Ur VS. AdomemrM»- Kedingungen: Abonnements-Prel» pränumerando: «terteljSdrl. S,N Mb, monatl. 1,10 m. wöchentlich SS Pf«, frei in» Haus. Einzelne Nummer 5 Pf«. Sonntag», Nummer mit illuflrtrter Sonntag», «eilage„Tie Neue Welt" lOPfg. Post- «bonnement: 3,30 Mark pro Quartal. Eingetragen in der Post. Zeitung». Preisliste für lSSS unter Dr. 7SS0. Unter»reu, band für Deutschland und Oesterreich-Ungarn S Marl, für da» Sbrige Ausland 8 Marl pro Monat. Erschein!»glich«ufttr Moning«. 16. Jahrg. Devlinev VolKsbl�kk. Die Insertion- Grdlllfi. beträgt fiir die sechzgespaltene Kolonel- zeile oder deren Raum 40 Pfg.. fiir politische und gewerkschaftliche Vereins- und Versammlung»-Anzeigen, sowie ArbeitZmarlt 20 Pfg. Inserate fiir die nächste Nummer müssen bt» 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen- tagen bi» 7 Uhr abends, an Tonn- und gesttagen bt» SUhr vormittags geöffnet. Fernsprecher: Aml I, Er. 1508. Telegrainm-Adrefse: „Po>i»ldimoKr»k Berlin ". Dentrawrgan der sozialdemokratischen Martei Deutschlands . Redaktion: SW. 19. Beuth-Stratze 2. Expedition: SW. 19, Bentlz-Stratze 3. Unsere Post-Abonnenten wollen umgehend das Abonnement ernenern, damit in der Zustellung keine Unterbrechung eintritt. Das englisch -französische Abkommen. London , 22. März. Die Nachricht, daß die englische und die französische Re gierung über die Abgrenzung ihres gegenwärtigen und zu künftigen Annektionsgebietes im Sudan handelseins geworden sind, kommt gerade in demselben Moment hier an, wo alle Welt sich über einen von der„Rsvuo des deux rnondes" ausgeheckten Plan der Unterwerfung Englands die Seiten hält. Mittels der nöthigen Anzahl— 1500— nach einem System Flay konstruirter Dampfpinassen soll es gemäß dem„Admiral (Bumbum?) der einst so viel gelesenen französischen Revue ein wahres Kinderspiel sein, eines schönen Tages von allen Ecken und Enden der französischen Küste her 170 000 Mann niit allem Zubehör blitzartig in England zu landen. Mittels ihrer und der gleichzeitig auf dieselbe Weise mit Waffen vcr sehener und durch etwa 40000 französische Soldaten unter stützter Jrländer würde es alsdann wiederum die leichteste Sache von der Welt sein, den Engländern Raison einzubläuen So nicht die„Patria" oder irgend ein anderes Boulevard- Blatt, sondern die sehr ernste Revue des Herrn Brunelisre, und selbst das nicht minder ernste„llournal des Debets diskutirt den Plan mit wichtiger Miene und hofft von ihm Belehrung der Engländer, daß Frankreich sich nicht ungestraft Faschoda wegnehmen läßt. Die Antwort der englischen Presse läßt sich am besten in die Worte„Charenton— Gummizelle" zusammenfassen. Wobei allerdings verschiedene Parteigänger des Marinebundes nicht verfehlen, die Sache mit den Worten „Ist dies auch Wahnsinn, hat es doch Methode", für ihr Ideal einer„immer noch größeren" Flotte auszunützen. Die erwähnten Austheilungsbedingungen lassen sich kurz dahin zusammenfassen, daß nunmehr das ganze einstige Hoheitsgebiet Egypten's (Darfor, das Bahr- el- Ghazel und das obere Nilthal) cndgiltig von Frankreich als der englischen Interessensphäre zugehörig anerkannt wird, während Frankreich dafür Wadai und die noch unbesetzten Gebiete nördlich, östlich und südlich vom Tschad-See zugesprochen erhält, so daß das ganze Hinterland von Tripolis , westlich von der lybischen Wüste bis zum französischenKongo der französischen Interessensphäre zufällt. Außerdem sichert England Frankreich das Recht auf Errichtung von Handelsfaktoreien in Bahr-el-Ghagel und am Nil zu, während