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Im Jahre 1897 wurden bei der französischen Armee eingestellt 72 116 Mann für ein Jahr und 159 162 Mann für zwei Jahre. Ein Aufsatz der La France Militaire" sucht auszuführen, daß bei Einführung der zweijährigen Dienstzeit die Friedenspräsenz der französischen Armee ganz bedeutend hinter derjenigen von Deutsch Land zurückbleiben müßte. Türkei .

einem anderen 8antapfel umsehen.-

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Gewerkschaftliches. Berlin und Umgegend.

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Die zweijährige Dienstzeit zur Einführung zu bringen, be- Polizeifergeant Beder hat ebenfalls nicht gehört, daß An­sweat ein Antrag, der, zunächst von zehn Abgeordneten unterstügt, geklagter den Prinzen wie mitgetheilt bezeichnet habe; jedoch haben a der Deputirtentammer zugegangen ist. Derfelbe hat sich Personen aus dem Publikum sehr abfällig über das Betragen folgenden Wortlaut: Artikel 1. Die Dauer des Dienstes geäußert. Als er, Zeuge, den Vorgang von der Ferne bemerkte, als in der aktiven aktiven Armee wird auf zwei Jahre festgesetzt. er sah, wie der Herr mit den Füßen Strampelte und die Damen sich Nachdem der Konflikt der städtischen Kanalisationsarbeiter, der wegen Maßregelung in dem Berliner städtischen Wafferwerk. Artikel 2. Alle nach Artikel 21 bisher giltigen Befreiungen genirten, den Wagen zu besteigen, da habe er bei sich gleich gedacht, der Zugehörigkeit zur gewerkschaftlichen Organisation mit der Ver­werden aufgehoben. Alle Befreiungen auf grund der Unentbehrlich- ob denn das nicht der Pring ist, der schon mehrere folche Sachen waltung entstanden war, zur Zufriedenheit beigelegt ist, melbet Die feit aus Familienrücksichten sind fünftighin nur im Verhältniß von gemacht hat. Nachdem der Prinz dem Groth in das Gesicht gespuckt Gewerkschaft", das Fachorgan der städtischen Arbeiter, abermals die 15 pt. des für zwei Jahre einzustellenden Kontingentes zu be hatte, fielen vom Bublifum Aeußerungen wie: Gemeiner Wensch, Maßregelung eines Arbeiters, der in einem städtischen Betrieb be­willigen. Artikel 3. Alle nebenjächlichen Aemter, die bisher bei den gemeiner Kunde 2c. Truppen durch den Kompagnien, Eskadrons, Batterien entnommene schäftigt ist. Es handelt sich um den Vorsitzenden der; Mannschaften besetzt wurden, werden in Zukunft durch eine entsprechende ist wegen der Verhandlung von Bosen hergekommen und bekundet anstalten und anderen städtischen Betrieben beschäftigten Arbeiter. Zeuge Herr v. Bressa, ein sehr intimer Freund des Prinzen, Friedrichshagener Verwaltungsstelle des Verbandes der in Gas­Anzahl von Leuten ausgeübt werden, die zum Dienste mit der Waffe im Gegensatz zu den anderen Zeugen, daß der Angeklagte den auf Der Genannte ist seit 5 Jahren im städtischen Wasserwerk beschäftigt für unbrauchbar erkannt sind( also Leute der Kategorie, die gegen- dem Schalter fizenden Prinzen sehr laut angeschrien ha be. und wurde am 10. d. M. ohne Angabe von Gründen entlassen. wärtig alle zu Hilfsdienstzweigen bestimmten Leute umfaßt aus- Wegen der Unhöflichkeit des Oberführers sei ein Wortwechsel ent- Später erhielt er als Grund seiner Entlaffung vom Betriebs­genommen Fehler des Mindermaßes). Diese Leute erhalten keine standen, wobei der erregte Bring in großen Born gerathen sei, der ingenieur die Antwort, er fei ein unzufriedener Mensch, halte Steden militärische Ausbildung während der Dauer ihres Dienststandes unter dazu geführt habe, daß der Prinz dem Oberführer drohte, ihm ein und reize die Leute auf. den Fahnen. Da die Arbeiter diese Entlassung als Paar herunter zu hauen. Aufregung befunden und zitterte vor Born. Von einem Spuden des Deputation vor das Einigungsamts des Gewerbegerichts zu laden Der Prinz habe sich in der größten Maßregelung betrachten, so beabsichtigen fie, ihre vorgefeßte Prinzen habe er nichts bemertt. Der Prinz habe seinen und die Wiedereinstellung des Gemaßregelten zu beantragen. Schnurrbart am Munde gehabt und damn jedenfalls, um etwas aus dem Munde zu entfernen, Pst, pit" gemacht, wobei dem Angeklagteng Deutsches Reich . 