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Deutscher   Bauarbeiterschutz- Kongreß.

8 weiter Verhandlungstag. Vormittags- Sizung.

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Eröffnung 9 Uhr. Den Vorsitz führt Silberschmidt. Die Berathung des zweiten Bittes der Tagesordnung: Die Unfallgefahr und Mißstände in fanitärer Be­ziehung im Baugewerbe" wird fortgesetzt.

Der Referent Paeplow hat an seiner Resolution einige Menderungen getroffen. Die wichtigsten davon sind die Forderung des Erlaffes von Normalstatuten auch für Reparaturarbeiten, die Forderung, daß auf allen Bauten Verbandskasten zur ersten Hilfe­Leistung bei Unfällen vorhanden sein müssen, und endlich die Forderung, daß die Berichte über die Thätigkeit der Kontrolleure und über den Befund der Zustände auf den Bauten in regelmäßigen Zwischenräumen zu veröffentlichen find. sidalt shiol 19

Außerdem find zu diesem Punkte außer dem bereits mitgetheilten Autrage noch folgende Anträge gestellt:

1. Ein Antrag Diehl und Genossen:

In der Unfallverhütungs- Vorschrift ist einzuschalten:

An allen Dächern, welche neu gedeckt werden sollen, das Baus gerüst nicht eher entfernt werden darf, bis die Arbeiten am Dache fertig gestellt sind. Dadurch soll vermieden werden:

a) das Abstürzen der auf dem Dache beschäftigten Arbeiter; b) das Herabfallen der Baumaterialien auf die unten beschäf tigten Bauarbeiter, sowie die Passanten.

An den Dächern, welche das Eindecken nur vom Bodgerüst oder von Leitern gestatten, ist Schneefang nicht unter 40 Benti meter Höhe an der unteren Dachkante anzubringen.

An allen Dächern ist die erforderliche Anbringung von Re­paraturhaken nöthig, welche bestimmt sind, bei vorkommenden Ausbefferungen die Leitern oder Gurtleinen mit Sicherheit aufzu nehmen.

2. Eine Resolution der Bauhandwerker Sannovers. Den in Berlin   tagenden Bauarbeiterschuß Kongreß zu beauf tragen, beim Reichstage bahin zu wirken, daß die Reichs- Gewerbe­Ordnung in folgendem Sinne eine Ergänzung erhält:

10. Die Bauschlosser Leipzigs   beantragen: Die Gefeß-| dentbar weitgehendste Selbsthilfe anwenden. um gebung möge dahin wirken, daß bei Transport von Werkstüden unseren Forderungen zur Durchführung zu verhelfen. Was bisher genügend Aufzüge, desgleichen bei Aufstellung von Konstruktions- in Sachsen   erreicht worden ist, ist nur dem Vorgehen und der starten arbeiten genügend Rüstzeug vorhanden ist. Beides ist vom Bau- Organisation der Töpfer zu danken. unternehmer zu stellen und von den Baurevisoren auf die Trag­traft zu prüfen.

11. Grempe Wilsdorf beantragt: In den Unfallverhütungs­Vorschriften ist einzuschalten: Soweit im Baugewerbe Dampf­tessel und maschinelle Vorrichtungen benutzt werden, sollen die felben nur von fachmännisch ausgebildeten Maschinisten und Heizern dauernd selbständig bedient werden dürfen.

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12. Fliege Berlin   beantragt, fo energisch wie nur irgend möglich dafür einzutreten, daß auf Bauten, wo Frauen beschäftigt werden, für diese auch besondere Aborte angelegt werden.

13. no 11 Berlin   beantragt, bem Antrage der Steinsetzer hinzuzufügen: Auf allen Bauten, auf denen mehr als 15 Arbeiter beschäftigt find, muß in der Baubude auch ein mit dem nöthigen Material verfehener Verbandskasten vorhanden sein, damit den Arbeitern bei vorkommenden Unfällen, besonders Quetschungen, die erste Hilfe angedeihen kann."

