in ihrer heutigen Sigung die Forderung der Regierung in Höhe von 1 300 000 Mark bewilligt. Davon sind als erste Rate 400 000 Mart eingestellt. Die heutigen Einrichtungen der Anstalt genügen betanntlich nicht mehr, es fehlt an größeren Auditorien, an Zeichenfälen und Sammlungsräumen.
Gerichts- Beitung.
staatsanwalt geltend gemachten Grunde freizusprechen sei; im Uebrigen angenommen hätten, weil N. bie Pferde auf Märkten, alfo außer trat der Senat jedoch dem Oberstaatsanwalt entgegen, indem er den halb feines Wohnortes, verkauft habe. Seine gegentheilige Auffurz vorher in der Sache Gutsch ausgesprochenen Grundfaz voll fassung sei rechtsirrthümlich. ständig aufrecht erhielt. Der Präsident wies noch darauf hin, daß, wenn der Staatsanwalt recht hätte, auch ein Pole bestraft werden müßte, der seinen in das Kirchenbuch polnisch eingetragenen Namen deutsch schriebe.
Vermischtes.
Es war
Neue Mißstände in der Gemeindeverwaltung von Weißen- ,, Wo zwei und drei zusammenstehn, da soll man auss fee. Wegen Beleidigung des Bureauvorstehers außer zu Neu- einandergehn". So fang der Dichter des deutschen Volkes in der In dem Schmuggler: und Hehlerprozeß in Neu- Ruppin , Weißensee war der Molkereibesiger Emil Mertens daselbst an- Beit von Krähwinkels Schredenstagen. Daß das Zusammenstehen" über dessen Beginn wir gestern berichteten, spielten sich Dinge ab, geklagt worden. Er hatte sich am Sonnabend vor dem Schöffen- ein halbes Jahrhundert nach dieser Zeit auf weltabgeschiedenem durch die eine Anzahl Beamte bedenklich kompromittirt erscheinen. gericht des Amtsgerichts II zu verantworten. M. Hatte eine Be- Dorfe noch für gefährlich gehalten wird, lehrt eine Meldung, die der Der Ober- Steuerkontrolleur Hörz befundete als Beuge: Schon schwerde an den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg gerichtet, Bromberger Unparteiische" in seiner Nr. 73 bringt:„ Nach einem 1890 habe die Fama die Lenzener Wische als ein einziges großes in welcher über Mißstände, die in der Gemeindeverwaltung herrschen Erlaß des Gemeindevorstandes in Karpizko dürfen auf der Dorfstraße Schlernest bezeichnet. Als Haupthehler wurde der verstorbene sollten, Klage geführt und u. A. behauptet wurde, der Bureau- von jetzt ab nicht mehr als drei Personen auf einem Fleck zu Schwiegervater des Angeklagten Geister, der Gastwirth und vorsteher H. stehe auf einer sehr niedrigen sittlichen Stufe. Der fammenstehen. Der Unmuth der Dorfbewohner über diese Vers Kaufmann Neubauer, genannt.--Präs: Wurde nicht von Angeklagte, dem als Vertheidiger der Rechtsanwalt Ullrich fügung ist natürlich groß." Geister behauptet, daß er das Geschäft seines Schwiegervaters zur Seite stand, erbot sich. den Beweis der Wahrheit mit ungeschwächten Kräften fortsege?- Zeuge: Ja. Mit anzutreten. Festgestellt wurde, daß H. dem Angeklagten Wenn zwei dasselbe thun. Uns wird aus Graudenz ge welcher Frechheit die Hehler theilweise arbeiteten, erhellt übrigens bei Erlangung einer Baukonzession, die ihm die ihm vorher ver schrieben: Kürzlich berichtete der Vorwärts" über eine Entscheidung daraus, daß einer in Wittenberge fich einen kleinen Dampfer an- fagt worden war, gegen Zahlung von 20 M. durch Abfassung des Kammergerichts, durch welche das freisprechende Urtheil gegen geschafft hatte, mit dem er die Waaren von den Schiffen holte. von Eingaben und auch sonst durch die That behilflich gewesen war. bier Rigdorfer Parteigenossan, die an einem Sonntag sozialdemo Bräs: Ist Ihnen bekannt, daß die Untersuchung der Behörden. stellte dies