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Br. 292. 15. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblaff. Mittwoch, 14. Dezember 1898.

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Gewerbe- Aufsicht im Deutschen Reiche. vorrichtungen, Maschinen und Geräthschaften ſo einzurichten und zu

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sichtsgebiet, in dem die§§ 120a- 120e der Gewerbe Ordnung Geltung haben sollen, welche fordern, die Arbeitsräume, Betriebs­Erst jetzt, wo das Jahr 1898 bald zu Ende geht, erscheinen die gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter Amtlichen Mittheilungen aus den Jahresberichten geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet. Diefe der Gewerbe- Aufsichtsbeamten für 1897", die im Bestimmungen würden sich auf alle gewerblichen Anlagen erstrecken Reichsamt des Innern zusammengestellt werden. Sonst( nur mit Ausnahme des Bergbaues, der Apotheken und der Handels­kommen fie im Oktober diesmal mit einer Verspätung, die gleich geschäfte), auch würden sämmtliche Handelswerkbetriebe da fam ein Kennzeichen der Vernachlässigung ist, deren sich der Arbeiter- durch der Gewerbe- Aufsicht unterstellt sein, wenn nicht dieses 1891 erlassene schuß zu erfreuen hat. Auch der Umfang der Auszüge ist Gesez jezt nach 7 Jahren gerade an wichtigen Punkten noch geringer geworden, von 722 Seiten im Jahre 1895 und 636 im immer nicht in traft getreten wäre! Es werden nämlich Jahre 1896 fant er 1897 auf 437 Seiten herab. Während unsere im§ 154 die Bestimmungen der§§ 135 bis 139 b bedeutend ein­Fraktion es als berechtigten Wunsch der Arbeiter erklärte, daß die geschränkt.( Der§ 139 b bezieht sich auf die Gewerbe- Aufsicht, die den Landtagen vorzulegenden Berichte im Original oder nur wenig anderen auf die Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Arbeitern zufammengezogen dem Reichstage überreicht werden, hält es die und Arbeiterinnen in Fabriken.)§ 154 Abfaz 2 spricht mur von Aera Posadowsky für angebracht, noch weniger Hüttenwerken, 3immerplägen und andern Bauhöfen, zu bieten, wie es unter Herrn von Bötticher Werften sowie solchen Ziegeleien, über Tage be­üblich war. triebenen Brüchen und Gruben, welche nicht blos bor­übergehend oder in geringem Umfange betrieben werden.

waltungsbehörde endgiltig zu entscheiden hat. Meiſt iſt dabei zu Hierdurch entstehen oft Streitigkeiten, welche die höhere Ver­Ungunsten der in Feldziegeleien u. dgl. thätigen Arbeiter der Betrieb als nur in geringem Umfange vorhanden erklärt worden, und selbst­verständlich nicht nach einheitlichen im ganzen Reiche geltenden Grundfäßen. Außerdem aber ist das Baugewerbe noch immer so gut wie vogelfrei, denn nur Zimmerpläge und andere Bauhöfe", nicht aber eigentliche Hochbauten und Tiefbanten fallen unter die schützenden Bestimmungen! Als Zimmerplätze und Bauhöfe" gelten nur die umschlossenen Pläge, in welchen auf eine gewisse Dauer berechnete und in den Kreis der Zimmermanns­arbeiten fallende Einrichtungen zur Bearbeitung der für Hochbauten bestimmten Materialien, sowie überhaupt zur Vorbereitung von Bauarbeiten getroffen sind".

