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SamStag, 30. Jänner 1982.
Nr. 26.
Kommunisten und Hakenkreuz- l e r werden wie immer so auch diesmal der Bourgeoisie beispringen, indem sie ihrerseits gegen den Notfonds hetzen werden. Die Arbeiterklasse möge sich in diesen Tagen bewußt bleiben, daß es um folgen
schwere Entscheidungen geht und daß wir nur dann einen Erfolg heimbringen werden, wenn die Proletarier nicht weniger energisch, einmütig und konsequent als di« Bourgeoisie die Interessen ihrer Klasse und deren Vertreter unterstützt!
Bor einem uenen Kinogesetz.
Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften für das Kinowesen fußen auf einer Ministerialvec- ordnung vom 18. September 1912. Nach dieser Verordnung wurde die Berechtigung-u Filmvorführungen auf dem Lizenzwege vergeben. Die Lizenz wurde von der Landesbehörde an vertrauenswürdige Personen, aber auch an Korporationen auf ein bis zwei Jahr« erteilt, besondere Bevorzugung bei Zuerteilung von Lizenzen genossen die Gemeinden und Vereine, so daß pur unter einigen hundert deutschen Kinos rund 160 Korporationskinos haben. Nunmehr hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der in der kommenden Frühjahrsscssion des Parlaments den Volksvertretern zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden soll. Ein jahrelanger Kampf der privaten Kinobesitzer um Sicherung und Verbesserung ihrer Existenz geht diesem Gesetzentwürfe voraus. Die Kinobesitzer verlangen, daß ihre Betriebe wie jedes andere Gewerbe behandelt und der Gewerbeordnung unterstellt werden. Das ist durch den Gesetzentwurf mit gewiffen Einschränkungen geschehen. Die befristete Lizenz wird abgeschafft und wer Über eine feste Betriebsstätte verfügt und einigen weiteren Bedingungen Genüge tut, erhält über Ansuchen der Landesbehörde die Kinokon-ession. Es ist richtig, daß die Berechtigung zu Filmvorführungen durch eine Lizenz für den Kinobesitzer eine sehr zweifelhafte und unsichere Befugnis war. Die Lizenz mutzte nach Ablauf der bewilligten Frist nicht verlängert werden und der Kinobesitzer lief Gefahr, sein investiertes Kapital an Liegenschaften und Apparaturen brachgelegt zu feben. Die Investitionen sind nun in der. Zeit des Tonfilms bekanntermaßen außerordentlich gestiegen, so daß der Kampf der Kinobesitzer gegen die veraltete Miuisterialverordnung und gegen das gesamte Lizenzwesen begreiflich und berechtigt erscheint. Es liegt aber doch andererseits der Berech- tigungserteilung zu Filmvorführungen auf dem Lizenzwege ein anerkennenswerter Gedanke zu Grunde. Der Film ist durch seine suggestive Eindrucksfähigkeit auf breite Schichten der Bevölkerung ein B i l d u n g s- und leider auch ein BerbildungSfaktor, an dem verantwortungsbewußte Stellen in Gesellschaft und Staat nicht achtlos vorübergehen können. Der Film ist eben nicht eine Ware wie jede beliebige andere und der Staat hat im Interesse der Allgemeinheit zweifelsohne ein Recht, gerade das Film- geschält in seiner Auswirkung auf Geist und Gemüt weiter Bevölkerungskreise zu kontrollieren. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums versucht, den Kinobesitzern entgegenzukommen und Zugeständnisse privatwirtschaftlicher Natur für das die breite Oeffentlichkeit interessierende Kinowesen zu machen. Wir aber müssen von dieser Stelle aus ein für allemal feststellen, daß wir grundsätzlich an einer Vergesellschaftung des gesamten Film- und Kinogeschäftes— von der Erzeugung des Films bis z» ferner Vorführung im Kino — interessiert sind. Wenn wir diese vom Parteistandpunkte aus
