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Nach Verlesung des Augenschein- Protofolls, welches ausdrücklich hervorhebt, daß die Leiche zweifellos abgewaschen worden ist, wird der Schneidermeister Nickel,

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Kommunales.

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zu erbringen und zerbreche mir faft den Kopf. Wenn die Dirnen Auffindung der Leiche in dem Zimmer zu schaffen gemacht habe, so] Eine Folge wird die entsegenerregende Angelegenheit hoffentlich mich nun auch nach reinlegen, dann geht es mir schlecht!"- Der bleibe mir übrig, daß der Fingerabdruck von einem der haben. Es wird darauf hinzuwirken sein, daß die Stadt Berlin  Angeklagte bestreitet, daß seine Aeußerung so gelautet habe. Er Polizeibeamten selbst herrühre oder aber von einem bisher nicht allein, was ja selbstverständlich ist, dem Josephs Waisenhaus habe dem Beamten nur gesagt, daß nach seiner Meinung die Dirnen noch nicht bekannten Mörder. Er behalte sich den eventuellen Antrag teine Waisenkinder mehr überweist, sondern auch ver­auf Kommando" zu seinen Ungunsten aussagen und es für ihn vor, den Gerichtschemiker Dr. Jeserich zu beauftragen, die Finger sucht, die etwa noch in der Anstalt Verpflegten schleunigst die Hauptaufgabe sei, ein lückenloses Alibi zu erbringen. der in Altion getretenen Polizeibeamten zu photographieren. wieder herauszubekommen. Der Staatsanwalt erklärt: Da die Sicherheit nicht vorhanden Der Vorsigende weist dagegen auf die Möglichkeit hin, daß der Ueber die Erziehungsanschauungen des Professors v. Berg­sei, daß der Vater des Angeklagten, der die Kleidungs- und Wäsche Fingerabdrud auf dem Wäschezettel doch schon älteren Datums mann hier fein Wort weiter. Vielleicht findet sich bald Gelegen­stücke des letteren herbeiholen sollte, alle diese Kleidungsstücke vor sein könnte und gar nicht aus der Mordnacht herrühre.-heit, ihrer an anderer Stelle zu gedenken. Tegen werde, beantrage er, die Kleidungs- und Wäschestüde mit Be- Kriminal Inspektor Braun macht darauf aufmerksam, daß schlag belegen zu lassen und wurdel sofort telegraphische Anweisung an dem Thatorte schließlich wohl an 30 Polizeibeamte versammelt geben. Die Vertheidiger Dr. Schwindt und Dr. Sello be gewesen seien und es wohl unmöglich sei, die Finger aller dieser antragen, diese Durchsuchung und Beschlagnahme auch bei der Budig Personen zu photographieren. Justizrat Dr. Sello stellt bezig vorzunehmen. Der Gerichtshof beschließt in diesem Sinne. lich der Bleistiftnotiz eine Reihe von Fragen, die