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Amerika.

an die Betriebskasse verlieren. Solche Dinge sind natürlich den Ge- Absicht dazu gehabt hätte. Möchten Arbeiter, die sich wegen Ver deber die Menteret spanischer Truppen auf Kuba wird hilfen des Herrn Stumm gleichgiltig, für sie heißt der Grundsay, gehens gegen die Gewerbe- Ordnung zu verantworten haben, stets aus New York berichtet: Nachrichten zufolge, welche aus Kuba die Arbeiter haben unter allen Umständen zu pariren. ebenso milde Richter finden. in Key West eingetroffen sind, ist unter 7000 Mann regulären 24 Arbeiter der Altonaer Waarenniederlage, Inhaber Eine feltene Anklage gelangte gestern vor der neunten Straf spanischen Truppen in Puerto Principe und Nuevitas eine Robertson u. Konsorten, haben die Arbeit eingestellt. Die Ursache kammer des Landgerichts I zur Verhandlung. Der Kaufmann Kart Meuterei ausgebrochen. Dieselben verlangen vor ihrer Ein- der Arbeitseinstellung ist die Entlassung eines Arbeiters, der nach Wagenknecht und der Stutscher Heinrich Neumann sollten schiffung nach Spanien die Auszahlung ihres rückständigen Angabe der Arbeitgeber seine Pflicht bei der Arbeit verlegt haben gemeinschaftlich und vorsätzlich die Desertion eines deutschen Soldes. Die Meuterei wurde schließlich durch Versprechungen soll, was von seinen Mitarbeitern in Abrede gestellt wird. Soldaten befördert haben. Der Unteroffizier Haffe , der beigelegt. Ein Telegramm aus Havana bom 13. No­diente, hatte sich Der zweite deutsche Seemanns- Kongreß wird in Hamburg beim zweiten Garde Ulanen Regiment bember meldet, Sagasta have telegraphirt, es sei unmöglich, am 9. Januar 1899 beginnen, und ist die Tagesordnung einstweilen eines Vergehens schuldig gemacht, wegen dessen er im März die zur Bezahlung der Truppen verlangten 30 Millionen Beietas zu wie folgt festgelegt: 1. Die Lage bezw. die Ausbeutung der See- dieses Jahres durch triegsgerichtliches Urtheil zu einer erheblichen senden. Marschall Blanco habe die Generale zu einer Berathung leute an Bord und an Land. 2. Die Seemanns- Ordnung. 3. Der Strafe verurtheilt worden war. Er hat die Flucht ergriffen und ist versammelt, am Eingange der Hauptstraße seien Kanonen auf Gerichtsstand der Seeleute. 4. Der Arbeitsnachweis der Seeleute als Deserteur erklärt worden. Die Angeklagten waren geständig, ihnt gefahren. Die Lage sei sehr ernst, da die Truppen durch die Mit-( Anheuerung). 5. Das Koalitionsrecht. 6. Die Arbeiterschutz- Gesetze behilflich gewesen zu sein. Neumann gab an, daß er mit Hasse bis theilung, daß Geld unterwegs sei, vertröstet wurden. ( Kranken-, Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherung). 7. Die zum Herbst 1897 bei derselben Schwadron gedient habe. Bemannung der Schiffe. 8. Die Internationalität der Seeleute. 11. März d. J. sei Hasse zu ihm gekommen und habe ihm erzählt,

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New- York , 15. November. Aus Havana wird nunmehr gemeldet, daß 45 Rädelsführer aus den Reihen der meuterischen Truppen fest­genommen find. Um das Geld zur Löhnung der Truppen zu erlangen, hat die Regierung in Havana 425 000 fund Sterling in Wechseln von drei Lagen Sicht auf London ausgeboten. Hiervon haben zwei spanische Bantiers 120 000 Pfund übernommen, während die nichtspanischen Häuser sich abseits halten.

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Partei- Nachrichten.

Bei den Stadtverordneten Wahlen in Crimmitschau in Sachsen stegte die ganze sozialdemokratische List e. Ein Bravo unseren Parteigenossen!