Nur einem einzigen von unserer Seite hier und im Reichstage wiederholt ausgesprochenen Verlangen ist Rechnung getragen, daß nämlich eine zifferumäßige lebersicht über die der Gewerbe- Aufsicht unterstehenden Anlagen gegeben wird. Während Baden, Bayern , Sachfen, Württemberg u. a. schon lange diese doch selbst­verständliche Rechnungslegung bieten, hatte Preußen auch in diesem Jahre dieselbe nicht gegeben. Der Reichsbericht brachte sie im vorigen Jahre für das ganze Reichsgebiet zum ersten Male, allerdings in unvollkommener Weise; auch diesmal ist sie nur mangelhaft. Aller­dings liegt hier das Verschulden nicht beim Reichsanit des Junern, sondern bei Preußen und Sachsen- Koburg- Gotha, die sich noch immer nicht dazu aufraffen können, genau mitzutheilen, wie viel Gewerbe­betriebe innerhalb ihrer Grenzpfähle der Gewerbe- Aufsicht unter­stehen. Und nur wenn diese Ziffer bekannt ist, kann ja beurtheilt werden, welche Bedeutung die Zahl der revidirten Betriebe hat. Daß die Gewerbe- Aufsicht nur wie ein Stiefkind vom Staate behandelt wird, geht daraus hervor, daß die Zahl der revidirten Betriebe nur einen fleinen Bruchtheil der revisionspflichtigen nur auf Werkstätten, in welchen durch elementare raft § 154 Absaz 3 beschränkt die Bestimmungen der§§ 135-139b ausmacht. ( Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität u. f. 1.) bewegte Triebwerke nicht blos vorübergehend zur Verwendung tommen. Diese Bestimmung tritt aber erst durch kaiserlihe Verordnung in fraft nicht gekommen! und bis jetzt ist jene noch immer

Der Reichsbericht hat, da für Sachsen- Koburg- Gotha die An­gaben über die Zahl der erwachsenen Arbeiter fehlen, keine Zu­fammenzählung der aus den einzelnen Bundesstaaten mitgetheilten Ziffern vorgenommen. Das Gesammtbild wird aber nicht wesentlich beeinträchtigt, wenn für Sachsen- Koburg- Gotha die Reichs- Durch­schnittsziffer eingesetzt wird. Judem dies von uns gemacht wurde, fanden wir, daß im Reiche 268 003 Anlagen der Gewerbe- Aufsicht unterstehen, in denen in runder Summe 3834,000 Arbeiter be­schäftigt sind. 834.000

Die amtliche Zusammenstellung ergiebt, daß 1897 im Reiche 80 507 Anlagen mit 3 144 289 Arbeitern revidirt wurden, mithin nur 30 pCt. der Aulagen mit 82,1 pct. der Arbeiter. 1896 waren 207 913 Anlagen vorhanden, von denen 71 107 = 34 pet. revidirt wurden.

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dieselben ihrem Umfange nach als gewerbliche Anlagen zu betrachten sind, was im Zweifel angenommen werden soll, wenn die Zahl der an der Betriebsstätte beschäftigten Personen mindestens 5 beträgt; d) sämmtliche Anlagen, in denen junge Leute unter 16 Jahren als Lehrlinge oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, unter Ausschluß der Werkstätten der Handwerker.

In mehreren Regierungsbezirken werden auch land­wirthschaftliche Nebenbetriebe besichtigt, auch wenn sie ihrer Natur nach nicht unter die Bestimmungen der Gewerbe­Ordnung fallen, neuerdings alle Bäckereie it. Im Königreich Bayern sind beinahe sämmtliche handwerksmäßige Betriebe in die Listen der Gewerbe­Aufsicht aufgenommen.

Jm Königreich Sachsen sind dagegen nur aufgenommen gewerbliche Anlagen, welche mit elementarer Kraft be­trieben werden, nach§ 16 der Gewerbe- Ordnung einer Genehmigung unterliegen oder unter die Bestimmungen der§§ 154 Abs. 2 und 154a der Gewerbe- Ordnung fallen; andere Anlagen werden dagegen nur insofern berücksichtigt, als in denselben mindestens 10 Arbeiter beschäftigt werden.