ihm dafür ein freier Handelsweg durch französisches Schutzgebiet nach dem Niger hin zugesprochen wird. Damit ist die Auftheilung Afrika's — von Abessynien und Marokko abgesehen— im„Prinzip" beendet. Frankreich hat sich sein Nordwestafrika„abgerundet", verzichtet aber auf Ausdehnung seines Gebiets bis ans Rothe Meer, England verzichtet auf die Verbindung seiner oft- und wcstafrikanischen Besitzungen, behält aber dafür, soweit Frankreich in Frage kommt, seine ideale Straße von Kairo bis zum Kap frei. Die englische Presse äußert sich im Ganzen über den Vertrag sehr befriedigt und hat Wohl allen Grund dazu, wenngleich man auch in Paris Grund hat. zu- frieden zu sein. Es ist, wie die„Pall Mall Gazette " schreibt, „ein schöner Tausch". Aber das Tory- Blatt fügt vorsichtig hinzu:„Das letzte Wort werden die Eingeborenen zu sprechen haben, und wenn sie nur sich zu organisiren lernen, so wird es ein rauhes Wort sein".— Paris , 23. März. Das französisch-englische Abkommen in Afrika ist hier im Allgemeinen, von einigen chauvinistischen gewerbsmäßigen Hetzern gegen England abgesehen, mit Be- friedigung aufgenommen worden. Aber die Befriedigung er- streckt sich im Wesentlichen nur auf den Umstand, daß die Möglichkeit eines bewaffneten Konflikts mit England nunmehr ausgeschlossen ist. Sonst werden die Bedingungen des Ab- kommens hie und da mißmuthig kritisirt und von niemand rückhaltslos begrüßt. Zum Theil kommt in dieser Stimmung die Nachwirkung des Faschoda-Rückzuges zum Ausdruck, zum anderen Theile das Bewußtsein des zweifelhaften Werthes des neuen Land- Zuwachses für Frankreich . Einige Blätter betonen, daß Eng- land wieder einmal Zugeständnisse„auf fremde Kosten" gemacht habe, da das Frankreich zuerkannte Gebiet ohnehin England nicht gut zugänglich wäre. Dagegen habe Frankreich auf die ihm kraft der ersten Besetzung zustehenden Gebiete der Bahr-el-Ghazcl verzichten müssen. Desgleichen wird die Klausel in Bezug auf den freien Zugang zum Nil und die zollfreie Zone auf franzö- sischer Seite als ein zweifelhafter Vortheil für den französischen und ein sicherer Vortheil für den englischen Handel erklärt. Doch das gehört schon zum Kapitel der schlimmen kolonial- politischen Erfahrungen Frankreichs ini Allgemeinen. Kein Abkommen, keine Nachgiebigkeit der Rivalen könnte daran etwas ändern, daß die französischen Kolonien Militär- und Beamtenkolonien sind, die das Budget des Mutterlandes ohne nennenswerthen Vortheil für den Ausfuhrhandel belasten. So schreibt denn der„Temps" melancholisch:„Wir wiffen nicht, welchen Werth Frankreich diesem ungeheueren Landantheil zu verleihen wissen wird. Im gegebenen Falle hängt die Verwerthung ab nicht nur von der Regierung, von ihren Reglements und ihren Beamten, sondern auch von der Rasse der Individuen, von ihrem Initiativem- und Unternehmungs- geist..." Bemerkenswerth ist noch, daß die französische Presse es für nöthig hält, die Thatsache hervorzuheben, daß Egypten nach wie vor außerhalb des Abkommens bleibt. Damit sollen die bekannten französischen Ansprüche auf Egypten bezw. die Stellungnahme Frankreichs gegen die englische Herrschaft in Egypten gewahrt bleiben, trotzdem man sich nicht verhehlen kann, daß das neueste Abkommen thatsächlich die englische Herrschaft in Egypten erst recht befestigen muß... Nunmehr haben die beiden Länder an schwebenden Streitigkeiten nur noch untergeordnete Fragen zu erledigen: die Zollfrage auf Madagascar und die französische Fischeret Gerechtsame auf Neufoundland. Nach der friedlichen Regelung des afrikanischen Konflikts können jene Fragen keine weiteren Verwickelungen herbeiführen. Damit sind dauernde fried- liche Beziehungen zivischen den beiden großen Kulturländern gesichert.