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baben die Arbeiter wegen Maßregelung eines Steinbildhauers die In der Bild: und Steinhauerei von Walter in Erfurt Arbeit eingestellt.

Die Parteigenossen in Danzig hatten bei den Stadt- In Nürnberg wird die Sperre über die Baustelle der berordneten Wahlen, an denen sie sich zum ersten Male Maschinenbau- Aktien- Gesellschaft weiter aufrecht erhalten. Da die betheiligten, zwar nur ein unbedeutendes Resultat zu verzeichnen, Bauleitung fremde Arbeitskräfte anzuiverben sucht, ist der Zuzug denn für unsere Kandidaten wurden nur 38 Stimmen abgegeben, fernzuhalten. aber hoffentlich lassen sich dadurch unsere Freunde in der west­preußischen Hauptstadt nicht die Mühe verdrießen, auch an den nächsten Wahlen theilzunehmen. Zäher Ausdauer wird auch hier der Erfolg blühen.

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In die Redaktion des ,, Volksblatts für Halle" ist der Parteigenosse Swienty aus Berlin , der bisherige Redakteur des " Handels- Angestellten", eingetreten.

Der Sozialdemokratische Verein in Dresden- Neustadt hat gegenwärtig 652 Mitglieder, die sich auf 92 Berufe vertheilen. Unter ihnen befinden sich 179 Zigarrenarbeiter, 82 Arbeiter ohne besonderen Beruf, 43 Maurer, 30 Tischler, 27 Dreher, 24 Schlosser, 22 Stein­megen, 18 Korbmacher, 17 Töpfer, 16 Schuhmacher, je 15 Former und Schmiede, 12 Händler, 11 Zimmerer, je 10 Maler und Markt­Helfer. Alle übrigen Berufe sind mit weniger als 10 Mitgliedern Polizeiliches, Gerichtliches 2c. Reichstags- Abgeordneter Adolf Thiele in Salle a.. wurde vom Naumburger Landgericht von der Anklage der Religions­schmähung, welches Delift er in einer Rede begangen haben sollte, tostenlos freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte fünf Monate Gefängniß gegen ihn beantragt.

bertreten.

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Soziales.

Wäre diese Warnung von den anderen Aufsichtsbehörden und Unternehmern zeitiger beachtet worden, so wären der Verwendung dieses Mittels, das sowohl die Arbeiter durch seine Dämpfe ersticken, wie durch die Explosion derselben tödten kann, nicht noch in Greiz zwei Menschenleben zum Opfer gefallen.

