1896 noch 131, 1897 aber
Aus der neuen Stadt Rigdorf wird berichtet, daß die Auslegung der Wählerlisten zu den Stadtverordneten 28ahlen voranssichtlich noch im Laufe dieser Woche erfolgen wird, sodaß schon innerhalb drei Wochen die Wahlen selbst stattfinden können. Ob diese Nachricht zutrifft, wissen wir nicht.
wurde
findet am Sonntag, den 12. Februar, Nachmittags 21/2 Uhr, im VerGenosse Sonnenburg über„ Die Feinde des sozialen Forteinslokal Eichenhof eine öffentliche Versammlung statt, in welcher Schritts" referiren wird. Der Anfang ist gemacht. Thun die hiesigen Genossen ihre Schuldigkeit, dann wird der vielseitige, in allen Farben schillernde Verein" Jung Deutschland" seine Rolle in Ertner und umgegend bald ausgespielt haben. umgegend bald ausgespielt haben.
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Gerichts- Beitung.
Zu der hohen Strafe von 16 Monaten Gefängniß ist gestern der bekannte Buchbinder Friedrich Demp wolf verurtheilt worden, weil er in einer Anarchistenversammlung einige herzlich unbedeutend klingende Aeußerungen verlautbart hatte. Ueber den Berlauf der Gerichtsverhandlung, deren Ausgang für die Stimmung, die in bürgerlichen Kreisen selbst gegen die harmloser Feinde der göttlichen Weltordnung" herrscht, so recht bezeichneno ist, liegt uns folgender Bericht vor:
und
volt
Staats
Redner
bringung der Bevölkerung zu ermöglichen, hat für Charlottenburg | Amtsvorsteher auf Polizeistunde gefeßt, sowie in Hülle und Fülle zwar eine Entlaffung ohne vorherige Kündigung, denn die eine erhöhte Bedeutung, weil hier die Bevölkerungszunahme mit Strafmandaten gefegnet sind das ist eine Erscheinung, wie Kündigung bom 3. Dezember fei alg längst feit einer Reihe von Jahren ungewöhnlich groß sie nur in Preußen beobachtet werden kann. erledigt anzusehen. Es stehe somit dem Kläger eine Ent gewesen ist. Zur Beleuchtung dieser Frage kann die vom Charlottenburger Statistischen Amt geführte Statistik der Neubauten dienen. Aus Bildungsverein, der über eine ansehnliche Mitgliederzahl verfügte. Die fragliche Zeit eine Entschädigung nicht fordern könne. Erfner. Vor mehreren Jahren bestand hier ein Arbeiter Schädigung wegen unberechtigter Entlassung zu, während er wegen seines Einverständnisses mit dem Aussehen bis zum 2. Januar für dieser Statistik ergiebt sich, daß 1897 in Charlottenburgerheblich weniger Gebäude und Wohnungen neu entstanden Jedoch ließ die Einigkeit und das Interesse unter den Arbeitern die fragliche Zeit eine Entschädigung nicht fordern könne. Eine beharrliche Verweigerung der Arbeit erblickte die find als 1896. Namentlich ist die Zahl der neu entstandenen noch viel zu wünschen übrig, so daß der Verein nach kurzer Dauer leinen Wohnungen ganz außerordentlich zurückgegangen. sich wieder auflöſte. Während der letzten Reichstagswahl wurde mun Kammer VI des Gewerbegerichts darin, daß der Schlächter G. öfter Es ist daher vollkommen begreiflich, daß 1898 in Charlottenburg politischen Organisation schwer empfunden, zumal der zahlreichen gegangen ist, obwohl er vom Meister wiederholt ermahnt worden von den im Parteiinteresse hier thätigen Genossen der Mangel einer zu spät aufgestanden und demzufolge auch zu spät an die Arbeit geradezu ein Mangel an kleinen Wohnungen eingetreten ist, der Arbeiterschaft von Erkner und Woltersdorf kein Versammlungslokal war, pünktlicher zu sein. Das Gericht wies deshalb die Entgeradezu ein Mangel an kleinen Wohnungen eingetreten ist, der schon im Auguft dazu geführt hat, daß manche Familien vollständig zur Verfügung stand, die