2 etwas Flüssiges in das Geficht geschleudert sein tönne. Darauf habe Die Aussperrung der Krefelder Weber ist nach einem uns der Oberführer dann gefagt: Den kennen wir, das ist ein ganz zugegangenen Telegramm beendet. Ueber die letzten Differenzpunkte gemeiner Kunde." Auf Befragen habe der hinzugerufene Schuß wurde am Donnerstag eine Einigung erzielt. Der Erfolg ist aber Prinz Georg von Griechenland hat nun die Regierung von mann gefagt, daß er die Worte gemeiner Kunde" nur zu halten, wenn die Streifenden weiter unterstützt werden, da Kreta fibernommen. In einem Manifest hat er der Bevölkerung gehört habe. die Versicherung gegeben, unparteiisch gegen beide Konfessionen sich Beder vortreten, der mit aller Entſchiedenheit in Abrede stellt, damals werden, um Maßregelungen durchzusetzen. Der Ausstand der Der Borsigende, Affeffor Noseufeld, läßt hierauf den Sergeant sonst die Fabrikanten die mißliche Lage der Ausständigen benüßen verhalten zu wollen. Gelingt es dem Prinzen wirklich, auf Streta gefagt zu haben, daß er die Worte gemeiner Kunde" aus Groth's Sammetweber bei der Firma Ebeling dauert fort, da diese Branche Ordnung zu schaffen, so Munde vernommen habe. Zeuge Becker bestätigt auch nochmals, daß in die Vereinbarungen nicht mit hineingezogen ist. er ganz genau gesehen habe, wie der Prinz dem Groth direkt ins Gesicht spuckte. In den Geruch der Sozialdemokratie waren die Vorsterjer Studenten- Sozialismus. Auf der Universität Princeton Auf den Widerspruch aufmerksam gemacht, bemerkt Herr v. Bressa, vereins der Hirsch- Dunder's chen Maschinenbau- und Metall­des in Oberlagiewnid bei Beuthen bestehenden Orts im Staate New- Jersey haben Studenten einen Slub gebildet, um er habe geglaubt, jene Worte vom Schumann gehört zu arbeiter gekommen, weil sie seinerzeit die streitenden englischen den Sozialismus zu studiren". Der Slub hat, wie es heißt, leb- haben. Gin als Beuge geladener Kaufmann will ebenfalls gehört Maschinenbauer unterstützt hatten. Der zuständige Amtsvorsteher haften Zuspruch gefunden und bereits einen regulären Sturfus ein- haben, daß Groth die Worte gemeiner Kunde" geäußert hat. gerichtet, deren erster Theil mit der sozialistischen Theorie, deren Der Staatsanwalt nahm trop des Zeugnisses des Herrn im Mitgliederbestande nicht binnen drei Tagen nach ihrem Eintritt hatte dem Vorstand dieses Vereins angezeigt, weil er Aenderungen zweiter mit der Ausmalung des sozialistischen Staates" b. Breffa als eriviesen an, daß der Prinz v. Radziwill den An­und deren dritter Theil mit dem Wie" der Ueberführung geklagten in das Geficht gefpien hat. Es sei auch als erwiesen an- angezeigt und das Original- Mitgliederverzeichniß einzureichen sich fich befaffen soll. Die New- Yorker Boltszeitung" begrüßt die zunehmen, daß der Prinz in Beziehung auf den Angeklagten die Worte geweigert hatte. Wegen des ersten Bergehens erfolgte Bestrafung, Erscheinung als ein erfreuliches Symptom für das wachsende Interesse Schnauze" und" Fresse" gebraucht habe; jedoch sei die That des Freisprechung. Die Staatsanwaltschaft hatte gerade wegen des an­wegen der Nichteinreichung des Original- Mitgliederverzeichnisses an den sozialistischen Problemen, bezweifelt aber, daß die sozialistische Prinzen nicht zu entscheiden. Dem Angeklagten müsse aber der geblichen zweiten Vergehens die Sache bis zur höchsten Instanz, Betvegung in den Vereinigten Staaten zunächst dadurch gefördert Schuß des§ 199 des Str.