Feilenschmidt Stuttgart   spricht über die württembergischen Verhältnisse. Er berichtet über Nichtbeachtung der Unfallverhütungs­Vorschriften, mangelhafte Rüstungen, und das Fehlen von Schutz­vorrichtungen. Die meisten Unfälle, die bei der Stuttgarter Berufs genossenschaft angemeldet find, betreffen das Baugewerbe. 1895 waren es 300 von 676, 1896: 295 von 854, 1897: 295 von 900 und 1898 waren es von 1068: 808. Das Vorschußunwesen herrsche in Württemberg   ebenso wie in Bayern  .

Kraus Mannheim: Bei einer Baukontrolle, welche wir vor nahmen, fanden wir in ganz Mannheim   mur awei Baubuden, welche den Anforderungen der Arbeiter entsprachen. In den meisten Fällen find die Baubuden mehr zum Schuße des Materials, als für die Benutzung der Arbeiter bestimmt.

Jansen- Ludwigshafen bestätigt das Bestehen von Mißständen in seinem Bezirt, ähnlich, wie fie schon von anderen Rednern aus anderen Landestheilen besprochen worden sind. In der Rheinpfalz 14. Die Baullempner Deutschlands   beantragen: Der am sind in einem Jahre sechs Bauten eingestürzt infolge Verivendung 20. und 21. März in Berlin   tagende Bauarbeiterschutz Kongreß schlechten Materials. Die Löhne werden meistens in Schankwirth­erachtet es als seine unabweisbare Pflicht, von den zuständigen schaften ausbezahlt, obgleich die Gewerbe- Ordnung das verbietet. Behörden zu verlangen, daß Hill Eisenach bespricht die Verhältnisse in den kleinen Städten

1. Feststehende Gerüste, welche der Bauunternehmer zu stellen Thüringens, insbesondere die Mißstände auf den von Zimmerern hat, und die einen hinreichend genügenden Schutz gegen Ab- hergestellten Holzbauten. Redner schildert weiter die Art und Weise, stürzen und andere Unfälle gewähren, bei Neu- und Umbedbauten wie gegen organisirte Arbeiter vorgegangen wird, die die Polizei so lange zu stehen haben, als überhaupt an und auf dem Dache von Mißständen im Baugewerbe in Kenntniß setzen. Die Polizei Arbeiten verrichtet werden. Das fogenannte fliegende Gerüst ist gebe den Namen des Betreffenden natürlich dem Unternehmer bekannt, als in diesem Sinne nicht zu betrachten. 2. Daß zum Löthen auf und die Folge sei, daß der Arbeiter entlassen wird.( Sört! hört!) den Bauten mur Stolben mit durchgenieteten Heften verwandt Vogt Magdeburg  : Derselbe Unternehmer, welcher den in werden. 8. Daß eine scharfe Kontrolle darüber ausgeübt wird, Salensee eingestürzten Bau aufgeführt hat, hat auch in Magdeburg  daß auf allen Bauten vollständiges Verbandszeug und sonstige einen Bau in Arbeit gehabt, der, als er bis zur dritten Etage ge hygienische Einrichtungen vorhanden sind, um Berunglüdten so diehen war, einstürzte. fortige thatkräftige Hilfe angedeihen zu lassen.

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Bucheld Dortmund, Maler: In Westfalen   spielt der Baut eiserner Brüden eine große Rolle. Die bei diesen Arbeiten beschäftigten Schlosser und Anstreicher müssen sich mit ganz ungenügenden Rüstungen behelfen, fie arbeiten über den Wasserläufen, ohne daß eine Schußvorrichtung gegen den Absturz ins Wasser vorhanden wäre. i

