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Trehung des§ 149 der Gewerbe- Ordnung zu 5 M. Geldstrafe oder] zwei Tagen Haft. Da jenes Gesetz vom 6. August 1896 über Druck­chriften nichts heftimmt, wird Dylong das Straffammer- Urtheil im Wege der Revision anfechten.

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

An die Bauarbeiter Berlins und der Umgegend. Da die Einziehung der Sammelkarten nothwendig ist, ersuchen wir sämmt­Liefern. Alle diejenigen Karten, welche in bester Ordnung gefunden, liche Kollegen, dieselben spätestens den 27. d. M. im Bureau abzu­werden mit dem Jahres- Schlußstempel versehen. Wir ersuchen des­Halb die Kollegen, möglichst noch ihrer Pflicht nachzukommen. Zwischen Weihnachten und Neujahr wird nicht gesammelt. Die alten Karten sowie die neuen werden Anfang Januar wieder aus gegeben und hat jeder Deputirte für seinen Bau und die einzelnen Bahler für sich dieselben in Empfang zu nehmen. Die Lohnkommission. J. A.: W. Noack. Deutsches Reich .

Ausland.

Streit her beschäftigungslosen Gehilfen haben jezt sämmtlich aus Aus Antwerpen wird berichtet: Die vom letzten Schriftsetzer­wärts Arbeit gefunden. Es soll aber der Ausbruch eines neuen Schriftseter- Streits bevorstehen.

Soziales.

Tos

Der nunmehr ganz ins und schlugen auf ihn ein. blindlings in die Menge und verlegte den Arbeiter Wrede durch drei Gedränge gerathene Angeklagte feuerte hierauf mehrere Schüsse Schüsse erheblich. Die eine Kugel, die noch nicht entfernt werden fonnte, ging in die linke Schulter, die beiden anderen Kugeln trafen den rechten Arm. Der Verletzte ist 6 Wochen arbeitsunfähig ge= wesen. Der Staatsanwalt glaubte, daß hier wieder ein Fall vors liege, wo in unverantwortlicher Weise von einer Schußwaffe Gebrauch

Zu Mitgliedern der Kommission für Arbeiterstatistik sind gemacht worden sei. Da der Angeklagte nicht nur recht erhebliche vom Bundesrathe für die Dauer der neuen Legislaturperiode Verlegungen verursacht, sondern auch eine große Anzahl von Personen Innern Dr. v. Wo edtke, 2. der bayerische Ministerialdirektor aus, daß der Angeklagte, der ein ruhiger, anständiger Mann sei, sich des Reichstags ernannt worden: 1. der Direktor im Reichsamte des in Gefahr gebracht, so beantragte der Staatsanwalt acht Monate Gefängniß. Rechtsanwalt Lisser führte dagegen Ritter b. Herrmann, 3. der sächsische Geheime Nath Dr. Fischer, 4. der württembergische Ministerialdirektor im Stande der Nothwehr befunden habe, da er ohne jede Ver­b. Schid er, 5. der badische Ober- Regierungsrath und Vorstand anlassung in eine Schlägerei verwidelt und von einer Anzahl Ber der Fabrikinspektion Dr. Wörishoffer in Karlsruhe und 6. der ſonen, denen er als Einzelner gegenüberstand, bedroht worden sei. hessische Ministerialrath Braun in Darmstadt . Wenn er in seiner Bestürzung und Furcht die Nothwehr überschritten habe, so sei er doch für dieses Zuviel nicht strafbar. hof schloß sich dieser Ansicht an und sprach den Angeklagten frei.

