Ausland.
In Malmö befinden sich die Stodarbeiter einer größeren Firma im Ausstand. Sie bitten, daß aus Deutschland der Zuzug ferngehalten wird.
Boziales.
Gerichts- Beifung.
-
an
Versammlungen.
M
worden sind. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß aus den Ausweisungsanträgen namentlich
hervorgehen muß:
1. Wann und wo die betreffende Berson geboren, wann und von wo sie dort angezogen, ob sie verheirathet ist, wieviel Kinder vorhanden sind, und ob die Familie ebenfalls dort bezw. mit dem Auszuweisenden in einem Hausstande wohnt.
bea
tarif. Als Antwort erhielten am 25. Februar sämmtliche Böttcher| Redner aufgetreten fei. Der Straffenat verwarf gestern die von 2. à 15 M.; die endgiltige Erledigung dieser Angelegenheit die Entlassung. eingelegte Revision insoweit, als wie sie das Vergehen gegen das beschäftigt noch, wie bekannt, die höchste richterliche Instanz. Im Die Tischler in Wiesbaden sind nachträglich doch gezwungen Vereinsgejez betraf. Hinsichtlich der Beleidigung wurde die Vor Juli 1898 wurde auf Veranlassung des Herrn v. D. eine Ausworden, in einigen Werkstätten in den Streit einzutreten. Jedoch entscheidung aufgehoben und die Sache nochmals an das Landgericht weisung gegen den Arbeiter Wiske erlassen. Wiske beschritt den find bis jezt bereits 35 Werkstätten mit ca. 200 Arbeitern die verwiesen. Dieses soll nachprüfen, ob die Bezeichnung des Gendarmen Klageweg und die höchste Instanz, das Ober- Verwaltungsgericht Forderungen bewilligt. Es wird dringend ersucht, Zuzug von als Eindringling mit Rücksicht auf den Ort und die Zahl der An- mußte die Ausweisung W.'s, indem diese jeder Begründung entSchreinern, Maschinenarbeitern und Polstergestellarbeitern streng fern wesenden ale öffentliche Beleidigung gelten fönne. behrte, zurücknehmen. Der Amtsvorsteher v. O. empfahl auch den zu halten. Wegen des unerhörten Verbrechens, daß er den gut 3. früheren Gemeindevorsteher Misel den Gemeindevertretern von herrlichen Schweinen die Nahrung stahl, um damit Adlershof warm zur Wiederwahl; Misel sei der tüchtigste und beIn Norrland in Schweden legten bei den Elektrizitätsanlagen feine hungernben Kinder fatt zu machen, ist dieser des Misel von der Regierung nicht bestätigt wurde, stellte der jetzige fähigste Gemeindevorsteher im ganzen Kreis. Nachdem die Wahl 300 Arbeiter die Arbeit nieder, da sie feine Lohnzulage von 5 Dere Tage ein Proletarier natürlich zu der schweren Strafe Gemeindevorsteher Reinsch fest, das der Etat der Gemeinde um pro Stunde verlangen. Das Wert( muß fertiggestellt sein, bis die von einem Jahre Gefängniß verurtheilt worden. Die 85 000 M. überschritten wurde. Der Herr Amtsvorsteher mußte es Frühlingsfluth fomimt; dennoch will die Direktion die Zulage nicht Gerichtsverhandlung trug sich zu in der Hauptstadt des erleben, so führte der Referent weiter aus, daß selbst der Regierungs bewilligen. Obotritenlandes. Unserm medlenburgischen Parteiorgan wird anzulegen. In dem Schreiben des Regierungspräsidenten heißt es über den Fall aus Schwerin geschrieben: am 27. No- Präsident fich bemüßigt fah, feinen Ausweisungspraktiken die Bügel Braytodo auf dem Gute Gr. Flöte Saussuchung gehalten, wobet vember 0. J. wurde bei dem Schweinefütterer Adalbert unter anderem: Die von Euer Wohlgeboren gestellten Anträge wegen im Bettstroh ein Beutel