Man schreibt und aus Schöneberg : Is ein recht Tobens- III g. Elettrizitäts- Gesellschaft Berlin , wie weit oft bas Schöffengericht, da fortgefekt Perfonen, die sich durch das Werther Schritt kann es bezeichnet werden, daß der„ Verein Berliner die Vorarbeiten zur Abgabe von Kraft und Licht für unseren Ort überlaute Ausrufen belästigt fühlen, polizeiliche Hilfe in Anspruch Bororte", an dessen Spitze der Stadtverordneten- Vorsteher Gustav gediehen seien, die Gesellschaft den Bescheid ertheilt hat, daß nach nehmen. Am 7. Februar hatte Neumann vor dem Portal des Müller- Schöneberg steht, sich mit einer Eingabe an die Stadt- Eingang der erforderlichen Genehmigung der Stadt Berlin etwa Reichstagsgebäudes, welches die Abgeordneten zum Eintritt benußen, verordneten- Versammlung zu Berlin gewandt hat, den Antrag Ende April oder Anfang Mai mit der Rabellegung in der Breite- Aufstellung genommen und pries seine Broschüre in überlauter Wallach:" Den Beamten der Stadt Berlin das Wohnen in den straße begonnen werde. Einen Theil des Netzes gedenkt die Gesell- Weise an. Als der Abg. Snörde ihm hierüber Vorhaltungen Vororten zu untersagen," abzulehnen. Um so mehr muß es aber schaft bis zur Mitte des Sommers herzustellen, zu welchem Zwed machte, erwiderte Neumann in noch lauterer Weise, so daß schließlich überraschen, daß, was man in Berlin vermeiden möchte, in anderen eine provisorische Kraftstation in der Breitestraße errichtet werden ein Schuhmann eingreifen mußte. Am 10. Februar untersagte ihm Bororten für erstrebenswerth hält. So hat z. B. die Stadtverord- foll. Der ehemalige hier stationirte Gendarm Schenkowitz, der in der Friedrichstraße ein vom Publikum herbeigeholter Schußmann ruhiger rathung des„ Normal- Besoldungsetats für Beamte" folgende Aus- war, sollte sich vor einigen Tagen wegen Betruges vor dem Straf zu sein, nicht sofort nach. Das Schöffengericht verurtheilte führungsbestimmungen angenommen:„ Alle Beamte sind im Orte, richter verantworten. Der Angeklagte zog es jedoch vor, nicht zu den Angeklagten Neumann wegen dieser beiden Uebertretungen bezw. unterbeamte in einem zu bestimmenden Ortstheil zu wohnen erscheinen, und soll min laut Gerichtsbeschluß zum nächsten Termin gestern abermals zu 9 M. Geldstrafe event. 3 Tagen Haft. Ge verpflichtet." Möge auch hier bei der endgiltigen Festlegung dieses zwangsweise vorgeführt werden. scheidter wäre es wahrscheinlich gewesen, wenn die Beschwerdeführer Normaletats diese für alle Beamten brüdende Bestimmung entfernt den lungenkräftigen Juden- und Sozialistenvernichter ruhig hätten werden. weiter schreien lassen.
neten- Versammlung in Schöneberg am 20. März bei der Be- wegen vielfacher hier verübter Betrugsfälle zur Anzeige gebracht sein lautes Rufet, erom Publikum herbeigeholter Schuhmann
Rigdorf. Die hiesige Gemeindevertretung hielt gestern ihre legte Sigung ab. Gemeindevorsteher Boddin theilte mit, daß der staatliche Zuschuß zu den Kosten der Gemeindeschulen in Höhe von 20 000 m. auch für das neue Etatsjahr wieder ge=
-
Spandau . Der Schlosser Meißner, Lhnarstr. 8, theilt uns mit, daß er in der Angelegenheit der Züchtigung seines Kindes nicht verhaftet worden ist, sowie daß seine Frau mit der Angelegenheit nichts zu thun habe.