Die Dachrinnen müssen so fonstruirt sein, daß bei Reinigung derse.ben diese auch betreten werden fönnen. Dazu ist erforderlich: Passier Braunschweig   berichtet über unzulängliche Kontrolle In der Diskussion, welche munmehr fortgesetzt wird, werden der Bauten. Seit 1895 suchen die Braunschweiger   Bauarbeiter die a) Rinnreifen nicht unter 6 mm Stärke und 4 cm Breite. Die folgende Punkte besonders berücksichtigt: Die Beschaffenheit der Behörden zum Erlaß von Kontrollvorschriften zu bewegen, aber fie felben müssen auf den Dachsparren oder auf Dachschalung nicht unter Gerüste; sind die Baltenanlagen abgedeckt? Sind die Unfall- fanden kein Entgegenkommen, In der Landesbau Verordnung 3 cm Stärte angebracht werden; verhütungs- Vorschriften ausgehängt? Werden dieselben beachtet? find nicht wie es im Leitartikel der Sonntags- Nummer des b) auch dürfen die Rinneisen nicht über 0,70 m Entfernung zu werden seitens der Beauftragten und Vertrauensleute der Berufs- Bortvärts" steht Vorschriften hinsichtlich des Bauarbeiterschutzes. liegen kommen und müssen dieselben entweder mit 6 cm langen genossenschaften Baukontrollen vorgenommen n? Wir seitens der enthalten. Schrauben oder mit 10 cm langen Schmiedenägeln befestigt werden. Bolizei bei vorkommenden schweren Mißständen eingegriffen? Bei Umbauten oder Umbedereien alter Gebäude ist jedesmal ein Wie ist es mit den Baubuden und Aborten bestellt? entsprechendes Fanggerüft anzubringen, um das Herabfallen von Schutt Ist am Orte das Vorschußgeben üblich und werden dadurch die oder Material auf die Baffanten zu verhindern und möglichst wenig Arbeiter indirekt gezwungen, in bestimmten Lokalen zu verkehren? mit der Polizei in Konflikt zu kommen. Fräßdorf Dresden   hebt die besonderen Wünsche der Ofen wie faum in einem andern Beruf. Bei faltem Wetter müssen sie feger hervor. Deren Arbeitsverhältnisse seien so gesundheitsschädlich, bei unverglasten Fenstern auf dem Bau arbeiten, was insofern ganz besonders nachtheilig sei, als die Ofensetzer mit taltem Waffer und Lehm, der mit den bloßen Händen verarbeitet wird, zu thun haben. Die Bau- Bolizeibehörden find verpflichtet, die Baugenehmigung Genügende Rüstungen seien fast nie vorhanden. Es müsse gefordert auch davon abhängig zu machen, daß der betreffende Bau- Unter- werden, daß der Ausbau erst beginnt, wenn die Arbeiten so weit nehmer oder Bauherr bei der Orts- Polizeibehörde oder sonst näher gefördert sind, daß die Ofenseger nicht nöthig haben, unter den zu bestimmendem Organe einen Garantiefonds zur Sicherstellung Rüstungen der Maurer hindurchzukriechen. Es sei erfreulich, Des Lohnes für die am Bau beschäftigten Gesellen, Lehrlinge und daß die Bauarbeiter sich endlich Arbeiter hinterlegt. aufgerafft haben, um 40 Fällen. energisch für ihre Forderungen einzutreten. Mit der Selbsthilfe sei nichts zu machen, die Angelegenheit müsse von der Gesetzgebung und zwar der des Reiches behandelt werden. Sie dürfe nicht der Regelung durch die Regierungen der Einzelstaaten überlassen bleiben. Auf die Gesezgebung der Einzelstaaten tönne man sich nicht ver­lassen, denn in Preußen, bem größten Bundesstaat, habe die Arbeiter partei überhaupt keine Vertreter im Landtage und aus dem sächsischen Landtage werden fie infolge des verschlechterten Wahlgefezes bald verschwinden. Solidarisches Zusammenhalten aller Bauarbeiter sei in erster Linie nothwendig, um der Regierung und den besitzenden Klassen den Bauarbeiterschutz abzuringen.( Beifall.)

Zur Ausführung dieser Bestimmung werden folgende Borschläge gemacht: 1. Die Höhe des vom Bauunternehmer oder Bauherrn zu leiftenden Garantiefonds richtet sich nach der Beranschlagung des auszuführenden Bauobjekts. Bauobjekte unter 300 M. find aus zuschließen.

2. Es bleibt dem Bauunternehmer oder Baugeschäfts- Inhaber unbenommen, für die ganze Dauer und nach Umfang feines Ge­fchäftsbetriebes einen Garantiefonds zu leisten, doch darf derfelbe nicht unter 1500 M. betragen. In solchen Fällen findet der Bor­schlag ad 1 teine Anwendung.