folgende Möglich- In der Angelegenheit der drohenden Vernichtung des feit vor Augen führen sollen: Es könnte ja doch schon vor der Kleinen Tiergartens wird aus dem Rathause   berichtet: Der Mordthat ein Mensch, der aus irgend welcher Veranlassung blutete, Magistrat hält die weiteren Verhandlungen in der Angelegenheit die Notiz auf das Briefcouvert gebracht haben, auf welchem auch wegen Erhaltung des zum Kleinen Tiergarten gehörigen Geländes schon ein Blutfleck vorhanden gewesen sein mag. Dr. Jese rich westlich der Heilandskirche zwischen der Thusnelda- Allee, Alt- Moabit giebt diese Möglichkeit zu, bestreitet aber eine andere vom Rechts- und Ottostraße als Park für völlig aussichtslos und will deshalb anwalt Dr. Schwindt angeregte Möglichkeit, daß jemand, der die lettere auf sich beruhen lassen. Beranlaßt hierzu wird er einerseits sie Angewohnheit hat, den Bleistift beim Schreiben an der Spitze naß dadurch, daß die Tiergarten Verwaltung erklärt hat, sei vom Finanzminister ermächtigt, die Verhandlungen mit zu machen, das Blut dabei fortgewischt haben könnte. Vor Schluß des ersten Verhandlungstages teilt der Staats- bent Magistrat in dieser Angelegenheit abzulehnen, anderer­anwalt mit, daß er zu Freitag früh noch einen Konditorgehilfen als feits aber auch, daß weder in dem Vertrage zwischen dem Zeugen vorgeladen habe, der sich erst jetzt gemeldet habe. Derselbe Domänen- Fistus und der Stadtgemeinde Berlin   vom 3. März 1877, wolle bekunden, daß er den Angeklagten am Morgen des 5. Juni, 15. Oftober 1878 wegen Einrichtung und Unterhaltung von Ver­also am Morgen nach dem Morde, vor dem Hause Oranienstr. 89 schönerungsanlagen im Kleinen Tiergarten bis 1. Juli 1896 noch in gesehen habe und zwar in einem grünlichen Ueberzieher, wie dem von der Stadtverordneten- Versammlung am 25. Juni 1896 ge­ihn der Angeklagte nach seinem heutigen Zugeständnisse thatsächlich nehmigten Verlängerungsvertrag bis 1. Juli 1916 von dem hier in besessen habe. Frage kommenden, am meisten westlich belegenen Teile des Die Sigung wird hierauf gegen 5 Uhr auf Freitag 9 Uhr Kleinen Tiergartens irgendwie die Nede gewesen ist. Im Gegenteil, vertagt. Allah  das mit Baufluchten versehene, in Frage stehende Stück, welches vor Altes auch bereits teilweise an der Ottostraße und an der Turm Straße mit Privatgebäuden bebaut worden ist. wurde, ohne daß hier­gegen von einer Seite Widerspruch erhoben wurde, bewußt und ge­flisfentlich sowohl vom Fistus wie vom Magistrat und der Stadt­verordneten- Versammlung von den Unterhandlungen ausgeschloffen.