—_ politische Mebeelrcht. Bersin, den 24. März. Löblich unterworfen haben sich gegenseitig Regierung und Konservative. Die agra- rische Fronde ist verstummt. Die Regierung redet nicht mehr von Brotwucher und die Konservativen drohen nicht mehr mit der Kündigung des monarchischen Gefiihls. Selbst die Kanal- frage wird zur Zeit sänftlich erörtert, wenn es auch keines- Wegs ausgeschlossen ist, daß über diese spezielle Wasserfrage, in der die Zukunft Deutschlands liegt, das innige Bündniß sich verheddert. Zur Zeit aber herrscht die tiefste, gefährlichste Einigkeit. Das stellt auch die„Post" in einem Rückblick auf die Landtagssession fest: „Was die Konservativen anlangt, so ist zunächst das vollständige Aufhören der agrarischen Opposition gegen die Re- gierung hervorzuheben. Dies tritt besonders scharf in dem Ver- halten der agrarischen Wortführer gegenüber dem Minister der Landwirthschast hervor. Während sie früher den Landwirthschafts- minister nicht scharf genug angreifen konnten, sind sie jetzt durch- weg voll Lobes für seine Verwaltung und sprechen ihm ihr un- bedingtes Vertrauen bei jedem sich darbietenden Anlasse aus. Hammerstein ist also nicht mehr gleich Null und Kollege Recke geht nach eigener Versicherung so weit bis an die äußerste Grenze des Zulässigen in seinen scharfmachenden Anordnungen an die Behörden, daß der„Reichs- Anzeiger" seine Herrenhans- Rede wieder nicht gleichzeitig mit den anderen Reden veröffentlicht, weil die Korrekturen zu viel Zeit erfordern. Will die Regierung wirklich dieses schöne Bild der Ein- tracht durch einen Kanal verunzieren? Ja, wenn es noch ein Kanalzuschüttungs-Entwurf wäre! Aber leichtsinnig ein Kultur- werk planen, das sollte sie den Junkern nicht anthun. Dabei geht die glücklichste Ehe in die Brüche. Will man schon etwas ür den Verkehr thun, so verbiete man, daß Personen unter 40 Jahren östlich der Elbe auf der Eisenbahn westwärts ahren. Das würde die zartsinnigen Junker gewiß rühren und eine Gewähr für die Dauer des reaktionären Zwei- bundes bieten.—._ Herreuhaus. DaS Herrenhaus hat heute die gestern begonnene Berathung de« Etats beendet. Da das Haus nach der Verfassung nicht befugt ist, Abänderungen zu treffen, sondern»ur den Etat im ganzen au- nehmen oder verwerfen darf, waren die Verhandlungen recht ein- tönig. Die meisten Etats wurden debattelos genehmigt. Beim Etat de»' K r i e g s m i n i st e r i u m s gelangte eine agrarische Jntcr- pellation der Herren v. Below-SaleLke und Frhr. v. Man- teuffel zur Annahme: „Die Regierung wird ersucht, dahin zu wirken, daß seitens der Militärverwaltung nicht mehr wie bisher bei Einkäufen von landwirthschaftlichen Produkte» die kommunalen Marktnotizen des bezüglichen GarnisonorteS zu Grunde gelegt werden— sondern die Notizen der landwirthschaftlichen Zentral- st e l l e—. und zwar so lange als amtliche Börsennotizen für die betreffenden Gegenden ausstehen." Im Uebrigen ist aus den Verhandlungen nur noch der bei der Berathung des Etats des F i n a n z m i n i st e r i u m s seitens der ostelbischen Junker unter Führung des Grafen Mirbach aus- gesprochene Wunsch auf Ermäßigung der Steuern zu er- wähnen. Die Herren verlangen vom Staate fort und fort neue Liebesgaben; wenn sie aber selbst etwas zahlen sollen, dann sind sie nicht willens, auch nur