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Jr. 62. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Reichstag .

Dienstag, 14. März 1899.

räuschvolle Zusammenfünfte auch an Sonnabenden und den Abenden schwemmungen verpflanze das mit schädlichen Bazillen gefüllte Wasser vor Bet- und hohen Festtagen verboten, d. h. an circa die Krankheitsfeime auf das Land. Redner schildert die Verschieden 55. Sigung, Montag, 18. März 1899, 1 Uhr. 160 Tagen im Jahre ist das Recht, Versammlungen abzuhalten, artigkeit der örtlichen Verhältnisse und führt den Nachweis, daß eine Am Bundesrathstische: von Bülow, von Thielmann Uebrigens ist noch zu bemerken, daß diese Verordnung nicht einmal und andere Städte ihrer Aufgabe nicht gewachsen gezeigt habe. in Mecklenburg aufgehoben.( Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) einheitliche Aufsicht durchaus nothwendig sei, zumal sich Mannheim Die zweite Berathung des Etats für das ,, Auswärtige Amt " für jedermann gilt. Nach dem§ 7 derselben fann Dispens wird fortgesezt. Abg. Dreesbach( Soz.) von all diesen einschränkenden Bestimmungen schickt voraus, daß er nicht im Namen seiner Fraktion spreche, sondern Zu außerordentlichen Vergütungen und Unterstützungen für Unter- von dem Ministerium ertheilt werden. Also auch beamte und Kanzleibeamte werden 67 000 m. gefordert. dies ist wieder ein Gesetz mit doppeltem Boden. Der Reichstag nur als Vertreter seines Wahlkreises Mannheim . Als solcher müsse Abg. Münch- Ferber( natl.) spricht sein Bebauern darüber aus, hat also alle Veranlassung, gegenüber solchen Entscheidungen dafür als unberechtigt zurückweisen. Die Abführung der Schmußwässer in er die Angriffe, die der Vorredner gegen Mannheim gerichtet habe, daß die deutschen Konsuln in ihren Berichten der Industrie nicht die zu sorgen, daß dergleichen Einschränkungen des Wahlrechts in Zukunft die Flüsse sei nach dem Urtheil Bettenkofer's ungefährlich. Das gleichen Dienste bieten, wie die Konsuln anderer Nationen ihrer nicht mehr möglich sind. Nun hat außerdem der mecklenburgische Leitungswaffer in Worms sei nach wie vor als vorzüglich analyfirt heimischen Industrie. Diesem Uebelstand könnte abgeholfen werden, Landtag am 10. Februar 1899 beschlossen, diesem Gesetz über die Leitungswasser in Worms sei nach wie vor als vorzüglich analyfirt wenn, wie dies in England geschieht, den Gesandtschaften Handels- Sonntagsheiligung einen Zufas zu geben, wonach auch die er in den Rhein abgeführt hat. Von einer Verseuchung des Rheines worden, obwohl die Stadt Mannheim ihre Kanalwässer jahrelang Attachés beigegeben werden. stellung und Vertheilung von Druckschriften für die Sonn- und Festtage verboten wird. Daß diese Bestimmung fich fönne überhaupt keine Rede sein. Wenn die Wormser sich jetzt so aud lediglich gegen die Sozialdemokratie richte, gab die konservative ſtellen, als fürchteten sie sich vor den Mannheimer Schmutzwässern, Preffe offen zu und ebenso die Herren Bronsart von Schellendorff ist das eitel Heuchelei.( Bizepräsident v. Frege: Ich nehme an, bag biet der gettin Abg. b. Heyl den Bomurf der Heuchelei und von Malyan. Es ist also ganz klar, daß dies Sonntagsgesetz daß Sie nicht dem Herrn Abg. v. Heyl den Vorwurf der Heuchelei durchaus nicht nur religiöse gwede verfolgt, sondern dazu da ist, um( Seiterkeit.) Aber diese Furcht der Stadt Worms ist wirklich Henchelei, machen ( Heiterten.) Die Anwesenden sind selbstverständlich ausgeschlossen. die Sozialdemokratie zu befämpfen und ihr auch die reichs= mehr noch! Gleichzeitig wird auch das Reichs- Preßgefez auf das noch zu einer großen Kloate, so überschätzt er die Leistungsfähigkeit geseglich gewährleisteten Rechte zu nehmen. Aber denn es ist längst festgestellt, daß die Flüsse sich von selbst reinigen. da Abg. v. Heyl meinte, der Mittelrhein werde durch Mannheim Schlimmste durch diese Verordnung eingeschränkt, da es an Sonn­tagen den ganzen Tag über nicht gestattet sein soll, Beitungen aus meiner Mitbürger.( Große Heiterkeit.) zutragen oder überhaupt Druckschriften anzubieten, außer die am Orte selbst hergestellt sind. Ebenso wird auch die Neichs- Gewerbe­Ordnung( Glocke des Präsidenten).

