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Die Bernehmung des Beugen ist hiermit beendet.

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über das

der jest Arbeitshaus  - Aufseher ist, die Seele des Ganzen gewesen gerufen: A meine arme Emma." Dies sei ihm( Beugen) beantrage gegen andauer drei Jahre Gefängniß, | ist und den Attentätern das Geld gegeben hat. Bräs.: Und aufgefallen, da Emma der Name nicht der Ehefrau, Publikationsbefugniß 2c., gegen Rubbert ein Jahr sechs daraus ziehen Sie nun den Schluß, daß Gottschalt das Attentat sondern der Kontubine des Biethen gewesen sei. Monate Gefängniß. angeſtiftet hat?- 3euge: Onein, da fommt boch noch mancherlei Biethen habe sich mit seiner Aufregung entschuldigt. Am nächsten Tage Der Vertheidiger Rechtsanwalt Heine hinzu. Ich verkehrte viel mit dem Polizei- Inspektor Hahnel und habe Zeuge den Hammer mit dem abgeschabten Stiel und am Fuß- hält nur eine Handlung für vorliegend. habe eines Abends auch anläßlich eines Gesprächs auf der Kegel- boden die abgeschabten, blutigen Spähne gefunden. die Beweisaufnahme erbracht sei, daß der Zeuge Gottschalt mit Er giebt zu, daß durch bahn über die Zuverlässigkeit des Gottschalt mit ihm gesprochen. Da Er habe sich darauf auf der achtsartikelchen der Manschette überhaupt nicht& habe beginnen fönnen hat er gesagt, er könne über ihn nicht klagen, aber bei der Aus- vorzeigen lassen und das linsengroße das linsengroße Bartikelchen gesehen, Anders liege die Sache mit dem Holzpartikelchen, bei welchem Herr übung der politischen Polizei sei er nicht sehr zuverlässig. welches ant der Mefferklinge neben BIutfleden geseffen. Staatsanwalt: Solche von einem Verstorbenen auf der Regel- Er selbst sei selbstverständlich nicht an das Spind mit den ueber- Gottschalk an sich in der Lage war, das erörterte Kunststück Er verweise darauf, daß ausführen zu können. bahn gemachten Aeußerungen können doch nicht als Beweise führungsstüden gekommen, es sei aber möglich, daß er das Messer Ding, was an der Klinge flebte. die verschiedenen Per­herangezogen werden. Präsident: Für das Gericht haben dem Untersuchungsrichter bezw. dem Sanitätsrath Dr. Velt. diese Aeußerungen fonen verschiedene Eindrücke gehabt haben. Auffallend sei nur Werth zur Beurtheilung, wie leicht mann zur Untersuchung übergeben habe. Ob er die Manschetten dies immerhin und es sei doch nicht ganz so abwegig, wenn oder wie schwer sich der Zeuge ein festes Urtheil bildet. auch an sich genommen, tann Zeuge nicht sagen, er erinnert sich Staatsanw.: Darüber dürfte wohl die bisherige Verhandlung aber, daß damals auf die blutigen Sprigen an der man annehme, daß ein Kriminalbeamter folche Kunst­schon genügenden Aufschluß gegeben haben. Im Uebrigen ist nicht Manschette gar kein Gewicht gelegt wurde, tveil eben ſtü de bollführen könne. Er brauche vor dieser Kammer abzusehen, in wiefern der Polizeikommiffar Gottschalt gegen bekannt war, daß Ziethen auf der Wachtstube sofort an den wohl kaum auf die Erfahrungen hinzuweisen, die man im Tausch Wenu Herr Gottschalk durch das feine Pflicht verstoßen haben sollte, wenn er Attentäter über- Ausguß geeilt war und sich die blutigen Hände gewaschen Bartitelchen zur Ueberführung des Angeklagten Ziethen geführt hat, Prozesse gemacht habe. to a chen läßt. Der 8euge bekundet noch, daß ihm ein hatte, ohne daß er daran verhindert werden konnte. Zeuge erklärt Restaurateur mitgetheilt habe, daß Gottschalt 8ns am mentünfte weiter: er habe Biethen das Messer mit dem Partifelchen gezeigt er nicht an, anzuerkennen, daß eine Ueberführung des Zeugen so blieb natürlich Herrn Gottschalt der Ruhm dafür. Troydem ſtehe mit Palm gehabt habe. Präs.: Was berechtigt Sie nun zu und ihm allerdings gejagt, daß er nun wohl