Die Kommission besteht bekanntlich, abgesehen von dem durch den Reichskanzler zu ernennenden Vorsitzenden, aus 14 Mitgliedern, unter denen 7 durch den Reichstag gewählt werden. Mit den 6 vom Bundesrathe gewählten Mitgliedern würde also erst die Zahl 13 er Ueber die Aussperrung der Krefelder Weber sind wir nur reicht sein. Neben die 6 vom Bundesrathe gewählten tritt aber noch traft getretenen Bestimmungen des neuen Handelsgesetzbuches über Zur Frage der Rückwirkung der am 1. Januar 1898 in auf sehr dürftige Mittheilungen aus bürgerlichen Blättern angewiesen, ein ferneres Mitglied, welches der Reichskanzler aus den Beamten Handlungsgehilfen auf bestehende Dienstverträge da wir leider trotz mehrfacher Reklamationen von der Streikleitung des taiserlichen Statistischen Amtes ernennt. Es war dies bisher machen die" Bl. f. Rechtspfl." auf eine am 18. November ergangene teine nähere Information über den jetzigen Stand der Bewegung er der Direktor des Amtes selbst, Geh. Ober- Regierungsrath Dr. von Reichsgerichts- Entscheidung aufmerksam, die von weittragender Bes halten konnten. Ueber die geflogenen Verhandlungen wird berichtet, daß Scheel, der voraussichtlich auch für die Folgezeit der Kommission deutung ist, da sie die Rückwirkung grundsäßlich verneint. Das die städtische soziale Kommission wieder die Vermittelung aufgenommen angehören wird. hatte. Aus den Kreisen der Arbeiter wurden je zwei Vertreter der in Reichsgericht stellt sich zwar auf den Boden einer früheren Ent­Krefeld bestehenden Organisationen der Weber hinzugezogen. Die Eine anerkennenswerthe Maßnahme zum Schuße der Bau- scheidung, daß der Rückwirkungswille vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich Verhandlungen führten unter Leitung des Beigeordneten Dr. Bertram arbeiter hat die anhaltische Regierung getroffen. Aufgrund die Frage unentschieden, ob die erst am 1. Januar 1900 es erklärt zu sein braucht; läßt ferner des Gesetzes über die Polizeiverwaltung ist am 12. Dezember in fraft tretenden llebergangsbestimmungen Art. 170, 171 des Ein­unentschieden, best 1. Die Fabrikanten verpflichten sich, in den nächsten drei folgende landespolizeiliche Verordnung erlassen Monaten von ihrer Vereinbarung, unter Umständen Massen- us- worden: führungsesezes zum Bürgerlichen Gesetzbuch zur Lösung der Streitfrage Sperrungen vorzunehmen, keinen Gebrauch zu machen; die Weber § 1. Bei dem inneren Ausbau von Gebäuden, heranzuziehen seien. Indessen kommt es aus der Beurtheilung der berpflichten sich, in den nächsten drei Monaten in keinen Ausstand insbesondere bei Neubauten, dürfen während des Winter gesetzgeberischen Absicht bei der früheren Inkraftfeßung des 6. Ab­einzutreten. Halbjahres länger andauernde Arbeiten nicht vorgenommen schnitts des Handelsgesetzbuches und der Prüfung der Einzel­versetzt oder geschlossen sind, daß durch dieselben ein Luftzug Natur find oder gar bei Strafe gebieten oder verbieten und an deren werden, wenn nicht die Thür und Fensteröffnungen so bestimmungen dieses Abschnitts zu dem Ergebniß, daß die Rück­wirkung nur bei den Vorschriften gewollt sei, die mehr polizeilicher

zu folgenden Beschlüssen:

2. Es soll allgemein die zehnstündige Arbeitszeit in den mechani­fchen Webereien eingeführt werden. 3. Es soll in den nächsten drei Monaten eine Lohnliste für die Stoffwebereien aufgestellt und vereinbart werden. Die in der Kommission thätigen Stoffweber übernahmen es, in einer etwas später anberaumten Versammlung ihren Kollegen die Abmachungen zu empfehlen. Eine gewisse Kommission, aus Webern und Fabrikanten bestehend, soll über die innerhalb des Vierteljahres entstehenden Streitigkeiten gemeinsam verhandeln.

Eine kurze telegraphische Mittheilung, die wir am Dienstag

nicht stattfindet.

