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Br. 81. 16. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Prügel für die Kinder des Volkes?

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Sreitag, 7. April 1899.

was man fie gelehrt, hättest Du aber recht gelehrt, wie stets nur im freien Raum des Lehrzimmers und in der was man sie su aber rest selebatten Regel nad beendigtem Unterricht vollzogen werden. haben und darfestu( bedarfst Du) der Schläge nicht. 2. Als Werkzeug der Züchtigung ist nur eine aus dünnen Reisern Nun aber follen fie entgelten Deines Jrrtums, bestehende Rute und in erheblichen Fällen, sowie bei größeren daß Du die rechte Art zu lehren an ihnen nicht ge- Knaben ein biegiames Stöckchen von der Stärke eines kleinen Fingers braucht hast: das ist ja eine übermachte( übermächtige) zulässig. Die Züchtigung selbst findet bei Mädchen nur auf den Unbilligteit." Rücken, bei Knaben auf den Rücken oder das Gesäß statt. Es ver­Locke, Comenius  , Rouffeau, Basedow, Pestalozzi  , Diesterweg und steht sich, daß die genannten Körperteile nicht von den Kleidern biele andere hervorragende Pädagogen erfären übereinstimmend, daß entblößt werden dürfen. das Schlagen Zeugnis von der Unfähigkeit des Lehrers ablege und seinen Zweck nicht erfüllen könne. Und im Jahre 1899 werden Leben und Gesundheit gefährdende Züchtigungen in Schulen vor den Thoren Berlins   festgestellt.

3. Das Schlagen mit einem stärkeren Stock oder mit einem Lineal, desgleichen das Schlagen mit der Hand, der Faust oder dem Buch ins Gesicht und an den Kopf, das Meißen   an den Haaren, an den Ohren und an anderen Teilen des Körpers sind unbedingt unter fagt. Auch hat sich der Lehrer aller Schimpf­wörter sowie der Beilegung von Spignamen zu enthalten.

