Nr. 176

Der Berichtigungszwang im neuen PreBrecht. Von Dr. Egon Schwelb.

Mit dem Gesetze vom 10. Juli 1933, Sig. 126, dem sogenannten Kleinen Preßgejek" der vielgenennte§ 19 des Preßgefeßes und die auf die Berichtigung bezüglichen Bestimmungen der§§ 21 und 22 des Brezgesetzes aufgehoben, worden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Ge fezes, welches am 23. Juli 1983 erfolgt ist, ist das Berichtigungswesen auf eine neue gefeßliche Grundlage gestellt.

Es wird nun feine§ 19- Berichtigungen" mehr geben. Wenn auch der§ 19 gefallen ist, fo ift naturgemäß die Einrichtung als folche nicht beseitigt. Das neue Kleine Preßgeset" enthält vielmehr in den SS 11 bis 17 neue Be timmungen über das Berichtigungswesen, die an dem bisherigen Rechte nicht viel ändern.

Derjenige, den eine in einer Zeitung( perio­dischen Druckschrift) veröffentlichte Nachricht be­trifft, hat das Recht, zu fordern, daß deren Be richtigung veröffentlicht werde. In der Berich tigung fann er nur Tatsachen anführen, welche die in der Nachricht enthaltenen Tatsachen richtig stellen oder widerlegen. Der Einsender der Be­richtigung fann fich aber auch auf die bloße Be­

Sonntag, 30. Juli 1933

Aussig - Stadion

I

Internationaler

Freitag, 4. August:

A6 7 Uhr Warmbad Kleische:

4., 5. u. 6. August 1933

Arbeiter- Sporttag

Sonntag, 6. August:

Seite 3

Spätes Geständnis: Unternehmer bezahlen die Nazis.

( ITF ) Jahrelang haben die Nationalsozia liften geschworen, auch nicht einen Pfennig von Unternehmern erhalten zu haben. Jest bringt das Organ Adolf Hitlers , der Völkische Beob achter", am 16. Juni folgendes Geständnis:

Am schwarzen Brett.

Partei und oberster SA- Führer. Reichsschasmeister.

Anordnung.

Sämtliche Dienststellen der NSDAP . ern schließlich SA. , Hitlerjugend und NSBO. usto. bis herab zur fleinsten Untergliederung sind ber pflichtet, so weit sie eine Iaufende Unter. stung aus Wirtschaftstreifen be siehen, sofort die Höhe und Quelle dieser Unter­stüßung in eingeschriebenem Briefe an die Ranzlei des Führers im Braunen Haus zu melden.

gez. Rudolf Se ß. gez. Schwarz. Damit steht fest, daß nicht nur die NSDAP . und SA., sondern ebenfalls die NSBO. vont Unternehmern finanziert wurde und wird.

Betturnen der Männer und Frauen Polizeiaktion gegen Kommunisten.

ftreitung der Wahrheit der in der Nachricht ent- Das große Fest- Programm: haltenen Tatsachen beschränken. Das neue Ge­fet, welches sich an das bisherige, aus den dürf figen Normen der§§ 19, 21 und 22 entwidelte, anschließt, enthält genaue Bestimmungen dar über, welchen Formerforderniffen eine Berichti Proletarischer Feierabend gung entsprechen muß. Sie muß als Preßbe­richtigung" bezeichnet sein. Sie soll in ihrer Ein­leitung den Titel und die Nummer der Zeitung,

Schwimmworführungen, Gesang, Musik, Höhen­

feuer.

in welcher die zu berichtigende Nachricht veröffent- Samstag, 5. August: licht war, nach Möglichkeit auch den Titel des Artikels enthalten und am Schluß soll derjenige, der die Berichtigung begehrt, genannt sein.

Im Gegensaße zum bisherigen Rechte muß die Berichtigung nicht dem verantwortlichen Re dakteur persönlich zugestellt werden, es genügt, wenn die Berichtigung dem Herausgeber oder Druder zugestellt worden ist. Wenn es nicht ge­lingt, die Berichtigung zuzustellen oder wenn der, verantwortliche Redakteur die Annahme verwei-, gert, so gilt dies als Verweigerung der Ver­öffentlichung.

Warmbad: 8 Uhr früh Maffenschwimmunter­richt für Kinder,

Schwimmwettkämpfe.

Stadion, 2 Uhr nachmittag: Sportliche Wettkämpfe aller Art. Handball, Sazena, Faustball. Fußballmassenturnier auf 5 Sportpläßen. Halb 8 Uhr Voltshaus: Roter Appell".

Ab 9 Uhr: Fadelzug.

Der verantwortliche Redakteur ist verpflich tet, die Berichtigung binnen drei Tagen nach Zustellung zu veröffentlichen. Wenn die Zeitung Internationales Meeting

in dieser Frist nicht erscheint, so hat die Ver- am Marktplay.