nicht mehr leugnen Gottschalf, die Fälschung vorgenommen zu haben, sich nicht ergeben habe der Annahme, daß Herr Gottschalt, dessen verdammte Pflicht es ist, könne, der Thäter zu sein und daß dies Partikelchen gewissermaßen und die aufgestellten Behauptungen nicht ausreichen. Weitere Beweise mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln Beobachtungen an ein Fingerzeichen der Vorsehung sei. Die Behauptung, daß er die habe der Gerichtshof abgelehnt und so bleibe ihm nur übrig, fich zustellen, wenn er Unrath wittert, bei den Zuſammentünften mit Ueberführungsstüde gefälft babe, um 3iethen Balm Unrechtes begangen, Attentate angeſtiftet und in weiterer der verdienten Strafe zuzuführen, weist der Beuge ent- über das beantragte Strafmaß zu äußern. Da müſſe er doch darauf Folge Fälschungen begangen hat? Wir sind hier Richter und können schieden zurüd. hinweisen, daß der Angeklagte Landauer von der Unschuld Er habe weder mit dem Messer, noch Biethen's so fest überzeugt war wie weite Boltstreife auf solche allgemeinen Erzählungen hin niemand für überführt er- mit den Manschetten irgend welche Manipulationen bor  achten. Sie sind selbst königlicher Beamter und ich frage Sie: was genommen. und wie der in der Lauterfeit seiner Gesinnungen R.-A. Heine: Kann der Zeuge eine Erklärung unantastbare Oberstleutnant von Egidy. Dieſe würden Sie dazu sagen, wenn auf Grund Ihrer Aussage jemand dafür abgeben, weshalb er den Hammer und die Spähne am Meinung von der Unschuld gründete fich darauf, daß für Ziethen plöglich mit der Behauptung auftreten und sagen würde: Der fönig Morgen gleich dem Staatsanwalt, das Messer aber erst am Nach die Zeit viel zu kurz war, um die Mordthat und alles was liche Kreisphyfitus Dr. Berger hat Fälschungen begangen? Ich glaube, mittag dem Untersuchungsrichter übergeben hat?- Beuge brum und dran hing, zu begehen, anderseits aber darauf, daß Sie würden sich für eine Justiz, die so schnell mit ihrem Urtheil fertig giebt in dieser Beziehung einigen Vermuthungen Raum, Wilhelm schon zu einer Zeit, als eine Einwirkung auf ihn nicht wäre, bedanken. 3euge: Ich habe meine Schlüsse aus den mir verweist aber darauf, daß inzwischen inzwischen 16 Jahre verflossen bekannten Thatsachen gezogen. feien. Jedenfalls sei mit mit dem Messer nichts Bedenkliches hatte. Dann aber sei der Angeklagte doch auch der vollen dem Messer nichts Bedenkliches möglich war, ein Geständniß seiner Sould abgelegt paffirt. Er sei mitten in der Nacht gewedt worden, Der zuverlässige und glaubwürdige Beamte. habe die ganze Nacht mit der Bernehmung Ziethen's zu thun gehabt Ueberzeugung gewesen, daß man dem Kommissar Gottschalt die That zutrauen fönne. Die Niederwald Ge= Der nächste Zeuge iſt Landrath b. Eisenhard Rothe aus mas fet qui ben samen nächſten Tag nicht zur Ruhe gekommen igite fei boch nicht ſo harmlos, wie fie der Staatsanwalt und sei auch ganzen Bromberg  , der dienstliche Vorgesezte des Zeugen Gottschalt. Er einzelnen Momente entfinnen könne, fei boch begreiflich. Jedenfalls hinstelle. Es stehe fest, daß der Weber Palm, der vom Reichs. schildert dieſen hinsichtlich seiner dienstlichen Berichte und Aeußerungen sei das Bartikelchen an dem Messer schon vorher, ehe er es er- gericht als Zeuge nicht bereidigt worden sei, weil er als Mit­als einen durchaus zuverlässigen Beamten, den er bei Ueber- halten, festgestellt werden. Auf eine Vorhaltung des Rechts- thäter an dem Verbrechen zu gelten hatte, schon treibungen noch nicht betroffen habe. Ghumann- Bromberg standen, daß er die Verbrecherbande schon vor dem Attentate Regierungs- Assessor anwalte eine erklärt Beuge: er halte auch heute noch vor dem Attentat mit Herrn Gottschalt in Verbindung ge­Schumann Bromberg weiß auch Nachtheiliges