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Die Hamburger Ewerführer und Kaftenschuten: Schiffer hatten und sprach dieselben frei. Wie das Gericht weiter eine Broschüre mit Enthüllungen aus der Vergangenheit und Gegen­beschäftigten sich am Freitag Abend mit dem vom Verein der Ham- hin feststellte, hat Hauptmann a. D. Blank auch mit anderen wart des Prinzen Reuß" zu schreiben. Dabei müßten natürlich auch burg  - Altonaer   Ewerführerbaase aufgestellten Lohntarif. Wie schon Mitgliedern seines weiblichen Dienstpersonals intim verkehrt. Die Bander's Briefe wegen Erlangung des Kommerzienraths- Titels ver­früher mitgetheilt, enthält der neue Tarif einige Lohnaufbefferungen, Gattin des Hauptmannes Blant hat sich aus diesem Grunde von öffentlicht werden, er frage aber vorher an, ob Herrn Bander etwas hat aber sonst die von den Arbeitern gewünschten Aenderungen nicht ihrem Manne scheiden lassen. Der Verhandlung wohnten Vertreter daran gelegen sei. Dieser schrieb zurück, daß ihm die Veröffentlichung voll berücksichtigt. Vor allen Dingen wurde eine Regelung der der Ober- Staatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft bei. unbequem sein würde und bat um Herausgabe der Briefe. Darauf Arbeitszeit vermißt, denn die Ewerführer müssen nach wie vor unter Wird denn nun gegen den Verbrecher Blank Anklage erhoben? erhielt er ein zweites Schreiben, in welchem Schwengers schrieb, er Umständen 132 Stunden in ihrem schweren Beruf thätig sein. Die Versammlung sprach denn auch ausdrücklich aus, daß sie den Tarif Von der Ansübung der Berliner   Theater Zensur.   befinde sich in der Lage des Teufels, welcher Fliegen frißt. Die Veröffentlichung widerstrebe seinem Innern, aber er könne nicht nur vorläufig anerkenne, keineswegs aber mit der einseitigen Fest- yrano de Bergerac" stand gestern vor dem Schöffengericht anders. Wenn er ein Darlehen von 10 000 Wart erhalte, jo werde fetzung des Arbeitsverhältnisses, wie es hier ohne Hinzuziehen der und gab Anlaß zu recht interessanten Erörterungen über das Recht er die ganze Brochüre nicht veröffentlichen. Diesen Brief übergab Arbeiter erfolgte, zufrieden sein könne. und die Grenzen dor polizeilichen Theaterzensur. Die Polizei Das Gewerkschaftskartell in Barmen hat mit seiner Be- hatte in dem ihr eingereichten Stüd" Cyrano de Bergerac" drei Bander der Polizei, welche den Schwengers später verhaftete. Nach sechswöchentlicher Untersuchungshaft wurde er gegen schwerde gegen den Polizeikommissar Petrowski den Erfolg gehabt, Stellen gestrichen und die Aufführung in Deutschen Theater nur eine Kaution von 5000 Mart wieder auf freien Fuß ge­daß die vorgesetzte Behörde anerkannt hat, eine Befugniß zur Aus- unter Weglassung dieser Stellen gestattet. Die eine Stelle lautet fett. Der Angeklagte erklärte, er habe sich in größter Noth weisung der Frauen aus der Sigung der Gewerkschaftskommission" Das sind die Gascogner Kadetten, ste stören des Ehemanns befunden. Er habe 20 000 M. Gehalt bekommen sollen, statt dessen Ruh" 2c., die zweite: Letzten Samstag hat der König habe er noch 4000 M. an den Prinzen verloren. Daß er sich einer Eine Antwort auf die Auflösung der Bahlstelle des Fabrit- fieben Mal Traubenmus gegessen, doch von den Aerzten und Hilfsarbeiter Verbandes in alle haben die Hilfsarbeiter am wird sein Magenpressen als Majestätsbeleidigung ber- Erpressung schuldig gemacht habe, bestreite er. Er habe Herri Donnerstag Abend in sieben Versammlungen gegeben, die sich mit dammt"; die dritte: Dem Dachs der