3. Der hinterlegte Garantiefonds ist nur dann an den be­treffenden Bauunternehmer oder Baugeschäfts- Inhaber rüdzahlbar, wenn derfelbe nachweisen kann, daß er seinen Geschäftsbetrieb auf gegeben hat und dies durch die zuständigen behördlichen Organe bestätigt wird."

3. Ein Antrag Jürgen Weißenfee:

Der Kongreß der Bauarbeiter zu Berlin   am 20. und 21. d. M. möge nachstehende Anträge diskutiren und die Anträge, welche durch eine Abstimmung angenommen werden, in einer Petition dem Reichstag vorlegen.

A. 1. Um die immer größer werdende Zahl der Unglüdsfälle und Misstände im Baugewerbe zu beseitigen, möge der Kongreß bahin wirken, daß durch reichsgefeßliche Bestimmungen jebe ört­liche Behörde verpflichtet ist, Bau- Inspektoren einzuführen, die im Baugewerbe praktisch unterrichtet sind.

Schmidt- Rigdorf: Die Steinarbeiter leiden unter dem Mangel guter Baubuden, die nicht nur auf Privat-, sondern auch auf öffent lichen Bauten fehlen. Genügende Transportmittel für das schwere Steinmaterial fehlen sehr häufig. Bei Architekturarbeiten haben die Steinarbeiter, ebenso wie die Bildhauer, selten die nöthigen Rüstungen und Schutzabdeckungen. Im Uebrigen leiden die Steinarbeiter unter denselben Mißständen wie alle sonstigen Bau arbeiter.

Rheinland   62 Bauten kontrollirt habe. Von diesen hätten gegen Müller Essen theilt mit, daß die Kontrollkommission für das § 2 bes Unfallgefeges 40, gegen§ 4 26, gegen§ 5 42, gegen§ 6 18, gegen§ 7 28, gegen§ 8 45, gegen§ 9 50, gegen die§§ 13, 16 und 20 je einer, gegen§ 24, welcher das Vorhandensein von Verbandstäſten fordert, aber 61 verstoßen. Aborte fehlten in 18 Fällen, schlechte Aborte waren 12 vorhanden. Baubuden fehlten 10mal, mangelhaft waren fie 17mal, auf fenfterlosen Bauten wurde geputzt in

Rebner die in der Provinz Hannover   herrschenden Mißstände. Tiefte Hannover   schildert in ähnlicher Weise wie andere Landgebiet handelt, giebt es weder Baubuden noch Aborte. Die Felsch Lübeck: In ganz Mecklenburg  , soweit es sich um das über Land beschäftigten Arbeiter müssen sich entweder ein Fahrrad anschaffen, um den Weg zwischen ihrem Wohnort und der Arbeits­stelle zurückzulegen, oder sie sind genöthigt, an der Arbeitsstelle selber unter den elendesten Verhältnissen zu übernachten.

Land beschäftigt sind, eine hinreichende Fürsorge bei Unglüdsfällen Berger Stettin tritt dafür ein, daß für Arbeiten, die über Plaz greife. Dem Redner ist ein Fall bekannt, wo sich ein solcher Arbeiter, der verunglückte, verblutet hat, weil auf der Arbeitsstelle weder Verbandzeug noch fachkundige Hilfe zu haben war. Hierauf tritt um 1/2 Uhr die Mittagspause ein. Berichtigung. Im gestrigen Bericht muß es in den Aus­führungen Winkler's in geile 9 heißen:

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Während des Streits 1896 wurden diese Kapitäle in Fechenbach   am Main   für 450 m. das Stück angefertigt, um die Forderungen der hiesigen Bildhauer um Verkürzung der Arbeits­geit illusorisch zu machen.

Partei- Nachrichten.