mit vierundzwanzig Pfund noch unge Ausweisung von bestraften Personen sind wiederholt un fochtem Roggen und Erbsen gefunden und beschlagnahmt wurde. Do I 1 ständig gewesen, so daß Rückfragen nothwendig geDer Angeflagte räumte vor der Straffammer, in Schwerin Die königl. prensische Ministerial- Baufommiffion. hat in unter Thränen seine Schuld ein und befannte, daß er einer Berordnung die Bedingungen niedergelegt, welche bei der Ver- sich aus Noth das bei ihm gefundene Korn, bon dem gebung von Arbeiten und Lieferungen im Bereiche der Allgemeinen für die Schweine bestimmten, angeeignet habe, um es in seiner Bauverwaltung, der Staatseisenbahn- und Bergverwaltung zur An- Familie zu benutzen. Der Angeklagte wurde zu einem Jahre Gewendung kommen sollen. Der§ 8 handelt von der Erfüllung der fängniß verurtheilt." Die Agrarier sollten das nationale Schwein dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden auch nach dieser Seite hin durch ein Spezialgejezz schützen Berbindlichkeiten. In diesem Paragraph wird bestimmt:„ Sollte das 2. Welche Strafen der Betreffende erlitten und ob, bezw. wo angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt Bildung. In der Nacht zum 12. Januar famen drei Studenten werden, daß der Internehmer Handwerkern oder Arbeitern gegen- in angeheiterter Stimmung aus dem Café Steuer am Oranien- er redlichen Erwerb gefunden hat. 3. Ob derselbe eine selbständige Wohnung oder nur eine Schlafüber die Verpflichtungen aus dern Arbeitsvertrage nicht burger Thor. Vor der Thür hielt eine Reihe Droschten. Die drei oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Bes Studenten trieben, die Reihe entlang, mit den Pferden allerlei stelle hat. Außerdem muß die Gemeingefährlichkeit für die öffentliche hörde das Recht vorbehalten, die bon dem Unternehmer Aotria. Der Droschfentutscher Lütte, ein bejahrter Mann, wollte Sicherheit daselbst begründet werden, sofern dieselbe nicht schon aus geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Be- verhüten, daß mit seinem Pferde ein Gleiches geschähe, er den Bestrafungen sich unzweifelhaft ergiebt. rechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen stieg vom Bock und stellte sich vor sein Fuhrwerk. Der Uebrigens habe ich in lezter Zeit die Wahrnehmung gemacht, daß Unterlagen, Lohnlisten 2c. der bauleitenden Behörde bezw. den bau- Student Schwarz richtete eine Frage ihn, die Lütte inmehren Fällen die betreffenden Personen, wenn Ihnen die Ausweisungsleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen." mit der Mahnung beantwortete, doch nach Hause zu gehen. Nun berfügung behändigt werden sollte, bereits wieder verzogen waren, Hier ist wohl die Verpflichtung des Staates anerkannt, für schlug Schwarz ihm auf den Hnt mit den Worten: Beruhigen Sie sich also an dem betreffenden Orte nur vorübergehend aufgehalten Einhaltung der vereinbarien Arbeitsbedingungen sich doch, altes Haus!" Lütfe war dieser Beruhigungsmethode nicht haben. gewissermaßen mit zu sorgen, die Berechtigung und Ber - sugänglich, als er einen zweiten Schlag auf den Hut erhielt, stieß empfiehlt es sich daher, zunächst durch protokollarische Bernehmung Zur Verminderung der Answeisungsanträge pflichtung des Staates, die Arbeitsbedingungen selbst zu be- er den Angreifer zurück. Nun versetzte Schwarz ihm zwei fo