-G.-B. zu gute kommen, wonach bei einer bem Kammergericht, gebracht, ohne Erfolg, wie nach dem Wortlaut werden wird. Das genannte Blatt schreibt: Wir wollen ja gern Beleidigung, wenn sie auf der Stelle erwidert wird, der Beleidiger des§ 2 des Bereinsgefeßes selbstverständlich war. abwarten, was sich aus der Sache weiter entwickeln wird. Aber wir für straffrei erklärt werden kann. Die von dem Prinzen begangene fürchten, daß die jungen Herren auf katheder sozialistische Ver- Beleidigung sei eigentlich ungleich schwerer als die Beleidigung des Eine That der Polizei. Vor einiger Zeit hatten sich in schwommenheiten verfallen werden und selbst wenn sie um diese Angeklagten. Prinzipaliter sei aber auch der Angeklagte Sarburg mehrere Mitglieder der Gewerkschaften zusammengethan, Klippe glücklich herumkommen, ist noch immer sehr die Frage, ob schuldig zu sprechen, jedoch lönne er nach§ 199 für um unter den Arbeitern Harburgs eine statistische Erhebung vorzu­fie zum vollen Verständniß des sozialistischen Klassenkampf- Stand- straffrei erklärt werden. Das Urtheil lautete: Der Angeklagte ist nehmen. Aber die Arbeiter denken und die Polizei lenkt, so war es punktes sich durchringen."- zwar der Beleidigung schuldig aber für straffrei zu erklären. Die auch hier. Am Montag Abend wurden vor mehreren Fabriken die Kosten fallen der Staatstaffe zur Last. In der Urtheilsbegründung Fragebogen an die Arbeiter abgegeben. Hierbei wurde betont, Friedensbotschaft an die Philippinen. Aus Washington hieß es, das Gericht habe die Ueberzeugung, daß sich der Pring so daß jeder die Fragen wahrheitsgetreu beantworten möge und Manila , General Otis, find Inftruttionen überfandt worden, anzunehmen, daß Angeklagter die ihm zur Last gelegten Worte geber Polizei nicht gefallen zu haben, denn als die betreffenden Ber­Dem amerikanischen Höchstkommandirenden in betragen habe, wie die Zeugen betundet haben. Es sei aber auch dann die Bogen am anderen Morgen an derselben Stelle, wo sie in Empfang genommen sind, wieder abzuliefern habe. Das schien welche vor ihrer Ankunft am Bestimmungsorte nicht öffentlich bekannt äußert hat. Die Aeußerung des Angeklagten fei als Erwiderung gegeben werden. Gs verlautet indeffen, General Otis solle den einer Beleidigung auf der Stelle anzusehen. Der Gerichtshof habe sonen sich am anderen Tage zur Empfangnahme der Bogen ein­Filipinos die Zusicherung geben, daß die Vereinigten Staaten eine auch geprüft, ob vielleicht nicht in dem Gerunter- fanden, war auch schon ein großes Aufgebot von Polizeisergeanten militärische Herrschaft im Sinne des Friedens und der Freundschaft ziehen des Prinzen vom Umschalter eine Be- in Zivil anwesend, die der Dinge harrten, die da kommen sollten. ausüben wollten. Alle bürgerlichen Rechte und Privilegien sollten leidigung zu finden war; er sei aber davon ausgegangen. Als die Arbeiter sich anschickten, die Bogen einzufammeln, wie bisher weiterbestehen, ungerechte Lasten beseitigt und alle daß der Angeklagte seiner Dienstinstruktion gemäß handelte, nachdem traten die Polizeibeamten in Thätigkeit. Soweit bekannt ist, sind tüchtigen Bivilbeamten, soweit irgend angängig, in ihren Stellungen feine mehrmalige Aufforderung, den Platz zu verlassen, erfolglos ge- fünf Personen verhaftet worden. belassen werben. Es folle eine unparteiische Rechtspflege geübt blieben war. werden.

