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Partei- Nachrichten.

Eine Zimmererfonferenz für die beiden Medienburg und Iministers, über den neulich im Vorwärts" furz berichtet wurde, übed sollte während der Weihnachtsfeiertage in Bütow statt ist ein werthvolles Beugniß für die große Nüglichkeit der In die Redaktion der Sächsischen Arbeiter- Zeitung" wird, finden. Unter anderem wollte sich die Konferenz auch mit dem neuen Anstellung von Schulärzten. Es heißt in dem Erlag: wie diese mittheilt, Mitte Januar der Parteigenosse Konrad Handwerksgesetz beschäftigen. Das hat nun noch zur rechten Zeit die Durch schulärztliche Untersuchungen in Wiesbaden ist außer Hänisch eintreten, der zuletzt Redakteur an der Pfälzischen Post" Behörde verhindern können, denn sintemal politische Versammlungen Zweifel gestellt, daß bei den Kindern in den Volksschulen der in Ludwigshafen war. in Mecklenburg einer Genehmigung bedürfen und daß Großstädte mancherlei Gebrechen, Krankheiten und Krankheits­Aus Holland. Ueber den Kongreß des Sozialisten diese Genehmigung bei einem so gefährlichen Beginnen, über Reichs aulagen bereits beim Eintritt in die Schule sich vorfinden, bundes" wird uns noch geschrieben: Da über die Frage, ob und gefeße zu konferiren oder gar zu konspiriren, im Lande des Ochsen- welche bei späterer Erkennung einerseits unberechtigterweise dem inwieweit man sich am Parlamentarismus betheiligen solle, teine topfs ausbleiben mußte, ist selbstverständlich. Die Konferenz hat Schulbesuche zur Last gelegt werden, andererseits auch eine Gefähr Einigung zu stande kam, verließ der bekannteste Wortführer des trotzdem getagt, allerdings nicht in Büßow. Schließlich ist auch ohne dung der Mitschüler in sich bergen. Für den Kultusminister ist es Bundes, Hermans, den Kongreß und schloß sich in einer Ver- Referate über deutsche Gesetze schon die Anwendung medlenburgischer nun von Interesse, einen Einblick in den Gesundheitszustand der fammlung, wo unser Parteigenosse Troelstra über eine neue, Berwaltungsmaßnahmen eine Aufklärung oder besser Aufreizung Kinder auch in ländlichen Bezirken durch die ärztliche Untersuchung einheitliche Organisirung der politischen und gewerkschaftlichen zur politischen Thätigkeit. einer größeren Zahl zu erhalten, und zwar sowohl der Kinder, Arbeitervereine sprach, der Sozialdemokratischen Ar- Wegen Beleidigung des Direktor Bied wurde der Redakteur welche in die Schule eintreten, als derjenigen, welche dieselbe beiterpartei an. Hermans war im vorigen Jahre Redakteur der graphischen Bresse, Konrad Müller von der Straffammer in längere Zeit besucht haben, damit auf grund dieser Fest­des Necht voor Allen". Der Sozialistenbund" hat sein Programm Halle zu 100 M. Geldstrafe verurtheilt. Der Angeklagte hatte eine ſtellungen beurtheilt werden fann, об die ärztliche ungeändert gelassen, und nochmals die Freiheit in der propagan- angebliche Aeußerung, die Bued als Sefretär des Verbandes der Prüfung des Gesundheitsstandes bei der distischen Taktik betont. Volts­Industriellen gegen die Arbeiter gethan haben sollte, wiedergegeben. Aufnahme der Kinder in ländlichen Todtenliste der Partei. In Bielefeld ist der Partei- Diese Rede ging seiner Zeit fast durch die gesammte Presse, erwies schulen, sowie bei der gesundheitlichen Ueber­genoffe Peter Heinrich Grundmann im Alter von fast fich aber später als eine unrichtige Wiedergabe. wachung überhaupt und in welchem Umfange erforder= 78 Jahren gestorben. Er betheiligte sich lebhaft an den Freiheits­ih ist. Die Regierungspräsidenten werden deshalb ersucht, die fämpfen der 40er Jahre, war- wie die jetzige Erzellenz v. Miquel zum Schulbesuche angemeldeten Kinder an etwa sechs für diesen Mitglied des Kommunisten- Bundes, blieb aber im Gegensatz zu jenem 3wed geeigneten Schulen jedes Regierungsbezirkes, bei deren Aus­den Idealen seiner Jugend bis zum Tode treu. Er war in Biele berücksichtigen ist, durch den zuständigen Medizinalbeamten unter Bu wahl auch die etwaige Verschiedenheit der Bevölkerung möglichst zu feld einer der thätigsten Anhänger des Allgemeinen deutschen Arbeiter vereins, schloß sich der sozialdemokratischen Partei an und trat nach ziehung des Kreis- Schulinspektors und mit Unterstützung des Lehrers dem Fall des Sozialistengesezes wiederum als einer der ersten dem ( Hauptlehrers) darauf untersuchen zu lassen, ob dieselben 1. ohne fozialdemokratischen Verein bei, in welchem er auch zu den eifrigsten Gefährdung ihrer Mitschüler zum Eintritt in die Schule zugelassen und regelmäßigsten Versammlungsbesuchern gehörte. Ehre seinem Entwickelung an dem Unterricht uneingeschränkt oder bedingungs­werden und 2. voraussichtlich ohne Nachtheil für ihre förperliche weise( Plazanweisen, Dispensation vom Turnen u. s. w.) theilnehmen können. Hinsichtlich des ersten Punktes hat sich die Untersuchung zu Achtung, Former! Die Firma F. Haase, Maschinenfabrik in erstrecken auf Ungeziefer und ansteckende Krankheiten, insbesondere Döbeln , hat sämmtliche Former ausgesperrt. Zuzug ist daher zu Scharlach , Masern, Keuchhusten, Diphtherie. Bezüglich des zweiten vermeiden. Die Ortsverwaltung Berlin des Deutschen Wietall- Bunttes find zu beachten: die allgemeine Körperbeschaffenheit, die arbeiter- Verbandes. geistige Entwidelung, tonstitutionelle Krankheiten und körperliche