die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern zu leisten. Sogar der Finanzminister Dr. v. Miguel sah sich gc- nöthigt, seinen Freund, den Grafen Mirbach, mit scharfen Worten zurückzuweisen. Die nächste Sitzung des Herrenhauses findet voraussichtlich erst im Mai statt._ § 193. Nach der jetzigen Rechtspraxis des Reichsgerichts vertritt Her verantwortliche Redakteur nur dann berechtigte Interessen, genießt also nur in dem Fall den Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuchs, wenn er persönliche Interessen oder im uf trage eines Dritten dessen Interessen vertheidigt. Diese Auslegung ist eine Prämie auf den Egoismus und eine Bestrafung des uneigennützigen Idealismus. Wenn der Re- datteur einen beleidigenden Artikel schreibt, um eines persön- lichen Vortheils oder der Abwehr einer drohenden materiellen Schädigung Willen, so wird ihm der§ 193 zugebilligt. Tritt er hingegen für eine allgemeine Sache ein, an der er persönlich-materiell nicht interessirt ist, oder für Personen, die ihn„nichts angehen", so wird er, falls sein selbstloses Eintreten gerichtliche Weiterungen hat, ohne die Gnade des Z 193 verurtheilt. Allgemeine Interessen sind nach neuer Auffassung des Reichsgerichts nicht berechtigt. Es ist unter solcher Auffassung eigentlich ein gutes Zeichen für die sittliche Höhe der oppositionellen Presse— in der Regel beschäftigt ja nur diese die Gerichte—, daß der§ 193 kaum jemals mehr bei Preßvergehen in Anwendung kommt. Denn es beweist, daß trotz dem Reichsgericht und seiner den Idealismus be- drohenden Rechtsüberzeugung der Redakteur das allgemeine über das persönliche Interesse stellt. Ueber einen der seltenen Fälle, wo auch heute noch einem Redakteur die Vertretung berechtigter Interessen zugegeben wird, berichtet die„Volkszeitung": Wegen Beleidigung des Landraths von Zawadzky zu Witkowo hatte sich der Redakteur des„Gnesener General- Anzeigers" vor der Gnesener Strafkammer zu verantworten. In dem inkriminirtcn Artikel war dem Landrath große Polenfrcund- lichkeit vorgeworfen worden, die dem Dentschthum zum Nachtheil gereiche. Der Landrath verkehre sehr viel in der Seredynsklschen Weinstube. Dieser Herr v. Scredynski habe aber bei der Hundert- jahrfeier am 22. März 1807 sein Hans ungeschmückt gelassen. Deshalb sei auch unter Zustimmung des Landraths seitens aller Deutschen in Witkowo beschlössen worden, künftig das Seredynskiy'che Weinlokal zu meiden. Der erste Gast im v. Seredynsköschen Wein- lokale sei aber am anderen Tage der Herr Landrath gewesen, der jetzt noch regelmäßig dort verkehre. Vor Allem aber habe der Landrath von Zawadzky in seinem Kreise nicht mit dem noth- wendigen Nachdruck für diese gemeinsame deutsche Kandidatur ge- wirkt.' Deshalb sei der Pole gewählt worden; von Zawadzky verkehre auch fast garnicht mit den deutschen Rittergutsbesitzern seines Kreises, sondeni fast nur niit polnischen. Bei der silbernen Hochzeit des Land- raths V. Zawadzky im Jahre 1898 sei kein einziger deutscher Rittergutö- besitzer desKreises, sondern nurpolnischeGntsbesttzeraiNvesend gewesen. Die Bweisanfnahme fiel für den angeklagten Redakteur ungünstig aus. Landrath von Zawadzky hatte in seinem Kreise sehr eifrig für die'Wahl des dentschcü Landtags-Kandidaten gewirkt. Daß beider silbernen Hochzeit des Landraths keine deutschen Ritterguts- bcsitzer zugegen gewesen, hatte einen zufälligen Grund. Bei der Zentenarfeier war auch die Boykottirung der von Scredhnskiffchen Weinstube seitens der Deutschen nicht beschlossen worden. v. Scredynski