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bemokratischen Wahlvereins für den II. Wahlfreis etiva folgender­

maßen. Er als Mitglied Kommissions- Kommission des Reichs­

Schneidige Schwindler.

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flärt worden seien und daß ferner drei Minderjährige, sowie ein trage, ihm Geld darauf zu verschaffen. aber fein en Wechsel nicht verfügen, er dürfe ihn nur für Herrn von Salisch dis­

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davon Kenntnis gehabt zu haben, daß Schachtel fein freies Ver fügungsrecht über das Accept hatte. v. Egloffstein glaubt, Gerade Dietel habe ihm geraten, tags und als Referent der in Sachen der Wahl des Vor der 7. Straffammer des Landgerichts I stand gestern Termin daß Dietel hierin Recht habe. Herrn Kreitling müsse zunächst dem vielfach verbreiteten falschen zur Hauptverhandlung in der mehrfach erwähnten Straffache bei N. anzufragen, ob die Unterschrift auf dem Wechsel echt sei. Als Angeklagte erscheinen: Darauf sei die Antwort erfolgt, daß die Unterschrift zwar echt, aber Glauben entgegentreten, daß die Wahl Kreitlings nur die Folge Schachtel und Genossen an. Er( v. Egloffstein ) habe deshalb gröbster Schwindeleien sei. Das sei nicht richtig, denn 1. Der Makler Henry Schachtel, 2. der Stallmeister Herbert feine Valuta darauf gezahlt sei. es sei nicht erwiesen, daß die Wahlleiter bewußten Wahlschwindel Dietel und 3. der Leutnant a. D. Claus Rudolf August Martin den Schachtel in den Dietelschen Stall bestellt, wo sich auch Herr R. getrieben hätten. Allerdings habe er beim gründlichen Studium der Graf von und zu Egloffstein , im Jahre 1871 zu Clarens in einfand. Als Schachtel diesen erblickte, habe er davoneilen wollen, Aften alle Schönheiten freifinniger Wahlmache der Schweiz geboren, seit dem 9. Januar in Untersuchungshaft. sei aber festgehalten worden und habe nun dem R. erklärt, daß R. Er( v. Egloffstein ) habe tennen gelernt. Schon als am Stichwahltage verkündet wurde, daß Schachtel wird der wiederholten Untreue und Unterschlagung, teinen Schaden aus dem Accept nähme. Richard Fischer mit 28 547 Stimmen gegen 28 562 Stimmen unter Dietel der Anstiftung und der Beihilfe zum Betruge, v. Egloff demnächst den Wechsel der Mutter des Dietel zum Verwahren ge­Tegen wäre, feien Gerüchte über Unregelmäßigkeiten laut geworden, und st ein des Betruges in zwei Fällen beschuldigt. Es handelt sich um geben; er ist schließlich in den Besitz eines gewissen Weinberg gelangt noch am selben Abend habe man Unregelmäßigkeiten gemeldet, die be- verwidelte Geldgeschäfte, bei denen die Angeklagten in verschiedenen und bei diesem durch einen mit der Ordnung der Verhältnisse des Herrn R. Beauftragten eingelöst worden. stätigt worden seien bei der Verkündung des amtlichen Wahlresultats. Rollen beteiligt sind. Da hätten bereits der Wahlkommissar und seine Beisiger festgestellt, Im Jahre 1898 gebrauchte ein Herr R. Geld und über- Was den zweiten Angeklagten betrifft, so behauptet Schachtel, daß 13 Fischer zugedachte Stimmen zu Unrecht für ungültig er- gab dem Angeklagten Schachtel sein Accept mit dem Auf- daß er dem Grafen ausdrücklich gesagt habe, er dürfe über den Schachtel soll anderer, gleichfalls nicht wahlberechtigter