natürlich in Abrede und hatte bereits die Hand zum fratische Flugblätter verbeitet hatten, aufgehoben wurde. sehr erschwert wurde durch allerlei Verhältnisse? Schwur erhoben, als der Vertheidiger den Antrag stellte, H. zunächst ebenfalls ein Sonntag, als ich diesen Bericht las. Nachmittags ging 3euge: Ja, es lagen namentlich örtliche Schwierigkeiten vor. nicht zu vereidigen. Ein zweiter Zeuge, der Maurer Fadert, ich spazieren und wurde auf der Straße von zwei Damen an Prä: Ich meine auch dadurch, daß ungetreue Beder den Bau für den Angeklagten später ausgeführt hat, bekundete, gehalten, die mir nicht nur ein vom„ Christlichen Männer- und daß er( 3) zugegen gewesen sei und gesehen habe, als H. die 20 M. Jünglingsverein in Hannover " herausgegebenes Flugblatt Beuge: Ganz recht. Die mit der Untersuchung betrauten für seine Dienste in dieser Sache von dem Angeklagten erhalten aufnöthigten, sondern mich auch zum Beitritt in einen Beamten sollen vielfach mit den Hehlern unter einer habe. Weiter wurde aus vorhandenen und zur Stelle Muderverein animirten und mir ferner, als ich über solche Dede gestedt haben. geschafften Atten festgestellt, daß H. dem Angeklagten die Zumuthung lächelte, weissagten, daß ich dereinst über meine fündige Präs.: Das ist richtig. Es ist uns bekannt, daß Stadtbeamte Richterfüllung und Hintertreibung behördlicher Verfügungen Berstocktheit vor dem lieben Herrgott Rechenschaft ablegen müßte. und Gendarmen in Lenzen Schweigegelder von den zwei Jahre hindurch möglich gemacht, ja, letzterem sogar Ich blidte während dieser Predigt in der Runde umber, aber Schmugglern und Hehlern bezogen haben und daß die Frauen privatim die Nichtbefolgung dieser Anordnungen gerathen hat. nirgendwo war ein Gendarm, der wie in dem sozialdemokratischen der Gendarmen zu Neujahr Geschenke erhielten, während Der Zeuge H. konnte einen Grund für fein Verhalten in dieser Sache Faule, erklärte, daß er vom Landrath den Auftrag erhalten habe, die Gendarmen selbst Geldsummen erhielten, die in der Wische für nicht angeben. Ein dritter Fall fand feine schnelle Erledigung dadurch, sämmtliche Flugblattverbreiter, die er an Sonntagen treffe, zur fie alljährlich gesammelt wurden. In einem Falle hat der Ge- daß H. zugab, von dem Konditor Mader für schleunige Ertheilung Anzeige zu bringen. meindevorsteher eines Dorfes in der Wische dieses Geld zu einer Schauftonzeffion 10 M. erhalten zu haben, einen Theil Ein Hungerdrama in Dresden . Wie die„ Dresdener Neuesten fammen mit den Steuern eingezogen und sogar den Ein- des erhaltenen Geldes habe er( h) jedoch dem gang amtlich gebucht. Daß diese Summen für die Begünsti- Fonds des Kaiser Wilhelm- Dentmals überwiesen. Nachrichten" melden, brachte in der Nacht zum Mittwoch die 43jährige gung der Hehlerei gezahlt wurden, ist nicht gerade erwiesen. Dem Angeklagten wurde der Schutz des§ 193 zugebilligt; er wurde Chefrau des früheren Pferdebahn- Kondukteurs Röder in Abwesenheit fostenlos freigesprochen. Die Kosten hat das Gericht dem ihres Mannes ihre vier Kinder im Alter von 11, 5, 4 Jahren als Rebentläger zugelassenen H. auferlegt. bezw. 4 Wochen durch Gift ums Leben. Nach der That stürzte sich Hervorgehoben zu werden verdient, daß Haußer durch seine vor- die Mörderin in die Elbe . Der Beweggrund der That soll in seir gesezte Dienstbehörde zur Stellung des Strafantrages veranlaßt längerer Zeit bestehender Beschäftigungslosigkeit des Mannes zu worden war. Gegen das Urtheil soll H. Berufung eingelegt haben. suchen sein.
amte im Spiele waren?