Andenken!

Polizeiliches, Gerichtliches u. f. w.

- Eine sechswöchige Gefängnißftrafe hat in Kiel der Parteigenosse Aler. Lütjens, Redakteur an der Schleswig­Holstein'schen Volkszeitung", am 28. Dezember angetreten. Er ist wegen Beleidigung eines Flensburger Staatsanwalts sowie wegen Beleidigung des Direktors der Torpedowerkstatt Friedrichsort zu je 1 Monat Gefängniß verurtheilt, welche Strafen durch Zusammen­legung auf 6 Wochen reduzirt wurden. -Aus Oberschlesien wird uns geschrieben: Der polnische Partei­genosse Dylong in Königshütte ist schon wieder dem Ge­fängniß verfallen. Unmittelbar nach seiner Rückkehr vom polnischen Parteitage in Berlin fand er zu Hause eine Einladung in das Königshütter Gerichtsgefängniß vor, wo er eine sechswöchige Ge­fängnißstrafe abbißen soll, die ihm vor einigen Monaten von der Beuthener Straffammer wegen unerlaubter Veranstaltung einer Lotterie auferlegt wurde.

Gewerkschaftliches.

Deutsches Reich .

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Verhängung der Sperre" strafbar. Das Schöffengericht in Hannover verurtheilte den Zimmerer Finsel zu 10 M. Geldstrafe, weil er den Antrag gestellt hatte, über ein Zimmergeschäft die Sperre zu verhängen. Das Urtheil stützt sich auf eine ältere hannoversche Polizeiverordnung. Die Bergarbeiter in Clausthal im Harz wollen in den nächsten Tagen eine Deputation an den Kaiser entsenden, welche um Erhöhung des Schichtlohnes und Verlegung der Lohntermine bitten soll. Die Frankfurter Zeitung " bemerkt dazu: Da diese Wünsche bereits vom Handelsminister abschlägig beschieden worden sind, dürfte die Deputation schwerlich Erfolg haben.