Auch im Großherzogthum Oldenburg sowie dem Fürstenthum Reuß ä. L. sind von den Betrieben ohue elementare Kraft mur größere nach Maß­gabe der Anzahl der beschäftigten( 10 bezw. 20) Arbeiter berücksichtigt.

In anderen Bezirken, den Großherzogthümern Hessen , Mecklenburg- Schwerin und Streliz, Sachfena Weimar sind Bäckereien, Buchdruckereien, Zigarren­machereien und andere Anlagen mitgezählt, für welche auf grund des§ 120e der Gewerbe- Ordnung durch den Bundes­rath besondere Vorschriften erlassen worden sind, außer diesen im Großherzogthum Sachsen- Meiningen noch Betriebe von mehr hats industriellem Charakter.

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In Elsaß Lothringen ist die Erhebung auf sämmt liche Betriebe ausgedehnt worden, welche mechanische Krast oder mindestens einen gewerblichen Arbeiter ständig oder zeit­weilig verwenden."

Man sieht, die Grenzen der Gewerbe- Aufsicht sind derart ver­schieden ausgedehnt, daß die in Bayern so außerordentlich große Anzahl der auf einen Beamten fallenden Betriebe erklärt wird, während es andererseits als keine besondere Leistung aufzufassen ist, daß im Königreich Sachsen fast die zehnfache Ziffer der Anlagen revidirt wurde wie in Bayern ( 82,2 gegen 8,7 pct.), da Sachsen die Grenzen der Gewerbe- Aufsicht am allerengsten zicht. Ganz willtür­lich wird auch festgesetzt, ob 10 oder 20 Arbeiter einen größeren Betrieb ausmachen.

An stelle dieses§ 154 Abfag 3 ist jetzt noch der§ 154 Absatz 2 der Gewerbe- Ordnung von 1883 in fraft, welcher mir von einer regelmäßigen Benuzung von Dampftraft, fowie von Hütten, Bauhöfen und Werften" spricht, demnach die­jenigen Betriebe, welche Wind, Wasser, Gas, Luft, Glet trizität u. f. w. benüßen, ausschließt! Dabei werden immer Hier sind dringend einheitliche Vorschriften für das zahlreicher die Betriebe, welche sich an elettrische Leitungen Reich am Plazze. Sie ließen sich mit einem Schlage schaffen, und anschließen lassen oder Gasmotoren gebrauchen und dadurch vielen Arbeitern würde dann auch der so lang vorenthaltene Schuz frei werden von der ihnen so lästigen Kontrolle. während kleinere zu theil werden, wenn mun endlich die§ 154, Absatz 3 und 4 in kraft Betriebe mit Dampffraft ihr unterliegen! Welcher durch nichts treten würden. Daß eine diesbezügliche kaiserliche Ver= Da 1897 der größeren Zahl der nicht revidirten Betriebe gerechtfertigter Wirrwarr! ordnung noch inner nicht erschienen ist, beweist am besten ( 70 pet.) die kleinere der beschäftigten Arbeiter entspricht( 17,9 pet.), so§ 154 Absatz 4 besagt, daß die§§ 135 bis 139b auch auf den Stillstand der kaiserlich- deutschen Sozialreform; daß man aber ergiebt sich hieraus, daß es gerade die kleineren und mittleren andere Werkstätten sowie auf Bauten ausgedehnt werden nun gar noch durch richterliche Auslegung und Verwaltungsvorschriften Betriebe find, welche nicht revidirt wurden. Wie nothwendig aber können, wenn eine faiserliche Verordnung dies bestimmt, die Grenzen der bestehenden Gewerbe- Aufsicht zu verengeru auch diese die Revision brauchen, wie gerade der mit geringerem aber auch diese kaiserliche Verordnung ist bis jetzt nicht er sich bemüht, zeigt, auf welchen Tiefstand der deutsche Arbeiterschutz Gewinn arbeitende Kleinunternehmer sich ängstlich vor den Ausgaben schienen, nur die Verordnung über die Konfettions Werkstätten. heruntergebracht werden soll. hütet, welche die Beschaffung genügender Mengen Luft und Licht Werden durch diesen Stillstand der Sozialreform seit 1891 und Sauberkeit, wie von Schutzvorrichtungen erfordert, das be- die Absichten des Gesetzes durchkreuzt, so auch durch die verschieden