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bei dem die Ermordete gewohnt hat, vernommen. Der Zenge macht über die lokalen Verhältnisse, sowie die Entdeckung der Blutthat Angaben, welche sich mit der oben gegebenen Schilderung decken. Er habe die Leiche in demselben Zustande gelassen, wie sie vor gefunden wurde, bis die Polizei kam. Die Ehefrau Nickel  äußert sich in derselben Weise wie ihr Ehemann.- Schneidergeselle rezyborowski, welcher bei Nickel in Arbeit stand, hat sich am Sonntag früh 61/2 1hr bei seinem Meister eingestellt, der ihm auf sein Klopfen die Thür öffnete. Auch er bekundet, daß die Leiche un­berührt geblieben sei, so daß das Abwaschen der Halswunde von dem Mörder bewirkt worden sein müsse.

Kriminalinspektor Braun

,, Schwester Karola."

Ein Stück christlichtatholischer Prügelpädagogit, das fast unglaublich erscheinen müßte, wenn man neuerdings nicht an so manches gewöhnt worden wäre, unterlag gestern der Prüfung des Gerichts.

Tokales.

Prozeß Guthmann.

Wenn eines Menschen Kopf im Gerichtsjaale auf dem Spiele

Einlaß

schildert die Weise, wie der Mörder sein Opfer gepadt, zu Boden geworfen und dann den Hals durchschnitten haben muß. Die klaffende Wunde habe sich auf der linken Seite des Halses befunden. Allent Anscheine nach habe ein Mann die That begangen, der in der Behausung nicht fremd war und der die Singer begleitet hatte. Der Kriminalist führte den Geschworenen in anschaulicher Weise vor, wie er sich die Ausführung des Mordes auf Grund des Lokal befundes gedacht habe. Er nehme an, daß der Besucher schäfernd mit der Singer auf dem Sopha gesessen habe und zwar die letztere nach dem Fenster zu. Die Angelegenheit betrifft die Schwester Karola" in Blöglich habe der Mörder seiner Gesell­schafterin einen Messerschnitt in den Hals versetzt. Potsdam  , deren Thaten wir gestern bereits gedacht haben. Die Es müsse ein cinziger fräftiger Sieb mit einem Messer gewesen sein, das oben vor dem Schöffengericht zu Potsdam stattgehabte Gerichts­verhandlung bot ein Kultur- und Eittenbild ersten Ranges, ein ſpiz auslief. Hierfür ſpreche der Umstand, daß der Schnitt ebenfalls, Bild, das troß seiner abschreckenden Züge interessant und für die steht, dann drängt sich die robe Neugier in Haufen herbei. Mord von unten nach oben hin gerichtet, am Ausgange nur noch die Haut durchschnitten hatte. Als die Singer die furchtbare Wunde erhielt, Beurteilung des praktischen Christentums wertvoll genannt werden prozesse üben auf das mittlere und Kleinbürgertum eine besondere müsse sie aufgesprungen sein, eine halbe Wendung gemacht haben und muß. Es zeigte gewiffe, auf die Erhaltung des christlichen Staates Anziehungskraft aus; das weiß unsere niedere Presse vom Schlage dann zu Boden gejunten sein. Hierfür spreche der Umstand, und der göttlichen Weltordnung besonders bedachte Leute in einer des Lotal- Anzeiger" am besten, die ihre Spalten täglich mit Blut­dann zu Boden gesunken sein. Hierfür spreche der Umstand, daß das linke Bein der Ermordeten etwas eingezogen unter oralanschauung, wie auch wir fie eigentlich nicht für mög- gemälden aus aller Herren Länder füllt. Hunderte belagerten hente dem rechten lag. Der Mörder müsse versucht haben, den Körper der lich gehalten hätten. Ermordeten ins Bett zu legen, es sei ihm zu schwer geworden und St. Josephs Waisenhaus," Schwester Karola", mit ihrem Die Anklagebank betrat die Erzieherin aus dem katholischen Morgen die Thür des Schwurgerichtssaales in Moabit  ; mühsam drängte ein starkes ein starkes Aufgebot von Schuyleuten die Iver im Besitz habe er ihn deshalb auf dem Fußboden liegen laffen. Um nun zu richtigen Ramen Therese Nießen geheißen, und mit ihr zugleich Heiſchenden zurück, und Zutritt fand mur. verhüten, daß man die Leiche sofort entdeckte, wenn man vom Flur der in dem Waisenhause als wärter thätige Korbmacher Niko la us der roten Eintrittstarte