wird berichtet:

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Amerika.

Prinzenbeluftigungen

Partei- Nachrichten.

Auf grund welcher geseglicher Bestimmungen diese Aktion von der Polizei eingeleitet wurde, ist uns unerklärlich. Unser Partei­Organ in Harburg geht alle sozialdemokratischen Bergehen, die den Kampf gegen den Umsturz auszeichnen, gewissenhaft durch und tommt dabei zu folgenden Betrachtungen:

nud das öffentliche Interesse. Eine außerordentliche Parteikonferenz für den Wahlkreis Bochum , die am 18. Dezember in Bochum abgehalten wurde, " Es handelt sich hier doch nicht um das erlaubnißwidrige Ber Bor dem Schöffengericht in Halle wurde eine Klage beschloß, daß das Organ des Kreises, das Volksblatt für den breiten von Drucksachen, sondern um das Einnehmen von solchen, Bor dem Schöffengericht in Salle wurde eine Klage Wahlkreis Bochum , ipätestens vom 1. April n. J. an in Bochum Sabbathordnung wird, weir's Dienstag ist, wohl auch versagen, alg worüber keine Vorschriften bestehen. gegen den Motorwagenführer Groth wegen Beleidigung eines felbst erscheinen soll. Jest wird es als Kopfblatt der Rheinisch- Betteln kann man die Sache auch nicht ansehen, ebensowenig als Die sonst so brauchbare jugendlichen Prinzen v. Radziwill verhandelt, die von der Staats- selbst erscheinen soll. Jezt wird es als Kopfblatt der Rheinisch- Sabbathordnung wird, weir's Dienstag ist, wohl auch versagen, als anwaltschaft im öffentlichen Interesse angestrengt Westfäl. Arb.- 8tg." in Dortmund hergestellt. unerlaubte Stollette. Obwohl wir das nicht recht einsehen können, war's am Ende grober Unfug, weil eine soche Statistit Fabrikbefizer in Angst, Furcht oder Bestürzung versetzen konnte?"

worden war.

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Polizeiliches, Gerichtliches n. 1. iv.

die Dreher wegen Maßregelung eines Arbeiters die Arbeit eingestellt. In der Maschinenfabrik von Schrörs in Krefeld haben Den Arbeitern war von der Firma eine Lohnreduktion bis zu schuß der Fabrit herbeiführte, zurückgenommen wurde. Einige Tage 10 pet. angefündigt worden, die aber nach Rücksprache, die der Aus­darauf wurde den Mitgliedern des Ausschusses gekündigt, worauf die übrigen Arbeiter die Wiedereinstellung verlangten und, da diese ab­

gelehnt wurde, gleichfalls die Arbeit niederlegten.