Theater.
daß
er
und
-
das Fehlen der
von
nämlich
Ter Oberhebeamme H. war es bom hiesigen Polizeipräsidenten untersagt worden, sogenannten hygienischen Frauenschutz" in Beitungen öffentlich anzupreisen. Nachdem der Polizeipräsident gegen Zwei Selbstmorde find diese Woche wieder an einem Tage fie eine Erefutivstrafe von 150 M. festgesetzt hatte, zeigte sie diesem nehmigt worden sei. Der Besoldungsordnung für die Handarbeits- im Grunewald begangen worden. An der Chaussee Pichels- an, daß sie ihren Beruf als Hebcamme aufgebe; ihr Wittel pries Lehrerinnen habe die Regierung ihre Zustimmung gegeben. Die berge- Westend wurde die Teiche des Handlungsgehilfen Theodor C. fie aber nach wie vor an. Nunmehr erneute der Polizeipräsident feine Bersammlung beschloß dann, die Stadtgemeinde Berlin zu ersuchen, aus Berlin aufgefunden; er hatte sich durch einen Schuß ins Herz Verfügung, sorauf Frau H. ſich beschwerdeführend an den Oberg für das Jahr 1898/99 gemäߧ 53 des Kommunalabgaben- Gesetzes getödtet. In seinen Taschen fand man 2,35 W. Die zweite Leiche präsidenten wandte. Dieser wies ihre Beschwerde mit der Begründung zu den Kosten der Unterhaltung der Gemeindeschulen beizutragen. Tag unweit der Chauffee nach Wannsee zwischen Schildhorn und dem ab, daß die Gewerbe- Ordnung die in ihr festgelegte Berlangt werden 95 000 M. Nach Erledigung einiger anderen Kaiser Wilhelm- Thurm; der Lebensmüde, ein 22jähriger Mann in Gewerbefreiheit niemanden von der Beachtung allgemeiner polizei. Gemeindeangelegenheiten wurde wegen des Baues einer Brücke über Radfahrerkleidung, hatte sich gleichfalls erschossen. Seine Persönlich- licher Vorschriften entbänden. den Schifffahrtskanal und über die Anlage der Rixdorfer Anschluß- feit ist unbekannt. Beide Leichen wurden nach dem Selbstmörder- Mitteln zur Verhinderung der Konzeption könne auf Grund des straßen verhandelt. Die Brücke, deren Herstellung von den Friedhof bei Schildhorn geschafft. § 10 11 17 des Allgemeinen Landrechts verboten werden, weil es die städtischen Körperschaften Berlins beschlossen ist, soll den Kanal an öffentliche Ordnung verlege. Auf die Klage der Frau G. hob der Grünauerstraße überschreiten. Wegen Ausbaues der Nixdorfer Anschlußstraßen haben Verhandlungen mit den interessirten Grund- im vorigen Jahr unter den hiesigen Feldarbeitern. Sie sollten fcheid und die Verfügung des Polizeipräsidenten Aus Friedrichsfelde berichtet man uns: Große Freude herrschte jedoch das Ober- Verwaltungsgericht diesen Beeigenthümern stattgefunden. Diese haben sich verpflichtet, die Kosten nämlich die so schwer empfundene Konkurrenz der„ Schwarzen", der auf. Der Senat ging davon aus, daß die Polizei nicht das Recht zu tragen und das Geld vor Ausführung der Arbeiten einzuzahlen. Gefangenen aus dem Filialgefängniß Rummelsburg los werden. habe, gegen gewerbliche Ankündigungen in Zeitungen VorUnter anderem handelt es sich um den weiteren Ausbau der Friedel- Das Filialgefängniß ist eingegangen und die Gefangenen sind nach beugungsmaßregeln zu ergreifen. und Reuterſtraße. Die vorgeschlagenen Verträge wurden zum Theil Tegel gekommen. Die Freude der steuerzahlenden Ortseinwohner genehmigt. Mit dem Abschluß weiterer Verträge wird der Orts- war jedoch verfrüht, denn jetzt laffen sich Gutsbefizer und Bauern, Viel zu denken gab eine Verhandlung, welche gestern vor