitgliederbestand betrug am Stelle zu schaffen, als vergeblich. Auch das an den Präsidenten Rothenburg   recht hatte, der Berliner   Magistrat unrecht. Hätte man liche, abgemeldet 185, fomit find am Schluß des III. Quartals Das Stargarder Urtheil beweist, daß Referendar Schlusse des II. Quartals 14 703 mämliche, 226 weibliche. Ein­getreten sind im Laufe des III. Quartals 2646 männliche, 26 weib­des Landgerichts gerichtete Gesuch um Zuweisung zweier Erfan- den Schreibereien" Rothenburg's damals genügende Beachtung ge- 17 164 männliche und 252 weibliche Mitglieder vorhanden. An den richter hatte feinen Erfolg, es tam vielmehr der Bescheid, daß solche schenkt, so wäre dem Magiftrat das jezige Fiasto erspart geblieben Kassenbericht schloß sich eine längere Debatte über interne Verbands­nicht zu beschaffen feien. Infolge dessen wollte der Vorsitzende die und die städtische Armentaffe hätte das Unterstüßungsgeld für Frau möglich. Ein aus Leipzig   herübergekommener Justiarath und Notar hörden veranlassen, die Eingaben des Herrn Referendar R. auf ihre Lohnbewegungen und Streits, führte Litfin aus: Die stoflegen Verhandlung auf Dienstag vertagen, doch erwies fich dies als un- Baumeister R. gespart. Allein schon diese Thatsache sollte die Besangelegenheiten, dann wurde dem Saffirer einstimmig Decharge er theilt. Zum nächsten Punit der Tagesordnung: Unsere Laftit bei ertlärte, daß er wegen unabstellbarer notarieller Geschäfte un- Richtigkeit hin ganz gründlich zu prüfen. Die Angelegenheit ginge bedingt am Dienstag wieder zu Hause sein müsse; ein anderer dann rascher voran, als es durch Ansehung von Terminen geschieht, zwischen Unternehmern und Arbeitern einzelner Werkstätten nicht Beuge verficherte, daß er auf alle Fälle gestern Abend auf mehrere die den Geisteszustand des N. feststellen sollen. haben bei verschiedenen in lezter Zeit vorgekommenen Differenzen Monate nach Bukarest   reisen müffe; zwei weitere Zeugen wiesen gleichfalls nach, daß sie am Dienstag nicht erscheinen tönnten. Die Rechtsanwälte Hugo Sachs und Dr. Sch windt betonten, daß ihr Klient einen berechtigten Anspruch darauf habe, endlich aus feiner ungewiffen Lage herauszukommen, der Gerichtshof befand sich aber unter den gegebenen Verhältnissen der Nothwendigkeit gegen über, die Verhandlung abermals auf unbestimmte Zeit vertagen zu müssen.

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U

Soziales.