Unterstaatssekretär Frhr. v. Richthofen erwidert, daß dem Auswärtigen Amt gerade wegen der Konsularberichte, die im Handelsarchiv veröffentlicht werden, vielfach Anerkennung geworden wäre. Die Regierung werde sich aber Mühe geben, die Berichte möglichst für die Industrie nutzbar zu machen.

Die Forderung wird bewilligt. 300 000 M. gefordert. Die Kommission beantragt, diese auch aus­zur Unterstützung deutscher Schulen im Auslande werden

drücklich auf Bibliotheken auszudehnen.

Abg. Schrader( frs. Bp.) bittet um möglichste Berücksichtigung Abg. Saffe( natl.) weist auf die Bedeutung der deutschen Schulen im Auslande für die Aufrechterhaltung der deutschvolflichen Wesen­heit hin und spricht seine Genugthuung über die Erhöhung des Fonds aus.

des Orients bei der Vertheilung des Fonds.

Abg. Graf Bernstorff- Uelzen( Welfe):

Die Nothwendigkeit des Gesezentwurfes hat der Herr Vorredner nicht widerlegt. Ich hoffe, daß die Zustimmung zu der Vorlage Präsident Graf Ballestrem: Ich bitte den Herrn Redner, doch eine möglichst einhellige sein wird, und daß der Kommission eine Der Antrag der Kommission wird angenommen, die Forderung erörtern, sondern sich auf das, was mit dem Wahlgesetz zusammen- Antragstellers wird der Antrag angenommen; für denselben stimmen nicht die gesammte Reichs- Gesetzgebung bei dieser Gelegenheit zu möglichst weitgehende Kompetenz übertragen werde. Damit schließt die Diskussion. Nach dem Schlußwort des bewilligt. Damit ist das Ordinarium erledigt. Die einmaligen hängt, zu beschänken. Ausgaben werden debattelos genehmigt, ebenso die Einnahmen. Die Kommission beantragt ferner folgende Resolutionen: Bestimmung insofern mit dem Wahlgescz zusammenhängt, als das Abg. Dr. Herzfeld( fortfahrend): Ich bemerke mur, daß diese auch die Sozialdemokraten mit Ausnahme des Abg. Dreesbach. Es sollte jetzt die erste Berathung des von den Antisemiten ein­I. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Berichte der Vertheilen von Druckschriften für die Wahlzwecke von größter Be- gebrachten Gefeßzentwurfs, betreffend das Betäuben der land und forstwirthschaftlichen Sachverständigen im Auslande deutung ist. Bemerken will ich noch, daß es im letzten Wahlkampfe Schlachtthiere, folgen. den Reichstags- Abgeordneten in möglichst ausführlicher Form zu der Sozialdemokratie nicht möglich war, in Mecklenburg ein Lokal zu Auf Antrag des Abg. Vielhaben( Antis.), der das Material gehen zu lassen. II. Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, für die Er- Wahlversammlungen zu bekommen. Als Bebel in Rostock cine Ver- zu Begründung des Antrages nicht zur Stelle hat, wird der Antrag richtung einer tropenhygienischen Anstalt eine Forderung in den ſammlung abhalten wollte, und es gelungen war, einen Zirkus dazu von der Tagesordnung abgesetzt. zu miethen, verbot die Polizei die Versammlung aus baupolizeilichen Gründen! Auf dem Lande konnten die Versammlungen nur in Die Petition, betr. die Approbation weiblicher Aerzte wird, Abg. Müller- Sagan( frf. Vp.) wünscht, daß lettere Anstalt Scheunen abgehalten werden. Also liegen die Dinge in Mecklenburg nachdem der Referent Abg. Cal wer und Abg. Schrader( frf. Vg.) möglichst unabhängig vom Reichs- Gesundheitsamt sein sollte. Abg. Endemann( natl.) weist auf die Bedeutung der Be- 1o, daß die Sozialdemokratie die Gefeßlichkeit, die bestehende Ord- fie befürwortet hatten, dem Reichstanzler als Material überwiesen. Die Petitionen, betreffend den Verkehr im Kaiser kämpfung der Tropenkrankheiten für die Bewohnbarkeit der will. Ich habe jetzt die Ehre, der einzige sozialdemokratische Ab- Wilhelm- Kanal werden dem Reichskanzler als Material über­mimg vertheidigen muß, während die Regierung die Gesetze aufheben Kolonialdirektor v. Buchka hält die Anstalt für ein unabweis- geordnete aus Mecklenburg zu sein, aber ich glaube sagen zu können, wiesen, desgleichen bares Bedürfniß, hauptsächlich zur Untersuchung Malariakranker. Mecklenburg in den Reichstag kommen werden.( Bravo ! bei den ſicherungsgesetes. daß das nächste Mal mehrere sozialdemokratische Abgeordnete aus die Petitionen, betreffend Abänderung des Kranken- Ber Es würde sich vielleicht empfehlen, sie dem Kolonialamt einzu Sozialdemokraten.) Es folgen Petitionen, betreffend die Sonntagsruhe. Der An­gliedern. trag der Kommission lautet auf Ueberweisung als Material Abg. Bebel( S08.):