Mann gewählt hätten. solches auch in sichere Aussicht gestellt, ihm aber fein Geld contieren. Angeklagter Egloffstein bestreitet ganz entschieden die Somit wäre eigentlich Fischer gewählt gewesen, verschafft, den Wechsel vielmehr selbst als Aussteller gezeichnet, in Richtigkeit dieser Darstellung. Schachtel habe ihm gesagt, der Wechsel der Wahlkommissar habe aber nicht das Recht gehabt, jene vier blanco girirt und im eigenen Interesse verwertet haben. Schachtel sei ein Provisionswechsel und sollte demjenigen überwiesen werden, Stimmen für ungültig zu erklären. Trotz dieses amtlich festgestellten soll zu dieser Veruntreuung durch Dietel angestiftet worden sein. der den Verkauf des Hauses Fasanenstraße 22 für ihn vermittele. Thatbestandes habe Herr Kreitling die Wahl an Auch im zweiten Falle handelt es sich um einen Wechsel. Der v. E. behauptet ferner, daß Schachtel ihn ermächtigt habe, von dem genommen und das Mandat ausgeübt. Vieles lasse Stammerherr von Salisch hatte im Frühjahr 1898 auf Vorschlag Betrage des Wechsels 3000 M. als Ersatz für den N.schen Wechsel fich dagegen sagen, doch sei das mehr eine Frage des Taktes, des Subdirektors Juhasz das Haus Fasanenstraße 22 getauft. für sich abzuziehen. Bezüglich des dritten Anklagepunktes, des Wagenhandels, vor der Herr Kreitling, dessen besonderer Stolz ja seine demo- Zum 1. Oktober mußte er eine auf diesem Grundstück haftende tratischen Eigenschaften fein sollen, hier gestanden habe. Redner Kautionshypothet nebst Binsen ablösen und gebrauchte hierzu fagte v. Egloffstein , daß es ihm fern gelegen habe, den Zeugen hätte an feiner Stelle das Mandat nicht angenommen. Die 10 000 m. Juhasz verwaltete das Haus und auf sein Anraten Lochstädt zu betrügen. Er habe thatsächlich keine Wagen besessen, Wahlprüfungskommission des Reichstags habe nun, ohne daß sie erst acceptierte von Salisch einen bis auf den Namen des Aus- habe aber von einer Ermächtigung des Dietel Gebrauch gemacht, den Juhasz begeben die diesem gehörigen Wagen Herrn Lochstädt als Unterpfand für die auf das zur Begründung des Wahlprotestes beigebrachte Material stellers böllig ausgestellten Wechsel, eingehen brauchte, amtlich festgestellt, daß 15 Stimmen für sollte. Legterer setzte sich mit dem Angeklagten Schachtel in Hergabe von Geld zu stellen. Das ganze Geschäft sei ein Darlehns R. Fischer unberechtigterweise für ungültig erklärt worden Verbindung, der sich zur Beschaffung des Geldes bereit erklärte. geschäft gewesen, bei welchem Herr Lochstädt als Darlehnsgeber Auch der An­waren. Auch seien vier Stimmzettel mehr abgegeben worden, Schachtel erhielt den Wechsel, soll dann aber damit ihm eine figurierte, der irgend eine Sicherheit haben wollte. als die Listen erkennen ließen. Solche Bettel würden aber ganz unerlaubte Schiebung gemacht haben, indem er ihn an den geflagte Dietel behauptet, daß die ganze Sache ein Darlehnsgeschäft gewesen sei, wobei allerdings Lochstädt in dem Falle, wenn er es nach alter Braris dem Gewählten abgerechnet. Für R. Fischer Grafen Egloffstein weiter gab. wünschte, die Wagen hätte beanspruchen können. Im übrigen habe hätten demnach 28 562 und für Kreitling nur 28 558 Stimmen ge­Graf Egloffftein auf Reisen. Herr Lochstädt für das Darlehn von 1400 m. eine