Nr. 215.

Dienstag, 15. September 1931.

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Genf Wird Mißtrauisch. Genf , 14. September. Die Ereignifle in Oe st erreich werden begreiflicherweise sehr auf­merksam und mit lebhaftem Interesse von den Genfer Kreisen verfolgt. Sie werden durchaus nicht die Verhandlungen im Finanzkomitee er­leichtern und beschleunigen, das die Empfeh­lungen vorbcreltcn soll, welche dann die Grund­lage für die künftige Finanzhilfe an Oester­ reich bilden sollen. Der österreichische Bun.des- kanzler B u r e sich trifft in- Genf ein, um selbst verschiedene Erläuterungen betreffend die Lage Oesterreichs geben zu können. Statistik der Kranlen- »erMerung. Die Zentralsozialvcrsicherungsanstalt hat soeben die Statistik der Krankenversicherung für das Jahr 1927*) auf Grund der amtlichen Aus­weise der Krankenversicherungsanstalten heraus­gegeben. Kommt die Veröffentlichung auch reich­lich spät, so enthält sie doch eine große Menge von Material, das auch heute noch die Aufmerk­samkeit weiter Kreise verdient. Von der Krise der Krankenversicherung wird in letzter Zeit sehr viel gesprochen und die Berichte darüber sind meist stark tendenziös gefärbü Nachdem die vor­liegende Statistik das erste Mal einen U c b e r- blick über ein Wirt s chaftsjahr gibt, in dem sich das neue Sozialversiche­rungsgesetz voll aus wirken konnte, ist es nunmehr möglich, an Hand des objektiven Zahlenmaterials die widerstreitenden Ansichten zu überprüfen. Das Jahr 1927, der Gesamtwirtschaft im allgemeinen nicht ungünstig, bedeutete für unsere Kraneknversicherung ein schweres Krisenjähr, denn durch das seit 1. Juli 1926 in Geltung stehende neue Gesetz wurden die Beiträge wesent­lich herabgesetzt. Obwohl der durchschnittliche Bersichertenstand gegenüber dem Jahre 1926 nur unwesentlich stieg(bei ruyd 2.5 Millionen Ver­sicherten um 3090), sanken doch die Gesamtein­nahmen der Krankenkassen von 923 Millionen Kronen pro 1926 auf 868 Millionen für 1927, während zugleich die Ausgaben von 907 auf 936 Millionen Kronen stiegen. Hatte das Geschäftsjahr 1926 noch einen Ueber­sch u ß voy 16 Millionen ausgewiesen, so ergab sich 1927 ein Abgang von 68 Millionen Kronen. Wenn auch nicht dein Umfange nach, so waren diese Erscheinungen doch ihrem Wesen nach schon lange bekannt und auch der Einnah­menrückgang war befriedigend und einheitlich zu erklären. Die Steigerung der Ausgaben ver­suchte man dagegen von mehreren Seiten auf verschiedene, Ursachen zurückzusühren, ohne daß sich für die Richtigkeit der vorgebrachten Argumente konkrete Tatsachen anführen ließen. Solche Tatsachen liegen nun zum Großteile vor. In erster Linie hat man die angeblich so hohen Berwaltungskosten verantwortlich ge­macht. Di« Statistik zeigt, daß dieser Posten von 131 Millionen Kronen im Jahre 1926 auf 137 Millionen im Jahre 1927 gestiegen ist und daß dementsprechend sein Anteil an den Ge­samtausgaben von 14.44 Prozent auf 14.68 Pro­zent wuchs. Die Zentralsozialversicherungsan­stalt soll denjenigen Teil der Verwaltungsaus­lagen ersetzen, der durch die für sie geleistete Arbeit entsteht und warf dafür im Jahre 1926 nicht ganz 11 Millionen, 1927 fast 25 Millionen Kronen aus. Wenn auch, nach Ansicht der Kran- kenkassen diese Beträge zur Deckung der Mehr­auslagen nicht ausreichen, so müssen wir sie doch, um wenigstens ern formell richtiges Bild zu erhalten, von den Verwaltungskosten ab­ziehen. Dann ergibt sich von 1926 auf 1927 sogar eine Senkung von 120 auf 112 Millionen. Unter den Berwaltungskosten sollen eS wieder die übermäßig hohen Bezüge der Beamten sein, di« das Budget belasten. Stieg auch der durch­schnittliche Jahresgehalt eines leitenden Beamten von 35.291 X auf 36.410 K, was aus der berechtigten Zeiworrückung erklärlich scheint, so fiel doch der Durchschnittsgehalt eines Beamten überhaupt von 17.563 auf 17.464 K. Es mußten nämlich im Jahre 1927 1530 Aushilfskräfte beschäftigt werden, während im Jahre 1926 1232 die Mehrarbeit bewältigt hatten. Damit erscheint derEinwandgegendiehohen Verwaltungsauslagen entkräftet, doch führen seine Vertreter noch an, daß früher wesentlich billiger gearbeitet wurde. Nehmen wir die Statistik für das Jahr 1925 zur Hand, so finden wir, daß auf Berwaltungskosten 11.25 Prozent der Auslagen entfielen, wahrend cs 1927 nach Abzug der Ersätze 11.96 Prozent waren. Dazwischen liegt die Neueinführung eines großen Gesetzeswerkes, so daß auch diese .Steigerung unbedeutend erscheint. Suchen wir den Grund der Ausgabenstei­gerung im erhöhten Aufwand an Versicherungs­leistungen, so geben uns zunächst die Natural- leistungen recht. Im Jahre 1926 mußte für einen Versicherten im Durchschnitt an Arzt-, Heilmittel- und Spitalskosten ein Betrag von 120.52 X aufgewendet werden, während im Jahre 1927 129.11 X erforderlich waren. Ob an dieser Steigerung eine wachsende Zahl von Fällen oder ein Anwachsen der Kosten des Einzelfalles die Schuld trägt, erfahren wir aus der Statistik leider nicht dirÄt. Wir können nur