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An die Gewerkschaftskartelle in den Hafenorten beziehungs- daß er eine schwere Strafe abmachen und sich entweder erschießen weise an die Vorstände und Vertrauensmänner sämmtlicher Gewerk- oder flüchten müsse. Auf Haffe's Bitten erklärte der Angeklagte, schaften richten wir das dringende Ersuchen, überall wo sie mit ihren daß er ihm behilflich sein wollte, in den Besitz eines Zivilanzuges feemännischen Arbeitsbrüdern zusammentreffen, dieselben aufklärend zu gelangen. Auf dem Wege nach der Rosenstraße trafen sie zufällig auf diesen wichtigen Kongreß hinzuweisen und uns bei der Agitation noch einen früheren Schwadronskameraden, den Mitangeklagten für den Kongreß, speziell bei der Verbreitung der Flugblätter so agenknecht. Dieser wurde in die Verhältnisse eingeweiht. Sie viel wie möglich hilfreiche Hand zu leisten, weil der Seemann selbst besuchten mehrere Schanklokale und während Hasse dann bei ver­Die Wahrheit ist von amerikanischen Behörden für unfitt­mit der ganzen Arbeiterbewegung noch zu wenig vertraut ist. schiedenen Bekannten Besuche machte, um Darlehne aufzunehmen, Aus denjenigen Hafenorten, wo noch keine seemännischen begaben die Angeklagten sich zu einem Kleiderhändler, bei lich" erklärt worden. Das kann uns nun freilich nicht wundern, Organisationen vorhanden, aber schon Gewerkschaftskartelle bezw. dem sie für den Deſerteur einen Anzug, Hut nebst Stock denn die Wahrheit ist so ziemlich allen Behörden anstößig, wenn sie Vertrauensmänner am Plaze sind, bitten wir diese um Einsendung fauften. nicht verschleiert, sondern nackt ist. Und das ist's gerade. eines kleinen Berichtes über den Stand und Gang der dortigen verkauften die Angeklagten dessen Uniform bei einem Trödler. Haſſe Der amerikanische Arbeiterkalender, den die Volkszeitung" für 1899 herausgegeben hat, enthält ein prächtiges J. A.: P. Hoffmann, Hamburg , Hafenstr. 124. New Yorker Schifffahrt, sowie der Lage der Seeleute. Die Agitationsfommission. beabsichtigte, über Holland nach Amerika zu flüchten. Am Abende desselben Tages begleitete Wagenknecht den Flüchtling zum Pots­Bild der Wahrheit und Kunst, durch eine nackte Göttin dargestellt, der ein Polizist verbieten will, fich den Menschen zu von je sechs Monaten, da die Angeklagten als ehe damer Bahnhof, wo er ihm eine Fahrkarte bis Aachen löste. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe zeigen. Der Polizist des Bildes hat in den Polizisten der Wirklich feit Nachahmer gefunden sie haben das Bild für unsittlich erklärt, malige Soldaten sich der Strafbarkeit ihrer Handlungsweise und dem Arbeiterkalender den Postdebit entzogen. Welche Kanne­Die Geraer Musterzeichner haben in einer Versammlung be- bewußt sein mußten. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Schwindt, gießerei!- schlossen, folgende Forderungen aufzustellen: Beseitigung der in der bat den Gerichtshof, zu berücksichtigen, daß die Angeklagten doch Saison üblichen Hausarbeit und an deren Stelle Ueberstundenarbeit nicht aus unedlen Motiven gehandelt und keinerlei Vortheile durch ihre im Geschäft bis zu 2 Stunden täglich mit Ausnahme vom Sonnabend Hilfeleistung, die allerdings strafbar sei, erzielt hätten. Der Gerichts­und Sonntag. Festsetzung einer Höchstbummelzeit von 2 Wochen für hof verurtheilte die Angeklagten zu je vier Monaten Ge­die nächste Pause. Den Lohnausfall haben je zur Hälfte Atelier- fängniß. inhaber und Gehilfen zu tragen. Bezahlung der gefeßlichen Feier­Eine Floh- Romiauze, die aber nicht von Goethe stammt, bes tage. Regelung des Lehrlingswesens dergestalt, daß auf je 5 Geschäftigte gestern die 150. Abtheilung des Schöffengerichts in ein hilen nur 1 Lehrling eingestellt wird. stündiger Verhandlung. Die Staffage zu dieser Verhandlung, die wie Jud- Pulver auf die Zuhörer wirkte, war eine höchst eigenartige. Klägerin und Verklagte waren altehrwürdige Matronen, alte Damen waren als Zeuginnen zur Stelle und auf den Tisch des Hauses hatte die eine Verklagte ein geheimnißvolles Schächtelchen niedergesetzt, welches eine würdige Nachkommenschaft großen Flohs Flohs in den sich bergen sollte, einmal ein Das König wie seinen eigenen Sohn