über Gottschall's das Schwurgerichts urtheil für das allein wahre obfervirt hat und dennoch zweimal kurz hintereinander zwei Dienstführung nicht zu berichten. Oberbürgermeister von Elber- und autreffende. Richtig fei es, daß er, nachdem feld, Geheimer Regierungsrath Dr. Jäger, ist über dieses Thema ilhelm sich selbst bezichtigt hatte, auch den Gedanken Attentate fich ereignen konnten. Allerdings haben einige Bor Tommissarisch vernommen worden. Er schildert Gottschalk als zu erwogen habe, ob Biethen, der auch Vogelfänger war, nicht etiva gelegte den Zeugen Gottschalt ein günstiges Beugniß berlässigen und glaubwürdigen Beamten. Gegentheil benannte zu diesem Zwede Holz mit seinem Messer geschnitten haben ausgestellt, aber der für das Die ,, Blutspuren" an der Manschette. fönne. Er sei seit 16 Jahren der Gegenstand aller möglichen An- Kammergerichts Rath uhles sei nicht vernommen Polizeisergeant Solle: Er sei zur Zeit der Ermordung der feindungen geworden und da seit vielen Jahren immer wieder der worden. Der Angeklagte fei also im besten Glauben gewesen, als Frau Ziethen in Elberfeld   gewesen. Als Riethen kurz vor 12 Uhr Ruf: Biethen ist unschuldig" laut wurde, so habe er als gewissen er in der Weise vorging, die ihm die Anklage zugezogen habe, er auf die Polizeiwachtstube gebracht wurde, habe er seine Un- hafter Mensch natürlich noch allerlei Möglichkeiten erwogen, wieder habe opferfreudig den Kampf aufgenommen, er fchuld betheuert. Die Wächter hätten dem Zeugen mitgetheilt, hole aber, daß er das Schwurgerichtsurtheil auch heute noch für habe nicht ein freventliches Spiel mit der Ehre dritter Personen getrieben, sondern seiner Ueberzeugung Ausdruck ge­daß die Frau mehrere Ramen genannt und dabei auch gejagt durchaus richtig halte. Er habe auch seiner Zeit ebenso wie heute geben, nachdem er sich wohl auch überzeugt haben werde, daß jede Beuge hat dem Ziethen noch die Ansicht, daß Wilhelm bei der That mitbetheiligt alle Gegenstände aus der Tasche auf einen Tisch gelegt, das Meffer, gewesen sei.-Präf.: Bei dieser Ansicht würde es natürlich gar Aussicht auf ein Wiederaufnahme- Verfahren geschwunden sei, denn es Präf.: Bei dieser Ansicht würde es natürlich gar gebe keinen Punkt mehr, der nicht in früheren Verfahren schon voll mit dem der Mord ja nicht begangen sein konnte, aber nicht weiter nicht ausgeschlossen erscheinen, daß bei einer Mitwirkung Wilhelm's erörtert worden wäre. Aus allen diesen Gründen sei eine wesentliche angesehen. Biethen hatte schmutzige Hände vom Anfassen das Ziethen'sche Messer zum Abschaben des blutigen Hammerstiels feiner Frau, wie er fagte, und fand Gelegenheit, sich auf der Polizei- benußt sein tönne.- Beuge Gottschalt: Er habe allerdings Serabsetzung der ganz exorbitanten Strafe, die der Staatsanwalt beantragt, geboten. Es handle sich hier doch um einen anständigen wachtstube an der Wasserleitung die Hände zu waschen. Er die Ansicht, daß Wilhelm seine Hand mit im Spiele habe sich dann ganz ausziehen müssen und man habe seine Kleiber gehabt habe. Obgleich in der Verhandlung für die Schuld Menschen, der das Gute gewollt habe. und Wäsche genau untersucht, aber feine Blutspuren ge- Wilhelm's nichts beigebracht worden sei, habe er selbst ein Interesse funden. Ob an der einen Manschette fleine rothe Sprentel waren, daran gehabt, den Jungen vielleicht zu überführen, er habe ihn wisse er nicht mehr. Der Vorsigende stellt aus der Ver- deshalb auch auf sein Amtszimmer kommen lassen, es sei aber nicht nehmung des Zeugen bei der Hauptverhandlung fest, daß er damals gelungen, etwas aus dem felten berlogenen Jungen gefagt habe: an der einen Manschette seien Blutfledchen gewesen; herauszubringen. bas Meffer habe er nicht geöffnet und sich von dem Zustande