Zeuge Bürgermeister Krunger hat den Angeklagten Schult wegen Diebstahls von einem Faß Petroleum angezeigt, indem er den Stadtsekretär Brehm die Meldung schreiben und diese durch den Gendarm Horn weiterbefördern ließ. Erst als die Staatsanwalt schaft der Anzeige keine Folge gab, untersuchte der Zeuge die Angelegenheit genauer und stellte dabei fest, daß Brehm und Horn mit den Hehlern unter einer Dede stedten und die Anzeige unterschlagen hatten. Brehm ist inzwischen wegen Fälschung einer Urkunde, Horn wegen Annahme von Geschenken seitens der Schler zu längerer Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Der Zeuge hat dann selbst auf der Lauer gelegen, um die Hehler abzufaffen, aber nichts festzustellen vermocht, da ihm seine Beamten fort während hindernisse in den Weg legten.
Als er, der Zeuge, vor 5 Jahren Amtsvorsteher des Lenzener Kreises wurde, habe er sofort die Schmuggelsache energisch verfolgt, aber auch dann noch nichts ermitteln können, da er feine intakten Beamten an der Hand hatte. Erst als diese versetzt worden waren, wurde es besser. Der Zeuge bestätigt, daß der Gemeindeborsteher Eggert von Haarz, derselbe, der später den Angeklagten Geister nach dessen Verhaftung durch den Untersuchungsrichter wider rechtlich frei ließ und dafür jetzt im Gefängniß figt, von den Steuerzahlern noch je eine Mart extra als Gratifitation für den Gendarmen einzuziehen pflegte.
Das ist ja eine recht reizende Jllustration der Integrität des ob feiner Unbestechlichkeit vielgerühmten Beamtenthums.
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Ueber einen Schiffsbrand wird aus New- Jersey berichtet: Aus Halle a. S. wird uns vom 14. März berichtet: Gin Der der„ Hamburg- Amerita- Linie" gehörige Dampfer Arcadia". sogenannter Aufruhrprozeß wurde heute Nachmittag welcher mit Ladung vom Dampfer Pretoria " hier eingelaufen ist. nach zweitägiger Verhandlung vor dem Schwurgericht zu Ende ge- gerieth in Flammen. Das Feuer konnte auf eine Abtheilung führt. Es waren 11 der Arbeiterklasse angehörige Personen an- Bes Schiffes beschränkt werden. geflagt, die in der Nacht vom 24. bis 25. September v. 3. an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei welcher Gewaltthätigkeiten gegen. Ans London wird gemeldet, daß der Nebel, der in den beiden Polizeibeamte und gegen eine Militärpatrouille begangen waren, legten Tagen wieder sehr start war, gestern zahlreiche Opfer ges theilgenommen haben sollten. Ein gewöhnlicher Wirthshausstreit im fordert hat. Restaurant zur Bauernschenke hatte die Veranlassung dazu gegeben. Die Polizei war eingeschritten, desgleichen war Militär requirirt worden, Schneesturm in Nordamerika . Aus New- York wird berichtet: wobei die Polizei" blankgezogen" und einige Personen verlegt hatte. Infolge anhaltenden heftigen Schneesturms im Staate Missouri fino Ein Vertheidiger erklärte, das Publikum sei durch das schroffe Vor- zahlreiche Büge eingeschneit. Ein Zug ist seit zwei Tagen in metergehen der Polizei erst zu Thätlichkeiten angereizt worden. Der hohem Schnee begraben und fest eingefroren. Es sind zahlreiche Staatsanwalt bemühte fich redlich, den schweren Aufruhr und die Arbeiter nach der Unglücksstätte gesandt worden. gefährdete öffentliche Ordnung nachzuweisen; die Geschworenen gingen aber darauf nicht ein und verneinten alle auf Aufruhr Bezug habenden Fragen. Fünf Angeklagte wurden schließlich wegen Widerstandes und Beleidigung mit Strafen von 1 Jahr 7 Monaten Gefängniß bis herab auf 60 M. Geldstrafe belegt und sechs Angeklagte wurden freigesprochen.