öffentlichung in der unmittelbar folgenden näch sten Nummer zu erfolgen. Aenderungen und Einfügungen in die Berichtigung sind auch nach

( Reithalle).

Fortseßung ber leichtathletischen Wettkämpfe.

Ringkämpfe und Gewichtheben. ( Reithalle).

Massenschachturnier.

( Aufsiger Volkshaus.)

Sonntag nachmittag 1 Uhr:

Festzug aller Verbände Im Stadion: Wettkämpfe der

Geräteturner.

Freiübungen der Frauen und Männer. Endlämpfe.

Leicht und Schmerathletit. Wettspiele aller Art.

besten

Feierliche Abschlußkundgebung

Berlin , 29. Mai. Aus einer ganzen Reihe von Städten wird gemeldet, daß die geheime Staatspolizei neue Organisationen der kommu­ nistischen Partei sichergestellt und viele Funk tionäre und Kuriere verhaftet habe.

In Hamburg fam die Polizei in den Be­fizz des neuesten Organisationsplanes der KPD. im Bezirk Wasserfante. Der Bezirksleite: Nik fel, der früher Parteisekretär in Bremen war, und zahlreiche Instrukteure wurden festgenommen. Auf Gund des bei ihnen vorgefunden Materials Stadtteilen, der Leiter des Kurierdienstes und wurden die politischen Leiter in den einzelnen viele Kuriere verhaftet., und zwar insgesamt 93 Perfonen.

In einem Ort bei Leipzig war vor 14 Tagen eine neue Rarthotel der KPD . gefunden worden. Daraufhin wurden 20 fommunistische Kuriere verhaftet. Ihre Waffen wurden in

Schornsteinen vermauert gefunden. Das führte zur Verhaftung von weiteren 50 Personen, die wegen Hochverrat angeflagt werden sollen.

In der Stadt Sagen wurden 23 Verhaf­fungen vorgenommen. Unter Brennholz berstedt

dem neuen Rechte verboten; dagegen ist die Re­baltion berechtigt, Anmerkungen zu der Berich eingesandt hat darüber, ob die Berpflichtung zur Redakteurs ist gegenüber dem bisherigen Rechte fand man Broschüren aus der jüngsten Zeit vor; tigung beizufügen. Dieses Recht, Gloffen beizu- Aufnahme der Berichtigung besteht. Wenn das ein wenig verbessert, ohne daß man allerdings eine entzifferte Geheimschrift soll wichtige Finger fügen, steht der Redaktion jedoch wie im bis- Bericht erkennt, daß kein Grund vorliegt, die von einer wirklich großzügigen freiheitlichen Rezeige für das Vorhandensein kommunistischer Organisationen im Reich gegeben haben. Die herigen Rechte nur bei nichtamtlichen Be. Aufnahme der Berichtigung zu bertveigern oder form sprechen fönnie. richtigungen zu. Die wichtigste Fessel der Preßfreiheit sind die weitere Untersuchung hat hier nach der am lichen wenn es erkennt, daß die Berichtigung nicht in Der Regierungsentwurf hatte die Aufhebung der im Gesetze vorgeschriebenen Weise veröffent. Berichtigungen in den letzten Jahren ohnehin Meldung die enge Zusammenarbeit mit chea des Glossierungsverbotes für amtliche Berichti licht worden ist, so trägt es dem verantwortlichen nicht mehr gewesen. Die Zeitungen haben viel maligen Sozialdemokraten und Reichsbanner. gungen vorgesehen. Leider ist das Gloffierungs- Redakteur die Veröffentlichung auf, ohne ihn mehr unter den Ehrenbeleidigungsklagen gelitten, ngehörigen ergeben, die ebenfalls in Haft ge. berbot im Zuge der parlamentarischen Berhand- u bestrafen. Nur dann, wenn eine offen die seit Aufhebung der Kompetenz der Schwurnommen wurden. In Breslau erfolgten in derselben Sache lungen wieder eingefügt worden, so daß es beim bas Gericht eine Ordnungsstrafe bis zu 1000 K haben. Auch auf diesem Gebiete sind in den letz- vierzehn Berhaftungen, in Beuthen sechzehn. bar mutwillige Weigerung vorliegt, hat gerichte ungeahnte Dimensionen angenommen bisherigen Rechtszustande verbleibt. Der Regierungsentwurf des neuen Preßge- zu verhängen. Wenn das Gericht zu der Ueber- ten Wochen neue Bestimmungen ergangen, näm Neue Verhaltungen von fezes hat verschiedene Bestimmungen über die jeugung kommt, daß die Weigerung mit Rechtlich das Gesch zum Schuße der Ehre, welches an Sprache der Berichtigung enthalten. Diese Be- erfolgt ist, so weist es das Ansuchen um Ver- dieser Stelle schon besprochen wurde und welches Nationalsozialisten. stimmungen sind in das Gefeß nicht aufgenom- öffentlichung ab und verurteilt den Einschreiter am 6. August 1933 in Straft tritt. Erst die Bra­men worden. Das Gesez rechnet jedoch damit, zum Kostenersatze. Wenn die Weigerung der ris wird zeigen, ob das Ehrenschutzgesetz eine Er­daß allenfalls die Berichtigung in einer anderen Beröffentlichung nur darauf beruht, daß die Be- leichterung für die Zeitungen mit sich bringt. Sprache verfaßt ist, als die zu berichtigende Nachrichtigung falsch stilisiert war, so fann das Ge­richt. In einem solchen Falle ist die Redaktion richt selbst die Berichtigung umstilisieren und berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Berichtigung die Veröffentlichung dem Rebafteur in der neuen

