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Antrag

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50

Urtheil

300 M. Geldstrafe Freisprechung.

- Ans Oberschlesien. In dem Dorfe Wiese gräflich hatten mehrere Parteigenossen ein Vergnügen arrangirt, wobei einer nach einer kurzen Ansprache ein hoch auf die moderne Arbeiter bewegung ausbrachte. Dieser und der Leiter des Vergnügens wurden deshalb angeklagt, eine öffentliche Versammlung abgehalten zu haben, die der Anmeldung bedurft hätte. Das Schöffengericht in Neustadt D.-S. verurtheilte die beiden Missethäter dafür zu je 15 M. Geldstrafe. Das och auf die moderne Arbeiterbewegung sei ein Beweis dafür, daß öffentliche Angelegenheiten erörtert worden feien! Die Verurtheilten wollen Berufung einlegen, weil nicht beabsichtigt war, bei dem Vergnügen öffentliche Angelegenheiten zu

erörtern.

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

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ungsweise Müller's gegenüber seinem Kinde kann vor dem Richter- 1Oberlandesgericht und zwar verwarf es die Revision, indem Berliner Schöffengericht zum Austrag gebracht werden weil stuhle der Moral nicht bestehen. Die Anträge des Staatsanwalts und die Urtheile gegenstehenden Verbote und Strafbestimmungen aufhebende)§ 152 Unter Anflage steht ein in der Münch. Fr. Br." vom 24. Mai ents es erklärte, der( die Koalitionsfreiheit garantirende und alle dieser ent- Eremplare der Münchener Freien Presse" auch nach Berlin gelangen. gegen die angeklagten Redakteure lauteten: der Gewerbe- Ordnung schließe nicht aus, daß auch die Anwendung haltener Artikel, der sich mit der Geschäftspraxis des Bundes der anderer als in§ 153 als strafbar bezeichneter Mittel( förperlicher Landwirthe" beschäftigte und der Berliner Zeitung " entnommen " Magdeburger Volksstimme" 6 Monate Gefängniß 50 M. Geldstrafe Zwang, Drohung, Ehrverlegung oder Verrufserklärung) zur Be- war. Es wurde darin mitgetheilt, daß der B. d. 2." an mehrere " Salberstädter Arbeiter- 3tg." 5 " Stadt- und Landbote" in einflussung Arbeitswilliger in Folge der Art der Anwendung oder seiner Mitglieder einen größeren Posten Leinkuchenmehl ber­anderer Umstände doch strafbar sei. Speziell sei eine bloße Auf- tauft habe und daß sich bei der Untersuchung durch eine landwirth­Kalbe forderung", wie die hier vorliegende, als grober Unfug zu schaftliche Verfuchsstation dieses Mehl als ein Gemisch von 15 pet. Leins Aufgehoben in Folge der Revision des Angeklagten wurde bestrafen, wenn sie eine den Rechten und den Interessen Anderer mehl und 85 pet. Unkrautfaat herausgestellt habe, so daß das Bundes­bom Reichsgericht ein Urtheil des Kieler Landgerichts, wo- widerstrebende Handlung darstelle". Die Handlung des Taug's sei direktorium nach langem Hin und Wider schließlich einen Nachlaß von nach der Redakteur Alegander Lütjens von der Schleswig - eine arge Belästigung der fremden Maurer und ein unbefugter 50 pet. des Verkaufspreises gewähren mußte. Der Bund der Land­Holsteinschen Volkszeitung" wegen eines Artikels über die Verhältniffe Eingriff in ihre Interessen gewesen, die dahin gingen, ihren Ent- wirthe behauptete gestern durch den Mund feines Vertreters, des Ent- wirthe im Armenhause zu Neumünster 100 m. Strafe zahlen hluß ungehindert auszuführen; die Handlung des Angeklagten Rechtsanwalts Dr. M. Hoffmann, daß an der Mittheilung fein wahres sollte. Die Sache wurde an dasselbe Gericht zurückverwiesen. richtete sich ferner gegen die Arbeitgeber, die sich des Wort sei. Justizrath Traeger bemängelte zunächst die Zus zur Stadt zu geleiten, die Arbeitgeber seien ungebührlicher juristischen Ausführungen gegen das neuerdings vom Reichsgericht halb selbst zur Bahn begeben hatten, um die Arbeiter ungehindert ständigkeit des hiesigen Gerichts und wandte sich in längeren weise geärgert und in ihren Interessen getränkt worden. festgehaltene Prinzip des ambulanten Gerichtsstandes der Presse, Schließlich werde die allgemeine ungewisse Be das zu den ungeheuerlichsten Folgerungen führen müßte, den unruhigung, welche ein Streit immer hervorrufe, durch solche Grundsatz ne bis in idem unter Umständen über den Haufen werfen Handlungen, wie die des Angeklagten, noch gesteigert. und für die Presse in rechtlicher Beziehung einen geradezu unleid Das Urtheil ist wieder eine ganz nette Bereicherung zum Thema lichen Ausnahmezustand herstellen würde. Er wies darauf hin, daß des groben Unfugs. Man kommt so langsam dahin, daß überhaupt in neuester Zeit gerade Berliner Amtsgerichts- Abtheilungen den durch auch der Streit selbst ein grober Unfug ist und nur noch das Koalitions- das Reichsgericht in dieser Beziehung geschaffenen Rechtszustand als recht der Unternehmer rechtliche Anerkennung findet. unhaltbar erklärt und in ganz ähnlichen Fällen die Unzuständigkeit der handwerkerstreik. Wie bereits mitgetheilt, haben Ende voriger Wahrheitsbeweis an und beantrage die Vorladung des Redakteurs Die Stellung der Unternehmer zum Flensburger Bau- Berliner Gerichte ausgesprochen haben. In der Sache selbst trete er den Woche die Maurer in Flensburg ihren Streit für beendigt erklärt. Georg Pusch von der Berl. Ztg."" Auch der Vertreter der Privatkläger Sie theilten ihren Entschluß, daß sie die Arbeit wieder zu den alten beantragte Vorladung von Zeugen. Der Gerichtshof nahm zu der Bedingungen aufnehmen wollten, dem Vorstand der vereinigten Bau- Buständigkeitsfrage noch keine Stellung, beschloß vielmehr, die vor­gewerbe mit. Daraufhin fand eine Versammlung der betheiligten geschlagenen Zeugen vorzuladen und den nächsten Termin so weit Unternehmer unter Hinzuziehung von Vertretern der Baumaterialen hinauszuschieben, daß die von einigen Vorsitzenden hiesiger Schöffen­Für die Weber in Krefeld gingen bei der Berliner Gewerk- händler, der Vereinigten Ziegeleien, der Holzfirmen sowie des Vor- gerichte angeschnittene Frage durch das Landgericht bezw. das Kammer­fchafts- Kommission folgende Beiträge ein: Werkstatt R. W. 73 6,- stands des Arbeitgeber- Verbands statt, welche den einstimmigen Be- gericht inzwischen entschieden sein könne. Tischlerei Schaub u. Franz d. 2. 3,25. Klingenberg u. Karl 2 ,- schluß faßte, erst dann von der Erklärung der Maurergesellen Notiz Die Polizeiverordnung über den Straßenhandel vom Lederarbeiter v. Wilhelm Guzmann 4,50. Hempel u. Co., Saal Gr. zu nehmen, wenn auch die ausständigen Zimmerer bedingungslos 18. März 1898, durch die der Polizeipräsident jeden Straßenhandel 10, Mappenarbeiter v. Borchardt, Ritterstraße, 3,90. Slingen- die Arbeit wieder aufnehmen wollten. in gewissen in der Nähe von Markthallen gelegenen Straßen berg's Karl II. 2,50. Stockfabrik E. u. B. Noa 10,-( Liste). Möbel­In einer Düngerfabrik in Oschersleben waren die verboten hat, unterlag gestern der Prüfung der Straf­fabrik in der Gollnowstraße 6,20. Gef. auf einer Geburtstagsfeier Arbeiter in den Ausstand getreten, weil ihnen vom Lohn wöchentlich kammer 8 des Landgerichts I . Die Händlerin Frau Vogel 2,60. Schieppult 3,65. Werkstatt N. 2. 73, 5,-. Von den Stock- 30 Bf. einbehalten werden sollten. Die einbehaltene Summe sollte war vom Schöffengericht verurtheilt worden, weil sie in arbeitern Berlins ( auf Listen) 33,10. Steinträger vom Bau Grune- dann am 1. April ausgezahlt werden. Die Arbeiter haben bereits der Straße an der Stadtbahn am Alexanderplatz mit Obst svaldstr. 