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alte

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immer die bestehenden Beschlüsse beachtet. Da augenblicklich Streits nicht leicht durchgeführt werden können, so sei es durchaus noth wendig, daß, ehe man zu einer Arbeitsniederlegung schreitet, erst alle Mittel erschöpft werden, die geeignet sind, eine Beilegung Arbeiter Beitung" berichtet: Die Unfälle auf den Betriebsstätten der aber, bevor die Arbeit niedergelegt wird, der Ortsverwaltung von Arbeiter Risiko. Aus Staßfurt   wird der Halberstädter bestehender Differenzen herbeizuführen. Unter allen Umständen müſſe Vereinigten Chemischen Fabriten in Leopolds beachtet wird, sei ein Erfolg zu ertvarten. Hieran schloß sich eine den Differenzen Mittheilung gemacht werden. Nur wenn das hall Attiengesellschaft" mehren sich. Erst am Montag ist beachtet wird, sei ein Erfolg zu erwarten. Schuh den Kindern. Eine wichtige Entscheidung hat gestern der dort beschäftigt gewesene Arbeiter Karl Buchheld aus Hedlingen längere Aussprache über mehrere Einzelfälle, auf die Litfin's bas Kammergericht gefällt. Es handelte sich dabei um nichts an den Folgen eines Unfalles verstorben und schon am Mittwoch Ausführungen zu beziehen sind. Ein von einigen Mit­weniger, als um die Frage, ob Polizeiverordnungen gegen die wieder hat sich ein erheblicher Unfall zugetragen. Der in der gliedern gestellter Antrag: Die Unterstützung derjenigen, die gewerbliche Ausnutzung von Kindern zulässig find. Eine am Chromatfabrik beschäftigte Arbeiter Johannes Salzmann  laut Beschluß der Ortsverwaltung als wegen ihrer Thätigkeit für 29. Oktober 1897 für Mühlhausen   i. Thür. erlassene Bolizeiverordnung Staßfurt   verunglückte dadurch, daß er mit einem Arm zwischen wöchentlich zu erhöhen, fand widerspruchslose Annahme. Als Bei­den Verband gemaßregelt angesehen werden, von 12 m. auf 15 M. bestimmt, daß schulpflichtige Kinder zwischen 7 1hr zwei Räder gerieth. Der verlegte Arm mußte sofort amputirt figer wurden folgende Mitglieder bestätigt: Bezirksleiter für abends und 7 Uhr früh nicht zum Austragen werden. von Milch, Badwaaren, 8eitungen, nicht zum Betriebe, wo öfter Unfälle vorkommen, müssen von den Organen, stadt: Schmidt; Often: Werner; Wedding  : Bräutigam; Oranienburger   und Rosenthaler Vor­Regelaufiegen und auch nicht zu allen anderen denen die Unfallverhütung obliegt, uni so häufiger Süden und Zentrum: natürlich un­gewerblichen Zweden verwendet werden dürfen. vermuthet fontrollirt werden. Hüttner; Darin hapert es aber in der Westen und Südwesten: Möhring; Moabit  : Der Bäckermeister Meier war angeflagt, sich gegen die Bestimmung Regel, woran die unzureichende Besetzung der Fabrikinspektorate aller- a1d; als Branchen- Vertrauensmänner der Klempner: Schröder dadurch vergangen zu haben, daß er seinen schulpflichtigen Sohn dings die Hauptschuld trägt. Würde die Regierung sich dazu verstehen, die der Mechaniker und Uhrmacher: Bähr. zwischen 6 und 7 Uhr früh mit dem Austragen von Badwaaren Arbeiter selbst an der Fabrifinspektion zu betheiligen, so wäre das Der Verein der Töpfer für Berlin   und Umgegend hielt am befchäftigte. Das Schöffengericht verurtheilte Meier zu einer Geld- der sicherste Weg, um die Zahl der Unfälle und damit die Kosten 2. November seine Mitgliederversammlung ab. Auf der Tagesord ftrafe und führte begründend aus, daß eine strenge der Unfallversicherung bedeutend zu vermindern. nung stand ein Vortrag des Mitgliedes Thieme und folgte den Durchführung der im Interesse der Seinder erlassenen Ber Aus Waldenburg   in Schlesien wird uns mitgetheilt: Drei Ausführungen des Redners eine längere Diskussion. Sodann ge­ordmung geboten erscheine. Nachdem bas Landgericht die Berufung Schornsteinbauer, die auf einem Fabritschornstein der langte der Kassenbericht des Bereins durch den Kassirer Wölfer des Angeklagten verworfen hatte, legte Meier die Revision ein und Bismardhütte" arbeiteten, find aus einer Höhe von 20 Metern zur Verlejung. Nach Erledigung verschiedener Anträge beschloß man. bestritt die Rechtsgiltigkeit der Polizeiverordnung. Er verwies abgestürzt. Ein mit Baumaterialien gefüllter Behälter war auf in Charlottenburg  , bei Kolbo, Grünste. 