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kommen die 689 611 Arbeiter, deren 187 496 Werkstätten im ver- artige Auslegung der in kraft getretenen Bestimmungen. Die IX. Landesversammlung der Sozialdemokratie Badens.

worden mit 176 692 Arbeitern

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gangenen Jahre kein Aufsichtsbeamter betrat, leider nur zu§§ 134 bis 139 a handeln nämlich mir von Fabriken. Was aber gründlich zu spüren, ist eine Fabrit? Darüber sagt die Gewerbe- Ordnung nichts, sic Offenburg , 11. Dezember. Auf die einzelnen Bundesstaaten vertheilt sich die Häufig- spricht nur in den§§ 134, 134a- h von Fabriken, in Der heute hier zusammengetretenen Landesversammlung war feit der Revisionen sehr ungleich. 1897 wurden in Preußen welchen in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt am Sonnabend eine Besprechung vorausgegangen, in welcher der Boden 44 008 Anlagen revidirt 34,7 pct.( im Jahre vorher nur 36 686 werden". für die Verhandlung des wichtigsten Punktes der Tagesordnung: Anlagen 31 pCt.), in denen 1925 986 Arbeiter= 91,7 pct. Der Begriff Fabrit aber wird nicht erörtert; zweifelhafte Berlegung des Volksfreunds" von Offenburg nach Karlsruhe ( 1896: 71 pt.) beschäftigt waren. In Bayern sind 7938 An- Fälle unterliegen der richterlichen Entscheidung, sodaß also auch und tägliches Erscheinen desselben, geebnet wurde. lagen, das sind nur 8,7 pCt. der vorhandenen, revidirt hier die verschiedenartigsten Zustände, je nach der richterlichen Ent- Das Bureau der Landesversammlung bildeten Reichstags­40,6 pct.( 1896: 18 pCt. der scheidung herrschen. Das Unfallversicherungs- Gesetz Abgeordneter Drees bach aus Mannheim als Vorsigender, Krohn Anlagen und 44 pct. der Arbeiter), im Königreich Sachsen rechnet als Fabriken diejenigen Betriebe, in welchen die Be- ans Konstanz , Opificius aus Pforzheim und wittig aus 14 294 Anlagen 82,2 pet. mit 449 249 Arbeitern 93,6 pt. arbeitung und Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig aus Mannheim als Schriftführer 2c. Der Parteivorstand in Berlin war ( 1896: 78 pct. der Anlagen und 92 pCt. der Arbeiter); im König - geführt wird und in welchen zu diesem Zwecke entiveder, min- durch Gerisch, die Landesorganisation der Sozialdemokratie reich Württemberg 3457 Anlagen 50,7 pct. mit 107 607 Ar- bestens drei zu versichernde Personen unter gleichzeitiger Württembergs durch Fischer aus Stuttgart vertreten. Die Tages­beitern 79,7 pct.( 1896: 55 pCt. der Anlagen mit 72 pet. der Verwendung von Dampfteifeln, oder durch elementare ordnung umfaßte den Geschäftsbericht des Landesvorstandes, den Arbeiter), in Baden 2127 Anlagen 35,5 pet. mit 102 738 gleich Straft bewegten Triebwerken, oder ohne eine solche mindestens Bericht vom Parteiverlag des Volksfreunds", die Angelegenheit der 64,6 pct.( 1896: 29 pCt. der Anlagen und 63 pCt. der Arbeiter.) zehn zu versichernde Personen regelmäßig beschäftigt find"; Verlegung des letzteren, den Bericht der Landtagsfraktion und die Diese Verschiedenheit erklärt sich aus der in den verschiedenen Eine Unterscheidung zwischen Fabrik und Hand Stellung zu den nächsten Landtagswahlen. Bundesstaaten ungleichen Zahl der Aufsichtsbeamten. wert zu treffen, ist, wie schon die Motive zum Haftpflichtgesetz vom Der Geschäftsbericht der Landesorganisation Im ganzen waren 1897 284 Beamte vorhanden, welche 268 003 An- 7. Juni 1871 hervorhoben, unmöglich; die in früheren Zeiten ist der Hauptsache nach im Vorwärts" bereits mitgetheilt worden. lagen mit 3,8 Millionen Arbeitern zu revidiren hatten; mithin tam geltenden Unterschiede treffen bei den fortdauernden Aenderungen in Der Vorsitzende der Landesorganisation, ang aus Freiburg , kon­durchschnittlich 1 Beamter auf 944 Anlagen mit 13 500 Ar- der Einrichtung der Betriebe, den Herstellungsmitteln u. f. w., nicht