Die städtischen Kollegien in Dresden lehnten auf Vorschlag

Wir haben schon gestern über den Fall berichtet, wollen aber heute, nach unserem Hallischen Partei- Organ, noch ausführlicher auf göwenstein, Redakteur an der Fränkischen Zagespost" in Nürn­Ein befreiter Brekfünder, Unser alter Parteigenosse Gabriel die Angelegenheit zurückkommen, damit an einem grellen Beiſpielberg, hat am 20. Dezember das Gefängniß verlassen, wo er wegen flar werde, was alles die Staatsanwaltschaft als öffentliches Interesse auffaßt. Beleidigung der Nürnberger Gemeindekollegien 21/2 Monate lang Am 21. Mai d. J. fuhr der in Halle studirende Prinz v. Radziwill jährigen Manne keinen Schaden an seiner Gesundheit gebracht, und internirt war. Erfreulicherweise hat die Haft dem breiundsiebzig mit einem Freunde, dem Herrn v. Bressa aus Posen, auf der eletto kann er wieder mit der alten Frische und Energie in die Reihen trischen Bahn von Bad Wittekind nach dem Bahnhof. Prinz Drbes fämpfenden Proletariats eintreten, für dessen Interessen er sein v. Radziwill saß auf dem Umschaltezylinder des Hinterperrons, hielt feine Filße in die Höhe und beengte den Zugang zum Innern des Lebtag im Bordertreffen gefochten hat. Wagens derartig, daß fich Damen genieten, einzutreten. Die-Bom groben Unfug". Redakteur Bertau von der Bassagiere verspürten auch nicht Lust, ihre Kleidungsstücke Halberstädter Arbeiter Beitung" sollte durch eine des Stadtrathes ein Gesuch der in städtischen Diensten stehenden mit prinzlichem Stiefelschmuz beschmieren zu lassen und meldeten Rotiz, worin um Fernhaltung des Zuzugs gebeten Arbeiter um Besserung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse rundweg die Sache dem Oberführer Groth. Groth erklärte dem Prinzen in ganz wurde, groben Unfug begangen haben. Das Schöffengericht sprach ab. Die Arbeiter hatten in Form einer Petition um folgendes höflicher Weise, daß auf dem Hinterperron teine Sigpläge vorgesehen ihn in seiner Sigung vom 19. Dezember frei. Etwa drei Wochen Nachtarbeit für Arbeiter, welche am Tage schon gearbeitet haben; nachgesucht: Gewährung zehnstündiger Arbeitszeit; Abschaffung der feien, wenn der Fahrgast sigend fahren wolle, so möge er in den vorher hatte daffelbe Gericht zwei andere Redakteure des genannten Mindestlohn von 35 Pf. pro Stunde, für leberstunden 25 pet. Zu­Wagen hineingehen, dort sei der Plazz dazu. Der Bring ließ sich Blattes des groben Unfugs schuldig erklärt und zur höchsten Oberführer nicht stören und entgegnete: Das mache ich, wie ich worden war, daß, wenn der Zuzug unterbleibe, die betreffenden ruhe nicht durchführbar ist. An der Ablehnung dieser für eine Groß­aber in seiner ſizenden Haltung auf dem Umschalter durch den Strafe verurtheilt, weil in zwei Notizen die Thatsache festgestellt hlag; wöchentliche Lohnzahlung; Gewährung eines freien Lages im Monat an die Arbeiter der Betriebe, in welchen die Sonntags­will! Halten Sie Ihre Schnauze, sonst schlage streifenden Arbeiter in ihrem Kampfe den Sieg davontragen würden. Stadt höchst bescheidenen Forderungen erkennt man die Arbeiter ich Ihnen in die Fresse. Wissen Sie überhaupt nicht, wer ich bin? Ich bin der Prinz v. Radziwill, und Sie haben mir gar der Arbeiter Karl Breitholz in Westerhüsen vom Magde­ -Wegen Beleidigung der Magdeburger Polizei wurde freundlichkeit des Stadtrathes zu Dresden . nichts zu sagen." Die Polizeimaßregel gegen die Zahlstelle des Berbandes der Das umstehende Publikum staunte über die Recheit des Prinzen