Odenthal  - Köln  , Studateur, schildert die Uebelstände, welche aus ungenügenden Rüstungen für die Arbeiter entstehen und fordert gesetzliche Vorschriften für den Rüstungsbau, die die Sicherheit des Arbeiters garantiren. Wenn der Studateur auf den Bau tommt, dann haben ihn die Maurer in der Regel schon ver laffen und dem Stuckateur fehlt es an Leitern und Rüstzeug. Das Audenken der Märzgefallenen wurde von der sozial­Es wird in erster Linie dahin zu wirken sein, daß das Unfallgefes demokratischen Arbeiterschaft Deutschlands   auch in diesem Jahre eine den Ansprüchen der Arbeiter gerecht werdende Fassung bekommt. allenthalben durch geeignete Veranstaltungen gefeiert. Alle Partei­2. Damit dem Bauarbeiter durch den Bauschwindel nicht der was für die Arbeiter geschehen soll, fann nur durch die Arbeiter blätter berichten über zahlreiche Märzversammlungen und März verdiente Lohn verloren geht, derselbe als erste Sypothet auf den selbst ins Wert gejezt werden.( Beifall). feiern, die fast burchgängig die lebhafteste Theilnahme seitens der Grund und Boden der Baugesellschaft eingetragen werden kann. Mertel Nürnberg, Maurer  : In Bayern   ist die Zahl der Klassenbewußten Arbeiter fanden und sich überall zu begeisterten B. Abänderungs- Anträge zur Novelle des Unfall- Gesetzes. Unfälle eine besonders große. Obgleich die bayrischen Bauarbeiter Stundgebungen für die Vollendung des Werkes, bas 1848 begonnen, $ 1, Abf. 1. Daß jeder Strafgefangene, der im Gefängniß schon oft Schritte gethan haben, um die Mißstände, welche die für die endgiltige Befreiung des arbeitenden Boltes aus ben arbeitet und Unfall erleidet, nach der Entlaffung auch die an- Ursachen der Unfälle, find, abzuschaffen, so haben sie doch bei seffeln der politischen, wie auch der wirthschaftlichen Knechtschaft, ge­gemeffene Unfallrente erhält. ben Behörden fein Entgegenkommen gefunden. Beson stalteten. § 1, Abi. 9. Daß der Unfall in Kraft tritt, von der Wohnung ders im nördlichen Bayern   werden beim Süftungsbau nach der Arbeitsstätte und von der Arbeitsstätte nach der Wohnung. fo schwache Stangen verwendet, daß der Uneingeweihte glauben prozeß tehren binnen Sturzem in die Freiheit zurück, nachdem dieselben Die beiden lehten Verurtheilten aus dem Effener Meineids. $ 8 66a, Abf. 1. Die Bestimmungen zu streichen, daß einem fönnte, er sehe nicht eine Rüstung, auf der mit schweren Lasten bis auf die letzte Stunde die ihnen auferlegte Strafe verbüßt haben. Verlegten, der eine Freiheitsstrafe von mehr als 1 Monat ver- bantirt werden soll, sondern einen Hopfengarten vor sich. Diese Am 3. April, also am Ostermontag, wird der Bergmann Graef aus büßt, die Rente für die Dauer seiner Strafe entzogen werden kann. Schwachen Stangen stehen oft ohne genügende Stügen da, fie neigen dem Buchthause entlassen, sieben, vielleicht auch zehn Tage später Ferner dahin zu wirken, daß jeder Arbeiter, der durch Betriebs- sich nach allen Seiten, obgleich eine Polizei- Berordnung vorschreibt, folgt der letzte Verurtheilte Joh. Meyer. Letterer muß deshalb Unfall trant ist, von Stunde ab bon der Berufsgenossenschaft das Gerüst müsse jo gebaut sein, daß es fich nach der Baufront länger hinter Buchthausmauern weilen, weil er fieben Tage