об überhaupt ein dauernder Aufenthalt einflussen und so zu gestalten, daß sie den berechtigten Wünschen der wuchtige Siebe auf den Hut, daß derselbe dem Geschlagenen bis festzustellen, Arbeiter entsprechen, bleibt davon jedoch unberührt. auf die Ohren herabgetrieben wurde und Lütte eine blutende absichtigt wird u. s. w. Jm bejahenden Falle werden dieVerlegung am rechten Ohre erlitt. Das Schöffengericht fenigen Personen, deren Ausweisung Sie für nothwendig halten, hatte Schwarz machen sein, daß ihre Ausweisung wegen törperverletzung ชน nur 20 Mart darauf aufmerksam zu Geldstrafe verurtheilt. Im gestrigen Termine bor dem bei mir beantragt werde, falls sie den Ort nicht innerhalb einer beAbermals ein ehrenhafter Arbeiter wegen Erpressung Berufungsgericht erhob der Flegel den Einwand, daß er sich im Zustimmten Frist wieder verlassen haben sollten. Erst wenn die Bes stande der Nothwehr befunden habe. In der wohlwollendsten treffenden innerhalb einer vielleicht 8-14 Tage zu bemeſſenden Frist verurtheilt! Im Zeichen des Zuchthausfuries mehren sich Absicht habe er dem Droichtenfutscher auf den Hut getippt" und nicht gezogen sind oder wenn sich dieselben überhaupt weigern sollten, natürlich auch die Fälle, in denen Arbeiter, die nach Ansicht der derfelbe hätte feineswegs nöthig gehabt, ihn darauf den Ort freiwillig zu verlassen, ist bei mir unter Vorlegung der bebürgerlichen Gerichte auf ihresgleichen einen Zwang" ausüben, um fie zur Erfüllung ihrer Organisationspflicht anzuhalten, wegen an- 8urüd zustoßen. Der Gerichtshof fonnte sich dieser Auffassung züglichen Verhandlung und der Personalaften der Ausweisungsantrag zu stellen. geblicher Ehrlosigkeit zu schwerer Gefängnißstrafe verurtheilt werden, nicht anschließen, sondern verwarf die Berufung. Hat der Betreffende eine größere Anzahl von Bestrafungen erIn diesem Falle handelte es sich um eine Anflage gegen die litten, so ist der Uebersichtlichkeit wegen ein besonderes Straf= Maura Richard Schulz und August Damke, die sich gestern verzeichniß mit vorzulegen."... vor der 1. Straffammer am Landgericht II zu verantworten hatten. An den Die beiden Angeklagten arbeiteten im August v. J. auf einem NeuDie Lohnbewegung der Bäckerei- Arbeiter stand auf der bau des Bauunternehmers Fromholz in Bantow unter dem Polier Tagesordnung einer sehr stark besuchten öffentlichen Versammlung Bothe. Die auf dem Bau beschäftigten Maurer waren sämmtlich der Bäder, die am Dienstag in Keller's Saal tagte. Wie be Gegen den Gastwirth Lindenhahn erließ b. O. 18 bis organisirt und verlangten von jedem, der auf dem Bau arbeiten richtet wurde, sind die Verhandlungen der Gesellen Ausschüsse 19 Strafmandate, dadurch entstanden Lindenhahn 33 Termine, aber nur Auch gegen den Gastwirth wollte, daß er auch zur Streitkasse beitrage. Die Kontrolle über mit den Innungs- Vorständen als gescheitert zu betrachten. Die in vier Fällen wurde er verurtheilt. die richtige Zahlung der Beiträge führten die beiden Angeklagten in Innungen wollen die Abschaffung von Kost und Logis im Hause Schmauser in Adlershof sind sehr viel Strafmandate erlassen, ihrer Eigenschaft als Baudeputirte. des Ministers nur den verheiratheten Gesellen bewilligen, von einer von denen der dritte Theil mur von den Gerichten als berechtigt anAls eines Tages ein Maurer seiner