Summe von M. zählt werden müssen. Schon wegen dieser Thatsachen sei die Stom Schachtel war nämlich bald nach Empfang des Wechsels zum 2300 m. erhalten, denn der Wechsel von 1400 m. sei eingelöst worden mission mit allen gegen die Stimme des freifinnigen Korreferenten zu dem Entschluß gekommen, die Kaffierung der Wahl zu beantragen. Derby- Rennen nach Hamburg gereist und dort mit v. Egloffstein und 2. habe noch 900 M. Abstand bekommen. Ein oder zwei Tage darauf habe Herr Kreitling sein Amt freiwillig zusammengetroffen. Dieser bat ihn ohne Erfolg um ein Darlehn Nach beendeter Vernehmung der Angeklagten wird festgestellt, von 200 M., dagegen teilte Schachtel dem Grafen mit, er tönne eine daß der als Zeuge vorgeladene Buchhalter Tennhäf nicht auffindbar niedergelegt. Es werde die Frage gestellt werden: Wie sei es möglich, daß offenbar gültige Stimmen für ungültig hübsche Provision verdienen, wenn er das Accept des Herrn war und die gleichfalls als Zeugin geladene Frau Major erklärt wurden? Run, die Wahl vorsteher hätten gegen b. Salisch diskontiere. v. Egloffſtein ging auf dies Anerbieten ein v. Quikow durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist. die striktesten Vorschriften der Wahlprüfungs- und erhielt in Berlin das v. Salisch'sche Accept, das er dann in Aus der Beweisaufnahme b Kommission gehandelt, gegen Vorschriften, bie eigenem Nugen verwendet haben soll, als er nach Gastein jeder Wahlvorsteher gedrudt erhalten habe. Die fahren wollte und kein Geld hatte. Nachdem er ver- ist nicht viel Neues mitzuteilen; sie bestätigt im allgemeinen die bei fragliche Druckschrift 286 erläutere den§ 19 des Wahlreglements fchiedene vergebliche Versuche gemacht hatte, den Wechsel zu dis- den einzelnen Anklagepunkten gegebene Darstellung.- Zeuge dahin, daß auch Stimmzettel gültig wären, die einen durchstrichenen fontieren, brachte er ihn in Breslau bei einem Herrn Grotefend unter, Juhasz behauptete u. a., daß er in einem eingeschriebenen Briefe Er reiste mit dem auf den dem Angell. v. Egloffstein mitgeteilt habe, daß Schachtel nicht Namen und darüber oder darunter einen mit Blei oder Tinte ge- wobei ihm Schachtel behilflich war. schriebenen anderen Namen enthielten. Die freifinnigen Herren Wahl- Wechsel erhaltenen Gelde nach Gastein . Grotefend schrieb noch an berechtigt sei, das v. Salisch'sche Accept weiter zu geben und daß v. Egloffstein keine Rechte aus dem Wechsel vorsteher hätten es nicht fertig gebracht, danach zu handeln, demselben Tage an Herr v. Salisch und erhielt von diesem den Be­sondern hätten derartige Wahlzettel in den verschiedensten scheid, daß er auf den Wechsel teine Baluta erhalten geltend machen dürfe. Schachtel habe ihm mitgetheilt, daß Egloff­In der Erläuterung heiße habe. Grotefend schrieb und telegraphierte an Schachtel, bekam stein den Wechsel besize und ihm diesen aus der Hand gerissen habe. Bezirken für ungültig erklärt. Angeklagter v. Egloffstein bestreitet entschieden, in einem es weiter: Ift aus dem Wahlzettel die Person des aber keine Antwort. Auch Herrn v. Egloffstein machte er Vorwürfe; Gewählten unzweifelhaft zu erkennen, so fommt es nicht darauf dieser hat sich später verpflichtet, den Wechsel bei Grotefend wieder Briefe des Zeugen solche Mittheilung