Die Konferenz der Metallarbeiter in Südbayern nahm zu Gebrechen. der Einführung der Arbeitslosen- Unterstüßung gegen 6 Stimmen Im Anschluffe hieran ordnet der Minister eine Besichtigung folgende Resolution an:" Die Konferenz der Metallarbeiter Süd- des Schulzimmers an, wobei zu beachten seien: Anzahl der bayerns erklärt sich mit der Einführung der Arbeitslosen- Unter- Kinder, Rauminhalt der Klasse, die Reinlichkeit, natürliche und fünft fügung einverstanden. Die Konferenz ersucht die Generalversammliche Beleuchtung, Fenstervorhänge, Temperatur, Lüftungs- und lung in Halle, dem Vorstandsantrag die Zustimmung zu ertheilen." Heizungsvorrichtungen, Luftbeschaffenheit, die Schulbänke und sonstige Ausstattungsgegenstände. An die Besichtigung der Schulzimmer soll sich eine solche des ganzen Schulgrundstüds anschließen, wobei namentlich auf die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Beseitigung der Abfallstoffe( Latrinen) und auf Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nachbarschaft zu achten ist.

Ausland.

Soziale Rechtspflege.

Mikstände im Prager Bäckergewerbe. Die Aufhebung der Nachtarbeit und Einführung eines Maximal- Arbeitstages verlangen die Bäderarbeiter Prage in einem Memorandum, das dem Ministerium und dem Reichsrath überreicht wurde. Sie flügen ihre Forderung mit Gründen der Arbeiterhygiene und deren Einfluß auf die Erzeugnisse und die konsumirenden Klassen. So wurde be hördlich festgestellt, daß im Jahre 1897 in Prag und Umgebung von 241 Werkstätten 75 in Kellerräumen untergebracht waren. Von Eine Konventionalstrafe von 150 Mark verlangte der Zur Lohnbewegung der Weber in Krefeld . Die Stellung den Werkstätten waren 83 feucht und licht, 72 feucht und dunkel. Butzfederfabrikant Heßtel von der siebzehnjährigen Arbeiterin B., der Tertilarbeiter des christlichen Verbandes in dem gegenwärtigen In 29 Werkstätten hatten die Arbeiter dunkle und feuchte Schlaf- die ihn auf Herausgabe ihres Arbeitsbuches beim Gewerbes Kampf ist nicht ohne Interesse. Wir hatten gestern schon einen stätten, in 18 Fällen schliefen die Arbeiter in den Werkstätten. gericht verklagt hatte. Heßkel begründete die Verweigerung des Bericht der Germania " abgedruckt, der im vollständigen Gegensatz Weiter wird angeführt, daß sich bei der nächtlichen Erzeugung des Arbeitsbuches und seine Forderung damit, daß die Klägerin kontrakt­steht zu der in der Zentrumspresse allgemein vertretenen Auf- Gebäcks in den zumeist schlecht ventilirten Backstuben sanitätswidrige brüchig geworden sei. Er berief sich auf einen schriftlichen Vertrag, fassung über den Streit. Auch die am Ort erscheinende Gase entwickeln und der von der langen und schweren Tages- und durch den das junge Mädchen sich verpflichtet hatte, bis zum Da sie trogs Presse befindet sich in diesem Gegensatz zu den Arbeitern. Hierüber Nachtarbeit erschöpfte Arbeiter teine Zeit hat, seinem Körper die 1. Dezember 1899 bei ihm zu arbeiten. schreibt unser Parteiorgan in Elberfeld : nöthige Reinlichkeit angedeihen zu lassen. Die üblen Folgen dieser dem kürzlich die Arbeit niedergelegt hat, lift nach Meinung " Die Mitgliederversammlung des christlichen Textilarbeiter- Ver- Sanitätswidrigkeiten haben das konsumirende Publikum und die des Beklagten und Widerklägers die im Vertrage vorgesehene Kon bandes hat sich mit den Streifenden solidarisch erklärt, wogegen Arbeiter zu tragen. Im Jahre 1897 zählte man unter 746 Bäcker- ventionalstrafe von 150 M. fällig geworden. Im Termin vor der die Niederrheinische Boltszeitung" fast in jeder Nummer Notizen arbeiter- Erkrankungen in Prag 119 Jufektionskrankheitsfälle mit Stammer II des Gewerbegerichts wurde Fräulein B. durch ihre bringt, worin aufgefordert wird, die Liste anzuerkennen. Selbst- 