§ 2. In Räumen, in denen offene Rotsfeuer ohne voll- fofortiger Anwendung die Gesammtheit ein so hohes gesundheitliches ständige Ableitung der entstehenden Gase brennen, darf nicht oder sittliches Interesse hat, daß selbst das Bedenken der Ver­in denen gearbeitet wird, dicht abzuschließen und dürfen nur wie es namentlich bei§ 62 der Fall ist. In den sonstigen Vors gearbeitet werden. Solche Räume sind gegen andere Räume, legung bereits erworbener Vertragsrechte dagegen zurücktreten muß", vorübergehend von den die Koks torbe beaufsichtigenden Personen schriften dagegen und namentlich in der gesetzlichen Begrenzung der sogenannten Konkurrenzklausel in§ 75, welche zweifellos zwingendes § 3. Mit der Errichtung von Wohnhäusern und anderen Recht enthält, sieht das Reichsgericht rein privatrechtliche Normen,

betreten werden.

in

Lehte Nachrichten und Depeschen.

größeren Bauwerken im Hoch- und Liefbau barf niemals bei denen nicht mehr als eine bloße Möglichkeit, daß der dauert, da bei zwei Firmen die Arbeiter darauf bestehen, daß eine Bedürfnißanstalt möglichst abgelegen von der Straße auf dem dem Schlusse, daß die Rückwirkung zu verwerfen sei, weil die etwa als bis geschlossene zehnprozentige Lohnerhöhung eintritt. Damit ist die Mittheilung der bürgerlichen Blätter, daß der Streit beendet ist, unrichtig und Bauplatz errichtet ist; hiervon darf nur abgesehen werden, wenn sich bestehende Absicht des Gesetzgebers, in wohlerworbene Vertragsrechte wird der Kampf fortgesetzt. in der Nähe der Baustelle eine Bedürfnißanstalt befindet, deren Be- einzugreifen, keinen erkennbaren Ausdruck gefunden habe. Das Wolff'sche Depeschenbureau giebt von der mußung für die Bauarbeiter gesichert und von der Ortspolizeibehörde jetzigen Situation folgende Darstellung: Die Streitbewegung unter gestattet ist. den Webern ist größtentheils beigelegt. Die Fabrikausschüsse der Arbeiter haben beschlossen, morgen die Arbeiter aufzufordern, auf grund der Resolution, welche am Sonnabend gefaßt und von den Stofffabrikanten angenommen wurde, die Arbeit am nächsten Mittwoch wieder aufzunehmen. Nur die Weber der Firma Crahmer und Gobbers wollen ausständig bleiben. Heute, Dienstag Mittag bereits nahmen in 16 Firmen der Stoffbranche die Arbeiter in fleinen Trupps die Arbeit wieder auf.

Bei der Gewerbegerichtswahl in Rendsburg wurden die von den Gewerkschaften aufgestellten Kandidaten gewählt. Be­merkenswerth ist, daß in der Liste der Arbeitgeber nur zwei Wähler eingetragen waren, und somit die zu wählenden Kandidaten je zwei Stimmen erhielten.

erhielt der Bauarbeiter O. von der Straffammer in Lübeck eine Wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe: Ordnung Strafe von zwei Monaten, weil er einem Arbeitskollegen gegenüber die Bezeichnung Streitbrecher gebrauchte. Das Schöffengericht, die erste Instanz, hatte auf eine Gefängnißstrafe von einem Monat er Tannt. Künftig dürfte auch noch die Bezeichnung Arbeitswilliger als Beleidigung von deutschen Richtern aufgefaßt werden. Angesichts folcher Urtheile behauptet man noch, die Arbeiter besigen eine Koalitionsfreiheit.

bestraft.

§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 30 W. oder mit Haft bis zu 14 Tagen Beim Bau eines Fabrikschornsteins in Küstrin verlor der Maurer Jahn aus Frankfurt a. D. durch einen Sturz in die Tiefe sein Leben. Er saß auf einem Sigbrett, das an einem Tau befestigt war. Durch einen heftigen Wind soll das Tau durchscheuert wordensein, so daß es riß und Jahn herunterſtürzte.

