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Nr. 265.

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Berliner   Volksblaff.

15. Jahrg.

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Ternsprecher: Rmt I, Mr. 1508. Telegramm Adresse: Bozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.

Volksabstimmung in der Schweiz  .

8ürich, 7. November.

Am nächsten Sonntag finden in der Schweiz   zwei bedeutsame Boltsabstimmungen statt: die eine, über die Einführung der Rechtseinheit im Bunde, eine eidgenössische, die andere, über die Einführung der obligatorischen staatlichen Mobiliarversicherung im Kanton Zürich  , eine tan­

tonale.

Freitag, den 11. November 1898.

Die Gründe, die in unserer Zeit die Vereinheitlichung des Es ist ein bedeutendes Stück Sozialreform, welches das vor­Rechts zu einem allgemein empfundenen Bedürfniß werden ließen, bestehen einmal in der Zerfahrenheit des bestehenden Rechtszustandes liegende Projekt darstellt und man muß daher lebhaft wünschen, daß mit seinen 22 verschiedenen kantonalen Rechten, in der großen Ver- es vom Volke angenommen werde. Ein Sieg des Geldsacks über die schiedenheit und Mannigfaltigkeit der daraus entspringenden Recht- Interessen der Gesammtheit wäre sehr zu bedauern. sprechung, in den schweren Ünzuträglichkeiten, die damit verbunden

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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