moralischen Verpflichtung Einführung paritätischer Arbeitsnachweise wollen fie nichts wissen. Die erkannt wurde. So sieht die Politit des Herrn Amtsvorstehers aus! nicht nachgetommen war, entstanden Differenzen. Der Bolier nahm angeblichen Zugeständnisse betrachten die Gesellen nicht als einen Vortheil. Der Amtsvorsteher als Beamter ist für die Unfosten, die von den so Akkordmaurer an; nachdem er mit diesem Arbeitermaterial zur Ge- Im Gegentheil hält man die Verheiratheten dadurch für benachtheiligt, betroffenen Personen gedeckt werden müssen, nicht regreßpflichtig, nüge becsehen war, begann eine Denunziation ob des Zwanges, den daß sie, wenn ihnen anstatt Kost und Logis eine Geldentschädigung folgedessen haben die zu Unrecht mit Strafmandaten belegten Berdie beiden Angeklagten angeblich auf Kollegen und auch auf den zu gewähren ist, sehr schwer Arbeit bekommen würden. Die Frei- sonen selbst die Kosten zu tragen. Da nun der Amtsvorsteher und Jubilar fieht, daß er mit den Bolier ausgeübt haben sollten, indem sie diesem für den Fall, daß gabe einer Nacht an den hohen Festen ist zwar bewilligt worden, er nichtorganisirte Arbeiter beschäftige, mit Arbeitsniederlegung ge- ob dies Zugeständniß aber auch wirklich allgemein durchgeführt ordentlichen Gerichten oft einen Reinfall an gewärtigen hat, so ber droht härten. werde, sei zweifelhaft. Die Redner meinten, es fönne Sen sucht er es auf dem Verwaltungswege. Er hat den Wirthen bei Nach nationalem Brauche wurden vom Staatsanwalt mit Rüd- Arbeitern, die ihre freie Nacht verlangen, ebenso gehen, 30 M. Strafe verboten, ihr Lokal an Vereine oder sonst an Privatficht auf den gemeingefährlichen Terrorismus" für Schulz 3 Monate wie denen, welche auf strikte Durchführung der Bundesraths- Ber- personen herzugeben, da in einem solchen Arrangement doch nur eine ordnungen halten, sie würden nämlich feine Arbeit mehr bekommen. öffentliche Tanzlustbarkeit zu erblicken sei. und für Damte 3 Monate und 14 Tage Gefängniß beantragt. feinem anderen Der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Herzfeld plädirte auf hätten sich die Innungen wenigstens bereit erklärt, das Mittagessen schloß mit dem Hinweis, daß wohl in Freisprechung. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete dahin, daß und Logis abzuschaffen dafür eine Geldentschädigung Amtsbezirk des Deutschen Reiches solche Zustände herrschen, zahlen, dann würden die Vertreter der Gefellen als in dem des Herrn v. Oppen. Schulz wegen wiederholter Erpressung zu drei Monaten Gezu Die imposante Ver Wie die sammlung nahm einstimmig eine Resolution an, in der sich die Anfängniß verurtheilt, Damle dagegen freigesprochen wurde. Bezüg- das ihren Kollegen gegenüber vertreten haben. lich des Damke war angenommen worden, daß das Arbeitsverhältniß Dinge jezt liegen, würden die Gesellen erst dann wieder in wesenden verpflichten, mit aller Straft für die Erringung der Ziele gelöst war und die Arbeiter in ihrem Rechte waren, wenn sie vor Verhandlungen eintreten, wenn die Meister sich zu wirklichen Zu- der Arbeiterschaft einzutreten und dafür Sorge zu tragen, daß die Wiederaufnahme der Arbeit ihre Bedingungen stellten. Sie hätten geständnissen bereit erklären. Es wurde weiter bemerkt, daß die arbeiterfeindliche Presse, namentlich der Berliner Lokal Anzeiger", für den