Soziale Rechtspflege.
ber sich schon aus den Umständen ergebe, daß 1. sowohl die Miethe bis zum 1. Januar 1899 in der üblichen monatlichen Rate prompt gehörte. Auf der andern Seite fonnte nicht mit Bestimmtheit am i. Dezember gezahlt sei, daß 2. der Miethskontrakt nur bis zum aussagen, ob der Angeklagte oder einer der übrigen Maurer mit 1. April Geltung habe und daß 3. der Hauswirth ihr bisher nicht die wurde gestern vor dem Gewerbegericht verhandelt. Ein Monftreprozeß gegen die Firma Rogge u. Komp. ihrer event. Arbeitsniederlegung gedroht habe. Bei dieser Sachlage geringste Andeutung darüber gemacht habe, daß er das unverschuldete flagten 63 Suharbeiter auf Bahlung von insgesammt auf Freisprechung des Angeklagten. Es erkannte der Gerichtshof aus rechtlichen und thatsächlichen Gründen Geschickt ihres Mammes zu einer derartigen Bression ausbeuten wolle. 1512 M., indem sie geltend machten, fie seien gekündigt worden, man Der Gerichtsvollzieher fehrte fich nicht an den Einspruch, sondern habe sie aber während der Kündigungsfrist nicht ausreichend beschäftigt. Sochstr. 25 sollte gestern vor dem Schwurgericht verhandelt werden. Gegen den Schankwirth Heinrich Rudolph aus der Neuent Hlebte auf alles, was für ihn nur erreichbar war, seine ominösen Die Kläger verlangten die Differenz zwischen dem erzielten Verdienst Er war beschuldigt, seine Ehefrau in bestialischer Weise zu Tode geSiegel. Die einzige formelle Konzeffion, die er machte, bestand und dem, der unter normalen Verhältnissen üblich ist, ausgezahlt. Die prügelt zu haben. Die Verhandlung mußte vertagt werden, da ein darin, daß er die bereits für Dezember gezahlte Miethe nicht in Verhandlung ergab, daß die beklagte Firma ihren etwa 100 Arbeitern Beuge, namens Lehnhardt nicht zur Stelle geschafft werden konnte. Anrechnung brachte. Das Vorgehen des Hauswirthes ist für ihn völlig muglos. Gefahr ist jedoch inzwischen beseitigt worden. Gewerberichter v. Schulz gekündigt hatte, weil sie befürchtete, in Konkurs zu gerathen. Die Der Angeklagte bleibt in Haft. Das Pfandrecht an den Möbeln für seine Miethsforderung hatte der wirkte auf einen Vergleich hin. Ein solcher tam denn auch zu stande. uns vom 5. Dezember berichtet: Während die Gerichte des oberAbermals ein prügelnder Polizift. Aus Gleiwi wird Wirth so wie so, auch ohne den Gerichtsvollzieher zu schicken, und Bis auf zwei begnügten sich die Kläger mit 78 pct. ihrer Ansprüche, schlesischen Induſtriebezirks bei allen möglichen Gelegenheiten ber daß er nicht mehr Miethe bekommt, als er zu fordern hat, dafür während der Vertreter der Beklagten deren Verpflichtung, die bewird das gerichtliche Verfahren schon sorgen. Für die arme treffenden Summen baldigst zu zahlen, anerkannte. Die übrigen geängstigte Frau war dieser Gerichtsvollzieher- Besuch aber eine Arbeiter, welche gleichfals benachtheiligt sind, wollen auch noch völlig unnöthige Aufregung und Quälerei. Jedenfalls verdient flagen. die Handlungsweise des Herrn Link der öffentlichen Feftnagelung schon deshalb überantwortet zu werden, weil es nothwendig ist, immer von neuem wieder die Denkungsart der Menschenklasse zu tennzeichnen, deren Gutdünken in vielen kommunalen Dingen das Wohl und Wehe der ganzen Bevölkerung überantwortet ist.