vorsteher betraut. sie an Stelle der Gemeindevertretung zu genehmigen. Die Straßenbau- Kommission erhält Vollmacht, fa sogar die Gärtner aus Bosen und Schlesien Arbeiter kommen; einer Schöffenabtheilung des Amtsgerichts I stattfand. Der Regimentsarbeiten diese auch nicht ganz so billig wie die Gefangenen, fo find fattler des zweiten bayerischen Garde- Ulanen- Regiments in Ansbach , Herr Gemeindevorsteher Boddin schloß dann die Sizung mit fie immerhin noch beträchtlich wohlfeiler als die hiesigen Arbeiter. Herr Schröder, hatte den Sattlergefellen Wear Preuß in warmen Worten der Anerkennung für das gute Verhältniß, das trok An diesem Beispiel, das der sozialdemokratischen Agitation unter den Berlin wegen Beleidigung verklagt. Der Beklagte hatte ant aller Meinungsverschiedenheiten in der Gemeindevertretung und Landarbeitern außerordentlich förderlich ist, ersieht man wieder, daß 15. September vorigen Jahres an den Sattlermeister Philipp zwischen dieſer und der Verwaltung die Jahre hindurch bestanden habe. der Patriotismus wie in der Industrie, so auch in der Landwirth, Nahrun in Potsdam einen Brief geschrieben, in welchent Herr Sander dankte darauf namens der Versammlung dem Ge- schaft beim Geldbeutel aufhört. der Werkstatt der Ansdie angeblichen Zustände in meinde- und Amtsvorsteher für sein gemeinnügiges Wirken. bacher Regimentsfattlerei schilderte. Es war darin gesagt, daß der Regiments sattler( so wird der Meister der Militäs In der Charlottenburger Stadtverordneten- Versammlung werkstatt genannt) von dem Leder des Regiments Privatarbeiten bom legten Mittwoch gelangten eine Anzahl Anträge und Beschwerden anfertige. Es seien bei demselben viele Hunderte von Halftern und der beiden dortigen sozialdemokratischen Stadtverordneten Beher Kartuschen vom Regiment bestellt, aber in die Privatarbeit des und Wernicke zur Berathung. Der erste Antrag verlangte die Regimentsjattlers gegeben worden. Er habe dazu die Ledervorräthe Bewilligung von 10 000 m., um denjenigen städtischen Arbeitern, die-r. Das Ostend- Theater hat in der jetzt zu Ende gehenden des Regiments benutzt, und dieses habe das auf Regimentskosten weniger als 1500 M. Jahreslohn beziehen, eine Theuerungs- Saison gerade nichts Hervorragendes für die Hebung des Gefchmacks beschaffte Leder in der fertigen Waare noch einmal bezahlen zulage in Höhe von je etwa 50 M. als einmaligen Zuschuß zu in den weiten Kreisen gethan, die sich nun einmal auf die Koſt müssen. Der Regimentsjattler habe fremde Lederabgänge gewähren. Die Thatsache der Theuerung war von der Versammlung einer Vorstadtbühne angewieſen fühlen. Gewiß kommt der herbeigeschafft und mit den eigenen Abfällen vermischt, durch eine Bewilligung zu Gunsten der Beamten bereits Einwand in Betracht, anerkannt. Die liberale Frattion beantragte Kommissionsberathung. wenigstens in den Vorstadttheatern mit einer gewissen ihm unterschlagenen Häute zu bemänteln. Er, d. h. der Die Mehrheit wollte jedoch auch nicht einmal diese zugeben, sondern lehnte Scheu meidet; aber trotzdem braucht eine Direktion immer Regimentsfattler Schröder, habe auch bei der Erwerbung der in namentlicher Abstimmung die Kommissionsberathung mit 35 gegen noch nicht mit Widerwärtigkeiten zu tommen, wie sie goldenen Medaille von der Nürnberger Ausstellung nicht reell ge 20 Stimmen und nachher auch den Antrag