war. Seit Tagen waren diese aus durch einen vorhandenen Spalt in der defekten Thür ins Bast i an. Beide sind angeklagt, am 13. November v. J. den 10jährigen Karten schon in festen Händen, und an der Thür der Gerichts­Zimmer spähte, habe der Thäter den Körper mit dem Bettlaken und dem Kopftissen bedeckt. Derselbe habe vielleicht gedacht, daß die Waisenhauszögling Karl Steiner aus Berlin   gemeinschaftlich schreiberei verkündete ein weißer Zettel, daß die Billets sämtlich aus­Wirtsleute der Singer ihre Mieterin für betrunken halten förperlich mißhandelt zu haben. Im vorigen Monat hatte dieserhalb gegeben seien. Die Bänke des Zuhörerraumes, der etwa hundert und sie ruhig liegen lassen würden, möglicherweise tömne schon einmal eine Verhandlung stattgefunden, die aber vertagt wurde, Personen faßt, waren dabei nicht einmal voll besetzt. Die Stamm­Bergmann als Sach­es dann Montag werden, bevor die That entdeckt würde. um noch Professor von Der Knabe Steiner hatte im gäste des Schwurgerichts- Saales sparen sich ihr Erscheinen offenbar Nachdem der Mord begangen war, habe der Thäter sich die verständigen zu hören. Hände vom Blut in der Waschschüssel gereinigt und sich in Jahre 1897 feine Eltern verloren und wurde von der Berliner   für die letzten Afte des Dramas auf. Unter den Zuhörern, die den dem Handtuch abgetrodnet. Auch das Mordinstrument habe der aisen verwaltung am 28. Dezember 1897 zu einer Frau Berhandlungen in der Anklage wegen Mordes gegen den Schneider Thäter in dem Handtuch abgetrocknet und da sei etwas sehr Biethe, Schulzendorferstraße 17, in Erziehung gegeben. Dort hatte Guthmann folgten, stellten die Frauen die größere Hälfte. er es sehr gut, wurde aber, weil er tatholisch war, auf Der zweiunddreißigjährige Angeklagte Guthmann ist ein Bemerkenswertes aufgefallen. An dem Blutstreifen sei die Form des Beranlassung der Geistlichkeit von dort am 13. Sep- schlanker Mensch mit scharfen Gesichtszügen. Das dunkelblonde Haar Messers deutlich zu erkennen. Nun sei vor einiger Zeit die Projti Meffers deutlich zu erkennen. Nun ſei vor einiger Zeit die Prosti- tember 1898 wieder abgeholt und nach dem katholischen trägt er in der Mitte gescheitelt; ein kleiner dunkler Schnurrbart, tuirte Thiele in ähnlicher Weise ermordet worden wie die Singer. St. Josephs- Waisenhaus in Potsdam   gebracht. Von hier aus dessen Enden nach oben gedreht sind, hebt sich scharf von dem grau­Auch hier habe der Thäter das Meffer an einem Handtuch abgewischt ist er, da es ihm nicht gefiel, zweimal entflohen und zu bleichen Gesicht ab. Sein schwarzer Anzug sieht schlicht und ordent und die Blutabdrücke seien von derselben Form gewesen, wie im der aber nicht und feiner Pflegemutter zurückgekehrt. Dieselbe durfte ihn aber beaten und aut ich aus. Nichts in der Erscheinung, von der geit abgesehen die Durchsuchung der Sachen gegangen und zweifellos habe derselbe ver: valtung abliefern. Auch aus dem Berliner   Waisenhaus ent- berrät den gewaltthätigen Zuhälter, den blutigen Mörder der er vielleicht auch der Thiele, der nach einem bestimmten Gegenstand gesucht. Wertsachen waren bei der Singer nicht zu finden, der Suchende müßte nach einem Schrift- floh der Knabe einmal, wurde aber dann nach Potsdam   zurück- Singer und stücke geforscht haben. Das Portemonnaie der Singer wies in einem gebracht. Wie nun Schwester Karola betundet, soll er im St. Josefs. Versicherung der Kriminalpolizei und der Anklage sein soll. Guth­Fache, welches nicht zur Aufbewahrung von Geld, sondern Waisenhause die anderen Zöglinge aufzureizen versucht haben, da- mann hat das Schneiderhandwerk erlernt, er ist der Sohn eines Ein verkommener von Papieren, Visitenkarten oder dergl. dient, Blutspuren auf, mit mit sie mit ihm entfliehen sollten. Deshalb wurde beschlossen, Schneidermeisters, der in Frankfurt   a. D. lebt. dem Steiner am Sonntag, den 13. blutigen