2772 Krankentagen und 7 Todesfällen. An Krankheiten der Mutter und durch ihren Vormund vertreten. Die Mutter machte verständlich wäre dann Ruhe über allen Gewässern, aber die Streifenden Athmungswerkzeuge und der Lunge zählte man 219 Fälle mit geltend, ihre Tochter habe mit Rücksicht auf ihre Gesundheit hätten eine totale Niederlage erlitten. Der Artikelschreiber der 3328 Krankentagen und 2 Todesfällen, an Hautkrankheiten zählte die Der Arzt habe ihr- das Stellung aufgeben müssen. Niederrheinischen Volkszeitung" ist in der Versammlung des christ- man 64 Fälle mit 859 Krankentagen. Auf Krankheiten, die einen Attest liegt vor die Thätigkeit in staubigen Räumen verboten. lichen Textilarbeiter Verbandes gehörig zerzaust worden und hat üblen Einfluß auf die Gebädserzeugung haben können, entfallen Staubten mun Federn an und für sich schon, so sei das im Arbeits­Besserung" versprochen. Aber der arme Teufel fann auch nicht, also 64 pet. faal des Herrn Heßkel ganz besonders der Fall gewesen, denn darin feien wie er will, denn Dr. Bachem, welcher vorige Woche hier war, hat etwa 35 Arbeiterinnen beschäftigt auch versucht, die Streikenden auseinander zu bringen. Das ist worden, obwohl der Raum nur sieben Meter lang und drei Meter breit sei. Frau B. wollte ferner den ihm nicht gelungen, und nun soll der Artikelschreiber das Wert fort­fegen." Die Vereinigung der märkischen Ziegeleibefizer, welche es Vertrag überhaupt nicht anerkennen, weil ihre unmündige Tochter Den Herren vom Zentrum wird eben zum Verständniß gebracht zu stande gebracht hatte, den Preis für Hintermauerungssteine fast das Schriftstück ohne ihr Vorwissen und ohne Zustimmung des Vor­werden, wollen sie Gewerkschaftsorganisationen leiten, dann kommen um 10 M. pro Tausend zu steigern, wird, wie die Voff. 8tg." erfährt, mundes unterzeichnet habe. Der Gerichtshof, dem Gewerberichter fie ohne ernste Konflikte mit den Unternehmern nicht davon. Bisher nicht wieder in Wirksamkeit treten. Da verschiedene Ziegeleibefizer v. Schulz vorsaß, ließ diesen Einwand jedoch nicht gelten, sondern haben sie immer zeitig den Weg zur Umkehr gefunden und fanden Verträge nicht wieder verlängern wollen, und zwar nicht etwa aus beschloß, den Stadtphysilus zu ersuchen, nach eventueller Besichtigung der sich schließlich im Lager der Unternehmer ein. Wie sich diesmal dem Grunde, weil ihnen diese Einrichtung nicht zusagte, sondern Arbeitsräume des Fabrikanten Hepfel ein ärztliches Gutachten über zeigt, bleibt aber die Gefolgschaft aus. deswegen, weil sie für sich noch größere Vortheile herausschlagen den Zustand der Klägerin zu erstatten. Der Phyfitus foll sich ins­wollen. Dadurch ist ein Zustandekommen dieser Wiedervereinigung besondere über die Frage äußern, ob bei Erfüllung des Vertrages Der Delegirtentag der Bergarbeiter des Ruhrgebiets konnte nach einer Bekanntmachung des Berg- und Hüttenarbeiter- unmöglich gemacht worden. Das Zentral- Verkaufstomptoir behauptet das Leben oder die Gesundheit der Klägerin einer erweislichen Ge­fonnte nach einer Bekanntmachung des Berg- und Hüttenarbeiter- fogar, daß, wenn es auch gelingen sollte, die bisherigen Mitglieder fahr ausgesetzt gewesen wäre, welche vor dem Abschluß des Vertrages Verbandes nicht vor Weihnachten stattfinden und wird nunmehr zum der Konvention zur Verlängerung ihrer Verträge zu bewegen, es nicht zu erkennen war. 1. Januar nach Boch um einberufen. Auf der Tagesordnung steht doch unmöglich sei, die Geschäfte weiterzuführen, wenn sich nicht die 1. Unsere Lohnforderung und die Antwort der Bergwerksbefizer. bisher noch außenstehenden Ziegeleibesiger der Vereinigung ebenfalls Referent: Otto Hué . 2. Der innere Ausbau des Verbandes. anschlössen. Referent: Wilhelm Schürholt.