gelesen zu haben; er habe ja an, daß der Zettel außer dem Zunamen noch den Vornamen, den einzulösen und nach Schluß der Voruntersuchung auch Zahlung ge- vielleicht einen Brief von Juhasz bekommen, derselbe müſſe aber Wohnort und den Stand des Gewählten enthalte, insbesondere leistet. b. Egloffſtein bestreitet, gewußt zu haben, daß das einen anderen Inhalt gehabt haben, vielleicht eine Offerte bezüglich genügt bei Stichwahlen der bloße Zuname". Diese b. Salisch'sche Accept lediglich zur Geldbeschaffung aus der Hand ge- eines Haustaufes oder dgl. Zeuge Juhasz bleibt dem gegenüber bündige Auslegung des Gesetzes habe in einzelnen Fällen die Wahl- geben worden sei und Herr v. Salisch keine Baluta darauf erhalten und auf verschiedene Kreuz- und Querfragen des Rechtsanwalt vorsteher nicht davon abgehalten, Stimmzettel für ungültig zu habe. Die Anklagebehörde nimmt auch an, daß der Angell. v. Egloff- Dr. Marcuse mit Entschiedenheit dabei, daß der von ihm abgesandte der Name Richard Fischer stand. stein vielleicht nicht von Anfang an Kenntnis von der Sachlage ge eingeschriebene Brief den erwähnten Hinweis enthalten habe. Natürlich sei erklären, auf welchen nur gewählt habt habe, hält es aber für zweifellos, daß er später erfahren, daß dieser Brief auch bei ihm kopiert worden, er habe sich jedoch beim In zwei Bezirken hätten Soldaten Soldaten in Uniform und im 73. Wahlbezirk sei der Wahlvorsteher aus dem Schachtel widerrechtlich über den Wechsel verfügt habe. Uebrigens Nachsuchen nach der Kopie überzeugt, daß die sämtlichen auf draußen einem Kranken den ist schließlich Herr Juhasz von seinem Auftraggeber für die Folgen die Affaire Schachtel- Egloffftein bezüglichen Wahllokal hinausgegangen, Stimmzettel abzunehmen, obwohl die Wahlprüfungs- Kommission, seines Handelns verantwortlich gemacht worden. Im Frühjahr Papiere auf unerklärliche Weise verschwunden so lange fie bestehe, folche Bettel für ungültig erkläre. Jm 1898 gebrauchte v. Egloffſtein Geld zur Bezahlung von leien.- Rechtsanwalt Marcuse stellt durch Befragen der ,, Ehrenschulden". 2 Beugen v. Salisch und Juhasz fest, daß v. Salisch dem Zeugen 107. Wahlbezirk habe der Vorsteher verlangt, daß der Stimmzettel nur einmal zufammengefaltet werde. Weil er so hineinsehen konnte, Er wandte sich deshalb an Dietel, der ihm schon wiederholt aus Juhasz noch ein zweites Accept über 10000 M. gegeben, aber dafür feien hier allein über 300 Wähler wieder umgekehrt, ohne ihre Verlegenheit geholfen hatte. Dietel, der furz vorher an den Schlächter- ebenfalls kein Geld erhalten habe, sondern in die Notlage ge Stimme abzugeben. Vielfachseien nicht einmal die Wahl- meister Frig Lochstädt einen Wagen verlauft hatte, tam nun auf fummen sei, den Wechsel einzulösen. Beuge Juhasz giebt listen und Protokolle richtig ausgefüllt worden, Bedingung übergeben habe, den vollen baren obwohl die Leute nur nach der ihnen gelieferten folgenden Einfall, um dem v. E. Geld zu besorgen. Er teilte Herrn hierzu die Erläuterung, daß er den Wechsel einem gewissen Kranz Schablone arbeiten brauchten. Der freisinnige Kor- ochstädt mit, daß v. E., der aktiver Offizier sei und nach Münster versetzt worden sei, vier Wagen billig verkaufen wolle. Betrag dafür abzuliefern, Kranz habe jedoch