geliebt haben soll. Zu der Warnung vor dem Anticorrosivum, die in der Schächtelchen war sehr unansehnlich, aber der Geist des großen In Langenbielau nahm am Sonntag eine Parteiversammlung legten Sonnabend- Nummer des Vorwärts" veröffentlicht ist, wird Floh- Ministers schwebte über ihm und es war, als tönte aus dem für den Wahlkreis Reichenbach- Neurode den Bericht über uns geschrieben: Innern der Schachtel in dumpfem Chorus der Gesang heraus: den Stand des zweimal wöchentlich erscheinenden Kreisorgans Der von dem Fabrikinspektor Hule d erwähnte tödtliche Unfall Die Herr'n und Frau'n am Hofe, die waren sehr geplagt, die Der Proletarier aus dem Eulengebirge" entgegen. in der Fabrik von W. H. Arnold in Greiz zeigt, wie wenig die Königin und die Zofe gestochen und genagt." Die Schachtel sollte Das Blatt prosperirt gut, die Auflage hat die Höhe von 7500 Exemplaren Jahresberichte der Gewerbe- Aufsichtsbeamten von anderen Behörden als Beweisstück in dem bissigen Streitfall dienen, den die alten erreicht und es wird mit einem kleinen Ueberschuß gearbeitet. Die und von Unternehmern beachtet werden, und wie wenig sie daher Damen gegen einander ausfochten, der bloße Gedanke aber, Versammlung betraute den Parteigenossen August Kühn( Ober- ihren Zweck erfüllen. Gerade vor dem in Greiz wieder benutzten daß die fühnen Springer, alle Hindernisse überwindend, die Langenbielau, II. Bezirk Nr. 35) wieder mit den Funktionen des Kesselsteinmittel Anticorrosivum warnte Gewerberath Säger- goldene Freiheit genießen und im Gerichtssaale ihren Unfug Bezirks- und Orts- Vertrauensmannes. mann in Breslau schon in seinem Berichte über das Jahr 1897, treiben könnten, hatte so wenig Verführerisches für den Gerichtshof, vorher in Reudniz- Leipzig einem Arbeiter das Leben gekostet hatte. öffnen. Der Gang der Verhandlung machte es auch überflüssig, eine nachdem die Verwendung des Anticorrosivums bereits im Jahre daß er darauf verzichtete, den hölzernen Kerker der Blutsanger zu Hägerman schreibt Seite 166/167 des vorjährigen Berichtes: In Floh Parade abzunehmen. der Reinickendorferstraße Durch Anwendung eines Mittels( Anticorrosivum) zur Ver- befindet sich die Lange Schucke- Stiftung, deren Insassen hütung von Kesselstein hätten leicht mehrere Arbeiter ihren Tod bei sämmtlich ältere Damen der besseren Gesellschaft" sind, die Ausführung eines inneren Kesselanstrichs finden können, wenn nicht sich auf Lebenszeit daselbst eingekauft haben, um ihren andere Arbeiter sich um die Arbeiter in Innern des Kessels ge- Lebensabend in Ruhe zu beschließen. Diese Ruhe aber war bei fümmert und den einen Arbeiter, der schon bewußtlos war, mit zwei der Bewohnerinnen, Frau 3. und Frau G. im Sommer d. J. vieler Mühe herausgezogen hätten. Jedenfalls waren die Arbeiter durch ein lebermaß jener aus- und eingebildeten Insekten gestört, durch Einathmung der aus dem Anstriche entweichenden Gase betäubt die mit ihrem Stechrüssel so viel neckische Allotria treiben und oft worden." mals dem Kriegsrufe Spigt die Finger und padt fie fein!" kühn und teck Trotz bieten. Beide alten Damen glaubten diese Plage auf eine gelegentliche Anwesenheit im Zimmer der Frau R. zurückführen zu sollen. Frau N. ist die Wittwe eines Beamten, die die Ersparnisse eines langen Lebens bei der Lange- Schucke Stiftung eingezahlt hat, um dort ruhig leben zu können. Sie reiste im Mai ihres Der Unfug der Gemeinden, zu der schweren Arbeit des fränklichen Zustandes wegen nach dem Harz und da in ihrer Ab­Steinklopfens Kinder zu verwenden, scheint im Königreich wesenheit in ihrem Zimmer Töpferarbeiten vorgenommen werden Beim Vertheilen von Flugblättern in dem Dorfe Rauten- Sachsen noch immer nicht abgestellt zu sein. Das Ministerium mußten, so verweilten die Beklagten Frauen 3. und G. daselbst berg waren Parteigenossen aus Hildesheim von dem Gemeinde- des Innern hat sich wenigstens veranlaßt gesehen, in einer Ver- längere Zeit, um die Arbeiten zu überwachen. Nachher haben sie zu vorsteher Münste dt in äußerst beleidigender Weise vom Hofe ge- ordnung den Gemeinden ins Gewissen zu reden. Zuwiderhandelnden anderen Bewohnern des Hauses gesagt, sie hätten hunderte von wiesen und von dessen