Ginzelpreis 70 Heller. Einschließlich 5 Seller Borto)
ozialdemokrat
Zentralorgan d. Deutschen ſozialdemokratischen Arbeiterpartei i.d.Tschechoslowakischen Republik.
13. Jahrgang.
Urteil Ende nächster Woche?
Wie das VDZ.- Büro hört, besteht beim Senat des Reichsgerichtes die Absicht, unter allen Umständen am Sonnabend abends die Hauptverhandlung zu beenden. Die ersten Tage der nächsten Woche würden dann für die Urs teilsberatungen des Gerichtes benugt werden. Mit der Urteilsverfündung ist für die zweite Hälfte der nächsten Woche zu rechnen.
9 statt 152 Millionen Dollar als Kriegsschuldenraten an USA .
Washington , 15. Dezember. ( Reuter.) Das Staatsdepartement gibt bekannt, daß die Ver. einigten Staaten 8,891.823 Dollar als Teilzahlung auf die Kriegsschulden von Großbritannien , Lettland , Italien , der Tschechoslovakei und Litauen erhalten werden. Finnland hat bereits seine Rate voll bezahlt. Polen , Frankreich , Belgien , Estland und Ungarn werden überhaupt teine Rate zahlen.
Die am heutigen Tage fälligen Raten betrugen 46,581.164 Dollar auf Tilgung des Kapitals und 106,371.473 Dollar auf die fälli gen Zinsen. Die Gesamtsumme der für die Kriegsschulden an die Vereinigten Staaten zu zahlenden Berräge mit den früheren Naten, die noch nicht bezahlt wurden, betragen 310,676.870 Dollar.
Kabinett Lerroux
Reglerung Barrios zurückgetreten Madrid , 15. Dezember. Das Kabinett Martinez Barrios wird heute seine Demission überreichen. Der Präsident der Repu blit wird, wie man allgemein erwartet, den radilalen Führer Lerrour mit der Bildung eines neuen Kabinetts betrauen. Wie verlautet, wird Lerroux am Sonntag die Zusammenseßung des neuen Kabinetts bekanntgeben.
Erscheint mit Ausnahme des Montag täglich früb.
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Samstag, 16. Dezember 1933
unter schärfstem Druck der Heimwehr Nächtlicher Ministerrat Miklas soll entscheiden
Wien , 15. Dezember.( Eigenbericht.) Die Heimwehrführung veröffentlicht heute abends ein offizielles Rommuniqué, in der sie ihren Plan der Durchführung des Fascismus in Desterreich unverhüllt anfündigt. Es heißt wörtlich:
,, Die Donnerstag begonnene Bundesführersihung des österreichischen Heimatschutes wurde Freitag fortgeseßt. Unter völliger Einmütigkeit wurde festgestellt, daß der Heimatschuß hinter seinem Bundesführer steht, fest entschlossen, das Biel der Durchseßung eines fascistischen Desterreich gegen jeden Widerstand von welcher Seite immer zu erreichen.
Die einzelnen Forderungen wurden der Bundesregierung bekanntgegeben und bom Bundeskanzler Dollfuß mit Interesse angehört."
Welches diese Forderungen sind, wurde bereits gestern berichtet. Wie man hört, befaßt sich der Ministerrat in einer Nachtsißung, die noch immer anhält, mit diesen Forderungen. Wie ernst die Angelegenheit dort genommen wird, geht daraus hervor, daß die Verhand handlungen des Ministerrates bis Mitternacht unterbrochen werden sollen, weil zu dieser Stunde der Bundespräsident Mitlas von der Eröffnung der neu elektrifizierten Strecke Mallwiß St. Veith nach Wien zurückkehrt und man ihm die Entscheidung überlassen will
Das Kommuniqué der Heimwehr zusammen mit den Forderungen, die der Regierung überreicht wurden, machen durchaus den Eindruck, daß die Heimwehr die Absicht hat, es diesmal auf Biegen oder Brechen ankommen zu laffen.
Lubbes Verteidiger:
Kein Fanal zum Aufstand
Nur das Geltungsbedürfnis eines Ruhmsüchtigen Leipzig , 15. Dezember. Heute beendete der Verteidiger der Bulgaren Dr. Teichert das Plädoyer, wobei er ebenso wie der Oberreichs anwalt Freispruch beantragte.