in die Sprache des Blattes zu übersehen. affung auftragen. Sicbei ist jedoch derjenige,

Eine gewiffe Erleichterung des bisherigen der die falsch ftilifierte Berichtigung eingesandt Rechtes bedeutet es für die Zeitung, daß nach hat, verpflichtet, die Kosten des gerichtlichen Ver­Ablauf von zwei Monaten vom Erscheinen der fahrens zu erfeßen.

Goerings Hinrichtungstruppe.

Er wartet nicht auf die Mordgesetze.

Berlin , 29. Juli. Die Geheime Staatspolizei verhaftete die Betriebszellen Funktionäre im Straftwerk Strahlau- Rummelsburg, im Kabel. werf Oberspree und in der NAG Schöneweide.- Infolge von Jnsubordination und aufrührert scher Gesinnung wurde eine große Anzahl von Mordstürme" 33 und 17 verhaftet und ins Kon­Angehörigen der früher in Berlin berühmten zentrationslager gebracht.

Keine Zeugen gegen Torgler ! Berlin , 29. Juli. Aus absolut zuverlässiger

Ob das Kabinett Hitler und Komplizen die Zeitung, eine Berichtigung nicht mehr möglich Eine strafbare Handlung begeht der Redal von Goering Freißler- Serrl vorgeschlagenen Sin ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, wann der teuer erst dann, wenn er eine private Berich- richtungsgeseße diffiert oder nicht, ist für den tat­von dem Artikel Betroffene von ihm erfahren ligung, obgleich ihm dies vom Gericht aufgefächlichen Rechtszustand in Neu- Deutschland voll­hat. Die Aufnahme der Berichtigung fann fer- tragen worden ist, nicht veröffentlicht oder wenn kommen belanglos. Singerichtet wird in Massen, Quelle erfahren wir, daß die neuerliche Ber ner abgelehnt werden, wenn sie das dreifache er die Veröffentlichung einer amtlichen Berich- die Legalisierung durch gefeßliche Formen wäre schiebung des Reichstagsbrand- Prozesses darauf Ausmaß der ursprünglichen Nachricht überschrei- tigung unterläßt. nur für das verdammte Ausland erwünscht zurückzuführen ist, daß die Beamten des Reichs­tet. m allgemeinen ist die Berichtigung unent Wenn die vom Gericht aufgetragene Ver- Nun enthüllt der Daily Herald" den wah- tages, trotz des vom Untersuchungsrichter Vogt geltlich zu veröffentlichen. Ist sie jedoch länger öffentlichung nicht erfolgt, so werden über An- ren Charakter der neugeschaffenen Gehei- auf sie ausgeübten Druds, übereinstimmend be als das zweifache Ausmaß des ursprünglichen trag desjenigen, der die Berichtigung eingefandt men Staatspolizei" des Hitlerreichs als fundet haben, kein Fremder habe am 27. Feber Artikels, so ist für denjenigen Teil, der dieses hat, alle Nummern der betreffenden Zeitung so einer ausgesuchten und persönlich von Geering den Reichstag betreten. Wenigstens durch Ausmaß überschreitet, eine angemessene Inser- lange beschlagnahmt, bis der Abruck der Berich- verpflichteten Sinrichtungstruppe. Diese die Türen, die nicht zu Goering tionsgebühr zu entrichten. tigung ausgewiesen ist. Wenn die betreffende Bande steht über der legalen Polizei und ist ledig führen. Keine Aenderung des geltenden Rechtes, aber Zeitung zu erscheinen aufgehört hat, kann das lich dem sadistischen Morphinisten Hermann eine Sicherung des Redakteurs gegen Schikanen Gericht demjenigen, der die Berichtigung einge Goering verpflichtet und untergeordnet. Tagesordnung des Internationalen Geweri bietet die Bestimmung, daß die Veröffentlichung fandt hat, das Recht erteilen, auf Kosten des Mensch, auch fein der Opposition verdächtiger der Berichtigung dann verweigert werden fann, Herausgebers und Eigentümers der eingegan- Nazi ist vor ihr sicher. Nach altzaristischem Muster schaftsfongresses in Brüssel . Die Tagesordnung wenn die Berichtigung eine strafbare Sandlung genen Zeitung die Berichtigung in einer oder werden jest täglich auch bolitisch