Madame d'Ahis gab man ein Bander, der ihm als edler und guter Mensch bezeichnet worden sei, dieser Polizeithat beschäftigten. Es wird berichtet, daß in allen Ver- Alyſtier". Trotz des Verbots dieser Stellen wurden sie von Kainz nur um eine Gefälligkeit ersucht, für die er eine Gegengefälligkeit geboten habe. Der Gerichtshof faßte die Sache aber doch mit dem fammlungen ein recht reger Beitritt zu dem Verband erfolgte. Die gesprochen und es erfolgte ein polizeiliches Strafmandat in Höhe Staatsanwalt als versuchte Erpressung auf und erkannte auf drei Beitretenden ließen sich als Einzelmitglieder aufnehmen. Ant Frei- von 30 M. für jeden Uebertretungsfall gegen den Direktor des Monate Gefängniß. tag haben sodann weitere neun Versammlungen stattgefunden. Deutschen Theaters", Dr. Brahm. Gleichzeitig wurde angedroht, Zweierlei Maß. Wie die moderne Arbeiterbewegung und würde, falls man sich der polizeilichen Anordnung nicht fügte. Straffammer des Landgerichts I.  daß die Aufführung vollständig verhindert werden Eine Revolveraffäre beschäftigte gestern die sechste Berufungs­Der Tischler Paul Klüz war speziell die Gewerkschaftsbewegung in neuerer Zeit wieder ganz Direktor Brahm betrat sofort den Beschwerdeweg beint Ober- wegen Hausfriedensbruchs und Bedrohung vom Schöffengericht zu besonders in bezug auf das Vereins- und Versammlungsrecht drang- präsidenten und erhielt schon nach drei Tagen den einer Gefängnißstrafe von fünf Monaten verurtheilt worden. Am falirt wird, ist allbekannt. Wenn das Tüpfelchen nicht erfüllt ist, Bescheid, daß gegen regnet es Strafen und Belästigungen. In Sachsen   treibt nun zur schließlich der gestrichenen Stellen polizeiliche Bedem Tischlermeister Brehnit begeben, um mit ihm abzurechnen. die Aufführung des Stückes, ein 16. Juli abends hatte sich der Angeklagte zu seinem Arbeitgeber, Zeit der deutsch  - nationale Handlungsgehilfen- Verband", ein Häuflein denken nicht obwalten von nicht obwalten tönnen. Da inzwischen Wegen eines Betrages unklarer Antisemiteriche, sein Unwesen. Dieser Verband hat nun in an drei Abenden die gestrichenen Stellen, gesprochen worden dem Angeklagten Brehnit Pfennigen, die feinem Statut eine Bestimmung, nach welcher es als nach des letzteren Ansicht zu unrecht- als ganz sondere Aufgabe erachtet wird, auf Behörden und gesez­waren, fo lauteten die Strafverfügungen über zusammen Krankenkassenbeitrag abgezogen hatte, kam es zwischen den Parteien Mark. neunzig wurde Hiergegen gebende Körperschaften einzuwirken, damit die Be- beantragt.- Rechtsanwalt Paul Jonas   beantragte aus recht den Angeklagten aufforderte, die Werkstatt zu verlassen. Klüz folgte richterliche Entscheidung zu einem Wortstreit, den Brehnit damit zu beenden suchte, daß er ftrebungen des Verbandes verwirklicht werden. Die Organisation lichen Gründen die Freisprechung. Das Vorgehen der Polizei be- dieser Aufforderung nicht, obgleich sie auch von dem Vater des Brehnit ist also zweifellos als politisch zu bezeichnen. Hier findet sich ruhe auf der Polizeiverordnung vom 10. Juli 1851, die das wiederholt wurde. Als man Miene machte, ihn mit Gewalt hinaus­aber keine Behörde und kein Gericht, welche diesem Verein die Auf- Berliner Theaterwesen nahme von Mitgliedern unter 21 Jahren verbieten. geregelt Die Rechtsgiltigkeit zubringen, zog Klütz plötzlich einen Revolver hervor und fenerte Crimmitschau   wird berichtet, daß dort der Vorsitzende der Ober Verwaltungsgericht Ja, aus dieser Verordnung habe das Stammergericht und das einen