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retten. Was da verdient wird, ist in der That recht schäßenswerth. mit dieser Stellung ihrer Wortführerin abfinden will, ist nicht unsere So erhielt z. B. der Direktor der Feuerversicherungs- Gesellschaft Sache aber wir möchten die anständigen Elemente in der Gefolg­" Helvetia  " in St. Gallen   zu seinem Jahresgehalt von 30 000 Fr. im schaft. der Freis. 8tg." fragen, wie sie es finden würden, Jahre 1895 noch 70 000 Fr. Tantiemen, erhielt also zusammen wenn, sagen wir z. B. die Kreuz- Zeitung  " einen Artikel 100 000 Fr. Die Aktionäre erhielten 25 pet. Dividende, der zweite über Reichstags- oder Landtags- Verhandlungen brächte, in Direktor 30 000 Fr. Tantiemen, jedes Mitglied des Verwaltungs- dem es gieße: Dieser Standpunkt des Herrn Richter rathes für 2 oder 3 angenehme Sigungen 6250 Fr. Sigungsgelder 2c. liegt aber so weit ab von dem Standpunkt aller derjenigen, die nicht Da kann man schon von Raub, von Beraubung der Versicherten zur freisinnigen Voltspartei gehören, daß wir es nicht verstehen, reden. wie Herr Richter sich im Reichstage beziehungsweise im Abgeordneten­Die Gesezesvorlage umfaßt 106 Artikel, die in dem angefügten Hause in einer solchen Frage überhaupt derartig mausig Bei der Abstimmung über die Einführung der Rechtseinheit handelt Berichte von der Regierung eingehend und trefflich beleuchtet werden. machen kann, wie er es versucht. es sich um die Aufnahme zweier neuer Artikel in die Bundesverfassung, Es wird auf die guten Erfahrungen der seit 1809 bestehenden staat- Und die Kreuz- Zeitung  " hätte zu solcher Aeußerung gegen Richter welche lauten: I. In den Artikel 64 der Bundesverfassung wird als lichen Gebäudeversicherung des Kantons Zürich   hingewiesen, die jetzt viel mehr Grund als die Freisinnige Zeitung" zu ihrer Böbelei gegen Absatz 2 folgende Bestimmung aufgenommen:" Der Bund   ist zur eine Jahresprämie von nur 60 Cts. pro 1000 Fr. Versicherungs- Singer, denn die Freifinnige Volkspartei im Parlament ist Gesetzgebung auch in den übrigen Gebieten des Zivilrechts befugt." fumme bezieht, in den Jahren 1893-1897 1 213 088 r. als im Verhältniß zur Gesammtzahl viel kleiner als die Sozial­II. Der letzte Absatz des Artikel 64 der Bundesverfassung wird Beiträge an kommunale Wasserversorgungen 2c. ausgaben und demokratie in der Stadtverordneten- Versammlung. Und daß die folgendermaßen abgeändert:" Die Organisation der Gerichte, das dennoch einen bedeutenden Reservefonds von 32 Millionen Franken Richter'schen überhaupt in der Gesetzgebung mitreden dürfen, verdanken gerichtliche Verfahren und die Rechtsprechung verbleiben wie bis befigt. Für die Mobiliarversicherung hat die Bevölkerung des sie zum größten Theil doch nur dem Umstand, daß die Sozial­anhin den Kantonen." Ferner: I. In die Bundesverfassung werden Kantons Zürich   von 1888 bis 1897 den privaten Versicherungs- demokratie es noch nicht für angezeigt hält, den bürger als Artikel 64 bis folgende Bestimmungen aufgenommen:" Ter gesellschaften über 8 Millionen Franken Prämien bezahlt, aber nur lichen Liberalismus gänzlich aus dem Parlament zu verdrängen. Bund ist zur Gesetzgebung im Gebiete des Strafrechts befugt. 3 185 423 Fr. an Entschädigung bezogen, also etwa 4 Millionen Ge- Also etwas mehr Bescheidenheit wäre in der Redaktionsstube der Die Organisation der Gerichte, das gerichtliche Verfahren und die winn gewährt. Freifinnigen Zeitung" recht angebracht gegenüber der thatsäch­Rechtsprechung verbleiben wie bis dahin den Kantonen. Der Bund Aus dem umfangreichen Geseze, das die Versicherung obligatorisch lichen Bedeutungs- und Einflußlosigkeit der Richter'schen Truppen ist befugt, den Kantonen zur Errichtung von Straf-, Arbeits- und macht, sei nur erwähnt die Verpflichtung der Unternehmer, welche auf das öffentliche Leben. Großsprecherei wirkt bei Zwergen mur Besserungs- Anstalten und für Verbesserungen im Strafvollzuge Kost und Logis geben, der Dienstherrschaften, der Zimmervermiether 2c., komisch und das schlimmste für Politiker ist, wenn sie ausgelacht Beiträge zu gewähren. Er ist auch befugt, sich an Einrichtungen zum auch die Sachen ihrer Arbeiter, Dienstboten und Zimmermiether werden. Interessant und charakteristisch ist es auch, daß die Freis. Schuhe verwahrloster Kinder zu betheiligen." II. Mit dem Zeit- mit zu versichern. Der Dienstherr meldet beispielsweise für die 3tg." davor warnt, in Volks- und Bezirksvereins- Versammlungen punkt, in welchem das Strafgeset in fraft tritt, fallen die Abfäße 2 jeweilige Fahrhabe der Dienstmagd den Betrag von etwa die Uebernahme der Elektrizitätswerke zu erörtern. Diese Ver und 3 des Artikels 55 der Bundesverfassung dahin." 