Fingern hatte der Mörder es durchsucht. Oben auf der in Gegenwart der anderen Zöglinge eine November v. J. Mensch steht vor den Geschworenen, Guthmann giebt selber zu, daß exemplarische er Zuhälter gewesen ist; er hat täglich acht bis neun Mark von dem Kommode lagen mehrere Briefe, in einer der Schubladen andere, fast sämmtlich waren sie mit Blut befleckt. Auf einem der Converts, derselben wurde der Angeklagte Bastian betraut. Er band schwerer Störperverlegung, Kuppelei und Rötigung zu eineinviertel 3üchtigung zukommen zu lassen. Mit der Ausführung Mädchen erhalten, das er beschützt hat. 1895 ist er dann auch wegen die auf der Kommode lagen, standen die Worte geschrieben: Die den Knaben auf einer Bant mit einem Strid .... die Singer hat meinen Mann verführt". Der Verdacht der fest und hieb dann mit einem 7 Millimeter starten Rohrstod auf Jahr Gefängniß verurteilt worden. Er bestreitet zwar, nach Ver­Thäterschaft habe sich zunächst auf verschiedene Personen gelenkt, einen Rüden, sein Gesäß und seine Schultern ein. büßung der Strafe das Gewerbe eines zuhälters wieder auf unter anderem auch auf den Droschkentutscher Büchel, weil dieser am Nachmittage zuvor in der Gesellschaft der Singer gesehen worden Schwester Karola" soll dabei dem Knaben die Hände festgenommen zu haben, aber offenbar hat er mir gelegentlich gearbeitet, Als Bastian etwa war er der Freund vieler Dirnen und verlumpte das Geld, das er B. habe aber bald seine Unschuld betveijen können. gehalten haben, bestreitet dies aber. Auf Befragen des Verteidigers, Justizrats Sello, betont der aber rief: Nur weiter, er hat noch nicht genug!" und so was er ist, darauf fällt wenig Licht. Von einer unglücklichen Ehe 20 Schläge ausgeteilt hatte, hörte er auf, Schwester Starola" verdiente, sofort in Mädchenkneipen. Wie er zu dem geworden ist, Zeuge, daß der Brief mit der verräterischen Inschrift nicht in, sondern auf der Kommode gelegen habe. Er wisse dies ganz genau. in faig verabfolgt hatte. führte denn Bastian die Echläge weiter aus, bis er einige ist die Rede, das ist alles. Steiner wurde dann, Kriminalfommissar Weiß bestätigt die Schilderung des Vorzeugen. zur Strafe, au Bette geschickt, wo sich Bastian nach ihm erkundigte. angeblich Bei alledem ist vom Zuhälter zum Mörder ein weiter Schritt. Ueber den Befund am Thatorte wird noch der Kriminalkommissar Der Knabe bekundet, daß ihm seine Kameraden erzählt hätten, er Ein recht zerbrechlicher Indizienbeweis ist gegen den Angeklagten Braun vernommen, der an Ort und Stelle eine Skizze der Lokal hätte 59 Hiebe erhalten. Er habe infolgedessen große Schmerzen Stück für Stück zusammengetragen worden, den Guthmann mit verhältnisse aufgenommen hat, ferner Polizeileutnant Römer und gehabt, auch geblutet und nach 8 Tagen habe er von einer Hilfe seiner Verteidiger geschickt bekämpft. Seine Vorstrafe, die mehrere Polizeibeamte, die bekunden, daß bis zum Eintreffen der anderen Schwester 50 Pf. erhalten, um nach Berlin   zu fahren. Hier vielen Verhöre, denen er unterworfen worden ist, haben ihm eine Striminalpolizei im Zimmer alles unverändert geblieben ist. Stuben­ist das unglückliche Kind bei seiner Pflegemutter weinend gewisse Bragis im Verkehr mit der Justiz gegeben. Seine Antworten schlüssel und Hausthürschlüssel sind nicht aufgefunden worden, die Stube wurde mit einem im Besize des Zeugen Nice I befindlichen eingetroffen, worauf diese sich mit ihm zur Polizei begab. find klar und bestimmt, sie erfolgen ohne Stocken; fast gleichmütig. Als der Leuinant die mit Blut unterlaufenen Schwielen und einige Den heutigen Verhandlungen, die in der Hauptsache die Feststellung zweiten Schlüssel durch die Polizei abgeschlossen. noch mit Schörfen bedeckten Wunden auf dem Gefäß des Knaben des objektiven Thatbefundes brachten, folgte er ohne jede Erregung. Nach dem sah, schickte er denselben zu dem Arzt Dr. Bod, welcher