Ein betrügerischer Korbmacher. Das Polizeipräsidium theilt
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Bolizei besonders streng beobachtet werden sollten, tritt gerade hier tonen, daß in Oberschlesien die Anordnungen der Beamten der die Nothwendigkeit des„ Schußes vor Schuhleuten" überraschend oft hervor. Die hiesige Straffanumer verurtheilte vorgestern liner Stathstellers, flagte der Schlächter§. beim Gewerbe- störperverlegung, begangen im Amte, zu bier Monaten Gefängniß. Gegen den Restaurateur Falkenberg, den Juhaber des Ber - den Polizeisergeanten Karl Koller in 3abrze wegen schwerer gericht auf Gewährung einer Lohnentschädigung von 77 M., weil In der Verhandlung ergab sich, daß. wegen Körper- Ber. Falkenberg ihn ohne Kündigung entlassen hatte. Der Verlegung mehrfach vorbestraft war. Gegenwärtig verbüßt treter des Beklagten erhob den Einwand, daß der Kläger er ein neunmonatige Gefängnißstrafe wegen des gleichen Vergehens! fei durch seine Schuld Fleisch verdorben. Die Verhandlung, die die Frau des Restaurateurs grob beleidigt habe, auch Der Verkauf von Branntwein an Kinder unter fünfzehn Betruges vorbestraft ist, wurde aufs nene wegen dieser Strafthat Fleisches nichts, woraus auf ein Verschulden des Klägers geschlossen 14. Dezember 1897 erlassene Polizeiverordnung verboten. Wegen mehrmals vertagt werden mußte, ergab des festgenommen. Er suchte Burschen von Offizieren und Ordonnanzen werden konnte. in Offiziertasinos auf und gab bor , er habe von einem Bei der Erörterung dieses Punttes entwidelte Bergehens gegen diese Verordnung war der Schankwirth Fuchs mit erhalten, fich eine kleine Debatte über die Rathausratten. Der Kläger einer Geldstrafe bedacht worden. Seine Verkäuferin hatte an Kinder Stühle zu repariren. In erzielte auch int der einen völlig unbeschädigten Stuhl aus, erschien mit demselben, verderbe. Hunderte von Ratten hielten sich in der Schlächterei auf und ersten Instanz seine Frei natürlich ohne eine Reparatur ausgeführt zu haben, nach ungefähr daß sich in jeder Schlächterei Ratten fammelten. Uebrigens feien Polizeiverordnung ungiltig sei. Ein Verbot, an Kinder unter und benagten das Fleisch. Der Restaurateur betonte demgegenüber, sprechung. Das Schöffengericht war der Meinung, daß die einer Stunde wieder und präsentirte im Kasino- Bureau eine Rech Vorkehrungen getroffen worden, um zu verhindern, daß die der Ver- 15 Jahren und an Schüler Branntwein zu verkaufen, sei nicht nung, welche fast immer ohne weiteres beglichen wurde." Der Mann tilgung entgangenen Ratten an das Fleisch herankämen. follte gleich seinem betrügerischen Kollegen Fischer anfangen, Beleidigung der Frau Fakenberg wurde diese selber vernommen. Die Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hob indeffen das LandBroschüren gegen die Sozialdemokratie zu schreiben. Das ist un gefährlicher und trägt mehr ein.
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Offizier, dessen Namen den meisten Fällen suchte er sich meinte, es vergehe kein Tag im Rathskeller, wo nicht Fleisch Branntwein verabreicht. Fuchs beantragte richterliche Entscheidung
Aus dem Gefängniß zu Plößensee find Dienstag Morgen zwei Sträflinge entwichen. Der eine ist ein Gewaltmensch, ein
wegen Hausfriedensbruchs, Körperverlegung und Diebstahls zu einer Gefängnißstrafe von 31/2 Jahren verurtheilt wurde, der andere ein gewiffer Schmoldt, ein Mann von 27 Jahren, der wegen Beleidigung ein halbes Jahr abzubüßen hat.
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wird Donnerstag Fröhliche Weihnacht" gegeben.