Verhandlung jeder Schatten eines Verdachts von dem Polizei­der Klinge nicht überzeugt; Meffer und die übrigen Gegenstände kommissar   Gottschalt genommen worden sei. Angeklagter Landauer habe der Polizeifergeant Splittgerber genommen und ver­schlossen. Gottschalt habe seines Wissens das Messer nicht in der pg giebt zu, daß ihm der Wahrheitsbeweis nicht in der Weise gelungen Hand gehabt, auch fei auf der Polizeiwachtstube keine Gelegenheit beantragt, das Partikelchen aufs neue durch Sachverständige unter- lei, wie er es erwartet hatte. Was er gesagt habe, sei der Ausdruck gewesen, Fälschungen der Ueberführungsstücke vorzunehmen. Seines suchen zu lassen. Bis jetzt sei, wie er zugebe, seine Behauptung der feiner festen lleberzeugung gewesen und er habe im besten Glauben Wiffens habe Splittgerber nach einigen Tagen gesagt, daß er ein Fälschung nicht stritte erwiesen. Wenn die neue Untersuchung ergebe, b. Egidy, der ihn mit seinem bewundernswerthen Eintreten für gehandelt. Er bedauere umsomehr, daß Oberstleutenant Holzspähnchen an der Meffertlinge entdeckt habe. Die in Frage daß das Partitelchen gar nicht vom Hammerstiel herrühre, daß sich Biethen mit sich fortgeriffen und der auch sein Zirkular durchgesehen stehenden Manschetten werden hier einer auf dem Gerichtstische vielmehr die früheren Sachverständigen geirrt haben, so würde er Biethen mit sich fortgerissen und der auch sein Zirkular durchgesehen und an einigen Stellen torrigirt habe, leider gestorben sei und ihm stehenden Kiste entnommen, die auch das Messer des Ziethen, den nicht anstehen zu erklären, daß er sich bezüglich der Behauptung und an einigen Stellen forrigirt habe, leider gestorben sei und ihm Hammer, mit dem die That verübt worden, den Schädel der einer durch Gottschalt begangenen Fälschung getäuscht dienen können. Er sei fest von der Unschuld Ziethen's überzeugt und in diesem Prozesse mit seinem eidlichen Zeugnisse nicht mehr habe Frau Biethen 2c. enthält. Zeuge Dr. Berger bleibt dabei, daß habe. Werde aber aufs Neue festgestellt, daß das Partikelchen wirklich die kleinen rothen Fledchen auf der Manschette, die er in der Haupt- vom Hammerstiel herrührte, so misse er allerdings auf weitere Beweis- glaube, daß sich diese sofort ergeben würde, wenn man erst einmal verhandlung gesehen habe, entschieden kein Blut gewesen seien. anträge eingehen, da er von der Unschuld Biethen's über- Die Schwierigkeit liege nur darin, daß nach Lage der formalen zum Wiederaufnahme- Verfahren übergehen würde. Staatsanwalt ta cho tv betont dem gegenüber: Die Manschetten zeugt sei und eine& aligung für vorliegend erachten Anforderungen das Wiederaufnahme Verfahren sich nicht erreichen mur, feien seiner Beit Sachverständigen übergeben worden, welche müsse. Diese würde nach seiner Meinung in erster Reihe dem lasse. Der Angeklagte feste alsdann ausführlich auseinander, wie Gutachten darüber abgaben und der Weiming waren, daß Beugen Gottschalt zu vindiziren sein und er würde Beweise antreten lasse. Der Angeklagte sezte alsdann ausführlich auseinander, wie bei der minimalen Größe der Flecken mit Sicherheit nicht müssen, daß dieser auch bei anderen Untersuchungen über seine Be- er zu ſeinem Vorgehen gekommen, er betont, daß seine Handlungs. festzustellen fei, welcher Art sie seien. weise von dem Wunsche, der Sache zu dienen, geleitet worden sei Der Vorsigende fugnisse hinausgegangen sei. Ebenso müßte nach seiner Meinung und hält dafür, daß dies durch Auferlegung einer Geldstrafe aner­tonstatirt, daß die Sachverständigen in ihrem Gutachten gesagt hier über Schulb oder Unschuld 8iethen's entschieden fannt werden könnte. Staatsanwalt Stachow beantragt, den Antrag des Angeklagten abzulehnen. Der Gerichtshof lehnt den Antrag ab.