Fall der Nichtbewilligung mit einer Unterlassung Gesellen- Bertreter dem Innungs- Vorstand Germania gegenüber aus den Arbeiterwohnungen verschwindet. gedroht, das sei aber keine Bedrohung im Sinne des Gefeßes. den Wunsch ausgesprochen haben, ihre Forderungen in einer Bei Schulze liege die Sache anders. Dieser habe sich der Drohung Versammlung vor den Meistern zu vertreten. schuldig gemacht, indem er sagte, die Leute würden aufhören, wenn habe sich diesem Wunsche gegenüber zwar nicht ablehnend verhalten, die beiden ihnen nicht genehmen Maurer Bitschke und Strüger nicht aber gemeint, nußen werde eine solche Versammlung nichts, nachdem Lehte Nachrichten und Depelthen. Nach entlassen würden. Die Leute hatten fein Recht zu verlangen, daß die Jnnungsvorstände bereits Stellung genommen haben. B. und K. zur Streiffasse zahlten. Man fönne auch durch Aus- kurzer Debatte wurde folgende Resolution angenommen: Köln , 28. Februar.( B. H. ) Die R. V. 8." berichtet zur übung eines Rechts jemandem ein lebel zufügen und wenn jemanden Die Versammlung spricht den Gesellen- Ausschüssen für ihre gedroht werde, durch Ausübung eines Rechts ihm ein lebel zuzu- forrette Haltung den Innungen gegenüber ihr volles Vertrauen aus ueuen Militärvorlage, daß die maßgebendste Stelle mit Rücksicht auf die zahlenmäßige Ueberlegenheit der russischen Kavallerie viel fügen, so sei dies eine Erpressung. Der Vermögensvortheil liege vor. und erklärt die sogenannten Zugeständnisse der Innungen als völlig mehr als 10 Schwadronen gefordert habe. Dem Kriegsminister sei Die dritten Personen, denen derselbe zugewiesen werden solle, scien werthlos, ja jogar als eine wirthschaftliche Schädigung der diejenigen Personen, denen die Sammlung von Streitfaffen- Geldern verheiratheten Kollegen. Im Hinblick auf die ablehnende es gelungen, die Wünsche im Interesse des Zustandekommens der zu Gute kommen sollte. Es seien dies zwar nicht bestimmte Haltung der Inmungen verpflichten die Versammelten ihre Ver- ganzen Vorlage herabzustimmen. Köln , 28. Februar.( B. H. ) Die K. B.- 3." meldet aus Berlin : Dritte", so doch immerhin Dritte; denen aus den Sammmlungen treter, auch ihrerseits an den laut Versammlungsbeschluß vom für den Streiffonds ein Vermögensvortheil erwachsen solle. Diese 13. Dezember 1898 aufgestellten Forderungen festzuhalten. Die Ver- Bu den Jesuitenanträgen des Reichstags wird der Bundesrath voraussichtlich schon in der nächsten Zeit Stellung nehmen. Gutem Ver" Dritten" hätten aber kein Recht, zu verlangen, daß jemand wider sammlung drückt ihr lebhaftes Bedauern über den unversöhnlichen, nehmen nach begegnen die Anträge auf Beseitigung des§ 2 des feinen Willen gezwungen werde, zu dem Fonds beizusteuern. Vor furzsichtigen Standpunkt der Innungen aus, namentlich aber der Innung Jesuitengesetzes bei der Mehrheit der Bundesregierungen keinen folchem Zwange seien die Arbeiter energisch zu schügen! " Germania ", deren wohlhabende Vorstände den Gesellen weit Bedenken mehr. Ferner soll die Bundesraths- Verordnung, welche weniger zubilligen, als die weniger gut fituirten Meister der Ein fanberer Armenkommissions: Vorsteher. Einen Kontordia". Die Versammlung überläßt diesen Herren die noch die Lazaristen und den Orden Sacre Coeur ausschließt, auf, gehoben werden. fatalen Ausgang für den Beleidigten" hatte eine ganze, schwere Verantwortung für die unabwendbaren Folgen, Anflage wegen wissentlich falscher Anschuldigung und erklären aber heute noch, daß sie trotz alledem zu Verhandlungen Paris , 28. Febr.