den Wechsel und sei nach Amerita Surchgegangen. referent Schmieder habe deshalb sogar in der Kommission für Wahl Dietel soll sich dann mit Lochstädt zu b. E. begeben und verwertet prüfungen beantragt, den Wahlakt in den Bezirken 46, 55, 71, 77, dieser soll versichert haben, daß er die vier Wagen befize, Die Beugin Frau Dietel, Mutter des Angeklagten 83, 88, 97, 104, 107, 115, 117, 120, 123, 125, 132 und 152 für un- obgleich dies nicht der Fall war. Lochstädt soll sich haben überreden Dietel, befundet: sie habe sich seinerzeit zu dem Zeugen v. Salisch begeben, um zu erfahren, ob das Accept auf gültig zu erklären. Es sei hier fast unmöglich gewesen, festzustellen, laffen, 1400 M. als Anzahlung zu leisten, obgleich er die Wagen bem Wechsel echt sei. Der Wechsel sei ihr von dem Angeklagten ivie viel Stimmen eigentlich bei der Hauptwahl und wie viel bei natürlich nicht sehen konnte; er ließ sich zur Sicherheit dagegen der Stichwahl abgegeben worden seien. In einer ganzen v. E.'s Accept geben, verpflichtete sich, dem Angeklagten Dietel 500 m. b. gloffftein zur Aufbewahrung übergeben worden. Die Zeugin Reihe von Bezirken habe man gar keine Nebenprotokolle Provision zu zahlen, wovon er 130 M. sofort anzahlte. Er hat die behauptet, daß fie in dem mit v. Salisch geführten Gespräch auch geführt. In den Bezirken 71 und 107 fei die Stimmen von ihm gekauften Wagen nie erhalten. Schließlich hat er sich beiläufig bemerkt habe, der Wechsel sei wohl ein Provisionswechsel zählung unterlassen worden. Bezeichnend sei, was der freisimmige mit v. E. dahin geeinigt, daß dieser 900 m. zurüdzahlte. Dietel für den Verkauf des sogenannten Künstlerhauses", und sie habe aus Abgeordnete Schmieder zu alledem gesagt habe. Es habe von wurde von Lochstadt auf Rückzahlung der 180 m. verklagt und nebst dem Verhalten des Beugen v. Salisch entnommen, daß er einer sehr wenig gewissenhaften Befolgung der ein v. E., der sich dafür verbürgt hatte, verurteilt. Dietel hat die 180 m. diese Frage bejahen wolle. Auch v. Egloffftein habe den Wechsel für fachsten Formvorschriften gesprochen und weiter geäußert, jedoch erst am 13. Januar d. J. in Verfolg seiner Vernehmung vor einen Provisionswechsel gehalten. Da die Bekundung dieser Beugi daß ihm tros seiner langjährigen Mitgliedschaft in der dem Untersuchungsrichter gezahlt. Egloffftein soll damals schon mehrfach mit ihren Aussagen vor dem Untersuchungsrichter nicht Wahlprüfungs Kommission solche Liederlichkeiten aus 75 000 M. Schulden und eine Jahresrente von 3000 m. gehabt haben. übereinstimmt, wird ihre Aussage protokolliert, um so mehr, als Großstädten doch noch niemals zu Gesicht ge Den Vorsitz im Gerichtshof führt Landgerichts- Direktor Voigt, auch Herr v. Salisch bestreitet, den Wechsel als Provisionswechsel tommen seien. In weltentlegenen Gegenden wäre es vielleicht die Anklage vertritt Staatsanwalt Filbry, die Verteidigung bezeichnet zu haben. Die Aussage der Zeugin stimmte auch mit den erklärlich, aber in Berlin , in der Stadt der In- führen die Rechtsanwälte Dr. Halpert, Dr. Davidsohn, teibiger des letteren, Rechtsanwalt Dr. Halpert, bemängelt telligenz, follte man folche Schweinereien nicht Justizrat Sleinholz und Dr. Hugo Marcuse. erwarten. So der freisinnige Herr.