ab. Bei jeder in dem berüchtigten Brandstifter" wohl an die hundertnial handelt, denn die Hauptarbeiten an seinen Kummeten und Reiteinzelnen Etatsposition, bei der Arbeiterlöhne zur Sprache famen, im Ostend- Theater aufgetischt worden find. Daß an erträglichen zeugen seien in Berlin gefertigt worden und fertig gestellt seien die wurde dann wenigstens eine Erhöhung der 2ohnpositionen Stüden volksthümlicher Art kein völliger Mangel herricht, bewies Arbeiten durch die von Schröder angenommenen Spezialisten berlangt, aber wiederum gegen die Stimmen der sozialdemo- die am Donnerstag erfolgte Aufführung eines vierattigen Schau- worden. Er habe daher nicht für seine Leistungen, sondern für tischen Antragsteller und der kleinen liberalen Fraktion abgelehnt. spiels von Otto Wischer:" Schlimme Saat". Hier wurde die größte Betrügerei" die goldene Medaille erhalten. Schröder Beim Etat der Feuerwehr wies der Stadtverordnete Beyer auf von einem Manne, dem ein achtungswerthes dramatisches habe auch dem einen Einjährigen einen mit Schafsleder eine große Anzahl von Mißständen hin, nicht abzusprechen ist, in derben, aber überzogenen Koffer als Schweinsleder, einem andern EinBehandlung von Feuerwehrmännern, Verwendung zu privaten meistens treffenden Strichen ein Stück Berliner Leben hingeworfen, jährigen den Koffer von Schafsleder als Rindsleder verDienstleistungen u. f. w. und beklagte fich insbesondere und zwar hat der Verfasser eine durchaus selbständige Variation des fauft. Der Empfänger des Briefes, Sattlermeister Nahrun, auch darüber, daß bei einem Appell den Feuerwehrleuten direkt Themas, das Anzengruber im Bierten Gebot" mit erschütternder sandte denselben an das bayerische Kriegsministerium, welches eine untersagt worden sei, sein des Redners Lokal zu be- Tragik behandelt, etwa in der Sprache und auch in dem Zynismus der Untersuchung einleitete, was zur Folge hatte, daß Preuß als Schreiber des fuchen. Der Oberbürgermeister ust ehrus bat um schrift- Acerstraße vorgeführt. Eine Mutter mit ausgesprochenem Kuppler- Briefes wegen verleumderischer Beleidigung unter Anklage geſtellt liche Formulirung der Beschwerden und sagte eine eingehende Prüfung talent will ihre Kinder höheren Zielen zuführen, und da wurde. Der Kläger öffentliche Anklage war der Thatsachen zu. Da aber der Magistratsdezernent über jenen dies auf geradem Wege seine Schwierigkeiten hat, wird von der Staatsanwaltschaft nicht erhoben worden hatte sich die Appell sich bereits dahin ausgesprochen hatte, daß er um Lokalverbote die Tochter gleich den beiden Söhnen mit sanften Büffen Sache etwas tosten lassen, denn er hatte den Rechtsanwalt fich nicht zu kümmern habe, so wurde von dem liberalen Stadt- auf den trummen gestoßen. Im letzten Augenblick scheitert das Un- Freiherrn von Eschenbach aus Ansbach nach Berlin geschickt, berordneten Dr. Jastrow der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß heil an dem im Grunde tüchtigen Sinn der Kinder und die Mutter um seine Sache zu vertreten, und dieser trat als Baumeister auf, unter den Stadtverordneten Charlottenburgs niemand sein werde, büßt in Reue ihre Schuld. Eine prächtige Figur hat der Verfasser der dem Beklagten goldene Brücken baute, umso schien es der das System der Boykottirung einzelner Lokale in die in dem verkrachten Fabrikanten" Wolfgang, dem ältesten Sohne der die umfangreiche Beweisaufnahme zu erübrigen. Herr v. Eichenbach Charlottenburger Feuerwehr eingeführt zu sehen wünsche. Damit war ſtrebsamen Wittwe, geschaffen. Der Kerl, vor dem sich nach dem gab selbst zu, daß Unregelmäßigkeiten borgekommen aber die Frage der Boykottirung erst recht aufgerollt. Denn mun meldete Urtheil seines jüngeren Bruders die Partei bestens bedankt, weil er feien und nach Ankunft des Briefes Abhilfe ge= fich von der Mehrheitspartei, den sogenannten„ Unpolitischen" der unter dem Gerede, daß er für Arbeiterinteressen wirte, ein Lotter- fchaffen worden sei. Die Friedensliebe des Vertreters Stadtverordnete e bens( Oberverwaltungsgerichtsrath a. D. und leben führt, ist ausgezeichnet stizzirt und fand auch in Herrn Wach des Klägers veranlaßte auch den Vorsitzenden, dem Augeklagten Exzellenz) mit dem Bemerken, daß er seinerseits sich doch wohl denten einen ganz vortrefflichen Darsteller. Auch im Uebrigen wurde das gut zuzureden, auch des Letzteren Vertreter, Rechtsanwalt Hirschel, Tönne, daß die Untersagung einzelner Lokale berechtigt, ja jogar Stück recht gut gespielt. nothwendig sei, z. B. wenn eine Gefahr für die Sittlichkeit der Besucher vorliege. Stadtverordneter Beyer legte Verwahrung dagegen ein, daß durch die Herbeiziehung solcher Möglichkeiten der Anschein ertvect werde, als ob auf fein Lokal in dieser Beziehung ein Makel falle. Uebrigens wurde, und zwar mit vollem Recht, aus der Mitte der Versammlung Aus der Gesellschaft. Die Verhandlung gegen den feit Ander Standpunkt wahrgenommen, daß nicht einmal in sittlicher Be Graf v. Egloffstein ( Schachtel u. Gen.) wird am 7. April vor fang Januar in Untersuchungshaft fizenden Leutnaut a. D. Claus ziehung die Vorgefeßten ein Recht hätten, ihre Untergebenen zu der 7. Straffammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landbevormunden. Wenngleich die Verhandlungen nicht zu positiven Für kanfmännische Kreise von Intereffe ist eine ReichsgerichtsErgebnissen führten, so lieferten sie doch den Beweis, daß selbst da, umfang annehmen. Angeklagt sind der Mafler Henry Schachtel, lungsbücher im Falle eines Konturses bezieht. Der Kaufmann gerichtsdirektors Voigt stattfinden und voraussichtlich keinen großen Entscheidung, die sich auf die Beschaffenheit der Handwo die sozialdemokratischen Vertreter in so geringer Anzahl vor der Stallmeister Herbert Dietel und der Graf gloff- Goldstein hatte im April 1897 in der Chauffeestraße ein Geschäft handen sind, wie in Charlottenburg , sie immerhin durch den hin- stein, welche von den Rechtsanwälten Dr. Halpert, Dr. eröffnet, stellte aber bereits im November deffelben Jahres ſeine weis auf Mißstände im stande sind, die anderen Parteien zur Davidjohn und Justizrath& leinholz vertheidigt werden. Bahlungen ein. Es wurde gegen ihn Anklage erhoben und ihm Stellungnahme zu nöthigen, was namentlich im Hinblick auf zu- Schachtel ist in zwei Fällen der Untreue und Unter- aur Last gelegt, keine Gröffnungsbilanz gezogen, außerdem tünftige Wahlen von Wichtigkeit ist. fchlagung, Graf gloffstein des Betruges in zwei Fällen aber seine Handlungsbücher unordentlich geführt zu zu Ungunsten des Kammerherrn v. Salisch und des Schlächter- haben, daß fie feine Uebersicht seines Vermögensstandes meisters och sta edt, Dietel in zwei Fällen der An- gewährten. Wegen dieser unordentlichen