Sohn mit Steinen geworfen worden. Gemeinden soll die etwa nachgesuchte staatliche Wegebauhilfe ver- löhen mit herausgenommen und hunderte hätten noch verhungert Münstedt wurde deshalb von Landgericht in Hildesheim zu 40 M. weigert werden. Die Verordnung bricht leider nicht grundsätzlich im Fenster gelegen. Die Klägerin erfuhr von diesen Aeußerungen und sein hoffnungsvoller Sprößling zu 15 M. Geldstrafe verurtheilt, mit der Kinderarbeit; Kinder über 12 Jahre sollen, wenn erst nach ihrer Rückkehr und strengte die Privatllage an, beide haben außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der auch unter gewissen Sautelen, zum Steinklopfen verwendet werden da sie sich durch den Vorwurf der Unreinlichkeit bekeidigt fühlte. Gemeindevorstand hatte gegen den Parteigenossen Voges Straf- dürfen. Während die Angeklagten dabei blieben, daß in dem Zimmer der antrag wegen angeblichen Hausfriedensbruchs gestellt, er hatte damit Klägerin sehr viele Flöhe vorhanden gewesen seien, daß sie durch die aber nicht das mindeste Glück, das Gericht sprach unsern Partei­Mittheilung dieser Thatsache aber Frau R. nicht hätten beleidigen genossen gänzlich frei. wollen, hatte Rechtsanwalt Dr. Werthauer Zeuginnen laden lassen, -Der Gerichtshof ist zunächst der Ueberzeugung, daß das Zur Beachtung für Dienstboten. Eine recht eigenartige die bestätigten, daß es im Zimmer der Klägerin stets sauber ausgesehen Anbieten von sozialdemokratischen Flugblättern, d. h. die Zumuthung: Freiheitsberaubung wurde dem Eisenbahn- Betriebssekretär Ron habe und die angeblichen Flöhe wahrscheinlich fleine Fliegen gewesen Mitglied einer Partei zu sein oder zu werden, die in offenkundiger ftantin Krieger und seiner Ehefrau Martha zur Last gelegt, seien. Der Vertheidiger hielt eine Bestrafung der beiden Angeklagten für Weise gegen den Monarchen und die bestehenden staatlichen und ge- welche vor der zweiten Straffammer am Landgericht II standen. geboten, weil sie eine unwahre, beleidigende Behauptung aufgebauscht, sellschaftlichen Einrichtungen hegt und wühlt, einem Beamten gegen- Der Thatbestand, welcher der Anklage zu grunde lag, war folgender: berbreitet und weiter erzählt haben, um die Klägerin im Hause unmög über, der wie die Zeugen eine Uniform trägt, die ihn äußerlich als Am 1. Oktober v. J. 30g ein neues Dienstmädchen bei den An- lich zu machen. Der Gerichtshof war auch der Meinung, daß die An­einen Diener des Staates und seines Königs für jedermann fenn- geflagten zu. So lange diese noch in Berlin wohnten, was mur geklagten sich durch ein derartiges Herumzählen einer beleidigenden Be­zeichnet, eine Kundgebung ist, die sich in rechtswidriger Weise gegen noch furze Zeit währte, ging es dem Mädchen ganz gut, als hauptung strafbar gemacht hätten, er bemaß aber die Strafe nur auf jeine Ehre als Staatsbürger und insbesondere als Beamter richtet." aber die Herrschaft nach Friedenau verzog, änderte sich die Be- je 5 Mart. Hoffentlich kehrt nunmehr der Friede wieder in die Diese Säße sind ein Theil des schriftlichen Erkenntnisses, wodurch handlung. Angeblich weil sie aufgehegt" wurde, durfte sie nicht ange- Schude- Stiftung zurück und wenn die braunen Gesellen der Parteigenosse Stworz aus Zaborze vom Gleiwizer Landgericht mehr allein aus dem Hause, die Schlüssel wurden ihr abgenommen. wieder einmal eine wilde verwegene Jagd aufführen sollten, dann ( das Schöffengericht in Zaborze hatte ihn freigesprochen) wegen Be- Ging fie einkaufen oder hatte sie Briefe von der Post, so begleitete mögen sich die alten Damen ruhig ins Unvermeidliche fügen und leidigung von Polizeibeamten am 13. Oktober zu zwei Wochen Ge- fie die erwachsene Tochter des Hauses. Selbst die Briefe, die Früh- nach dem alten Rezept verfahren: Wir knicken und ersticken doch fängniß verurtheilt worden ist. Stworz soll die Polizeibeamten da- stücksbeutel und die Milchkanne durste sie nicht mehr an gleich, wenn einer sticht!" durch beleidigt haben, daß er ihnen sozialdemokratische Wahlflugblätter der Thür abnehmen, weil sie dabei Gelegenheit gefunden haben angeboten hat. könnte, mit anderen Personen zu sprechen oder zu forrespondiren. Tehte Nachrichten und Depeschen. Auch einige Briefe durfte sie nicht von der Post abholen. Auch bein: Teppichklopfen auf dem Hofe stand sie unausgesetzt unter Auf- Budapest , 15. November. ( B. H. ) Auf der Arvadthaler Bahn sicht. In der Zeit vom 12.