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1,10 M., Gallerie 25 Pf. Mathias Gollinger", das neue Lustspiel von
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Aus den Nachbarorten. Jm Arbeiter Bildungsverein zu Wilmersdorf hält Genoffe Dr. Joël heute Abend einen Vortrag. Die Parteigenossen besonders des Friedenauer Ortstheils haben die Pflicht, sich bei dieser Gelegen heit ihrer Organisation anzuschließen.
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Versammlungen.
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Ueber die zulässig, da es durch keines der bestehenden Gesetze gestützt werde. Dame führte verschiedene grobe Ausdrücke an, die der Kläger ihr gericht in Lissa das Urtheil wieder auf und verurtheilte den Angegenüber gebraucht haben sollte; auf die Frage, ob sie be- geklagten zu einer Geldstrafe. Die Straffammer erklärte die PolizeiLändliche Besitzer in der Umgebung Berlins wurden im schwören wolle, daß der Schlächter die genannten Beleidigungen verordnung für giltig und führte aus, sie habe ihre rechtliche Stüze Sommer in empfindlicher Weise durch einen Schwindler geschädigt, wirklich begangen habe, meinte sie, daß der Kläger ja schwören im§6 des Polizei- Verwaltungsgesetzes. Fuchs griff dieses Urtheil mit welcher sich unter falschem Namen vermiethete, lediglich in der könne. Die Kammer VI machte dann auch den Ausgang des dem Rechtsmittel der Revision an. Das Kammergericht verwarf die Absicht, sich in den Besitz des Miethsthalers zu setzen. In einem Prozesses von einem Eide des Klägers abhängig. S. beschwor, daß Revision mit folgender Begründung. Unbedenklich sei die Verordzuhälterlotal an der Stadtbahn gelang es, den Schwindler in der er die von der Zeugin behaupteten Worte nicht gebraucht und nur nung für rechts giltig zu ertlären. Sie wolle die jugendlichen PerBerson eines vielfach vorbestraften Müllers Wilhelm II. festzunehmen. auf die Aeußerung der Frau: Sie find ein frecher Mensch ge- fonen vor den Gefahren schüßen, die ihnen aus dem Genuß von Derselbe ist in vollem Umfange geständig. antwortet habe, aus solcher Familie wie sie, sei er schon lange. Der Spirituosen erwachsen; sie sei also im Jnteresse ihrer Gesundheit die 77 M. zu zahlen. Vertreter des Beklagten erklärte sich darauf bereit, auch ohne Urtheil erlassen. Die Fürsorge für Leben und Gesundheit gehöre aber nach § 6f des Polizei Verwaltungsgesetzes zu den Gegenständen orts 23 Jahre alter Steinträger May Hezat, der Ende vorigen Jahres spielt bei den Arbeitern, die größere Afforde übernehmen, eine ganz Borschriften überhaupt. Für die Handlung seiner Verkäuferin nüsse Akkordarbeiter und Koftgeld". Das sogenannte Kostgeld polizeilicher Vorschriften und damit zu den Gegenständen polizeilicher erhebliche Rolle. Oft kommt es wegen der Höhe der wöchentlichen Affordvorschüsse, die Kostgeld genannt werden, zu Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Unternehmern. Interessant ist die Stellungnahme des Gewerbegerichts in einem Rechtsstreit, bei dem Theater. Das Schiller- Theater bringt am Freitag die erfte es sich um folgenden Sachverhalt handelte: Der flagende Arbeiter Aufführung der Gesangspoffe Ehrliche Arbeit" von H. Wilfen. In den G. hatte einen Afford von 140 M. übernommen. Ueber das Kost- arbeiter( Bahlstelle Berlin IV, Buzerträger) hielt am 28. November Der Verband der Bau, Erd- und gewerblichen Hilfs. Hauptrollen sind die Damen Levermann, Meyer, Werner und die Herren