Urlaub, unterstützt wird. neigt. Häufige Unfälle sind die Folge folcher unzureichenden Rüstungen. Die er aus Anlaß des Todes seiner Frau voriges Jahr erhielt, nach­C. Der Kongreß der Bauarbeiter zu Berlin   möge beschließen, Im Innern ber Bauten fieht es mit den Rüstungen nicht beffer aus, zuholen hat, und ferner noch eine Geldstrafe bon 30 m., zu welcher daß jeder Delegirte in feinem Heimathsort dafür sorge zu wie außen. Wir haben eine Unfallverhütungs- Vorschrift, welche er vor vier Jahren in Bochum   wegen Preßvergehen ver­tragen hat, daß die Beschlüsse des Kongresses auch hochgehalten befagt, daß die Baltenlagen mit einer tragfähigen Abbechung verurtheilt worden er hatte einmal vergeffen, von einer Rummer sehen sein müssen. Diese Vorschrift wird aber in ganz Bayern   nicht der Bergarbeiter Beitung" das Pflichtexemplar bei der Polizei beachtet. Die bayerischen Maurer haben eine Erhebung veranstaltet, begt. Staatsanwaltschaft einzuliefern zu erlegen hat, an deren 4. Eine Resolution: Nerre Wilmersdorf: welche ergab, daß gerade auf den von Bunftmeistern aufgeführten Stelle drei Tage Haft treten. So wird Weyer, dem während der In Erwägung, daß Arbeiterschutzgesetze nur von der Sozial Bauten die Ballenlagen nicht abgedeckt find. In Bayern   wird von Berbüßung der entseglichen Strafe Frau und Kind gestorben, erst demokratie angestrebt werden, beschließen die Theilnehmer am oben herab biel gefündigt, bag beveist unter anderem am 10., vielleicht erst am 18. April der Freiheit wiedergegeben. Die Bauarbeiterschutz- Kongreß, in ihren Gewerkschaften dafür einzu der bekannte Unglüdsfall beim Bau des Maximiliantellers. Bertrauensmänner der Bergarbeiter des Effener Bezirks beschlossen treten, daß die Delegirten von derartigen Kongreffen, wenn irgend Oft kommt es vor, daß die Bimmerer den Dachstuhl aufrichten, am Sonntag, zu Ehren ber beiden Kameraden Sonntag, den möglich, politisch organisirt sein müssen. während im ganzen Bau noch nicht eine einzige Baltenlage abgededt 16. April, eine Empfangs- und Begrüßungsfeier zu veranstalten, bei 5. Ein Antrag Glinge Berlin betr. Ginfeßung einer ist. Schutzvorrichtungen fennt man in den meisten Fällen in gang welcher der Leibensgefährte der Unglücklichen, Ludwig Schröder, die Kontrollkommission von Arbeitern, bei der jeder seine Wahre Bayern   gar nicht. Ein Klempner, der, auf dem Dache arbeitend, Begrüßungsansprache halten wird. nehmungen, unbekümmert um seine Existenz, vorbringen kann. eine Schußvorrichtung verlangte, erhielt vom Bolier die Antwort: 6. Die Schieferbeder Flensburgs beantragen: Er werde ihn bom Bau werfen, wenn er eine Das Mauergerüft muß so lange stehen bleiben, bis sämmtliche Schußborrichtung berlange. Von einigermaßen aus­Dacharbeiten, beziv. Klempnerarbeiten fertig find; daß Gerüst ist reichenden Rüstungen für Klempner und Dachdecker ist nirgends oben entsprechend mit Fangvorrichtung gegen das Herabfallen von etwas zu finden. Ein erheblicher Mißstand ist der, daß die Arbeiter, Material zu verfehen. welche im Laufe der Woche einen Vorschuß auf ihren Lohn be­nöthigen, diefen nicht vom Arbeitgeber betommen, sondern an einen Gastwirth gewiesen werden, der den Vorschuß leistet, und sich das durch die Arbeiter abhängig macht.