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hätten: nach ihrer Ansicht scheinen die Flede Blutflecke zu sein. Beuge Dr. Berger: Jch habe die Flede genau angesehen, es war tein Blut; die Herren haben offenbar eine genaue Untersuchung, die fehr wohl möglich war, garnicht vorgenommen. Präs.: Ich bitte, Ihre Befundungen sachlich abzugeben, nicht aber Ur­theile.- Zeuge Holle   bestreitet, daß auf der Polizeiwachtstube rothe Tinte an die Manschette hätte kommen können.

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Die Beweisaufnahme schließt mit der Verlesung des Augenschein Protokolls über die nach der Ermordung der Frau Biethen vorgefundenen lokalen Verhältnisse. Der Angeklagte Landauer

werden.

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Die Plaidoyers.

tönne.

oder Un=

Rechtsanwalt V. Fräntel äußert sich in ähnlichem Sinne. Die Angeklagten hätten nicht ein frivoles Spiel mit der Ehre des Kom­missars Gottschalt treiben, sondern der Klarheit und Wahrheit dienen wollen.

Staatsanwalt Stachow I erklärt nochmals, daß durch diese

=

Das Urtheil.

Bei der

Die

Der Gerichtshof erkannte nach kurzer Berathung dahin: 302Der in Frage stehende Artikel enthält schwere Beleidigungen gegen den Kommissar Gottschalt; der Gerichtshof nimmt aber Sodann nimmt Staatsanwalt Stachow I das Wort: An den an, daß nicht zwei Handlungen, sondern nur eine Handlung vorliege. heutigen Tag seien von dem schwer beschuldigten Beamten, dem man Die Verhandlung hat auch nicht die Spur eines Beweises für die Bolizeifergeant, jetziger Wertmeister Splittgerber hat auch ein sehr böses Verbrechen vorgeworfen, große Erwartungen geknüpft Richtigkeit der Beschuldigungen gegen Gottschalt gebracht, im Gegen den Eindruck gehabt, daß die Sprizfledchen an der Manschette Blut worden, ebenso aber auch von der Gegenpartei, die man wohl als theil ist der Gerichtshof der Ueberzeugung, daß dem Kommissar gewesen seien. Er glaube, daß er die dem Biethen abgenommenen Sachen Biethen- Somitee bezeichnen Alle diese Erwartungen Gottschalt teine solche Fälschung zur Last fällt. noch an demselben Abend sicher verschlossen habe. Das Messer habe mußten natürlich getäuscht werden, da das hiesige Gericht Strafabmessung ist erwogen, daß der Angeklagte Landauer in er geöffnet und an demselben ein schmutziges Holzpartikelchen gesehen, gar nicht tompetent sei, über Schuld gutem Glauben und aus edlen Motiven gehandelt Wenn 8iethen's zu entscheiden. ebenso habe die Meffertlinge Spuren angetrodneten Blutes gezeigt. aber hat, ferner, daß der Verdacht solcher ordnungswidriger Er habe dem Meffer damals noch gar keine Bedeutung beigelegt irgend ein neues Moment in der Ziethensache sich ergeben hätte, so und strafbarer Handlungen schon feit Jahren und dasselbe verschloffen, noch ehe Gottschalt auf die Wachtstube tam. wäre es Pflicht jedes preußischen Staatsanwalts in mehr oder minder verblümter Weise gegen Es sei ganz ausgeschlossen, daß auf der Wachtstube Blut an das oder Richters gewesen, sich dieses Moments zu bekommissar Gottschalt erhoben worden sei Meffer gekommen sei. Erst am nächsten Tage sei Herr Gottschalt mächtigen und es selbst als and habe zur Erreichung wesentliche Genugthuung des legteren liegt nicht in der möglichst auf die Wachtstube gekommen und habe den abgefragten Hammer eines Wiederaufnahme- Verfahrens zu benutzen. Harten Bestrafung, sondern in der Feststellung seiner Unschuld und gebracht. Da habe er( Beuge) dann auf das am Meffer befindliche Die Verhandlung habe aber absolut tein derartiges deshalb hat der Gerichtshof Landauer mit se ch 3 Monaten, Holzpartitelchen aufmertfam gemacht und das Meffer herbeigeholt. neues Moment für die Unschuld 8iethen's ergeben. Stubbert mit zwei Monaten Gefängniß bestraft und dem Be­Es sei ganz ausgeschlossen, daß Gottschalt das Holzpartifelchen