Führung der Hand2ochstaedt, Transaktionen mit Wechseln von Herren, die sich an Schachtel zur des Landgerichts I zu zwei Wochen Gefängniß. Es war stiftung beziehungsweise Beihilfe beschuldigt. Es handelt sich um lungsbücher verurtheilte ihn seinerzeit die erste Straftammer Beschaffung von Geld auf Accepte gewandt hatten; dabei sollen alle festgestellt worden, daß der Angeklagte in der legten Zeit des Bea drei Angeklagte thätig gewesen sein und Schachtel und Dietel sich stehens seines Geschäfts die Eintragungen nicht mehr in seine Nen- Weißensee. Der Gemeindehaushalts- Etat pro 1899/1900 unrechtmäßig bereichert haben. Bei dem Grafen Egloffftein handelt ordentlichen Geschäftsbücher, sondern in ein kleines blaues Heftchen balancirt in Einnahme und Ausgabe mit 723 000 m. gegen 633.200 es sich gleichfalls um einen Wechsel, den er untergebracht hat, ferner gemacht hatte, aus welchem sie von Zeit zu Zeit übertragen wurden. um einen Koup, den er dem Schlächtermeister Lochstaedt gegenüber Die Straffammer hatte einen Verstoß gegen das Gesez für vorMark im Vorjahre. Die Gemeindeverwaltung erfordert eine Ausgabe unter Beihilfe Dietel's ausgeführt haben soll. Er war start ver- liegend erachtet, weil es ein solches Heft nicht als eigentliches" von 80 288 W.( im Vorjahre 74 619 M.); die Armenverwaltung eine schuldet und soll nun in einem Moment, wo er zur Begleichung von Handlungsbuch anjah. Rechtsanwalt Dr. Haase legte hiergegen solche von 62 164 M.( 61 530); die Schul- und Kirchenverwaltung Ehrenschulden dringend Geld gebrauchte, dem Beugen Lochstaedt vier Revision ein und erzielte die Zurückverweisung der Sache in 225 433 M.( 227 591 M.); Straßenbauiachen und sonstige Lasten und Wagen verkauft haben, die er gar nicht besaß. 2. hat vergeblich auf die erste Justanz. Abgaben 90 613 M.( 40 174 M.); Kanalisation und Wasserleitung die Lieferung der Wagen gewartet, schließlich den Grafen E. mit Stimmung mit der Ansicht des Vertheidigers folgendes aus: Das Reichsgericht führte in Ueberein 77 743 9.( 137 886 M.); Vermögens- und Schuldenverwaltung 119 717 M.( 17 468). An Kreissteuern hat die Gemeinde 59 244 W. Erfolg verklagt und sich dann mit ihm geeinigt. Es werden nun Das Handelsgesetzbuch Artifel 28 Artikel 28 fennt feine eigent lichen" Handlungsbücher, es gegen 65 587 M. im Vorjahre aufzubringen. Seit dem Jahre 1885 etwa 20 Zeugen zu vernehmen sein. genügt jede Buchhat die Gemeinde an Anleihen aufgenommen die Summe von führung, aus welcher die Handelsgeschäfte des Kaufmannes und die In der bekannten Schöneberger Schulaffäre findet am Lage seines Vermögens zu ersehen ist. Nichtig ist, daß das bloße 2 383 000 M. Hiervon wurden verwendet: Für Schulhausbauten 486 336 M., zur Kanalisation 1107 484 M., zur Wasserleitung Montag Bormittag 10 Uhr vor der zweiten Strafkammer des Land- Notiren zur Unterstügung des Gedächtnisses teinen Erfaz für die 318 282 M., zum Betriebsfonds der Gemeindefasse 100 000 m., zu gerichts I im kleinen Schwurgerichtsjaale. die Schlußverhandlung vorgeschriebene Buchführung bieten kann. Wenn jedoch die AufStraßenpflasterungen 103 726 M. Der Rest wurde für Ablösung blattes ". Schriftsteller Ostar refie, sowie die Redakteure Sugo fortlaufende schriftliche Figirung der Tageseinnahmen gelten könnten, 8utaat. Angeklagt ist der Herausgeber des Schöneberger Tage zeichnungen