Unternehmer- Verbände.

Soziales.

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Klarte eine Lohnentschädigung, weil er von ihm engagirt, nachher Der Barbiergehilfe N. verlangte von dem Barbierherrn aber nicht beschäftigt worden wäre. Der Beklagte wandte vor dem Gewerbegericht dagegen folgendes ein: Er habe den Kläger um 12 Uhr mittags angenommen und ihm gesagt, daß er sich sofort nach dem Geschäft bemühen solle. Der Kläger sei jedoch erst kurz nach 2 Uhr erschienen und da ſei die Stelle schon durch einen anderen besetzt gewesen, der sich inzwischen gemeldet habe. Dis 2 Uhr habe er auf den Kläger gewartet. Der Gerichtshof bernahm den Bermittler Schade als Zeugen. Auf Befragen des Vorfißenden Strauſe erklärte Schade, daß N. um 1/22 Uhr im Geschäft hätte sein tönnen; indessen könnte er es nicht als anständig bezeichnen, daß ein Gehilfe, der gleichwohl erst drei Minuten nach 2 Uhr ins Ge schäft komme, gleich entlassen werde. Der Beklagte wurde daraufhin verurtheilt, dem Kläger die Entschädigung zu zahlen. Der Vor­fizende führte aus, es fönne hier ein unbefugtes Verlassen der Arbeit oder ein sonstiger Entlassungsgrund nicht angenommen werden. Eingelaufene Druckschriften.