mit Der jezige Prozeß dränge unwillkürlich zu einer Vergleichung mit leidigten die Publikationsbefugniß im Reichs- Anzeiger", dem Brom  einem anderen verwechselt haben tönne. Das vielbesprochene Holz- dem Prozeß 3ola, und der Angeklagte habe ja auch das Zola'sche berger Tageblatt", der Ostdeutschen Rundschau" und im Sozialist" partikelchen wird nach längerem Suchen in der Stifte vorgefunden. j'accuse" in Anwendung gebracht. Aber nur in dieser Aeußer zugesprochen. Der Zeuge hat das Partitelchen für Holz gehalten, Rechtsanwalt lihteit bestehe die Aehnlichkeit dieser beiden Prozesse, sonst sei Seine stellt aus dem f. 8. von den Sachverständigen abgegebenen nichts ähnlich. Zu verdecken oder zu berheimlichen gebe Protokoll fest, daß die Sachverständigen eine weiche Maffe vores hier gar nichts, die gesammten Atten der Ziethen- Angelegen gefunden haben, in welcher sich erst ein fleines, winziges Holz- heit von der ersten bis zur legten Seite haben den Angeklagten bezi. Der Stadtverordnete Kyllmann, in Gemeinschaft mit einer partikelchen befand, bei welchem fie mikroskopisch Identität mit den Bertheidigern zur Verfügung gestanden. In diesem ganzen Prozeffe Anzahl anderer Mitglieder der Stadtverordneten- Bersanimlung, haben Theilen des Hammerstieles festgestellt haben.- Angell. 2andauer gebe es nichts, was das Licht zu scheuen habe, am allerwenigsten nichts, was folgenden Antrag in der Versammlung eingebracht: Die Stadt­betont, daß nach den stenographischen Berichten über die Haupt- bie Person des Herrn Gottschall betreffe. Es sei festgestellt, daß verordneten- Versammlung ersucht den Magistrat um eine Vorlage berhandlung damals der Beuge gesagt habe, er habe das Theilchen letterer gar nicht mit den Manschetten in Verbindung gekommen betreffs der einstweiligen Verlegung der Sammlungen des Märkischen für Fleisch oder Knochen gehalten. fei, ganz abgesehen davon, daß die fleinen Flechen an der Provinzial Museums aus dem Köllnischen Rathhause, ge­Manschette in der That gar nicht für die Schuldfrage von begebenenfalls in die Markthalle an der Grünthaler- und Badstraße, Distriktskommiffar Gottschalt fonderer Bedeutung gewesen seien. Was der Kreis zum Zwede der baldigen Beseitigung der Verkehrshindernisse in der wird hierauf als Zeuge aufgerufen und vom Präsidenten dringend plbyfitus Dr. Berger in diefer Beziehung vorgebracht Gertraudtenstraße. aufgefordert, recht objektiv zu bleiben und fich nicht durch die habe, seien lediglich Vermuthugen, die von seinem un schweren Leiden, die er erduldet, verleiten zu lassen, es diejenigen be greiflichen Mißtrauen gegen das Schwur entgelten zu lassen, die ihm diese Leiden bereitet haben. Er schildert gerichts Urtheil ausgehen. Was das Holzpartikelchen Der fozialdemokratische Wahlverein für den fünften zunächst die ersten Vorgänge, nachdem der Mordanschlag gegen Frau betreffe, so liege ja die Möglichkeit einer Fälschung seitens Biethen entdeckt worden war. Er hat auch an der Manschette des Zeugen Gottschalt vor, es sei aber auch nicht der Schatten Berliner   Reichstags- Wahlkreis hält heute Abend 81/2 11hr im fleine rothe Fledchen gesehen, weiß aber nicht, ob dies gleich an dem eines Beweises hierfür erbracht und gar nicht abzusehen, wie dieser Saale der Böhow'schen Brauerei am Prenzlauer Thor eine ersten Abend war. Dagegen weiß er, daß er das Taschenmesser auf- allseitig als sehr pflichtgetreu gerühmte Beamte dazu Bersammlung ab, in der Genosse Dr. Beyl über Die ärzt geklappt und, da er etwas Dunkles daran bemerkte, dem Ziethen fomment follte, eine solche Fälschung in Szene zu setzen. Angefichts lichen Ehrengerichte und die Arbeiterklaffe" sprechen wird. Um regen Der Vorstand. Die Frage vorgelegt habe, ob er Rommißbrot oder dergl. mit dem der Ergebnisse dieser Verhandlung hätte man erwarten können, daß Besuch bittet