eine
Die Attentate auf der französischen Stadtbahn nehmen in Gestern wurden wieder die Signale in der bedenklicher Weise zu. Nähe des Bahnhofs Somain abgeschnitten und eine Katastrophe nur über die fast täglich wiederkehrenden verbrecherischen Anschläge ist durch ein Wunder vermieden. Die Panit unter der Bevölkerung sehr groß. Die Zahl der Fahrgäste hat bedeutend abgenommen.
Wegen Wechselfälschungen in ganz bedeutendem Umfange, Betruges und Konkursvergeheus stand gestern der Kaufmann Carl August Friedrich Kremling vor der 3. Straffammer hiesigen Gegen die Maifeier der Arbeiterschaft. Die Vorstands- Vor zwei Jahren wurde in Wien die damals 45jährige Landgerichts I. Der Angeklagte war Inhaber des Buttergeschäfts mitglieder des sozialdemokratischen Wahlvereins zu Goslar waren Anna Dregelsberger wegen Falschmeldung verurtheilt. Sie hatte Koch u. Wolff, welches er 1891 übernommen hatte. Obgleich er angeklagt worden, weil sie die Maifeier im vorigen Jahre in dreißig Jahre Männerkleidung getragen und sich polizeilich einen jährlichen Umfag von 250 000-300 000 m. erzielte, gerieth er der Stadtforst veranstaltet hatten, ohne die polizeiliche Genehmi- als Anton Horner , Haustnecht", gemeldet. Als es durch die Verboch in finanzielle Déroute und griff, um sich über Wasser zu halten, gung nachzusuchen. Es wurde ihnen Ucbertretung der§§ 9 und 17 handlungsberichte bekannt geworden war, daß Anna Dregelsberger zu dem Mittel der Wechselfälschung, das er in zahlreichen Fällen des Vereinsgesetzes vorgeworfen, und zwar sahen Polizei nur deshalb Männerkleidung getragen habe, weil sie nur als Mann in Anwendung brachte. Nach seinem eigenen Eingeständniß hat er und Staatsanwaltschaft die Maifeier als öffent die Stellung eines Haustnechtes habe erhalten können", wandte sich feit dem Jahre 1897 monatlich für etwa 3-4000 M. Wechsel ge- liche Versammlung unter freiem Himmel an, die Aufmerksamkeit dieser resoluten Frau zu. Von allen Seiten fälscht, indem er theils unbefugte Namen von Kunden als für die der§ 9 die polizeiliche Erlaubniß vorschreibt. wurde ihr Arbeit und Beschäftigung angetragen, damit sie nicht mehr Atzeptanten auf Wechsel fette, theils echte Wechsel durch Erhöhung Das Bergehen der Angeklagten wurde darin gefunden, daß gezwungen sei, ihr Geschlecht zu verleugnen. Sie entschloß sich endlich. der Wechselsumme fälschte. Durch die ersten strafbaren Handlungen sie zur Theilnahme an der Versammlung" aufgefordert hatten. Die als Gesellschafterin zu einer alten Dame zu gehen. Am Ende des bes Angeklagten ist niemand zu Schaden gekommen, da er die Angeklagten dagegen machten geltend, daß es sich i berhaupt vorigen Jahres starb Anna Dregelsberger in London , nachdem sie kura Wechsel am Verfalltage pünktlich einlöste. Das war ihm schließlich nicht um eine öffentliche Versammlung im Sinne des vorher von ihrer Dienstgeberin 50 000 fl. geerbt hatte. Von diesen nicht mehr möglich und so sind eine ganze Reihe gefälschter Wechsel§ 9 des Vereinsgefeßes handele. Sie wurden jedoch in den beiden Gelde vermachte sie 30 000 fl. einem Mädchen in Wien , von welchem in Höhe von 15 580 M. übrig geblieben, die nicht eingelöst werden ersten Instanzen zu Geldstrafen verurtheilt. Das Landgericht führte sie als Mann verehrt worden war", und zwar( wie es in dem fonnten. Die Personen, bei denen er diese Wechsel diskontirt hatte, aus, daß der Zweck einer öffentlichen Versammlung