( B. H. ) Der Senat bietet heute noch cin berleumderischer Beleidigung, die die Frau Anna Urban gestern immer noch geneigt sind, und bezeichnen die Vorschläge einiger ver- lebhafteres Bild als gestern. Zuerst ergreift das Wort Senator vor die 9. Strafkammer des Landgerichts 1 führte. Die An nünftiger Arbeitgeber, Logis und Mittagbrot abzuschaffen, die übrige Tillage. Die Frage fei, ob wir das Land retten wollen durch geklagte, die mit der Noth des Lebens zu kämpfen hat, da ihr Kost aber den Meister zu überlassen, als annehmbar, ver- Annahme dieses Gesetzes, welches Friede und Eintracht verspreche. Mann kränklich und im Erwerbe behindert ist, wandte sich mit einem pflichten ihre Vertreter demgemäß, dies als Basis zu weiteren Ver- Redner spricht über eine Stunde für die Regierungsvorlage. Unterſtügungsgesuch an die zuständige Armenkommission und führte eines handlungen mit der Meisterschaft unter Wahrung der Würde der Nachdem noch verschiedene Redner das Wort für die Vorlage ergriffen, Tages über diese Angelegenheit ein Gespräch mit dem recherchirenden Arbeiterschaft zu betrachten." erklärte der Justizminister, die Vorlage der Regierung sei berechtigt. Mitgliede der Armenkommission, dem Moltereibesiger Wie weiter ausgeführt wurde, denken die Bäckereiarbeiter nicht Die Regierung habe wichtige Maßregeln getroffen, damit die BerhandHeinrich Schmidt. Dieser soll ihr, wie sie später in einer daran, sogleich wegen ihrer Forderungen in den Streit einzutreten, lungen vor dem Kaffationshofe öffentlich und kontradiktorisch sein werden. Beschwerde behauptete, cin unjittliches Anerbieten es soll vielmehr zunächst die Organisation ausgebaut und in Bezirks- Alle Schriftstücke und Dokumente würden dem Kaffationshofe übergemacht und ihr in Aussicht gestellt haben, daß sie, wenn sie diesem versammlungen eine intensive Agitation für die Bestrebungen der mittelt. Steine geheime Verhandlung werde stattfinden. Das Urtheil Winte entspräche, auf Bewilligung ihres Gesuches würde rechnen Arbeifer entfaltet werden. des Kaffationshofes werde die Dreyfus- Affäre endgiltig abschließen. fönnen. Sie will diese Beleidigung mit Entrüstung zurüdgewiesen Adlershof . Die Arbeiter hiesigen Orts fühlten sich veranlaßt, Die Regierungsvorlage wurde mit einer Majorität von und dann keine Unterstützung erhalten haben. 30 Stimmen angenommen. Sie hatte ebenfalls das 25 jährige Amtsjubiläum des Amtsvorstehers v. Oppen, sich nun wegen ihrer das Armenfommissions, Mitglied beNach einer Meldung der Patrie" Hat Beaurepaire dem und zwar in Form einer öffentlichen Voltsversammlung zu beleidigenden Behauptung zu verantworten. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. des Senats seine Zeugen gesandt. Aus der Urtheils gehen. Daß der Herr Amisvorsteher sich durch die in dieser Ber- Senator Bérenger wegen beffen Angriffe in ber gestrigen Sigung fammlung gefallenen Reden aber ebenso beglückt fühlt, wie durch verkündigung ging hervor, daß die Angeklagte fest dabei verblieb, die Ansprachen von bürgerlicher Seite, wird man wohl nicht anMarseille, 28. Februar.