Der Berteidiger Lubbes, Dr. Seuffert, schilderte Lubbes Tat als Ausfluß seines über ragenden Geltungsbedürfnisses, mit tommunisti schen Die Begeisterung schwindet... Husstandsplänen fei teie jammenhang nachzuweisen. Es komme höchstens Vorbereitung nachzuweisen. Es komme höchstens Vorbereitung Innsbrud, 15. Dezember. In der letzten Zeit zum Hochverrat in Betracht. Die Brandstiftung find nach Stufstein und die umliegenden Tiroler sei mit erheblicher Zuchthausstrafe, nicht aber mit Gemeinden zwölf nationalsozialistische Flüchtlinge dem Tode zu fühnen. zurückgekehrt, die bis vor kurzem in den öfter-| reichischen Legionen in Deutschland Dienst getan hatten. Einige von ihnen wurden von der Gen darmerie ausgeforscht und zu mehrwöchigen Gefängnisstrafen verurteilt.
braucht Santer ungsanleihe Paris , 15. Dezember.( Havas.) Einige Blätter melden, die französische Regierung beabsichtige Anjangs des Jahres 1934 eine Anleihe von 10 Milliarden Franken zu emittieren. Un zuständigen Stellen erlangten Informationen zufolge wird der Finanzminiſter das Parla.
Zu Beginn der heutigen Verhandlung bit tet Rechtsanwalt Dr. Sad den Senat um die Zustimmung, sein Plädoyer aus Gefundheitsrüdsichten erst am Samstag zu halten.
Dann fest Rechtsanwalt Dr. Teichert sein gestern unterbrochenes Plädoyer fort und wendet sich der Gruppe von Beweisanträgen zu, die sich unter dem Begriff„ Indizien" zu sammenfassen lassen.
Dr. Teichert betont, daß eine Verbindung zvi schen den bulgarischen Angeklagten und der deur schen kommunistischen Partei nicht nachweisbar sei. Er spricht die Ueberzeugung aus, daß Popom tatsächlich erst im November 1932 nach Deutschland gefommen sei. Zum Schluß beantragt der Verteid
Nr. 294.
Rache statt Recht
Die Justiz der Kerrie
Der neue Strafrechtsentwurf des preugischen Justizministers Kerrl und seiner richterlichen Freunde folgt dem Grundgedanken des Nationalsozialismus, daß mit den indi vidualistischen Tendenzen der französischen Revolution" ein Ende gemacht werden müsse. Die Einzelperson wird völlig dem Staatszwed oder vielmehr den Aufgaben einer mystifizierten Volksgemeinschaft" untergeordnet. Dem früheren Strafrecht wird der Vorwurf gemacht, daß in feinem Mittelpunkte der Verbrecher gestanden habe, während jetzt der Schutz vor dem Verbrechen allein maßgeblich sein müsse, mit andern Worten, man fehrt hundertprozentig zur alten Abschrettungstheorie zurüd und macht diese um so folgenschwerer, als die Absicht zur Tat nicht weniger geahndet werden soll als die ausgeführte Tat selbst.
Der Entwurf enthält affen bisherigen Strafrechtsanschauungen gegenüber eine deut liche Teilung der Bevölkerung in ungleich berechtigte Teile. Der sogenannte ,, Rassenschutz" führt dazu, daß auch in der straf rechtlichen Theorie jener Satz verankert wird, den der Reichsjustizkommissar Frank auf einer Juristentagung flar und vernehmlich aus sprach: alle Juristen müssen Antisemiten fein".