zichten müssen, aus diesen ebenfalls höchst interessanten abschließenden und in die Zukunft weisenden Erörterungen einiges wiederzugeben, Vom Harze wird uns geschrieben: Wie wichtig unter Um­wollen wir noch zum Schluß die Forderungen verzeichnen, ständen Leichenöffnungen sein können, lehren zwei Vor­die sich für den Verfasser aus der gesammten Untersuchung er- fommnisse, über die ich im Interesse der Arbeiter hiermit berichte. geben haben: 1. Der Kalfarbeiter Fischer aus Elbingerode hatte Nachtschicht I. Maßregeln zu Gunsten des ländlichen gehabt und war mit einem anderen Arbeiter nach Hause ge­Proletariats. gangen. Nach einem halbstündigen Marsche stürzte er, vom a) Aufhebung der Gesinde- Ordnungen; völlige Koalitionsfreiheit Schlage getroffen, nieder und starb furze Zeit darauf. Die Berufs­auch auf dem flachen Lande; Sicherung der Freizügigkeit; b) Verbot genossenschaft bestritt, daß der Tod die Folge eines Betriebsunfalles der Lohnarbeit der Kinder bis zum 14. Jahre; Verbot der land- fei, die Wittwe ließ aber die Leiche öffnen, wobei festgestellt wurde, wirthschaftlichen Arbeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens für daß Fischer, der vor dem Kalfofen zu thun hatte, infolge des Ein­alle Kinder und jugendlichen Personen ohne Ausnahme; Verbot der athmens von Steinkohlengafen gestorben ist. Nach nochmaligem Wanderarbeit jugendlicher Personen bis zum 18. Jahre; Schulzwang für Ueberlegen will mun die Knappschafts- Berufsgenossenschaft zahlen. 2. Der Kalfarbeiter Bauer aus Elbingerode hatte einen Bruch die Elementarschule und die Fortbildungsschule: c) Schuß der Wander­arbeiter; Verbot der Wanderarbeit von Mädchen vor dem 21. Lebens- erlitten, wurde aber mit seinem Entschädigungsanspruch auch vom Der Guttentag 'sche Verlag in Berlin bringt in seiner Guttentag. jahr: Verbot des Gangsystems, Ersetzung der Werbe- Agenten durch Reichs- Versicherungsamt zurückgewiesen, weil Brüche allmälig entfchen Sammlung Deutscher Reichsgeseze folgende zwei Die Frau ließ die Leiche Bändchen zur Versendung: öffentliche Arbeitsvermittelung; d) Einführung eines Normal- ständen. Ein Jahr darauf starb er. arbeitstages, der im Jahresdurchschnitt acht Stunden beträgt, für öffnen. Nach dem Gutachten des Arztes Dr. Köster in Elbingerode Reichs Gewerbe Ordnung nebst Ausführungsbestimmungen unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen über den Arbeiterschutz, die die Feldarbeiten, mit Gestattung von Ueberzeitarbeit während der wurde bei der Untersuchung folgendes ermittelt: Ernte und bei dringenden Arbeiten, die durch Elementarereignisse Es stellte sich heraus, daß die Todesursache ein Magen- Organisation des Handwerks und das Lehrlingswesen. Von T. Ph. Berger. Diese Thatsache wirft nunmehr ein helles Fortgeführt von Dr. Wilhelmi, Geh. Ober: Regierungsrath. Fünfzehnte herbeigeführt werden; Sicherstellung der Sonntagsruhe für das rebs gewesen ist. Gesinde; e) Feststellung der im Interesse der Gesundheit und Sitt- Licht auf die letzten Jahre seines Leidens und die Ursache desselben. Auflage. Taschenformat, fartonnirt Preis 2,80 M. Reichsgeseh, betr. die Gewerbegerichte. Vom 29. Juli 1890. Von lichkeit unerläßlichen Bedingungen für die Landarbeiter- Wohnungen; Am 3. April 1895 hat Bauer beim Heben einen großen Stein e. Mugdau, Stadtrath. Vierte vermehrte Auflage, herausgegeben von Cuno, energische Wohnungspolizei auf dem Lande; f) Reduzirung über gegen feine Brust gedrückt und ist dann fast bewußtlos Stadtrath und stellvertretender Vorsitzender des Gewerbegerichts in Königs mit ihm zusammen gestürzt. Bis zu diesem Tage war mäßiger Pachtzinsen durch dazu eingesetzte Gerichtshöfe. er berg i. Pr. Preis 1,80 Mt. ftets völlig gesund. Die gegentheiligen Aeußerungen bor 1895 3. April ant hat Bauer stets a) Aufhebung der Fideikommisse; b) Aufhebung der Gutsbezirke, Vom getränkelt. ihre Einverleibung in die Landgemeindens, c) Aufhebung der Jagd- Er war infolge des Unfalles 14 Tage bettlägerig, dann hat er mit bezirke des großen Grundbefiges und ihre Einverleibung in die Land- fortwährender Unterbrechung gearbeitet. Der behandelnde Arzt hatte gemeinden; d) Einschränkung der Rechte des Privateigenthums am einige Beit nach dem Unfall einen Magenbruch festgestellt, dessen Boden zur Förderung: 1. der Separation, der Aufhebung der Gemeng Ursache auf den Unfall vom 3. April 1895 zurückzuführen sei. Lage; 2. der Landeskultur; 3. der Seuchenverhütung; e) Verstaat- Für die wissenschaftliche Beurtheilung der Krankengeschichte er lichung der Hagelversicherung, eventuell auch der Viehversicherung, giebt sich aus dem Sektionsbefund: Letztere jedoch ohne Beitragsleistung des Staates; f) Erleichterung I. Daß der Bruch von Anfang an ein geringer Faftor in bes genossenschaftlichen Zusammenschlusses durch die Gesetzgebung; dem Leiden des Bauer war; derselbe mag schon früher bestanden g) staatliche Förderung des landwirthschaftlichen Bildungswesens; haben, er mag durch den Unfall entstanden sein, er ist an der h) Verstaatlichung des Waldes und der Wasserkräfte. Erwerbsunfähigkeit und dem Tode des Bauer nicht schuld.