Gegner aber bei den Wirthen das größte schädigungsklage ab, die G. wegen unberechtigter plöglicher Entbbdachlos wurden. Gebrauchsfähige Neubauten entstanden fanden. Entgegenkommen ist Nach langem Bemühen mur 93, gebrauchsfähige neue es laffung gegen den Schlächtermeister Neumann angestrengt hatte. Wohnungen 1896 noch 2152, 1897 nur 1366. Nun zogen aber endlich den Genossen gelungen, ein Versammlungslokal zu Am Entlassungstage hatte G. etwa 11/2 Stunden zu spät mit der mitt erhalten und 1896 rund 14 400, 1897 rund 11 500 Personen mehr zu als fort. ein Arbeiter- Bildungsverein für Erfner und Umgegend gegrün Ende vergangenen Jahres auch Arbeit begonnen. Davon werden, wie im 4. Heft der„ Charlottenburger Statistit" bet. Die Mitgliederzahl beträgt zur Zeit 24. Der Verein wird be- von dem Berliner Vertreter der Rheinischen Nährmittelwerte entlassen Unbefugtes Verlassen der Arbeit. Der Arbeiter V. war ausgeführt wird, etwa der 6. Theil Miether selbständiger Wohnungen strebt sein, immer mehr Anhänger zu gewinnen. Zu diesem Zwecke worden, weil er von der Erlaubniß, seine krante Mutter nach einer gewesen sein, so daß der Jahresbedarf an Wohnungen sich 1896 auf ca. 2400, 1897 auf ca. 1910 gestellt haben dürfte.( Die Zahl der andern Wohnung zu schaffen, einen zu ausgedehnten Gebrauch gedurch Cheschließungen oder sonst innerhalb der Stadt neubegründeten nicht wieder zur Arbeit zurückgekehrt. Daß dies möglich gewesen macht hatte. Der junge Mann war an dem betreffenden Nachmittage Hausstände kommt demgegenüber weniger in Betracht.) In beiden wäre, stellte das Gewerbegericht in dem von V. angestrengten ProFahren zusammen stand also einem Angebot von nur 3518 neuen Woh zeß fest. Die Stammer VI erklärte die Entlassung wegen unbefugten nungen blos infolge der Zuwanderung schon eine Wohnungsnachfrage Berlaffens der Arbeit für berechtigt, im Gegensatz zu einer anderen von ca. 4310 gegenüber. Die Mehrnachfrage, gegen 800 Wohnungen, mußte natürlich mit den bereits von früher her leerstehenden Kammer desselben Gerichts, die ein leberschreiten des Urlaubs, wie Wohnungen gedeckt werden, deren Zahl sich dadurch beträchtlich Unter merkwürdigen Verkehrsverhältnissen leidet unser es hier vorliegt, nicht als unbefugtes Verlassen der Arbeit anfieht. berringert hat. Die Gruppirung der neu entstandenen Vorort Sch margendorf. Der Ort hat bekanntlich an die RingWohnungen nach der Zimmerzahl( wobei die Zahl der in Betracht bahn Anschluß, liegt vom Bahnhof aber ziemlich eine halbe Stunde kommenden Wohnungen fich durch Weglassung einiger, die nur entfernt. Der Weg von der Station zum Dorf führt nur über aus Laden und Küche bestehen, für 1896 auf 2143 und flaches Feld, ist also Abends, besonders für Damen, etwas unheim fir 1897 auf 1365 vermindert) ergiebt, daß von 1896 zu 1897 lich zu passiren. Dampfbahnzüge gehen allerdings vom Nollendorfdie Zahl der neuen Wohnungen mit 1 oder 2 Zimmern von 1158 plak über Schmargendorf bis Hundekehle, diese verkehren aber nur auf 570, derjenigen mit 3 oder 4 Zimmern von 722 auf 494 zurück- alle halbe Stunden, Abends von 10 Uhr an sogar nur alle gegangen ist. Das heißt: Die Zahl der neu entstandenen Stunden. Der Vorort würde sich gewiß heben, wenn er besseren leinen Wohnungen ist auf knapp die Hälfte, die Verkehrsanschluß an Berlin fände. Sehr dürftig sind auch die Ser mittleren Wohnungen auf rund drei Viertel Postverhältnisse in Schmargendorf . In jedem anderen Vorort kostet der Zahl vom Vorjahre gesunken. Von den neuen ein Doppelbrief von und nach Berlin , wie in der Stadt 10 Pf., hier größeren Wohnungen dagegen sind die mit 5 oder 6 Zimmern nur 20 Pf. Die letzte Leerung der Briefkästen findet Abends uni von 205 auf 190 zurückgegangen, und die mit 7 oder 8 und mehr 6 Uhr, die erste früh Morgens um 6 Uhr statt. Ein Brief, der in Der Prozeß gegen den Buchbinder Friedrich Dempwolf ge Zimmern sogar von 58 auf 111, also fast auf's Doppelte, gestiegen. Die Berlin am Abend um 9 Ühr zur Post gegeben wird, erreicht den langte gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I zur Charlottenburger Hausbesitzer haben die günstige Gelegenheit benugt, Adressaten in Schmargendorf erst am andern Mittag, manchmal auch Verhandlung. Der als Anarchist bekannte Angeklagte hat erſt tiirzbesonders für die kleinen Wohnungen die Miethen bis zu erst am Nachmittag. Daß das Postamt Mittags von 12 bis 2 Uhr lich wegen Aufreizung eine Gefängnißstrafe von 1 Jahr 3 Monaten verbüßt. einer unverschämten Höhe emporzuschrauben. Für geschlossen ist, mag mir so nebenbei erwähnt werden. Er ist jetzt desselben Bergehens außerdem die Arbeiterbevölkerung, die in Charlottenburg in den der Beleidigung des preußischen Offizierkorps beschuldigt. legten Jahren start zugenommen hat, ist diese Wohnungsnoth sehr schullehrer und Lehrerinnen festgesetzt und genehmigt worden. Dem in In Groß- Lichterfelde ist die Besoldungsordnung für die Volts- Am 14. September v. J. fand in dem Cohn'schen Saale der Beuthstraße eine drückend. Auch die zahlreichen Eisenbahn- Beamten und Dem- in hauptsächlich Anarchisten Straßenbahn- Angestellten, die wegen ihrer langen gemäß beträgt: A. das Grundgehalt(§ 2 des Gei.) für vollbeschäftigte besuchte Boltsversammlung statt, in welcher der Angeklagte einen Arbeitszeit in der Nähe der in Charlottenburg gelegenen Eisenbahn- Lehrkräfte: a) Lehrer 1300 W., b) Rektoren 2000 M., c) wissen Vortrag über die kaiserliche Kundgebung" hielt. Er soll dabei eine und Straßenbahnhöfe zu wohnen gezwungen find, leiden schwer schaftliche Lehrerinnen 1100 m., d) vollbeschäftigte technische Lehrerinnen Anzahl Ausführungen gemacht haben, die von der unter den Miethssteigerungen. 800 9. B. Einstweilig angestellte Lehrer, sowie Lehrer, welche anwaltschaft beanstandet werden. Zunächst wandte noch nicht 4 Jahre im öffentlichen Schuldienste gestanden haben, erhalten sich gegen den Militarismus. Er behauptete, daß auch durch Die Eisernte in der Umgebung Berlins hat infolge des seit eine Bejoldung von jährlich 1040 M., vorläufig angestellte wissen- die Disziplin Verhältnisse eingetreten feien, durch welche einigen Tagen anhaltenden stärkeren Frostes bereits einen bedeutenden schaftliche Lehrerinnen eine solche von 800 M., einstweilig angestellte die Kinder des deutschen Boltes, welche den Nock des Königs, Umfang angenommen. Auf den stehenden Gewässern der Umgebung vollbeschäftigte technische Lehrerinnen eine solche von 700 W. pro den Soldatenrod, trügen, ihrer bürgerlichen Rechte beraubt würden Berlins ist bereits eine 4 Boll starte Eisdecke vorhanden, und die Anno. C. Für Inhaber eines mit dem Schulamte dauernd ver- und nicht mehr Kinder des Volkes feien, sondern Sklaven ihrer Vorverschiedenen Eiswerte sind bemüht, diese Schäße" in Sicherheit bundenen Kirchenamtes erhöht sich das Grundgehalt um 400 M. gejezten.„ Es ist ein System entstanden, welches einem Soldaten zu bringen. So sind auf dem Tegelersee, dem Steinickendorferjee D. Auf die unter A und C erwähnten Bezüge werden die zur keine andere Verbindung erlaubt, als zwischen Herren und Sklaven; und an anderen Stellen hunderte von Händen damit beschäftigt, das Stelle gehörigen Naturalleistungen ze. gemäߧ 20 des Gesezes ein System, welches das Offizierkorps bevorzugt, den Bürger wie Basser von seiner Eisdecke zu befreien. An den vom Ufer ent- nach den zur Zeit geltenden Festsetzungen ihres Werthes an einen Hund zu behandeln. Auch der Fall Brüsewig läßt darauf ferntesten Stellen werden von dem Eise mittels langer hierzu be- gerechnet. E. Die Alterszulagen betragen: a) für Lehrer 200 m., schließen, daß derartige Verhältnisse wieder eintreten, wie zur fonders angefertigter Sägen meterbreite Streifen abgetrennt, und b) für wissenschaftliche Lehrerinnen 130 m., c) für voll Beit Friedrich Wilhelms III., als die Bürger von den Offizieren mit diese werden dann mit langen Hafen auf die Eisdecke heranfgezogen beschäftigte technische Lehrerinnen 80 M., d) für Netturen 250 M. Füßen getreten wurden." Sodann zur kaiserlichen Kundgebung überund dem Ufer zugeschleppt. Selbst des Abends wird bei Fackellicht F. Soweit die Lehrkräfte nicht eine freie Dienstwohnung zu dem be- gehend, soll er ebenfalls aufreizende Aeußerungen gethan haben. gearbeitet. sonders dafür festgesetzten Werthe erhalten, beträgt die baar zu Der Angeklagte bestritt, daß er zu Gewaltthätigkeiten habe aufzahlende Miethsentschädigung a) für Lehrer, die einen eigenen Hausreizen wollen. Im Gegentheil habe er ausdrücklich betont, daß die stand führen, 450 W., b) für Lehrer ohne eigenen Hansstand Arbeiter jedes gewaltthätige Vorgehen vermeiden müßten. Dagegen 300 m., c) für einstweilig angestellte oder noch nicht 4 Jahre im habe er allerdings hervorgehoben, daß das Volk berechtigt sei, sich öffentlichen Schuldienste stehende Lehrer 300 M., d) für wissenschaft- dagegen zu wehren, daß man ihm seine Rechte nähme. Er habe liche Lehrerinnen auch vollbeschäftigte technische 300 W., e) für Ref- darauf hingewiesen, daß in Amerika friedliche streitende Bergarbeiter toren 660 m. G. Diese Besoldungsnachweisung tritt rückwirkend von den Unternehmern meuchlings niedergeschossen worden seien. Ein Eisenbahn- Unglück, bei dem zwei Menschenleben ver- mit dem 1. April 1897 unbeschadet der Bestimmungen im§ 28 Abs. 28enn es zu ähnlichen Vorgängen bei uns kommen sollte, so würde nichtet sind, ereignete sich am Montag Abend in der Gegend von des Gesetzes in Kraft. sich das Volk zur Wehre sezen können. Ferner rännte der Angeklagte Steinstücken bei Neu- Babelsberg . Der auf der Wetzlarer Potsdam . Necht unangenehme Folgen hat fürzlich für einen ein, daß er angerathen habe, dem in Aussicht gestellten Gesez den GeneralBahn um 10 Uhr 10 Minuten von Dennewitz nach Wannsee fahrende Berliner die hier immer noch bestehende Wahl- und Schlacht streit entgegenzujesen. Rechtsanwalt Leonhard Friedmann, welcher Schnellzug überfuhr an der Uebergangsstelle einen Bierwagen steuer gehabt. Ein junger Mann, der in einem Berliner Delikateß der Berjanmmlung beigewohnt hat, wurde als Zeuge vernommen. der Brauerei Hildebrandt, auf welchem fünf Personen saßen. Zwei waaren- Geschäft angestellt ist, war von seinem Chef mit einem Er ſei aus Neugierde hingegangen, weil er erwartet habe, daß es Bersonen wurden getödtet, ein dritter Mann erhielt eine schwere ziemlich umfangreichen Packet, welches Würste und feine Fleisch zu scharfen Aussprachen kommen würde. Dies jei aber keines Berlegung. Die Pferde des völlig zerschmetterten Wagens waaren enthielt und für einen Potsdamer Restaurateur bestimmt wegs der Fall geweien; er habe den Eindruck gehabt, daß find noch nicht nicht