um

Stehe nunmehr die Schuld der mit der freisinnigen Volkspartei

Die Geldgeschäfte.

Ein Pferdehandel.

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mit der

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Behauptungen des Angeklagten Schachtel nicht überein; der Ver­deshalb die Glaubwürdigkeit der Frau Dietel und beantragt die Vorladung des Untersuchungsrichters Landgerichtsrats Brandt. Der Verteidiger beantragt außerdem die k

Vorführung des Herrn v. Kriegsheim

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eng liirten Wahlvorsteher fest, so müßten sich die Parteigenossen Bezüglich des ersten Falles giebt Angeklagter Schachtel zu, den dennoch die Frage vorlegen: Sind wir nicht mitschuldig daran, daß Wechsel des N. nicht dazu verwendet zu haben, dem R. Geld zu der Kreis nicht gleich bei der ersten Wahl in unsere Hände fiel? Die verschaffen, sondern ihn an Dietel verwendet habe, von dem der Frage sei leider zu bejahen, denn auch bei der letzten Wahl sei es Wechsel an v. Egloffstein gelangte. Damit hat es folgende Be- aus der Untersuchungshaft. Derselbe solle bekunden: v. Egloffstein vorgekommen, daß Arbeiter ihre Stimmzettel selbst ungültig gewandtnis: Ein Herr v. Linde hatte im April 1898 den Buchhalter sei seitens des Angeklagten Dietel und seiner Mutter in anderen macht haben durch Zeichnungen und überflüssige Aufschriften, fowie Tennhäf, Geschäftsführer in einer Bodega der Friedrichstraße , be- Geldgeschäften start übervorteilt worden, indem er dem Angeklagten Dietel Wechsel zum diskontieren übergab, während Dietel unter dadurch, daß sie ihren Namen und ihre Adresse neben den Namen auftragt, ihm Geld zu verschaffen. Teilnahme und Kenntnis seiner Mutter diese Wechsel für sich selbst Fischer schrieben. So etwas dürfte nicht mehr vorkommen. diskontiert habe. Graf Egloffstein habe selbst zugegeben, daß er von Diesmal müsse Gesetzeswidrigkeiten bei der Wahlhandlung von vorn Tennhäf brachte ihn mit Schachtel in Verbindung, und dieser Dietel und seiner Mutter um Tausende betrogen worden sei. Der Ge­herein vorgebeugt werden. Es müsse die Kontrolle verschärft und dafür gesorgt werden, daß jederzeit der Wahlkommissar, Stadtrath Mugdan, verkaufte an v. 2. gegen dessen Accept von 10 500. drei dem richtshof beschließt, dem Antrage stattzugeben, nachdem mitgeteilt worden, fofort über Berstöße benachrichtigt werde könne. Niemand dürfe aus Kapitän zur See a. D. Brezotowicz gehörige Pferde, zwei Füchse und daß das Strafverfahren gegen v. Kriegsheim durch eine Anzeige des dem Wahllokal gewiesen werden, wenn er sich anständig benehme; eine Rappstute, wobei er eine Provision von 200 m. verdiente. Die Angell. v. Egloffstein veranlaßt worden ist. Ein Zeuge bestätigt nach den Erläuterungen der Wahlprüfungs- Kommission selbst der Pferde wurden bei Dietel untergebracht und Tennhäf erhielt zu Gunsten des Herrn v. E., daß Schachtel ihm erzählt habe, nicht, der dem Wahlvorsteher dadurch lästig falle, daß er ihn auf von v. L. Vollmacht, durch Verkauf der Pferde ihm Geld er schulde Herrn v. E. 3000 M., die dieser sich von dem Verstöße gegen das Wahlreglement aufmerksam mache. Redner ver- au berschaffen und ihn in seinen Geschäftsangelegenheiten mit Salisch'schen Wechsel abziehen könne. v. Striegsheim: aus vollständigte noch seine Ratschläge für die Kontrollierung der Wahl Herrn Dietel und Schachtel zu vertreten. Tennhaf und Dietel ver- der Untersuchungshaft vorgeführt, sagt aus: Er habe im September und schloß dann unter lebhaftem Beifall mit einem warmen Appell fauften die beiden Pferde an den Schlächtermeister Lochstädt für vorigen Jahres für den Grafen Egloffstein das Schulden- Arrangement an die Versammelten, die Zeit bis zum Wahltag noch tüchtig auszu- 1150 M., Lochstädt zahlte an Dietel noch eine Provision von 300 M., übernommen. v. Egloffstein fei über seine Schulden nicht orientiert nußen, damit die Socialdemokratie schon bei der Hauptivahl als wovon er an Tennhäf 150 M. weiter gab. Tennhaf gab aber die gewesen, es liefen von ihm Blancowechsel, die in den Händen von 1150 M. gar nicht an v. Linde, behielt vielmehr 50 M. für sich und Dietel waren, es wurden für ihn Juwelen- und Pferdegeschäfte ge= Siegerin aus dem Kampfe hervorgehe. Werner äußerte sich im Sinne des Referenten und ersuchte gab 1100 M. an Schachtel, der ihn um das Geld angegangen hatte. macht, von denen