nächstjährigen Etat einstellen zu wollen.

Kolonien hin.

Die Resolutionen werden nahezu einstimmig angenommen. Damit ist der Etat des Auswärtigen Amts erledigt. Es folgt die dritte Berathung des Antrags Ridert, betreffend Sicherung des Wahlgeheimnisses bei den Wahlen für den Reichstag. Abg. Pachnicke( frs. Vg.)

betont, daß es sich hier nicht um irgend eine Abänderung der Ver­fassung, sondern nur um Bestimmungen handelt, die das bestehende Wahlrecht zu seiner richtigen Handhabung gelangen lassen sollen. Abg. Herzfeld( Soz.):

Abg. Bachem( 8) erklärt sich für den Gesezentwurf und meint, derselbe würde eine. Menge politischen Mißbehagens beseitigen.

Abg. Nettich( f.):

Es folgen Petitionen.

Es handelt sich im Wesentlichen um eine Petition der deutschen Barbiere, Friseure und Berrückenmacher, die eine Sie wünschen eine Die Ausführungen des Abg. Herzfeld haben verdammt wenig Renderung der Gewerbe- Ordnung wünscht. mit dem vorliegenden Geseze zu thun. Ich will einiges auf sie er strengere Durchführung der Sonntagsruhe: die Lehrlinge und Ge­widern: Nirgends geht die wah- handlung so ordnungsmäßig zu, wie hilfen sollen sofort mit Geschäftsschluß entlassen werden. Um das in Mecklenburg ( große Heiterkeit). Während der Wahl und nach der durchführen zu können, wünschen sie, daß alle Berufsangehörige Wahl wird die Abhaltung von Versammlungen im weitesten Maße hierzu gezwungen werden, weil sonst die Konkurrenz der anderen Es handelt sich hier um einen gestattet( Seiterkeit). Auch die Sache mit den Sonntagsgesetzen ist so ihnen dies unmöglich mache. Fall, wie seiner Zeit der der Feststellung eine schiefe Darstellung. Die Stonservativen werden da genau denselben gang ähnlichen Bestimmungen unterworfen wie die Sozialdemokraten. Im Uebrigen: der Sonntagsruhe für das kaufmännische Gewerbe. Damals wurde Gott sei Dant, daß es noch einige Tage giebt, in denen man von auch die Schädigung der einzelnen Geschäfte als Grund für die Wahlaufregungen verschont bleibt.( Heiterkeit.) Ich freue mich über allgemeine Durchführung der Sonntagsruhe ins Feld geführt. alle Maßnahmen gegen die staatsstürzenden Sozialdemokraten; aber Ich bin der Ansicht, daß wir alle Ursache haben, derartigen Wünschen verschuldet haben Sie es selbst durch ihr gewissenloses Vorgehen. stets nachzukommen und glaube daher, daß eine bloße Üleberweisung als Material nicht ausreicht. Ich beantrage daher, daß der Reichstag ( Bravo ! rechts. Lachen links.) weiter geht und die Petition zur Berücksichtigung dem Reichs­fanzler überweist.