Mit andern Worten, der jüdische Staats bürger, der vor das Forum der Gerichtsbar feit tritt, hat sich von vornherein. darüber in seiner Protest. und Ruhsucht. Lubbe hat mit klar zu sein, daß er eine andere Behandlung dieser Tat nichts anderes ausrichten wollen, als u gewärtigen hat als jeder andere. In einem die Arbeiter aufrütteln, damit sie auf ihn sehen, besonderen Abschnitt Schuß von Rasse und damit sie Marinus von der Lubbe sehen. Auch als Volkstum" sucht der Gesetzgeber der daraus Stommunist ist Lubbe nicht zu betrachten. Er ist aus erwachsenden schwierigen Frage, was eine der Partei ausgetreten, weil man ihn nicht zum Rasse sei, zu entgehen, indem er die Rasse Führer machen wollte. Darunter ditt sein Geltungs- höchst untiar als„ Blutsgemeinschaft" defibedürfnis. Ban der Lubbe iſt ein fanatiniert. Trotzdem aber wird mit diesem unge cher Einzelgänger, der jede Autorität abcher Einzelgänger, der jede Autorität ab- klärten Begriff in der nachdrücklichsten Weise lehnt und ohne Organisation ist. Zusammenfassend erflärte Dr. Seussert, Lubbes gearbeitet. So wird die Forderung auf ein Leitmotiv bei der Brandstiftung sei gewesen, in Verbot von Mischehen aufgestellt," jeglicher den Mittelpunt: zu lommen. Wenn man Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen der aber davon ausgehe, könne man die Anklage wegen deutschen Blutsgemeinschaft" und den AngeHochverrates und aufrührerischer Brandstiftung hörigen einer fremden Blutsgemeinschaft, fies nicht aufrecht erhalten. Der Verteidiger Lubbes be- Juden, ist streng verboten und soll scharf befaßt sich mit der Reichstagsbrandstiftung selbst und straft werden. Selbit bei dem erfiärte u. a., daß Lubbe feine Mittäter gehabt empfängnisverhütender Mittel gil: der Reisebaben fönne, man fönnte ihm aber auch irgen verrat als geübt. Allerdings begnügt sich der weldje Zaten zu Aufſtandsplänen nicht zur Last Gesetzgeber nicht einmal mit dieser weitgehenlegen. Auch Torgler habe, nach Seufferts perfän lider Auffassung, nicht das Geringste mit der den Diffamierung der Juden und der nicht zur deutschen Blutsgemeinschaft" gehörigen Der Verteidiger untersucht dann die rechtlichen Personen, sondern es joll jogar auch. rer Reichstagsbrandstiftung zu schaffen. gröblicher Verlegung des BoksFragen, ob die Tat des Angeklagten Van der Lubbe un er den Tatbestand des Hochperrates erfülle, und tomm: empfindens und in schamloser Weise offen:- zu dem Schluß, daß die Tat Van der Lubbes höhlichen Verkehr mit Angehörigen fremder Nasse Raje doch zu einer Verurteilung wegen Hochperrates die Maßnahmen der„ Rafsehygene" an, er och verrates erfülle. Sollte das Gericht aber
Gebrauch
ment wahrscheinlich ersuchen, ihn zur Emussion ger Freisprechung aller bulgarischen Ange- ftens den Tatbestand einer Vorbereitung dpflegt", als ein Verletzer der Massenehre
einer Anleihe im Jahre 1934 zu ermächtigen, deren Höhe erst festgelegt werden wird und be zur Sanierung der Staatskassa verwendet werden soll.
Senat in Opposition gegen Chautemps
in feiner Weise nachgewiesen sei.
Rechtsanwalt Seuliert.
