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werden vertreten sein.

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Schlagwetter-, sondern wahrscheinlich ausschließlich um

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Ausland. im August d. J. auf einem Bau in der Gerichtsstraße, auf welchem[ legen. Auders wäre es jedoch, wenn sie sie öffentlich Für die städtischen Arbeiter in Schaffhausen  ( Schweiz  ) auch die Maurer Gumpert und Adolf Otto thätig waren. Eines sichtbar getragen oder gar auf der Straße vertheilt follen nach den Anträgen der großstadträthlichen Rechnungs- Prüfungs- Sonnabends nach der Lohuzahlung fragte Jaenchen, ob auch jeder hätten!!!!! Kommissionen die Arbeitsverhältnisse wie folgt gestellt werden: täg- feine Papiere" habe und ersuchte seine Kollegen, namentlich den liche Maximalarbeitszeit von 10 Stunden, Lohnzuschlag für Ueber- Otto und den Gumpert, die keine Papiere, d. h. Ausweise über ge­Die Porzellanarbeiter Otto Kübarth, Franz Henze und stunden, Sonntags- oder Nachtarbeit das 1/2 fache des gewöhnlichen leistete Wochenbeiträge zu der Streiffasse hatten, nach Gebühr, daß Otto Behrendt in Spandau   waren vor dem dortigen Schöffen­Lohnes, nach einjähriger Dienstzeit während des Militärdienstes für sie am folgenden Montag die Papiere zur Kontrolle mitbringen gerichte wegen Bergehens gegen§ 153 der Gewerbe Ordnung an 3 Wochen der volle Lohn, bei längerem Dienst ledige Arbeiter 50 pet. möchten. An demselben Abend soll der Angeklagte Binn   in einer geflagt worden. Henze hatte seine Freisprechung erzielt, doch und verheirathete 75 pet. des Lohnes. Gastwirthschaft zu den Genossen gesagt haben: Wer am Montag Stübarth und Behrendt waren zu je einer Woche Gefängniß feine reine Wäsche hat, wird vom Bau gehauen." Der Maurer verurtheilt worden. Dagegen hatten diefelben Berufung eingelegt, Der englische   Gewerkschaftskongres von 1898, der zu Otto hat darin die Drohung gesehen, daß er event. Brügel be- weshalb sich gestern die vierte Strafkammer am Landgericht Il noch Birmingham   abgehalten wurde, jezte, wie wir seinerzeit mit- tommen würde. Dieselbe Bedeutung hat Gumpert der Bemerkung einmal mit der Sache befassen mußte. Im August dieses Jahres getheilt haben, ein Komitee ein, welches ein Statut für einen all- des Jaenchen beigelegt: Wenn am Montag Deine Papiere nicht in war in der Porzellanfabrik des Herrn Schwarz in Spandau   ein Streik gemeinen föderalistischen Gewerkschaftsbund ausarbeiten Ordnung sind, so weißt Du Bescheid!" Als Gumpert am folgenden ausgebrochen. Am 16. August war der Porzellanarbeiter Gabler follte. Dies Komitee beruft zum 24. Januar n. I. eine Konferenz Montag noch immer nicht seiner Solidaritätspflicht nachgekommen durch seine Mutter bei Schwarz angemeldet worden. Die Frau hatte dem nach Manchester   ein, welcher das Statut vorgelegt werden soll. war, soll ihn Jaenchen am Arme gepackt, zur Baubude hinaus- Arbeitgeber auch die Papiere ihres Sohnes übergeben. Als später Es werden gegen 300 Delegirte erwartet; fast alle Gewerkschaften geschoben und zu ihm gesagt haben: Du kannst Dich auf dem der Sohn in die Fabrik ging, ließen ihn Henze und Behrendt, die Kloset anziehen, für Dich ist hier unter den Kollegen fein Plaz Streifposten standen, ruhig gehen; doch bald kam der junge Gabler mehr." Gumpert hat angeblich infolge dessen die Arbeit nieder zurück und nun fragte ihn Behrendt, was er in der Fabrik gewollt Soziales. gelegt, weil er für sich körperliche Nachtheile befürchtete. Durch diese habe. Gabler erwiderte, er habe sich seine Papiere wieder geholt, Vorgänge hielt der