Schuß ab, der in die Decke ging. Um weitere Ausschreitungen an sich bejaht, doch Taffe es zu verhüten, wurde Klütz nun schnell an den Armen gc= Filiale dieses Verbandes erst neunzehn Jahre alt ist und das Ober- Verwaltungsgericht zweifelhaft, ob jede Bestimmung dieser padt und Brehnitz Vater und Sohn bemühten sich, ihm den unter den Augen der Polizei den Vereinsversammlungen Verordnung als rechtsgiltig anerkannt werden sollte. In dem hier Revolver zu entwinden. Dies gelang endlich, aber bei dem vorliegenden Falle handle es sich aber um eine mißverständliche An- Ringen war ein zweiter Schuß losgegangen, der zum Glück Ausstände wegen Einführung von Betriebs- Krankenkassen. wendung der Verordnung. Nach§ 7 habe das Polizeipräsidium ebenso wenig Schaden anrichtete wie der erste. Im Revolver be= Infolge des Bestrebens des Fabrikantenvereins in Remscheid  , lediglich zu prüfen, ob der beabsichtigten Vorstellung sicherheits-, fanden sich noch 4 Schüſſe. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt überall Betriebs- Krankenkassen zu gründen, sind die Bandwirker der sitten, ordnungs- oder gewerbepolizeiliche Bedenken entgegenstehen Dr. Löwenstein, führte in der zweiten Instanz aus, daß nur Firma C. G. Paß in den Ausstand getreten, weshalb Buzug streng und könne, je nach Befund, die Erlaubniß ertheilen, ver- ein Fall der Bedrohung vorliege und nicht 2 Fälle, fernzuhalten ist. Von 35 Stühlen stehen 33 still. Da in noch zirka fagen oder voit 20 anderen Fabriken die Arbeiter in Unterhandlung stehen und Nach§ 11 müssen bei der öffentlichen Vorstellung die Be- ficht bei und ermäßigte das Strafmaß auf 2 Monate Gefängniß. gewissen Bedingungen abhängig machen. Schöffengericht angenommen habe. Der Gerichtshof trat dieser An­ebenfalls gesonnen find, die Arbeit niederzulegen, falls man ihnen dingungen, unter denen die Erlaubniß ertheilt ist, genau erfüllt eine Betriebs- Krantentasse aufzwingen will, so ist es angebracht, werden, auch darf kein Darsteller in Wort und Handlung von dem Eine Polizeiverordnung gegen die Mildthätigkeit giebt es daß vorläufig auch für die Maschinen- und Werkzeug- sowie die Inhalte des polizeilich gezeichneten Exemplars abweichen. Nach Strafe, die an Bettler Gaben verabreichen. Ein Herr Lage hatte in der Provinz Schleswig- Holstein  . Sie bedroht diejenigen mit übrige Metallindustrie jeder Zuzug ferngehalten wird. diesen Bestimmungen stehe es der Polizei keineswegs zu, aus einem In der Schlittschuhfabrik von Benz sowie Sieper u. Söhne haben Dichterwerke einzelne Säße zu streichen, sie habe die Aufführung zu sich trotz alledem nicht von der Menschenpflicht abhalten laſſen, arme, die Arbeiter bereits ihre Kündigung eingereicht. genehmigen oder zu verbieten und könne im letzteren Falle dem bei ihm vorsprechende Handwerksburschen zu unterstützen. Darauf­Der Streik der Motorwagenführer der elektrischen Straßen- Unternehmer anheimgeben, das Stück unter Weglassung der be- bin wurde er vom zuständigen Schöffengericht zu einer Geld­bahn in Nürnberg   wird ein gerichtliches Nachspiel bekommen, da anstandeten Stellen noch einmal zur Genehmigung einzureichen ſtrafe verurtheilt. Das Landgericht zu Kiel   gab jedoch gegen die am Streit Betheiligten wegen Uebertretung der zu§ 366 oder das Verwaltungsstreit Verfahren zu eröffnen. Die feiner Berufung statt, Biff. 10 des R.-Str.-G.