er nach seiner Darstellung nur sehr minimale Be­die Genossen, möglichst noch mehr derjenigen Wähler ausfindig zu Schachtel mußte von den 1100 M. sogleich 100 M. Provision an träge erhalten habe. Bei einigen Juwelengeschäften sei der Graf machen, die im Laufe des Jahres verzogen find. Es nahm dann Dietel abgeben. Tennhäf fürchtete nun aber bald darauf, daß Herr mitbeteiligt gewesen und zwar zusammen mit Dietel, und er( Benge) der Vorsigende des freisinnigen Vereins Franz b. Linde eine Anzeige gegen ihn erstatten würde und Schachtel und habe deshalb gegen beide eine Anzeige erstattet, die, noch Er meinte, Dietel bestürmten nun den Grafen Egloffstein, den Tennhäf schweben. Oft wurden für ihn solche Geschäfte auch ohne seine Mit­Biegler", Herr Spondgroß, das Wort. herauszureißen". v. Egloffstein ließ sich bewegen, die wirkung gemacht, und er wurde dabei in ganz horrender Weise über­er beschmeiße nicht Abwesende mit Dred", und versprach, sich brei Zindejchen Pferde, von denen aber zwei schon an Loch- vorteilt. Als Beispiel erzählt er folgendes Geschäft, welches mit dem energisch seiner und Cache anzunehmen ob festzustellen, wirklich alle Wahlvorsteher freisinnige Leute seien. Auch wärmte er städt verkauft waren, zu laufen und gab dem Dietel für Pferdehändler Joachimsthal gemacht worden sei. Dietel das Märchen von den 720 Schlafburschen wieder auf, die im vorigen Temnhäf zur Aushändigung an v. Linde sein Accept über 8000 m. habe Blanco- Accepte gehabt und diese mit 9000 M. ausgefüllt. Er will Jahre im ersten Wahlkreis gewählt haben sollen, ohne dort zu als Zahlung des Kaufpreises. Dietel erklärte ihm dann, die beiden von Joachimsthal Juwelen gekauft haben, die Juwelen sollen wohnen. Kreitling nannte er einen harmlofen, aber gerechten Füchse feien schon verkauft, und b. E. erhielt nun die Lindesche verpfändet und die Pfandscheine sollen lombardiert worden sein. Mann. Die Genossen Marquard, Ziegler, Hensel, Baste, Baschinski, Rappstute und außerdem das mehrerwähnte N.sche Accept über b. Egloffstein habe aus diesem Geschäft nur 800 m. erhalten. Bölber und Dochow traten ihm energisch entgegen. Dochow 3000 M., welches Schachtel dem Dietel unbefugterweise gegeben hat, Dies Geschäft sei ohne Mitwirkung von Egloffftein ausgeführt stellte den Anstand des Herrn Spondgroß in das rechte Licht, indem weil letzterer nach seiner Behauptung ihm mit der Reitgerte gedroht worden, Beuge hat aber die Ueberzeugung, daß überhaupt das er darauf verwies, daß gerade dieser Herr im vorigen Jahre habe. v. E. hat sein Accept von 8000 M. demnächst nicht eingelöst, ganze Geschäft nur fingiert worden sei. Dietel habe ihm selbst die Erklärung abgegeben habe, im Wahltampf fei alles dagegen ist v. Linde auf Bahlung seines Accepts über 10 500 M. erzählt, daß er bei dem Juwelengeschäft beteiligt gewesen sei, bes erlaubt. Auch habe Spondgroß im vorigen Jahre behauptet, Herr bertlagt worden. Schachtel behauptet, daß bei der ganzen Sach- züglich der Mutter Dietels habe er nur Vermutungen. Jedenfalls Streitling hätte von der Herausgabe des Flugblattes: Wer ist Tage Dietel ein hervorragendes Interesse daran hatte, daß v. Linde habe ihm v. Egloffstein selbst gesagt, daß er von Dietel und dessen Fischer?" gewußt, während Herr Kreitling dem Redner selber ver- von einer Anzeige abgebracht würde. Deshalb habe das Kauf- Mutter um Tausende betrogen worden sei.- Angell. b. E.: fichert habe, es sei nicht der Fall. Nach einem sehr wirkungs- geschäft mit v. E. eingeschoben werden müssen. Dies Geschäft sei aber Er habe früher allerdings den Verdacht gehabt, daß ihn Dietel über­vollen Schlußwort des Genoffen& ntrid erfolgte Schluß der Ver- nur zu machen gewesen, wenn die beiden an Lochstädt verkauften Pferde vorteile, er habe sich aber überzeugt, daß ihm Dietel gute wieder zurüdgekauft wurden. Hierzu hatte man aber kein bares Geld, Dienste geleistet habe. Der Beuge v. Kriegsheim Sammlung. und deshalb habe Dietel unter Drohungen mit Gewalt den N.schen wird hierauf wieder abgeführt. Zu dem letzten Anklagepunkt wird Wechsel von ihm verlangt und erhalten. Der Angell, Dietel Schlächtermeister 2 och städt vernommen. Er versichert, daß er ein tritt den Aussagen Schachtels sehr erregt entgegen und bestreitet, ganz ernstliches Wagengeschäft habe abschließen wollen, und bestreitet,

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