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Gutachten des Geh. Medizinalrats Dr. Long darüber ein Atteft ausstellte, auf Grund deffen der jegt als Neben als der gerichtliche Sachverständige, Geheimer Medizinalrath mußte es sofort auffallen, daß in der haarscharfen mächtigen Hals- tläger zugelassene Vormund des Knaben, Tischlermeister 2ong, plastisch schilderte, mit welch' kannibalischer Wucht dem Opfer wunde, die 10 Centimeter lang war, bis 3 Centimeter flaffte, und Glazer, Strafantrag stellte. Er sowohl wie Frau Viethe der Hals bis auf die Wirbelsäule vom Mörder zerschnitten worden bis auf die Wirbelsäule reichte, keinerlei Blut vorhanden war. Die stellen dem Knaben ein gutes 8eugnis aus, während die katho- ist, hörte er kaum zu, und ebenso gleichgültig blieb er, als sein Leiche mußte abgewaschen sein. Die Wunde muß mit einem einzigen lischen Schwestern ihn als verlogen schildern und der Ansicht sind, er Hauptgegner, fonnte man sagen, der Kriminalinspektor Braun, den träftigen Schnitt von links nach rechts mit einem scharfen habe sich die Wunden gefragt.() Der ehemalige Wärter Voß- Augenblick der That selber mit Hilfe der Phantasie zu rekonstruieren Instrument beigebracht worden sein, sodaß die Ermordete gar winkel befundet, daß auch er der Züchtigung beigewohnt habe. suchte. nicht mehr hat schreien können. Die Verblutung bei Zuerst habe der Knabe, wie die andern Böglinge laut mit­Nur an zwei Stellen der Verhandlung wurde der Angeklagte derartiger Verwundung gehe rapid schnell. Auf Befragen zählten, 23 Hiebe erhalten, dann habe ihm Schwester des Verteidigers hält es der Sachverständige nicht für an- Karola die Hände festgehalten, worauf er noch mindestens Dr. Jeserich und demonstrierte ihnen seine Blutuntersuchungen und etwas lebhafter. Vor den Geschworenen stand der Gerichtschemiker gängig, aus dem Zustande der Leichenſtarre, in welcher einmal so viel Hiebe erhielt. Der Zeuge bekundet, daß er am fich die Einger bei ihrer Auffindung befunden, Rückschlüsse auf die 22. März d. J. von Bastian bedroht sei, falls er vor Gericht Photographien. Eine große Rolle spielte dabei ein Wäschezettel, auf Zeit des Mordes zu ziehen. eine Aussage mache; gerade deshalb habe er sich als Zeuge dem sich der Abdruck eines blutigen Daumens findet. Ist es der Gerichtsphyfitus Dr. Störmer schließt sich diesem Gutachten gemeldet. Daumen des Mörders? Wenn er es ist, dann kann Guthmann durchaus an. An ein Schreien des Opfers nach Empfang des töt- Profeffor bon Bergmann wundert sich. daß die That nicht verübt haben, denn eine Vergleichung der lichen Schnittes sei nicht zu denken. Wenn ein Schrei überhaupt überhaupt Anklage erhoben sei, denn eine Körperver charakteristischen Hantlinien, die sich abgedruckt haben, ergiebt eine ausgestoßen worden, so sei dies vielleicht in dem Moment geschehen, legung liege totale Verschiedenheit zwischen dem Daumenabdruck auf dem Papier wo die Ermordete das Messer in der Hand des Mörders sah. Jeserich und dem Daumenabdruck Guthmanns. Die Anklage hat solange ein Gerichschemiker Dr. Jefe rich weist an der Hand von Photo- vor, nur eine Büchtigung, wie sie öfters vorkomme, und daß das Ueberführungsmittel in dem Daumenabdruck gesehen, als das Gut­graphien, die er den Geschworenen vorlegt, nach, daß das Blut, durch an den getroffenen Stellen rusten sich bilden, sei er welches sich auf der verdächtigen Bleistiftnotiz befand, relativ frisches lärlich! Nach der Schädelbildung des Knaben Steiner zu achten noch nicht vorlag. Nun aber heißt es: der Daumenabdruck