27, 5,-. Ein Fleckchen Erde im Süden" durch Lubatsch anderwärts Beschäftigung gefunden, während einige fremde Arbeiter gehandelt hatte. In der Berufungsverhandlung zog der Ver­17, Klingenberg's Karl III. 3,- Zentralverband der Vergolder wieder an die Arbeitsstätte zurückkehrten. Besonders unzufrieden theidiger Rechtsanwalt Wolfgang Heine die Rechtsgültigkeit Deutschlands d. Späthe 150,-. Handlungsgehilfen Berlins durch waren auch die Arbeiter mit folgendem§ 4 der Fabrikordnung, welcher dieser Verordnung in Frage. Zwar habe die Polizei die Befugniß den Vertrauensmann 30,- Buchdruckerei Otto Elsner d. M. 20, lautet: Gine Kündigung der im Wochenlohn stehenden Arbeiter zu Berordnungen über den Wochenmarkt- und Straßenverkehr, fie Ortsverein der Buchdrucker, Schriftgießer 2c. 20,- Verband der findet nicht statt, vielmehr sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu föme aber nicht dieſe Befugniß zu außerhalb der Verkehrsintereſſen Möbelpolirer Berlins d. Sch. 100,-. Ein Tintenkuli, Annen- ieder Zeit berechtigt, das Arbeitsverhältniß aufzulösen. Etwaige liegenden Zwecken benügen. Die Polizeiverordnung ſei nicht im Entlassungen werden von der Direktion oder in deren Auftrage allgemeinen Interesse erlassen, sondern direkt im persönlichen Für die Glasarbeiter in Hildburghausen gingen folgende durch die Borgesetzten bewirkt, jedoch darf dieses von Seiten des Interesse der Inhaber von Markthallen- Ständen. Diese hätten Beiträge ein: Stereotypeure Berlins 20,-. Bildhauer 50,-. Schmiede, Berlin West 30,- upferschmiede Arbeit geschehen. Eisenformer 50, Arbeitnehmers nur am Schluß der Arbeitszeit und nach vollendeter durch Petitionen und Zeitungsartikel so lange gedrängt und gebohrt, Supferschmiede Arbeit geschehen. Der Betriebsleiter selbst oder die damit und wären beim Polizeipräsidium so lange vorstellig geworden, bis 30,-. Borzellanarbeiter, Berlin II 20,- Metall.rbeiter 100,- beauftragten Beamten haben das Recht, jeder Zeit, auch während sich dieses bereit erklärt hätte, im Interesse dieser Standbesitzer den Goldarbeiter 20,-. Stiftenmacher 50,- Stucature 50,- Xylo- ber Arbeitszeit, jeden Arbeiter ſofort zu entlassen." Wir möchten Straßenhandel an den bewußten Stellen zu verbieten. Das sei eine leber­graphen 12,60. Verband der Vergolder Deutschlands d. Späthe 50,- die Arbeiter darauf aufmerksam machen, daß dieser Paragraph un- schreitung der polizeilichen Machtbefugniß. Der Vertheidiger beantragte Schmiede, Berlin Nord 30,-. Weitere Beträge nimmt das Berliner Gewerkschafts - sündigungsfristen gestattet. giltig ist, da die Gewerbe Ordnung nur die Vereinbarung gleicher zum Beweise dieser Behauptung den Herrn Polizeipräsidenten selbst als Zeugen vernehmen zu lassen. Das Gericht lehnte nach längerer Bureau, Annenstr. 16 I, entgegen. Geöffnet von 9-1 und 6-8 Uhr: Die Frankfurter Handlungsgehilfen hielten am 5. Januar Berathung diese Beweisaufnahme ab und verwarf die Bes Es erklärte die Befugniß der Polizeibehörde zum eine überaus zahlreich besuchte Versammlung ab, die sich zu einer Sonntagsruhe gestaltete und die in dem einstimmigen Verlangen die Polizei die Befugniß der Berordnung in Straßenpolizei­die Polizeiverwaltung prüfen zu zu können. Da in diesem ausklang, für die Fabrik-, Engros- und Bankgeschäfte die voll und Wochenmarkts- Angelegenheiten erhalten habe, tönne das ständige Sonntagsruhe zu fordern. Bemerkenswerth ist, daß die Gericht nicht weiter fragen, ob im vorliegenden Falle zur Ausübung Versammlung, an der wohl 1000 Handlungsgehilfen theilnahmen, dieser Befugnisse vielleicht andere Beweggründe mitgewirkt hätten. sich die Mitglieder aus allen am Ort bestehenden Vereinen be- Die Verordnung bezeichne sich ausdrücklich als aus ordnungs­theiligten.

rufung.

Die Tischler, welche im vorige Jahre bei der Firma Rüd Brotestfundgebung gegen die vom Magistrat geplante Regelung der Erlaß ihrer Verordnungen nur an der Hand des Geseges über

wardt u. Riegel gestreift hatten, fanden sich am 27. Dezember zu einer Besprechung zusammen und faßten folgenden Beschluß: Da jetzt die Firma bei den ehemals dort beschäftigt gewesenen Arbeitern durch ihre Beauftragten hausen geht, halten es die Arbeiter für ihre Ehrenpflicht, die Arbeit in der Fabrik so lange zu meiden, bis fich die Firma zur Verhandlung bereit erklärt hat.

Sozialdemokratischer Terrorismus. Unter dieser Spigmarke hatte vor einiger Zeit die Märkische Volkszeitung" berichtet, daß auf einem Bau in der Dieffenbachstraße 7 an drei Mitglieder des Ver­eins Arbeitersutz" und 8 unorganisirte Steinträger die Zu­muthung geftet worden sei, dem Verband der Bauhilfsarbeiter bei­zutreten und als dies abgelehnt wurde, der Unternehmer gezwungen wurde, fän imtliche nichtorganisirten Arbeiter sowie die Mitglieder Des Arbiterschutz" zu entlassen.

Wir hatten diesen Bericht ignorirt, da wir es nicht für an­gebracht hielten, auf jedes Gefafel des ultramontanen Blattes zu antworten. Nachträglich ist jedoch den Maurern auf dem hier ge­nannten Bau der Bericht zu Händen gekommen und sie schicken uns mit dem Wunsch um Veröffentlichung folgende Richtigstellung:

Streifvergehen. Vom Landgericht zu Dresden als Bebaran zu zweifeln, daß diese Angabe richtig sei. Diese für den Streifvergehen. Vom Landgericht zu Dresden als Be- polizeilichen" Gründen gegeben, und das Gericht habe" kein Recht, rufungsinstanz wurde der Maurer Goliſſa wegen Röthigung" im Straßenhändler ungemein wichtige Frage wird also wohl noch die wegen angen Sinne von§ 153 der Gewerbe- Ordnung zu 10 Tagen Gefängniß dritte Instanz zu beschäftigen haben. verurtheilt. Der Betreffende soll einem Mitarbeiter auf dem Bau gegenüber geäußert haben: Wenn Du nicht mehr mit in die Streik fasse steuerst, arbeiten wir nicht mehr mit Dir zusammen." In dieser Rebensart soll die Nöthigung liegen. Da ist es kein Wunder, wenn sich die Streifvergehen mehren.

Die Filiale des Schneiderverbandes in Nürnberg , die vor drei Jahren aus nichtigen Gründen polizeilich geschlossen wurde, ist jetzt neu errichtet worden, nachdem der Polizeisenat sich längere Zeit mit der Sache beschäftigt hatte.

Boziales.

an­

Die Polizei stellt neuerdings an die Händler, die Margarine feilhalten, die Anforderung, daß sie die betreffenden Fässer nicht nur mit der Aufschrift Margarine" und dem bandförmigen Streifen von rother Farbe versehen, sondern auch so aufstellen, daß In­schrift und Streifen von den in dem Verkaufsraume weilenden Stäufern gesehen, werden können. Schöffengericht und Straffammer haben dieses Verlangen der Polizei als unberechtigt gesehen, weil eine solche ausdehnende Auslegung der Bestimmungen des Margarinegeseges in dem Geseze leinerlei Anhalt finde, die §§ 2 und 18 des Gesetzes vielmehr nur die Inschrift und den rothen bandförmigen Streifen an einer in die Augen springenden Stelle des Fasses" vorschreiben. Das Kammergericht als oberste Instanz hat jetzt die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt und gleichfalls entschieden, daß das weitergehende Verlangen der Polizei im Gesetze feine Begründung finde.

Die Differenzen in der Metallwaaren- Fabrik von 2öblein Die Veranlassung zu dem oben geschilderten Konflikt war eine u. Krafft in Nürnberg find beendigt, nachdem die Firma die Maß­andere, als die Märkische Volkszeitung" angiebt. Aufregelungen zurüdgenommen hat. dem Bau hatte ein Steinträger seine Entlassung genommen, weil von ihm gefordert wurde, er solle sein Mitgliedsbuch für den Verband der Bauhilfsarbeiter vernichten und aus der Organisation austreten. Dieses Verlangen ist wiederholt von seinen nichtorganisirten In Angelegenheiten der Fürsorge für Hinterbliebene haben Kollegen in unschöner Weise geltend gemacht worden, so daß er sich die preußischen Standesämter, nach einer Verfügung des Ministers Der in Plößensee angestellt gewefene Gefangenen- Aufseher der unliebsamen Bedrängniß von jener Seite durch Verlassen der des Innern, an Stelle der in den§§ 15 und 16 des Personenstands- Wladacz ist gestern von der ersten Strafkammer am Landgericht II Arbeitsstätte entzog. Sobald die dort beschäftigten organisirten Gesezes vom 6. Februar 1875 vorgeschriebenen Auszüge aus den zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Maurer dies in Erfahrung brachten, erklärten sie ihrerseits, daß sie Standesamts- Registern in Buhmft to stenfreie Bescheini die Arbeit einstellen würden und es ablehnen müßten mit diesen gungen in abgekürzter Form zu ertheilen, wie solche Lehte Nachrichten und Depeschen. Kollegen zusammenzuarbeiten, wenn nicht dieser Terrorismus" bereits für andere Fälle durch frühere Verfügungen vorgeschrieben gegen Mitglieder einer Arbeiterorganisation aufhöre. Auf die Vor- sind. Diese Bescheinigungen, zu denen die Formulare auf Kosten der Wien , 7. Januar. ( W. T. B.) Die heutige Berathung der tellungen, die dem Unternehmer in der Sache hierauf gemacht Staatstafse herzustellen und an die Standesämter kostenfrei abzu- hier anwesenden Mitglieder des ungarischen Kabinets unter dem wurden, bestritten die Steinträger, irgend eine unbillige Bu- geben sind, haben die entscheidenden Thatsachen und die maßgeben- Vorsitz des Kaisers wird morgen, Sonntag, fortgesetzt. Später muthung an ihren Kollegen gestellt zu haben. Der Unter den Daten, in Buchstaben ausgeschrieben, zu enthalten, und sind unter nehmer gab deshalb die sehr verständige Weisung, man Siegel und Unterschrift des Standesbeamten auszufertigen. tehren die ungarischen Minister nach Budapest zurüd. möge den Arbeiter, der sich durch das Verhalten seiner Kollegen be- Nach dem Gebührentarif sind für jeden beglaubigten Auszug Paris , 7. Januar. W. T. B.) In Versailles ist der Ehrendetan drängt fühlte und die Arbeit verlassen hatte, herbeiholen, damit er 50 Pf.. und wenn er sich auf mehrere Eintragungen bezieht, bis der Pariser protestantisch theologischen Fakultät Friedrich Auguſt feine Angaben vor den übrigen Arbeitern bestätigen tönne. Damit 2 M. Gebühr zu bezahlen. Das Gesez erlaubt jedoch, daß im amt- Lichtenberger, ehemals Professor in Straßburg , gestorben. erklärten sich die Maurer einverstanden, nicht aber die Steinträger, lichen Interesse und bei Unvermögen der Betheiligten Gebühren- Paris, 7. Januar. ( W. T. B.) Mit Bezug auf das englische da sie wohl mit recht vermutheten, daß diese Gegenüberstellung für sie freiheit gewährt werden kann. Blaubuch erklärt der Temps", die Publikation scheine wenigstens ungünstig verlaufen würde. Der Konflikt ist dann dadurch Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Volksschulen. Was in der Form ein Anzeichen dafür zu bilden, daß die englischen beigelegt, daß die Steinträger die Arbeitsstätte verlassen mußten. der Gemeinderath in Fürth gut gemacht hatte, hat der Staatsmänner die Absicht hegen, die Mißhelligkeiten, welche seit Der Bericht der Märkischen Volkszeitung" stellt die Vor- Magistrat verdorben. Er lehnte die vom Gemeinderath beschlossene mehreren Monaten mur allzu sehr die französisch- englischen Be­tommnisse nahezu auf den Kopf und ist nur wieder ersichtlich, daß stufenweise Einführung der Lehrmittelfreiheit an den Volksschulen ziehungen trüben, noch zu verschlimmern. Das Blatt flagt sodann man fich in jenen Streisen nicht scheut, mit nichtsnukiger Verleum- mit 9 gegen 5 Stimmen ab. Die freifinnig- liberale Mehrheit brachte bitter über die Haltung der englischen Bresse in den Schanghai - und dung die Arbeiterbewegung zu begeifern. den Beschluß zu Fall. Im Herbste finden die Gemeindewahlen statt, Siam- Angelegenheiten. All' das verrathe eine Gemüthsverfassung, In Rigdorf hat das Gewerkschaftskartell zum Sonntag, den wobei voraussichtlich die Sozialdemokraten und Demokraten die welche unheilvoll werden könnte. Paris , 7. Januar. ( W. T. B.) Blättermeldungen zufolge foll 8. d. M., Mittags 1 Uhr, in Gröpler's Salon, Bergstr. 147, eine Mehrheit. bekommen werden. Die Forderung wird dann im nächsten Protestversammlung einberufen, in der Genosse Rein über die Jahre in verschärfter Form wiederkehren. die Bildung einer neuen Vereinigung unter dem Titel Union Zustände in den Müllabfuhrunternehmungen referiren wird. Es ist Ein städtisches Arbeitersekretariat ist in UIm errichtet nationale" mit folgendem Programm im Gange sein: nothwendig, daß sich die Arbeiter, Hausdiener, Arbeits- und Müll- worden. Es ist mit dem städtischen Arbeits- und Wohnungs- Rückhaltloſe Unterwerfung unter die Entscheidungen des Kajsations­Kutscher sowie Mitfahrer, an dieser Versammlung zahlreich betheiligen. Bermittelungsamt verbunden und hat die Aufgabe, jedermann, ins- hofes, Bekämpfung der antisemitischen und antiprotestantischen Be­Deutsches Reich. besondere Unbemittelten, Arbeitern, Dienstboten, Handwerkern, wegung und Vertheidigung der Grundlagen der Armee. Die Tabakarbeiter in Lübeck haben beschlossen, über die Händlern, fleinen Unternehmern u. f. w. Rath und Auskunft zu Gründungskomitee gehören, wie es heißt, Politiker, Gelehrte und Firma Rose und Schweighofer die Sperre zu verhängen. Seit dem gewähren, namentlich in Sachen der sozialpolitischen Gesetzgebung, Industrielle an. in Steuer, Schuls , Militär-, Unterstüßungs-, Vormundschafts-, Erb­5. November stehen die Arbeiter der Firma im Ausstande und ist schafts- und dergleichen Fragen. Auch hat das Sekretariat Schrift­eine gütliche Vereinbarung von der Firma abgelehnt. Infolge dieses Verhaltens wurde der Beschluß gefaßt, die Sperre über die fäße, Eingaben 2c. anzufertigen. Die Rathschläge und Auskünfte dieses Verhaltens wurde der Beschluß gefaßt, die Sperre über die werben fostenlos gegeben; für Schriftfäge ist eine Gebühr von 10 Pf. Firma zu verhängen und wird den Ausständigen Beschäftigung an für die Seite zu entrichten. anderen Orten nachgewiesen werden.

Gerichts- Beifung.

Vorboten des Zuchthauskurses. Unter dieser Spigmarke theilten wir am 22. Oftober mit, daß vom Schöffengericht in Flensburg der Maurer Lüthje zu 8 Tagen Gefängniß ver- 3nm Fall Ziethen. Der auf den 11. ds. Mts. vor der dritten urtheilt wurde, weil er einem Trupp Arbeitswilliger" zugerufen Straffammer des hiesigen Landgerichts anberaumte Termin zur hatte: eute hier ist Streit!" Dieselbe Notiz enthielt Hauptverhandlung gegen den Schriftsteller Landauer, in welchem ferner die Mittheilung eines Aufsehen erregenden Görliger die Angelegenheit des im Zuchthause fizenden Barbiers Biethen Urtheils, demzufolge der Maurer Taugs, welcher einen Arbeitswilligen" mit den Worten angeredet hatte: Rollege, eingehend zur Sprache gebracht werden sollte, ist wegen Erkrankung Arbeitswilligen" mit den Worten angeredet hatte:" ollege, bes Vorsitzenden, Landgerichtsdirektors Roesler, bis auf Weiteres ich mache Sie darauf aufmerksam, daß die Maurer hier streiken", ebenfalls vom Schöffengericht zu 30 M. Geld- bertagt worden

Dem

Paris , 7. Januar. ( W. T. B.) Briffon, welcher heute im Palais Bourbon erschien, erklärte, er sei entschlossen, für die Präsidentschaft der Kammer zu kandidiren.

der Attachee der österreichischen Botschaft, Graf& ta rol vi, gestern London , 7. Januar. ( W. T. B.) Dem Globe" zufolge wurde Abend in seiner Wohnung mit einer Wunde in der Schläfe todt auf gefunden. Man vermuthet, daß Selbstmord vorliegt.

Paris , 7. Januar. ( B. H. ) Nach einer Meldung des Droit de l'homme" soll Déroulède bei einem Degenduell mit dem Grafen Caftelane einen Stich durch die Eingeweide erhalten haben. Auch der Graf soll schwer verwundet sein.

Krakau , 7. Januar. ( B. H. ) Der hier versammelte sechste Kongreß der galizischen Sozialdemokraten sprach auf Antrag Da szynski's den unter russischem und preußischem Joch leidenden Genossen seine Theilnahme aus. Weiter strafe verurtheilt wurde. Sowohl Taugs wie die Staats- Der ambulante Gerichtsstand der Presse gab gestern vor nahm der Kongreß eine Resolution an, in welcher die Wieder anwaltschaft legten seiner Zeit Berufung ein, und das Land- einer Abtheilung des hiesigen Amtsgerichts wiederum Veranlassung aufnahme bezw. Fortsetzung des Kampfes gegen den Klerikalismus gericht erkannte die Berufung des Staatsanwalts als zu Erörterungen. Der Bund der Landwirthe", vertreten durch in verstärktem Maße erklärt wird. Tunis , 7. Januar. ( W. T. B.) Dreihundert Hafenarbeiter berechtigt an und verwandelte die Geldstrafe in eine fünf- feine drei Vorstandsmitglieder, hatte gegen den Redakteur G. Schwarz tägige Haftstrafe. Mit der dagegen vom Berurtheilten von der Münchener freien Breffe" wegen eines in dieser Zeitung haben die Arbeit eingestellt; dieselben verlangen Lohn eingelegten Revision beschäftigte sich das Breslauer enthaltenen Artikels die Privatflage erhoben und diese soll vor dem erhöhung. Berantwortlicher Redakteur: Anauit Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .

Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.