-B. erlaffenen oberpolizeilichen Vorschriften, Streichung einzelner Stellen sei ein abusus, den sich die Theater giltigkeit der Verordnung bezweifelte. Das rief die die Erhaltung der Sicherheit auf den öffentlichen Plägen, Straßen bisher haben gefallen lassen, weil die Austragung des Streites im Ben Staatsanwalt wieder auf den Plan. Er legte Revision und wegen betreffen, vorgegangen werden soll. Die Anklage stüßt Verwaltungsstreitverfahren sehr zeitraubend ist. Da aber das Vor- ein und hatte damit auch Erfolg. Das Kammergericht hob sich darauf, daß die Führer ihre Wagen beim Ausbruch des Streits gehen der Berliner   Polizei mit den Grundsägen nicht vereinbar sei, ge stern die Vorentscheidung auf und wies die Sache zu mitten auf der Strecke hatten stehen lassen. die das Kammergericht und das Oberverwaltungsgericht für die An- nochmaliger Entscheidung an das Landgericht zurück. Der Präsident wendung der Polizeiverordnung von 1851 aufgestellt haben, so müsse führte begründend aus, daß die Verordnung rechts giltig In Zürich   befinden sich 200 Arbeiter der Seidenfärberei von die Frage der polizeilichen Theaterzensur endlich einmal im Instanzen- ei und ihre rechtliche Stüße im§6 des Polizeiverwaltungs- Ge Meher wegen Lohndifferenzen im Ausstande. wege entschieden werden. Die Meinung, daß die Polizei befugt sein feges finde. Das Landgericht habe indessen noch festzustellen, wie fönnte, aus einem anerkannten Dichterwerfe einzelne Stellen heraus- oft sich 2. dagegen vergangen habe. zustreichen, habe dem Ordinarius für deutsche   Literaturgeschichte an Gefindeordnung und Ungeziefer. Eine Herbergswirthin aus der Berliner   Universität, Dr. Erich Schmidt  , zu der Bemerkung der Gegend von Anflam hatte den Mann entlassen, der längere Zeit Für die Abhaltung von Konferenzen der Gewerbe- Anlaß gegeben, daß es ergöglich und beleidigend sei, daran hindurch die Handwerksburschen, die in ihrem Hause schlafen wollten, Inspektoren in Verbindung mit den Beauftragten der zu denfen, daß die Zensur oft jungen Beamten über nach Ungeziefer revidirt hatte, und sie verlangte darauf von ihrem Berufsgenossenschaften treten die Berliner Politischen tragen werde, die ihre literarische Bildung im Hausknecht Thiel, daß er dies ekle Geschäft fortsetze. Thiel that Nachrichten" ein. Infolge der Einwirkung verschiedener höherer" Wintergarten oder im Zentraltheater sich angeeignet dies einige Male, verweigerte dann aber die Arbeit, als sich ihm Instanzen habe sich ja das Verhältniß dieser beiden Beamten haben mögen. Abgesehen aber von der Rechtsfrage liege keine ob- dabei mehrere der verfolgten Thierchen zu sehr genähert fategorien zu einander gebessert und damit auch die üble Folge jektive Voraussetzung vor, welche die Polizei berechtigen könnte, die hatten und seine Schwester ihn deshalb nicht mehr in ihrer der früheren, ohne jede Rücksicht auf einander ausgeübte Thätigkeit betreffenden Stellen zu streichen. Bis zu der Verfügung des Ober- Behausung aufnehmen wollte. Die Polizei sah sein Verhalten als der beiden Beamtenfategorien für die gewerblichen Betriebe ge- präsidenten habe die Polizei geglaubt, daß sie sich nicht in den ihr ein unbefugtes Berjagen des Dienst es an und belegte mildert. Jedoch würde hierin noch recht viel mehr erreicht werden von den Gerichten gezogenen Grenzen, nur die wirklich nahen Ge- ihn mit einer Geldstrafe, weil er sich hierdurch gegen das Gesetz können. Und dazu würde eine gegenseitige Aussprache auf solchen fahren für die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit" zur Triebfeder betreffend die Verlegungen der Dienstpflichten des Gesindes und der Konferenzen am besten geeignet