250 Fr. zur Versicherung an und bezahlt dafür 20 Cents sammlungen seien nicht in der Lage, sich ein unbefangenes" Urtheil Die Bestrebungen zur Einführung der Rechtseinheit in der Jahresbeitrag. Die Aufnahme geschieht unentgeltlich, die einheit zu bilden. Mit anderen Gründen bekämpfen die reaktionären Parteien Schweiz   sind alt, fie reichen zurück in die alte Eidgenossenschaftliche Jahresprämie beträgt 80 Cents per 1000 Fr. Sehr auch nicht die Einwirkung von Volksversammlungen auf die Ent­und betrafen damals namentlich das Strafrecht und das wichtig ist, daß nicht blos der durch das Feuer verursachte Schaden, scheidung der öffentlichen Gewalten. Im übrigen: warum eheliche Güterrecht. Vor 100 Jahren wurden mit der helvetischen worauf sich in der Regel nur die Entschädigung der Versicherungs- gehen denn die Anhänger des Vertrages nicht unter Verfassung, welche die Franzosen der Schweiz   aufoftroyirten, An- gesellschaften bezieht, sondern auch der durch das Löschen, durch Bliz- das Volk und machen ihm die Vortheile der kapitalistischen  Wer sich bis jetzt fäge zur Bereinheitlichung des Rechts gemacht, aber durch die bald schlag, durch Explosion, durch Abhandenkommen von Gegenständen Ausraubung flar. außer der nachfolgende Reaktion wieder zerstört. Im Jahre 1848, als nach bei einem Brande verursachte Schaden entschädigt wird. Die neue im Magistrat, in der Stadtverordneten Versammlung und den dem Sonderbundskrieg der Schweizerbund neu organisirt und eine Versicherungsanstalt soll am 1. Januar 1899 ins Leben treten und Börsenorganen vorhandenen Schußtruppe der Elektrizitätswerke neue Bundesverfassung geschaffen wurde, erscholl der Ruf: Ein 12 000 Familien mit mindestens 30 Millionen Versicherungskapital| mit der Sache befaßt und darüber gesprochen und geschrieben hat, Recht und Eine Armee", aber auch da kam es nicht so weit. Seit fofort aufnehmen. ist für Uebernahme der Werke. Daß die Freis. 8tg." eine unrühm­dem ruhten diese Bestrebungen nicht mehr und sie hatten auch durch Der Bericht schließt: Die allgemeine staatliche Fahrhabe- Ver- liche Ausnahme macht, sichert ihr zwar einen Ehrenplatz im Kreise die Schaffung des Obligationenrechts zc. positive, aber nicht ganze ficherung erspart dem Versicherten, abgesehen von den Dividenden- der Kapitalisten, giebt ihr aber nicht das Recht, fich als unbefangen" Erfolge. ansprüchen der Aktiengesellschaften, die großen Anwerbungskosten der in dieser Angelegenheit zu bezeichnen. Es ist nicht wahr, daß es Seit Jahren haben die Vorbereitungen zur vollen Rechtseinheit Privatgesellschaften. Sie führt dem Versicherten eine Reihe von Vor- sich wie die Freis. 3tg." glauben machen will- lediglich um durch die Ausarbeitung von Gesezentwürfen für das Straf- und theilen zu, welche keine Brivatanstalt zu bieten vermag. Freizügigkeit eine Finanzfrage" handelt. Nein, es handelt sich darum, die Stadt Zivilrecht große Fortschritte gemacht, die sich auch darin bekundeten, der Fahrhabe, Ünanfechtbarkeit und Untündbarkeit der Versicherung. Berlin   vor kapitalistischer Ausnutzung zu schützen, und es handelt sich daß die angeführten neuen Verfassungsartikel im Nationalrath mit Diese Vortheile erschienen den vorberathenden Behörden so bedeutend, vor allem darum, der Hochfinanz, welche Berlin   in ihre Fesseln zu 105 gegen nur 25 und im Ständerath mit 26 gegen 16 Stimmen daß sie die Bedenken, welche allerdings auch dieser Neuerung ent- schlagen im Begriff ist, einen widerstandsfähigen Damm ent­beschlossen wurden. gegengestellt wurden, weit überwiegen; sie empfehlen daher dieses gegenzusehen. Es ist der Kampf der arbeitenden Bevölkerung Gesetz dem Volke zur Annahme." gegen die Erdrosselungsversuche des Kapitalismus, der sich jetzt im Rathhause abspielt ein Kampf, der, wenn die Ent­scheidung zu gunsten der Aktie fällt, die Einwohnerschaft Berlins  für alle Zeit so weit die Erzeugung elektrischer Betriebskraft in Frage kommt unter die Botmäßigkeit profitfüchtiger Gründer und dividendenhungriger Kapitalisten zwingt. Den traurigen Ruhm, hierzu find, in der Veralterung und Unzulänglichkeit der meisten mitzuhelfen, hat sich die Freisinnige Zeitung" mit ihrem gestrigen dieser Gesetze, deren gründliche Kenntniß, da sie zirka Leitartikel erworben. Die Verantwortung hierfür wird ihr nicht 700 Bände mit über 70 000 Paragraphen umfassen, felbft mit den Berliner   Elektrizitätswerken. den Juristen unmöglich ist, geschweige denn dem einfachen Die Gegner des Vertrages in der Stadtverordneten- Versammlung Bürger, der aber troßdem nicht Gesezesunkenntniß als Während fast die gesammte Berliner   Presse ohne Unterschied haben eine nochmalige, dritte Berathung des