Br. 46. 16. Jahrgang. 2. Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt. Donecta, 23. Februar 1899.
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Ungerechtigkeit gegen die Versicherten sei. Richthofen( f.) meint, plöglich entlassen. Er verklagte darauf den Unternehmer beim daß mit der statutarischen Festsetzung der Krankenversicherung Gewerbegericht und beanspruchte eine Lohnentschädigung für Für die Angehörigen der Verurtheilten in Dresden für Landarbeiter durch die Gemeinden wohl allmälig eine allgemeine 14 Tage, indem er sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berief. Der gingen bei der Expedition des Vorwärts" folgende Beiträge ein: Krankenversicherung der Landarbeiter eintreten werde. Hige und Beklagte machte dagegen geltend, daß die Sündigungsfrist ausSteindruckerei Paul Pittius, mit Ausnahme eines Maschinendr. und Gerstenberger( 3) sind gegen die Resolution, Schmidt( fri. Bp.) geschlossen gewesen sei. Die Kammer III des Gewerbegerichts ver6 Lithogr. 12,-.. H. 1, Nohrleger u. Arb. von 2. Grün, Großbeeren : dafür unter Hinweis darauf, daß in Bayern , Württemberg, Baden urtheilte den Beklagten zu einer Entschädigung für acht Tage. ftraße 28, mit Ausnahme einiger 5,35. Ueberschuß des Wintervergnügens und Sachsen die Landarbeiter bereits der Krankenversicherung unter- Gewerberichter Schmieder führte begründend aus: Da der Kläger der Bahlstelle Annaburg , 3.-B. der Maurer 10,50. Klaviaturfabrik Noat, Adalbertstr. 85 5,80. Fabrit von Markgraf u. Tau, außer Zweien 10,60. liegen, Röficke ebenfalls dafür unter Hinweis auf die Verpflichtungen seine Unterschrift verweigert habe, fönne in der Bemerkung des BePersonal der Firma Junkersdorf in Dtsch. Wilmersdorf 5,-. Korbmacher der Invalidenversicherung bei§ 12. Bei der Abstimmung sind flagten, es gebe bei ihm teine Kündigungsfrist, nur ein Anerbieten gesehen werden, daß es eine Kündigungsfrist nicht geben solle. der Stralauer Glashütte 7,-. Arbeiter der Fabrit chirurgischer 10 Stimmen für, sie ist also abgelehnt. Instrumente Kettner, Neuenburger Straße § 2 wird angenommen,§ 3 ebenfalls.§ 3a nimmt die- Obwohl der Kläger darauf geschwiegen habe, wäre der Ausschluß einigen Kollegen, Norddeutsche Eiswerte 1,20. Gesammelt bei der Ge- jenigen von der Versicherungspflicht aus, die nicht mehr als der Kündigungsfrist erst in 14 Tagen rechtswirksam geworden, weil burtstagsfeier des unzufriedenen Glühlichterls 9,10 Dedemeyer und Kon: 12 Wochen jährlich Lohnarbeiter sind. Zehnter( 3.) will, die gesetzliche Kündigungsfrist so lange gegolten habe. N. hätte forten 5,-" Quatschtöpfe" 5,- Ges. in der Damenmäntelwerkstelle von 16 Wochen, damit die Bauern, die im Winter auf Lohnarbeit gehen deshalb nicht schon nach einer Woche plötzlich entlassen werden H. Jänide, Brunnenſtr. 84 18,85. Erste Berl. Kronleuchterfabrik Barnewitz u. Comp.( nebst Buditer) 9,- Von den Kolleginnen d. Buchbinderei Matschte befreit sind. Molkenbuhr und Genossen beantragen, den dürfen. A18 cin fonderbarer Prinzipienreiter entpuppte sich vor gesammelt durch Heier 3,30. Möbelpolirer v. Spandow u. Comp. 3,50.§ 3a zu streichen. Durch§ 3a werden die Arbeiter benachtheiligt, Arbeiter von Schuster u. Bär 15,30. Von den sozialdemokratischen Frauen auch fönnen die Unternehmer sich dadurch der Kontrolle entziehen, dem Gewerbegericht der Kohlenanzünder Fabrikant Huth. Huth 50,- Tischlerei Behnisch u. Komp., Fruchtstr. 