geld war nichts vereinbart worden. Nachdem 6. in Gyben, Laurence, Patry, Schmasow beschäftigt. Heute wird Wolzogen's der ersten Woche 24 Mark erhalten hatte, wurde ihm für Handlungen der fürzlich stattgehabten Konferenz der Bahlstellen eine Mitgliederversammlung ab, in der Bummert über die Ver Komödie„ Das Lumpengesindel" wiederholt. Im Luisen Theater die Folge nur ein Koftgeld von 21 M. zugebilligt. Damit nicht Berlins und Umgegend Bericht erstattete. In der hierauf folgenden Theater wird von heute ab jeden Mittwoch, Sonnabend und Sonntag auf Herauszahlung des Kostgeldes für die letzte Woche. Der Be- Diskussion war namentlich der§ 19 des Verbandsstatuts Gegenstand Im Olympia: zufrieden, legte er die Arbeit nieder und verklagte den Arbeitgeber Nachmittag das Weihnachtsmärchen„ Dornröschen" gegeben. Partett foftet flagte verweigerte dies mit der Begründung, daß der Kläger keinen lebhafter Erörterungen. An stelle des bisherigen Revisors wurde Dear Blumenthal und Max Bernstein, ist so eben von Herrn Direktor Ferenczy Grund gehabt hätte, die Arbeit vor Beendigung des Affords nieder- Beier als solcher gewählt. Aufgenommen wurden 2 Kollegen. für das Carl Schulze Theater in Hamburg erworben worden, wo zulegen. Infolge seines unberechtigten Fortganges sei der Firma Eine Versammlung aller im Handels, Transport- und die Novität mit Felix Schweighofer als Gast am ersten Weihnachtsfeiertag bie Fertigstellung des Affordes theurer gekommen, als wenn er die Verkehrsgewerbe beschäftigten Arbeiter, einschließlich gleichzeitig mit dem Lessing Theater in Berlin gelangen wird. zur Aufführung Arbeit fertig gemacht hätte. Die Forderung des Klägers werde darum der Müllkutscher und deren Mitfahrer tagte am gegen die Mehrausgabe aufgerechnet. Das Gewerbegericht er- Sonntag, den 4. d. Mts., nachmittags im Deutschen Wirthshause zu fannte den Anspruch des slágers nicht als tannte den Anspruch des Klägers nicht als begründet an und Rigdorf. Trotzdem dieser Sonntag der erste freie" vor Weihnachten führte aus: Da eine Vereinbarung über die Höhe des Kost- war, an welchem namentlich die Arbeitszeit für Hausdiener bis geldes nicht getroffen sei, hätte G. nicht die Arbeit blos des- 8 Uhr abends ausgedehnt ist, war die Versammlung doch von etwa var. halb niederlegen dürfen, weil ihm das Koftgeld von 21 M. zu gering 250 Personen besucht. In einem einleitenden Vortrage erläuterte Mangels einer Abrede habe es dem Be Rein die Forderungen, welche für Hebung und Besserung der Lage lagten freigestanden, die Abschlagszahlungen der in Rede stehenden Arbeiter an den neu gewählten Reichstag nach der jeweiligen Förderung der Arbeit zu be- zu stellen seien und bezeichnete als solche die Umgestaltung messen. Hiernach sei es unerheblich, daß der Kläger für die erste bes Unfallversicherungsgesetzes zu einem die Interessen der Arbeiter Woche 24 M. erhalten habe. Sein Verhalten sei als Kontrattbruch mehr als bisher berücksichtigenden Gesez, Verbefferung des Kranten In der vorgeftrigen Schöneberger Stadtverordneten aufzufassen, so daß Beklagter berechtigt sei, die Mehrkosten des Affords lassenwesens, Verschärfung der Sonntagsruhe, Einführung des acht Sihung machte der Vorsteher Wittheilung von einem die Stadt- gegen die Forderung des Klägers aufzurechnen. Es sei ja allerdings stündigen Maximal- Arbeitstages, Abänderung der§§ 315 und 316 berordneten beschimpfenden Artikel des amtlichen Zeltower Brauch bei größeren Akkorden, daß ein