unter freiem Testament hieß) ,, als Genugthuung dafür, daß sie das arme find um die hohen Beträge geschädigt worden. Nach der Bekundung Himmel die Anwendung der§§ 9 und 17 des Vereinsgesetzes in Mädchen in ihrem Ferthum belassen und genarrt hatte". Die Erbbes gerichtlichen Bücherrevisors Reuter hat der Angeklagte von feiner Weise berühre. Die Maifeier in der Stadtforst sei aber lasserin wurde von den prozeßführenden Verwandten als geistig 8. Juli b. J. feine Zahlungen eingestellt und am 29. Juli eine solche solche Versammlung gewesen, insbesondere sei das nicht normal bezeichnet. Das zuständige Gericht in Wien entschied, den Konkurs angemeldet. Am 15. Juli verschwand er aus Berlin Merkmal der Deffentlichkeit darin zu finden, daß bei der allgemeinen daß das Testament als giltig anerkannt werde. Es hätte sich keine und ging mit seiner Geliebten auf Reisen: zunächst nach Hamburg , Bugänglichkeit der Stadtforst jedermann habe wahrnehmen können, Veranlassung gegeben, die zurechnungsfähigkeit der Erblasferin zur dann nach Hannover , Frankfurt a. M., Basel , Interlaken und nach was sich auf dem Fesiplaze abspielte. Die Angeklagten legten Zeit der Testamentslegung zu bezweifeln, die VerlassenschaftsZürich. Das Pärchen reiste unter falschem Namen und beabsichtigte, Revision ein und rügten, daß der Vorderrichter den Begriff der behörde hatte vielmehr die angefochtene Verfügung als ganz nach Asien zu gehen. Der Plan wurde aber durchkreuzt, da in Zürich Deffentlichkeit verkannt habe. Auch wäre mit Unrecht der Zweck der plausibel" befunden. der Geliebten etwas Menschliches passirte: sie tam nieder und Feier für unerheblich erklärt worden. Die Feier habe in wandte sich nun Der Ein englisches Torpedoboot ist, wie aus Gibraltar an die hiesige Polizei um Ausstellung eines diesem Falle einen rein familiären Charakter gehabt. Heimathsattestes, dessen sie in der Schweiz bedurfte. Da Straffenat des Kammergerichts hob die Vorentscheidung berichtet wird, bei den nächtlichen Schießversuchen auf Grund gedurch gelang der Behörde, Kenntniß dem auf und das Landgericht zurück. rathen; man hofft jedoch, dasselbe wieder flott zu machen. Aufenthaltsorte des Angeklagten zu erlangen, er wurde Der Präsident führte aus, daß es allerdings auf den Zweck ausgeliefert und hier in haft genommen. Bei seiner Flucht einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel bei der Anhat er 5700 Mart mitgenommen, die seinen Gläubigern wendung der§§ 9 und 17 nicht ankomme; indessen müsse hier nach gehörten. Der Staatsanwalt beantragte mit Rüdficht auf den geprüft werden, ob die Angeklagten eine unbestimmte MenschenUmfang der Wechselfälschungen und die Thatsache, daß der An- menge zu der Feier eingeladen hätten. Von dieser Feststellung sei getlagte offenbar ein liderliches Leben geführt und dritten erhebes abhängig, ob die Versammlung als eine öffentliche anlichen Schaden zugefügt hat, zwei Jahre sieben Monate gesehen werden könne. Buchthaus und drei Jahre Ehrverlust. Auch der Gerichtshof war
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verwies die Sache
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Ein Statistiker hat sich der Frage zugewandt, wie alt die Ballettänzerinnen werden, und er ist zu dem Ergebniß gefommen, daß wenigstens bei den berühmten Tänzerinnen ein un hohes after bie Regel it. Carlotta Grisi ist jetzt gewöhnlich hohes Alter die Regel ist.