selbstverständliche Forderung im Augenblicke zurückstellen, so haben wir doch als Volksbildner der breitesten Bevölkerungsschichten eine Reihe von Wünschen an ein neues, auf dem Kompromißwege zustande kommendes Kinogesetz. Nach 8 1 des neuen Gesetzentwurfes sind alle öffentlichen Kinovorstellungen den Bestimungen des neuen Gesetzes unterwerfen; zu den„öffentlichen Vorstellungen" gehöre», was höchst bedenklich, unbegründet und heftigst a n z u f« ch t e n ist, auch die Vorstellungen in Vereinen und anderen geschlossenen Gesellschaften. Für die Veranstaltungen der Bildungsorganisa- tionen Aeibt aber im Rahmen des Entwürfe» Raum, und zwar unter der Einrichtung von sogenannten„G e I e g e n h e i t S v o r st e l l u n- g e n"(8 14), welche von der Be;»rkSbebörde bewilligt werden. Dieser Paragraph läßt also einen großen Spielraum für die mehr oder weniger willkürliche Auslegung eines bewilligenden Beamten zu. In einer Durchführungsvorschrrst, besser im Gesetz selbst, müßten klare Bestimmungen über die Erleichterungen zu diesen„Gelegen- h e i t s v o r st e l l u n g e n" formuliert werden. Dies« Erleichterungen werden in erster Llnie technischer Natur sein. Wir brauchen eine Typist-- runq der Vorführungsapparate, wodurch jene Maschinen festgestellt werben, di« infolge geringster Brandgefahr für das Filmband bei Gelegenheitsvorstellungen" verwendet werden dürfen. Im Zusammenhang mit diesen Erleichterungen entstehen andere, welche den Projektion»- und Borführerraum betreffen. Mit 8 2, Abs. 5, ist. auch ein Wanderkinobetrieb für Ausnahmefälle vorgesehen. Diese Wanderkinos sollten für die Bezirksbildungsausschüsse zur Vorführung„kultnrerzieheri- scher" und künstlerischer Filme reserviert bleiben. Hier erwächst den BezirkSbildunasausschüssen die Pflicht, sich bei den parlamentarischen Verbänden für diese Forderung einzusetzen. Selbstverftändllch haben wir auch bei dem Kapitel Zensur unsere Wünsche. Prinzipiell sind wir gegen jede Zensur, sie ist immer negativ und wirkt hemmend. Vielleicht macht es aber die gegenwärtige schwere geistige Krise verständ- lich, wenn man nicht ohne weiters wünscht, daß der Film mit seiner suggestiven Ueberrumplungs- 'taktik als Kampfmittel in den Dienst sine» hemmungslosen Kulturkampfes gestellt wird und wenn man infolgedessen die Ueberspannung weltanschaulicher Gegensätze nicht durch den Film In das öffentliche Lichtspielhaus getragen sehen möchte. Sein oder Nichtsein einer Zensur steht also bei unseren Erörterungen nicht in Frage, aber auf eine gründliche Umgestaltung des Zensur- beiratS wird Bedacht genommen werden müssen. Die Zensur auch weiter in das Ressort des Innenministeriums fallen, der Beirat wird von diesem berufen werden und feststellen, ob durch die Vorführung eines FilmS nicht der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet oder die Interessen de» Staates, die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört oder der Anstand und die gute Sitte gefährdet werden könnten. Ob ein Film „kulturerzieherisch" zu bewerten ist, entscheidet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit
Der N o 1 f o n d s, den die Sozialisten und die Gewerkschaften fordern, soll aus den Beitragen der Unternehmer gespeist werden. Die Vorlage des Fürsorgeministeriums trägt dieser berechtigten Forderung Rechnung. Sie will den Notfonds aus Zuschlägen zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Unternehmer(ein anderer Weg wäre Zuschlag zur Erwerbssteuer) in einer Gesamthöhe von 800 bis 400 Millionen schaffen. Der Staat soll 100 Millionen leihweise für die Gründung des FondeS beistellen. Die Ausgaben des Staates für die besondere Krisenfürsorge würden dann entfallen, das Budget entlastet werden, die ausgesteuerten Arbeitslosen erhielten eine generelle, nur nach sozialen Gesichtspunkten(ledig, verheiratet) gestufte Unterstützung. Diese Unterstützung kann, wie jeder sich an den Fingern abzählen kann, wiederum nur ein bescheidener Unterstützungsbei- trag sein, aber sie würde immerhin den Hunderttausenden, die heute einfach subsistenzlos sind, einen minimalen Unterhaltsbeitrag gewähren, die