12, eine Zahlstelle zu er­auf eine Entscheidung des Ober- Landesgerichts in Hamburg  , wodurch eine das Innengerüst aufgeschlagen, so daß dieses zusammenbrach und richten. folche Bolizeiverordnung für ungiltig erklärt worden sei. Das Kammer die drei darauf befindlichen Personen mit sich in die Tiefe riß. Zwei Eine Filialversammlung der Graveure und Ziseleure gericht verwarf indessen seine Revision mit folgender derselben wurden als Leichen unter den Trümmern hervorgezogen: tagte am 1. November im Dresdener   Garten. Mitgetheilt wurde, Begründung: dem Meister war es gelungen, das in der Mitte des Schornsteins daß der Zentralvorstand beabsichtigt, in nächster Zeit eine Berufs­Die Polizeiverordnung fet durchaus rechts- hängende Seil zu erfassen, an dem er etwa zehn Meter Herabglitt statistit über ganz Deutschland   zu veranstalten. Die Ver­giltig. Sie finde ihre Stütze im§ 6f des Polizei und dann erst herunterstürzte, wo er mit gebrochenen Beinen sammlung wählte eine Stommission von 5 Mitgliedern, um für Werwaltungsgesezes, da sie erlassen sei aus Sorge liegen blieb. Berlin   die Vorarbeiten zu dieser Statistik fertigzustellen. Stadt für Leben und Gesundheit der Kinder. Sie stehe auch In der Pappdeckelfabrik von Fischer u. Mayer in verordneter Dupont   hielt hierauf einen interessanten Vortrag über nicht in widerspruch mit§ 120e der Gewerbe- Gammertingen in Württemberg   wurde der Arbeiter Frit Die Gewerkschaftspresse Deutschlands  ". In der darauf folgenden Ordnung. Allerdings könne die Reichs- Gewerbe- Ordnung den Göggel von dem Treibriemen des sog. Holländers erfaßt und so Distusfion wurde speziell der Werth der Fachzeitung des eigenen fraglichen Gegenstand durch Beschlüsse des Bundesrathes behandeln. lange herumgeschleudert, bis der Körper eine untenntliche Masse Berufes näher erörtert. Der Vorsigende machte alsdann auf das Jm§ 120e heiße es aber auch ausdrücklich, daß der Landes bildete. zum 12. November arrangirte Winterbergnügen, sowie auf den am Gesetzgebung die Regelung dieses Gegenstandes überlassen sei, wenn ihn die Reichs- Gesezgebung nicht regele. Der Arbeitsmarkt im Oktober läßt alljährlich infolge des 27. November stattfindenden Vortrag in der Treptower Sternwarte einen Geses im weiteren Sinne gehörten nun auch Arbeitskräfte in die Städte ein starkes Heberangebot von Arbeitern Bu Zurüdströmens der in der Landwirthschaft überflüssig gewordenen aufmerksam und ersuchte um rege Betheiligung. Von der Lohnkommission der Banarbeiter erhalten wir Bolizeiverordnungen, also sei die Regelung im Wege der auf dem Arbeitsmartte entstehen. Diese Zunahme der Arbeitsuchenden folgende Buschrift: Bolizeiverordnung ebenfalls zulässig. 3m vorliegenden zeigt sich auch im Monat Ottober, obwohl der Geschäftsgang noch In unserem Bericht vom 6. November ist eine Unrichtigkeit ent­Falle sei die Verordnung vom 29. Oktober 1897 zutreffend an- recht günstig ist. In manchen Produktionszweigen, wie in Eisen- halten. Es ist nicht der Vorschlag Rennthaler's angenommen, sondern gewendet worden. industrie und Kohlenbau, besteht sogar, wie wir der neuesten Nummer ein Antrag, daß die Affordarbeiter 0,50 M. und die Lohnarbeiter Das Verfahren auf Rouzeffiondentziehung war gegen den der Berliner Monatsschrift" Der Arbeitsmarkt" entnehmen, eine 0,25 M. bis auf weiteres Kleben. Gastwirth Tschech in Mittel- Podiabrad eingeleitet worden, nachdem lebhafte Nachfrage nach Arbeitern. Andererseits ist die Lage in der Friedrichsberg. Einte öffentliche Frauenverfamnilung, die am er wegen Urkundenfälschung zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt Textilindustrie noch immer so trübe, daß eher Arbeitskräfte frei 1. November tagte, schritt nach einem beifällig aufgenommenen torden war. Gelegentlich einer Verhandlung vor dem zuständigen werden. Nach den Ergebnissen der Arbeitsnachweis- Verwaltungen Vortrage der Frau Mesch zur Gründung eines Frauen und Schöffengericht, der die Beschuldigung der Konzessionsübertretung zu bewarben sich um 100 offene Stellen im Oftober 116,5 gegen 117,1 Mädchen Bildungsvereins", dem sofort 17 der anwesenden Frauen grunde lag, wies Tschech   dem Gerichtshof eine gefälschte Urim Ottober des vorigen Jahres. Der Andrang hat an 29( und beitraten. Die Wahl des Borstandes ergab: Frau Kraptat, funde vor, die ihn als Inhaber der ganzen Shant- 2 ausländischen) Orten abgenommen und an 23( und 2 ausländischen) Borjizende, Frau Kreil, Raffirerin und Frau Na danz, Schrift­gerechtigkeit bezeichnete, während er thatsächlich nur Orten zugenommen. führerin. Die Mitgliederversammlungen sollen jeden Dienstag nach dem 1. im Monat abgehalten werden. Die nächste Versammlung findet am 4. Dezember statt.

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die sogenannte halbe Ronzession" besaß. Bevor es cine Abnahme war zu berzeichnen in Preslau  , Frankfurt   a. D., ur Verhandlung vor dem Kreisausschuß kam, wurde in der Nigdorf, Kiel  , Osnabrüd, Münster  , Dortmund  , Elberfeld  , Düsseldorf  ,

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