77 Jahre alt. Amalia Ferraris unterrichtet noch jetzt, im Alter von 78 Jahren, in ihrem Fach in Paris . Fanny Elsler war 74 Jahre alt, als sie starb, und die Taglioni hat ihr 80. Lebensjahr überder Ansicht, daß der Angeklagte auf mildernde Umstände keinen An- Staatsanwaltschaft in Zilfit hatte die Polizeiverwaltung ersucht, Oper, ist über 50 Jahre, und sie hat erst jetzt davon zu sprechen anDie Polizei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Die schritten. Rosita Mauri , die populäre Primadonna an der Pariser spruch habe und erkannte nach dem Antrage des Staatsanwalts. den Agenten Walter in einer Sache zu vernehmen, wegen der gegen gefangen, daß sie sich zurückziehen wolle. Die polonifirten Namen und das Kammergericht. Der ihn Strafantrag gestellt worden war. Als die Polizeiverwaltung Tischlermeister Gutsch in Inowrazlaw hatte sich geschmackloserweise dann den W. aufforderte, vor ihr zu erscheinen, antwortete er, einem Bauerngrundstück zu Hage now in Mecklenburg gemacht. Bei Ein bedentender Alterthumsfund wurde dieser Tage auf wiederholt Guca geschrieben, auch war seine Tochter nach dieser daß er nur schriftlich Auskunft geben würde. Eine spätere Schreibweise in das Kirchenbuch der katholischen Kirche eingetragen Strafandrohung Aushebung der Fundamente stießen die Maurer auf ein einen halben beachtete W. nicht, so daß er schließ schließ- Meter hohes Gefäß aus Bronze mit Griff und Deckel. Der worden. Der Regierungspräsident in Bromberg verfügte nun im lich vorgeführt Seine nunmehr beim Regierungs- Alterthumsforscher Dr. Belz aus Schwerin war zur Untersuchung Jahre 1896, daß der Name im Kirchenbuch in Gutsch um Präsidenten und dann beim Ober- Präsidenten erhobenen gewandelt werde und berbot es G., sich in Zukunft Beschwerden wurden zurückgewiesen. Das Ober- Verwaltungs- anwesend und entnahm den Inhalt, der in folgenden Sachen bestand: anders zu schreiben. Dieser erfärte darauf es doch zu gericht hat nunmehr ebenfalls zu seinen Ungunsten erkannt, und Neben den üblichen Knochentheilen fanden sich viele Spangen aus thun, und unterschrieb auch sogleich das polizeiliche Protokoll mit zwar wegen unzulässigkeit des Verwaltungs- Streit Silber und Bronze, eine eiserne Scheere, Nadeln aus Knochen, GürtelGucz. Er wurde nunmehr wegen Vergehens gegen die Kabinets verfahrens. Es handle fich hier nicht um eine polizeiliche Ver- schmuckstücke aus Gold, Silber und Bronze, ein Schleifstein mit ordre vom 15. April 1822 angeflagt. Die Stabinetsordre schreibt fügung im Sinne des Gefeges über die allgemeine Landes Bronzegriff, die filbernen Bügeltheile einer Tasche, eine Menge noch vor, daß Familiennamen nur mit landesherrlicher Genehmigung verwaltung, sondern um eine Verfügung, die die Polizei als Silfs fowie eine Haselnuß vor. Das Gefäß ist mit Ringen und anderen nicht genau zu bestimmender Gegenstände aus verschiedenen Metallen, ( jetzt mit Genehmigung des Regierungspräsidenten) geändert werden organ der Staatsanwaltschaft erlassen habe, und dagegen sei nur tönnen. G. wurde in