Nimmer wird's gelingen, Zucht mit Ruten zwingen. Wo noch Ehre wirken mag, Da gilt Wort soviel als Schlag. Da gilt Wort soviel als Schlag, Wo noch Ehre wirken mag, Bucht mit Ruten zwingen, Nimmer wird's gelingen. So fingt Walther von der Vogelweide   um die Wende des 12. Jahr Hunderts. Vor wenigen Tagen würden einige Redacteure vom Gericht zu Geldstrafen verurtheilt, weil sie die wahre Thatsache, Wir sind weit entfernt, alle Lehrer als Prügelpädagogen an daß in Schöneberger Gemeindeschulen von Lehrern geprügelt fprechen zu wollen. Die Annalen der Erziehungsgeschichte zeigen worden ist, in gerechtem Zorn mit scharfen, nach Ansicht des leuchtende Beispiele von Lehrern, die jegliche Art der Züchtigung Gerichts zu weit gehenden Worten getadelt hatten. In dem verschmähten und treffliche Erziehungsresultate erzielten. Bon Notter 4. Wenn der Lehrer eine härtere förperliche Züchtigung für Prozeß ist festgestellt, daß Lehrer ihre Schüler mit den dem Stammler, einem Lehrer am Kloster zu St. Gallen   im 10. Jahr­Rofenamen Rameel, Affe, Saubesen" belegten und daß wehrlose hundert, einem Stern der schwäbischen Wissenschaft, wird dies ebenso notwendig erklärt, als die ihm unter Nr. 2 gestattete, so hat er in Mädchen und Knaben von Lehrern schwer mißhandelt worden wie von dem berühmten Berliner   Schulvorsteher Steinert aus jedem einzelnen Falle dem Lokal- Schulinspektor Anzeige zu machen find. Das Gericht stellte in den Entscheidungsgründen fest, unserem Jahrhundert rühmend anerkannt. Als Steinert zum Lehrer und von diesem weitere Weisung abzuwarten. 5. Die Erteilung jeder körperlichen Züchtigung ist unter Angabe daß eine Ueberschreitung des mäßigen Züchtigungsrechts" berufen war, fand er nach hergebrachter Ordnung den Stock als borliegt, das das Gesetz den Lehrern einräumt. Dringend Scepter des Schulmonarchen auf dem Katheder liegend. der Gründe und des Wesens derselben in das Klassenbuch einzu­wahrscheinlich ist durch die Beweisaufnahme die Annahme geworden, Steinert öffnete das Fenster, warf den Stock hinaus und tragen." Aehnliche Vorschriften enthält die Regierungs Verordnung vom daß der Tod eines der geprügelten Schüler nicht außer Zusammen- fagte dann zu den erstaunt dreinschauenden Kindern: Nicht wahr, hang mit der Prügelei steht. Nach den Urteilsgründen des wir brauchen den Stod nicht." Er hat den Bakel auch nie nötig 24. Februar 1868 für den Regierungsbezirk Röslin, sowie die Gerichts liegt eine Ueberschreitung des des Züchtigungsrechts, gehabt, feine Echule war eine Musterschule- es ging also Dienstvorschrift für die Bollsschullehrer der Diöcesen Schleiz  So ließen sich noch eine und damit ein Amtsmißbrauch in mehreren Fällen vor, auch so! Und im Jahre 1899 stellen 69 Lehrer aus Schöneberg   und Ebersdorf( Neuß i. 2.). den§ 340 Str.-G.-B. mit schwerer Strafe bedroht. Uns ist nicht Strafantrag, weil die Ausübung und Ueberschreitung des Büchtigungs- Unzahl Berordnungen für preußische und außerpreußische Landes­teile anführen, die Mißständen, wie sie in jener Gerichtsverhandlung bekannt, ob Strafanzeigen wegen Amtsmißbrauchs erstattet waren. rechts mit gerechten, allerdings scharfen Worten getadelt wird I Waren solche erstattet, so mußte nach§ 191 Str.-G.-B. mit der An- Es wäre unrecht, die Lehrer allein für die Ausübung und über Schöneberger Schulverhältnisse bewiesen sind, vorbeugen sollen. flage wegen Beleidigung gegen die Redacteure innegehalten werden, Ueberschreitung des Büchtigungsrechtes verantwortlich zu machen. Selbst eine medlenburger Verordnung vom 8. April 1878 bis über die Anzeigen rechtskräftig entschieden ist. Es würde also weit mehr als die einzelnen Lehrer tragen unsere mangelhaften untersagt ausdrücklich Ohrfeigen und Schläge an den Kopf, das schon aus diesem Grunde die Aufhebung des landgerichtlichen Urteils Schuleinrichtungen und die vorhandenen Anschauungen der Junter Schlagen oder Stoßen mit der Hand oder mit der Faust, mit einem in der Revisionsinstanz ausgesprochen werden. Aber, mag die in- hieran schuld. Der Lehrer, der 50, 60, 70, ja noch mehr Schüler in Lineal oder überhaupt mit einem harten Werkzeuge und darf körper­in den Knaben schulen, und zwar zwischen von den Verurteilten eingelegte Revision welchen Erfolg immer einer Klasse unterrichten soll, kann in den meisten Fällen auf die liche Büchtigung mur Niemals darf der haben, den Verurteilten gebührt der Dank für die Beleuchtung der Eigenartigkeit der einzelnen Schüler keine Rücksicht nehmen, sie nicht mittels eines Nohrstocks, erteilt werden. auch von uns so häufig an den Pranger gestellten Prügelpädagogit in der richtigen Weise unterrichten. Das mechanische, handwerksmäßige, Schüler geschlagen werden, so lange er noch zwischen Tisch und Bank einiger Lehrer durch eine öffentliche Gerichtsverhandlung. Weit banauſenhafte Treiben in der Lehrerbildung wie in der Schul steht. Auch ist die Entblößung des Körpers untersagt." 28 ann über die festgestellten Einzelfälle hinaus hat diese Fest erziehung, der Geist der Unduldsamkeit und Tartüfferie, der die wird endlich für Berlin   und Umgegend durch stellung allgemeines Interesse. Weit über Schönebergs Gau Pädagogik der leider maßgebenden Faktoren durchzieht, der Wunsch ähnliche behördliche Anordnungen und durch Schulklassen gesundheits. hinaus hat die Bekundung des Schulinspektors, Superintendenten   einflußreicher Kreise, nicht freie Menschen, sondern Snechte zu er Vermehrung der gefährdender Behandlung der Kinder des Bolts ehemaligen Reichstags- Kandidaten Vorberg Wert, daß ziehen, befördert die Prügelpädagogik in ungeheurer Weise. besondere Grenzen für das Büchtigungsrecht des Lehrers Ein Lehrer ist heute strafbar, wenn er züchtigt, um zu miß- entgegengetreten werden? Oder gestatten die allezeit für die Provinz Brandenburg   