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Nr. 34. 16. Jahrgang.

Januar.

,

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Donnerstag, 9. februar 1899.

Interm neueffen Kurs.

3. Breslau . Der Maurer Taugs- Görlitz wegen Verübung Suhl . Wegen Beleidigung eines Pfarrers Genosse eina 0 30 M. Geldstrafe. Saalfeld . Genossen Seige Pößned und Beder- Saal­feld 6 bezw. 2 Monate Gefängniß wegen Beleidigung des Magistrats. 4. Erfurt . Die Maurer Blaß und Busch wegen Ver­gehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung je 1 Woche Ge­fängniß. Fürth . 20 M. Geldstrafe Schriftseter Hofmann wegen Sofmann wegen Beleidigung. Berlin . Wegen Nöthigung, Bedrohung 2c. der Maurer Timm 4 Monate Gefängniß. Potsdam . Wegen des gleichen Vergehens der Maurer Spilling 1 Monat Gefängniß.

groben Unfugs 30 M. Geldstrafe.

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5. Magdeburg . Genosse Müller wegen Beleidigung eines Fabrikdirektors 50 M. Geldstrafe.

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gung eines Schulzen.

Saalfeld . 21 M. Geldstrafe Genosse Levy wegen Beleidi­Frankfurt a. M. Drei Vorstandsmitglieder vom Verein der Friseure 2c. je 15 M. Geldstrafe.

9. Dresden . Wegen Beleidigung und Verrufserklärung Maurer Sorter zwei Monate und sechs Wochen, Maurer Bersing Srei Wochen Gefängniß.

Magdeburg . Vier Jahre und einen Monat Gefängniß Genoffe Müller wegen Majestätsbeleidigung und wegen Beleidigung eines Mitgliedes des tönigl. Hauses.

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Soziale Rechtspflege.