Kaufkraft des inneren Marktes festigen, die Wirtschaft, chor allem die Landwirtschaft befruchten. Die wohlerworbenen Rechte der organisierten Arbeiter sollen und müssen natürlich gewahrt werden. Gegen diese Vorlage, die an sich ja keine sozialistischen Idealforderungen aufstellt, sondern auf die Verteilung der Klassenkräfte in der Koalition Rücksicht nimmt, laufen die Agrarier und die Nationaldemo- kraten Sturm; diese als die Interessenver- treter der Unternehmer, die auch weiterhin die ganze Last der Krise auf die. Schultern der Arbeiter abwälzen möchten, jene keineswegs in Wahrung begreiflicher Bauerninteressen, sondern teils aus Gründen einer bornierten Justamentpolitik, teils in Vertretung der Klasseninteressen jener Kapitalisten, die längst die Agrarpartei zu ihrem Werkzeug gemacht haben. Der Kambs um den Notfonds zeigt wiederum, daß die Koalitionspolitik alles andere als Burgfrieden und Aufgabe des Klassenkampfes ist. Die wichtigste Forderung, die wir im Klassenkampf durchzufechten haben, die Rettung der Krisenopfer vor dem materiellen und moralischen Untergang, wird von den soziali stischen Parteien auf dem Boden der Koalition erkämpft werden müssen. Voraussetzung eines erfolgreichen Kampfes ist di« Geschlossenheit der klassenbewußten Arbeiter und ihre Teilnahme an dem Kampf, den unsere Genossen rm Parlament austragen. Die Besitzklasse mobilisiert mit allerhand scheinheiligen und verlogenen Argumenten schon jetzt die öffentliche Meinung gegen den Notfonds. Die Presse der bürgerlichen Parteien und die der großen Verleger tritt die bürgerlichen Einwände gegen die„Belastung der Wirtschaft" mit Behagen breit und erörtert die Notwendigkeit neuer„Sparmaßnahmen"— als da sind Gehalt- und Lohnkürzungen, die nur zur Verschärfung der Krise führen können. Laut und unverschämt wird die Forderung nach Besteuerung der niedrig st en Arbeitseinkommen erhoben, um an ihnen den Notfonds einzusparen.
Jan Hus/Der letzte Tag Ein aesmiditiiaier Roman v Oskar WOhrle (Cettag.TXk Bücher!«!»-, Ä m. d. H., Berlin es. 61.) „Wie hat er gestunken?" „Wie die Pest!" „Gibt's nicht noch was AergereS?" ,D>och, ein Landsknecht , der drei Wochen unbeerdigt im Feld liegt." „Tas ist, was ich hören wollte, Kepka. Genau ,o hat mich vorhin der Anblick der Deutschherren getroffen, wie der Dunstkreis von Hunderten, seit Wochen unbeeidigter Landsknechte. Viele Kübel Blut sind notwendig, bis ich d e n Geschmack je wieder los werde. Diese lebendigen Lei^name. die der T'»el«n möge, haben unfern Hus mit auf dem Gewissen!" „Was?" staunt Kepka.„Die und HuS?" „Ja, HuS!" bekräftigt 2iita. Doch er kommt nicht dazu, Kepka und dem von Tuba diese kühne Behauptung näher zu erklären und fein Mißfallen über die ihm bis in den Tod verhaßten Deutschordener weiterhin auszutrompeten; denn es gibt unversehens einen ärgerlichen Zwischenfall. Eine Schar Kurrendejungen, angelockt durch 2iLkas laute Rede sind das seltsame Gefäll seiner Sprache, umschwärmt die Gruppe der vier Reiter wie ein Haufe stochlustiger Hornissen. Ursprünglich wollten die Schwarzmäntler den fremden Herren ein frommes Lied singen; denn das haben die Jungen längst heraus: die Ausländischen geben schneller und leichter als die Einheimischen. Nun aber, da sie aus dem ihnen unbekannten Idiom ein paarmal den verruchten Ketzernamen Hus herausgehört haben, knacks, da dreht sich der Schlüsselbart! Aha. die Reiter sind Böh men . Landsleute des Hus. nun die iollen'» ordentlich besorgt bekommen! Und nach der