*) Statistik« ncmoeensköho pojiMni za rok 1987. Sestavila Nstfedni soziülni pöjiStovna. B Praze 1931. Mit deutschen und französischen ürbersetzungen.

aus der Entwicklung der statistischen Maßzahlen schließen, daß eher das letztere der Fall war. Während im Jahre 1926 auf einen Versicherten im Durchschnitt 13.92 Krankentage entfielen, waren es 1927 nur 12.23. Von 100 Versicherten erkrankten im Jahre 1926 47.53, 1927 nur 44.61. Auch die Geburtenziffern gingen zurück, nach­dem von 100 versicherten Frauen im Jahre 1926 4.81, 1927 dagegen nur 4.32 entbanden. Die Zahl der Todesfälle blieb mit 67 auf 10.000 Versicherte in beiden Jahren gleich. Es erscheint also auch die Behauptung unzutref­fend, daß diq Leistungen von feiten der Versicherten in erhöhtem Maße auSgenützt wurden und wir würden eine Senkung der Geldleistungen erwarten. Doch er­fahren wir, daß auf einen Versicherten im Jahre 1926.162.66 X an Geldleistungen kamen, im Jahre 1927 aber 165.65 X. Wie dies trotz der sinkenden Maßzahlen möglich ist, kann aus der vorliegenden' Statistik nicht ersehen werden. Die Ursache liegt jm Ansteigen des versicherten Durchschnittslohnes, über den die Zentralsozial-