II. Maßregeln zum Schuße der Landwirthschaft. Gericht haben als falsch zurüdgezogen werden miffen. Tekte Nachrichten und Depelthen.

lichen Bevölkerung.

II. Die Ursache der Erwerbsunfähigkeit und des Todes war III, Maßregeln im Interesse der landwirthschaft allein das Magencarcinom( der Wagenkrebs). III. Da durch alle medizinischen Autoritäten angenommen Streben nach Beseitigung der Ausbeutung des flachen Landes burch die Stadt und nach Aufhebung des fulturellen Gegensages wird, daß ein den Magen treffender Infult die Ursache eines Magen­carcinoms werden kann, so ist für den Fall Bauer auf grund der von Stadt und Land durch a) Durchführung vollster Selbstverwaltung obigen Ausführungen der Anfall vom 3. April 1895 als direkte in der Gemeinde und der Provinz; b) Ersetzung des stehenden Heeres durch eine Boltswehr; c) Verstaatlichung der Schul-, Armen- Ursache des Magencarcinoms anzusehen." Dieses Gutachten ist sofort an die zuständige Berufsgenossen­und Wegelasten; d) Verstaatlichung des Heilwesens; e) unentgelt schaft mit dem Antrage abgesandt worden, nun der Wittive eine lichkeit der Rechtspflege; f) Ersetzung des bestehenden Steuersystems tente zu bewilligen. Hoffen wir, daß nun die Wittwe recht bald zu burch progressive Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuern ihrem Rechte kommt. und durch die billige Verstaatlichung resp. Kommunalisirung der ihrem Rechte kommt. profitablen privaten Monopole und Startelle.

Wien , 30. Dezember. Die Wiener Zeitung " wird morgen taiserliche Verordnung en publiziren, durch welche auf grund des§ 14 die Ausgleichsprovisoriumsquote in der bisherigen Höhe und das Budgetprovisorium auf die Dauer von sechs Monaten verfügt wird. Die Verordnungen erfolgen in der Form kaiserlicher Handschreiben an die Minister.

Brüffel, 30. Dezember. ( B. S.) Auf der Eisenbahnlinie zwischen Brüffel und Antwerpen wurde in letzter Nacht ein Bug von un bekannten Individuen angehalten. Dieselben erbrachen den Gepäcks wagen und raubten daraus Gegenstände im Werthe von 30 000 Fr. London , 30. Dezember. ( B. H. ) Man befürchtet in Cap. stadt für den 2. Januar große Unruhen, da die Buren beschlossen haben, an diesem Tage, als dem Jahrestage des Einfalls Dr. James fon's, das Bildniß desselben zu verbrennen.

London , 30. Dezember:( W. T. B.) Nach einer bei Lloyds eingegangenen Depesche aus Hongkong ist der Londoner Dampfer Glenavon" auf einen Felsen aufgestoßen und gesunken. Ein Theil der Mannschaft ist gerettet und in Hongkong gelandet. Konftantinopel, 30. Dezember. ( B. H. ) Gegen die von den Engländern beabsichtigte Befestigung Alexandriens wird der Sultan energis protestiren und eventuell die Mächte anrufen, damit diese sofort und endgiltig über die egyptische Frage Hierzu 2 Beilagen.

Aerztliche Untersuchung von Schulkindern in Preußen. Der diese Angelegenheit betreffende Erlaß des Kultus lentscheiden. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin .