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Gewerkschaftliches.

Gleichzeitig ersuchen wir die Gewerkschaften Berlins  , die von der Kommission herausgegebenen Listen für die Krefelder Weber nach Möglichkeit eifrig in Umlauf zu setzen, da die Ausständigen der Unterstügung sehr bedürfen. Es ist unbedingt notwendig, daß die Berliner   Arbeiterschaft nach Kräften die streifenden Weber in ihrem 14wöchentlichen Stampfe unterstützt. Die Berliner   Gewerkschafts Kommission. J. A. Rud. Millarg.

D

An die arbeitende Bevölkerung in Rigdorf! Am Montag, den 17. d. M., findet im Apollo Theater, Hermannstr. 48/50, eine Gewerkschaftsversammlung statt, die zur Zwangsinnung Stellung nehmen soll und den Ausstand der Krefelder Weber besprechen wird. Bei der Wichtigkeit der Tagesordnung wird um recht rege Beteiligung gebeten. Der Vertrauensmann der Gewerkschaften.

Achtung, Stockarbeiter! Bei der hiesigen Firma H. Gembidi find Differenzen ausgebrochen, die zu einem Ausstand sämtlicher Arbeiter führten. Die Arbeiter wehrten sich gegen die Preisdrückerei, die von einem Heimarbeiter getrieben wurde, und verlangten dessen Entlassung, weil er früher als Arbeitswilliger thätig war. Der Ver­

trauensmann der Metallarbeiter.

Deutsches Reich  .

166

Ausland.

Sociales.

Sociale Rechtspflege.