versicherungSanstalt erst seit dem Jahre 1928 eingehende Statistiken führt und veröffentlicht. Für die vorhergehende Zeit liegen nur spärliche Daten zu einzelnen Tagen vor, aus denen er­rechnet werden kann, daß zum 1. Juli 1926 fast 70 Prozent aller Versicherten einen Taglöhn von weniger als 22 X hatten, während es zum 30. Juni 1928 nurmehr 64 Prozent waren. Die daraus resultierende Lohnstcigerung muß sich schon im Jahre 1927 auch in den Geldleistungen der Krankenversicherung ausgewirkt haben. Die Statistik für das Jahr 1928 wird hoffentlich auch solche Daten enthalten, welche die für uns besonders wichtige Entwicklung der Löhne genauer beleuchten. Der kleine Aus­schnitt aus dem überaus reichen Material der Statistik für das Jahr 1927, der hier gegeben werden konnte, zeigt aber, daß auch diese Ver­öffentlichung volles Interesse aller Beteiligten verdient. Und das sind nicht nur die Beamten der Sozialversicherungsinstitute, sondern vor allem die versicherten Arbeiter selbst. m. b.

Versagende Mir. Von Walter L u st i g. Das tschechische Richterorgan, dieSoud-! covfke lisch", hat den Aufsatz eines Richters ver­öffentlicht, in dem die Mängel der Strafuntcr- suchung aufgezeigt werden. Ich möchte die hier schon oft aufgezeigten hauptsächlichsten Uebel- stände noch einmal kurz wiederholen: vor allem hat sich in den Jahren des letzten Jahrhunderts ein fühlbarer Einfluß des Staatsan­walts auf die Führung der Unter­suchung entwickelt, der heute bereits im Sta­dium eines ganz unzulässigen Ueberge- Wichts ist und die Rolle des unabhängi­gen Untersuchungsrichters z»Un­gunst en des beamteten Staatsan­walts sehr beeinträchtigt. Heute ist es nicht mehr der Untersuchungsrichter, der die Schritte der Anklage und Verteidigung lenkt, heute ent­scheidet praktisch der Staatsanwalt über die Ver­hängung oder Aufhebung der Haft, womit leider der Sinn des Strafprozesses, der Grundsatz der Waffengleichheit beider Parteien vereitelt wird: denn unsere Strafprozeßordnung ist nach der Ansicht der Wissenschaft auf dem Gedanken aus« gebaut, daß mit den alten Vorrechten des Anklä­gers im Jnquisitionsprozeß des Mittelalters und der Neuzeit gebrochen wurde, daß sowohl An» lläger als auch Verteidiger ungefähr mit gleichen Rechten und Pflichten bedacht sein sollen, um die Interessen des Verdächtigen oder Verhafteten auf jede nur mögliche Weise zu wahren. Eine engstirnige undemokratische Praxis, die leider die Justiz fast der ganzen Welt charakterisiert, favorisiert nun den Ankläger in jeder Weise, oft­mals direkt gegen das Gesetz und bestrebt sich, nicht die Unschuld des Verdächtigen, son­dern gerade seine Schuld nachzuweisen und das mit allen Mitteln, die nur irgendwie er­reichbar sind. Da kommt es immer wieder vor, daß man Verteidiger nur schwer zum Angeklag­ten läßt, da wird die Bestimmung der Strafpto- zeßordnung, wonach ein Verteidiger nur in An­wesenheit des Richters mit dem Angeklagten sprechen darf, oftmals sehr Penibel ausgelegt, da wird den Untersuchungshäftlingen jede besondere Rücksichtnahme verweigert, sie werden auf Ge­fängnisdisziplin trainiert, einer Hausordnung unterworfen, dürfen nur«in- bis zweimal wöchentlich Besuche empfangen, die Haft wird also nichtmit möglichster Schonung der Existenz und der Ehre" des Verdächtigen durchgeführt. Und da ist es nun int«resiant, im Richterorgan zu lesen, daß die Richter sich nicht gern zum Amt des Untersuchungsrichters melden und diesen so verantwortungsvollen Posten lieber jungen, ungeschulten Männern überlassen, die sich der Tragweite"ihrer Entscheidungen noch nicht bewußt sind; sowohl in Prag als auch in der Provinz werden die neu eintretenden Richter­amtsanwärter zu Untersuchungsrichtern gemacht, ihrer Unerfahrenheit wird die Entscheidung über die Freiheit eines Menschen überlassen. Nun soll damit nicht gesagt sein, daß nur älter«, Richter genügend Qualifikation für das Amt des Unter­suchungsrichters haben; immerhin wird ein älte­rer Richter mit mehr Berechtigung die Stich­hältigkeit mancher Beschuldigung überprüfen können, gewiß aber ist es bedenklich, wenn Jugend als solche den Anivärter für das ver­antwortungsvolle Amt qualifiziert. Und noch«in zweites ist es, was die Straf­untersuchung unzureichend macht: di« ArbcitS- überhäufung, von der sich der Laie keinen Be­griff machen kann. Ter einzelne Referent erle­digt g l i ch ein DutzendFälle", kann er sich da noch individuell in die Materie vertiefen, wie es z. B. am letzten Kriminalistenkongreß in Prag mit viel wissenschaftlicher Gründlichkeit verlangt wurde? Viel an der Justizkrisc ist durch die Arbeitsüberhäufung verschuldet; jeder Mensch hat Nerven, hat nur einen Kopf und ein Hirn zum Denken: der Richter aber soll keine Nerven haben, soll seine Gedanken viele, viele Male im Tag wenden und in neue Bahnen lenken. Das ist natürlich unmöglich: aus dem individuell zu behandelnden Fall wird ein« lästige Nummer, der man sich so schnell wie möglich zu entledigen hat, aus dem Richter- Menschen die Paragraphennlaschin« aus Not. Und noch ein drittes Nebel quält den wil­ligen Richter: der Uebereifer der Staats­anwälte, die geradezu unglaubliche Anklagen erheben: wagt es jemand," einen Polizisten bei seiner Amtshandlung zu fragen oder mit Worten zu widersprechen, flugs arbei­tet der Staatsanwalt mit Par. 81; wenn ein Betrunkener sich am Knopf des Mimosenwach­manns fcsthält, dann trifft ihn sogleich der Bannfluch des Par. 81; und wagt es gar jemand, der freundlichen Aufforderung des demokratischen Ruhe-Hüters zu widerstehen, dann faßt der Raum einer kurzen Seite nicht mehr die Verbrechen, die auf Grund der gewährleiste­ten Freiheiten begangen wurden. Sowie eine Sache politffch angehaucht ist, entscheidet der Staatsanwalt souverän über den Häftling; Poli­tisch ist aber nicht nur der normale Arbesterpro- zeß, sondern vielmehr noch der Prozeß gegen Einflußreiche"; und deshalb wenden sich die alten Richter vom Untersuchungsamt! Und das sind die Fehler, die ausgemerzt werden müssen, soll das Vertrauen des Volkes wicderkehren.

Rückläufige Bewegung der französchen Kommunisten. Folge: Roch schärferer Kampf gegen die Sozialdemokraten.

J-mPopulaire" zitiert der Generalsekretär unserer französischen Bruderpartei, Paul Faurc, die kommumstischeHumanitv", in welcher der derzeit herrschende ftanzösische Kommunistenhäupt­ling Thorez den Rückgang der Mitgliederzahl der kommunistischen Partei, sowohl der franzö­ sischen kommuni st ischen Partei, als auch der kommunistischen Gewerkschaften feststellt, während gleichzeitig die französische Sozialdemokratie und insbeson­dere die freien Gewerkschaften dort an Mitgliedern wachsen. Es ist zwar nicht überraschend, aber doch feststellenswert, wie die ftanzösische« Kommunisten diesem Rückgang ihrer Bewegung zu begegnen suchen: nicht etwa indem sie sich«Mich darauf besinnen würden,

daß ihre Politik bisher schlecht war, sondern in­dem sie nach neuen Wegen suchen, um, wie der genannte Thorez schreibt, der Sozialdemokratie die Massen zu entreißen. Wir werden", sagt jener,unsere Politik nicht revidieren, sondern wir werden noch stärkere Argumente gegen die Sozialdemokratie beibrin­gen, um ihr mit größerer Kraft die Arbeiter zu entreißen." Erfreulicherweise kann man feststellen, daß unsere französischen Genossen die verschärfte Kampfansage der Kommunisten nicht nur nicht zu fürchten brauchen, sondern daß mit einem wei­teren Anstieg der französischen Sozialdemokratie und noch stärkeren Verlusten der ftanzösischen Kommunistenpartei gerechnet werden kann.

3m Kampf vm dieFreie Gemeinde". Die Logik der A.WG.

Immer und immer wieder wird von uns daraus verwiesen, daß die Wahlen in die Gemeindevertretungen politische Wahlen sind und keineswegs einen unpolstffchen Charakter haben, wie cS unsere Gegner gern darzustellen wünschen. Die Bevölkerung soll auch bei den Wahlen iu die Gemeinden demonstrieren, mit welcher Politik sic zufrieden ist, ob mit der Politik der bürgerlichen Parteien, die bestrebt sind, auf Kosten der arbei­tenden Bevölkerung zu wirtschaften, alle Lasten und Ausgaben der Arbeiterschaft auszubürden, oder aber ob sie die Politik der sozialistischen Parteien wünscht, die darum kämpfen, daß eine Gesellschaftsordnung an die Stelle der heutigen tritt, in der keine derartigen Ungerechtigkeiten und Widersprüche herrschen werden wie sie in der heutigen Vorkommen. Es ist uns allen klar, daß die Gemeinden keine gesetzgebenden Körper­schaften sind, die imstande wären, die besteheiideii Gesetze umzuändern oder neue Gesetze zu schaffen, und daS Blatt'der Dr. Rosche-Partei braucht nicht zu fragen, warum sich die Sozialdemokraten solche Mühe geben, einen Wahlerfolg zu erzielen, als ob eS um Wahlen in die Nationalversamm­lung ginge. In den Gemeindevertretungen konnte ja nichts geändert werden, heißt eS in dem ArtikelDer Kampf um die Gemeindeautonomie" derReichenberger Zeitung " vom letzten Sonn­tag. Als ob die AWE-Gcmeinschaft nicht ebenso gut wie wir wüßte, daß das Ergebnis der Gemeindewahlen vom 27. September, auch wenn nur 70 Prozent der Gemeinden wählen werden, aufzeigen wird, ob sich in der politischen Struktur in diesem Staate etwas geändert hat oder nicht und in welcher Beziehung. Glaubt die AWE- Gemeinschaft, die Wählerschaft wird sich dadurch, daß ihr vorgercdet wird, durch Gemeindewahlen könne ja nichts geändert werden, irre führen lasten und auf das Wahlprogramm der Doktor Rosche-Partei hereinfallen? Da wird sie sich aber ganz gewaltig irren. Das Jrreführen scheint nun aber einmal' die Absicht der AWE-Gemeinschaft zu sein, den« sonst könnte sie unmöglich das folgende in dem oben erwähnten Artikel behaupten. Nach einer Fest­stellung, daß beide sozialdemokratischen Parteien in diesem Staate mit der Forderung nach einer freien Gemeinde in den Wahlkampf ziehen, heißt eS: Gemeint ist unter der ,;freien Gemeinde" eine Autonomie, ein bestimmtes, möglich st großes Maß von Selbstverwaltungs­rechten, in erster Reihe die Wiedereinsetzung des Zustandes, wie er bestand, ehe noch die neue Gesetzgebung die Rechte der Gemeinden weit hin­ter das zurückschraubte, was sie seinerzeit in der Monarchie beseflen haben. Es ist traurig, aber wahr, daß man es in der demokratischen Republik, deren Lobpreise« sich gar nicht genug tun können an der Hervorhebung ihrer befreienden Taten, schon als Fortschritt, und zwar als nicht unbe­deutenden Fortschritt, empfände, wenn man auf dem sehr wichtigen Gebiete der Gemeindegesetz­gebung nur die in der Monarchie bestandenen Rechte wieder erlangen könnte. Ja glaubt denn die AWE-Gemeinschaft, die in weiterer Folge des zitierten Artikels stolz

behauptet, daß auch sie um die Rückkehr zur freien Gemeinde kämpft, daß ihr jemand auf diesen Schwindel und auf die Irreführung hereinfällt? Daß jemand glauben wird, daß die Sozialdemo­kratie, den Zustand herbeisehnt, in dem sich die Gemeinden in der alten Monarchie befunden haben? Daß die Sozialdemokratie jene reaktio­näre, für die Arbeiterschaft so feindliche Zeit herbeiwünscht? Wenn wir mit der Forderung nach der Freiheit der Gemeinden in den Wahlkampf ziehen, so Handeft es sich uns keinesfalls um ein rheto- rischcs Beiwerk, um einen Aufputz der Wahl­aufrufe, wie es in diesem famosen Artikel heißt, sondern wirklich um eine ernste Forderung. Wir haben vielmehr die bürgerlichen Parteien, die sich diese Forderung anzueignen trachten, im Verdacht, daß sie mit dieser Parole Schindluder treiben wollen/ und treiben werden. Bereits im Jahre 1927 haben unsere bürgerlichen Par­teien gezeigt, was sie von der Gemeinde­autonomie halten und sie sind zu Toten-- gräbern der freien Selbstverwaltung geworden. Die Arbeiterschaft hat die Auswirkungen jener Gesetze, die der Bürgerblock im Jahre 1927 ge­schaffen hat, zu spüren bekommen. Wir wissen bestimmt, daß es den bürgerlichen Parteien nicht ernst ist mit der Forderung nach einer freien Gemeinde. Was wir Sozialdemokraten unter der freien Selbstverwaltung, unter der freien Gemeinde verstehen, das ist der Arbeiterschaft, das ist unserer Wählerschaft bekannt und wird von ihr gebilligt und gutgeheißen. Die Wahlen in die Gemeindevertretnngen am 27. September werden eine Kraftprobe dafür sein. Sie werden den Willen der Bevölkerung kundgeben genau so wie die Wahlen in die Nationalversammlung. Die Geschichte der letzten Jahre hat uns wiederholt gelehrt, daß auch Gemeindewahlen sich ausgewirkt haben auf die politischen Ereignifle in dem betreffenden Staate und diesem Gesetze unterliegt auch die Politik in unserer Republik . Wir haben ein Jnterefle daran, der Bevölkerung, der Wählerschaft klar zu machen, daß es sich unr einen Kampf handelt, der zu Ende geführt werden muß, zu einew glücklichen Ende. Wir schließen uns der Ansicht des Artikel- schreiberS an, wenn er seine Ausführungen mit der Aufforderung schließt: Unsere Ausführungen beabsichtigen nur, die Wähler anzuregen, sich die Versprechungen und Forderungen aller Wahlaufrufe sehr nüchtern an­zusehen und vor allem die sogenannten Schlager sehr genau auf ihre Durchführbarkeit und auf ihren wahren Gehalt zu prüfen. Wenn wir unS die Wahlprogramme der bürgerlichen Parteien anschauen und ihre Ver­sprechungen durchlesen, dann müssen wir unS sagen: das Papier ist geduldig. Wir erinnern uns wohl der Versprechungen, die die Parteien der späteren Bürgerblöckregierung im Jahre 1925 gegeben haben. Die Arbeiterschaft in Stadt und Land wird wissen, was sie am 27. September zu tun haben wird. Sie wird Abrechnung haften mit den Totengräbern der freien Selbstver­waltung.