sein. Vielleicht ließen diese ihres Einschreitens zu machen, zu halten, sondern sich zur Hüterin des ländlichen Arbeiter vergangen habe. Als Gesinde hätte er jenen sich auch für einzelne Provinzen oder größere Distrikte veröffentlichen Anstandes zu machen habe. Da sei es dann ganz merk- Auftrag seiner Dienstherrin unweigerlich erfüllen müssen. Thiel anstalten. würdig, wie sich die Polizei auf der anderen Seite gegenüber den beantragte richterliche Entscheidung und erzielte auch beim Schöffen­Hier verlangt also das Unternehmerthum zur Wahrung seiner französischen Ehebruchs Dramen, gegenüber gewissen Dar- gericht seine Freisprechung. Das Landgericht Anklam  selbstischen Interessen einen direkten Einfluß auf das Fabritinspektorat, bietungen der Spezialitäten- Bühnen oder gewissen verfänglichen wies weiterhin die Berufung des Staatsanwalts mit der einzigen noch halbwegs von ihm unabhängigen Institution, Worten, die Thielscher im Metropol Theater fpreche, folgender Begründung zurück: Die fragliche Thätigkeit gehöre während es den Fabrikinspektoren sogar verboten wissen will, verhalte. Glaube die Polizei, je ne s Bublifum nicht schüßen zu nicht ohne weiteres zu den Obliegenheiten eines Haustnechts. Sprechstunden für die Arbeiter abzuhalten und Bebrauchen, dagegen das hohes Entree zahlende Publikum des Nur eine ausdrückliche Bereinbarung hätte ihn dazu verpflichten schwerden aus den Händen der Vorstände von Arbeiter- Deutschen   Theaters schüßen zu müssen? Er beantrage also die können. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwalt. forporationen entgegenzunehmen. Das Fabrikinspektorat kann Freisprechung, die sich auch daraus ergebe, daß im§ 13 der Polizei- fchaft die Revision ein. Das Kammergericht verwarf aber nur dann seiner Aufgabe einigermaßen genügen, wenn es der verordnung es an einer Strafbestimmung für die hier in Frage die Revision der Staatsanwaltschaft und führte aus, sie scheitere Beeinflussung durch die Vertreter des Unternehmerthums möglichst stehende angebliche Uebertretung fehle. Der Amtsanwalt er an der thatsächlichen Feststellung, daß 2. die Untersuchung widerte, daß über die Zweckmäßigkeit der Polizeiverfügung das der Handwerksburschen nicht ausdrücklich über­Arbeiter- Risiko. Vom Einsturz eines Neubaues richterliche Ermessen ausgeschlossen und die Rechtsgiltigkeit nommen habe. An sich gehöre diese Verrichtung nicht zu den innerhalb drei Wochen der vierte- wird wieder aus Kaisers- schon festgestellt sei. Wenn die Zensurbehörde berechtigt sei, die Obliegenheiten des Hausknechts. Iautern berichtet. Zwei Maurer erlitten Verlegungen, zum Glück Aufführung eines ganzen Stückes zu verweigern, so habe sie auch Zu dem Bericht über den Wucherprozeß in Hannover   ist nur leichterer Art. Als Ursache des Einsturzes wird die Verwendung das Recht, nach eigenem Ermessen einzelne Stellen zu verbieten. schlechten Bindematerials bezeichnet. Wenn die Arbeiter zur Bau- Der Gerichtshof( Vorsitzender Amtsrichter Deegen) ließ die grund- nachzutragen, daß der Staatsanwalt den Zeugen Maschinendirektor a.D. tontrolle herangezogen wären, würde bald Wandel geschafft sein. fägliche Streitfrage unentschieden. Nach Ansicht des Gerichtshofes Georges wegen Verdachts des wissentlichen Meineids und des gewerbs­Auf der Braunkohlenzeche Klara Verein" bei Gröbers   fei der Austrag dieser Frage Gegenstand des Verwaltungs- Streit- und gewohnheitsmäßigen Wuchers hat verhaften lassen. im Saalfreise wurden zwei Bergleute durch niedergehendes Gestein