Staatsanwalt die Thatbestandsmerkmale der er wolle nicht für 12 Mark Lohn die Woche arbeiten. Behrendt soll Bom preußischen Bergbau. Der Reichs- Anzeiger" bringt versuchten Erpressung für erfüllt und beantragte gegen darauf gefagt haben: Na, wenn Du da gearbeitet hättest, dann folgende Mittheilung: Jaenchen 6 Monate, gegen 8inn 2 Monate Gefängniß. hättest Du auch Wichse gekriegt!" In diesem Augenblide foll " Die amtliche Untersuchung der Explosion auf In der Beweisaufnahme wurden auch Mittheilungen über Kübarth hinzugekommen sein und dem abgehenden Gabler nach­So war der That­der Zeche Borussia" im Ober- Bergamtsbezirt Wesen und Bedeutung der Streiffasse der Maurer veranlaßt. Der gerufen haben: Ein Streitbrecher!" Dortmund   am 4. November d. J., durch welche sechs Berg- darüber vernommene Maurer Pander, der Mitglied der Lohn- bestand in der ersten Instanz festgestellt worden. Henze Teute zu Tode gekommen sind und ein Steiger bei den Rettungs- fommission ist und die Streittaffe verwaltet, befundete auf Be- hatte fich gar nicht betheiligt, sondern nur ſtill dabei arbeiten verunglückt ist, hat ergeben, daß es sich nicht um eine fragen, daß die Streitkasse selbstverständlich unabhängig von Partei- gestanden. In der zweiten Instanz stellte Behrendt das eine rücksichten den Zweck verfolge, Maurer, die unverschuldet aus der Gespräch mit Gabler ganz anders dar. Er habe gesagt: Was hast Kohlenstaub- Explosion gehandelt hat. Als Ursache derselben ist mit Arbeit entlassen oder sonst in Noth gerathen seien, zu unterstützen. Du da gewollt?" und als Gabler erwiderte, er habe seine Baviere ziemlicher Sicherheit ein Sprengschuß ermittelt worden, welchen der Dabei spiele das politische Glaubensbekenntniß der Betreffenden geholt, da habe er zweifelnd gesagt: Na, na! Es wird wohl was Ortsälteste und Schießmeister auf Ort Nr. 4 des Flötzes 21 über der nicht mit. Der Streitfonds sei keine sozialdemokratische Partei- anderes sein!" Da sei Gabler aufgefahren und habe gesagt: Und VI. Tiefbausohle verbotswidrig in der Kohle mit Dynamit geladen Institution, doch theilte der Zeuge auf Befragen mit, daß zur Zeit wenn es etwas Anderes wäre, dann ginge Dich das auch nichts an!" und weggethan hat, wahrscheinlich auch ohne die vorgeschriebene der Wahl aus dem Fonds für die sozialdemokratische Parteitaffe Darauf habe er erwidert:" Sei nicht so frech, sonst kriegst Du was!" Sicherheitspatrone anzuwenden. Da der Schießmeister selbst ebenso 600 Mart bewilligt worden seien. Der Fonds selbst in Höhe übarth seinerseits bestritt die Aeußerung Streitbrecher!" Die Aur wie die übrigen in der Nähe arbeitenden Bergleute verunglüdt von 20 000 Mart fei auf der Deutschen Bank deponirt. geflagten wurden nach dieser Aufklärung des Thatbestandes frei­find, so fehlt es an Augenzeugen über den Vorfall. Ver- Gegenüber den Anträgen des Staatsanwalts beantragten die gesprochen. muthlich hat der Schuß, welcher theilweise ausgeblasen hat, auf der Rechtsanwälte Leopold Katz   und Dr. Herzfeld aus rechtlichen Ein Massenprozek wegen Verweigernng der Weihnachts­Sohle des Verbindungsortes von Nr. 4 Kohlenstaub aufgewirbelt und thatsächlichen Gründen die Freisprechung der beiden Angeklagten. gratififation steht, wie ein hiesiges Blati meldet, gegen eine große und zur Entzündung gebracht, wenigstens deuten die hier ge- Der§ 253 erfordere, daß ein Dritter", 3. h. eine physische oder Berliner   Kolonialwaarenfirma bevor, welche in den verschiedenen fundenen Koksspuren darauf hin. Eine Sprißwasserleitung juristische Person vorhanden sein müsse, der ein Vermögensvortheil Stadtgegenden Filialen unterhält. Der