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Br. 1. 16. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

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Sonntag, 1. Jannar 1899.

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11. Redakteur Luhde von der Ostd. 8tg." wird von der Anklage 17. Gelegentlich der Freisprechung eines wegen Wider­Verbrechen, Uebergriffe und Mißgriffe der Gendarmenbeleidigung loftenlos freigesprochen, nachdem die standes gegen die Staatsgewalt angeklagten Boppelsdorfers, namens Gerichtsverhandlung in Insterburg   ergeben, daß sein Bericht über Vianden, wird vor dem Bonner   Gericht festgestellt, daß der Polizei­bon Polizei Organen, Nachtwächtern und Gendarmen mißhandlungen, die die Gendarmen Lerner und Weber beamte Kohlenbach und ein Wächter denselben ohne jedes Recht in Deutschland   im Jahre 1898 und ihre gerichtliche gegenüber einem Inhaftirten begangen, in allem Wesentlichen den auf einem Balle verhaftet und gefesselt abgeführt Behandlung. Thatsachen entsprach.( 21. Jan.) hatten, wobei der Polizeibeamte unterwegs dem 12. Polizeisergeant Sämann und Nachtwächter( oder äftling ins Gesicht geschlagen haben soll. Nach­Uebergriffe von Polizei- Organen, Nachtwächtern und Gendarmen e ß?) aus Boppot, welche im Mai als Polizeibeamte gegen einige dem ihm ein Aermel aus dem Nod gerissen, gaben ihn die bringen leider nur zum geringsten Theile in die Oeffentlichkeit. Leute ohne jeden Anlaß widerrechtlich eingeschritten Beamten dann auf der Straße frei. V. hatte deswegen Selbst wenn sie zu einer gerichtlichen oder disziplinarischen Fest- waren, und sie mißhandelt, sowie einen Mann mit eine Anzeige gegen die Beamten wegen Mißhand­stellung führen, werden sie nur in einzelnen Fällen, die besonderes Säbeln schwer verlegt hatten, werden von der Danziger lung angestrengt; statt ihr Folge zu geben, war Aufsehen erregen, bekannt. Vielfach aber kommt es gar nicht zu Straffammer zu je einem Jahre Gefängniß verurtheilt. Haß war gegen V. Anklage wegen Widerstandsleistung er solchen Feststellungen, deswegen, weil diejenigen, gegen welche der bereits wegen Körperverlegung vorbestraft. Die hoben worden.( Berl. Abendpost" 29. Jan.) lebergriff oder Mißgriff verübt, sich scheuen, darüber Beschwerde zu beiden Beamten hatten noch, wie der Staatsanwalt es ausdrückt, führen ist es doch nur zu bekannt, daß ähnliche Beschwerden in die Frechheit" gehabt, die von ihnen Mißhandelten schwerer Straf mann Janus wegen Ausschreitungen im Amte. Der 18. Die Straffammer Essen verurtheilte den früheren Schuß­Preußisch- Deutschland   häufig genug nicht zu einem Vorgehen thaten zu bezichtigen. Interessant war die Aussage eines pensionirten selbe hatte in angetrunkenem 8ustande einen ruhig zur gegen die Mißhandler, sondern gegen die Miß- Gendarmen, daß wenn ein Beamter Nachts, wenn er Dienst hat, Arbeit gehenden Bergmann in voller Uniform überfallen, ihn handelten geführt haben. feine Arretirung macht, so wird er auf dem Amte nicht arretirt, in die Nachtwächterbude einer nahen Fabrit geschleppt, und, Die nachfolgende 8usammenstellung fann alfo fürtüchtig befunden".