lommen, dann würde in der Tat die Todesstrafe
auf Grund des§ 86, nicht aber auf Grund des die man sprechen könnte, wenn man nicht der Verteidiger des Hauptangeklagten Van der 307 Nr. 2 in Anwendung fommen. Die Rechts fürchten müßte, daß beispielsweise die RastraLubbe, beginnt dann sein Plädoyer. Er weist Frage, ob Lubbe zur verschärften Strafe verurteilt tion von Sittlichkeitsverbrechern in den än einlettend darauf hin, daß ihm der Angeklagte werden kann, die erst nach seiner Tat von der den von Menschen, wie den gegenwär igen Lubbe jede Auskunft, jede Information und Reichsregierung gefeßlich festgelegt ist, bejaht Machthaber des Dritten Reiches , zu einer jedes Gespräch während des ganzen Prozesses Rechtsanwalt Seuffert nach längeren Ausführun- bösartigen Ra che justiz ausarten fönnte. Paris , 15. Dezember. Ministerpräsident verweigert habe; infolgedessen könne er nur auf gen. Nach§ 5 der Verordnung zum Schuß von Diese Rachejustiz ist vor allem eine Chaute mp3 ersuchte den Finanzausschuß des Grund der mündlichen Verhandlung zu der Bolk und Staat sei die Todesstrafe in Verbindung| Neuerung auf jenem Gebiete, das die zweite Senats, von seinem Beschlusse betreffend die Sache Stellung nehmen. mit§ 307 des Strafgesetzbuches aber nur zu ver. beherrschende Tendenz des Nationalsozialis sehr erhebliche Herabießung der Grenze für die Der Verteidiger geht dann zur Schilderung des hängen, wenn die Tat mit lebenslänglichem mus mit aller Deutlichkeit zum Ausdruc Kürzung der Staatsangestelltengebälter, welche Charafterbildes des Angeflagten Van der Lubbe Zuchthaus zu bestrafen wäre. Das sei zu verneinen. für die Kammer unannehmbar wäre und eine über. Die Antlage suche aus Aeußerungen, die Van Möge die Tat noch so viel Schaben angerichts: bringt, nämlich auf dem Gebiete der Wehrneue Ministerkrise heraufbeschwären würde. Ab- der Lubbe früher gemacht habe, darzulegen, daß haben, sie habe dant der nationalen Regierung(!) baftigteit. Ein Staat, der dem Einzelstand zu nehmen. Heute werden Ministerpräsident gubbe ein Signal zum bewaffneten Aufstand geben den Bestand des Deutschen Reiches niemals ernst nen feine Rechte gibt und alles mur unter dem Chantemps und Finanzminister Bonnet, wollte; daraus leite dann die Antlage die unge lich gefährdet. Rechtsanwalt Seuffert schließt sein Gesichtspunkte einer mystischen Volksgemein schaft" sieht, hat natürlich die Tendenz, diese mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses heuer schwere Beschuldigung des Hochverrates ab. Plädoyer mit folgendem Antrag: „ Sie mögen ablehnen die Verurteilung des Wolfsgemeinschaft, die er nach grob materia Caillaux und dem Budgetgeneralberich Er glaube, daß man nicht ohne weiteres aus fol Van der Lubbe wegen des Verbrechens des Hoch. listisch biologischen Gesichtspunkten in ihrer erstatter Regnier über einen Tert, welcher für chen Aeußerungen, die vielleicht nur der Ausdrud die beiden Kammern annehmbar wäre, beraten. verrates und der aufrührerischen Brandstiftung Rassereinheit und Rassengesundheit zu schützen bes Unwillens und des Mergers seien, diesen Sie mögen ihn lediglich verurteilen Schluß sieben fönne. Van der Lubbe, fuhr Seuifert fort, fennt feine Autorität, sondern nur Widerspruch, Autlehnung, Temonstration. Geltungsbedürfnis ist sein hervorstehender Charakterzug. Was Systembekämpfung usw. gefaat bat, sei eingelerntes
London , 15. Dezember. Da italienische Pressebureau teilt mit, daß Simon die Feiertage in Rom verbringen wird, wo er mit Musso lini eine um unscoring über die wichtigſten internationalen Angelegenheiten haben werde.
Lubbe bon
wegen der vier Brandstiftungen in trachtet, möglichst in seinem Sinne fraftvo!! Verbindung allenfalls mit einem Verbrechen der und wehrhaft zu machen. Diese Tendenz zur Vorbereitung des Hochverrates. Das Wehrhaftigkeit wird an den verschiedensten mit ergibt sich die Folge, daß Van der Lubbe als Stellen des Entwurfes sichtbar. Gleich zu Begerechte Sühne seiner Tat eine erhebliche zeit ginn des Entwurfs wird in ausführlicher Sinne bitte ich zu erkennen."
Beug, das bilde nicht das Motiv, ſeiner Tat, ſon- liche Zuchthousſtrafe hinnehmen muß. In diesem Weise über den Begriff des Landesverrals ge
dern die Gründe der Brandstiftung liegen lediglich
handelt, und neben die auch in anderen Staa