werden.

7. Klempner Diesner Berlin beantragt, daß ben Ron­trolleuren Affiftenten aus dem Arbeiterstand beigegeben werden, bie von den Arbeitern selbst gewählt und vom Staat oder der Kommune befoldet werden.

8. Die Dachbeder von Hannover   und Linden stellen einen von dem Antrage Diehl und Genoffen nur wenig abweichenden Antrag.

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Beschluß, zur Feier des 1. Mai die Arbeit ruhen zu laffen und den Maifeier. Die organisirten Schneider in Hagen   faßten ben Arbeitgebern 14 Tage vorher hiervon Mittheilung zu machen.

Maifeier in London  . Eine Sigung von Delegirten der Ge­werkschaften und politischen Gruppen hat biefer Tage beschloffen, den 1. Mai in derselben Weise zu feiern, wie in den legten Jahren ge­schehen, nämlich durch einen großen Umzug von der City nach dem Sydepark, wo eine Anzahl Rednertribünen aufgestellt sein werden.

Lente Dresden  : Die fächsischen Bauarbeiter haben fich be- Die Parteigenossen der Bodenseestaaten- sämmtliche müht, die Mißstände im Bauwefen an die Oeffentlichkeit zu bringen. Da fozialdemokratische Vereine und gewertschaftliche Organisationen durch ist die Regierung veranlaßt worden, der Angelegenheit näher Württembergs, Bayerns  , Babens, Desterreichs und der Schweiz  zu treten und einige Vorschriften in dieser Hinsicht an erlaffen, die werden auf Grund eines Beschlusses der oberschwäbischen Streis­9. Maurer   Panser beantragt, in die Resolution folgenden jedoch nur auf dem Papier stehen, und von den fächsischen tonferenz au einem gemeinsamen Ausfluge an ben Bodenfee- tach Baffus mit aufzunehmen: Behörden, die gegen die Bestrebungen der Arbeiter sehr schneidig Rorschach   oder St. Gallen eingeladen. Man plant ein groß­Im Intereffe der Bauarbeiter sowohl als auch im Intereffe vorgehen, nicht beachtet werden. Nach den behördlichen Vorschriften artiges Fest der organisirten Arbeiter der genannten Staaten. der gesammten Bevölkerung liegt es ferner, die Solidität der sollen für die Frauen, die in manchen sächsischen Orten regelmäßig Arbeit mehr ins Auge zu faffen. Durch die in den legten Jahren auf Bauten arbeiten, besondere Aborte vorhanden sein. Durchgeführt Polizeiliches, Gerichtliches it. T. iv. vielfach vorgekommenen Hauseinstürze, welche ihren Grund wird diese Vorschrift jedoch nicht, und die Frauen, die sich schämen,-Zuzug fernhalten kein grober Unfug. Gleich dem zum großen Theile in ber Pfuscharbeit haben, find viele mit den Männern zusammen denselben Abort zu benutzen, find ge- Landgericht Halle lehnt sich auch das Landgericht Halberstadt gegen Menschenleben zu Grunde gegangen. Wir fordern deshalb, daß awungen, Wirthschaften zur Befriedigung natürlicher Bedürfnisse bie Rechtsauffaffung des Oberlandesgerichts Naumburg auf. Es hat die eingesetzten Kontrolleure neben der Beaufsichtigung der zu aufzuiuchen. Weiter bespricht der Redner die Mangelhaftigkeit der ebenfalls zwei Arbeiter, die durch die erwähnte Aufforderung nach erlaffenden Schutzmaßregeln eine fortwährende Stontrolle Rüftungen. Im Bereich der fächsischen Berufsgenossenschaft sind zwar vier Ansicht des Staatsanwalts groben Unfug begangen haben sollen, auf die Gütte der Arbeit auszuüben haben. Durch Kontrolleure angestellt, eine ganz ungenügende Bahl. Zudem werden von dieser Anklage freigesprochen. unangemeldete Revisionen muß strenge Obacht auf das vorhandene noch, wenn der Besuch eines Kontrolleurs zu erwarten ist, die Nachtlänge zum Zuchthand- Urtheil. Jetzt hat auch das Baumaterial, sowie die vernunftgemäße Verarbeitung desselben gefährlichen Stellen nothdürftig verdeckt und der Kontrolleur fiber Breslauer Parteiblatt Aussicht auf einen Prozeß wegen Kritik des gegeben und dafür gesorgt werden, daß die Regeln der Baukunft ben wirklichen Zustand der Dinge getäuscht. Wir verlangen einen Buchthaus- Urtheils. Der verantwortliche Rebatteur des Blattes, in technischer und praktischer Beziehung innegehalten werden. reichsgefeglich geregelten Bauarbeiterschutz, müssen aber auch die Genosse Löbe, ist bereits vernommen worden. Das ist nun der dritte