bestimmtes Koftgeld gezahlt des Strafgesehbuches( Gefährdung von Eisenbahntransporten), bezüg Streisblattes". Es wird darin behauptet, man hätte mit der Petition werbe, und ber stläger möge, in dem guten Glauben gehandelt lich lester Forderung ist dem Reichskanzler schon am 4. April d. 3. betr. die Aufhebung der Fleischsperre fich einen zu haben, daß er zur Arbeitsniederlegung berechtigt sei, wenn das Rost- Material zugegangen. Die folgende Distuſſion ergab das Eingemacht; die Versammlung wäre bei den Ausführungen des geld nach der ersten Woche herabgesezt werde; auf eine Gepflogen- verständniß der Versammelten mit den Ausführungen des VorReferenten, der im übrigen mit falschen Zahlen operirt habe, luftig heit könne jedoch das Gewerbegericht als Gericht nicht Rücksicht tragenden und wurden zur Ausarbeitung einer entsprechenden Eingabe wie bei einem Herrenkommers gewesen. Auch der Stadtv. Obft nehmen, es müsse vielmehr dazu rathen, bei Afford Shor, Leege, Mohr und Rein gewählt. Eine weitere bollhabe die Heze mitgemacht. In energischen Worten weist Genoffe abreben den guten Glauben beiseite au lajien 30gene Wahl betraf die Delegirten zum Gewerkschaftskartell und wurden Obst derartige Unterſtellungen zurück. Er betont abermals, daß und lieber genaue Vereinbarungen zu treffen, als solche Schor und Mohr gewählt. Im Anschluſſe hieran eine solche Betition gar keinen Erfolg habe, indem er die Aus- bei denen die Höhe des Kostgeldes möglichst au berüd wurden die Geschäftspraktiken des Fuhrherrn stoppe einer scharfen führung dieses amtlichen Blattes zitirt. Angeregt wurde sichtigen sei. Kritik unterzogen. Wie mitgetheilt wurde, werden den dort be eine Beschwerde beim Minister des Innern. Die Anlegung der Stampe der elektrischen Hochbahn auf Schöneberger Ge- Wagner, der Inhaber des Etablissements Ballhaus", hatte seinen Berschulden treffe oder nicht, Beträge von 5 bis zu 20 M. vom Trunkenheit als Entlassungsgrund. Der Restaurateur schäftigten Kutschern für abhanden gekommene oder beschädigte Geräthschaften ohne Rücksicht darauf, ob die betroffenen Kutscher ein biet wurde lebhaft erörtert. Von allen Seiten protestirte man Portier N. entlassen, weil dieser betrunken war. N. verklagte ihn gegen eine berartige Ausführung und überwies schließlich die darauf beim Gewerbegericht und verlangte 65 M. als Ent- Lohne in Abzug gebracht. Mit einer dringenden Ermahnung, fich Die Wahl eines befoldeten Stadtbaurathes schädigung. Es wurden mehrere Beugen vernommen. Ihre Aus- im eigensten Interesse der bestehenden Organisation, dem Verbande erfolgte mit 34 bon 46 abgegebenen Stimmen. Gewählt fagen stimmten darin überein, daß der Kläger nur angeheitert ge- anzuschließen, wurde die Versammlung mit einem Hoch auf diesen wurde Stadt- Bauinspektor Gerlach Köln. In der Angelegen- wesen sei. Die Kammer VI unter dem Vorsitz des Gewerberichters geschlossen. id odda In der Angelegen- Krause verurtheilte dann den Beklagten nach dem Klageantrage mit Rigdorf. Eine öffentliche Maurerversammlung, die sich eines heit betreffend die Festlegung der Fluchtlinie der verlängerten Gothen- folgender Begründung: Truntenheit sei ein Grund zur sofortigen guten Befuches erfreute, tagte am 1. Dezember in Klemke's Lokal. ſtraße verlangt Gen. Ma fuch die endliche Regulirung der Torgauer Entlassung nur in solchen Fällen, wo sie den Arbeiter unfähig mache, Reichstags- Abgeordneter Fris 8ubeil referirte. Redner gab ein straße, welche