erster und zweiter Instanz zu einer Geldstrafe die Beschwerde im Justiz- Aufsichtswege gegeben, d. h. die Beschwerde Linien verziert. Nach Bestimmung des Dr. Beltz stammt das Grab von 150 m. verurtheilt, auf seine Revision hat ihn jedoch bei der Staatsanwaltschaft, Ober- Staatsanwaltschaft und beim etwa aus dem Jahre 50 n. Chr. Es ist ein wendisches Fürstengrab. In der sehr reichhaltigen Sammlung des großherzoglichen Museums jezt das Kammergericht mit der Begründung freigesprochen, Justizminister. daß hier eine in Schwerin , wohin der Fund gebracht wird, ist ein solches Grab über= Familiennamens haupt nicht vorliege, weil Gutsch und Gucz in der Pferdehandel und Wandergewerbeschein. Wegen Vergehens noch nicht enthalten. Bei günstiger Witterung werden die AusAussprache völlig gleichlauteten. In einem gegen das Gefeß über die Besteuerung des Gewerbes im Umher- grabungen unter der Leitung des Dr. Belz fortgesetzt; auch will zweiten Falle handelte es sich um die Schreibweise Szuda statt ziehen war der Pferdehändler N. angeklagt worden, weil er nicht Letzterer dann ein Feld von ungefähr fünfzig Gräbern bei Bellevue Schuda. Der Mann war gleichfalls in den ersten Instanzen vers gegen Entrichtung der für das Gewerbe im Umherziehen vor- in der Nähe von Hagenow aufdeden, wo seit einiger Zeit schon urtheilt worden. In der Verhandlung vor dem Kammergericht gab geschriebnen Steuer einen Wandergewerbeschein gelöst hatte. N. mehrere ebenfalls seltene Formen aufweisende Urnen aus Thon beim der Oberstaatsanwalt seinem Unwillen über die obige Entscheidung bestritt, daß er das Wandergewerbe ausgeübt habe. Er Sandfahren aufgefunden find. des Kammergerichts ziemlich deutlich Ausdruck. Er meinte, es könne habe allerdings Pferde aufgekauft, jedoch sei er In Arad ( Ungarn ) ist gestern ble Mittelman'sche Spritfabrik nicht darauf ankommen, daß der Name in beiden Schreibweisen nicht mit ihnen von Ort zu Ort gezogen, um fie niedergebrannt. Es herrschte große Befürchtung, daß ein 8000 Hektogleichlautend fei. Der bom Rammergericht aufgestellte bei jeder beliebigen Gelegenheit wieder zu verlaufen. liter enthaltender Kessel explodire.
Aenderung des
überall
Grundsatz wäre geeignet, eine große Konfufion herbei- Er habe habe sie vielmehr in seinen Stallungen untergebracht abe fie bielmehr in feinen
zuführen. Indessen sei Schuda freizusprechen, weil er und sie nur von Zeit zu Beit auf ganz bestimmten Märkten Die Peft in Bombay. Die Sterblichkeit in der abgelaufenen feinen Namen nicht dauernd in Szuba umgewandelt, sondern feilgehalten. Der Angeklagte wurde indessen in allen drei Instanzen Woche betrug 2812, d. i. eine Abnahme von 119 gegen die vorherlettere Schreibweise nur ausnahmsweise gebraucht habe. Das berurtheilt. Das Kammergericht führte aus, daß die Vorder- gegangene Woche. Der Fortzug der Bevölkerung läßt nach. Man Rammergericht erkannte an, daß Schuda schon aus dem vom Ober- richter mit Recht einen Geiverbebetrieb im Umherziehen deshalb hofft zuversichtlich auf eine baldige Abnahme der Epidemie,