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Arbeiter- Nifiko.

Gerichts- Beitung.

"

Breslau , 20. Dezember. ( B. H. ) Der Breslauer General­Anzeiger" berichtet: Als in der vergangenen Nacht der in der Zobten­straße wohnende Arbeiter Kelsch nach Hause zurückkehrte, fand er seine 28 Jahre alte Ehefrau erschossen als Leiche vor. Daneben lag, gleichfalls erschossen, der 20 Jahre alte Arbeiter Kirmes. Man nimmt an, daß es sich um eine Liebestragödie handelt und daß Kirmes im Einverständniß mit der Frau Kelsch erst diese und dann sich selbst todtgeschossen hat.

Budapest , 20. Dezember. ( W. T. B.) Die morgige Nummet des Amtsblattes veröffentlicht die Euthebung des Minister­präsidenten Baron Banffy von der Leitung des Ministeriums a latere. Eine saubere ,, Herrschaft". In eine unangenehme Lage gerieth eine Zeugin, die Ehefrau des Rittmeisters a. D. S.( der Paris , 20. Dezember. ( W. T. B.) Deputirtentammer. als sie gestern vor dem Schöffengericht gegen ihr früheres Dienſt Fournière verlangt für seinen Antrag die Dringlichkeit und nimmt Name wird befremdlicherweise von dem Berichterstatter verschwiegen),& ournière( S03.) brachte einen Antrag ein, den Militär­personen die Ausübung der politischen Rechte zu gewähren. mädchen Marie Nickel Aussage zu machen hatte. Die 18 jährige Angeklagte sollte einen Betrug dadurch begangen haben, daß sie auf bezug auf in jüngster Zeit von Generalen erlassene Tagesbefehle, von dem Namen ihrer Dienstherrin bei einem benachbarten Schlächter- denen er einen solchen des Generals Jamont anführt.( Lebhafter Wider­meister 4 M. geborgt hatte und eine Unterschlagung dadurch, daß sie spruch im Zentrum. Rufe: Zur Ordnung. Als Redner vom Bater M. 85 Pf. ohne Wissen ihrer Dienstherrin beim Bäcker schuldig geblieben Didon spricht, widerholen sich die Protestrufe, und die Fort­war. Die Thatsachen gab die Angeklagte zu, fie behauptete aber, daß fie fetzung der Begründung wird hääufig unterbrochen. Minister­lediglich im Interesse ihrer Herrin" gehandelt habe, welche präsident Dupuy erwidert, er glaube, die Dreyfus- Affäre Den Eifer gegen angebliche Streifvergehen, den oft Polizei der Bäder bringlich geworden, habe sie beim Schlächter die 4 M. neue Antrag Fournière's würde unheilvoll sein. fie angehalten habe, in der ganzen Nachbarschaft zu borgen. Als habe dem Lande schon genug Schaden gebracht( Beifall), der Man dürfe und Gerichte entfalten und zugleich die Unverfrorenheit, mit der Unternehmer diesen Eifer anstacheln, illustrirt ein Strafverfahren, geborgt, indem sie angab, ihre gnädige Frau befinde sich gerade in einem Offizier nicht die Möglichkeit geben, ins Forum hinab­man müsse sich um die Armee schaaren, das am 19. Dezember vor der Strafkammer zu Ende geführt wurde. der Badewanne und könne nicht an ihre Kasse kommen. In Offenbach streiften im März 1897 die Fabrit Schuh habe sie 1,85 m. von ihrem Gelde hinzugelegt und den Bäcker be- die Sozialisten selbst liebten die Armee. Auf den Zwischenruf macher. Ein Schuhmacher von Pirmasens nahm die Ge­friedigt. Die Beugin S. erklärte, daß alle diese Angaben Fournière's:" Gewiß!" fährt Dupuy fort: Nun wohl, so ziehen legenheit wahr, um herüber zu reisen, damit er Streikbrecher werde; betonte zunächst, daß Schwindel seien. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Grünfeld, Sie Ihren Antrag zurück." Die Dringlichkeit wird vom Hause mit 477 gegen 26 Stimmen abgelehnt. natürlich nahmen ihn die Fabrikanten trog seiner trüben Vergangen rath T., der in demselben fleinen Orte wohne, aus welchem ein hochangesehener Mann, Juſtiz­Paris, 20. Dezember. ( B. H. ) Die Liga der Menschen. heit freudig auf. In der Fabrik von Wallerstein u. Triebmann, die die Angeklagte stamme, ihm die Vertheidigung übertragen habe mit welcher fie gegen die den Juden in Algier bereitete Lage Ein rechte hat an den Ministerrath eine Beschwerde gefandt, in Schuhmacherkreisenweithin einen Ruf genießt wie etwa der Bitte, fich des Mädchens, das unter seinen Augen aufgewachsen Tad u. Komp. in Magdeburg fand der Mann Unterschlupf. sei und der er eine schlechte Handlung nicht zutrauen könne, warm spruch erhebt und betont, daß gerade die ärmeren Klassen durch den Eines Tages erklärt unser Streifbrecher, er wolle nicht weiter arbeiten. Um den Grund befragt, sagt er den Firmeninhabern, drei anzunehmen. Sodann hatte der Vertheidiger eine Reihe höchst un- Klaſſenhaß in Mitleidenschaft gezogen würden. So sei unter anderem Böttcher hätten ihn dazu beredet, weil es nicht moralisch sei, den bequemer Fragen an die Zeugin zu richten. Es stellte sich dabei 150 Zeitungsverkäufern die Erlaubniß, Zeitungen zu verkaufen, ent­Kampf der Streifenden zu nichte zu machen. Flugs übernimmt die folgendes heraus: Rittmeister a. D. S. hat in der Chauffeestraße 30gen und ihre Waaren beschlagnahmt worden. Die Liga fordert Firma die Rolle des Denunzianten. Exemplarisch müssen diese eine sogenannte" Gerichts vollzieherstube" inne. Hier ist von der Regierung energisches Einschreiten gegen solche Vorkommnisse. Paris , 20. Dezember. ( B. H. ) Eine gut informirte Persönlich Böttcher bestraft werden, erklärt der eine Befizer. Am 22. April 1897 er angemeldet und da es bei ihm nichts zu pfänden giebt, vor feit, die Beziehungen zum Juſtizpalast unterhält, erklärte heute war schon die erste Verhandlung vor der Straffammer. Nicht nur Seine Ehefrau und sein 18jähriger Sohn aus§ 153 der Gewerbe- Ordnung, sondern auch auf grund des wohnen in der P.- Straße, die Wohnung hat aber der letztere morgen fein Gutachten in Sachen der Dreyfus- Angelegenheit Nachmittag, der Kassations of werde morgen oder über­Nöthigungsparagraphen, der bis zu 1 Jahr Gefängniß androht, gemiethet und das Thürschild trägt auch seinen Namen. Die An- morgen sein Gutachten in Sachen der Dreyfus- Angelegenheit abgeben. Sollte dies thatsächlich der Fall sein, so ergiebt sich war Anklage erhoben. Die Sache mußte aber vertagt werden, geklagte hat während der legten sieben Monate der Belastungszeuge war nicht aufzutreiben. Und ihrer Dienstzeit teinen Pfennig Lohn erhalten. hieraus, daß die Meinung des obersten Gerichtshofes genügend mun hub ein Suchen nach ihm an. Bergebens: man fand verurtheilen lassen, ohne zum Termine zu erscheinen. Die Zwangs dem geheimen Dossier vorläufig Kenntniß zu nehmen. Der Vater hat dieserhalb Stlage angestrengt, das Ehepaar S. hat sich durch die bereits verhörten Persönlichkeiten aufgeklärt ist, und daß der Kassationshof es als überflüffig erachtet, ihn nicht. Jetzt endlich hat man ihn und zwar ganz sicher. Zum neuen Termin am 19. Dezember wurde er nämlich wieder vollstreckung fiel fruchtlos aus, denn die Sachen gehörten zum Theil Der Kaſſationshof wird wahrscheinlich nur erklären, daß die vorgeführt als Sträfling dem minderjährigen Sohne, zum Theil einem Abzahlungs­ng. Er sitzt wieder einmal wegen geschäft. Alle diese Thatsachen mußte die Beugin einaäumen. Revision des Dreyfus- Prozesses nothwendig ist, und daß die irgend eines gemeinen Vergehens. Von den Beschuldigten waren Der es mur zwei zur Stelle; der dritte auf Wanderschaft, unbekannt wo. geflagten gelebt habe, die von ihr begangenen Strafthaten ließen werden muß. Sobald das neue Revisionsverfahren eingeleitet ist, Die Verhandlung ergab nicht das geringste Be= Schrift. lastende, so daß selbst der Staatsanwalt Frei- fich nicht aus der Welt schaffen. Der