statirt in seiner mündlichen Ergänzung des gedruckt vorliegenden beitern, eine Ziffer, die schon deutlich genug zeigt, mehr zu. Auch die Entscheidungen des te i chsgerichts erflären, Berichts, daß die durch die sogenannte Zuchthaus- Vorlage daß es den Beamten unmöglich ist, jeden Betrieb daß die Beantwortung der Frage, ob eine Fabrik vorliege, von der drohende Knebelung des Koalitionsrechtes Koalitionsrechtes der Arbeiterschaft jährlich auch nutr einmal zu besichtigen, ganz abgesehen speziellen Gestaltung des Einzelfalles abhänge. Nur bei zum theil einen namhaften Aufschwung der gewerkschaft­davon, daß es bei vielen Betrieben nothwendig ist, jährlich ipielsweise nimmt es an, daß das Vorhandensein einer Fabrit lichen Bewegung in Baden zur Folge gehabt hat. Auch die zwei, drei und mehrmal die Besichtigung vorzunehmen, was ja aus dem Geschäftsumfang, der Massenproduktion, der großen Zahl Organisation in Parteivereinen hat im Lande erhebliche Fortschritte auch zum theil geschah( 1897 bei 13826= 17 pet. der revidirten der beschäftigten Arbeiter und aus der Anwendung des Dampfes ge- insofern gemacht, als die Zahl der Mitgliedschaften um etwa 10 an Betriebe). folgert werden könne. gewachsen ist. Dazu kommt noch, daß die Anlagen ja keineswegs stets dicht Seitdem aber Stumm der Allmächtige blies und die Sozial- In der Diskussion wird der gedruckte Geschäftsbericht des Landes­bei einander sich befinden, wie dies in großen Industrie- Orten der reform in alle Winde flog, machte sich das Bestreben bemerkbar, vorstandes zum theil einer sehr abfälligen Stritik unterzogen, ins­Fall ist. Vielfach sind die Aufsichtsbezirke so ausgedehnt, daß der den Begriff Fabrit möglichst einzuschränken besondere hinsichtlich seiner formellen Abfassung und des Kassen­Beamte halbe Tage lang mit der Eisenbahn und dem Wagen zu und so große Gebiete des gewerblichen Lebens berichtes. Zur Nachprüfung desselben wird eine Kommission von fahren hat, ehe er von einer der Anlagen zur anderen kommt. Sem Schutze auch der Gewerbe Aufsicht zu entdrei Mitgliedern gewählt. Die Herausgabe eines Volks= Außerdem wird ein nicht geringer Theil der Arbeitszeit der Beamten ziehen. talenders zu möglichst billigem Preise wird mit großer Mehrheit durch schriftliche Arbeiten( Gutachten 2c.) in Anspruch ge­beschlossen. nommen, und zwar, wie die Beamten flagert, in übermäßiger Weise. Die Abrechnung vom Verlag des am 1. April in das Eigen­Im Königreich Preußen waren 189 Beamte( einschließlich thum der Partei übergegangenen, Volksfreunds" weist für der Assistenten) vorhanden, von denen jeder durchschnittlich 671 An­die Zeit von 1. April bis 30. November einen Gewinn von 750 M. nach. lagen zu revidireu hatte. In Bayern dagegen kommen auf jeden Die Abführung der Abonnementsgelder der Zeitungsfilialen wird der 15 Beamten nicht weniger als 6114 Anlagen, also das neun als eine sehr befriedigende bezeichnet. Direkte Verluste waren bisher fache! Jeder der 33 sächsischen Beamten( neben denen noch nur in Höhe von 33 M. zu verzeichnen. Das Gesammtergebniß der außerdem 5 chemische Sachverständige thätig sind) hat 526 Anlagen unter sich, jeder der 6 württembergischen Be­gezogen werden muß, daß der Volksfreund" in der Berichtsperiode amten schon 1129 Anlagen, jeder der 4 badischen 1553 Anlagen, von Prozessen jeder Art verschont geblieben ist. Verschiedene während auf die 32 Beamten der übrigen Bundesstaaten Versuche, besonders von seiten der Militärbehörden, strafrechtliche je 596 Anlagen kommen. Schritte gegen die Redaktion des Blattes einzuleiten, mißlangen, und auch gegenwärtig ist in dieser Hinsicht kein Grund zu Befürchtungen vorhanden. Der Abonnentenstand hat sich während der 8 Monate von etwa 4700 auf 5800, also um rund 1000, gehoben. Mit dem Ver­triebe des Blattes im Lande sind 48 Filialen beschäftigt.