( B. W., T.) Die frühere Königin von nur die Wahrheit behauptet zu haben und daß das Armen- nehmen fönnen, trotzdem die Ausführungen der verschiedenen Redner Madagaskar , Nanavolo, ist mit einem aus etwa 10 Personen bestehenden Der Referent schilderte zunächst Gefolge hier eingetroffen. Dieselbe wird in der Nähe von Algier Willa für den Jahreserwiesen, daß die Angeklagte wider besseres Wissen ihre Beschuldigung feier im Jahre 1887, wo Herr v. Oppen fich besonders dadurch hereinstimmung mit dem Staatsanwalt hielt der Gerichtshof nicht für frage mit dem Amtsvorsteher führt. Er erinnerte an die Lassalle- preis von 24 000 Fr. gemiethet worden ist. Rom , 28. Februar.( W. T. B.) Der Papst muß wegen Unvorgebracht habe. Es wurde deshalb auf Freisprechung erkannt. borthat, daß er in ein öffentliches Garten- Lokal ritt und das Fest päßlichkeit das Bett hüten. Derselbe hatte einen lange andauernden Das Vereinsgesetz gegen die Arbeiter. Das Kammergericht der Arbeiter zu stören suchte. 1894 verbot v. Oppen am 18. März Ohnmachtsanfall. hatte sich gestern abermals mit einer Straffache gegen den Partei zwei Versammlungen, mit dem Hinweis, daß die öffentliche Nuhe Rom , 28. Februar.( W. T. B.) Wie Fanfulla" meldet, hat genossen Wassil aus Tilsit zu beschäftigen. Waffil hatte sich in und Ordnung gestört werde. 1895 am 31. August ließ v. D. das Lokal die chinesische Regierung Italien die Sanmun- Bay abgetreten. einer ländlichen Privatwohnung vor 15 bis 18 Personen ausführlich von Wöllstein durch Gendarmerie von 6 Uhr Abends an sperren, weil Gloucester ( Massachusetts ), 28. Februar.( W. T. B.) Der über die Regelung von Lohn- und Arbeitsverhältnissen ausgesprochen dort eine Versammlung sich mit dem„ Sedanrummel" beschäftigen und einen Gendarm, der in die Wohnung hineintam, als Eindring wollte. Dagegen bezeichnete v. D. in einer am darauffolgenden Fischerschooner Mondego" berichtet, er habe den Dampfer, Moravia" ling bezeichnet. Er wurde deshalb in der Berufungsinstanz Tage gehaltenen Festrede einen Theil des deutschen Volfes als„ Un- auf der nordöstlichen Barre der Sable- Jusel entzweigebrochen wegen Beleidigung des Beamten Moravia" war offenbar dem Sturm, welcher ciner Geldstrafe zu von geziefer". Weiter wurde ein Maskenball des Arbeiter- Turnvereins gesehen. Die Da die Stelle, 10 Mark und wegen Vergehens gegen die§§ 1 und 12 Abends 10 Uhr aufgehoben. Da diese Anordnung überschritten vom 12. bis 13. Februar wüthete, begegnet. bom die„ Moravia" strandete, zwölf Meilen des Vereins Gesetzes zu einer solchen 50 Mart ver- wurde, erhielt der Vorsitzende ein Strafmandat in Höhe von 3 M., an bon urtheilt. ca. 50 M. Kosten entstanden. 1898 am Lande entfernt ist und„ Mendego" zwei Tage hindurch nichts Das letztere Vergehen soll Wassil dadurch begangen wodurch später noch abermals Verbot der Versammlung und der von der Mannschaft fah, glaubt der Kapitän des Mondego", daß haben, daß er in einer polizeilich nicht angemeldeten Versanimlung, 18. März die die Erörterung öffentlicher Angelegenheiten bezweckt habe, als Jllumination. Strafmandate die Mannschaft verloren fei. Diesem Ereigniß folgten 122 Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th.Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .
0
"
und
Der Vorstand
welcher
"
-
=
Der Referent
Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.