bisherige Inhaber des zur Beseitigung des Kohlenstaubes in dem sehr zugewendet werden sollte; die Streikkasse sei aber beides nicht, Geschäfts hat sich seines hohen Alters wegen zur Ruhe geſetzt und staubreichen Flöße war vorhanden, es scheint aber, sondern werde gebildet von einer unbestimmten und unbestimmbaren die Leitung der sich einer festen Stammfundschaft erfreuenden Firma, daß gerade dieser Ort gar nicht oder wenigstens Masse von Personen. Jaenchen habe keineswegs den Beitritt zur da er kinderlos ist, einem Neffen übertragen. Für die zahlreichen nicht hinreichend befeuchet worden war. Die Streiftasse erzwingen wollen, sondern nur kundgegeben, daß die Angestellten des Hauses, unter denen viele jahrelang ihre Stellung Explosion pflanzte fich durch die Aufhauen bis nach der Grund- Kollegen mit einem Maurer, der teine Papiere besize, nicht zu- innehaben, begann damit eine schlechte Zeit. Der neue Herr leitete strecke in der VI. Tiefbaufohle auf 50 Meter Entfernung fort, und sammen arbeiten können. Bei Zinn liege nur eine thörichte Redens- sein Regiment mit einem Sparsystem ein, dessen Kosten zunächst die es wurden die Bergleute, welche in den von derselben berührten art vor, für die ihn doch unmöglich zwei Monate Mitglieder des Personals bestreiten mußten. Abgesehen von einzelnen Betrieben arbeiteten, mehr oder minder start verbrannt. Die Mehr- ins Gefängniß schicken werde. Der Gerichtshof verurtheilte Entlassungen und Gehaltstürzungen, führte er auch eine überaus zahl derselben ist aber nicht unmittelbar durch die Verbrennung, beide Angeklagte. Die Voraussetzungen des§ 253 feien erfüllt, die strenge Geschäftsordnung ein, die namentlich reichlich mit allerhand sondern erst nachträglich infolge des Einathmens von Nach Angeklagten hätten auch gehandelt in der Absicht, einem Strafbestimmungen versehen war. Erregte schon dies Vorgehen den schwaden gestorben. Durch die Explosion war nämlich ein Bruch Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvortheil Unwillen der Angestellten, so stieg deren Erregung noch, als der in der Wetterstrecke in der V. Tiefbausohle entstanden, welcher zu verschaffen! Sie selbst und andere Arbeiter sollten bei neue Geschäftsinhaber einfach ankündigte, daß die Weihnachts­diese zuschüttete und somit den ganzen Wetterzug abschnitt. einem in Zukunft ausbrechenden Streit die Vortheile aus gratifitationen, die sonst in der Höhe eines Monatsgehalts am Infolge dessen füllten sich sogleich die ganzen oberen Baue mit der Streitkasse genießen und die beiden Zeugen sollten 15. Dezember ausbezahlt zu werden pflegten, von jetzt ab in Fortfall Nachschwaden und war äußerst schwierig und gefährlich, gezwungen werden, der Streiffasse die Beiträge zu liefern, tämen. Das gesammte Personal einigte sich dahin, sich diesen un­in das Explosionsfeld vorzubringen. Bei dem Versuch, den damit diese im stande sei, ihnen den erhofften Vortheil zu ge- begründeten Abzug nicht gefallen zu lassen und auf dem Klagewege letzten, in demselben noch befindlichen, damals wahrscheinlich währen. Und dieser Vortheil wird von einem bürgerlichen sein Recht zu suchen. Wenn auch kein eigentlicher Rechtsanspruch noch lebenden Bergmann   zu retten, fand der Abtheilungs- Steiger Gericht als ein auf Weihnachtsgratifitationen besteht, so können sie, der bisherigen Karl Zobel den Tod. Er wurde nach vielen Anstrengungen durch Praris der Gerichte zufolge, dann nicht ohne weiteres entzogen werden, wenn sie bei der Anstellung ausbedungen oder durch lang­jährige Gewährung gewissermaßen zur Regel geworden sind und einen Theil des Gehaltes ausmachen.