Weife eine» uralten Verratsliedcs, da» den Fuhrleuten nachgeschrfen wird, wenn einer am Wagen hängt: 's hockt ein Hinte dra, >'s ischt en alte Ma!" hauen sie los mit einem Spotwers, der sicher noch keine Stunde alt ist: „Böhma Böhma Ketzerkopf! Morna brot a Gans im Topf! Mag sie Hila, mag si grina, käjet alli Ketzer ina!" „Verflucht Oehrlein, das klingt nicht angenehm!" knurrt 2iika, als die Schwarzmänteligen zum dritten Male loSgellen. Kepka und Tuba sind der gleichen Meinung. Sogar Karel, der bis jetzt in der Entschlvobeicheit eines TroumeS ritt, hängt den Kops schief und fängt an, diesen Vorstoß in die Wirklichkeit zu begreifen, „Das Maul stopfen, aber schnell!" drängt Duba. „Womit?" fragt Kepka.„Ich hab nicht mal eine Gerte zur Hand!" „Aber. Gech hast du?" „Schmeiß raus, soviel du kannst!" Kepka beeilte sich. Ein Schwung Silberstücke Prallt aufs Pflaster. Ihr Gegrill klingt wie der silberne Schellenbaum bei der Wandlung. Es hat auch die gleiche Wirkung. Alles, was in der Nähe ist, bückt sich zur Erde. Es sieht aus, als neigten sich alle diese Rücken fromm wie vorm Sakrament des Altars vor* den Goldstücken, diesen Hostien aus Silber. Doch der Schein trügt. In Wahrheit machen sie sich dreckige Hände; gierig klauben sie den elenden Mammon aus dem Kot der Straße. „Böhma Böhma Ketzerkopf! Kepka wirft eine zweite und dritte Handvoll. Mörderisches G-rä"k bersaat hintrifft. Jetz. sind«S nicht mehr die Kulrenüqungen
allein, die sich um Geld in den Dreck werfen, auöb Bürgersrücken beugen sich. Morna brot a Gans im Topf! Der Spotwers wird dünner und dünner, schließlich bricht er ganz ab. Es läßt sich nicht gut singen, den Kops ht der Gosse und Gieren der Kehle. Die Menge drängt den Reitern noch. Bis zur Pfalz sind noch hundertfünszig Schritt. Sie werden mit zwei weiteren Würfen erkauft. „Gottlob, der'Korb wär' gemacht!" sagt Lirka, al» er im vorderen Hof der Pfalz auS dem Sattel steigt. Er wirft den herbeieilenden Dienern lässig die Zügel zu. Doch die Spottstrophe der Kurrendejungen ist nicht untergegangen. Während die böhmischen Herren die Freitreppe hinausschreiten, hallen bereits die Gassen in der Nähe von«m bläkenden Singiang wider. Karel, der als letzter Sie Stufen nimmt, hört ganz deutlich über den Münsterplatz schallen: „Böhma Böhma Ketzerkopf! Morna pflärrt der Hus im Topf! Mag er Hila, mag er grina, Käjt en tna! käjt en ina!" „Vor zwei Minuten klang es anders", denkt der Knappe.„Respekt vor diesen Konstanzer Lausebengeln! AenderungStüchtig sind sie!" Da legt ihm dei Beschließer die Hand auf die Schulter. „Deine Herren sind im Vorzimmer, da, den Gang hinunter, links, die vierte Türe!" Kartzl kommt gerade noch zurecht, die etwas brüchige Stimme des Pfalzgraftn beim Rhein zu vernehmen- der, seine borstigen AugSbrauen heberw. di" w Gewohnheit gewordene Frage stellt- „In welcher Angelegenheit,»verte Herren?" In di-sem Augenblick erscheint der König selber in der Tür. Die Böhmen erkennend, sagt er rasch:
dem Ministerium für Schulwesen und Volkskultur. Wir hielten eine Schulbehörde überhauv: für die berufene Zensurstelle. Mindesten» die zweite Zensur, sagen wir die.^OualitätSzensur", wo man über die Feststellung eine» gesetzverletzen- den Tatbestandes hinausgebt und die bildnerischen und künstlerischen Werte des Films begutachtet, müßte aber vollständig dem Schulministerium überlassen werden, das zu diesem Zwecke eine Kommission zusammengesetzt aus Fachleuten, Erziehern, Volksbildnern, Künstlern, Wissenschaftlern, zusannnenzustellen hätte. Entschieden zu bekämpfen sst die„Nachzensur", welche durch den Gesetzentwurf eingeführt wird. In 8 21, Abs. 5, heißt es, daß das Bezirksamt die Vorführung eines zugelassenen Films verbieten kann, wenn nach den Ortsver- hältniffen die Befürchtung begründet ist, daß durch diese Vorführung die öffentliche Ruhe gestört werden könnte. Jeder Vertreter des Bezirksamtes ist sogar berechtigt, eine laufende Vorstellung zu unterbrechen und zu verbieten,„wenn er derartig grobe Verletzungen und Bestimmungen dieses Gesetzes oder auf Grund dieses erlassenen Vorschriften feststellt". Durch diesen unhaltbaren Paragraphen wird jede Filmvorführung der Willkür und privaten Meinung