Gerichtshof trat indessen ben wird der Kaffationshof alle ihm nothwendig erscheinenden Schrift fprechung beantragte, die auch erfolgte. Die sehr beträcht- Ausführungen des Vertheidigers, Rechtsanwalts Grünfeld, wonach ſtücke erhalten müssen. Paris , 20. Dezember. ( W. T. B.) Der Kaffationshof ver­lichen Kosten übernimmt der Staat. So endet die große Aktion, die die Angeklagte auf das Zeugniß der Zeugin S. hin, nicht verurtheilt hörte heute den früheren Minister Guerin und den früheren werden könne, bei und fällte deshalb ein freisprechendes Erkenntniß. Das hätte auch gerade noch gefehlt, daß Kommandanten des Cherche- Midi- Gefängnisses Forzinetti. statt der noblen Herrschaft" das ehrenhafte Dienstmädchen bestrafta 3y's, in welchem dieser seine Bernehmung beantragt und vers Ferner nahm der Kaſſationshof Kenntniß von dem Briefe Ester­worden wäre! hazy's, tagte die Entscheidung darüber bis zur nächsten Woche. Eine Revolverschießerei, die leicht zur Vernichtung von Paris , 20. Dezember. ( W. T. B.) Unter den Trümmern des Menschenleben hätte führen können, beschäftigte gestern die neunte in der Nue des Apenins eingestürzten Hauses ist heute früh noch Straffammer des Landgerichts I . Unter der Anklage der Körper- ein Todter aufgefunden worden. verlegung mittels einer Waffe stand der Hausdiener Heinrich Rom, 20. Dezember. ( W. T. B.) Deputirtenkammer. Die Handhabung des fächsischen Vereinsgefehed. Sturmat. Als derselbe am 17. September um 10 Uhr abends, Del Buono reicht eine Tagesordnung ein, in welcher die Re­Fachverein der Holzarbeiter für Tanneberg und Umgegend ist von stand, gerieth er mit zwei Männern, die sich über die Schäbigkeit" mäßigen und außerordentlichen Unterstützungen von Journalen und aus Weimann's Volksgarten kommend, vor dem Hause Banfstr. 25 gierung aufgefordert wird, die geheimen Fonds nicht zu regel der Amtshauptmannschaft Rochliz aufgelöst worden. Als Grund der feines Ueberziehers lustig machten, in einen Wortwechsel. Auflösung giebt die dem Vorsitzenden zugegangene Verfügung an, beiden Die Journalisten zu verwenden. Ministerpräsident Pelloug erklärt, auf schlugen schließlich daß nach dem Ergebnisse angestellter Erörterungen sowohl in der ein und dieser erhielt von einem eine fräftige Ohrfeige, so daß er sei. Dieſelben feien dem Minister anvertraut, welcher darüber Angeklagten daß eine durchgreifende Kontrolle der geheimen Fonds unmöglich Person des 1. Vorsitzenden, als auch in den übrigen Vorstands in helle Wuth gerieth. Er holte plöglich einen Revolver vor und Rechenschaft zu geben habe, daß sie ausschließlich im öffentlichen ämtern wiederholter Bersonenwechsel eingetreten iſt, ohne daß mit drohte, jeden niederzuschießen, der ihn zu nahe kommen würde. Interesse verwendet würden. Er hoffe, daß im nächsten Budget Ausnahme eines Falles der ausdrücklichen Vorschrift in Nr. 19 Abs. Die Schlägerei verursachte einen großen Menschenauflauf und der eine Verminderung der Fonds werde eintreten können und ersuche des Gesetzes über das Vereins- und Versammlungsrecht vom Angeklagte fühlte sich immer mehr bedrängt, so daß er sich mit del Buono, seine Tagesordnung zurückzuziehen. Nachdem Bellour 22. November 1850 gemäß der Amtshauptmannschaft Anzeige er dem Rücken gegen die Wand stellte und noch einmal drohte, jeden erklärt hat, er müsse dieselbe als ein Mißtrauensvotum auffaſſen stattet worden wäre". Würde das gleiche Vergehen auch zur Auf- niederzuschießen, der ihn belästigen würde. Da trat Lösung eines Kriegervereins genügen? der und könne sie daher nicht annehmen, wird sie in namentlicher Abs Arbeiter Mag Wrede an ihn heran, erfaßte seine beiden ſtimmung mit 219 gegen 32 Stimmen abgelehnt.

denn

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schier zwei Jahre gewährt hat.

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In Magdeburg haben die Tischler in der Werkstatt von Klein wegen Lohndifferenzen die Arbeit niedergelegt. Es wird gebeten, den Zuzug fernzuhalten.

In Frankenthal sind bei der Firma Zimmermann, Franken­ thaler Eisenhütte, Differenzen ausgebrochen. Zuzug von Schlossern, Feuer und Kesselschmieden ist fernzuhalten.

Der

2

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den

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von

Die Errichtung eines Arbeiterfekretariats ist in Alten Hände und rief ihm höhnisch zu, er solle doch losschießen, Tarnopol , 20. Dezember. ( B. H. ) Einer hier aufgetretenen burg auf Antrag des Gewerkschaftskartells beschlossen worden. wenn er Muth habe. Nun riß sich der Angeklagte los und gab in Scharlachepidemie sind bereits 87 Kinder zum Opfer gefallen. Zur Verwaltung desselben wurde der Glasschleifer H. Hardt gewählt, der That auf Schischte einen Schuß ab, wobei die Kugel den Zeige: Mehr als 400 Kinder liegen noch krant darnieder. Viele Familien der zur Information auf Kosten der Altenburger acht Tage nach finger und den Ningfinger der linken Hand des Sch. Teicht verlegte. verlassen wegen der Epidemie die Stadt, umsomehr als diejenigen Nürnberg geht und mit 1. Januar 1899 sein Amt antritt. Für das Nun sprang der Arbeiter Bernhard Rauhut hinzu, um dem An- Aerzte, welche selbst Kinder haben, ihre Hilfe verweigern. Sekretariat wurden 1300 M. persönliche und 150 M. sächliche Kosten geklagten den, Revolver zu entreißen, er wurde aber gleichfalls Kap Haitien, 20. Dezember. ( Meldung der Agence Havas".) pro Jahr ausgeworfen. Altenburg hat gegenwärtig 22 gewerkschaft durch einen Schuß an der Hand verletzt. Jezt stürzten ber- Hier geht das Gerücht, der Präsident der dominikanischen liche Berufsorganisationen mit 2400 Mitgliedern. schiedene Personen aus dem Publikum auf den Angeklagten Stepublik, Heureaux, sei ermordet worden.

Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin Drud und Verlag von Max Bading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.