verfahrens, dagegen könne der Gerichtshof prüfen, ob ein von der verschüttet. Einer konnte gerettet werden, der andere war bei Ab- Polizei erlassenes Verbot überhaupt objektiv eine Grundlage habe. gang der Nachricht noch nicht befreit. Er ist höchst wahrscheinlich todt. Da müſſe denn gesagt werden, daß nach Ansicht des Gerichts die Englische   Fabrikinspektion. Nach dem Bericht der englischen beanstandeten Stellen in feiner Weise geeignet seien, bei irgend Fabritinspektoren unterstanden im Jahre 1897 rumb 200 000 Fabriken jemand im Publikum Anstoß zu erregen. Die Polizei könne nur und Werkstätten mit rund 4/2 Millionen Arbeitern der Staats- sicherheits-, fitten- und ordnungspolizeiliche Bedenken geltend machen, Boch in Mettlach  , einer der größten Unternehmer in der Thonwaaren­aufsicht. Die Aufsicht wird ausgeübt von einem Chefinspektor und sie könne aber nicht das Recht in Anspruch nehmen, nach ihrem Er- Industrie, ist Freitag Nacht im Alter von 90 Jahren gestorben. 114 staatlichen Inspektoren, die dabei von 2003 Distrikts- messen und Belieben aus einem Dichterwerk Worte wie Lebt Bozen  , 12. Novbr.( B. H.  ) Das hiesige Streisgericht verurtheilte Amtswundärz ten unterstüt werden. Für die Werkstätten- wohl!"," und". auch" und dergleichen wegzustreichen. Da auch einen gewissen Scatarini wegen Gutheißens der Ermordung der die hier fraglichen Stellen teineswegs anstößig feien, ſo Staiserin Elisabeth zu fünfzehn Monaten und die desselben Vers Hygiene kommt außerdem noch die kommunale Sanitäts­eines das Gericht festgestellt, daß die Grundlagen Inspektion in betracht. Unterstügt wird die Aufsichtsthätigkeit habe auch durch die Gewerkschaften. Die weiblichen Inspektoren, polizeilichen Einschreitens fehlten, woraus die Freisprechung gebens angeklagte Marie Recla zu sechs Monaten schweren Kerkers. Paris  , 12. November.  ( W. 2. B.) Nach einer Meldung des die einer besonderen Oberinspektion unterstehen, sind neuer­neuer des Angeklagten folge. " Temps" aus Shanghai   wurde die französische wissenschaftliche Miffioit dings wieder vermehrt worden und haben in den letzten Einen sensationellen Beigeschmack hatte ein Erpressungs- Bonin in der Provinz Sze- tichwan nahe der tibetanischen Grenze Jahren werthvolle Untersuchungen, besonders über Bleivergiftung, prozeß, welcher gestern vor der ersten Straftammer am Land- angegriffen. Bier annamitische Träger wurden leicht verwundet. veranstaltet. Nach dem Gesetz zur Ergänzung und Ausdehnung der gericht II verhandelt wurde. Auf der Anklagebank stand der aus Die an dem Ueberfall schuldtragenden Mandarinen sind festgenommen Bestimmungen über Fabriken und Werkstätten von 1895 müssen die Holland   stammende Agent Paul Peter Maria Robert Schwengers. worden. englischen Unternehmer den Bezirksinspektoren über Anzahl, Alter Die Vorgeschichte des Prozesses ist folgende: Zu dem Fabrikbefizer, Paris  , 12. November.  ( W. T. B.) Heute Nachmittag feuerte und Geschlecht ihrer Arbeiter, vorkommende Unfälle, Bleiweiß-, Ober- Apotheker und Hoflieferanten 3 ander in Charlottenburg  - dem eine gut gekleidete Frau am Eingange des Justizpalastes zwei Phosphor- und Arsenikerkrankungen Mittheilung machen. Aus dieser Inhaber der Coundé'schen Fabrik kam im Juli v. J. ein gewisser Revolverschüsse auf den Untersuchungsrichter Boursy ab, welchem Meldepflicht ist den Beamten eine Fülle neuer, vorwiegend statistischer Rohr be d und frug, ob er Bander nicht kommerzienrath werden durch den einen Schuß der linke Kinnbacken durchbohrt