nicht geſtedt sind und daß seiner An- handeln oder ein Strafmittel anwendet, dessen Anwendung gefeßlich zur Förderung der Prügelstrafe bereiten, fitilich verwahrlosten ficht nach die Schöneberger Verhältnisse zu Gunsten der Lehrer untersagt ist. Viele deutsche Lande und viele Landesteile Preußens Ostelbier solche Anordnungen nicht? sprechen. So läßt die enthalten Begrenzungen des Züchtigungsrechts. Die Thatsache ist öffentlich unumstößlich bewiesen, daß in württembergische Verordnung von 1810 und 1380 mur eine Gemeindeschulen geschlagen wird und daß die Schulaufsichtsbehörde bestimmte Anzahl von Streichen auf die innere Handfläche oder auf besondere, hinreichende Bestimmungen, um die Gesundheitsgefährlich das Gesäß zu und untersagt jede andere Art der Büchtigung. Die 2. M. Der Mann ist im Unrecht. Klagen Sie gegen den bösen Nachba keit der Prügelei zu hindern, in unserem Bezirt nicht getroffen hat. Regierung zu Königsberg hat angeordnet, daß die körperliche auf Schadenersaß und Rückgabe der Stachel- und Johannisbeersträuche und Ein tieftrauriges und tiefbeschämendes Zeugnis über preußische Büchtigung von Schulkindern, welche der Lehrer ohne Zuziehung des lassen Sie sich die Dinger später gut schmecken. Klara 66a. Sie würden Schulverhältnisse redet jener Prozeß. Schulinspektors oder Rektors vollzieht, mit einer aus die Klage verlieren. B. N. 12. Sprechen Sie zur Klarlegung gelegents in die Zweigen geflochtenen Rute flache Hand lich in der Sprechstunde mit der Aufforderung vor. A. Müller. Vor vielen Jahrhunderten ist die Wahrheit, daß die Anwendung dünnen werden darf. Die weimarsche Ministerialver- Er muß Interventionsklage und Einstellungsantrag einreichen. J. 2. 57. von Schlägen die Unfähigkeit des Lehrers beweist, erfamit erteilt Im 19. Jahrhundert werden Redacteure bestraft, Berordnung vom 6. Mai 1875 untersagt jete törperliche Züchtigung Der Kontrakt läuft weiter, oder lag Zwangsverkauf( Subhastation) vor? weil fie gegen die Barbarei harter Büchtigungen und die Kultur- bei Mädchen überhaupt und bei Kindern in den ersten zwei Schul- Bücher. Den wirklichen Schadenersaz haben Sie zu erstatten. Die Höhe feindlichkeit der Prügelpädagogit mit scharfen Worten eintreten und jahren. Im Großherzogtum Hessen ist durch Verordnung vom muß Ihnen der Verlegte nachweißen. Außerdem kann ihm ein Schmerzens­Versehen gehandelt. Die Höhe des Schmerzensgeldes darf das Doppelte hierbei die Form verlegen. Wir citieren einige Jahrhundert alte 31. März 1876 das Schlagen auf Kopf, Geficht, Rüden oder Hände gelb zugebilligt werden, wenn das Gericht annimmt, Sie hätten mit großem berboten. In Braunschweig   ist durch Instruktion vom der Kurkosten nicht übersteigen. Laffen Sie es auf einen Prozeß ankommen. Stimmen gegen die Prügelei gegen Schüler. A. W. Wiederholen Sie Ihre Anfrage unter Angabe, wo der Onkel Quintilian   sagt:" Rie soll man förperliche Büchtigung an 29. Oftober 1886 jede übermäßige und unanständige Büchtigung, wenden. Die Kinder schlagen, heißt: fie nicht zum jedes Schlagen an den Kopf und jede die Gesundheit des Kindes feinen, lezten Wohnsiz hatte, oder sprechen Sie in der Sprechstunde vor. 5. P. 12. Leider nein. Guten und Rechten anhalten, aber nachher für gefährdende Behandlung verboten. Die badische Verordnung von.. 107, Sch. Müllerftr.: Ja. Unterlassung desselben strafen. Wenn man 1834 schreibt vor nur bei beharrlichem, böswilligem Widerstande 130. G. E. Wenn er zur Steuer veranlagt ist, ia, sonst nein. Ist er ein Kind mit Schlägen gezwungen hat, was findet ausnahmsweise auch eine mäßige Büchtigung mittels der veranlagt, muß er rechtzeitig reklamiren. K. 100. Sie müssen bezahlen. 3. R. 99. 1. Bis zum 1. Januar 1900 hat das außereheliche Kind im In einer will man den Jünglingen thun, bei benen Furcht nicht Rute auf die Hand auf unschädliche Weise statt." Gebiete des preußischen Landrechts ein Erbrecht gegen feinen Bater, wenn mehr anwendbar ist und der schon wichtigere Dinge lernen muß? Verordnung der Regierung zu Merseburg   vom 15. April wird dieser seine Baterschaft zu notarieller oder gerichtlicher Urkunde anerkannt hat oder zur Anerkennung verurtheilt ist und wenn der Vater ferner Bei Schlägen zertnidt Scham die Seele, drüdt vor jeder Züchtigung gewarnt und schließlich festgesezt: fie nieder und macht sie leicht scheu. Die Prügel- Erscheint dem Lehrer aber dennoch eine törperliche Büchtigung testamentslos und ohne Zurücklaffung von ehelichen Kindern verschieben ist. Hoffmann. 1. und 2. Nein. A. G.   Wenden Sie sich an ftrafe ift nur durch die Nachlässigkeit der Lehrer eingeführt: notwendig, so werden, um jeder Ungebühr hierbei vorzubeugen, für 2. Nein. eine beständige Aufsicht über die Beschäftigungen macht sie über- sämmtliche Elementarschüler des Departements folgende Anordnungen Frau Rechtsanwalt Dr. Bieber: Böhm, Kaiser Wilhelmstr. 39. A. S. 28. Ch. H. 1. Dem Verein kann jeder, Leider ist das fein Betriebsunfall. flüffig." getroffen: der sich feuerbestatten lassen will, beitreten; die Beiträge und Bestattungs­1. eine törperliche Büchtigung, die als Strafe verhängt wird, fosten( 500 M.) schränken die Möglichkeit erheblich ein. 2. Durchaus. 3. Zur Wolf Natich bemerkt zu seinem Grundsatz Alles ohne Zwang:" Man soll die Jugend nicht schlagen zum lernen oder um des darf niemals im Augenblick des Borns oder der Aufwallung Erlangung der Beihilfe ist Hilfsbedürftigkeit erforderlich. Diese ist in Beschweren Sie sich. Lernens willen... Es ist auch wider die Natur. Denn darumb und solange der zu bestrafende Schüler sich noch Ihrem Fall mit Unrecht verneint. pflegt man die Knaben zu schlagen, weil sie nicht gehalten haben, zwischen dem Tisch und der Bant befindet, sondern An die Invaliditäts- Versicherungsanstalt Berlin  , Klosterstr. 41.