( 28. Jan., 3. April.) als der völlig schuldlos Verhaftete die Flucht ergriff, naturgemäß nur eine sehr unvollständige sein. 13. Das Aachener Disziplinargericht erkennt gegen den wegen mehrmals mit seinem Revolver nach ihm ge­Troßdem wird sie das Interesse unserer Leser erregen. Auch in schwerer Mißhandlung zu Gefängnißstrafe verurtheilten fchossen. Ebenso hatte er auf einen anderen ihm ihrer Lüdenhaftigkeit zeigt sie, wie es mit der Sicherheit des Schuhmann Winter auf Versetzung in gleicher Amts begegnenden Bergmann gefeuert. Strafe: 1 Monat deutschen   Bürgers gegenüber vielen sogenannten Sicherheits" eigenschaft() mit Gewährung der Umzugs- Gefängniß!( 30. Jan.) Organen bestellt ist innerhalb des Landes, welches für die gelder(); gegen den Schuhmann Boelgel, der gleichfalls zu 19. Der Schumann Reinhold( in Aachen  ?), der am Abend Interessen jedes außerhalb des Landes befindlichen Deutschen   4 Monaten Gefängniß verurtheilt war, wurde das Verfahren vor Weihnachten 1897 mehrere anständige Frauen und ein Kriegsschiff zur Verfügung haben muß. Und sie gewährt einen eingestellt. Derselbe scheint seiner Disziplinirung durch frei Mädchen belästigt und mit unsittlichen Anträgen lehrreichen Einblick in den jezigen Kulturzustand Deutschlands  , williges" Ausscheiden zuvorgekommen zu sein.( 27. und 30. Jan.) welches nach der Angabe seiner herrschenden Kreise an der Spitze der berfolgt hatte, verschwindet mit seinen Angehörigen, nach­14. Vor der Kölner   Straffammer hat sich der Kriminal- dem Polizeidirektion und Staatsanwalt die Sache aufgenommen. Zivilisation marschirt. schutzmann Kiefer wegen widerrechtlicher Freiheits( 30. Jan.) Auffallend ist, in welchem Maße sich die leber entziehung, borsäglicher Körperverlegung und griffe von Sicherheits" Organen im legten öffentlicher Beleidigung zu verantworten, nachdem im Amte sowie Verleitung zum Meineide zu 1 Jahr 20. Ein Kölner Schußmann wird wegen mishandlung Jahrzehnt gesteigert haben. Man wird nicht fehlgehen, der gegen ihn gestellte trafantrag sowohl von 1 Monat Buchthaus und 3 Jahren Ehrverlust verurtheilt und sofort wenn man diese Steigerung in einen gewissen Zusammenhang der Staatsanwaltschaft, wie von der Staatsanwaltschaft, wie von der Ober- verhaftet.( Berl. Abendpost" 5. Febr.) bringt mit der unter dem neuen Kurs besonders beliebt gewordenen staatsanwaltschaft zurückgewiesen und erst auf Schneidigkeit" 21. Die Rostoder Straffammer verhandelt gegen den wegen eine Schneidigkeit, welche ihren Höhepunkt wohl Beschwerde an das Oberlandesgericht Anklage Körperverlegung und Mihhandlung im Amte an­erreicht hat in dem vom Vorwärts" am 2. Oftober( f. auch erhoben war. Derselbe hatte ein anständiges Mädchen, geklagten Schußmann Ti mm. Derselbe hatte bei einem infolge ciner 12. Oktober) veröffentlichten geheimen Erlasse des Herrn Ministers Frl. Faßbinder, die Tochter eines Ober- Maschinenmeisters der Köln  . Arretirung entstandenen Gedränge erst mit dem Säbel blindlings in der Freiherr von der Rede, nach welchem in Zukunft Polizeibeamte ebenso wie Beitung", ohne jeden Grund verhaftet, weil er sie für eine Dirne Luft herumgeschlagen, und alsdann aber hinterrücs den vor ihm Gendarmen bei Aufläufen 2c., wenn ihnen Anwendung der Waffe hielt. Als sie vor dem Hause ihrer Eltern verlangte, daß ruhig seines Weges gehenden, durch das Gedränge aber nothwendig erscheint, nicht erst, wie früher, in die Luft schießen oder er sie durch ihre Eltern rekognosziren lasse, hatte er sie durch im Gehen aufgehaltenen, im übrigen an dem Auflauf gar mit flacher Klinge schlagen