wurde. Die Aufgaben erwachsen, sodaß auch aus England Klagen über Ueber- wolle. Warum nicht!" lautete die Antwort. Rohrbeck erklärte nun, daß er Frau sagte bei ihrer Verhaftung aus, sie heiße Hinque; sie habe sich bürdung der Inspektoren laut werden. ( Wiederholt.) einen sehr hohen Herrn tenne, der die Güter seines Vaters ver- an Boursy rächen wollen, da dieser sich weigere, ihrem Vater zu walte. Dieser hohe Herr habe nun das Malheur gehabt, daß ihn seinem Rechte zu verhelfen. ein Verwalter mit 60 000 m. durchgegangen sei. Er schäme sich Konstantinopel  , 11. November.  ( Franff. 8tg.) In diplomas  aber, diesen Verlust seinem Vater zu gestehen und wolle nun die tischen Kreisen glaubt man, daß der am Mittwoch aus Livadia  Wodurch der Hauptmann a. D. Blank beleidigt wurde. erforderliche Summe als Darlehen aufnehmen. Wenn Zander zurückkehrende russische   Botschafter dem Sultan   die Mittheilung von der Der Berliner Zeitung  " wird aus Posen geschrieben: Ginen inter  - dieses Darlehen bewillige, so folle er dafür den Kommerzienraths- Ernennung des Prinzen Georg von Griechenland   zum Oberkommissar von effanten Beitrag zum Kapitel der Sittlichkeit auf dem Lande Titel erhalten. Bander erklärte, sich die Sache überlegen zu wollen. Streta überbringen wird, und zwar soll diese Mittheilung durch den Zaren lieferte eine Privatklage, welche in zweitägiger Verhandlung die hiesige Bald darauf kam Rohrbed wieder und zwar in Begleitung namens der europäischen   Mächte gemacht werden. Wie Rußland  , Straffammer beschäftigte und von dem Hauptmann a. D. und früheren des Prinzen Reuß XXVI. Bander machte zunächst halbe Ver- so hat nun auch Desterreich- Ungarn die serbische Note wegen der Rittergutsbesiger Blant aus Wiesbaden   gegen eine seiner sprechungen, als aber die Herren fort waren, schrieb er sofort per Gewaltthaten an der serbischen Grenze bei der Pforte unterstützt. früheren i en st mägde und deren Mutter wegen Beleidigung Rohrpost, daß aus dem Geschäft nichts werden könne, er vermöge Washington, 12. November.  ( W. T. V.) In einer besonderen angestrengt worden war. Die erste Angeflagte behauptete, daß die große Summe nicht aufzubringen. Nachdem der Prinz in die Sigung des Kabinets tam heute ein Telegramm des Kommissars, Hauptmann a. D. Blant, der bis vor kurzem ein Rittergut bei Maison santé gebracht war, erhielt Herr für die Friedensunterhandlung in Paris  , Dah, zur Verlesung, in Bojen besessen, sie genothzüchtigt habe und der Vater Bander am 18. Oftober vorigen Jahres aus Budapest   einen welchem dieser meldet, daß die spanischen   Kommissare eine Frist zur ihres unehelichen Kindes sei. Auf grund der Beweis- Brief von dem Angeklagten, der früher Güterverwalter des Fertigstellung der Antwort auf die Forderungen der Amerikaner aufnahme kam der Gerichtshof zu der Ueberzeugung, daß Prinzen war. In diesem Briefe schrieb Herr Schwengers, daß hinsichtlich der Philippinen   nachgesucht hätten. Der Kabinetsrath die Angeklagten den Beweis der Wahrheit erbracht er von einer Firma beauftragt sei, gegen ein Honorar von 10 000 m. beschloß, bis Dienstag Frist zu geben. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin   Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin   Druck und Berlag von Max Bading in Berlin  . Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsblatt,

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Köln  , 12. November. Der Geheime Kommerzienrath Eugen

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