und

und verkündet.

nur

-

Briefkasten der Redaktion.

-

A. St.

3. 65.

-

101. Ja.

Deutscher   Holzarbeiter- Verband. Verein der Bauanschläger| Arbeiter- Bildungsschule.

( Zahlstelle Berlin  .)

Branche d. Musikinstrumenten- Arbeiter.

Sonntag, den 9. April, vormittags 9 Uhr,

im Lokal des Herrn Zubeil, Lindenstrasse No. 106:

Vertrauensmänner- Versammlung.

Tages- Ordnung:

Berlins   und Umgegend.

Sonntag, den 9. April, vormittags 10% Uhr, im Lokal Am Donnerstag, den 13. April, abends 8 Uhr, im des Herrn Buske, Grenadierstr. 33:

Derlammlung.

Tages Ordnung:

33/4

1. Aufnahme neuer Mitglieder. 2. Antrag Wiegandt( Sternwarte). 3. Bereinsangelegenheiten. 4. Verschiedenes und Fragekaften. Beiträge werden nur in der Zeit von 10-11 Uhr entgegen:

Der Vorstand.

1. Umfrage refp. Feststellung von Uebelständen aus den gesamten Wert genommen. ftätten und beren Abhilfe. 2. Branchenangelegenheiten Verschiedenes. Sollegen! GB fit Glite flight, bag in eleger berambung ihr Fachverein der Musikinstrumenten- Arbeiter Es Gure daß dieser ebe Bert:

statt vertreten ist.