Vertrages durchgesetzt. Entschuldigungsgrund geltend machen darf. Wie weit z. B. die der Parteistellung die Uebernahme der Elektrizitätswerte in Mag jetzt die Bürgerschaft ihre Stimme erheben und ihr Veto gegen fantonalen Strafgefeße von einander abweichen, mögen folgende städtische Verwaltung für geboten erachtet, fämpft die Freisinnige die fernere Ausbeutung der Stadt durch Privat- Monopole und Vergleiche zeigen. Wer ein bewohntes Gebäude in Brand ſegt, wird Beitung" löwenmüthig an der Seite der Börsenpresse weiter dafür, tapitalistische Ausbeutung einlegen. in Genf   mit Zuchthaus nicht unter 15 Jahren bestraft, in Freiburg   daß dem in Aktiengesellschaften und Ringen koalirten Privatkapital und Graubünden   nicht unter 10 Jahren, in Solothurn   die Straßen und Plätze Berlins   nach wie vor zur Ausbeutung über­nicht unter 1 Jahr, während Appenzell- Außer- Rhoden   das lassen werden. Minimum der Zuchthausstrafe überhaupt nicht festsetzt. Die In ihrer gestrigen Nummer widmet die Freifinnige Zeitung" tantonalen Strafgeseze kennen 28 Fälle des ausgezeichneten den Elektrizitätswerken einen Leitartikel und legt gleichzeitig ein gutes Diebstahls. Wer eine Sache im Werthe von 11 Frants Wort für die neueste Ringbildung auf dem Gebiete der entwendet, wird im Kanton Wallis   mit Zuchthaus von wenigstens Elektrizität ein, indem fie die Fusion bon Löwe und 6 Monaten bestraft, in Waadt   mit solchem von wenigstens 10 Tagen Schuckert als ganz harmlos hinstellt, und dagegen eifert, und in St. Gallen   mit Buße oder Gefängniß bis daß man aus diesem Riesentrust allerlei dunkele und un= zu 40 Tagen. Am schlimmsten ist der Mißstand, daß Straf- bestimmte Vorstellungen über große Gefahren von Ring­thaten, die in verschiedenen Kantonen begangen, auch in jedem bildungen" befürchtet. In der die Freisimmige Zeitung" stets derselben selbständig beurtheilt werden, so daß die ungeheuer- zierenden Bescheidenheit weist sie den Vorhalt anderer liberaler lichsten Urtheile und Strafen dabei herauskommen. So wurde Blätter, die für Uebernahme der Werke eintreten, damit zurück, daß ein Christian Michel wegen mehrerer in verschiedenen Kantonen es nicht darauf ankommt, wieviel Zeitungen für das eine oder das ausgeführter Diebstähle zu Freiheitsstrafen verurtheilt in der Ge- andere sind, sondern einzig und allein darauf, auf welcher Seite die fammtdauer von 60 Jahren. Ein anderer befam für Diebstähle im besseren Gründe sind". Und die besseren Gründe" sind selbst­Gesammtbetrage von ca. 6000 Fr. auch über 50 Jahre Zuchthaus. verständlich bei der Freifinnigen Zeitung" denn sie sind diktirt Verschieden ist auch der Strafvollzug und sodann ein arger Miß- von den Interessen des Kapitalismus und sichern den Aktionären stand, daß strafummündige Kinder und jugendliche Verbrecher mit den Fortbezug einer fetten Dividende. Es ist köstlich, wie die Frei­erwachsenen Sträflingen zusammengethan und so gründlich verdorben sinnige Beitung" in ihrer Dienstwilligkeit für das Privatkapital blind auf das Manöver der Börsenpresse" hineinfällt und das freisinnige Philisterthum von der Uebernahme der Werke damit zurückzuhalten versucht, daß sie sie die städtische Regie gewinnbringender Unternehmungen auf oder unterhalb städtischen Grund und Bodens als als sozialdemokratisches Teufelswerk hinstellt. Das plumpste und dümmste Gefasel ist der Freisimmigen Zeitung" immer noch gerade klug genug, wenn es gilt dem, an irgend einer Stelle, bedrohten Privatkapital beizuspringen und dessen erschütterte Position zu befestigen. In der Unmöglichkeit, gegen die Richtigkeit der Be­hauptung des Stadtv. Singer, die Freis. 8tg." allein fämpfe un­entwegt weiter für Attie und Dividende" irgend einen sachlichen Grund anführen zu können, flüchtet sich die Freis. 8tg." auf das Gebiet der persönlichen Anrempelei und schreibt:" Der Standpunkt des Herrn Singer liegt aber so weit ab von dem Standpunkt aller derjenigen, die nicht Sozialdemokraten sind, daß wir es nicht ver­stehen, wie Herr Singer sich in der Stadtverordneten- Versammlung machen tann, wie er versuchte." Daß die Sozialdemokraten in der Stadtverordneten- Versammlung die Führung in dem Kampfe Anders liegen die Dinge bezüglich der Züricher   Mobiliar gegen die privatfapitalistischen Monopole, gegen den forrumpirenden versicherung. Wohl treten auch für sie die Bauern und Arbeiter Einfluß der Hochfinanz, sowie gegen die verheerende Wirkung der wie die Demokraten und ein Theil der Liberalen ein, allein es fehlt Privatmonopole haben, ist vollkommen richtig, und wenn die Freis. in diesen Lagern auch nicht an Gegnern und die Geldsadsorgane, 8tg." hierin ein sich mausig machen" erblidt, so beweist dies mur,