aufgefunden worden. Die Getödteten find war, hierher geschickt worden. Als der junge Mann hier angelangt die Rede des Angeklagten nicht schärfer war, der Kutscher und der als Fahrgast auf dem Wagen gewesene war, bestieg er einen Pferdebahnwagen und schob das Packet unter von dem Zeugen gehörte. Der verschiedenen beanstandeten Schuhmacher Senf; ein Schlächterlehrling Namens Tietz entging die Sigbank. Auf der Langen Brücke, 100 fich bekanntlich Aeußerungen, die er als Phrasen" angesehen habe, könne der durch einen Zufall dem Tode, indem er, statt den Wagen weiter zu das Steueramt befindet. sprang, wie dies öfter zu ge- Beuge sich nicht entsinnen. Staatsanwalt Sanzow hielt natürlich benugen, ihm vorauseilte. Wenn auch noch nicht festgestellt ist, wen schehen pflegt. ein Steuerbeamiter auf den Wagen und die Anklage im vollen Umfange aufrecht. Er beantragte gegen den die Schuld an dem furchtbaren Unglück trifft, so herrscht im Publi- fragte die Fahrgäste. ob fie steuerbare Gegenstände bei Angeklagten eine Gesammtstrafe von 1 Jahr 9 Monaten fum doch die Meinung, daß eine bessere Beaufsichtigung derartige fich hätten. Dabei fiel der Blick des Beamten auch auf das Gefängniß. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Biber, plaidirte für Vorfälle verhüten könnte. Die Barrièren am Unglücksort werden Packet des jungen Mannes, und nun mußte dieser aussteigen und Freisprechung, indem er ausführte, daß der Angeklagte das Maaß von entfernter Stelle geschlossen, ein Wärterhäuschen mit Posten, nach dem Steuerante folgen, wo das Packet geöffnet und sofort einer erlaubten Kritik nicht habe überschreiten wollen und auch nicht das namentlich während des regen Sommerverkehrs nothwendig konfiszirt wurde. Außerdem wurde dem jungen Manne nach Fest- überschritten habe. wäre, ist nicht vorhanden. Der Gerichtshof hielt eine Beleidigung des preußischen Offiziers stellung seiner Persönlichkeit bedeutet, daß er den vierfachen Betrag ber 1,75 M. ausmachenden Steuer zu zahlen habe und nebstdem deshalb nicht für vorliegend, weil der Angeklagte nur gefagt wegen versuchter Steuerhinterziehung in eine Geldstrafe von 30 m. habe. es beste he ein System, welches den Offizieren ermögliche, genommen werden würde. Auf Reklamation des Chefs wurde dem den Bürger wie einen Hund und den Soldaten wie einen Stlaven jungen Manne, weil er nur aus Unkenntniß gehandelt hatte, diese zu behandeln, er habe aber nicht gesagt, daß dies System Wenn Zwei daffelbe thun. Am! Restaurant Moorlake in Geldstrafe erlassen, doch blieb es bei der Zahlung des vierfachen zur Anwendung gelange. Ferner sei der Angeklagte nicht der AufSteuerbetrages. Hierbei sei bemerkt, daß die Potsoamer Pferde- forderung zu strafbaren Handlungen, sondern nur wegen Aufreizung der Nähe der Pfaueninsel steht an der Chauſſee eine Tafel mit der bahnschaffner angewiesen find, alle von auswärts kommenden Fahr- zum Klassenhaß verurtheilt und die Strafe auf ein Jahr vier Inschrift:„ Radfahrer absteigen, Fuhrwerke Schritt fahren". Eines Tages radelte eine Dame in Begleitung eines Knaben an dieser gäste, welche Packete mit sich führen, auf das Bestehen der Wahl- Monate Gefängniß bemessen worden. Hiervon seien zwei Monate durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt zu erachten. Stelle. Die beiden stiegen erst einige Schritte hinter der Warmungs- und Schlachtsteuer in Potsdam aufmerksam zu machen. Der Kampf gegen sozialdemokratische Flugblattverbreitung. tafel ab. Ein radelnder Gendarm in Zivil bemerkte dieje Uebertretung und In Spandau hatte der Magistrat vor mehreren Wochen die notirte die lebelthäter. Während er noch mit dieser Amtshandlung be- Ausführung der Erd- und Planirungsarbeiten zur Erweiterung des Ein Parteigenosse Namens Hansen in Schleswig war wegen Ueberfchäftigt war, tamen zwei von Offizieren gelenkte Fuhrwerke daher, städtischen Friedhofes ausgeschrieben. Wie sehr nun die Bewerber tretung einer am 20. Februar 1896 erlassenen Polizeiverordnung welche in scharfem Trabe die Stelle, wo Fuhrwerke Schritt fahren follen, in ihren Kostenanschlägen differirten, stellte sich in der letzten Stadt- angeklagt worden, weil er sozialdemokratische Flugblätter verbreitet pajjirten. Der Gendarm zog den Hut, grüßte mit tiefer Verbeugung verordnetensigung heraus. Der Mindest fordernde, ein Unter- hatte. Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht hielten das Flugdie Offiziere und ließ sie unbehelligt vorüberfahren. Ein Augen- nehmer Stelling, verlangte nämlich für die gedachten, ihrem Werth blattvertheilen für eine öffentlich bemerkbare Arbeit, die nach zeuge dieses Vorganges, der wohl denken mochte, daß das, was nach keineswegs unbedeutenden Arbeiten, die Summe von 6860 M., jener Verordnung an Sonntagen nicht verrichtet werden dürfe. radelnden Zivilisten recht ist, futschirenden Offizieren billig fei, theilte während der Nächste, Maurermeister Herrfarth 12 412 M. forderte. Auf Es sei festgestellt worden, daß H. mit einem Packet Flugblätter dem zuständigen Landrathsamt des Kreises Teltow den geschilderten Antrag des Magistrats wurden die Arbeiten wegen der zu Bedenken unter dem Arm durch das Dorf gegangen sei und in jedes Eachverhalt in Form einer Beschwerde mit. Darauf erhielt der Beschwerde- Anlaß gebenden Differenz von nahezu 6000 m. deshalb nicht dem Haus einige Blätter hineingetragen habe. Er habe also eine Last führer vom Landrath den kurzen Bescheid, daß nach den angestellten Mindestfordernden Stelling, sondern Herrn Herrfarth übertragen. bei sich gehabt und diese in einer Weise fortgeschafft, die die öffent Ermittelungen keine Veranlassung vorliege, gegen den Unsere Parteigenossen in der Stadtvertretung haben seit Jahren liche Aufmerksamkeit erregen müsse. Damit sei aber der Begriff Der Angeklagte legte Gendarmeinzuschreiten.- Ob die Darstellung, welche der bereits immer wieder den Antrag eingebracht, die städtischen Arbeiten der öffentlich bemerkbaren Arbeit erfüllt. Beschwerdeführer von dem Vorgang gegeben hat, nicht zutrifft, oder in eigener Regie auszuführen, natürlich fanden sie hiermit Revision ein und machte geltend, das Umbertragen von Flugblättern fönne immöglich als eine öffentlich bemerkbare Arbeit angesehen ob der Gendarm feiner Instruktion gemäß handelte, als er Zivilisten, bei den Interessenten der heutigen Zustände teine Gegenliebe. werden. Es sei keine Sonntagsentheiligung, wenn Jemand von die eine polizeiliche Anordnung übertraten, zum Zweck einer Anzeige Hof zu Hof gehe und in den Häusern Flugblätter vertheile. Der notirte, während er gleichzeitig Offiziere, die sich derselben lleberStraffenat des Kammergerichts verwarf jedoch die Revision tretung schuldig machten, unbehelligt ließ, das wird in dem landals unbegründet und führte aus, daß das öffentliche Tragen räthlichen Bescheid leider nicht gesagt. Aussehen und Entlassung. Der Arbeiter M. war am 3. De eines Badetes Flugschriften, in Verbindung mit dem Johannisthal . Im Dezember v. J. fragten mehrere in Berlin zember zum 17. gekündigt worden, er wurde dann aber noch bis Bertheilen von Haus zu Haus, mit Recht für eine öffentlich arbeitende Parteigenossen bei der Gemeindebehörde an, ob nicht zur zum 23. Dezember weiter beschäftigt. An diesem Tage fagte ihm bemerkbare Arbeit erklärt worden sei| Unsere Parteigenossen werden Winterszeit auch in den Morgenstunden einige Laternen brennen fönnten; es gäbe wenigstens in Kulturländern Gegenden, wo solches der Vertreter seines Arbeitgebers Götze, daß vorläufig leine Be schon dafür sorgen, daß auch troß solcher Gerichtsentscheidungen die tönnten; es gäbe wenigstens in Kulturländern Gegenden, wo solches blich sei. Die Betenten wurden anfänglich mit der Begründung schäftigung mehr vorhanden sei, worauf M. bis zum 2. Januar Agitationspflicht umfaffend erfüllt werde. wartete, bevor er sich bei dem Unternehmer wieder sehen Das zur Ausübung des Koalitionsrechts absolut nothabgewiesen, daß die Kosten zu hoch seien; als sie sich aber nochmals ließ. Da er wegen Mangel an Arbeit noch nicht ein wendige Streikpostenstehen gilt natürlich auch in Mag de= getrauten, auf die Nothwendigkeit einer solchen Kulturerrungenschaft was ja weiter nicht Wunder nehmen kann, als Hinzuweisen, erkannte die Ortsobrigkeit den nüglichen Kern der gestellt werden komite, forderte er jetzt seine Papiere, die ihm burg , Uns wird von dort unter dem 6. Februar mumehr ausgehändigt wurden. M. verklagte dann Göße beim grober Unfug. Forderung an und spendete das verlangte Morgenlicht. Ohne jeg Gewerbegericht und beanspruchte eine Lohnentschädigung. Die geschrieben: Auf den Anklagebänken des Schöffengerichts jaßen liches Sperren wurden dieser Tage, dem jubilirenden Herrn v. Oppen Kammer V sprach ihm 72 M. für 14 Tage zu. Gewerberichter nicht weniger als 48 brave Parteigenossen, alles Angehörige zu Ehren, hundert Mark Steuergroschen aus der Gemeindekasse be- Schallhorn führte begründend aus: Es gehe aus der Verhandlung des Baugewerbes. Sie waren angeklagt, gelegentlich des willigt. hervor, daß der Kläger am 23. Dezember nicht direkt entlassen großen Streits im Juni und Juli v. J. durch Streitposten= Charakterstärke. Aus Nieder Schöneweide berichtet werden sollte, sondern daß der Beklagte sich dessen Arbeitskraft für stehen" groben Unfug verübt zu haben. Als Belastungszeugen man mus: Auch an unserem Orte wollen die Gastwirthe Herrn später sichern wollte. Der Kläger habe hiergegen zunächst nicht traten nicht allein die üblichen uniformirten und geheimen v. Oppen zu feinem Amtsjubiläum feiern. Daß die arbeiterfeind protestirt, sei also damit einverstanden gewesen, wenigstens bis zum Schußleute in großer Anzahl auf, sondern es fand sich auch ein lichen Wirthe solches thun, mag nicht weiter Wunder nehmen; daß 2. Januar. An diesem Tage habe er ausdrücklich die Weiterbeschäftigung leibhaftiger Arbeitswilliger" Namens Westermann in aber auch solche Personen, die seit Jahren Arbeiterversammlungen oder die Aushändigung der Papiere verlangt. Mit der Aushändi dieser Eigenschaft zurecht. Letzterer will sich belästigt und in in ihren Räumen dulden und selbstverständlich von dem jubilirenden gung der Papiere sei darauf die Entlaffung perfett geworden, und feiner persönlichen Sicherheit beschränkt gefühlt haben. Unter
Wie weiter berichtet wird, sind die beiden anderen Verunglückten der Zeichner Lüdecke und der Bierfahrer Dürre. Legterer wurde getödtet, während Lüdecke in besorgnißerregendem Zustande in das Oberlin- Krankenhaus geschafft wurde.
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Soziale Rechtspflege.
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wie früher