Diese Verschiedenheit erklärt sich nicht nur daraus, daß einzelne Bundesstaaten viel zu geringe Beträge für die Gewerbe- Aufsicht verwenden, sondern weit mehr noch aus dem Umstande, daß die Abgrenzung des Umfangs der Gewerbe Aufsicht in den einzelnen Bundesstaaten bedeutend von einander abweicht. Es herrscht dabei eine Willkür und Zerfahrenheit, wie sie für eine Reichs­institution unmöglich sein müßte, wenn nicht das partikularistische Kukutsei in die Reichs- Gewerbe- Ordnung gelegt worden wäre. Der §189b der Reichs- Gewerbe- Ordnung überträgt nämlich die Gewerbe­Aufsicht auf Beamte, die von den Landesregierungen zu er­nennen find. Unsere Fraktion beantragte 1890 bei Berathung der Gewerbenovelle, diese Aufgabe dem Reiche zn überlassen; das aber wurde als ein Eingriff in die Rechte der Bundesstaaten erklärt, und so sind wir den glücklich zu einem Kuddelmuddel von Be­stimmungen für die Gewerbe- Aufsicht gekommen, welche an Verworrenheit nichts zu wünschen übrig lassen. Vermehrt wird der Wirrwarr noch dadurch, daß die Gewerbe- Ordnung selber keine klare Bestimmung darüber giebt, wie weit oder wie eng die Grenzen der Gewerbe­Aufsicht gezogen sind.

Ueberblicken wir einmal ihre Aufgaben! Sie hat die Inne­haltung der Vorschriften über die Sonntagsruhe zu überwachen im Betriebe von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs- Anstalten, Brüchen und Gruben von Hüttenwerken, Fabriken und Werkstätten, von Zimmerplägen und anderen Bauhöfen, von Werften und Ziegeleien, sowie bei Bauten aller Art. Noch weiter umfassend ist das Auf­

So ist in diesem Jahre zuerst vom Hamburger Oberlandes­gericht, dann auch vom Reichsgericht entschieden worden, daß als Fabrik nur diejenige Betriebsstätte zu betrachten sei, in der Theil arbeit herrsche; wo aber ein und derselbe Arbeiter ein Stück Arbeit fertig stelle, dort sei ein Handwerk vorliegend.