in dem gehefteten Buch nach der Ordnung desselben als früherer Anleihen, sowie zum Bau einer Krankenbarade, einer Kleinkinderbewahranstalt u. f. w. verwendet. Brüning und Alwin Vormeng wegen Beleidigung einer An- so stand nichts entgegen, das Heft als einen Bestandtheil der ge zahl Schöneberger Lehrer durch die Presse. In der Hauptsache handelt schäftlichen Buchführung anzusehen. Auf Grund dieser reichses sich um den Tod des Schulknaben Fischer, der nach der Be- gerichtlichen Entscheidung beantragte Rechtsanwalt Dr. Haase nunKonflikt", der dadurch entstanden war, daß der vom Schul- hauptung des Angeklagten infolge einer Züchtigung durch den Lehrer mehr die Freisprechung des Angeklagten, auf welche der Gerichtshof vorstand in Vorschlag gebrachte Schularzt von der Gemeinde- Reinhardt gestorben sein soll. Der letzte Termin wurde nach längerer auch erkannte. vertretung nicht gewählt wurde, ist als gegenstandslos zu betrachten. beschlossen wurde, gegenüber dem den Angeklagten ungünstigen GutVerhandlung vertagt, weil auf Antrag des Justizraths Munde I Der Juwelendieb Hans Reiff and Berlin ist vom Dresdener In der am Dienstag stattgefundenen Sigung der Gemeindevertretung achten des Kreisphyfitus, Sanitätsraths Dr. Elten, ein Ober- Landgericht zu 3/2 Jahren Gefängniß und 5 Jahren Ehrverlust verbeschloß man im Sinne einer Verfügung des Regierungspräsidenten und des Landraths, daß an Stelle des Schulvorstandes die Ein- gutachten das Medizinallollegiums einzuholen. Letzteres ist inzwischen urtheilt worden. Während des spanisch- amerikanischen Krieges war richtung einer Gemeinde- Schulkommission zu erfolgen habe; ein erstattet worden. Der Fall erregt auch in medizinischen Kreisen be- R. auf Portorico als Korrespondent für zwei New- Yorker Zeitungen rechtigtes Aufsehen. Für den behinderten Justizrath Mundel hat thätig. Von den dem Hofjuwelier Mau in Dresden entwendeten entsprechendes Ortsstatut wurde einstimmig genehmigt. Die Schul: N.-A. Hugo Sachs und R.-A. Dr. Halpert die Vertheidigung Schmuckfachen verkaufte St. unter a derem auch in Berlin vier Tommission besteht laut Statut aus 7 Personen und zwar zwei übernommen. Gemeindefchöffen, drei Gemeinderathsmitglieder, den Amtsvorsteher
In das Bureau der Rixdorfer Kriminalpolizei ist der frühere Vollziehungsbeamte F. eingebrochen. Wie sich bald herausstellte, ist der Mann geistestrant. Er gab au, nachsehen zu wollen, ob alles in Ordnung sei. Der„ Einbrecher" wird einer Heilanstalt zugeführt werden.
m.
-
--
Gerichts- Beitung.
-
und den Prediger. Dem Leiter der Realschule wurde Der Zeitungshändler und Redakteur Albert Neumann, eine Funktionszulage von 500 Mart pro anno gewährt. der seit geraumer Zeit die Broschüre Juden, Sozialbemo Ferner theilt der Amtsvorsteher mit, daß auf eine Anfrage bei der traten und Anarchisten" vertreibt, beschäftigt jetzt recht
rieth zum Vergleich und da der Vorfizeirde dem Angeklagten sagte, wenn er in allen Bunkien Recht und mur in einem Punkte Unrecht habe, er eventuell doch verurtheilt werden könne, so ging der Beflagte den Vergleich ein, und gab die Erklärung ab, daß er wohl falsch berichtet worden sei und den beleidigenden Inhalt des Briefes zurückziehe. Die Parteien tamen überein, daß jede Partei ihren Anwalt bezahle und der Beklagte die etwa 5 W. betragenden Gerichtstoften trage.
Brillanten für 1130 M.