den Rest lieferte er aber nicht an deren Mutter ab, sondern Ein Streik der Erdarbeiter an der Elsässer Bahn bei Basel   verbrauchte ihn für sich. Er verkaufte dann auch noch Berlin   und Umgegend. dist ausgebrochen, an dem meistens Italiener, ca. 350 Mann, zwei von den Pfandscheinen. Der Angeklagte hat seine straf­Achtung, Gewerkschaften Berlins  ! Wir ersuchen nochmals beteiligt sind. Sie fordern: Zehnstundentag und minimale Stunden- bare Absicht stets bestritten und sich mit dem Mantel des Geheimnis­alle diejenigen Gewerkschaften, die ihre Anfündigung der Maifeier löhne von 55 Centimes für Maurer, 44 Centimes für Erdarbeiter, bollen zu umhüllen versucht. Im gestrigen Termine stellte er auch in ein gemeinsames Inserat mit aufgenommen haben wollen, 35 und 30 Centimes für Handlanger. Manfangs die Behauptung auf, daß er die Wahrheit nicht sagen dürfe, um nicht zwei Personen bloßzustellen. Auf Zureden seines Ver­spätestens bis zum 20. April auf dem Gewerkschaftsbureau, Annen­teidigers, Rechtsanwalts Wronter, ließ der Angeklagte sich dann zu Straße 16, I, ihre Gewerkschaft, Lokal und Referenten angeben zu wollen. Die betreffenden Gewerkschaften oder Gruppen berufen die der Erklärung herbei, daß er geglaubt habe, das zurückbehaltene Versammlungen selbst ein, melden sie auch selbst polizeilich aut. Geld für eine Forderung, die er an Grünenthal   und Genossen ge­habt habe, aufrechnen zu dürfen. Er sei gewissermaßen der Zur Baukontrolle. Der erste Versuch einer geordneten Bau- juristische Beirat der Hinterbliebenen Grünenthals" gewesen, indem kontrolle wurde vom Stadtmagistrat Fürth gemacht. Er beschloß er ihnen einen Verteidiger besorgt und mancherlei Gänge für sie die Anstellung eines ständigen Bau- Controleurs, der eine fünfjährige besorgt habe. praktische Thätigkeit im Baugewerbe nachweisen und eine Bau- Eine zweite Strafthat des Angeklagten wurde als Urkunden­gewerksschule absolviert haben muß. fälschung aufgefaßt. Wienede, der sich hauptsächlich mit Sports Arbeiter Risiko. Der bei einem Brauereibesizer in Aschers- nachrichten befaßte, stand mit dem Rennbahnbefizer Gärtner in leben in der Lehre befindliche, in 15. Lebensjahre stehende Verbindung. Dieser beauftragte ihn, bei einer Anzahl von Zeitungen Friedrich Träntel war beim Göpel beschäftigt und soll durch Inserate zu besorgen. Der Angeklagte vermochte diesen Auftrag bei einen unglücklichen Zufall zwischen Göpel und Wand geraten sein, einer Zeitung nicht auszuführen, da diese von ihrem Grundsatze, das sodaß ihm der Brustkasten eingedrückt wurde und der Tod auf der Inserat nun auf grund eines ihrer eigenen, mit dem Stempel des Auftraggebers versehenen Formulare aufzunehmen, nicht abweichen Stelle eintrat. wollte. Wienecke begab sich dann mit dem Formulare nach dem Bureau des Rennplazes, und da er hier niemanden antraf, setzte er den frei daliegenden Stempel unter den Bestellschein. Er stellte dann den gesamten Inseratenbetrag seinem Auftraggeber in Rechnung und Abermals eine Tellersammlung als Kollekte. Durch Ver- erhielt jofortige Zahlung. Gärtner   erhielt zu seiner Verwunderung anstaltung einer nicht genehmigten Kollette follten die Bergarbeiter ipäter eine Rechnung vom Lokal- Anzeiger", derjenigen Zeitung, die Heinrich und Rademacher eine am 14. Februar 1891 für die Bürger- den unterstempelten Bestellzettel in Händen hatte. Wienede hatte meisterei Styrum   erlassene Polizeiverordnung verlegt haben, wonach hier den Betrag nicht abgeführt. Auch in diesem Falle berief der ohne vorherige Genehmigung der Orts polizeibehörde eine öffent- Angeklagte sich darauf, daß er der alleinige Contrahent mit dem liche Kollekte nicht veranstaltet werden darf. Heinrich hatte als Vor- Lokal- Anzeiger" sei, mit dem er sich später habe verrechnen wollen. Die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der in der Buch- sigender einer Bergarbeiter- Versammlung den Beschluß herbei- Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten in beiden Fällen für binderei und verwandter Geschäftszweige beschäftigten Ar geführt, am Schlusse der Versammlung zur Dedung der Unkosten überführt, er beantragte gegen ihn eine Gefängnisstrafe von neun beiter und Arbeiterinnen. Die" Buchbinder Zeitung" veröffent- eine Tellersammlung zu veranstalten und Rademacher hatte Monaten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Wronker, führte aus, daß licht eine Statistik, die der Vorstand der Organisation aufgenommen den Beschluß ausgeführt. Das Schöffengericht in Mülheim   a.§. 9. die Anklage aus rechtlichen Gründen nicht aufrecht zu halten sei, da hat und die sich auf 110 Orte, 1447 Betriebe, in denen insgesamt und das Landgericht in Duisburg   sprachen die Angeklagten frei, wo- dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden könne, daß er von der schnittlich 8,7 Personen auf jede Werkstatt. Im Hauptbetriebszweig. Das Kammergericht hob denn auch die Vorentscheidungen Straftaten zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten Gefängnis. 16 552 Personen beschäftigt find, erstreckt. Es macht das durch gegen die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision ergriff. Widerrechtlichkeit seiner Handlungsweise überzeugt war. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten wegen beider der Buchbinderei herrscht zwar noch die männliche Arbeitskraft vor, auf und verwies die Angelegenheit zu nochmaliger Ent wird aber auch immer mehr durch die billigere weibliche scheidung an das Landgericht zurück. In der Begründung Der Arbeisnachweis der Bäckerinnung in Stuttgart   wurde Arbeitskraft verdrängt. Nach der Zusammenstellung stehen, machte der Präsident folgende bemerkenswerte Ausführungen in einer Gerichtsverhandlung als eine außerordentlich verrostete Ein­die Nebenbranchen mit eingerechnet, den 46,8 Proz. män Die Polizeiverordnung vom 14. februar 1891 jei rechts ungiltig, richtung erwiesen. Der Vorstand der Bäderimmung, Kälberer, und der lichen Arbeitern( Gehilfen und Hilfsarbeiter) bereits 45,8 Proz. weil sie eine Orts polizeibehörde für berufen erkläre, öffentliche Sprechmeister Lang hatten gegen den verantwortlichen Nedacteur weibliche Arbeitskräfte gegenüber. In den hier in Betracht kommenden Solletten zu genehmigen. Nach der Justruktion für die Ober- der Schwäbischen Tagwacht", Genossen Steil, Privatklage erhoben, Betrieben waren beschäftigt: 6838 Gehilfen, 806 Hilfsarbeiter, 7711 präsidenten vom 31. Dezember 1825 jei die Genehmigung zur weil er in einem Versammlungsbericht geschrieben hatte, bei dem Arbeiterinnen und 1197 Lehrlinge. Ausschreibung öffentlicher Kollekten in den einzelnen Regierungs­Die Lohnverhältnisse haben sich, wie angegeben wird, bezirken den Oberpräsidenten übertragen worden. Es wäre un 3- Sprechwefen der Bäckerimmung herrsche eine" himmelschreiende Aus­unzu beutung". in den letzten Jahren anscheinend günstiger gestaltet. Trozdem lässig, diese Befugnisse untergeordneten Behörden zu Keil trat den Wahrheitsbeweis an. Die Schwäbische Tagwacht" wurde von 37,4 Broz. der Gehilfen noch nicht oder kaum ein Wochen übertragen. Wenn es in einer Verfügung der Regierung berichtet darüber: verdienst von 19 M. erreicht. Bei 16 Proz. beträgt der Wochen zu Düsseldorf   aus dem Jahre 1876 heiße, daß auf Grund Der erste Zeuge, ein 51jähriger Bäckergeselle, fam in Stuttgart  verdienst höchstens 16 M. und vielfach noch weniger. Bei den Ar- ministerieller Genehmigung die Orts polizeibehörden zugereift und war in pretärer Lage; da er auf anderem Wege eine beiterinnen wurden von 52,2 Proz. noch nicht oder doch kaum ein ermächtigt würden, solche öffentliche Kollekten zu genehmigen, die Stelle nicht bekommen fonnte, wandte er sich an den Sprechmeister Wochenverdienst von 9 M. erreicht. Bei 26 Proz. der Arbeiterinnen nur einen örtlichen Charakter hätten, dann verkenne diese Ver- der Innung und zahlte diesem für Vermittlung einer Stelle 20 M. betrug der Verdienst pro Woche gar mur 7 Mart und fügung die Rechtslage. Sie verstoße insofern gegen das bestehende( In den bestehenden Vorschriften ist dem Sprechmeister verboten, vielfach noch weniger. Da Angaben meist nur von Recht, als eine Uebertragung der Befugnisse der Oberpräsidenten mehr als die 50 Pf. betragende Sprechgebühr, die aber erst nach Den organisierten Arbeitern gemacht werden, die 311 hier nicht zulässig sei. Die ministerielle Genehmigung Vermittlung der Stelle zu zahlen ist, anzunehmen.) Der Zeuge hat meist auch die besser gestellten in dem Berufe find, so mache die Verfügung nicht zu einer rechtswirtsamen, ferner in Gesellschaft mit Laur zahlreiche Flaschen Wein bezahlt, fann wohl angenommen werden, daß die Durchschnittslöhne denn die Instruktion für die Oberpräsidenten habe Gejeges- wozu ihn lezterer veranlaßt hat. Laug sucht diese Thatsache wie auch in Wirklichkeit noch niedriger find. Der farge Lohn hat denn auch kraft und könne nur abgeändert werden durch die Annahme der 20 M. auf ein zwischen beiden bestandenes zur Folge, daß die Arbeiter, wie angegeben wird, sehr häufig durch ein Gefeß. Ließe sich nun auch die Ortspolizei Verordnung für Freundschaftsverhältnis zurückzuführen, doch stellt sich heraus, daß Ueberstunden oder Heimarbeit einen Rebenverdienst suchen, oder daß Styrum   an sich durch den§ 6e des Polizei- Verwaltungsgesetzes die Freundschaft erst später entstand. Frau und Kinder zum Eriverb mit beitragen müssen. Von den rechtfertigen, so wäre sie dennoch unwirfiam, weil sie einem anderen Gehilfen stehen 70,2 Proz. im Beitlohn, 29,8 Proz. im Stücklohn, von Gesez, der bewußten Instruktion von 1825, widerspreche. den Arbeiterinnen 53,6 Proz. im Zeitlohn und 46,4 Proz. im Stück Lohn. In den Orten mit vorherrschendem Großbetrieb ist eine lang­fame, aber stete Zunahme des Accordsystems zu beobachten und speciell Berlin  , Leipzig   und Stuttgart   lassen eine teilweise sogar be­deutende Zunahme erkennen.