Unzuverläffige" des sechsten ordentlichen internationalen Gewerf. verhaftet und in die" Marterlager geworfen. Schaftstongresses, der vom 30. Juli bis 3. August ( z. B. die Beleidigung einer dritten Person) ent- einigen anderen Blättern zu veröffentlichen. Beaux- Arts, hält oder wenn die Art, in welcher sie verfaßt Das Gesetz enthält auch eine Bestimmung( Neblagonadeschny" hießen diese Opfer geheimer 1933 im Palais des Beaux Arts, Nue Raven­ist, grob ungehörig ist. zum Schuße der Zeitungen gegen unwahre Be- Staatsfeme im Barenreich, wie schon George Stein, in Brüssel tagt, lautet wie folgt: 1. Er Wenn ein Redakteur nach bisherigem Rechte richtigungen. Die Aufnahme einer Berichtigung, Rennan, der amerikanische Erforscher zarischen öffnungsansprache des Vorsitzenden W. M. Ci­die Berichtigung nicht veröffentlicht hat und wenn die den formellen Erfordernissen des Besetzes ent Terrors in den Neunzigerjahren zum Entfeßen rine. Begrüßungsreden. 2. Wahl der Mandat­bann im gerichtlichen Verfahren der Nichter zur fpricht, tann, ebenso wie im bisherigen Rechte, der Kulturwelt festgestellt und veröffentlicht hat.) Brüfungsfommission und der anderen Kommis­über die Tätig Ueberzeugung, fam, daß die Weigerung der Ver- nicht deswegen verweigert werden, weil der Inhalt Als das gegenwärtig schlimmste aller Konzentra keit der Gemeinsamen Abrüstungskommission. der der bezeichnet der Bericht des Daily ber Rebatteur gleich einer strafbaren Handlung berichtigten Nachricht wahr ist. Wenn jedoch in Herald" Oranienburg bei Berlin , Dotten. Berichterstatter: Walter Schevenels. schuldig erkannt, bestraft und zum Abbrud der einer Zeitung eine preßrechtliche Berichtigung sterben mehr Gefangene als neu 3. a) Aftion gegen Fascismus( insbesondere in Berichtigung verhalten. veröffentlicht worden ist, von welcher der Be- hinzukommen und deshalb sol dieses groß Deutschland und Desterreich). Berichterstatter: Das neue Gefeß bringt in dieser Nichting richtigende weiß, daß sie unwahr ist, so kann ſtadtnahe Lager jetzt geschloffen und anderswo Walter Schevenels. 4. Blanwirtschaftliche eine wesentliche Milderung der Stellung des Re- Eigentümer der Zeitung von dem Berichtiger die wieder aufgemacht werden. Es ist noch kein: n Forderungen des JBB. Berichterstatter? 20 bakteurs. Der Nichtabbrud einer von einer pri- Bezahlung einer Gebühr für die Veröffentlichung Oranienburg interniert Gewefener heil und ge- ouhaur, 5. Sozialpolitische Richtlinien des JGB. baten Person zugesandten Berichtigung ist näm- der Berichtigung verlangen und überdies den Er- fund von dort herausgekommen. lich nach dem neuen Gefeße an sich noch feine fat des wirklichen Schadens, welcher ihm durch strafbare Handlung. Wenn die Veröffentlichung die Veröffentlichung der Berichtigung entstan­der Berichtigung verweigert worden ist oder die den ist. Veröffentlichung nicht in der vorgeschriebenen Wie man sieht, handelt es sich bei dem neuen Art und Weise erfolgte, entscheidet das Gericht Gefeße feineswegs um weittragende Aenderung über Ersuchen desjenigen, der die Berichtigung des bisherigen Rechtszustandes. Die Position des

Berichterstatter: Corn. Mertens. 6. Unter

Ea ist Zeit, daß das Ausland von allen neu richts- und Bildungsprogramm des JGB. Be­deutschen Regierungsäußerungen, wie z. B. dem richterstatter: Georg Stolz. 7. Statutenänderun efelerregenden Geheuchel des Oberschurfen Toftor gen. Eingliederung der BS in den JGB. ranf II über die unabhängige Justis usw. 8. Anträge und Vorschläge. 9. Wahlen. 10. Fest ftets nur das Gegenteil glaubt und diesen Bestien feßung der Stadt, in der der nächste Kongreß stets nur Bestialisches zutraut.

stattfinden wird.