eine» Beamten unterworfen. Diese im Sinne der BerwaltungSreform von 1927 gedachte Bürokratenwillkür muß arffs schärfste bekämpft werden. Rach dem Gesetzentwürfe des Jnnenministe riums ist die kinematographische Konzession eine „persönlich: Berechtigung" und in der Regel an eine feste Betriebsstätte gebunden. Durch die „persönliche Berechtigung" werden aber die Lizenzen, auf welche unsere Gemeindekinos spielen, nicht gefährdet, da die Konzession auch an juristische Personen(„Gemeindckörperschaiten") erteilt werden kann(8 2, Abs. 1). In dem Gesetzentwurf ist sogar die Möglichkeit offen gelassen» wonach in zwingenden Fällen die Konzession verpachtet werden kann, was in den Lizenzurkunden auf Grund der Verordnung vom Jahre 1912 streng verboten war, welches Verbat aber fast nie beachtet wurde. Dieser Zustand— wonach e» also Kinobesitzer ohne Lizenz oder Konzession und Lizenz- oder Konzessionsinhaber ohne Kino geben kann, wird vom Fachverband der privaten Kinobesitzer nicht zu Unrecht bekämpft. Die Unsicherheit seiner Existenz und die Sporteln, die als Sondersteuer den Kinobetrieb schwer belasten, schaffen für den Kinobesitzer eine unerträgliche Lage. Auf deutscher Seite ist es aber doch so, daß die Gemeinden zumeist unter Aufwendung verhältnismäßig enormer Mittel schöne Kinobautrn aufgeführt haben, in deren sie das Kino in eigener Regie führen. Diese öffentlichen Kunssstätten — wenn sie es nicht sind, s» könnten sie ez doch sein!— müssen in einem neuen K?noa«letz unbedingt Schutz finden. Unsere Bildungsstellen verwenden i.en F.im bei ihrer Arbeit gern und fleißig.(S.„Tribüne" Nr. 9:„Bilanz der Bildungsarbeit" v. E. Paul) und die bei eurigen Konsumvereinen und größeren Bildungsstellen vorhandenen Kofferkinos ermöglichen eine Verbreiterung und Vertiefung dieser Tätigkeit. Es ist folglich für unsere weitere Bildungspflege mit dem Mittel Film von großer Bedeutung, daß uns ein neues Kinogesetz in der begonnenen Arbeit nicht hindert. Es ist aber auch Sache der öffentlichen BezirksbildungSausschüsse. daß sie der nunmehr kommenden Kinogesetzgebung ihr Augenmerk zuwenden und wir werden auch an diesen Stellen unseren Einfluß dahin geltend machen, daß die volksbildnerischen Forderungen an das neue Kinogesetz von geschlossener Front aller Bildungspfleger an d"" Ziesten onoemeldet werden.
„Laß Oheim! Die Herren haben sofort Borlaß. Die Ohren klingen mir, ihr kommt sicherlich wegen Hus. Gestern und heute, nicht» andres als Hus! Hus! Immer nur Hus!" „Wahr gesprochen. Majestät! Böhmen vertritt heute nur eine Sache: HuS! Hus! Immer nur Hu»!" Wieder zupft Herr Johann von Schwarzach aufgeregt an feinem KrauSbart. „Ist dein Späher verläßlich» Vogt?" Hans Hagen zuckt rin paarmal ungefüg mtt der Schulter, als ob er die Frage abstoßen wollte. Doch Herr Johanns Blick sticht aus ihn ein wie eine Turnierlanze, da gibt cs nur ein Drauszureiten, kein Ausweichen. „Soviel ein solcher Scheurenpürzler verläßlich sein kann, gewiß. Aber, Druck auf die Warze, Bürgermeister, du kennst dich ja nie bi» zu End auS bei solch schmierigem Gesindel. Ich hab diese Nummer 19 im Verdacht, al» ob st« auf beiden Achseln Wasser trüge. Doch ist daS nur ein Verdacht, also Nebel und keine segelnde Wolke. Geht's gut, so kann ich dem Burschen biS fpätestenS morgen einen vollgewichtigen Beweis an den Hals henken!" „Wieso?" „Ich laß ihn nämlich insgeheim selber über- wachen. Zwei Schrittzähler hab ich ihm auf die Fährte gesetzt. Die schleppt er hinter sich her, wie der Schafbock die Klette." Der Bürgermeister lacht, daß hinter dem schwarzen Vorhang des BarthaarS sein Kopf wie ein nacktes Meerschweinchen wackelt: „Wenn die ehrenfeste Welt wüßte, wieviel Ober- und Untergaunerei not sst, ihre Tugend hübsch brav bei der Stange zu halten!" Auch der Bogt verzieht sein lederne» Jaod- hundgesicht: (Fortsetzung folgt.)