sollen, sondern nach der üblichen drei Mißhandlungen gezwungen, mit zur Wache zu gehen, ob nicht betheiligten Einwohner Seemann mit dem Säbel maligen Aufforderung, sich zu entfernen, von der Waffe sofort wohl sie auch auf der Straße von mehreren Per- über den Kopf geschlagen, so daß dieser blut­wirksamen Gebrauch zu machen haben," d. h. in die Menschen- sonen retognoszirt wurde. menge schießen und scharf schlagen sollen. Bei dem Versuche dieser über strömt niedersank. Auch zwei andere Personen er Rekognoszirung wurde der Handlungsgehilfe 3epp nebst mehreren hielten von T. Schläge mit dem blanken Säbel über Rücken und Wenn wir jetzt und vielleicht auch hinfort eine solche zu anderen Personen, zu denen auch die alte Frau Faßbinder gehörte, Brust. Auch auf der Rathhausdiele wurde See fammenstellung geben, so wird dieselbe, manchen, den es an- von hinzugekommenen uniformirten Schußleuten mann, als er sich auf der Nathhauswache zur Verbindung seiner geht, darüber aufklären, warum die Bevölkerung so wenig geneigt mit Gewalt zurückgestoßen. Frl. Faßbinder mußte wegen Wunde durch den Polizei- Arzt meldete, nach feiner bes ist, vorkommendenfalls die Sicherheitsorgane in ihrer Thätigkeit der ihr zu theil gewordenen Behandlung 14 Tage lang ärztlich schworenen Angabe abermals von Timm in em au unterstützen, und hoffentlich wird sie dazu beitragen, daß die behandelt werden. In der Verhandlung sagten Polizeikommissar pörender Weise gemißhandelt, so daß er be Stellen, welche dazu berufen sind, mit mehr Dambach, Polizei- Inspektor Weinand, Polizei- Kommissar Schneider wußtlos umfant. Der Staatsanwalt hatte eine Gefängniß­Erfolg als bisher, jenen Uebergriffen Einhalt übereinstimmend aus, daß ein Sittenpolizei- Beamter gar nicht das strafe von 6 Monaten beantragt, und die Mißhandlung auf der thun. Daß dem Herrn Minister Freiherrn von der Rede gleichzeitig Recht habe, auf bloße Verdachtsgründe hin eine Verhaftung vorzu- Rathhausdiele, die er für erwiesen hielt, als die denkbar die Ueberlegung kommt, daß es wichtiger ist, die vorhandenen nehmen. Trotzdem bescheinigen sie dem Angeflagten, daß er ein brutalste" bezeichnet. Das Gericht sprach den Schuh­Sicherheitsorgane von Grund aus zu verbessern, als fie, feinem sehr zuverlässiger, ruhiger und nüchterner", ein sehr pflichttreuer, mann frei.( 6. Febr.) Erlasse gemäß 1. Vorwärts" 11. Sept.- noch zu ver ruhiger, besonnener und durchaus nüchterner"," ein sehr tüchtiger, 22. Die Kölner   Straffammer verurtheilt den Schuhmann mehren, wagen wir nicht zu hoffen, nachdem der Herr Minister umsichtiger, ruhiger und gewissenhafter" Beamter fei. Polizei- Schubert in der den Fall Köppen" behandelnden Sigung des Abgeordneten- Inspektor Weinand befundet freilich außerdem, daß Kiefer im hatte die Straße verunreinigt und einen Bureau- Assistenten, der ihn wegen schwerer Mißhandlung. Derselbe Hauses seine Meinung dahin ausgesprochen, daß unsere Polizei Jahre 1891 die Frau eines Militärarztes als Dirne höflich darauf aufmerksam machte, daß das nicht anständig wäre, zu den besten der Welt gehört(), und daß die persön angeredet habe, wofür er mit Arrest bestraft worden. Ebenso mit Faust und Säbel schwer mißhandelt. Der Miß­iche Freiheit in feinem anderen Staate besser wird durch die Bernehmung eines Frl. Hartmann festgestellt, handelte war acht Tage dienstunfähig. gewahrt sei, als bei uns.