werden.

Wichtig ist die Rechtseinheit auch für andere große und be­bedeutungsvolle Gebiete im Hypothekarrecht, Personenrecht, Erbrecht, Eltern- und Kindesrecht, Cherecht, Vormundschaftsrecht 2c. Auch hier herrscht heute dieselbe Buntscheckigkeit wie beim Strafrecht. Bezüglich der Bereinheitlichung des Hypothekarrechts hat man berechnet, daß die gesammten Hypothekarschulden der Schweiz   zwischen 4000 und 6000 Millionen Franken betragen. Kann infolge der Rechtsvereinheit lichung der Zinsfuß nur um 1/4 pCt. vermindert werden, so beläuft sich die jährliche Zinsenersparniß auf ca. 13 bis 15 Millionen Franken, was insbesondere für den Bauernstand eine sehr schätzbare indirekte Folge der Rechtseinheit sein würde.

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Der Vertrag

Elektrizitätswerken. erspart bleiben.

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Die Bauern treten denn auch auf der ganzen Linie für die Rechtseinheit ein, ebenso die Arbeiter, übrigens auch die anderen Parteien, mit Ausnahme der starrsten Förderalisten und Kantonesen, denen die unversehrte fantonale Hoheit über alles geht. Wie aber die Stimmung in den weitesten Boltskreisen ist, steht die Annahme in einer solchen Frage überhaupt derartig mausig der neuen Verfassungsartikel mit großer Mehrheit in sicherer Aussicht.

Versicherungsgesellschaften als

Politische Nebericht.

Berlin  , den 10. November. Die Scharfmacher an der Arbeit. Sehr interessante Mittheilungen veröffentlicht heute Abend das Berliner Tageblatt":

Mit der Bekämpfung der Sozialdemokratie und der Schmälerung der Koalitionsfreiheit der Arbeiter hat sich, wie uns aus Heidelberg   ge­schrieben wird, die am Sonntag im Hotel, Prinz Karl" daselbst unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgehabte zwanglose" Besprechung nationalliberaler Reichstags- Abgeordneten Süddeutschlands   be schäftigt. Die Konferenz wurde von einem der bekanntesten Scharfmacher" unter den süddeutschen Großindustriellen, Reichstags- Abgeordneten Freiherrn W. v. Heyl zu Herrnsheim in Worms   einberufen. Mit Rücksicht auf den streng vertraulichen Charakter" der Berathungen war die Zahl der Eingeladenen mur eine beschränkte. Wie zuverlässig bekannt wird, waren nur solche Ab­geordnete eingeladen, auf deren Mitwirkung bei einer gesetzgeberischen Aktion gegen die Sozialdemokratie man mit Sicherheit rechnen zu dürfen glaubte. Der Veranstalter der Konferenz, Abgeordneter Freiherr   v. Hehl zu Herrnsheim  , tritt nicht nur für die Ver­wirklichung des in der Deynhauser Rede des Kaisers zum Ausdruck gelangten Gedankens des" Schutes Arbeitswilliger" ein, sondern gehört auch zu den Befürwortern allgemeiner Strafbestimmungen gegen die Umstürzler". Man dürfte nicht fehl gehen, wenn man die Heidelberger   Besprechung in einen gewissen Zusammenhang mit einem furz vorher veröffentlichten Artikel der Herrn v. Heyl politisch nahestehenden Süddeutschen Reichskorrespondenz"( Karls­ ruhe  ) bringt, in der mit großer Feierlichkeit versichert wurde, daß dem neuen Reichstag Eindämmungs- Maßregeln gegen die sozial­demokratische Hochfluth" vorgeschlagen werden follten. In der Korrespondenz wurde ausdrücklich von einer gesetzgeberischen Ne­pression" gesprochen, die im Einklang stehe mit den bekannten Kundgebungen deutscher   Industrieller. Eigentliche Beschlüsse sind in der Heidelberger   Stonferenz zwar nicht gefaßt worden, doch soll eine Herrn v. Heyl befriedigende Verständigung erzielt worden sein. Badische nationalliberale Blätter suchen die Einberufung der Konferenz damit zu motiviren, daß sie glauben machen wollen, der Zweck der Versammlung sei der gewesen, den Theilnehmern Ge­Tegenheit zu geben, mit einander persönlich bekannt zu werden, ehe die gemeinsame parlamentarische Arbeit beginnt. An innerer Wahrscheinlichkeit fehlt es den Ausführungen

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deren Protektoren und Geldspender vielfach direkt an den privaten daß die Freis. 8tg." bereits so tief in Abhängigkeit vom des Berliner Tageblatt" sicherlich nicht. Die ständige Minir­und Aufsichtsräthe, als Direktoren 2c. interessirt sind, geben sich Herrschaft des Privatkapitals in der Gemeinde als unberechtigt arbeit der Scharfmacherpresse gegen den bestehenden alle erdenkliche Mühe, das Volk irre zu führen und ihr Geschäft zu und unzulässig bekämpfen muß. Wie sich die freifinnige Volkspartei Rechtszustand läßt es erfreulich erscheinen, wenn die