Abg. Haußmann- Böblingen( südd. Vp.):

In Medlenburg bedeutete die Einführung des allgemeinen geheimen und direkten Wahlrechts seiner Zeit nicht etwa die Folge einer natürlichen politischen Entwickelung, sondern es bildete vielmehr cinen Fremdkörper im Staatsleben, da vorher eine Mitwirkung des Volkes bei den Wahlen überhaupt nicht bestanden hatte. Dem­emäß wurde denn auch die Ausübung dieses Rechts von den Herrschenden Gewalten in Mecklenburg nach Möglichkeit erschwert, wie auch das nothwendige Korrelat dieses Wahlrechts, das Vereins und Versammlungsrecht in Mecklenburg so gut wie nicht besteht, Die württembergische Regierung war einfichtig genug, die Noth­oder vielmehr ein Recht mit doppeltem Boden ist. Die Ausübung wendigkeit eines besseren Schuzes des Wahlgeheimnisses anzuerkennen. dieses Rechts ist nämlich von der Genehmigung des Ministeriums Man wird viel Unzufriedenheit entfernen, wenn man endlich sich abhängig und dieses ertheilt die Genehmigung natürlich auch im Reiche dazu entschließen wird. nur Vereinen, die eine den herrschenden Klassen genehme Politik treiben. Grundsäßlich wird der Sozialdemokratie in Mecklenburg das Vereins- und Versammlungsrecht nicht gewährt. Die Bevölkerung findet, daß man den mecklenburgischen Behörden und den Herren muß also das Wahlrecht ausüben, ohne daß es möglich ist, in Ver- v. Bronjart und v. Malgan zu großem Dant verpflichtet sein müsse, fammlungen diefelbe in dieser Beziehung aufzuklären. Die medlen weil sie so offen den Kampf gegen die Sozialdemokratie proklamirt burgische Regierung thut sogar alles, um diesen Zustand noch zu haben. Im llebrigen qui vivra verra. Ob Herr Herzfeld mit noch verschlimmern. So wurde die letzte Wahlkampagne von der Re- einigen iozialdemokratischen Abgeordneten in den Reichstag das gierung durch eine große Anzahl von Haussuchungen eingeleitet. Es nächste Mal einziehen wird, wird sich finden. Den großen bestehen nämlich in Mecklenburg sogenannte Arbeiter- Bildungsvereine, Kladderadath haben sie auch oft genug prophezeit: noch ist er nicht und die Haussuchungen sollten Material liefern, um zu beweisen, eingetroffen. daß diese Vereine Propaganda für Wahlzwecke trieben. Es wurde

Abg. Frhr. v. Malyan( f.)

Abg. Wetterlé( Elf.)

Einige Redner befürworten, es bei den Beschlüssen der Kommission Der Antrag Bebel wird verworfen, der der Kommission anges

zu belassen.

nommen.

Die Petitionen auf Berbot der erwerbsmäßigen Bea schäftigung von Kindern unter vierzehn Jahren wird auf Antrag der Petitionskommission dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.

Ueber eine Petition auf schleunige Beseitigung der Gold­währung und Einführung der Doppelwährung wird debattelos zur Tagesordnung gegangen. Die Petitionen betreffend die Versicherung gegen Arbeits. Tofigkeit werden der Regierung als Material überwiesen. Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Militärvorlage. Nächste Sigung: Dienstag 1 Uhr. Zweite Berathung der Schluß 53/4 Uhr.

Zur Neichstags- Ersatzwahl im zweiten Berliner Wahlkreise.