rechtswidriger

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immer wieder von neuem in Thätigkeit tretende Rettungs- bezeichnet! Der Gerichtshof verurtheilte Ja en chen zu vier mannschaften bewußtlos neben der Leiche des erwähnten Monaten, 3inn zu zwei Wochen Gefängniß. Bergmannes gefunden; die sogleich vorgenommenen künstlichen Daß das Ansehen der beiden verurtheilten Arbeiter in den Athmungsversuche hatten keinen Erfolg mehr, während der gleich- Augen des um seine Befreiung aus politischem und ökonomischem zeitig mit ihm vorgedrungene Hauer Hackmeister wieder ins Leben Druck kämpfenden Proletariats durch die Gefängnißstrafe keine Ein- des Polizeipräsidiums, daß es an seiner vom Oberverwaltungs­Die für den Berliner   Grundbefit unprofitable Anschauung zurüdgerufen wurde. Erst in der Nacht vom 9. auf den 10. November war der Bruch wie es dort, um das Ansehen der Rechtsprechung bestellt ist, et 1891 und an den barin enthaltenen Anforderungen an die erleidet, braucht wohl kaum noch gesagt zu werden. Auch nicht, gericht für rechtsungiltig erklärten Polizeiverordnung vom 19. Sep­in der Wetterstrecke soweit bewältigt, daß der Wetterzug wieder aus der derartige Urtheile hervorgehen! hergestellt war und die Explosionsstelle zugänglich wurde. Indessen Restaurations Rellerlokale festhalten könne, ist in einem machte sich sofort Brandgeruch bemerklich, und es zeigte sich, daß Die Verfrommungs Verordnung als Kampfmittel gegen Spezialfalle vom Bezirksausschusse rechtsträftig verworfen auf dem Verbindungsort Nr. 3 die auf der Sohle liegende Kohle, sozialdemokratische Flugblattvertheiler. Wegen Vergehens gegen worden. Das Polizeipräsidium hatte für die Kellerräume des angefacht durch den lebhaften Wetterzug, in hellen Flammen stand. Die am 5. Oftober 1896 für die Provinz Brandenburg   erlassene Ber  - Industriegebäudes in der Beuthstraße die Schanktonzession versagt, Nur mit Mühe gelang es, unter Benutzung der in der Nähe liegenden frommungs- Verordnung waren fünf Barteigenossen( Stendicke weil der Fußboden tiefer als 0,50 Meter unter dem um­Sprizwafferleitung das Feuer noch rechtzeitig zu löschen und weiterem und Genossen) vom Schöffengericht in Soldin zu Geldstrafen ver- gebenden Erdboden gelegen ist. Der Stadtausschuß hat Unheil vorzubeugen." urtheilt worden. Sie hatten am Himmelfahrtstage in verschiedenen alsdann in mündlicher Verhandlung die Schankerlaubniß er Diese amtliche Untersuchung bestätigt die Richtigkeit der Ansicht Dörfern sozialdemokratische Wahlflugblätter vertheilt, weil Bedenken, die nach§ 33 zu 2 der Reichs- Gewerbe­theilt. Hiermit sollten fie die Bestimmung des§ 1 der Ordnung gegen die Beschaffenheit des Lokals zu erheben wären, der Bergleute, 1. daß durch ausreichende Berieselung Verordnung des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg   verlegt nicht obwalten. Gegen diese Entscheidung legte das Polizeipräsidium der Gruben die Kohlenstaub- Explosionen verhindert werden haben, nach welcher an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich Berufung beim Bezirksausschuß ein und begründete dieselbe wie tönnen, und 2. daß Delegirte der Bergleute zur Gruben- bemerkbaren Arbeiten verboten sind. Das Schöffengericht folgt: Wenn auch durch die Entscheidung des Ober- Verwaltungs­führte