sich in einem trostlosen Zustande befindet. Sehr er die Arbeit fortzusetzen. Der Kläger sei aber nach dem Ergebnis der interessantes geschichtliches Bild über die politische sowie gewerkschaft, regt ging es bei der Forderung der Stellen von drei Oberlehrern, Beweiserhebung blos angeheitert gewesen und habe in diesem Zu- liche Bewegung in England und folgerte namentlich aus der eines Zeichenlehrers und eines Gesanglehrers für das Reform- stande gymnasium zu. Obst erklärt, die Forderung bewilligen zu wollen, Anders wie N. ging es dem Hausdiener J., der gegen den Hotelier Organisationen dem Unternehmerthum Trotz bieten könne. Die gymnasium zu. Obst erklärt, die Forderung bewilligen zu wollen, ftande seinen Dienst als Ballhausportier weiter verrichten können. letzteren, daß die deutsche Arbeiterschaft nur in starken zentralistischen verlangt aber dringend die Abhilfe von Mißständen in den Volksschulen. Bürgermeister Gerhardt erklärt unter Zustimmung der Birkholz flagte und ebenfalls eine Lohnentschädigung verlangte. Der Ausführungen des Referenten, der ferner die angekündigte Versammlung, es fehle jede fachliche Grundlage, derartige Vorwürfe betrunken" von einem Gange ins Hotel zurück gekommen. J. wurde Zollpolitik einer beißenden Kritik unterzog, wurden mit lebhaftem vom Betlagten gegen ihn aufgerufene Zeuge fagte aus, er fei„ total Zuchthaus Vorlage und die feitens der Regierung beliebte au erheben fet ſchon ſehr viel für die Schulen gethan und auch mit ſeiner Klage abgewiesen, weil er unfähig gewesen sei, die Arbeit Beifall aufgenommen. Von einer Distuifion über den gehörten später werde man den Boltsschulen Fürsorge angedeihen laffen. Nachdem noch verschiedene Redner die Ausführungen unseres Ge- fortzusetzen, Vortrag wurde abgesehen, während erk und Grodesti die Intereffelosigkeit eines großen Theils der Kollegen rügten. Hierauf nossen bekämpft hatten, gelangte die Magistrats- Vorlage zur Annahme. erledigte die Versammlung die Wahlen zum Gewerkschafts- Kartell; es wurden gewählt Wilhelm hüter, Biethenstr. 70 und August Rubich, Hermannstr. 230. Mit einem begeisterten Hoch auf das Gedeihen der Organisation schloß alsdann die Versammlung.
Sache ihrer Wichtigkeit wegen einem Ausschuß von neun Bersonen.
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Gerichts- Beitung.
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Briefkasten der Redaktion.
Witterungsübersicht vom 6. Dezember 1898, morgeus 8 1hr.
Zur Ermordung des Handelsmannes W. Nühle wird jetzt Mit welchem Eifer die Staatsanwaltschaft in der Zucht: weiter gemeldet, daß bei der Spandauer Polizei ein Hammer ein- haus- Aera fich des Streitbrecherthums annimmt, erhellt geliefert worden ist, der am 1. d. M. einige hundert Meter von der aus einer am Ziel vorbeigeschossenen Anklage, die am Dienstag den Mordstelle nach Schwanenkrug zu gefunden worden ist. Es ist dies Maurer August Hofmann vor die vierte Straffammer des ein sogenannter Sensenhammer mit etwa 15 Zentimeter langem Landgerichts I führte. Hofmann wurde beschuldigt, es unterStiel. Möglicherweise hat dieser dem noch nicht ermittelten Thäter nommen zu haben, den Maurer Richard Ihnenfeld durch Die juristische Sprechstunde wird Dienstags, Donnerstags und als Mordwaffe gedient. In der Bekanntmachung der Staatsanwalt Röthigung zu bestimmen, der Streitfasse" der Maurer einen Freitags abends von 7 bis 8 1hr abgehalten. N. Walther. Ein von Ihnen herrührendes Manuskript, das