Welch' salomonische Weisheit! Wenn also eine Zigarrenfabrit mit hunderten von Arbeitern sich von den durch die Gewerbe­Ordnung auferlegten Verpflichtungen frei machen will, braucht sie Abrechnung ist durchaus zufriedenstellend, wobei allerdings in betracht nur jegliche Theilarbeit abzuschaffen und von einem Arbeiter die Zigarre vom Wickel bis zum Deckblatt herstellen zu lassen. Das würde dem Fabrikanten keinen technischen Schaden bringen und den Arbeiter so gut wie schußlos machen!

Die Folge dieses Wirrwarrs, der in bezug auf die Aus­dehnung der Gewerbe- Aufsicht herricht, ist, daß in den einzelnen Bundesstaaten den Beamten ganz verschieden große Kreise von Betrieben zur Beaufsichtigung unterstehen und infolge dessen der Arbeiterschutz im Deutschen Reiche eine bunte Musterkarte von Maßnahmen aufweist.

Der Reichsbericht sagt hierüber:

Die Revision der Geschäftsabrechnung durch drei Beauftragte, darunter Gerisch, gab zu feinen Aussetzungen Anlaß. Der Antrag auf Decharge Ertheilung an den Inhaber des Verlags wurde mit allen gegen 1 Stimme angenommen.

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Nach den von einzelnen Bundesregierungen und Aufsichts­beamten gegebenen Erläuterungen walten Verschiedenheiten in der Fendrich aus Offenburg referirte dann über die beabsichtigte Aufstellung( der Listen) besonders hinsichtlich der nach§ 16 der Verlegung des Volksfreunds" von Offenburg Gewerbe- Ordnung genehmigungspflichtigen Anlagen nach Karlsruhe . Die Nothwendigkeit derselben habe sich als ( Schießpulverfabriken u. f. w) und der handwerksmäßigen unabweisbar herausgestellt. Der Aufschwung, den das Blatt seit Betriebe vor. Als revisionspflichtig find im König - seiner Ueberführung in Partei- Eigenthum genommen, sei eine sichere reich Preußen bisher folgende Betriebe angesehen worden: Basis für den Plan der Verlegung. Die Gründe gegen die Ver­a) sämmtliche Anlagen, die unter§ 16 der G.-O. fallen; b) sämmtliche Legung seien durchaus hinfällig. Wenn man einen ernsten Konflikt Anlagen, in welchen mit mechanischen oder durch thierische innerhalb der badischen Partei vermeiden wolle, müsse man den Kräfte betriebenen Motoren, als Dampf, Heißluft oder Gastrafts langjährigen Wunsch der Karlsruher und Pforzheimer endlich er­Maschinen, Wasserrädern und Turbinen, Windmühlen , Pferde- füllen.

göpeln u. 1. w. gearbeitet wird; c) Anlagen mit Arbeits- Adolf Geck , der Drucker des Volfsfreunds", erklärt sich be­maschinen, die durch Menschenkraft betrieben werden, reit, die Herstellung des Blattes in Karlsruhe in einer eigenen wie Handwebstühle, Spulmaschinen, Spinnräder, Schleifsteine, Druderei zu übernehmen, wenn die Bedingungen des Vertrags, der Näh- und Strickmaschinen u. s. w., oder auch Anlagen ohne Maschinenbetrieb( z. B. Dampfbäckereien, Färbereien, Gelb gießereien), ferner Bergwerte, Brüche und Gruben, fo­weit sie nicht unter die Aufsicht der Bergbehörden fallen, wenn

zwischen ihm und der Partei am 5. März abgeschlossen worden ist. wonach ihm seiner Ansicht nach u. a. die Oberleitung der Redaktion verbleibt, eingehalten würden. Er bemängelt das von der Partei ge­troffene Arrangement, wonach Genosse Eugen Gec nomineller Ju