65 5,25. Hotel de Franc, daß sie auch bei Arbeitern, die mehr als 12 Wochen thätig sind, hatte den Arbeiter W. auf der Straße angesprochen und ihn geWasserthorstraße 6,50. Von den Arbeitern der Maschinenfabrik und Kunst nicht Marken Kleben. wie fragt, ob er nicht für 75 Pf. bestimmte Arbeiten ausführen Ferner ist es ungerechtfertigt, Absatz 3 will, die daß Ausländer, schmiedewerkstatt von Hillerscheid u. Kasbaum, Schönhauser Allee 44§ 3a für eine wolle. 28. ging darauf ein, in der Meinung, er hätte etwa 43,30. Die Mechaniker von Dr. Mar Lewy 5,-. Von Hilfsbestimmte Zeit hier bernehmformerei arbeiten, falls sie wieder ins Aus- 2 Stunden zu thun. Thatsächlich arbeitete er jedoch 9 Stunden Germania , Tegel 3,- arbeitern eine entsprechende Gesammelt land zurückkehren, nicht versichert zu werden brauchen. Die farbigen für Huth, er verlangte deshalb auch bon Arbeitern vom rothen Depot in Spandau 12,50. Brauer, Maschinisten und Monteure der Brauerei Pichelsdorf 28,50. Beling u. Heizer und Kohlenzieher werden dadurch der Versicherung entzogen Bezahlung. Der Herr Fabrikant bot ihm indessen ruhig 75 Pf. an Lübde" 7,10. Klub Aermellos" 12,55. Lese- und Diskutirklub Stralau, und den Rhedern wird eine Prämie für deren Anstellung gewährt, und berief sich vor dem Gewerbegericht, vor das ihn W. zitirte, auf d. Bensch 5,- Schneider P. Hinge, Wilh. Hendel und noch ein Schneider, ebenso den Landwirthen, welche sich Nussen, Polen und Italiener seine Abmachung mit dem Kläger , indem er betonte, daß es sich für Borndorferstr. 3,-. Ges. unter den Kollegen der Firma Blume, Char: holen. Geheimrath Goßler giebt zu, daß die Schwierigkeiten der ihn um die Entscheidung einer Prinzipienfrage handele. Lottenburg 10,50. Bom soliden Gießerverein Kürbis, durch Meißner 5,20. Kontrolle, wie Moltenbuhr sie schilderte, zwar vorhanden seien, aber Nach langem vergeblichem Bemühen des Gerichtshofes, einen VerKampus, Frankfurt am Main 15,-. Gesammelt in der Naud'schen man könne nicht Beiträge von Arbeitern verlangen, die niemals eine gleich zu erzielen, ließ der Beklagte schließlich doch sein" Prinzip" Buchbinderei, 7,60. Schönebergerstraße 4 Arbeitern auf dem Fabrikgrundstück Kirchstraße 25, Berlin NW. Rente erhalten. Hofmann( natl.): Der Arbeitgeber müsse immer fahren und zahlte dem Kläger noch 2 M. Sein Verhalten hinterließ 16,25. Möbeltischlerei von G. Bache, Lausigerstraße 10 10,65. R. Carl, die Pflicht haben, die Versicherungsgebühr zu zahlen, während bei bei dem Gerichtshofe nicht den günstigsten Eindruck. Stöslinerſtraße 1,-. Stollegen der Walerwerkstatt Kurtz durch H. B. 6,15. den Arbeitern, die am Schlusse ihres Lebens kein Versicherungsrecht Die Arbeitsverträge der Gebrüder Noa. Die SchirmstockArbeiter der Pianofabrik von E. Werner 5,- Schleiferei, Elisabeth erlangt haben, weil sie zu wenig Wochen versichert waren, die von Fabrikanten Gebrüder No a bemühen sich seit längerer Zeit, ihre User 19 2,-. Erpel'sche Schuhfabrit, Kaiserstraße 41 13,05. Ohne den Arbeitern gezahlten Beiträge beim Tode den Angehörigen zu Arbeiter durch schriftliche Verträge auf Viertel-, halbe und ganze Adresse durch die Packetfahrt( Schnieber) 5,05. Biffer J. bon fallen könnten. Salisch( t.) ist für Streichung des Abs. 1( Saison- Jahre unter bestimmten Bedingungen an sich zu feffeln. einigen Schlossern bei Siemens 1. Halste 11,75. Ein Schuh macher, Lützowstr. 