an die schaft beim Landgericht II Berlin ist übrigens die Zeit des Mordes unberechtigten Vermögensvortheil zuzuwenden beziv. an Vereinen Tag später angegeben worden. Rühle wurde bekanntlich schon abredungen zur Erzielung befferer Lohn- und Arbeitsbedingungen von Ihnen angegebene Adresse geschickt ward, kam als unbestellbar zurück. am Dienstag, den 29. November, abends ermordet, während es in theilzunehmen. Der Angeklagte arbeitete im September auf dem Wir bitten Sie, es bei dem Redaktionssekretär abzuholen. R. S. 100. Ein Reichstags: Abgeordneter der sikt, wird erst entlassen, dem amtlichen Säulenanschlage heißt, daß die That wahrscheinlich Neubau Frankfurter Allee 117a und vertrat die dort arbeitenden wenn er seine Strafe verbüßt hat. in der Zeit von 9,45 bis 10,30 Uhr am 30. November ausgeführt Maurer , auch war ihm die Kontrolle über die neu in Arbeit tretenden worden sei. Maurer übertragen worden. Als am 8. September der Maurer Ihnenfeld in Arbeit tam, verlangte ihm der Angeklagte in braver PflichtDie Nachforschungen wegen der großen Brände im kgl. erfüllung seine Streiffarte ab, er konnte aber nur eine solche pro Fenerwerks- Laboratorium sollen ergeben haben, daß zweifellos 1898 vorlegen. Der Angeklagte soll aber auch die für 1897 gefordert in beiden Fällen Brandstiftung vorliegt. Die Havelinsel Eiswerder, und als solche nicht vorgelegt werden konnte, dem Ihnenfeld aufauf welcher das umfangreiche, aus ungefähr 100 einzelnen Wert gegeben haben, sich für 16,50 m, eine solche zu lösen. Der Anstattgebäuden bestehende Fabriketablissement belegen ist, ist nur von geklagte soll dabei ferner den übrigen Maurern zugerufen haben: einer fleinen Zahl von Beamten bewohnt; nachts sind vier Wächter" Der hat überhaupt keine Streiffarte, das ist ja ein richtiger Streif- Swinemde. im Dienst. Wegen der Gefährlichkeit des Betriebes, bei dem koloffale brecher!" Ferner soll der Angeklagte dem Ihnenfeld gesagt haben, daß Samburg Berlin Mengen Zündstoff verarbeitet werden, beobachtet man die erdent- die übrigen 60 Maurer sofort die Arbeit niederlegen würden, wenn Wiesbaden 771 S lichsten Vorsichtsmaßregeln. Sehr wahrscheinlich ist, daß der Brand - er den Bauplag nicht wieder verließe. J. hat dann auch die München 772 Stifter Nachts auf dem Wasserwege nach der Insel gelangt ist; die Arbeit wieder aufgegeben, um, wie er im gestrigen Termin befundete, Wien 774 S Brände sind früh Morgens entdeckt worden, also zu einer Zeit, wo der Gefahr zu entgehen, am Abend verhauen zu werden. Der An- Wetter Prognose für Mittwoch, den 7. Dezember 1898. der Betrieb noch nicht begonnen hatte. Zur Bewachung des geklagte bestritt, die Absicht gehabt zu haben, den J. durch Drohung Mild und zeitweise heiter, vielfach nebelig bei mäßigen südwestlichen Etablissements sind neuerdings umfassende Maßnahmen von der in die Organisation hinein zu nöthigen. Das sei ja auch ganz über- Winden. Keine erheblichen Niederschläge. Direktion verfügt worden, flüssig gewesen, da J. laut Quittung pro 1898 der Organisation an
Stationen
Barometers
Wind
richtung
Windstärke
Wetter
Temp. n. G.
5° 4° R.
Stationen
Barometer=
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Wind
richtung
. n. G.
ON 16° C.= 4° N.
767 SSW 3Dunst 767 SSW 4 bedeckt 769 SS 2wolfent 2 bedeckt 2 heiter 2Nebel
6 Haparanda 756 6 Petersburg 2 Cort 6 Aberdeen -3 Paris
2 heiter 15 756 23523 51voltig 751 45lb.bed. 770S
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