Einen

Die Folge der Wohnungsnoth ist eine beständige Abnahme des die Käufer vom Syndikate in Botmäßigkeit gehalten werden. So Zuzugs nach Charlottenburg , der 1885/90 16,28 pet. jährlich, wird u. A. Folgendes vorgeschrieben: 1890/95 14,04 pct., 1896 12,05 pet., 1897 10 pet. und 1898 nur Mit einem Kauf verpflichten Sie sich, im Inlande gezogene noch 6 pct. per Jahr betrug. Es ist also immerhin noch ein Zuzug Drähte nicht unter einem Preise zu verkaufen, der für Drähte von zu verzeichnen, aber dieser Zuzug von 6 pct. ist für die Charlotten- 3,8 Millimeter und dicker mindestens 10 M. die Tonne höher ist des Magistrats bafirt darauf, daß die Bevölkerung bis zum Jahre preisen für dünnere Drähte bleibt einem Syndikate für gezogene burger Verhältnisse ein viel zu geringer. Die ganze Steuerpolitik als der jeweilige Walzdrahtpreis. Die Feststellung von Ueber­1905 dauernd dauernd um 10 pct. jährlich steigt. Sinkt die Zu- Drähte vorbehalten, dessen Zustandekommen wir mit allen uns nahme der Bevölkerung weiter in dem bisherigen Maße, so wird zu Gebote stehenden Mitteln fördern werden. Sie übernehmen eine Erhöhung des Tommunalen Zuschlags zur Einkommensteuer, weiter die Verpflichtung, den in der Beilage genannten Firmen, der sich heute auf 97 pt. beläuft, die unausbleibliche die sich weigern, dem Verbande deutscher Drahtstiftfabriken beis Folge fein. Deshalb sollte die Verwaltung der Stadt schon zutreten, weder mittelbar, noch unmittelbar Draht oder Drahtwaaren in ihrem eigenen Interesse für eine Beseitigung des Noth- zu liefern, und wollen Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung Stadt der Monarchie, das Durchschnittsvermögen ihrer Steuerzahler pflichtung haben Sie eine Vertragsstrafe von 10 M. auf jebe Tonne ſtandes forgen. Charlottenburg ist zur Zeit die zweitreichste hierzu gefälligst zugehen lassen. Für jede Verlegung dieser Ver­beträgt 155 318 M.; entwickeln sich aber die Verhältnisse in der der Abschlußmenge zu zahlen; außerdem steht uns für diesen Fall bisherigen Weise weiter, so wird die Finanzkraft der Stadt dadurch das Recht zu, weitere Lieferungen gänzlich einzustellen, also den schweren Schaden leiden, denn schon jetzt machen sich Anzeichen dafür Rückstand aus den mit Ihnen abgeschlossenen Lieferungsverbindlich­geltend, daß auch der Zuzug wohlhabender und reicher Leute erheblich feiten zu streichen." abnimmt. Man darf ferner auch nicht außer Acht lassen, daß eine Dem Stiftensyndikate gegenüber ist aber der Käufer verpflichtet, große Anzahl von Charlottenburger Wohnhäusern für das Geld Drahtstifte mir von Werken zu beziehen, die dem Verbande deutscher 6. Dresden . 10 Tage Gefängniß ein Maurer wegen Bergehensburger Miether fließt also zum erheblichen Theile nach Berlin , und Nichtverbandswerken hat der Abnehmer für das auf den laufenden Berliner Banken gebaut sind; das Geld der Charlotten- Drahtstiftfabrikanten angehören. Bei Bezug von Drahtstiften von gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung. Frankfurt a. M. Wegen des gleichen Vergehens 3 Maurer den Vortheil von den hohen Miethspreisen haben nicht die Abschluß bezogene Quantum eine Stonventionalstrafe von 8 M. für 3 und 1 Woche Gefängniß resp. 20 M. Geldstrafe. Charlottenburger selbst, sondern die Bewohner einer anderen Stadt. je 100 Silogramm zu zahlen. Dem Verbande steht es frei, den ver­Wohnungsnoth ist daraus zurückzuführen, daß kein bebauungs­Eine der Hauptursachen, ja vielleicht die Hauptursache der bleibenden Schlußrest zu annulliren. fähiges Terrain mehr in Charlottenburg vorhanden ist. Von ben 2092 Hettaren, die das Areal der Stadt groß ist, dürfen nur 795 Hektar bebaut werden, weil der übrige Theil noch nicht kanali­firt ist. Die wenigen Baustellen, die sich auf kanalifirtem Terrain befinden, bleiben aus Spekulationsgründen vorläufig un­Die Leipziger Buchbinderei Aktiengesellschaft. bebaut, weil der Werth von Grund und Boden infolge dieser eigen Prinzipienſtveit wollten 13 Buchbinder gegen die Leipziger Buch artigen Verhältnisse in rapidem Steigen begriffen ist. Die Grund- binderei- Aktiengesellschaft vor dem Gewerbegericht ausfechten. Glf befizer befinden sich also in einer so bevorzugten Stellung, der Kläger find noch in der hiesigen Filiale der genannten Gesell­-Genosse Fritsche Staßfurt wegen Richterbeleidigung wurde sich die ganze Situation ändern, wenn die Kanalisation hatten gewisse Affordarbeiten nach bestimmiten Einheitssägen bes - wie faum in einer anderem Stadt. Mit einem Schlage schaft beschäftigt. Der Sachverhalt ist fura folgender: Die Kläger Der Bauarbeiter Häring Schöneberg wegen des großen Staditheils jenseits der Spree in Angriff genommen rechnet, die zum Theil schon seit längerer Zeit gewohnheits­würde. Aber dagegen sträubt sich der Magistrat ohne jeden erficht- gemäß gezahlt worden waren. Nöthigung und Hausfriedensbruchs drei Monate Gefängniß. Nach mehreren Wochen Braunschweig . Genosse Heymann fünf Monate Ge- lichen Grund aufs Heftigste, sodaß man ihm den Vorwurf nicht er­erklärte der Vertreter der Firma die Einheitssätze für fängniß wegen Ministerbeleidigung. sparen kann, daß er indirekt die Geschäfte der Grund- und Boden zu hoch gegriffen und machte den Arbeitern bei der Lohnzahlung Magdeburg . Wegen Streitpostenstehens 25 Bauarbeiter je ipekulanten fördert. Abzüge in Höhe des in den vergangenen zwei und drei 5 und 2 je 10 M. Geldstrafe. Aber auch in hygienischer Beziehung droht aus Siefer och en angeblich zu viel gezahlten Betrages. 11. Breslau . 200 M. Geldstrafe Genosse Michaelis Walden- Unterlassungsfünde des Magistrats der Bevölkerung eine große Gefahr. Diese Summe, insgesammt 72 M., verlangten mm die Kläger burg wegen Beleidigung eines Amtsvorstehers. Die hygienischen Verhältnisse des Nordwestens der Stadt, des Theiles zurückerstattet. Sie machten vor allem geltend, die betreffenden Dresden . Wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- jenseits der Spree , find, wie fürzlich Professor Bogel und nach ihm Preise seien durch die wiederholte Zahlung anerkannt worden Ordnung ein Maurer 10 Tage Gefängniß. der praktische Arzt Dr. Bernstein in Vorträgen ausgeführt haben, und könnten nachträglich insbesondere nicht für die verflossene Zeit Magdeburg . 50 M. Geldstrafe wegen Beleidigung der völlig unzureichend, zumal in einem Stadttheile, der mit forrigirt werden. Der Vertreter der beklagten Firma, Geschäftsführer Maurer Typte. einer wenig bemittelten Bevölkerung zu rechnen hat und überdies 2ippen, vertrat den entgegengesezten Standpunkt und berief noch in hygienischer Beziehung ganz besonders gefährdet ist. Auf sich außerdem auf den sogenannten Leipziger Lohntarif, dessen ihrem kurzen Laufe von Berlin bis Charlottenburg hat die Spree Affordsäße seit dem 1. Dezember 1898 für den Betrieb maßgebend durch das Mittel der Selbstreinigung sich noch nicht aller jener feien. Neben dem Tarif wären nur befondere Vereinbarungen Krankheitsteime entledigen können, die ihr das an sich gut affanirte giltig, folche lägen hier aber nicht vor. Buchbinder J. wandte Berlin unvermeidlich zuführt. Dazu kommt, daß der Fluß, der mit Namens der Kläger dagegen ein, der Tarif sei ein Minimal­zirla acht Kilometer Länge an dem Stadttheil Nordwest vorbei- tarif und seine Einführung bedente darum nichts weiter, als daß fließt, nicht mehr einfach eine Durchgangsstraße für die Schifffahrt teine geringeren Preise gezahlt werden dürften. Hiermit trat J. ist, sondern vom Nonnendamm an bis zur Levezzowbrücke fast den zugleich einigen Bemerkungen des Vorsitzenden Dr. Meyer der der sich sofort Charakter eines Hafens trägt. Die Schifffahrt treibende Bevölkerung entgegen, offensichtlich falschen Auf­daß der Tarif mit feinem ist nun von jeher in hygienischer Beziehung, besonders bei Gefahr fassung angeschlossen hatte, von Epidemien, Gegenstand ganz besonderer Eorge. Diese Be Infrafttreten alle bisher gezahlten höheren Preise mangels bes bölferung legt der Regel nach ihre Dejette in den Fluß ab. Demsonderer Abmachungen beseitige. Die Sachen der Kläger J. und gemäß bedeutet der gegenwärtige Zustand im Sch., die nicht mehr im Geschäft sind, trennte der Vorsißende von Nordwesten eine dauernde Gefahr für ganz Char den übrigen. Herr Dr. Meier verhinderte ferner den Kläger J., lottenburg." Den Vortheil von diesen eigenartigen Verhältnissen seine von den übrigen Klägern erhaltenen Vollmacht weiter aus­haben lediglich die Haus- und Grundstücksbefizer, aber auch nicht einmal zuüben, wogegen dieser vergeblich protestirte. Nach eindringlichem alle, sondern nur die kapitalfräftigsten unter ihnen. Die Grundbesizer Bureden des Richters kam dann zwischen den ihres Vertreters jenseits der Spree zahlen für jede Baustelle etwa 300 M. Steuern beraubten elf Klägern und dem Vertreter der Beklagten ein Vers jährlich. Diese Steuer vermögen die weniger kapitalfräftigen unter gleich zustande. Herr Wippen zahlte den Leuten die Hälfte der ab­ihnen auf die Dauer nicht aufzubringen, denn auf einen Ertrag aus gezogenen Beträge aus und verpflichtete sich ihnen gegenüber, ihrem Befits fönnen sie ja erst nach Durchführung der Kanalisation Einsprüche gegen ihre Lohnabrechnung von jetzt ab spätestens binnen rechnen. Sie sind also gezwungen, ihren Besitz zu veräußern an zwei Wochen machen. In der Fabrikordnung der vereinigten solche Kapitalisten, denen es nicht darauf ankommt, einige Jahre Berliner Buchbinderei- Besitzer ist nur von Einsprüchen der Arbeiter hindurch auf Einnahmen zu verzichten, die ihnen später doppelt und gegen unrichtige Lohnzahlung die Nede. dreifach zurückerstattet werden.