9, Charlottenburg 4,-. Die Arbeiter der Gasanstalt I, arbeiter), Site für Streichung des Abs. 3( Ausländer), Nöficke will nur Bekanntlich sahen das 56 Arbeiter schließlich als ein Vorgehen Charlottenburg 14,60. Gesammelt unter Parteigenossen am Biertisch bei dem den Abs. 2, der dem bisherigen Gesez entspricht, beibehalten, eventuell, daß an, das nur darauf abziele, fie ihres Koalitionsrechts zu Bürgermeister, Charlottenburg , Wilmersdorferstr . 39, 7,50. Varsheim'sche anstatt des Bundesraths das Reichs- Versicherungsamt die Befugniß berauben, und legten die Arbeit nieder. Unter den Streifenden beMaler, Elbingerstr. 8, durch Weiß 4,60. Gesammelt in der Tischler habe, inwieweit vorübergehende Dienstleistungen versicherungs- finden sich fünf, die auf ein Bierteljahr kontraktlich verpflichtet waren. Werkstatt von Geisler in Weißensee , Langhansstraße 100, 13,20. pflichtig feien. Ministerialdirektor v. Schickert( Württem- Gegen sie strengten die Herren Noa eine Klage beim GewerbeBon 2 Treppen durch A. St. gesammelt 4,70. Lithographen der Firma berg) erklärt, daß die süddeutschen Regierungen auf dem gericht an, indem sie ihre Verurtheilung zu den in den Verträgen Stengel 1. Rate 4,25. Buchdruckerei 2. Schumacher 7,90. Arbeiter der§ 3a bestehen und ihn für unbedingt nothwendig halten. für Kontrattbruch ausbedungenen Konventionalstrafen von je 50 M. Maschinenfabrik E. Becker, Chausseestr. 100 22,20. Kollegen und Kolleginnen § 3a wird abgelehnt, nur Abjazz 2, welcher dem alten Gesetz beantragten. Hierüber wurde gestern vor der Kammer IV verhandelt. d. F. Ernst Grenz u. Ko., Blumenstraße 10,40. Etliche Arbeiter der Engl . entspricht, wird angenommen. Nächste Sigung Freitag. Nach den vorliegenden Berträgen der Beklagten hat die Kündigung Gasanstalt, Holzmarktstraße 9,-. Malerwerkstatt V. K., Bau Fasanenstraße 25,-. Buchbinderei W. Kämmerer, Kochstraße 14,-. Ges. b. Luze, 14 Tage vor Ablauf des Vierteljahres zu erfolgen. Unterbleibt die Kündigung, dann gilt der Vertrag als auf ein Karlsgartenstr. 19 4,50. Slaviaturfabrik H. Buchholz, Kreuzbergstr. 6 17,25. Bechstein'sche Arbeiter, Johannisstraße 44,65. Pianomechanif- Fabrik Schütz weiteres Bierteljahr verlängert. Die Kläger waren u. Freund 10,65. Zentralverband der Bauarbeiter, Bahlstelle Schöneberg 20, ' B. Arbeiter die Agitatoren" verantwortlich zu machen. Der Friede", der bei ihnen infolge des Abschlusses von 25 Verträgen herrschte, habe den Agitatoren nicht gepast, sie hätten deshalb den Arbeitern vorgehalten, die Verträge wären ungiltig. Der Vertreter der Beklagten betonte demgegenüber, daß es den Arbeitern durch die Vertragswirthschaft thatsächlich unmöglich gemacht werde, ihr Koalitionsrecht auszuüben. auch zweifelten die Beklagten die Rechtsgiltigkeit ihrer Verträge aus einem sehr guten Grunde an. Es sei ihnen nämlich vorgespiegelt worden, die wenigsten Kollegen hätten noch nicht unterschrieben und mit allen anderen feien schon Verträge abgeschlossen, während es thatsächlich umgekehrt gewesen sei. Ein auf solche Weise zustande gekommener Vertrag könne unmöglich rechts
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Fünfter Verbandstag
D. 8. 2,-. 8. B. 3,-, Thurm Leipzigerstraße 2,50. Schlofferet Biehl, der Bau-, Erd- und gewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands . beide erschienen. Natürlich versuchten sie für das Vorgehen der
Oberbergerstraße 44, 12,20. Pianofabrik Wagner 14,20. Gej. im Forsthaus Schmargendorf 1,-. Möbelfabrik Lennig u. Jazzky 24,20. Bautischlerei Weg, Urbanstr., 2 Budiker und 4 Einsetzer 13,-. Sammlung Unbekannt, Bimmerſtraße, 8,25. Kommis P. E. 1,-. 3 Gesellen von Haffte, Branden burgstraße, 1,50. Werkzeugmacherei A. E. G., Brunnenstraße, 35,20, Kartonnagefabrik Waldemarstrafte 40 a, 8,95. Bäcker und Konditor, Gollnowstraße 38, 2,-. Gesang Verein" Freie Liedertafel" 10,- Samneidemühle Wildenowstr. 22, 6,75. Männer- Gesangverein„ Nordwacht", Maschinenfabrik Fr. Stolzenberg u. Ko., Blumenstr. 70, 1. Rate 20,-. Bon den Arbeitern der Firma Striwan u. So. 10,-. Möbel fabrik von Ball, Fruchtſtr. 37, 10,-. Bon Arbeitern der Berl. Maschinen fabrit vorm. L. Schwarzkopff( Stadtgeschäft) 66,-. Jordan 0,50. Werkstatt H. W. Röhlich 6,-. Berbandsmitgl. von Br. u. B. V. R. 13,75. Metall:
1. Jiate 10,-
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arbeiter von G. Lind, Genthinerstr. 3, 10,65.
Summa 959,15. Bereits quittirt 2321,07. Gesammt- Summa 3280,22. Berichtigung. In Nr. 45 soll es statt: 3 Maler von Heinisch Senisch heißen.
Invalidenversicherungs- Kommission.
vir Cusdiaris Magdeburg, 21. 4bruar 1899. ( Vormittags- Sizung.)
Eine Abstimmung über die Zulassung der Frauen findet nicht statt, da ein diesbezüglicher Antrag nicht vorliegt. Der Antrag der Hamburger Delegirten verlangte, daß im§ 2 an Stelle der Worte: Bugelassen zu diesem Verbande sind alle Arbeiter", die Worte gescht werder:" Bugelassen... fönnen alle am Hoch- und Tiefbau beschäftigten Arbeiter werden". Der Antrag wurde fast einstimmig beschäftigten Arbeiter werden". abgelehnt.
Ueber die
Es wird in der Statutenberathung fortgefahren. Bei Berathung eines Abänderungsantrages von Hamburg zu§ 2 entspinnt sich über die Aufnahme weiblicher Mitglieder eine größere Debatte. Drei Ansichten werden vertreten. Die Vertreter Hamburgs betrachten die Aufnahme der Frauen nur als Formsache, versprechen sich Erfolge aber nicht Von Vertretern Süddeutschlands wird die Aufnahme der im Baugewerbe thätigen Frauen befürwortet, da die Bauinduſtric Süddeutschlands viele weibliche Arbeiter aufweise. Würden die Frauen zum Verbande zugelassen, dann könne in Süddeutschland unter den giltig sein. Die Angelegenheit tam gestern nicht zur Erledigung, Bon anderer Seite weiblichen Arbeitern wirksamer agitirt werden. wird die Zulassung der Frauen abgelehnt; das Bestreben der Bau- die weitere Verhandlung wurde auf den 10. März vertagt. tend arbeiter fei, aus sittlichen und hygienischen Gründen die Frauen von Vom Kampf der Berufsgenossenschaften gegen unfall. der Arbeit auf Bauten zu verdrängen. Die Zulassung der Frauen verletzte Arbeiter. Der Arbeiter Steinert hatte sich in einer Fabrit, während er mit der Bedienung einer Maschine beschäftigt war, eine widerspräche jener Bauarbeiter- Schutzforderung. Berlegung der rechten Hand durch einen Maschinenhebel zugezogen. Infolge der Verlegung, welche den Mittel, Ring- und fleinen Finger Die Kommission trat Mittwoch zu ihrer ersten Sigung zusammen. Den Vorsitz führt Schmidt Elberfeld( frs. Wp.), zum Bericht der rechten Hand durch zerquetschen unbrauchbar machte, fab sich Steinert erstatter wird Hofmann- Dillenburg( natl.) gewählt. Von in seiner Erwerbsfähigkeit geschädigt und meldete seinen Anspruch auf einer Generaldiskussion wird Abstand genommen und beschlossen, Unfallrente bei der fraglichen Berufsgenossenschaft an. Höhe der zu gewährenden Rente komite zwischen der Berufsgenossenawei Lesungen vorzunehmen. Bu§ 1 beantragt Euler( 8.), schaft und Steinert eine Einigung nicht erzielt werden; Steinert das Handwerk von der Versicherungspflicht auszunehmen; diese Bu§6( Unterſtügung) liegen sieben Abänderungsanträge vor. verlangt 60 pCt. Rente, während die Berufsgenossenschaft nur 30 pet. foste ihm jährlich 12 Millionen Mark, ohne daß Meister und Ge- Der Hauptvorstand will die Reise- Unterstützung nur soweit genehmigt bewilligen wollte. fellen irgend einen Nugen haben. Die Handwerkertage haben wissen, als sie durch etwaige Verwirklichung den Verbandsmitgliedern Eachverständige, von welchen einer für die Abnahme der verlegten Das von Steinert angerufene Schiedsgericht vernahm zwei stets diese Ansicht vertreten. Gerstenberger( 3.) beantragt, einen Rugen verschafft. die landwirthschaftlichen Arbeiter von der VersicherungsNach der Begründung durch 2ange Hamburg soll der Vor- Theile, der andere für Abnahme der ganzen Finger eintrat. That pflicht ganz auszunehmen oder mindestens die Versicherungspflicht standsantrag den Zweck verfolgen, nur dann die Reise- Unterstützung sächlich wurden auch dem Steinert nur die drei zerquetschten Theile derselben dem Beschluß der Landesregierungen zu überlassen; die bayerische Landbevölkerung wolle von diesem Gesetz nichts wissen. zahlen zu dürfen, wenn die Mitglieder nach Orten reisen, die Arbeits - der Finger abgenommen. Die durch den Unfall geminderte ErwerbsEalisch( f.) erklärt sich gegen beide Anträge, ihm sei gerade gelegenheit bieten; es soll verhütet werden, daß Mitglieder nach fähigkeit wurde vom Schiedsgericht derartig in Anschlag gebracht, von Handwerkern und Bauern der Wunsch ausgesprochen, die Ver- Orten wandern, welche nichts zur Verminderung der Arbeitslosigkeit daß dem Verlegten 35 pet. Rente zugesprochen wurden. im Baugewerbe beitragen können. Einige Zeit nach der Heilung der Finger ließ die Berufsgenossenficherung bis auf 3000 M. Einkommen auszudehnen. Staatssekretär Bon Breslau wird beantragt, die Unterstützung ein ganzes Jahr schaft den Steinert, welcher inzwischen eine Stelle als Komptoirdiener v. Posadowsky wendet sich ebenfalls gegen bicje Anträge auszuzahlen, wohingegen Dortmund eine halbjährige linterſtügung gefunden hatte, auf seine Erwerbsfähigkeit hin untersuchen, wobei und erklärt im Namen der verbündeten Regierungen, daß will. Hannover beantragt, an Unterstützung höchstens 20 W. zu festgestellt wurde, daß die Rente für die inzwischen verbesserte Erwerbs fie jede Einschränkung der Ausdehnung der Versiche rung ganz bestimmt ablehnen. Dr. Oertel ist im Namen zahlen. Außerdem beantragt Dortmund die Herabsetzung der Reise- fähigkeit höchstens mit 15-20 pet. veranschlagt werden könnte. Auf Grund dieses Gutachtens beantragte die Berufsgenossenschaft beim des Bundes der Landwirthe ebenfalls gegen Ausschluß der Land- unterstützung von 75 auf 50 Pf. Unter Ablehnung aller übrigen Anträge wird der vom Vorstand Reichs- Versicherungsamt eine entsprechende Herabsetzung der Rente arbeiter, gegen den sich die Vertrauensmänner des Bundes ausgesprochen hätten, ebenfalls ist er gegen den Ausschluß der Hand- eingereichte Antrag angenommen. Außerdem beschließt der Verbands- für die Zeit nach dem Antritt der neuen Stellung durch den Kläger. werker. Site( 3.) befürwortet den Ausschluß der Landarbeiter und tag, die Reise unterstützung von 75 Pf. auf 1 M. zu er- Das Reichs- Versicherungsamt erforderte nochmals ein ärztliches Guthöhen. achten, welches sich für die Beibehaltung der vom Schiedsgericht Handwerker; Selbstversicherung soll beibehalten werden. Euler: Nachmittags- Sizung. bereits gewährten 35 pCt. aussprach. 50 000 Gesellen werden jährlich selbständige Meister; diese Sodann wurde das persönliche Erscheinen des Klägers vor Gehaben nur Im§ 18 des Statuts wird bestimmt, daß Mitglieder, welche richt angeordnet und Steinert mußte die Stümpfe der verletzten Schaden durch die Versicherung. Er bestreite in daß Handwerksgesellen auch zwar nicht, Fabrit mit der Beitragszahlung zwei Monate im Rüdstande sind, gestrichen gehen. Was habe aber der Handwerksmeister für einen werden. Ein Antrag, die Frist auf drei Monate zu erhöhen, wird Finger vorzeigen und einige Proben für die noch in der Hand be Nutzen davon, daß er für seine Gesellen zahle? Gar feinen! abgelehnt. Ebenfalls wird es abgelehnt, den§ 15 dahin abzuändern, findliche Beweglichkeit ablegen, um dem Gericht die Schäzung der Gerstenberger( 8.): Den Landarbeitern möge es schon recht sein, daß der wegen Reſtirens der Beiträge Ausgeschlossene bei seinem Das Reichs Versicherungsamt hob nach dieser Beweisaufnahme daß atten es ber- bas bie Versicherungspflicht besteht, aber die Bauern, die für die Wiedereintritt sämmtliche rückständigen Beiträge nachzuzahlen hat. Das Urtheil des Schiedsgerichts auf und erkannte, daß dem Kläger Arbeiter zahlen müſſen, haben doch nur Nachtheil und bei denen sei Bei der Statutenberathung dürfte der wichtigste Theil die Berathung 45 pCt. statt der vorher bewilligten 35 pet. Unfallsrente zu zahlen Dasselbe Streitreglements sein. ist deshalb da die Landarbeiter es von großer Bedeutung, weil viele feien. Wenn auch der Kläger eine neue Stellung gefunden habe, so öffentlicher Versammlungen in Kraft müsse doch die verminderte Guverbsfähigkeit, von welcher sich ber Gerichtshof überzeugt habe, mit 45 pet. veranschlagt werden. zuhalfen. Petitionen zu§ 1 liegen 15 vor. Zwick( fr. Bp.) spricht sich dafür treten. Die Rente fei vom Tage der Verlegung an zu berechnen, so aus, daß, wie die Hauslehrer, Erzieherinnen u. s. w. wünschen, diese Lange Hamburg empfiehlt dringend die Annahme eines nicht der Versicherungspflicht, sondern der freiwilligen Versiche Streikreglements. In den letzten Jahren seien große Streits und daß die überschießenden 10 pCt. von der Berufs- Genossenschaft für rung unterliegen sollen, Röficke ist für die Versicherungspflicht, ebenso große rigorose Aussperrungen( z. B. Magdeburg) ausgebrochen. Die die Zeit, wo Kläger nur 35 pt. erhalten habe, nachträglich an Posadowsky, der die Bewegung der Hauslehrer gegen diese Ver- Mittel des Verbandes hätten nicht ausgereicht zur Durchführung der Kläger zu zahlen feien. ficherungspflicht als eine falsche Vornehmheit" bezeichnet. Da Kämpfe; es hätte oft an die Oeffentlichkeit appellirt werden müssen, Röside bei Technikern" einen Unterschied zwischen studirten darum jei ein Streifreglement nöthig, welches die Möglichkeit gebe, Im zweiten Wahlkreise fanden am Dienstag zwei Bolls. und nicht studirten machen will, wendet sich Wurm dagegen und sich mehr auf die eigenen Kräfte der Bauarbeiter zu verlassen. Die Delegirten erklärten sich im Prinzip für ein Streifreglement. versammlungen statt, die sich mit der bevorstehenden Neuwahl be frägt, ob etwa die Regierung einen solchen Unterschied machen wolle. Staatssekretär Posadowsky: Bei der zweiten Lesung in der$ 25 Abfaz 5 wird dahin abgeändert, daß der Ausschuß über Beschäftigten. Kommission werde Im Friedrichstädtischen Kasino referirte Reichser eine authentische Interpretation der schwerden und Streitigkeiten selbständig( ohne Verbandsvorstand) Der entscheiden muß. Bu§ 26 wird beschlossen, daß bei einer Ur tags- Abgeordneter Singer vor einer tausendköpfigen ZuhörerRegierung mittheilen, um Mißverständnissen vorzubeugen. Antrag Gerstenberger wird gegen 5 Stimmen( des Bentrums) abstimmung, welche eine nothwendige Statutenänderung erheischt, schaft. Bir gehen in diese Wahlbewegung sagte der Nednerdie einfache Majorität" entscheidet. abgelehnt, dann§ 1 einstimmig angenommen. mit der Ueberzeugung, daß eine Neuwahl nicht nöthig geworden wäre, wenn die Sozialdemokratie bei der Hauptwahl nicht in ihrer altEine Resolution Molkenbuhr und Genossen fordert„ daß§ 1 des Krankenversicherungs- Gesetzes die gleiche Fassung wie bewährten Kampfeslust und Arbeitsfreudigkeit beeinflußt gewesen wäre durch eine allzu große Siegeszubersicht und durch das Gefühl, der die Ziffern 1 und 2 der Invalidenversicherung und Ziffer 3 folgende Im Anschluß hieran wird noch folgender Antrag Töpfer- Hamburg zweite Wahlkreis, der einmal sozialdemokratisch vertreten war, werde Fassung erhält: Die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Besatzung von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt". Molkenbuhr weist angenommen:" Bei Feststellung der Mitgliederzahl oder bei unrich es auch bleiben. Aus dem Mißerfolge, den uns die. Stichwahl darauf hin, daß 4 Millionen landwirthschaftliche Arbeiter der Krankenver- tigen Angaben hat der Vorstand 2/3 der in dem Quartal fälligen gebracht hat, werden wir aber die Lehre gezogen haben, daß wir jezt so arbeiten müssen, daß der Kreis im ersten Ansturm von ficherung nicht unterliegen. Dies habe bisher den Landwirthen Kosten ge- Beitragswochen als Grundzahl anzunehmen." uns erobert werden muß.( Bravo !) Der Redner besprach nun spart, aber jegt werde durch§§ 616 und 617 des Bürgerlichen Gesetzbuches geändert; der erstere erlaube dem Dienstherrn, in feinem mit Beifall aufgenommenen, zweistündigen Vortrage diejenigen Gesezesvorlagen, welche im Vordergrund des vom Lohne das Krankengeld abzuziehen,§ 617 dagegen verpflichte den Dienstherrn, im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung Kündigungsausschluß während des Arbeitsverhältnisses. politischen Interesses stehen. Mit welchen Mitteln die bürgerliche 1d ärztliche Behandlung bis zur Dauer von 6 Wochen zu gewähren. Der Maurer N. war von seinem Arbeitgeber im Laufe des Arbeits- Gesellschaft ihre Herrschaft aufrecht zu erhalten sucht, davon zeuge Es sei also für die Landwirthschaft durchaus keine große Belastung, verhältnisses aufgefordert worden, sich schriftlich mit dem Ausschluß auf der einen Seite die geforderte Vermehrung des Heeres, dieses N. lehnte dies ab, Schutzwalles gegen die Arbeiterklassa, auf der anderen Seite die wenn die Krankenversicherung eintrete. Andererseits sei durch§ 12 das der Kündigungsfrist einverstanden zu erklären. Heilverfahren den Versicherungsanstalten der Invalidität übertragen erwiderte aber nichts, als nunmehr der Unternehmer erklärte, bei Rechtlosmachung der Arbeiter durch die in Aussicht stehende Buchtund auch den Unversicherten Strankengeld gewährt, was eine ihm gebe es feine Kündigungsfrist. Eine Woche später wurde N. Haus- Vorlage. Daß die Freifinnigen auch im Heerwesen die Ueber
die
das Gesez sehr unpopulär, besond ganze Beitragszahlung auf bei den Bauarbeitern
Ueber die Delegation zu den Verbandstagen wird beschlossen, daß Zahlstellen mit 200 bis 400 Mitgliedern einen Delegirten und diejenigen über 400 Mitglieder zwei Delegirte entfenden.
Soziale Rechtspflege.
Versammlungen.
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