Menschenblut und so wohl erhalten war, daß sich die Blut- urteilen sei derselbe auf dem Wege zum Verbrecher. Bewegung fann vielleicht von einem der Schußleute herrühren, die das Zimmer scheibchen messen ließen. Ein Teil der Schrift ist in der im Zuschauerraum.) Der Amtsanwalt beantragte wegen einfacher der Ermordeten betreten haben und mit Blut leicht in Berührung Weise geschrieben, daß der Stift das Blut noch mit fort- Mißhandlung gegen Schwester Karola als Anstifterin 30 m. Geld- tommen konnten. Die Verteidigung stellte darauf den An­geführt hat, ein anderer Teil der Schrift ist auf schon vorhandenen strafe, gegen Bastian 20 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof erkannte trag, die Daumen aller dieser Schuyleute zu photographieren. Blutfleden zu stande gekommen. Nechtsanwalt Dr. Schwindt auf Freisprechung. weil die Angeklagten das ihnen zustehende Aber wer find sie? Es wirft ein merkwürdiges Licht auf die Or weist darauf hin, daß der Sachverständige auch einen verdächtigen Büchtigungsrecht nicht überschritten hätten. Abdrud eines blutigen Fingers auf einem Wäschezettel untersucht Wir nehmen als selbstverständlich an, daß der Vormund bes ganiſation unserer Kriminalpolizei, daß der Kriminalkommissar, der Dr. Feferi unglücklichen Kindes gegen dies Urteil Berufung einlegt. dies Urteil Berufung einlegt. die erste Untersuchung geführt, nicht angeben zu können erklärte, führt, wiederum an der Hand von Photographien, den Geschworenen Wie sehr aber den Interessenten daran gelegen war, feine welche Beamte das Zimmer der Ermordeten betreten haben. Er­vor, daß sich mit Hilfe folcher Photographien die bei den einzelnen gerichtliche Aufklärung in der Sache herbeizuführen, beweist die fährt man dann, daß es an dreißig Mann waren, so begreift man Menschen grundverschiedenen Linien der Finger ganz genau darstellen eigentümliche Thatsache, daß versucht worden ist, den Vormund wenigstens etwas die Schwierigkeit einer solchen nachträglichen An laffen. Er fönne auf Grund seiner Untersuchungen positiv fagen, des Knaben zur Unterlassung der gerichtlichen Vergabe. Aber was hat dieses Massenaufgebot von Kriminalbeamten daß der Abdruck auf dem Wäschezettel entschieden nicht von dem folgung zu bewegen. am Ort der That zu thun, wo alles darauf ankommt, die Spuren Angeklagten herrühren kann. Auch von Büchel rührt er nicht her. Wie tam man ferner dazu, a cht Tage nach der Brügelei bes Mörders nicht zu verwischen? Ueberhaupt lasse der Fingerabdrud nicht auf den Finger einer aus dem Knaben 50 Pf. Fahrgeld zur Fahrt nach Berlin   zu geben Es say, als dieser Antrag der Verteidigung in Aussicht gestellt gearbeiteten Männerhand schließen, sondern auf einen kleineren mit der Weisung, zu seinen früheren Pflegeeltern, einem Gasanstalts: wurde, einen Augenblick so aus, als müßten die Verhandlungen ver­Finger. arbeiter Biethe, zurüdzukehren? Nach dem ersten Davonlaufen holt man den Jungen in die Anstalt zurüd und hernach entläßt man ihn tagt werden, und der Angeklagte horchte gespannt auf. Schließlich Rechtsanwalt Du Schwindt regt nunmehr folgendes an: so ganz und gar formlos? Sonderbares und unklares Verhalten wußte der Vorsitzende um die Schwierigkeit herumzukommen. Er Wenn weder die Nidelschen Eheleute, noch sonst ein anderer sich nach der Waisenhausverwaltung! wies darauf hin, daß der Daumenabbrud ja auch schon vor der

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habe und bittet ihn, sich darüber auszulassen. Dr. Jeferich unglücklichen Kindes

Einwände der Verteidigung.