- 15. November, die letzten vier Tage stieß eine Draisine, auf welcher sich ein Oberingenieur und noch vor ihrem Abzuge, hat sie gar nicht mehr aus dem Hause gedurft zwei andere Herren befanden, mit einem Güterzug zusammen. Alle Nach einer zu den Aften gelangten Auskunft des Amts- drei Personen wurden schwer verlegt. vorstehers in Friedenau haben in der Zeit vom 18. Oftober 1897 Paris , 15. Nov.( W. T. B.) Senat. Constans brachte einen bis zum 3. August 1898 neun Dienstmädchen bei den An- Antrag ein, nach welchem den vor ein Militärgericht gestellten Per­geklagten gedient, welche angemeldet worden sind, daneben sollen sonen das Gesez vom Jahre 1897 über die kontradiktorische noch etwa zwölf Dienstboten dort gedient haben, welche der Kürze Untersuchung zu Gute kommen soll, das heißt daß ihnen ein der Zeit halber garnicht erst angemeldet worden seien. Frau Krieger Rechtsbeistand während der Untersuchung zur Seite gestellt werden. behauptete, daß in diesen Zahlen auch Aufwärterinnen und andere Constans verlangte die Dringlichkeit für seinen Antrag. Der Juſtiz­gelegentliche Aushilfen eingerechnet wären. Im übrigen behaupteten minister Lebret erklärte sich mit der Dringlichkeit der Berathig beide Angeklagten, daß sie sich durch§ 74 der Gefinde- einverstanden und fügte hinzu, die Regierung sei auch mit dem Ordnung von 8. November 1810 Ohne Vorwissen und Prinzip des Gesetzes einverstanden. Die Dringlichkeit wurde sodann Genehmigung der Herrschaft darf es( das Gesinde) sich auch beschlossen. in eigenen Angelegenheiten vom Hause nicht entfernen" für befugt Paris , 15. November. ( W. T. B.) Déroulede und Cavaignac erachtet hätten, dem Mädchen das Ausgehen zu verbieten, nachdem dasselbe einmal zu einem Gange zur nahegelegenen Post zwei Stunden gebraucht und angegeben hatte, es habe auf der Post so lange warten müssen. Bei einer Nachfrage auf der Bost sei erwidert worden: In Friedenau brauche niemand auf der Post zwei Stunden Einen frivolen Streik nennen die Unternehmertrabanten in zu warten!" Das als Zeugin vernommene Dienstmädchen sagte der" Post" den Streit der Remscheider Arbeiter, der sich gegen die aus, daß sie keine Minute allein gelassen worden sei und in Madrid , 15. November. ( W. T. B.) Nach offiziösen Mit­Errichtung der Betriebs- Krankenkassen wendet. Das Scharfmacher der betreffenden Zeit nur dann aus dem Hause gekommen sei, theilungen werden die spanischen Kommissare der Friedenskonferenz organ glaubt einen besonderen Trumpf auszuspielen mit dem Hin- um im Hofe Teppiche zu flopsen, wobei allerdings der Hof nicht ihre Stellungnahme in der Philippinenfrage aufrecht erhalten und weis, daß die Unternehmer ein gesetzliches Recht zur Gründung verschlossen gewesen sei. Auf grund dieser Aussage verzichtete der sicherlich nicht die Bedingungen annehmen, welche die Vereinigten folcher Krankenkassen haben. Gewiß, dem steht aber dasselbe Gerichtshof auf den ganzen Be- und Entlastungsbeweis und erkannte Staaten ihnen aufzuzwingen wünſchen. Recht der Arbeiter gegenüber, Einrichtungen zu bekämpfen, von denen auf Freisprechung beider Angeklagten, weil weder objektiv noch New- York , 15. November. ( W. T. B.) Einer Meldung aus fie Schaden erwarten, und das ist hier der Fall. Den Arbeitern gehen die fubjektiv eine Freiheitsberaubung vorlag. Die Angeklagten fonnten Kingston zufolge stieß der Grand Trunk Erpressung Montreal­erworbenen Rechte, die sie in den Orts- Krankenkassen erlangt hatten, glauben, berechtigt zu sein, über das Mädchen eine strenge Aufsicht Toronto gestern Nacht in der Nähe von Murrayhill mit einem berloren, und das neue Versicherungsverhältniß birgt für sie den Nach zu führen, dieses war aber keineswegs so hermetisch von der Welt Güterzuge zusammen. Acht Passagiere wurden getödtet, viele theil, daß sie beim Austritt aus der Arbeitsstätte auch die Rechte abgeschlossen, daß es nicht hätte davonlaufen können, wenn es die verlegt. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .

Ob das Erkenntniß des Gleiwiger Landgerichts vom Reichs­gericht gebilligt werden würde? Hoffentlich ist Berufung eingelegt. Es wäre doch höchst interessant, zu erfahren, wie der höchste Gerichtshof des Deutschen Reichs über die Konsequenzen des Reichs­tags- Wahlrechts denkt!

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

In der Stockfabrik von Alphonse Ludwig u. Comp. stellten wegen Maßregelung eines Arbeiters die übrigen Drechsler Die Arbeit ein. Die Verhandlungen, welche gegenseitig gepflogen find, ergeben, daß die für den Entlassenen Eingetretenen auch als entlassen gelten. Zuzug ist fernzuhalten. Die Agitations- Kommission der Stodarbeiter. Die bei der Abfuhrgesellschaft ,, Prompt" in Berlin be schäftigten Sattler haben durch einmüthiges Vorgehen und ohne daß es nöthig war, in den angedrohten Streit, einzutreten, eine ca. 15 prozentige Erhöhung ihrer Affordsäge durchgesezt.

Deutsches Reich .

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Gerichts- Beifung.

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ersuchten den Ministerpräsidenten Dupuy, den Beschluß des Kassationshofes nicht auszuführen; Dupuy verweigerte dies ent­schieden. Es heißt, das Telegramm an den Gouverneur von Guyana sei bereits abgegangen. Der Kaffationshof soll dem Kourier du soir" zufolge beschlossen haben, die Auslieferung des geheimen Dossiers zu verlangen.

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Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblatt,