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Mr. 20. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Dientes, 24. Januar 1899.

Reichstag .

treten wird.

Abg. v. Strombeck( 8.)

zufrieden; solche giebt es nämlich auch, wie Redner durch die Ver- Tarife anderer Länder. Der Verkehr ist im abgelaufenen Jahre lejung der Erklärung einer Interessentenversammlung beweist. Die überaus lebhaft gewesen; er ist aber ohne erhebliche Stockungen 16. Sigung, Sonntag, 23. Januar 1899, 1 hr. Wirkung einer Kunstweinbesteuerung ist jedenfalls eine minimale; das bewältigt worden. Die Eisenbahnen im Westen der Monarchie Am Tische des Bundesraths: Graf v. Posadowsky , burch gesetzgeberische Maßnahmen die Winzer zu unterſtügen, sie deshalb nöthig, auf die Entlastung der Bahnen durch die Kanäle haben die Erfahrungen anderer Länder bewiesen. Die Regierung ist bereit, find an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen, es war Nieberding. In dritter Lesung wird zunächst das Zusatzübereinkommen zu wird aber dabei nur den vermittelnden Standpunkt zu Grunde Bedacht zu nehmen. Die erforderliche Kanalvorlage soll unverzüglich dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn - legen können. Auf Grund der Gutachten des preußischen Landes- fertiggestellt werden und dem Hause noch vor Ostern zugehen. Frachtverkehr ohne Debatte angenommen. ökonomie Kollegiums und des Reichs- Gesundheitsamtes hat man Es folgt die erste Berathung des schon aus den früheren sich entschlossen, ein Wein- Parlament zusammenzuberufen, Sessionen bekannten Autrages intel en( 3.), durch welchen die das aus Weinfabrikanten, Händlern, Chemikern ze. zusammengefeßt sein wendet sich gegen die Ausführungen des Grafen Limburg. Der Berufung in Straffachen eingeführt, der Voreid durch den wird und Anfang nächsten Monat im Reichs- Gesundheitsamt zusammen- Etat tönne als Jubiläums- Etat bezeichnet werden; vor 50 Jahren wurde der erste Etat verabschiedet. Seit jener Zeit hat sich das unbeeidigter Zeugenaussagen u. f. w. vorgesehen Interpellation statt. Na cheid erfest, eine Strafe für die Abgabe unrichtiger, Auf Antrag des Abg. Brand- Ny findet eine Besprechung der Budget Preußens um das Achtfache vergrößert. Erfreulich sind die Aufwendungen zu Gunsten der Landwirthschaft; seine politischen sun maun Freunde würden gegen die Aufwendung noch höherer Mittel zu Bittet, feinen Antrag einer Kommission von 21 Mitgliedern zu Bezirks vor. Wir erhoffen ein Weingesetz, das den Weinbauern immer die Aufwendungen zur Hebung des Handwerks. Ueber die bringt als Vertreter des fränkischen Weinbaues die Wünsche feines diesem Swede nichts einzuwenden haben. Zu gering seien noch lebhaft bedauern, ihre Existenz ermöglicht und wodurch eine hohe Besteuerung und ein verschärfter Deklarationszwang für Kunstweine eingeführt wird. will sich Redner noch nicht äußern, sondern zunächst abwarten, welche Gründe die Regierung für diese Maßnahmen geben wird. Abg. Wintermeyer( frf. Bp.): In Bezug auf die Kulturkampfgefeße halte das Zentrum fest an Ich halte eine Besteuerung der Kunstweine für undurchführbar; seinen bisherigen Forderungen. Es verlange Gerechtigkeit und werde diese würde vielleicht nur den inländischen Winzer gegen die aus- nicht ruhen noch rasten, bis ihm volle Gerechtigkeit geworden sei. Sachverständigen im Weinparlament bald, ein brauchbareres Gesetz ländischen Produzenten benachtheiligen. Hoffentlich gelingt es den( Beifall im Zentrum.) als das bisherige zu stande zu bringen.

werden soll.

überweisen.

Abg. Dr. Nintelen( 3.)

Abg. Bassermann( natl.)

schließt sich diesem Antrag an. Besonders wichtig ist die Einführung der Berufung im Zivil- Strafprozeß, nachdem dieselbe im Miltär­Strafprozeß bereits eingeführt ist.

Abg. Beckh( fr. Vp.)

erklärt sich gleichfalls mit der Ueberweisung an die Kommission ein­verstanden. Darin stimme er nicht mit dem Vorredner überein, daß die Berufungsinstanz das Landgericht sein solle; er sei dafür, als folche das Oberlandesgericht einzusetzen. Nur die zweite Instanz der Schöffengerichte sei ihm nicht sympathisch. Denn diese habe ja nur die Tendenz, die Schwurgerichte noch weiter zurückzudrängen.

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Abg. Frohme( Soz.):

Abg. Baumann( 3.)

Finanzminister Dr. v. Miquel:

Die Ausweisungen darf man allerdings nicht mit dem Auge des Kriminalrichters betrachten; betrachtet man sie, wie man muuß, vom nationalen Standpunkte, so wird man sie billigen müssen.

Abg. Wetterle( Elsässer ): dod G Das Gesetz von 1892 ist für den Weinbau im Elsaß sehr schädlich. Das beste Mittel zum Schutz gegen Kunstweine wäre Deflorations Minister Frhr. v. d. Recke : zwang und nöthigenfalls Kellerkontrolle.

Abg. Blankenhorn( nat.- lib.):

Abg. Fitz( natl.):

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instanz ein anderes fein. Ferner verweise ich auf die wahrhaft tritt dafür ein, daß Verschnittweine nur als solche in den Handel rigorosen, unerhört hohen Strafen, womit wegen Streits Verurtheilte jegt so oft belegt werden. Sind diese gebracht werden. Mit einem Verbot der Kunstweinfabrikation treffe Urtheile von Straffammern erfolgt, so giebt es auch dagegen wieder nur man die Unreellität nicht; dagegen sei eine Besteuerung des Kunst­das Mittel der Revision und nicht der Berufung. Auch wir sind für weins sehr zweckmäßig. Stommiffionsberathung und werden dort eine große Menge Material beibringen, um zu beweisen, daß der gegenwärtige Zustand ohne Revision nicht fortdauern kaim.( Bravo ! bei den Sozialdemokraten.)

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( Sehr richtig!

Abg. Hoffmann- Backnang( südd. Vp.): Die Chemie fann über die Bekömmlichkeit des Weines kein aus­reichendes Gutachten abgeben. Es giebt aber jetzt eine Neural­Abg. Graf Bernstorff- Lauenburg( Rp.): 10 Analyse, erfunden von Prof. Jäger. Auf diese möchte ich nach Auch wir sind für Ueberweisung des Antrags an eine Kom- drücklichst hinweisen. mission. Das große Werk der Justizreform ermangelt noch dieser Krönung, doch wird die Kommission sich eine gewisse Beschränkung duferlegen müssen, damit die Vorlage nicht wieder an dem Widers stande der Regierung scheitert. Einzelne Punkte sind ja auch in zivischen schon durch Gesetzgebung erledigt, so die Entschädigung unschuldig Verurtheilter.

alle Die Herren Graf Limburg- Stirum und Dr. Sattler haben Wir haben bereits oft in Reichstage darauf hingewiesen, daß namens der konservativen und der nationalliberalen Fraktion warm die Einführung der Berufung nothwendig ist, um ungerechte Urtheile Eine besonders unheilvolle Bestimmung des Gesetzes von 1892 empfundene Worte zur Ausweisungsfrage gesprochen. Ich habe das der Justiz nach Möglichkeit zu verhindern, da unschuldig Ver- find die Grenzzahlen, bis zu welchem Grade chemische Bestandtheile auch von den Fraktionen nicht anders erwartet, und ich danke ihnen urtheilten dadurch die Möglichkeit gegeben wird, in der Berufungs - dem Wein zugesetzt werden dürfen. Diese Zahlen sollten ganz aus dem namens der Staatsregierung dafür. Auf die Ausweisungen ſelbſt instanz ihre Unschuld nachzuweisen. Die Statistik beweist, daß die Gesetz entfernt werden. Statt deren müßte man den Deklarationszwang werde ich in den nächsten Tagen genügende Veranlassung haben von Schöffengerichten Verurtheilten zu einem großen Prozentsatz in einführen. Die Kellerkontrolle ist nothwendig, um mit Erfolg gegen einzugehen. Die 8ahl der unentdeckten Kapital­der höheren Instanz Freisprechung erzielten und auf Grund dieser die Fabrikation von Kunstweinen vorzugehen. Das Allerbeste wäre verbrechen in Berlin ist allerdings groß; aber bei Erfahrung verlangen wir die Einführung der Berufung in Straf- natürlich das Verbot der Kunstiveinfabrikation überhaupt. der Entdeckung spielt der Zufall eine große Rolle. Eine Besserung fachen bis zum Reichsgericht. Wir find nicht zufrieden mit dem Sollte dies Verbot indeß für nicht angängig gehalten werden, dann erhoffe ich von einer engeren Verbindung der einzelnen Polizei­Rechtsmittel der Revision, gerade im Hinblick darauf, daß heutzutage müßte jedenfalls eine hohe Besteuerung der Kunstweine eintreten. verwaltungen mit dem Polizeipräsidium. Ich hoffe, einen Gesetz­eine Unzahl von Verurtheilungen erfolgt, die Staatssekretär Graf Posadowsky: Es ist möglich, daß man entwurf einbringen zu können, der eine solche engere Verbindung das Rechtsbewußtsein des Bolles einfach nicht auf Grund der Sachverständigenberathung dazu kommt, gewisse ermöglicht. Herr Richter hat auch mir ein Bouquet Beschwerden versteht. Ich verweise auf die Unsumme von Majestäts- Kunstweine zu verbieten. Dann wird man aber angeben müssen, in überreicht. Das ist sein gutes Recht. Ich bedaure aber die beleidigungs: Prozessen, vor allem auf das jüngst in wieweit Naturweine gestreckt werden, mit zuckerigen Lösungen ver- Kampfesweise, die er gegen mich anwendet. Magdeburg gefällte Urtheil, wodurch ein Mann, der ganz sehen werden dürfen. Gegenüber dem vom Ausland importirten rechts.) Er setzt einige vollständig unbeglaubigte, in hohem offenbar unschuldig ist, zu vier Jahren Gefängniß verurtheilt Wein ist aber ein Indizienbeweis, wie ihn sich der Herr Vorredner Grade unwahrscheinliche Privatäußerungen und auf dieſes wurde. Auch er ist angewiesen auf die Revision, doch Sie alle denkt, nicht möglich. Es müssen deshalb folche Bestimmungen angenehme Fundament bafirt er seine Angriffe. So war es z. B. wiffen ja, wie selten es möglich ist, mit Hilfe dieses Mittels eine erlaffen sein, die eine einheitliche Prüfung ermöglichen. Das kann in der Frage der Bestätigung des ersten Bürgermeisters zu Freisprechung zu erzielen. Würde er die Berufung zur Verfügung nur auf dem Wege der chemischen Untersuchung geschehen. Berlin und des Friedhofes für die Märzgefallenen. Er konstruirt haben, ich bin überzeugt, das Urtheil würde in der Berufungs zu diefem Zwecke einen Zusammenhang zwischen diesen beiden An­fcheidung auf das Gesuch des Magistrats absichtlich unterlassen habe, gelegenheiten und imputirt der Staatsregierung, daß sie eine Ent­um dem Magistrat die Gelegenheit zu nehmen, im Verwaltungsstreit Verfahren zu seinem Rechte zu gelangen. Wie steht aber die Sache? Durch eine besondere Verkettung von Umständen ist die Bestätigung der Wahl des Oberbürgermeisters Kirschner nicht erfolgt. Es ist nämlich eine mündliche Rücksprache nothwendig, welche durch Ab­wefenheit der betreffenden Personen auf Urlaub nicht abgehalten werden konnte. Diese Angelegenheit wird dann nach dem regel­mäßigen Lauf der Dinge der allerhöchsten Entscheidung unterbreitet werden. Ob nun diese Entscheidung nach dieser oder jener Seite, bestätigend oder ablehnend, ausfallen wird, unterliegt jedenfalls nicht der Kritik des hohen Hauses.( Beifall rechts. Leb­hafter Widerspruch links und in der Mitte.) Bezüglich der Einfriedigung des Friedhofs der Märzgefallenen sind jetzt neue Pläne eingefordert worden, eine Entscheidung wird wahrscheinlich in nächster Beit erfolgen. Keine Seele aber hat daran gedacht, dem Magistrat der Haupt- und Residenzstadt einen Verweis geben zu wollen. Diese Infinuation war lediglich der Erfindungsgabe des Abg. Richter vor­Wir legen den Schwerpunkt dieser Vorlage auf die Einführung behalten.( Widerspruch des Abg. Richter.) Wir haben keine Ver anlassung, den Spruch der Verwaltungsbehörde zu scheuen. Der der Berufung gegen Urtheile der Straffammern. Diese war im Elsaß vorhanden, so lange die französische Strafprozeß- Ordnung dort Abg. Richter hat sodann getadelt, daß in dem kommunal. Wahlgeset wiederum eine sehr erhebliche Einschränkung der maßgebend war, die sich wegen ihres einfachen und logischen Auf­baues einer großen Popularität erfreute. Ich erkenne es natürlich Die von vielen Seiten hier gegen das Weingesetz erhobenen An- Selbstverwaltung zu finden sei. Diese Stritit stügt sich aber nur unumwunden an, daß die Einführung des deutschen Strafrechts für griffe überraschen uns nicht; denn wir haben die unheilvollen auf den ersten Entwurf. Der Gesetzentwurf ist seitdem in erheblicher die elfäffische Bevölkerung eine Wohlthat und ein Fortschritt war, irkungen desselben vorausgefagt. Ich will zugeben, daß unter Weise modifizirt worden. Der Abg. Richter kennt den Gesetzentwurf Diesem Geseg die fleinen Winzer- zumal bei uns im Elsaß kann nicht, aber er mißbilligt ihn.( Seiterleit.) Der Abg. Richter be­man das reichlich sehen- im Wesentlichen zu leiden haben. Wenn wir schwert sich darüber, daß das Landtags- Wahlrecht noch nicht ge­des Weingefeges eintraten, so geschah das vor allem im Interesse drücklich erklärt, man könne sich über die Frage, ob die Steuer­aber seit Jahren für die Abänderung oder gänzliche Beseitigung regelt fei. Das Staatsministerium hat in der letzten Session aus­der Konsumenten und in Süddeutschland ist ja immerhin noch reform hinsichtlich des Landtags Wahlrechts erhebliche Ver eine Wein konsumirende Arbeiterbevölkerung vorhanden. Gerade in schiebungen herbeigeführt habe, noch nicht definitiv schlüssig machen, den letzten Jahren habe ich wiederholt zu beobachten Gelegenheit gehabt, weil damals nur die Erfahrungen aus den Ersatzwahlen vorlagen. welch geradezu gesundheitsgefährliche Getränke den Arbeitern vorgesetzt Ein endgiltiges Urtheil könne man erst nach den allgemeinen Wahlen werden. Die Wirkungen des Weingesetzes sind von dem Vorsitzenden gewinnen. gay Ich komme zu dem sogenannten Schießerlaffe, der in der bezeichnet worden. Die zu

scheint ja eine ziemliche Uebereinstimmung im Hause zu herrschen. Heber die Nothwendigkeit der Berufung

Abg. Riff( wildlib. Els.):

und begrüße es daher freudig, daß dieser einzige Nachtheil nunmehr durch die Vorlage beseitigt werden soll. Damit schließt die Diskussion. Der Antrag Rintelen wird an eine Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Es folgt die Berathung der Interpellation des Abg. Schmitt­Mainz über das Weingefeß. Sie lautet: Wie weit sind die Erwägungen und Prüfungen der ver: bündeten Regierungen über die Beschwerden gegen das Weingesetz vom 20. April 1892 gediehen?

Abg. Lucke- Petershausen( B. d. L.)

gehört in seiner Anschauung von der Reinheit des Weines zu den Orthodoxen, hält aber eine loyale Vermehrung des Weines durch Buder für wünschenswerth.

Abg. v. Grand- Ny( 3.) wünscht, daß in die von Herrn v. Posadowsty in Aussicht gestellten Sachverständigenkommission auch eine genügende Anzahl von Winzern berufen werde. Gegen die Besteuerung des Kunstweines habe er vor allem das Bedenken, daß sie, einmal eingeführt, sehr bald eine Be­steuerung des Weines nach sich ziehen würde.

Abg. Bucb( Soz.):

Bis wann ist die Vorlage einer Novelle zu dem genannten einer Straffammer zit Colmar sehr richtig als geradezu unglüdjelige Breffe so vielfach verständnißlos besprochen worden ist. Zuerst hat

Abg. Deinhardt( natl.- lib.)

Gejeze zu erwarten? Abg. Schmitt- Mainz ( 3.) eine Anzahl von Leuten geführt, die bis dahin im allerbesten Ruf er ihn in formeller Beziehung bemängelt, er meinte, man hätte den gestanden hatten und von denen man nie geglaubt hätte, daß sie Erlaß im Staats- Anzeiger" publiziren follen. Bin ich denn dafür begründet die Interpellation. Das Weingefes hat die auf dasselbe auch nur einen Tropfen gepantschten Weines verkaufen könnten. verantwortlich, daß dieselben unsauberen Hände, welche gesetzte Hoffnungen nicht erfüllt. Zwar ist die Weinproduktion die Aber diese Leute sind durch das Gesetz geradezu gezwungen worden, diesen Erlaß auf den Tisch irgend einer Redaktion gebracht haben, Feffeln los geworden, die ihr durch das Nahrungsmittel- Gesez an- fich der Pantscherei anzuschließen. Wir schließen uns den Forderungen entweder den Erlaß fälschten, indem sie darauf geheim" oder ber­gelegt werden. Aber damit ist der unlauteren Stonturrenz Thür und auf Deklarationszwang und Kellerkontrolle vollständig an. So traulich" setzten, oder daß auf dieses Exemplar vielleicht eine Thor geöffnet worden. Es ist ganz gleichgiltig, wie der Wein zu wohl vom Standpunkt der kleinen Weinproduzenten als auch der untergeordnete Polizeibehörde einen derartigen Vermerk stande gekommen ist, wenn er nur analysenfest ist. Mit den Fa- Wein konsumirenden Arbeiterbevölkerung muß ich mich gegen gesetzt hat?( Lärm und lebhafter Widerspruch links.) Der Erlaß fonfurriren.( Heiterkeit.) Gerade den kleinen Winzer schädigen die Bei uns im Elsaß wird ein leichter Rothwein hergestellt, der sehr Erlaß einen vertraulichen Charakter.( Widerspruch links.) Ich hatte Besitzer der Weinfabriken auf das Empfindlichste. Und in seinem geeignet ist zum Verschneiden. Früher wurde er gebraucht zum aber keinen Anlaß, diesen Erlaß zu publiziren, denn er enthält keinerlei Interesse liegt daher vornehmlich die Abänderung der 1892 er Gesetze. Verschneiden mit französischen, jeẞt mit italienischen Weinen, mit Aenderungen der bestehenden Gesege. Es ist auch nicht ein Wort Es ist daher der Gedanke der Strafverschärfung aufgetaucht. Man soll denen er ein ganz vorzügliches Getränk giebt. Schließlich noch ein darin gesagt, daß die über den Waffengebrauch der Gendarmen bes dem Richter nicht mehr die Möglichkeit geben, zwischen Wort zu der einzuseßenden Kommission. Es wäre besser, statt der stehenden Bestimmungen neu geregelt werden sollen. Dieser Erlaß Geldstrafe und Gefängniß zu wählen; soll vielmehr vorgesehenen Weinhändler lieber einige kleine Weinbauer in die schärft den Polizeibeamten vielmehr nur ein, daß, wenn sie nach für jede Gesetzesübertretung fofort Gefängnißstra fe folgen. Ronimission hineinzuwählen. Maßgabe der schon bestehenden Vorschriften genöthigt sind, mit Denn sonst ist die Weinverfälschung sehr rentabel: die Geldstrafe Waffengewalt einzuschreiten, sie auch von der Waffe wirklichen den preußischen Traditionen, erst blind zu schießen, über die Köpfe Gebrauch machen. Der Abgeordnete Richter meinte, es entspreche hinwegzuschießen und flach zu hauen. Das bestreite ich. Davon fann feine Rede sein. Wenn sich ein derartiger Mißbrauch eingeschlichen hätte, so wäre es die höchste Beit, ihn abzuschaffen. ( Beifall rechts, Lärm und Zischen links.) Der Kriegsminister hat bereits Gelegenheit gehabt, in einer Reichstags- Rede dar­zulegen, welche Folgen eintreten würden, einer Militärperson einfallen sollte, in einem derartigen Falle einfach vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Genau so steht die über die Köpfe der Tumultuanten hinwegzuschießen; sie würde Sache hier.( Beifall rechts.) Der Erlaß bezieht sich nicht auf die Bestimmungen über die Entschließung der Behörden und der Befehls­haber, ob und zu welcher Zeit und mit welchen Waffen einzuschreiten ist; er bezieht sich weiter nicht auf die bekannte Bestimmung, daß von den Waffen ein maßvoller Gebrauch zu machen ist. Es kann faum einem Zweifel unterliegen, daß dieser Erlaß den minutiösesten anforderungen bezüglich der Rechtmäßigkeit entspricht. Also der Erlaß entspricht durchaus den Gesetzen, und er ist nothwendig und zweckmäßig.( Widerspruch links.) Man kann derartigen prämedidirten, Die erste Berathung des Etats wird fortgesetzt.frivolen Aufläufen, wie wir sie in dem vorigen Jahre gehabt haben, mit einem wirksamen Mittel entgegentreten, welches zugleich das humanfte ist, nämlich mit der äußersten Strenge.( Sehr richtig! rechts.)

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wird jetzt einfach zu den Geschäftsunkoſten gezählt.( Heiterkeit.) tritt für die Einführung einer strengen Kellerkontrolle ein, die am Ferner sind auch andere Vorschläge gemacht worden: starke Be Steuerung des Kunstweins 2c., im Ganzen acht Verbesserungs- Rhein zwar unpopulär sei, an die man sich aber gewöhnen werde. vorschläge. In Frankreich sind die Bestimmungen gegen die Kunst- Abg. Preiß( Elf.): weinfabrikation gerade in neuester Zeit erheblich verschärft worden. Da muß auch für unsere Winzerbevölkerung mehr gesorgt werden. Hoffentlich wird unsere Regierung mit neuen gesetzgeberischen Maß nahmen bald eingreifen.

Das Beste wäre, den Wein unter das Nahrungsmittel- Gesetz zu stellen; bleibt man aber bei einem Spezialgesetze, so muß dieses einfach, praktisch und dem Volte verständlich sein, die ehrliche Produktion und den ehrlichen Handel schützen. Klare und ehrliche Deklaration allein kann den Weinproduzenten helfen.

Damit schließt die Besprechung der Interpellation und das Hans bertagt sich. Nächste Sigung Dienstag 1 Uhr: Fortseßung der zweiten Etatsberathung: Reichsamt des Innern. Schluß 6 Uhr.

Abgeordnetenhaus.

Staatssekretär Graf Posadowsky : Wir bringen den Wünschen der Interpellanten das regste Inter­effe entgegen. Der schwer arbeitende Winzer muß gegen eine unsaubere Konkurrenz geschützt werden. Es muß ihn schwer kränken, wenn er sieht, wie ein Konturrent gegen alle Naturgefeße im Laboratorium eine Flüssigkeit herstellt, der er den Namen Wein giebt. Bei Bein will man an lachende grüne Weinberge denken und nicht an ein Laboratoriums Decort. Es muß der Winzer also geschützt werden. Nur das Wie macht Schwierigkeiten. Man kann unter den Wein­interessenten drei Setten unterscheiden: 1. die Orthodoxen, die wollen als Wein nur gelten lassen das alkoholische Gährungsprodukt des Wein­traubensaftes; 2. die Opportunisten, die schon gewisse Verschönerungs­mittel und Buderung zulassen wollen und auch die Grenzzahlen in dem Prozentsatz der mineralischen und Extraktstoffe anders festlegen wollen, als die Orthodoxen; beide Seiten wollen den Kunstwein bezweifelt, ob es überhaupt möglich sein wird, die Scheidung ganz verbieten oder den Deklarationszwang verschärfen, so daß die zwischen Eisenbahn Verwaltung und Finanz- Verwaltung in der Vinosyne in ein verwandtschaftliches Verhältniß zur Margarine treten Weise durchzuführen, wie es auf der linken Seite des Hauses gewünscht würde. 3. Die Optimisten; diese sind mit dem Weingesetz durchaus wird. Unsere Tarife sind dem Verkehr nicht ungünstiger als die

4. Sigung vom 23. Januar. 11 Uhr. Am Ministertische: v. Miquel, v. d. Recke , Thielen

Minister Thielen

wenn wenn es etwa

Man hat auch das Begnadigungsrecht des Kaisers mit Bezug auf verurtheilte Polizeibeamte fritisirt. Eine solche Kritik eines persönlichen allerhöchsten Rechts ist vom Uebel, Herr