(!) Ein Begleiter des Miß­daß diese nebst einer Freundin von Kiefer im Verein mit einem Handelten, der für denselben eintrat, wurde ebenfalls mit der Faust Immerhin mögen sich die leitenden Kreise nicht wundern, daß anderen Sittenschußmann" Sichling, von denen letzterer des- mißhandelt. Der Staatsanwalt bezeichnete das Verhalten des diszi fich die Bevölkerung ihre eigenen Gedanken macht, von wegen von seiner vorgesetzten Behörde eine Rüge( 1) erhalten, plinarisch häufig vorbestraften Schuhmanns als empörend denen die Sozialdemokratie jedenfalls feinen Schaden haben wird. ohne jeden Grund verhaftet und eine ganze Nacht und brutal, und beantragte 12 Jahre Gefängniß. Das Gericht Die Datenangaben in folgendem beziehen sich, wo nichts anderes ins Polizeigefängniß gesperrt wurde. erkannte auf 1 Jahr Gefängniß.( 9. Februar.) angegeben, auf die betreffenden Nummern des Vorwärts", in welchenzeigefängniß über diese Fälle berichtet worden.

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3. Ein Hausdiener Otto M. wird auf der Straße, trop Le­gitimation durch seine Radfahrkarte, verhaftet, weil sein leinener Anzug einem Schußmann verdächtig erscheint. Auf der Wache muß er sich dreimal entkleiden. Dann wird er ohne ein Wort der Ent­schuldigung entlassen.( 7. Jan.)

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Der Staatsanwalt Olbricht beantragt tro 23. Jn der Verhandlung gegen den Redakteur des Volksblatts dieser Beweisaufnahme, und obwohl er selbst erklärt, daß es ihn für Halle  ", Dr. Völfel, wegen Beleidigung des Polizeisergeanten 1. Das Berl. Tageblatt" berichtet über ein von einem Bolizei- ein Räthsel sei, wie der Angeklagte Frl. Faßbinder und Frl. Hart- Caitorsky gelingt der Wahrheitsbeweis, daß Cz. einem Mädchen wachtmeister z. D. gegen ein fleines Mädchen in der Frankfurter- mann für Dirnen halten fonnte", und daß derartige Dinge in einem die Ehe versprochen und sie dann sigen gelassen. Straße versuchtes Sittlichkeitsverbrechen.( 4. Jan.) geordneten Staatswesen nicht vorkommen dürften," Troßdem wird V. wegen beleidigender Form der Notiz zu 30 M. 2. Jm Disziplinarverfahren gegen den aus dem Prozeß Ledert- bie Freisprechung des Kiefer, da ihm das Bewußtsein der Straf- und den üblichen Nebenstrafen verurtheilt. Als Beleidigung wurde v. Ligow bekannten Kriminalkommissar v. Tausch wird auf Ver- barkeit nicht nachgewiesen sei. Der Vertheidiger führt u. a. aus, u. a. die Spigmarke: Ein Wächter deutscher Gottesfurcht und fegung in ein Amt gleichen Ranges ohne Gehalts- daß die Polizeibeamten und Gendarmen die festesten Stügen des frommen Sitte" erachtet.( 11. Februar.) verlust(!), aber unter Wegfall der Umzugskosten und Auferlegung Staates feien, und weist auf einen Allerhöchsten Erlaß" aus dem der Gerichtstoften erkannt. Die Anklagebehörde hatte Dienstentlassung Oftober 1891 hin, in dem es heißt: 24. Jn Kiel wird gegen einen Schußmann verhandelt, der einen beantragt.( 6., 7., 16. Jan.) unbescholtenen Radfahrer widerrechtlich sistirt und unter " Bchufs energischer Bekämpfung dieses Unwesens wird in Nichtbeachtung jeder persönlichen Legitimirung erster Linie in Frage kommen, in wie weit schon auf grund der veranlaßt hatte, daß derselbe in die Arrestzelle abgeführt und später bestehenden Gefeße mit Nachdruck gegen die Buhälter eingeschritten durch 2 Wächter gefesselt ins Polizeigefängniß ge werden kann. Diese Aufgabe fällt der Polizei und der Staats- bracht wurde, woselbst er bis zum nächsten Tage verbleiben rechtspflege zu. Es wird der Polizei ein kräftiges, unter Um- mußte. Der Staatsanwalt beantragt 3 Monat Gefängniß, der ständen rücksichtsloses Vorgehen gegen die Ausschreitungen jener Gerichtshof spricht den Angeklagten frei, weil verworfenen Menschenklasse zur Pflicht zu machen, zugleich ihm das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gefehlt aber werden die Exekutivbeamten darüber zu habe.( Berl. Tageblatt" 12. Febr. 1898.) vergewissern sein, daß sie bei thatkräftigem 25. In der Verhandlung gegen den Telegraphenarbeiter Fischer Vorgehen nicht nur meine Anerkennung, sondern nimmt der Gerichtshof als erwiesen an, daß derselbe auf der auch meinen Schuh finden würden." Polizeiwache- absichtlich oder unabsichtlich mit einem Riemen Schläge ins Gesicht erhalten habe. F. war gelegentlich einer Schlägerei zu unrecht von einem Bäckerlehrling einer körperlichen Wißhandlung bezichtigt worden, darauf verhaftet, trop Legitimation durch seinen Militärpaß auf der Wache behalten, und als er sich dabei nicht beruhigen wollte, in ciner Belle an Händen und Füßen gefesselt worden. F. wurde wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 50 Mart Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß berurtheilt; daß wegen der Schläge mit dem

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4. Die Ehefrau des Buchdruckereibefizers Schumacher, welche vor ihrer Hausthür den Schuhmann Weinert um die Feststellung eines Menschen gebeten und darauf ohne Grund von dem Schuh­mann verhaftet wurde, wird von der Anklage der Beamtenbeleidi gung freigesprochen. Das Urtheil stellt fest, daß die Sistirung der Angeklagten durchaus ungerechtfertigt und das Benehmen Der Bertheidiger ist der Ansicht, daß Kiefer ,, im Geifte dieses des Schußmanns im höchsten Grade intorrett gewesen. Erlaffes des kaiserlichen Herrn" gehandelt habe. Der Der Gerichtshof war nicht in der Lage, der Aussage des Schutz- Gerichtshof spricht den Angeklagten in der That gemäß dem manns, die sehr widerspruchsvoll war und einen recht ungünstigen Antrage des Staatsanwalts vollständig frei. Die Kosten der Eindruck machte, irgend welchen erheblichen Werth beizumessen.. Nebenklage werden der Nebenklägerin( dem mißhandelten ( 9. Jan.) Die Beschwerde des Ehemannes der Frau Sch. gegen Fräulein Faßbinder!) auferlegt.( 25., 27., 28., 30. Januar die bei der Affäre betheiligten Schuhleute erzielt teinen und 5. und 6. Februar.). Das Urtheil wird auf Berufung Erfolg.  ( 24. Nov.) des Fräulein Faßbinder vom Reichsgericht aufgehoben, ob 5. In dem Prozeß gegen den Mühlenwerkführer Wienert liefert wohl der Reichsanwalt Verwerfung der Revision beantragt die Gerichtsverhandlung in Hirschberg den Beweis, daß Gendarm, und die Sache zur Verhandlung an das Landgericht Bonn   verwiesen Riemen ins Gesicht ein gerichtliches Verfahren Amtsvorsteher und Landrath   sich durch den Ein( 7. Mai). In der neuen Verhandlung beantragt der eingeleitet worden, ist uns bisher nicht bekannt fluß auf die Arbeitgeberin, den ihnen ihre amtliche Stellung giebt, Staatsanwalt wiederum Freisprechung. Das geworden.( 15. Febr.) bemüht haben, diesen fleißigen, anständigen Arbeiter Gericht erkennt wegen fahrlässiger Störperverlegung aus feiner Arbeitsstätte zu bringen, weil er 26. Cin uniformirter Schußmann verhaftet in Berlin   am Vor nicht wegen Freiheitsberaubung auf hundert mittage an der Ecke der Leipziger   und Friedrich thätiger Sozialdemokrat war.( 11. Jan.) Mart Geldstrafe( 1) und Tragung der Kosten.( 14., 15., 16. straße die mit ihrem Kinde und dessen Gouvernante aus der 6. Ein junger Däne, der in einem Laden ein wie fich nachher und 17. Juli.) Droschte steigende Frau des Rittergutsbesizers und Lieutenants der herausstellt echtes, nur mit einem äußerlich nicht Gegen dieses Urtheil legt sowohl Kiefer, wie Frl. Faßbinder Reserve Lind- Senslau, aus dem einzigen Grunde, weil fichtbaren Sprunge behaftetes Goldstück bezahlt, und als Revision ein( 24., 31. Juli), die das Reichsgericht auf Antrag des er sie auf die falsche Demunziation eines Dienstmanns hin I sch der Verkäufer dasselbe zurückgewiesen, es selbst der Polizei zur Be- Reichsanwalts verwirft( 26. Nov.). lich für eine gejuchte Frau Heimath aus Budapest  gutachtung vorgelegt, wird eine volle Nacht auf der Polizeiwache 15. Polizeidiener 2asto wsti wird von der Schwetzer Straf- hält. Die Frau ertranft infolge der Aufregung.( 16. und 18. Febr.) festgehalten.( 11. Jan.) fammer zu 2 Monaten Gefängniß( Milderungsgrund: Gegen den betreffenden Schußmann soll, laut einer polizeiöffiziösen 7. Der Fall des Frl. Elise Köppen- welche auf die falsche Trunkenheit) verurtheilt, weil einen Schiffsgehilfen Notiz im Berliner Lokalanzeiger", weder gerichtlich, noch Denunziation eines erbärmlichen Buben hin, daß fie ihn auf der widerrechtlich arretirt, gestoßen und geschlagen. disziplinarisch vorgegangen werden.( 10. März.) Straße angesprochen, verhaftet und einerzwangsweisen( Berliner   Abendpost" 29. Jan.). 27. Der bisherige Harburger Polizeisergeant 2ncenz wird ärztlichen Untersuchung unterzogen beschäftigt mehrere 16. Das Gleiwißer Gericht beschäftigt sich dreimal binnen in Stade   wegen Körperverlegung mittels gefähr Boltsversammlungen;( 8., 11., 13., 21. Jan.) Der Polizeipräsident taum drei Wochen mit Strafsachen, in welchen der frühere lichen Werkzeuges zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. spricht wegen des Verhaltens des betreffenden Polizei- Wachts Amtssergeant Adolf Klose   die Hauptrolle spielte. Buerst Derselbe hatte, obwohl dienstfrei und in Zivil, in angetrunkenem meisters, der disziplinarisch bestraft sei, sein Bedauern aus.( 15. Jan.) wurde ein Leiermann von der Anklage der Beleidigung des K. frei- Bustande unter Herausfehrung seiner amtlichen Stellung einen harm­Im Abgeordnetenhause, wo der Fall ebenfalls zur Sprache kommt gesprochen, trobem R. eidlich bekundet hatte, er los des Weges gehenden Arbeiter mehrmals mit seinem Stode bes und wo der Minister des Innern, Frh. v. d. Recke   die in der Ein- habe ihn beleidigt. arbeitet, um ihn zu schnellerem Gehen zu veranlassen, und eine Leitung erwähnten Aeußerungen betreffs der Vorzüglichkeit unserer Stunde später noch zwei andere Personen durch Stöße vor die Bolizei macht, fucht der Regierungskommissar Geheimrath Lindig die Brust und Schläge auf den Kopf mißhandelt, so daß sie ärztliche Vorführung des Frl. Köppen vor die Sittenpolizei in einer Weise zu Hilfe nachsuchten mußten.( 16. Februar.) rechtfertigen, die selbst von dem nationalliberalen Dr. Sattler gemißbilligt wird.( 18. Febr.)

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In der zweiten Sache wurde K. wegen Mißhandlung im Amte zu 20 M.( 1) Geldstrafe verurtheilt. In der dritten Sache wurde ein Werkarbeiter Kampos wegen Be­leidigung des Klose zu 15 M. berurtheilt. nachdem in erster 28. Der Amtsdiener und Nachtwächter Wood aus Nieder­Instanz auf zehn Tage Gefängniß erkannt worden Schöneweide wird wegen fahrlässigen Meineides zu sechs 8. Schußmann Uhligsch aus Mügeln   wird vom Landgericht weil er feiner Empörung über die Mißhandlungen, die Klose Monaten Gefängniß berurtheilt.( 18. Februar.) Dresden   wegen Mißhandlung eines Arrestanten zu einem arretirten Arbeiter Pietrofsti hatte zu theil werden lassen, 29. Das Landgericht I Berlin   erkennt gegen den früheren 7 Monaten Gefängniß verurtheilt.( 16. Jan.) Ausdruck gegeben und auf die Frage des Klose nach seinem Namen Schuhmann Harf, der in angetrunkenem Zustande an einer 9. Schutzmann Strause wird von dem Breslauer Landgericht ich heiße wie mein Vater" geantwortet hatte. Darauf hatte ihn Straßenlaterne eine Uebertretung begangen, darauf den in der Nähe wegen grober Mißhandlungen des Droschkentutschers Sander Klose zu Boden gestoßen, mit sich geschleift, und wie eine Zeugin stehenden Schuhmachermeister Conrad am Hals gewürgt und später zu 6 Monaten verurtheilt. Nach Aussage des Sander sollten sich bekundete, zweimal mit dem Säbel auf den Rücken geschlagen. Der mit einem Fußtritt gegen den Unterleib regalirt hatte, sowie mit auch andere Schußleute an den Mißhandlungen betheiligt haben. Bertheidiger war der Ansicht, daß die Bürger doch nicht dem Säbel auf die fich ansammelnde Menschenmenge losgegangen ( 18. Jan.) dazu da seien, um sich wie Hunde von den war, nach Berufung des Staatsanwalts auf 1 Monat Gefängniß 10. Die inzwischen vom Amte suspendirten Schutzmänner Polizisten behandeln zu lassen". Daß gegen und 5 M. Geldstrafe. Das Schöffengericht hatte nur Weber und Manthey werden wegen in Zivil begangener lose wegen dieser lepteren beiden Fälle An- auf eine Gesammtstrafe von 45 M. erkannt! Der gemeinschaftlicher Störperberlegung vom Landgericht I zu je tlage erhoben, ist uns nicht bekannt geworden. Angeklagte war nach dem Vorfall von seiner Behörde sofort entlassen 150 M. Geldstrafe event. 30 Tagen Gefängniß verurtheilt.( 21. Jan.)|( Berliner   Abendpost" 29. Jan.) I worden.( 18. Febr.)

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