aus, die Thätigkeit der Angeklagten, die am Himmelfahrts- gerichts vom 19. Januar 1898 die Polizeiverordnung vom 19. Sep­Inspektion herangezogen werden müssen, damit eine Garantie dafür tage in den fraglichen Ortschaften von Haus zu Haus gingen und tember 1891 aus formellen Gründen als zu recht bestehend vorhanden ist, daß die Sicherheitseinrichtungen in den Gruben auch die Wahlflugblätter vertheilten, tennzeichne fich als öffent- nicht anerkannt worden sei, so werde polizeilicherseits doch an den benutt und, wo sie fehlen, solche geschaffen werden. lich bemerkbare Arbeit. Wenn sich die Leute auf den§ 43 in derselben enthaltenen polizeilichen Anforderungen festgehalten. der Gewerbe- Ordnung beriefen, so sei demgegenüber zu be- Unter polizeilichen Anforderungen im Sinne des§ 33 zu 2 der Gewerbes Empfehlenswerthe Einrichtungen für das Eisenbahn: merken, daß sie dieser Paragraph feineswegs von der Ordnung seien solche zu verstehen, welche mit den allgemeinen Auf­personal sind im neuen Hauptbahnhofe in Dresden   Beachtung der Vorschriften über die äußere Heilighaltung gaben der Polizei zusammenhängen, d. h. sich im allgemeinen getroffen worden. Man hat gewissen Arbeiterkategorien( dem der Sonn- und Feiertage entbinde. Der§ 43 befreie ledig auf einem Gebiete bewegen, welches der Fürsorge der Polizei Stationspersonal sowie dem Berliner   und dem auswärtigen lich die Bertheiler von Wahlflugblättern, Stimmzetteln 2c. an sich unterstellt sei. Im vorliegenden Falle seien diese An­sächsischen Fahrpersonal 2c.) Räume zum Aufenthalt während für die Wahlperiode davon, bei der öffentlichen Vertheilung forderungen gesundheitspolizeilicher Natur. Rechtsanwalt Leopold längerer Dienstpausen zur Verfügung gestellt, die mit großen dieser Drudschriften eine besondere polizeiliche Erlaubniß Meyer meinte, das Polizeipräsidium hätte bestehende und wohl Tafeln und Bänken, ferner mit Gastoch- Apparaten, Wasch- bei sich führen zu müssen. Wasch bei sich führen zu müssen. Auf ihre Berufung sprach jedoch das erworbene" Rechte anerkennen und somit die nach den bisherigen vorrichtungen( auch Douchen und Wannenbädern) 2c. aus Landgericht in Landsberg   a. W. die Angeklagten frei, indem polizeilichen Vorschriften für den Restaurationsbetrieb genügenden gerüstet sind. Weiter ist für billigen Bezug von Speisen und es u. a. anführte: Mit Unrecht habe das Schöffengericht in dem Kellerlokalitäten unberührt lassen müssen. Der Bezirksausschuß war Getränken durch Einrichtung einer Kantinenwirthschaft gesorgt. Für Verhalten der Angeklagten eine Verlegung der§§ 1 und 17 mit dem klägerischen Sachwalter der Ansicht, daß Bedenken gegen das Fahrpersonal find Betten zum Schlafen bereit gestellt. Jn 133 der Verordnung vom 5. Oftober 1896 erblickt. In Frage den Schankbetrieb in den fraglichen Kellerräumen nicht obwalten. verschließbaren Schränken können die Eisenbahn= Bediensteten ihre stehe allein, ob es sich dabei um eine öffentlich bemert- Die Berufung des Polizeipräsidiums wurde daher verworfen. Habseligkeiten aufbewahren. Ein 140 Quadratmeter großer Saal bare Arbeit handele. Das sei aber zu verneinen. Aus- Ueber eine besonders zeitgemäße" Verurtheilung zweier Ar­ist ihnen zum Trocknen nasser Kleidungsstüde eingeräumt. Den zugehen sei von der Tendenz der Verordnung, die