20 M. Geldstrafe. 10. Berlin .

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12. Berlin . 1 Monat Gefängniß Maurer Wilte wegen Ver­gehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung. Düsseldorf . 2 Arbeiter wegen Streitpostenstehens je 80 M. Geldstrafe. Gera . Genoffe Seifarth 25 m. Geldstrafe wegen Be­leidigung militärischer Borgesetzter. 14. München . 50 M. Geldstrafe Genosse Müller wegen Be­leidigung des Domvikars Dr. Pichler. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Müller- Magde­burg 4 Wochen Gefängniß wegen Beleidigung eines Wahl borstehers. 17. Dresden . Genoffe Beyer wegen Bergehens gegen das Breß­gesetz 20 M. Geldstrafe. München . 6 Wochen Haft Genosse Huth wegen Beleidigung eines Assessors. Halle. Wegen Beleidigung eines Maschinenmeisters Genosse Müller Schleudig 50 M. Geldstrafe. 18. Berlin . Maurer Schmidt wegen Bergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung 6 Monate Gefängniß. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse 8ahn- Breslau einen und Genosse Feldmann- Langenbielau zwei Monate Gefängniß. Ersterer wegen Beleidigung eines Schneider­meisters, letterer wegen Beleidigung eines Gutsbesizers. 19. Dresden . 7 Monate Gefängniß der Bauarbeiter Schier Dohna wegen Nöthigung, Bedrohung 2c.

20. Magdeburg . Genosse Pistorius wegen Berübung groben Unfugs 50 M. Geldstrafe.

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Dresden . Wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz Bau­arbeiter Hennad 20 M. Geldstrafe. Wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung Genosse Glanzmann 2 Wochen Gefängniß. 23. Königsberg . Mit einer Zusatzstrafe Genoffe Statutt wegen Ministerbeleidigung 2 Monate Gefängniß. 24. Gera . 30 M. Geldstrafe Genosse Leven wegen Beleidigung eines Gutsbesitzers.

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Berlin . Kupferschmied Wittetopf wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz 3 M. Geldstrafe. 27. Altenburg . Genosse Kahnt wegen Beleidigung eines Werk­meisters 3 Wochen Gefängniß. 28. München . 50 m. Geldstrafe Genosse Schmid wegen Be­leidigung eines Schlossermeisters. Dresden . Wegen Beleidigung der Polizeibehörde in Meißen Genosse Beyer 75 M. Geldstrafe. 29. Chemnitz . 5 Tage Haft Genoffe Krüger Silbersdorf

wegen Beleidigung des Gemeinderaths.

30. Hamburg . Genoffin Steinbach wegen Beleidigung eines Bäckermeisters 1 Monat Gefängniß.

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Die Forderungen der Kläger J. und S. erkannte Herr Wippen Andererseits machen sich natürlich die Hausbesitzer in dem auf den Wunsch des Gewerberichters Meier an, so daß leider auch fanalifirten Theile Charlottenburgs die Situation zu nuke, und in ihren Fällen die prinzipielle Entscheidung vermieden wurde. treiben in ihrer Weise ebenfalls eine Spekulation, die dem Miether Der Kampf um die Neute. Der Bergarbeiter Stehr war in Hier sind es namentlich die großen einem Kohlen- Bergwert, während er in Ausübung seiner Arbeit bes große Kosten verursacht. Banten , die die Noth der Einwohner ausbeuten und die in ihrem griffen war, am Kopf und am rechten Oberschenkel derartig verlegt Besiz befindlichen Wohnungen möglichst thener vermiethen. worden, daß er sofort in ein Krankenhaus gebracht werden mußte. Spekulation hier und Spekulation da, und das Opferthier, das Die Verlegung am Kopfe war schon nach einigen Tagen ärztlicher die Kosten dieser gegenseitigen Spekulation zu tragen hat, ist die Behandlung beseitigt, dagegen mußte das rechte Bein amputirt werden. Einwohnerschaft. Stehr mußte noch einige Wochen im Krankenhause bleiben und wurde Daß die Charlottenburger Hauspascha's sich in dem Gefühl ihrer dann entlassen, nachdem für das rechte Bein ein Stelzfuß hergestellt Allmacht gegen jeden Vortheil ſträuben, der den Miethern irgendwie worden und dem Arbeiter zur Verfügung gestellt war. Der Stelzen­erwachsen tann, sei nur nebenbei zur Vervollständigung des Gesammt fuß paßte aber nicht genau zu dem Stumpf des Oberschenkels, so bildes erwähnt. Erst vor wenigen Tagen hat z. B. der Haus- und daß die Wunde beim Tragen des Stelzfußes wieder aufbrach. Grundbesizervein von 1895 sich gegen eine Beaufsichtigung der Stehr meldete den Aufbruch der Wunde sofort einem Arzte; es Wohnungen, wie sie in Hessen , Hamburg und anderen Staaten wurde aber eine eigenmächtige, unvorsichtige Behandlung des Fußes beschlossen ist und jetzt vom preußischen Finanzminister geplant wird, vom Arzte angenommen. Der Sekretär der fraglichen Berufsa auf das Entschiedenste verwahrt, da für Charlottenburg eine staat genossenschaft wurde nach furzer Zeit in die Wohnung des Berletzten liche Beaufsichtigung nicht nothwendig fei. Das Manöver ist nur allzu durchsichtig, die Herren wijsen eben, daß sich bei gefchidt, um seinen Zustand zu beobachten. einer gewissenhaften staatlichen Beaufsichtigung erhebliche Mißstände ergeben, fie scheuen das Licht der Deffentlichkeit und wollen des halb in ihrem eigenen Jutereffe nichts von einer solchen Maßregel Der Verlegte bestritt, daß er sich mit Hilfe des Holzbeines leicht Das Hauptmittel zur Abhilfe der Wohnungsnoth ist und bleibt bewegen könne und behauptete, daß ihm die Bewegung mit dem au geschnallten Stelzfuß heftige Schmerzen verursache. die Erschließung des Nordwestens der Stadt. Der Die Kosten für die gesammte ärztliche Behandlung des Ver Magistrat und die Stadtverordneten - Verwaltung haben die Pflicht, letzten übernahm die Berufsgenossenschaft. Nur über die Höhe mit aller Energie hierauf zu drängen. Thun fie es nicht, fo der zu gewährenden Unfallrente fonnte zwischen den Parteien eine befördern fie die Geschäfte gewiffenloser Spekulanten, fie Einigung nicht erzielt werden; der Arbeiter verlangte die bolle verlegen also den obersten Grundsatz, den eine Stadtverwaltung Rente, während die Berufsgenossenschaft nur die halbe Rente zahlen zu befolgen hat, die Wahrnehmung der Interessen der Gesammtheit. wollte. Das Schiedsgericht verurtheilte die Berufsgenossenschaft, Oder sollten die Herren vielleicht fürchten, daß sich in jenen Stadt- nachdem mehrere ärztliche Gutachten eingefordert waren, gur theil eine seßhafte Arbeiterbevölkerung niederlassen könnte, die der Zahlung der vollen Rente. Die Berufsgenossenschaft legte hiergegen Stadt den Charafter einer Beamtenstadt nimmt? Dann würde der Returs ein, welcher jedoch vom Reichs- Versicherungsamt als uns Vorwurf, den wir gegen sie erheben, ein noch schlimmerer sein, denn begründet zurückgewiesen wurde. Es wurde ausgesprochen, daß die

Forst. 6 Wochen Gefängniß Genoffe 8appay wegen Be- wissen. leidigung mehrerer Gutsbesizer.

31. Halle. Wegen Anstiftung zur Körperverlegung der Former Biegler 6 Monate Gefängniß. Fürth . Genosse Gärtner Nürnberg wegen Verübung groben Unfugs 100 M. Geldstrafe. Insgesammt wurde erkannt auf 8 Jahre, 2 Monate und 4 Tage Gefängniß und 1154 M. Geldstrafe. Berlin , den 6. Februar 1899.

Der Parteivorstand.

Hierbei stellte der Sekretär fest, daß der Arbeiter mit dem Stelzen fuß im Simmer gehen und langsam von einer zur anderen Stelle fich bewegen konnte.

Die Wohnungsnoth in Charlottenburg . dann würde sie das Wohl der Stadt politischen Erwägungen hintan Berufsgenossenschaft verpflichtet sei, dem Verlegten so lange die volle

Unternehmer- Derbände.

Rente zu zahlen, bis ihm ein passendes Stelzenbein nachgeliefert werde. Erst dann könne die Rente herabgesetzt werden, wenn Kläger mit dem neuen Holzbein einen Theil seiner Erwerbsfähigkeit wieder erlange.

Witterungsübersicht vom 8. Februar 1899, Morgens 8 Uhr.

Eine der Fragen, die die Einwohner Charlottenburgs augen­blicklich am meisten bewegt, ist die steigende Wohnungsnoth. Alle Klassen der Bevölkerung, sowohl die Arbeiterklasse im engeren Sinne, als auch der Mittelstand und die niederen Beamten, ja selbst die Wohlhabenden und Reichen haben unter dieser Kalamität zu Rheinisch- westfälisches Roheisen- Syndikat. Obgleich das leiden. Nach einer Mittheilung des Magistrats an die Stadt Rheinisch- westfälische Roheisen Syndikat, wie bereits früher ge verordneten- Versammlung bezieht sich die Wohnungsnoth nicht etwa meldet wurde, bedeutende Mengen von Aufträgen an das Lugem auf die kleinen Wohnungen allein, sondern auch an großen burger und Siegerländer Synditat abgegeben hat, ist dasselbe, der Wohnungen ist das Angebot von 1895 bis 1896 um mehr als 6 pet. Köln . 8tg." zufolge, immer noch so außerordentlich reichlich mit gesunken. Im August des vorigen Jahres standen mur 71 Kleine Aufträgen versehen, daß dieselben kaum noch unterzubringen sind. Stationen Wohnungen leer, wobei unter fleinen Wohnungen sogar einzelne Infolgedessen werden selbst für das legte Viertel des laufenden Zimmer ohne Küche zu verstehen sind. Wie groß die Noth Jahres Aufträge nur noch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt an ist, ergiebt sich daraus, daß die Stadt sich bereits dazu genommen, daß die am Syndikat betheiligten Werke zur Lieferung entschlossen hat, die Cholerabaracken zur Unterbringung der Obdachimstande find. Für die erste Hälfte des laufenden Jahres trifft Swinemde. 756 O Losen einzurichten ein Aushilfsmittel, das gewiß von keinem Ein- diese Voraussetzung schon längst nicht mehr zu, so daß hierfür keine Berlin fichtigen gebilligt werden wird. Aufträge mehr untergebracht werden können. In ganz ähnlicher Wiesbaden Weise sind auch das Luxemburger und das Siegerländer Syndikat München mit Aufträgen versehen.

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Nach einer von privater Seite veranstalteten Enquete waren von 149 von Gemeindebeamten bewohnten Wohnungen 107 seit dem 1. April gesteigert worden, und zwar durchschnittlich um 17 pet. des bisherigen Miethspreises. Auch die königlichen Beamten, namentlich die Schuyleute, erheben laute Klagen darüber, daß die jetzigen Wohnungsgeldzuschüsse in keiner Weise mehr ausreichen.

Vorschriften des deutschen Walzdrahts- Syndikates. Die Kölnische Boltszeitung" macht aus dem Statut dieses Unternehmer­verbandes einige Mittheilungen, die beweisen, mit welchen Mitteln

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2Schnee- 2 Saparanda 757 SM

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4 Regen

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5 bedeckt

738 S 742 SO 757 SSW 3 5lb. bed.

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761 S Wetter Prognose für Donnerstag, den 9. Februar 1899. Mild und vorherrschend wolkig mit leichten Regenfällen und mäßigen südwestlichen Winden.

Berliner Wetterbureau