Moabit  .

79/9

und Berufsgenossen Berlins   und Umgegend.

81990 Am Sonnabend, den 8. April, abends Uhr, im 2oral des Herrn Rautenberg, Oranienstraße 180:

Sonntag, den 9. April, vormittags 10 Uhr, im Lokal General- Versammlung

des Herrn Möwes, Stromstrasse No. 28:

Bezirks- Dersammlung.

Tages Ordnung:

1. Vortrag des Genoffen Th. Völker über: Wissen und Moral".

2. Distusfion. 3. Verbandsangelegenheiten. 4. Verschiedenes.

Um recht pünktliches Erscheinen ersucht

Der Einberufer.

Central- Derband

der Maurer Deutschlands  

( Bahlstelle I Berlin Puter).

Tages Ordnung:

1. Abrechnung vom 1. Quartal 1899. 2. Borstandswahl und Wahl der 141/11 Revisoren. 3. Gewerkschaftliches. Die Mitglieder werden ersucht, mit den Mastenball- Billets ab: Der Vorstand. zurechnen.

Louisenstädt. Klubhaus( C. Vehse), Annenstr. 16:

General- Versammlung

Tages- Ordnung:

1. Bericht des Vorstandes und der Revisoren. 2. Anträge.

3. Neuwahl des Vorstandes und der Revisoren. 4. Verschiedenes Schulangelegenheiten. Mitgliedsbuch legitimirt. Beiträge werden entgegengenommen.

und

Sonntag, 9. April 1899, abends 7 Uhr, in Keller's

Festsälen, Koppenstr. 29:

Vortrag des Herrn F. S. Archenhold

( Direktor der Treptow  - Sternwarte):

Ausflug in die Sternenwelten.

Mit zahlreichen Licht- u. Drehbildern. Nach dem Vortrag: Gemütliches Belsammensein und Tanz. Eintritt 20 Pf. Garderobe 10 Pf. Billets sind in der Schule, Annenstrasse 16, sowie in allen mit 4/15 Plakaten belegten Handlungen zu haben.

Konsum- Verein Berlin  - Rirdorf Better

E. G. m. b. H.

Das Geschäftslokal Biethenstr. 31 ist wegen bedeutender Vergrößerung und Umbau am 9. und 10. April geschloffen. Wiedereröffnung am Dienstag, den 11. April, 12 Uhr

Sonntag, den 9. April, vormittags 11 Uhr, in Cohns mittags. Der Verkauf findet nur an Mitglieder statt.

Festsälen, Beuthstrasse No. 20:

F Mitglieder- Versammlung.

Tages- Ordnung:

1. Abrechnung vom 1. Quartal 1899. 2. Berichterstattung vom Ber: bandstag. 3. Neuwahl der Ausschußmitglieder. 4. Abrechnung und Neu­134/7 wahl der Unterstüßungskommission.

Um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder ersucht

Die örtliche Verwaltung.

Verband der Bau-, Erd­

und gewerbl. Hilfsarbeiter Deutschlands  

( Bahlstelle Berlin I).

Sonntag, den 9. April, nachmittags 5 Uhr, im Lokal Alte Jakobftraße 75( oberer Saal):

Mitglieder- Versammlung mit Frauen.

Tagesordnung:

1. Die Frau im Kampf ums Dasein. Referent Genoffe Adolf Hoffmann  . 2. Diskussion. 3. Abrechnung vom 1. Quartal 1899.

4. Verbandsangelegenheiten.

Nach der Bersammlung: Gemütliches Beisammensein.

32/9

Mitglieder werden in dem Verkaufslokal jederzeit aufgenommen. Ein trittsgeld 50 Pf., Geschäftsanteil 30 M., welcher in Raten von je 50 Pf. eingezahlt werden kann, bis selbiger 10 M. erreicht hat, der übrige Teil wird durch die Hälfte der in jedem Jahre im Dezember zur i Auszahlung gelangenden Dividende gedeckt.

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266/8

Bur Eröffnung einer zweiten Verkaufsstelle, in der Nähe des Görliger Lokale des Herrn Toltsdorf, Görlizerstr. 58, aufnehmen lassen.

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