dahingche, das beiter durch das Spandauer   Schöffengericht berichteten wir am Oberschaffnern steht zur Besorgung ihrer schriftlichen Arbeiten ein Bublifum in seiner Allgemeinheit vor Störungen der Sonntags- und 4. November. Die Zimmerer Perlewis und Grühn waren besonderer Raum zur Verfügung. Auch ein Krankenzimmer und ein Feiertagsruhe zu schüßen. Demgemäß tomme es darauf an, was ersterer wegen Körperverletzung und Bedrohung, lekterer wegen Be Arzt, der zu gewissen Stunden Sprechzeit hat, ist vorgesehen. Die die Allgemeinheit insofern als Arbeit ansehe, als sie dadurch in ihrer drohung und Beleidigung angeklagt worden. Der Anklage lag ein Heizung der Räume erfolgt durch warme Luft, die Beleuchtung ist weihevollen Feiertagsstimmung gestört werde. Schlechtweg Streit zu grunde, welchen die beiden Angeklagten am 24. August mit elektrisch. jede Thätigkeit fei also nicht darunter zu ver- dem Streitbrecher Linke und dem Arbeiter Grüner gehabt Arbeiter- Risiko. In der Fabrik von Both u. Tillmann stehen. Dagegen werde im Publikum nicht nur jede mit einem in Dortmund   wurde der Lehrling Heinrich Köhling größeren Kraftaufwande verbundene, über den Rahmen des bloßen hatten. Berlewizz war deshalb zu neun Monaten, Grihn zu beim Auflegen des Treibriemens während des Ganges   Vergnügens hinausgehende Thätigkeit, sondern insbesondere hatte man wegen der Höhe der Strafe sofort in Haft genommen. wei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Den Ersteren der Maschine von der Transmission erfaßt, die ihm beide Beine auch jede offensichtlich gegen Bezahlung ausgeführte Verrichtung Auf die eingelegte Berufung hat die dritte Straflaminer von Land­ausriß. Er ist bald darauf gestorben. In der genannten Fabrik als Arbeit aufgefaßt. Da nun nichts dafür erbracht sei, daß gericht II das erste Urtheil bestätigt und die Berufung verworfen. werden, wie berichtet wird, gegen 80 Lehrlinge beschäftigt. die Angeklagten das Bertheilen der Wahlflugblätter etwa gegen Dem Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Löwenstein gelang es nur, den Um so mehr hat die Behörde Ursache, diese Fabril bezüglich der Entgelt oder aber unter Mitführung großer schwerer Ballen von Gerichtshof zu bewegen, dem Perlewiz die erlittene Untersuchungs­Sicherheitsvorkehrungen recht oft und peinlich streng zu kontrolliren. Flugblättern zc. ausgeführt hätten, so seien sie nichtschuldig, haft auf die Strafe anzurechnen und denselben aus der Haft zu ent­eine Arbeit im Sinne der Verordnung verrichtet zu haben. Hier- laffen. Wohnungenoth in Straßburg  . Aus der elsässischen Haupt- gegen legte die Staatsanwaltschaft die Revision ein und machte. stadt wird uns geschrieben: Eine von Angehörigen aller Bevölkerungs- geltend, das Landgericht habe den Begriff der öffentlich bemerkbaren schichten zahlreich besuchte Versammlung, in welcher der Vorfizende Arbeit im Sinne der angezogenen Verordnung des Oberpräsidenten Lehte Nachrichten und Depelchen. der Orts- Krankenkasse, Schriftsetzer Leichsenring  , über die Wohnungs­Unter Berücksichtigung des Zwedes der Verordnung Paris  , 22. Dezember.  ( W. T. V.) Wie der Temps" meldet, noth der arbeitenden Bevölkerung Straßburgs referirte, nahm ein- müsse der Begriff Arbeit" im weitesten Sinne ausgelegt stimmig eine Resolution an, worin der Gemeinderath ersucht wird, werden, und zwar als eine körperliche Thätigkeit, die erklärte Kriegsminister Freycinet dem Präsidenten der Kriminal­die Summe von 1 Million Mark zum Bau von Arbeiter geeignet sei, die weihevolle Sonntagsstimmung" des Publikums zu tammer des Kassationshofes, Loew, er könne dem Kassationshof den wohnungen bereitzustellen. Die Arbeitervertreter in der Landes- stören. Die Bertheidigung der Angeklagten übernahm der Rechts  - geheimen Doffier nur übermitteln, wenn der Advokat Mornard bersicherungsanstalt wurden beauftragt, dahin zu wirken, daß diefe anwalt Wolfgang Heine  . Der Straffenat des Kammer- absolute Bürgschaft für die Diskretion der Frau Dreyfus übernehme, ihre flüssigen Gelder zu demselben Zwede nutzbar macht. gerichts hob die Vorentscheidung auf und wies die welcher, als Ürmünderin ihres Mannes, die Aften gezeigt werden Sache in die Vorinstanz zurück. Der Präsident führte zur Begründung müssen. Mornard gab in dieser Beziehung die bindendsten Ver­folgendes aus: sicherungen ab.

Gerichts- Beitung.

berkannt.

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Paris  , 22. Dezember.  ( W.. B.) Der Senat nahm den Gesezentwurf über die Spionage an.

Paris  , 22. Dezember.  ( W. T. B.) Die Deputirten tammer nahm die Vorlage betreffend das französisch- italienische Handelsabkommen mit 451 gegen 45 Stimmen an.

Rom  , 22. Dezember.  ( B. H.  ) Wie verlautet, soll die längst erwartete Amnestie für politische Verbrechen nunmehr zu Neujahr

Das Landgericht verkenne den Begriff der öffentlich bemert­baren Arbeit, wenn es Gewicht darauf lege, daß die fragliche Die bekannte Geschichte, daß klassenbewußte Arbeiter, Verrichtung einen größeren Kraftaufwand erfordern und gegen Ent­an deren Ehre in den Augen von ihresgleichen auch nicht der gelt erfolgen müſſe. Es komme vielmehr darauf an, ob die be­geringste Matel haftet, von bürgerlichen Gerichten wegen treffende Thätigkeit geeignet sei, die Aufmerksamkeit des des gemeinen Bergehens der Erpressung mit hohen Ge- Publikums zu erregen und zugleich das religiöse fängnißstrafen belegt werden, ereignete sich auch gestern wieder Gefühl derer, die die Thätigteit mit ansehen, au in einem Strafprozeß, der sich vor der vierten Straffammer des verlegen. Es müsse darum vor allem erst die Art der Verbreitung Landgerichts I   abspielte. Während bisher aber unseres Wissens mur und des Austragens näher festgestellt werden, als dies das Landgericht erfolgen. Unternehmer, denen Arbeiter einen Streit in Aussicht stellten, gethan habe. Von einer öffentlich bemerkbaren Arbeit Peking  , 23. Dezember.  ( Meldung des Renter'schen Bureaus".) erpreßt" worden waren, traten in der gestrigen Verhandlung könne z. B. dann nicht gesprochen werden, wenn die Der Gesandte der Vereinigten Staaten   von Amerika   pro zwei solidaritätsfeindliche Arbeiter als Erpreßte" in die Er- Angeklagten die Flugblätter in der Tasche hatten testirte gegen die Ausdehnung der französischen   Niederlassung scheinung. Die Maurer Ja enchen und Zinn arbeiteten beide und in die Häuser gingen, um sie dort niederzu- lin Shanghai  . Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin   Druck und Verlag von Max Bading in Berlin  .

Sierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsblatt.