Freitag, 18. September 1981. Seit« 5. Immer welBe Zähne aaygs Kleine Chronik Glanz und Glend des Gpelfelvagens t Volkswirtschaft und Sozialpolitik in oder große Bauernsemmeln, ein der de» ab- Überall erhältlich! einzupauken. Aber es stellte sich heraus, daß dieses Geschöpf mindestens so dumm wie häßlich war. Nach einigen Wochen angestrengkester Arbeit verstand sie Noch immer nicht daS geringste davon, was man eigentlich von ihr verlangte. Blöde und hilflos glotzte sie den verzweifelten Regisseur an, der ihr die be­scheidensten Regeln der Mimik bcibringen wollte. Vergeblich, keine Gefühlsregung zeichnete sich auf ihrem häßlichen Gesicht ab. Man mußte schließlich zu einem Hilfsmittel greifen. Eine Schauspielerin studierte das Gesicht des Mädchens so eingehend, um sich dann möglichst nach dem Vorbild zu schminken. Dafür, daß sie gewissermaßen als Modell fungierte, gab man dem häßlichen Mädchen eine Entschädigung von einigen hundert Mark, die sie hocherfreut an­nahm. W. Genz. | darüber entscheiden soll, wer von beiden den Ehren­titelDie Häßlichste" zu Recht führen darf. Aber nicht nur in Europa  , sondern auch in den Bereinigten Staaten scheint man der ewigen Schön­heitskonkurrenzen überdrüssig zu sein. So wurde in Ohio   eine Häßlichkeitskonkurrenz veranstaltet. Aller­dings hatte diese einen besonderen Hintergrund. Ein wohlhabender Farmer nämlich, der sich verheiraten wollte, hatte einigen sehr hübschen Mädchen Heirats­anträge gemacht, die aber sämtlich abgewiesen wur- den. Zornentbrannt beschloß er daher, nur ein häß­liches Mädchen zu ehelichen. Er gab also ein Inserat auf, in dem er ein recht häßliches Mädchen im Alter von fünfundzwanzig Jahren suchte. Es meldeten sich eine Unzahl, von denen dreißig infolge ihrer quali­fizierten Häßlichkeit zur näheren Auswahl gestellt wurden. Eine Polizeibeamtentochter aus Kanada  ging schließlich als Siegerin hervor, da sie die Scheußlichste war. Es ist noch nicht lange her, daß auch im Film- patadies Hollywood   eine abschreckend häßliche Fran gesucht wurde. Man wählte und prüfte lange, bevor man die richtige fand Endlich aber war es dem Regisseur gelungen, rin Mädchen aufzutreiben, bei dessen Anblick den Männern die Haare zu Berge standen. Das Mädchen wurde engagiert und man geputzt hätte. Nein, dies« unglaubliche Ord­nung war Dauerzustand und da» eben ist da» Wunderbare daran. ES präsentiert sich heute, siebzehn Jahre nach der kaiserlichen Visite, eben­so gepflegt und auSstellungSreif wie damals. Aber daß da etwas nicht geheuer ist, spürt man gleich beim Eintritt ins Dorf. Es ist un­heimlich still. Keine Musik klingt. Und es ist doch Sonntag heute und dieL ist doch ein böhmi­sches Dorf., Kein Mädchen an dem schönen alten Brunnen. Alte Brunnen verlocken dazu, ihre Tiefe zu schauen. Wir neigen unS über den Rand. Aber der Brunnen hat keine Tiefe. Eine seichte trübe Pfütze, von Wasserlinsen bedeckt, er­zittert unter unserem Atem. Das Rad läßt sich nicht drehen. An dem Hause zur Rechten hängt eine weiße Tafel, daraus ist ein roter zungen­bleckender Löwe gemalt, oer in einer Tatze eine breite Fleischeraxt hält. Es ist das Innungs­zeichen der böhmischen Fleischhauer. Sonst deu­tet keine Spur darauf hm, daß hier Fleisch aus­gehackt und verkauft würde. Daneben ein Aus­lagekasten. In Reih und Glied stehen drin einige Gegenstände, darunter ein Kindersäbel in schimmernder Scheide. Zu der Auslage gehört kein Laden. Zaghaft nähert man sich einem der prachtvollen Fenstergitter, um einen Blick hinter die Scheiben zu tun. Aber er stößt sich an un­durchdringlicher Schwärze. Betroffen entdeckt man, daß dicht hinter den Scheiben eine schwarz­gestrichen« Mauer die Fensteröffnung füllt. Und so ist es bei allen Fenstern des Hauses. Di« grünen Rahmen sind vernagelt. Die Gitter sind zwecklose Zier. Gegenüber steht ein behäbiges Haus mit hoher Este. Haust hier der Dorfbäcker? Appetit Sie Konkurrenz der hSßlichftev Frauen. Schadenersatzklage wegenVerminderung abstoßende« Aussehens". Man hat den Mut der Berliner   Schauspielerin Koppenhöfer bewundert, die eine Zeitlang hauptsächlich abschreckend häßliche Frauen auf der Bühne darstellte. Um möglichst genau der Vorstel­lung zu entsprechen, die sich der Autor von seiner Dramenfigur gemacht hat, scheut sie vor keinem Mit­tel zurück. Richt genug damit, daß sie sich möglichst grotesk schminkt,- sie hat auch in einer bestimmten Rolle ihren Mund künstlich dadurch erweitert und verunstaltet, daß sie einen besonders konstruierten Apparat trug, der den Mund breiter spannte. Run kann man es vielleicht noch verstehen, wenn eine Schauspielerin um des künstlerischen Eindrucks willen den Mut zur Häßlichkeit aufbringt. Grotesk aber wirkt es, wenn sich zwei Frauen erbittert darum streiten, wer den Titel der Häßlichsten für sich in Anspruch nehmen darf. Ein solcher Wettstreit ist nun zwischen einer englischen und erner französischen  Schauspielerin ausgebrochen. Claudine Polat re heißt die Französin, oie unbedingt als die häßlichste Frau gelten will. Sie führt ins Treffen, daß sie mit ihrem breiten Mund, ihren Schlitzaugen und ihrem gedrungenen Körper unbedingt häßlich sei. Man kennt sie an den großen Bühnen, und wenn die Rolle einer abschreckend häß­lichen Frau zu besetzen ist, ruft man stets Claudine. Auf diese Weise hat sie es verstanden, sich durch ihre körperlichen Mängel ein ziemlich beträchtliches Ein­kommen zu schaffen. Aber vor einigen Monaten schien es beinahe mit ihrer Laufbahn zu Ende zu sein. Sie erlitt nämlich einen Automobilunfall und wurde durch Glassplittrr am Mund erheblich ver­letzt, so daß die Wunde genäht werden mußte. Da­durch wurde aber der Mund etwas kleiner, sie verlor also an Häßlichkeit. Daraufhin verklagte die ge­schäftstüchtige Schauspielerin den Automobilbesitzer, der den Unfall verschuldet hatte, auf Schadenersatz wegen verminderter Erwrrbstätigkeit,- do ihr häß­liches Aussehen durch' den schmäleren Mund nicht mehr so charakteristisch zutage trete. Diese Schauspielerin liegt nun in erbittertem Kampf mit einer englischen Kollegin, namens Mary Ann B e v a n n. Auch dies« Frau ist unnatürlich häßlich. Sie besitzt ein langes Gesicht, verzerrte Mundwinkel, vorstehende Backenknochen und' sieht ewig mißvergnügt»aus. Ein Varietöagent entdeckte sie. Sie wurde verpflichtet, jeden Abend auf der Bühne eines Varietes zu erscheinen, wo sie durch ihr trübseliges, erbostes Aussehen allein das Publi­kum aufs höchste belustigte. Run wären sich die beiden Frauen wohl nie über den Weg gelaufen, wenn die Engländerin nicht zu einem Gastspiel nach Frankreich   gekommen wäre. Dort trat sie unter dem Titel derhäßlichsten Frau der Welt" auf, und diese Anmaßung ließ die französische   Schauspielerin nicht ruhen. Vergeblich versuchte sie, eine einstweilige Ver­fügung gegen die verhaßte Rivalin zu erlangen. DaS Gericht ließ sich darauf nicht ein. Schließlich wurde eine Einigung dahingehend erzielt, daß ein« beson­dere Jury, die sich aus Fachleuten zusammensetzt, ist<Lit Der Speisewagen und der Schlafwagen, das sind so für den gewöhnlichen Bürger sichtbare Zeugen der Luxus. Es ist ja auch ein recht teurer Spaß, so 70 bis 80 K täglich für zwei Mahlzeiten mit einem Bier und für ein Frühstück herzugeben oder nebst dem hohen Fahrpreis 50 bis 80 X Zuschlag für ein herzlich unbequemes Bett zu bezahlen. Dir internationale Speisewagengesellschaft verdient denn auch an ihrem Publikum in geradezu unerhörter Weise und es sind alljähtlich viele Zehntmillionen Franken, die sie als Reingewinn einsteckt. Man sollte glauben, daß eine solche reiche Ge­sellschaft auch ihre Angestellten ordentlich bezahlt. Sie müsien ja immer sauber und adrett einhergehen und sicherlich ist es der Traum so manchen Jungen, der di« Oberkellner oder Schlafwagenschaffner in einer Station sieht, auch einmal so einen schönen Posten zu erwischen. Run, wir wollen einmal die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit darauf lenken, wie die noble Schlastvagengesellschaft, die überdies eine ausländische Gesellschaft ist, ihre Ange­stellten in der Tschechoslowakei   behandelt. Bor uns liegt di«Dienst- und Arbeite- ordnung der Angestellten der ersten Kategorie der internationalen Gesellschaft der Schlafwagen und der großen europäischen   Expreßzüge in Prag  ". Da finden wir im Art. 3 folgende Bestimmung: Im Fall« dringenden Bedarf«» find die An­gestellten verpflichtet, über di« normale Arbeits­zeit hinaus zu arbeiten, ohne daß sie für diese Ueberzrit einen Anspruch auf einen Geldersatz hätten. Jede Ueberzeitarbeit wird durch eind entsprechende Ruhezeit entschädigt." Die Gesellschaft fängt also schon mit einer hübschen Umgehung des tschechoflowakischen Arbeits­zeitgesetzes an, indem sie die Angestellten verpflichtet, unentgeltlich und unbeschränkt Ueberzeitarbeit zu leisten, wofür fie ihnen dann ein« Ersatz-Freizeit verspricht. Aber es kommt noch viel bester. Da ist der Artikel 4, welcher die Bestimmungen über Kündigung und Entlastung enthält. Und da heißt es myt: Insbesondere kann der Angestellte ohne Kündigungsfrist entlasten werden, wenn er wegen Krankheit oder U.nfall seinen Dienst durch mehr als sechs Wochen nicht ausüben kann.' Es handelt sich hier um Angestellte der ersten Kategorie, also Lerwaltungsbeamt«, Oberkellner usw., welche der Pensionsversicherung unterliegen und auf die sich daher zweifellos die Kündigung?- fristen des Handlungsgehilfengesetzes beziehen. Richt nur, daß die noble Gesellschaft«inseitig eine ein- monalige Kündigungsfrist jeweils zum 1. oder 15. jeden Monats festsetzt, sichert si« sich auch noch das half ihr Wehren? Ein k. u. k. Thronfolger war mächtiger«IS zwanzig Bauern. Er erlaubte nicht, daß seine Fasanen auf Zabovresker Gebiet hinüberwechselten. Darum kaufte er das ganze Dorf und die dazugehörigen Gründe. Die Bauern zogen auS. Nur ein paar Hofarbeiter durften bleiben. Und Franz Ferdinand   wählte utrter den Schätzen, die er von seinen Tiroler Reisen mit­gebracht hatte, di« geeigneten auS und ließ eine Schar von Handwerkern kommen. Er ließ an die Höfe stolze Einfahrten anmauern, Schorn­steine aufsetzen und Fensterläden mit Herzchen einhängrn. Er überwachte das Anbringen oer köstlichen Fenstergitter, wählte für die Madonna den richtigen Standort und bestimmte die Höfe, die würdig waren, die ritterlichen Wappen zu tragen. Er gab diesem Hause einen zinnernen Dachreiter, jenem eine Holzveranda, dem dritten ließ er wurmstichiges Fachwerk einfügen. Er be­fahl den Brunnen auf den Dorfplatz. Dann ließ er die Tafel des Fleischhauers und den Auslagen­kasten des Kaufmanns anbringen. Und als er sah, daß sein Werk gut war, verbot er den Hof­arbeitern, Haustiere zu halten, damit der Rasen und die Sandwege nicht beschmutzt würden. Franz Ferdinand   starb, der Krieg fraß den und jenen der Hofarbeiter. Ihre Nachkommen, die das Alpendorf auf dem böhmischen Granit­plateau sauber halten, sind schweigsame Men­schen. Wer vermöchte eS auch, ständig zwischen Kulisten zu leben, ohne Schaden zu nehmen au seinem Gemüte? L. B. auf Sonnta, mit Kümmel und' Salz bestreut, meldet sich. Aber hier ist kein Bäcker. Hier war niemals einer. Die Esse ist aufgeklebt. Hier ist alles aufgeklebt, hingestellt, aufgehängt. Der Brunnen ist ein Schwindel. AuS ihm wurde niemals Wasser ge­schöpft. Di« schönen Veranden mit den mächti­gen geschnitzten Pfosten sind Schwindel. Sie dienen hier keinem Menschen. Die Schornsteine und Giebel sind Atrappen. Sie wurden im Jahre 1910 aufgesetzt. Der Taubenschlag ist eine Vorspiegelung, denn in ihm durften keine Tauben nisten. Die Wappen über den Einfahr­ten sind Falschmeldungen. Denn kein Ritter­geschlecht bewirtschaftete je diese Höfe. Die gro­ßen Scheunen sind Lügen. In ihnen wird keine Ernte geborgen. Einzig das Kirchlein scheint echt zu sein. Seine Fenster sind nicht vermauert. Durch ihre Gitter und Scheiben darf das Licht hinein. Drinnen aber leuchtet auf dem Altartuch rote hussitische Kelch und daS strenge Antlitz Magisters Hu» blickt unS im Zwielicht weifend an. Im Winkel eines Hofes bewegt sich Schatten: zwei Mädchen in bunten Kleidern stehen beieinander, da» eine hält einen Brsen in der Hand. Aber wie sie still bernberblicken, glei­chen sie eher Puppen denn lebenden Wesen. ES klingt kein Gruß herüber, wie eS sonst Brauch ist. Es ist zum Frösteln. Die dörfliche Fröhlichkeit erlosch in Zabovre- sky an jenem Tag«, an dem die Kunde von dem Beschlüsse des Herrn auf Konopischt von Haus zu HauS ging, die Bauern ,/mszukaufen". Was »Meilen, datz wie jchon üb. ls Jahr« vi« Zahnpaste Lhlorodoni benutzen. Noch nie hat sie uns ent- «guichtl Wir hatten lniiner«eist« Zähn  « und«inen angenehmen Deschinas im Mund«, umsomehr, da wir schon länger« Zelt des Lhlorodoni-Mundwasser benutzen. Auch benutzt die ganz« Familie nur THIorodoni-Zabnbürsten." aez.L.Lhudobo, Fr... Man vrrlang« nur di« echt« Thlorodont-Zahnpaste, Tube 4 K& und 6 LS., und weis« jeden Ersatz dafür zurück. versuchte, ihr die an. und für sich bescheidene Rolle I anderen essen. Ein anderer Absatz sagt wieder, daß »S ä-Nt» ftfoioÄ die Speisewagenaufseher den Lohn ihrer Helfer und Silberputzer aus eigenen Mitteln ergänzen, was in der Praxis so aussieht, daß die- Gesellschaft diesen Hilfsarbeitern täglich 10(zehn) X bezahlt und den Oberkellner weitere 15 K abknöpft. In der Regel kommen im Monat 20 Diensttage zusammen, so daß also die Oberkellner 300 X monatlich von ihrem fürstlichen Gehalt von 100 K bezahlen müssen, mit anderen Worten, noch 200 K dazulegen. Die Kosten der Krankenversicherung der Hilfsarbeiter und Sil- berputzer bezahlen diese aus eigenen Mitteln, was zweifellos durchaus im Sinne unserer Gesetze ist. Ohne das Eisenministerium könnt« die Schlafwagengesellschaft keineswegs ihren Betrieb in der Tschechoslowakei   aufrechterhalten. Fühlt sich das Ministerium wirklich nicht verpflichtet, die Inter­essen der eigenen Staatsbürger gegen eine fremde Gesellschaft zu wahren? Oder sollte hier vielleicht die Erwägung mitspielen, daß hin und wieder doch ein schönes Pöstchen für einen pensionierte» Staatsbahn­direktor abfällt? Man beachte nur, daß z. B. im Artikel Xl der Dienstordnung di« Bestimmung" enthalten ist, es habe der Angestellte kein Recht, sich darauf auszureden, er habe diese oder eine an­dere Dienstordnung«ich verstanden, weil sie nur in französffcher Sprache abgefaßt sei, denn es sei nicht nur sein Recht, sondern auch sein« Pflicht, sich von seinem nächsten Vorgesetzten jene Abschnitte, übersetzen und erläutern zu lassen, die er nicht ver­standen hübe. Bei der bekannten leichtfertigen Sprachenpraxis, welche unser« Wirtschaft auf» schwerste schädigt, wäre es nicht nur das Recht, son­dern auch die Pflicht des Eisenbahnministeriums, die Schlafwagengesellschaft dazu zu Verhalten, daß st« ihr« Ukase zum mindesten auch in der Landessprache herauSgibt. Man wird auf all« Fälle die Herrschaften etwas genauer als bisher unter di« Lupe nehmen und auf ihre Praxis Hinweis«» müssen. Insbesondere wird die zuständige Gewerkschaftsorganisation schleunigst darauf hinzuweisen haben, daß hier Ordnung ge­schaffen wird, die Angestellten wirklich entlohnt und die tschechoflowakischen Gesetze eingehalten werden. Recht, jeden Angestellten ohne Kündigung hinauS- zuwerfen, wenn er mehr al» sechs Wochen krank war oder dnrch einen Unfall an seiner Arbeit ver­hindert ist. Was eS übrigens mit der Kündigungsfrist auf sich hat, erfährt man dann gleich weiter: Am Falle- der Auflösung des DienstverhSIl- nisies durch Kündigung hat bi« Gesellschaft da» Recht, den Angestellten sogleich seines Dienstes zu entheben und ihm als Entschädigung das Dienst- gehalt für die Dauer der Kündigungsfrist zu be­zahlen, dagegen hat der Angestellte keinen An- spruch darauf, für diese Zeit eine Entschädigung für irgendwelche Nebeneinnahmen, wie Trink- gelber, Aequivalent für die Kost, Provisionen aus Verkäufen usw. zu fordern, weil ihm diese Ent­schädigungen ausschließlich für die Zeit des tat­sächlichen Dienstes gebühren und kein Bestandteil des Dienstgehaltes sind." Das sieht dann in der Praxis so aus: ein Oberkellner hat z. B. ein monatliches Dienstgeholt von 100(eiichundert) X. Für di« Pensionsver­sicherung werden ihm weitere 1000 X als Trink- geldeinnahme und 300 X für di« Verköstigung in Anrechnung gebracht, zusammen also 1400 X monat­lich. Rach dem Dienstvertrag hat aber die Gesell­schaft daS Recht, den Mann jederzeit zu kündigen, ihm 100 X auszuzahlen und sich damit aller ihrer Pflichten zu entledigen. Eine wunderbar« Bestimmung ist auch jene des Artikels VII deS Dienstvertrages über die Unifor­men. Da heißt es u. a.: Die Angestellten, welche der Pflicht unrer- liegen, eine vorgeschriebene Uniform zu tragen, decken die Kosten für die Anschaffung sowie die tadellose Erhaltung derselben auS eigenen Mit­teln. Bei der Auflösung de» Dirnstverhältnisies ist die Gesellschaft in keinem Falle verpflichtet, dem Angestellten den Preis seiner Uniform zu er­setzen." 7,. Siehe also den oben genannten Fall Wer die Kündigung mit'Ausbezahlung desDienstgehaltes" von 100 X monatlich; die noble Gesellschaft wirft den Mann, der sich vielleicht gerade erst um ein paar hundert Kronen eine neue Uniform kaufen mußt«, auf die Straße und hatin keinem Fall" irgendwelche Verpflichtungen. Und so gehtS in diesem sauberenDienstvertrag' in derselbe« Tonart weiter: dem Angestellten ge­bührt während der Dauer seiner Dienstreise die un­entgeltliche Verköstigung, dieser Anspruch erlischt nach Beendigung der Reise, während der Ruhetage und während der Kündigungsfrist. Da dürfen die Angestellten, sofern sie nicht vorher her- ausgeworfen wurden, wahrscheinlich zuseh««, wie die A«erfre»Uche Zustande bei der Berficher«ngs-Ä.-G.Moldavia Generali. Vor einigen Wochen berichteten wir über die unerfreulichen Zustände bei der Versicherungs- A.-G.Moldavia Generali", welche die von Ser Assicurazioni Generali   übernommenen Angestell­ten aller der Dienstpragmatik entspringenden Rechte beraubte, obwohl sowohl der General- direktor der genannten, wie auch der neuen Versicherungsgesellschaft den Angestellten die Ver­sicherung gaben, daß sie an, ihren erlangten Rechten keine Einbuße erleiden würden. Di« Direktion der Moldavia Generali be­teuerte der Oeffentlichkeit gegenüber:(Prager Börsen-Courier von 13. August 1931:), daß es sich nur um geringfügige Differenzen handle, die m der kürzesten Zeit zu beiderseitiger Zufrieden­heit beigelegt wurden. Trotz dieser Zusicherung hat sie bisher nichts getan, um ihre Angestellten zufrieden zu stellen, ja, sie beantwortete nicht einmal den von den Bevollmächtigten der im Zentralverbande der Versicherungsangestellten in der Tschechoslowakischen Republik organisierten Angestellten im Mai d. I. vorgelegten Vorschlag. Wie uns der Zentralverband der Ver­sicherungsangestellten in der tschechofl. Republik  mmeilt, ist er entschlossen, sich mit den bei der Moldavia Generali" herrschenden Zuständen auf einer zu diesem Zwecke eigens kinzuberufendcn öffentlichen Versammlung zu befassen- und außerdem die Abgeordneten der Privat­angestellten zu veranlassen, die Angelegenheit der genannten Gesellschaft zum Gegenstände einer' Interpellation in der Nationalversammlung zu machen. bar Malte Jarl Europa  ;". Als Wilhelm II.   im Juni 1914 den öster­reichischen Thronfolger Franz Ferdinand   in Konopischt   besuchte, hatte der Gastgeber neben den geräumigen Appartements, und den sechs­tausend Fasanen, die damals zum Abschuß kamen, eine Ueberraschung bereit: er zeigte ihm sei»! Dorf. Sein Musterdorf, daS er voller Liebe und Begeisterung ausgeschmückt, sozusagen neu renoviert" hatte. Und Wilhelm war des Lobes voll. Das war Ordnung! Kein Strohhälmchen lag auf den fembesandeten Wegen, kein Gänsekringleiu verunzierte den samtenen Rasen am Dorfplatz, kein Jauchegeruch beleidigte die allerhöchste Rase.! In der Auslage des DorfkrämerS lagen die Waren in strammen Reihen auSgerichtet. Strah­lend weiß leuchteten die Hausmauern, in schönen Vogen spannten sich die Hofeinfahrten, von denen manche mit stolzen Ritterwappen ge­ziert waren, die Scheunen prunkten mit mäch- ngen, schöngefügten Toren und neben dem spitz- turmigen Kirchlein neigte eine gotische Madonna - in magdlicher Demut das Köpfchen. Und das Allerschönste: die schmiedeeisernen Gitter vor den Fenstern. Edelstes Handwerk, subtilste Form. Welch höhe bäuerlich« Kultur! Und Wilhelm hängte dem seinen und kul­tivierten Nestchen sozusagen einen Orden um Und ernannte Zabovresky, zu deutsch  Frosch­geschrei", taxfrei zum schönsten Dorf Europas  . Nicht etwa, daß man anläßlich deS aller­höchsten Besuches das Dorf besonders heraus­