aber mur festgestellt, daß diefe Vereine in früheren Jahren sich an begründet die Nothwendigkeit der besseren Sicherung des Wahl Maifeiern betheiligt hatten und in ihren Bibliotheken Bücher bejaßen, geheimnisjes mit einem Hinweis auf einen Vorfall im Elsaß, wo ein die die Geschichte nicht auf die übliche Art zu Gunsten der herrschenden Kreisdirektor das Wahlgeheimniß verlegt hatte, dafür befördert Klaſſen fälschten. Das mecklenburgische Ober- Landesgericht hat wurde und bei einem Abschiedsmahle ruhig erklärte: er würde das­min entschieden, daß ein Verein schon ein politischer ist, wenn er das selbe nach wie vor thun.( hört! hört!) Biel verfolgt, bei seinen Mitgliedern eine bestimmte politische Ge- Abg. Pachnicke( frs. Vgg.): finnung zu fördern.( Hört! Hört! bei den Sozialdemokraten.) llebrigens werden in Mecklenburg neuerdings auch Gewerkschafts - geht es in Medlenburg bei der Wahlhandlung nicht zu. Aber par- auf den Stumm heruntergekommen. Weil unser Genosse Fischer in Darin muß ich dem Herrn Rettich recht geben: ganz preußisch Eugen Richter ist allmälig in seiner politischen Polemik bis versammlungen häufig aufgelöst, indem man ihnen nachsagt, sie ver- teiisch wird natürlich dort genug verfahren. Die Sonntagsverordnung der Wählerversammlung am letzten Freitag bereits in der Lage war, es in folgten politische Zwecke. Nun besteht aber der§ 17 des Reichswahl- Gesezes, welcher Erreichen wird man natürlich dadurch nichts: dürfen die Sozial- widerlegen, das erst am Sonnabend zur öffentlichen Verbreitung ist thatsächlich ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie. Der Wählerversammlung am legten Freitag bereits in der Lage war, die Lügen und Verdrehungen eines freisinnigen Flugblattes zu wenigstens im Wahlkampf auch der mecklenburgischen Bevölkerung demokraten ihre Flugblätter nicht am Sonntag vertheilen, so das freie Vereins- und Versammlungsrecht giebt. Es ist aber in gelangte, schreibt Eugen Richter in seiner Freisinnigen Zeitung" neuerer Zeit seitens des mecklenburgischen Oberlandesgerichts eine werden sie sie an den übrigen 6. Tagen der Woche vertheilen. voll Wuth! Thi Wie anders können die Sozialdemokraten in den Besitz dieses Flugblattes gekommen sein als durch Dieb

Abg. Herzfeld( Soz.):

"

Entscheidung erfolgt, welche auch in dieser Beziehung die weiteste Beschränkung des Vereins- und Versammlungsrechtes bedeuten kann. Ich afzeptire das Zugeständniß der beiden Herren von der Am 5. Juni 1898 wurde eine Versammlung, die am Sonntag Nach Nechten: daß das Sonntagsgesetz nicht aus religiösen Motiven er- ſtahl?" mittag 5 Uhr stattfinden sollte, aufgelöst, ihre Theilnehmer angeklagt; vom lassen ist, sondern aus politischen, aus Haß gegen die Sozialdemokratie, Vielleicht geht Herr Eugen Richter noch weiter und veranlaßt, Ober- Landesgericht wurden die Angeklagten am 4. Jan. 1899 auf Grund gegen das Reichs- Wahlrechts und das Reichs- Bersammlungsrecht. Die daß die Herausgeber des Flugblattes bei der Staatsanwaltschaft eines Gesetzes verurtheilt. über die Sonntagsheiligung vom Herren haben wieder einmal bestätigt, daß wir Sozialdemokraten eine Denunziation einreichen gegen die Sozialdemo 8. August 1855. Dort heißt es, an Sonn- und Festtagen dürfen diejenigen find, die Gesetz und Ordnung aufrecht erhalten( Lachen traten" wegen Diebstahls oder doch Hehlerei. geräuschvolle zusammenkünfte" jeder Art vor 6 Uhr rechts), und daß die Herren drüben die wahren Umstürzler sind. Was aber einem Stumm erlaubt ist, ist dem freisinnigen Zei Abends nicht beginnen. Während sich nun die Anwesenden in der( Ernenes Lachen rechts.) tungsredakteur Richter noch lange nicht erlaubt, wenn er nicht auf Versammlung ruhig verhalten hatten und nur zum Schluß ein Hoch Im Uebrigen, wenn die Herren so sehr für die Sonntagsruhe den letzten Rest politischen Anstandes, auf den er nun einmal noch auf die Sozialdemokratie ausgebracht worden war, so erflärte das eingenommen find, so empfehle ich ihnen, die Sonntagsarbeit auf Anspruch erhebt, verzichten will. Als Politiker und Redakteur weiß Ober- Landesgericht doch diese Versammlung für eine geräuschvolle den Landgütern abzuschaffen. Dann werden Sie ein Sonntagsgesetz Herr Richter aus eigener Erfahrung mur zu gut, wie leicht und ohne Zusammenkunft" im Sinne der Verordnung vom Jahre 1855. schaffen, dem auch wir zustimmen werden.( Beifall bei den Sozial- jeden Schritt zur Erwerbung Schriftstücke und Material im politischen Außerdem wurde gesagt und das ist die Haupt- demokraten.) Kampfe dem Gegner zugetragen werden. Wer da gleich den schänds lichen Vorwurf des Diebstahls erhebt oder auch nur zutraut, erregt allzuleicht den Verdacht, selber nicht sauber über'm Nieren ftüd zu ſein in der Wahl seiner Mittel zur Bekämpfung des poli tischen Gegners.