Kommunales.

Tokales.

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Messer geschnitten habe. Er habe aber damals noch nicht das ge- der Angeklagte Landauer offen und ehrlich eingestanden hätte, Im Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterflaffe ringste Gewicht auf das Meffer gelegt. In der Mordnacht noch habe daß er ohne irgend welchen Beweis schwere Anschuldigungen gegen hält am Montag Herr Dr. Benzig einen Vortrag über das er die Frau giethen aufgesucht und sie gefragt, wer die That wohl einen Beamten erhoben habe und diese zurüdnehme. Dies sei Thema:" Die Strafe in der Erziehung". Um recht zahlreiches Ers begangen habe. Sie hat dann zuerst einen anderen Namen nicht geschehen. Bei der Strafabmessung werde man einerseits scheinen der Mitglieder und Gäste wird gebeten. Ferner die Mits und dann den ihres Mannes genannt, es war jedoch kein erwägen müffen, daß in der Ziethen- Sache fort und fort gänzlich theilung, daß der Verein für Sonntag, den 9. April, Nachmittags, Zweifel, daß sie nicht zurechnungsfähig war. Den ersten falsche und in das Bereich der Märchen zu verweisende Nachrichten die Urania gemiethet hat. Es gelangt zur Aufführung: Das Berdacht gegen Biethen habe er gefaßt, als er diesen ver- in die Zeitungen lanzirt worden seien, auf der anderen Seite aber Land der Fjorde". Billets sind zu haben bei: Frau Wengels, hörte und Biethen ihm sagte, er sei aus Köln   gekommen auch die unerhörte Schwere der Beleidigungen, die einem in lang- Fruchtstr. 30; Frau Junt, Gräfeftr. 6; Frau Luz, Buttkamer Der Borstand. und habe beim Anblick seiner zu Boden geschlagenen Frau aus jährigem Dienste stehenden Beamten zugefügt worden seien. Er straße 7; Frau Mesch, Lhchenerstr. 3,