hatte sein Hans allerdings nicht mit Tannengrün gc- schmückt, aber eine Fahne ausgehängt. Der Staatsanwalt be- antragte gegen den Redakteur 150 M.'Geldstrafe, der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung, indem er dem angeklagten Redakteur den Schutz des§193 zubilligte. Man sieht: Der glückliche Redakteur, der das große Loos gezogen hat, einmal ein berechtigtes Interesse zu ver- treten, hat ein Blatt schäbiger chauvinistischer Denunziationen zu vertreten, das ungenirt in Familienverhältnisse eindringt, ganz naiv einem Landrath die Pflicht der Wahlbeeinflussung zuweist und das Handwerk des Geberdenspähens und Geschichtentragens mit großem Eifer ausübt. Das mag nun ein berechtigtes Interesse im Sinne eines Polenhetzers sein, sicherlich aber ist es im Sinne des Reichs- gerichts ein allgemeines Interesse, das ihn also nicht berechtigte, den beleidigenden Artikel zu schreiben. Es ist kein Zweifel, daß der Staatsanwalt Revision anmelden und das Reichsgericht das Urtheil der Straf- kammer wohl aufheben wird, so sehr wir uns an sich darüber freuen, daß es noch Gerichte giebt, die der Preßfreiheit geneigt sind. Noch schlimmer als die Beschränkung des§ 193 auf die persönlichen Interessen wäre eine Rechtsauslegung, die je nach der Richtung, nach dem Inhalt des vertretenen Jnter- esscs ihm die Berechtigung ab- oder zuerkennt. Ein all- gemeines Interesse bleibt stets u n berechtigt, mag es sich um ein reaktionäres, ein sozialdemokratisches, ein polnisches, ein agrarisches oder ein börsenschützerisches Interesse handeln. Auch wenn man dem nationalen Götzendienst ein Opfer schlachtet, vertritt man kein berechtigtes Interesse.— Miqnel in der Falle. Herr Miqnel dreht und wendet sich, um aus dem Fuchseisen herauszukommen, darinnen ihn Professor Weber so fein gefangen hat. Er berichtigt sogar mit Namensunterschrift, während tonst die Minister ihre Herzensivünsche der offiziösen Anonymität zu offen- baren pflegen. Aus dem Stenogramm soll danach hervorgehen, so schreibt er der„Sozialen Praxis", erstens: daß er von Herrn Pro- fessor Weber weder gesprochen noch nur an ihn gedacht habe; zweitens: daß er den Gcsammtbericht über die ländlichen Ver- hältnisse nicht für unrichtig, sondern im Ganzen für richtig erklärt habe. Schließlich will er sich gegen den ihm angeblich von Professor Weber gemachten Borwurf vertheidigen, daß seine Rede über die Leutenothfrage„eine klare Absage" der Regierung an die wissenschaftlichen Bestrebungen des Vereins ffür Sozialpolitik) be- deute. Professor Weber hätte lieber das Stenogramm lesen sollen, anstatt ihm derartige Vorwürfe zu machen Das heißt es! hilft nichts; das Eisen hält: In dem Stenogramm «„Aber ein Buch lesen von einem einzelnenMenschen, der dem Leser gar nicht bekannt ist. dessen Wissen und Zuverlässigkeit. dessen Stellung zu allen sozialen Fragen ihm vollkommen schleierhaft sind, und darauf ein solches Gelvicht zu legen, wie man legen nmß auf das Zeugniß eines solchen Mannes, der die Dinge aus eigener Wissenschaft kennt, das ist eine Verwechselung, die ich gar nicht begreife. ÜsSehr richtig 1 rechts.)" Das Buch hat Weber geschrieben und nicht der einzelne Unter-Berichterstatter. auf den Miquel hinweist; von diesem rührt nur einer der Einzelbcrichte her, deren Gesammtheit das Buch bildet. Miquel will das größere Gewicht legen auf das Zeugniß deS ManneS, der die Dinge ans eigeuer Wissen- schaff kennt— er meint damit Gamp und Genossen— Weber hat
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