fache

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dieses Gesetz bom Jahre 1855 bezwecke ledig- Damit schließt die Generaldebatte. In der darauf folgenden lich die Aufrechterhaltung der äußeren Ruhe und Ordnung Spezialdebatte wird der Antrag Rickert angenommen. mit Rücksicht auf die religiöse Bedeutung der Sonn- und Festtage, habe gar keine politische Bedeutung und könne daher auch Es folgt die Berathung des Antrages Hehl zu Herrnsheim ( natt.) nicht durch den 17 des Wahlgefezes aufgehoben werden. Schließlich auf Einfeßung einer Reichskommission zur Beaufsichtigung der bemerkte noch das Ober- Landesgericht, die Verhandlungen des Reichs- mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen. tags über das Verhältniß des§ 17 zu dem Gesetz über die Sonntags­Der Antrag lautet: Der Reichstag wolle beschließen: heiligung könnten von ihm nicht verwerthet werden.( Hört! hört! Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, auf Grund des bei den Sozialdemokraten.) Nun erinnere ich Sie nur daran, wie Artikels 4 Ziffer 9 der Reichsverfassung eine Reichskommission ein fich der Reichstag in dieser Beziehung geäußert hat. Im Jahre zusehen, welche den Zustand der mehreren Staaten gemeinsamen 1890/91 wurde die Wahl des Abgeordneten v. Derzen beanstandet, Wasserstraßen und zwar mit Rücksicht auf die gesundheitlichen Ver­hältnisse der angrenzenden Städte und Orte und der Schiffer, weil eine Versammlung aus dem erwähnten Grunde aufgelöst sowie mit Rücksicht auf die Fischzucht zu beaufsichtigen hätte. worden war. Der Reichstag erklärte damals fast einstimmig, daß die Verordnung vom Jahre 1855 gegenüber dem§17 des Wahlgefeges Abg. Frhr. Sehl 31 Abg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim( natl.) teine Geltung habe und der Abg. v. Derzen legte daraufhin sein begründet den Antrag unter Hinweis auf die einschlägigen Ver Mandat nieder. Trotzdem erklärt jezt das Ober- Landesgericht, hältnisse auf Rhein und Main. Die Petroleumlähne des Herrn daß die Verhandlungen des Reichstages in dieser Frage für es keine Stockfeller verunreinigten die Wäffer in hohem Grade. Die Fische Bedeutung hätten.( Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Die feien, soweit sie nicht selbst zu Grunde gingen, wegen des Petroleum­Tragweite dieser Verordnung über die Sonntagsheiligung ist aber geschmaces ungenießbar, die Schiffer könnten das Wasser nicht eine außerordentlich große. Im§ 1 derselben werden nämlich ge- trinken, das Wasser werde zum Baden ungeeignet, ja bei Ueber­

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Niedrige Verleumdungen Eugen Richter's . Nicht zufrieden mit der Thatsache, daß der freisinnige Magistrat den Wahltermin auf Anfrage des Oberpräsidenten nach dem April- Umzugs­termine angefest wünschte, wodurch die Freifinnigen eine weitere Benachtheiligung der sozialdemokratischen Wählerschaft aus der Richter in der Freifinnigen Zeitung" die geschädigten Gegner auch fluttuirenden Arbeiterbevölkerung zu erreichen hoffen, sucht Eugen noch mittels alberner Berleumdungen zu verdächtigen. hauptet: sim

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im Jahre 1898 haben Sozialdemokraten sich als im( 2.) Wahlkreis wohnend und solchen Häusern zur Wählerliste angemeldet, in denen sie niemals auch nur eine einzige Nacht gewohnt hatten."

Diese aus den Fingern gesogene Albernheit ist so dumm und so verächtlich, daß sogar die offiziöse Reptilpresse, die vor 20 Jahren

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