Staatsanwalt hatte 4 Monate beantragt. Es handelte fich um eine Abend unseren Frankfurter Parteifreunden eine überaus zahlreich burger Landgericht zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt. Der Fabrit und Hilfsarbeiter in Frankfurt a. M. hatte am Dienstag und gab seiner Mißachtung über das Betragen deffelben durch zu Bersammlung in Westerhüfen, wo Breitholz seiner Angabe nach besuchte Bersammlung eingetragen. Es war ein Zeichen der tiefen rufe funb, worauf der Oberführer entgegnete: Das ist ganz egal, was Sie find! Hier find Sie Fahrgast, wie jeder andere Passagier, gesagt hat: Wie die Bluthunde das wild, so verfolgte die Magde- Grbitterung in Arbeiterkreisen, daß es möglich war, eine solche Massen­und wenn Sie nicht aufstehen, dann muß ich Sie gewaltsam entfagen der Beamten, die die Versammlung überwachten, soll die Dr. Quard geißelte in feinem Referat sehr entschieden die Polizeiaktion, burger Polizei die Redakteure der Volksstimme". Nach den Aus- versammlung furz vor den Weihnachtsfeiertagen zu stande zu bringen. fernen." Der Prinz, der nun immer noch nicht aufzustehen geruhte und dem Oberführer noch ein paar Ohrfeigen anbot, wurde darauf Aeußerung noch etwas träftiger gelautet haben. die zur Auflösung der Zahlstelle unternommen wurde und in erhöhtem an der Brust vom Umschalter heruntergezogen, worüber er Wegen Beleidigung des Stadtraths von Gera als Maße gegenwärtig durch Haussuchungen und Verhaftungen fortgesetzt sehr in Born gerieth. Der Oberführer Groth blieb trop der Polizeibehörde wurde der Redakteur der Reußischen Tribüne". wird. In der Diskussion führte Elbert aus, wie in dem polizei­Zwischenrufe des Publikums:" Na so eine Gemeinheit von solchem Genosse Seifarth, vom Schöffengericht zu 40 W. Geldstrafe ver- lichen Vorgehen System liege. Gine von ihm angemeldete Ver­sterl 2c." faltblütig. Anders verhielt sich aber der Prinz, der, als urtheilt. Er hatte in einer Notiz über die belästigende Schießerei, sammlung der Pflasterer sei dreimal verboten worden. er angegriffen war, den Groth vor die Brust stieß und dann in die während des Sedanfeftes von dem patriotischen Janhaget allem Ueberfluß sei er dann noch in seiner Wohnung beläftigt das Gesichtspudte. Das entrüstete Publikum bezeichnete das in den Straßen verübt worden ist, die Bemerkung gemacht, worden, weil die Polizei partout wiffen wollte, was für eine Ver prinzliche Betragen mit ganz treffenden Worten und eine Stimme man habe allenthalben die Polizei vermißt, die doch sonst immer fammlung er abzuhalten beabsichtige. Am Sonntag fei er deshalb schrie:" Ist das eine Gemeinheit von so einem hochgebildeten sehr schnell zur Hand sei und manchmal Leute zur Wache schleppe, fchon morgens um 7 Uhr aus dem Bette geholt worden. Er führt Kert". Der zu Hilfe gerufene Polizeisergeant Beder stellte den die gar nichts gethan haben. Der Polizei- Inspektor erklärte vor die schärfere Tonart auf den Wechsel in den Abtheilungen für Namen des Prinzen fest. Der Einzige, der für den Prinz Partei Gericht, daß er die ganze Schußmannschaft aufgeboten habe und auch politische Angelegenheiten zurück, hofft aber, daß auch der neue, ergriff, war der Freund Herr v. Bressa. schneidige Herr sich an den Arbeitern noch die Zähne ausbeißt, wie frühere schneidige Herren auch. Vetters empfahl, diese Vorgänge den in Frankfurt gewählten Landtags- Abgeordneten zu unterbreiten mit dem Wunsch, diese Dinge einmal im Landtage zur Sprache zu bringen. Dem trat die Versammlung bei.

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über 100 Strafanzeigen eingegangen seien. Bei der Urtheils­verkündigung wurde als strafmildernd angeführt, daß der Angeklagte, wie auch dem Gericht bekannt sei, die Grundsäge seiner Partei in mäßiger Weise vertrete".

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Nachdem die Sache zur Anzeige gebracht, wurde ein Verfahren gegen Groth und v. Radziwill eingeleitet. Legterer war aber, wie erzählt wird, für die gerichtlichen Anordnungen immer nicht zu haben, da er im Auslande gewesen sein soll, und jetzt wurde mitgetheilt, daß der Prinz gegenwärtig Militär sei und das Ber - wurde der für den provinziellen Teil der Schwäbischen Tag langer Zeit das dortige Arbeiterfekretariat. Sie soll eine Ergänzung -Wegen Beleidigung eines Schuhmanns in Badnang Eine Konsumstatistik der Arbeiter Nürnbergs plant seit fahren deshalb bei dem Zivilgericht eingestellt werden mußte, weil nunmehr das Militärgericht die Angelegenheit zu untersuchen habe. Seilbronn zu 30 M. Geldstrafe verurtheilt. Der Verfasser des weit der in Geld ausgedrückte Lohn zur Befriedigung des noth­w a cht" verantwortliche Redakteur W. S Keil vom Landgericht in it hasnommeren. Johnſtatiſtikt werden ,, sie soll zeigen, wie Der Angeklagte Groth wurde der Beleidigung des Prinzen be- Manuskripts sowie der Urheber der Veröffentlichung, ein bisher noch wendigen Lebensunterhaltes ausgereicht hat, wie auch bei vielleicht schuldigt, weil er in Beziehung auf denselben, nachdem er von ihm nie bestrafter Gerbergeselle, der seiner Angabe nach in seiner anscheinend hohen Geldlöhnen Schmalhans Küchenmeister bleiben in das Gesicht gespudt worden war, auf die Zurufe des Publikums nie bestrafter Gerbergeselle, der seiner Angabe nach in seiner wendigen Lebensunterhaltes ausgereicht hat, wie auch bei vielleicht Wohnung von dem Schußmann gehalten und von dessen Bruder gefagt haben soll: Den kennen wir schon, das ist ein ganz gemeiner mißhandelt worden ist, haben beide je 15 M. Geldstrafe zu zahlen. muß, sie soll erweisen, wie stark die Belastung der Arbeiter durch Kunde". Angeklagter bestreitet, diese Aeußerung gethan zu haben Der Strafantrag war vom Gemeinderath in Backnang gestellt mann zu erlegende Steuer ist, sie soll den Arbeiter und seine Frau die nicht direkt dem Steuereinnehmer, sondern indirekt an den Kauf­und meint, derartige Aeußerungen wären allerdings vom Publikum worden. Noch vor der Gerichtsverhandlung hatte der Gemeinderath mann zu erlegende Steuer ist, sie soll den Arbeiter und seine Frau mehrere gerufen; es sei jedenfalls eine Verwechselung, wenn man den betreffenden Schuhmann wegen anderer Verfehlungen entlassen belehren über die Vertheilung ihrer Einnahmen auf die verschiedenen annehme, daß er jene Worte gesagt habe. Die Zeugen Wagenführer Helbig, Mehner und Leumann bekunden müssen. Vor dem Landgericht fungirten der Schuhmann und dessen Kleidung, Nahrung, Neuanschaffung, Steuern, geistige Fortbildung Ausgabeposten, über das Verhältniß seiner Erforderniß für Wohnung, den Vorgang in ziemlich übereinstimmender Weise, wie er bereits ge- Dieser hielt seine Angaben aufrecht und seine Frau und sein zehn­Bruder als Zeugen. Sie bestritten die Darstellung des Gerbers. u. s. w. u. s. tv. schildert worden ist. Vor dem Speien habe der Prinz erst den Speichel jähriges Stind bestätigten, daß sich die Sache so zugetragen hatte, Möglich ist eine solche Statistik durch einfache, aber freilich ganz das Gesicht gespuckt. Groth habe den Prinzen in sehr höflichem Frau des Gerbers Abstand und schenkte den Aussagen des Schutz- Arbeitersekretariat liefern. Der mit der Verarbeitung des Materiala im Munde gesammelt und dann dem Oberführer mit einem Ruck in wie er fagte. Das Gericht nahm aber von der Bereidigung der genaue Aufschreibung jedes einzelnen Einnahme- und Ausgabepostens Tag für Tag. Zone aufgefordert, vom Umschalter herunterzugehen. Von einer Die hierzu nöthigen Einschreibebücher wird das Redensart des Angeklagten, der Prinz sei ein ganz gemeiner Kunde, manns und dessen Bruders Glauben. betraute Beamte des Arbeiterfekretariats wird zur strengsten Gea haben diese Zeugen nichts gehört. heimhaltung der Aufzeichnungen verpflichtet sein.