der Geschäftsinhaber bezahlt.

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Gerichts- Beitung.

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Ein weiterer Beuge, Bädergeselle, befundet, er fei 5 Monate arbeitslos gewesen, habe aber, obgleich er sich zu Beginn der Ar beitslosigkeit beim Sprechmeister einschreiben ließ, teine Arbeit be­fommen. Dann lieh er von einem Kollegen 10 M., die er dem Sprechmeister einhändigte, worauf er innerhalb 14 Tagen eine Stelle bei Bäckermeister Kälberer erhielt. Kälberer: Warum haben Sie mir von dem Schmieren nichts gejagt? Beuge: Ich wußte, daß das in ganz Stuttgart   bekannt war, und wollte den Mann nicht um fein Brot bringen. Vors.: Der Mann hat erst noch eine noble Gesinnung.

Die Dauer der täglichen Arbeitszeit schwankt Vom medizinischen Examen. Vor der 4. Straffammer des zwischen 9 und 13 Stunden und nur vereinzelt in den Buchdruckereien Landgerichts I   wurde gestern ein den Aerztestand berührender von Parteigeschäften beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden. Wenn auch Prozeß verhandelt. Der Sanitätsrat Dr. Hartmann war be­in den letzten Jahren in vielen Orten eine Verkürzung der Arbeitsschuldigt, den Geheimrat Professor Dr. Rubner mittels der Der nächste Zeuge hat von den nicht geladenen Bäders zeit stattgefunden hat, so ist doch die Thatsache vorhanden, daß in Bresse beleidigt zu haben. Profeffor Rubner gehört der wissenschaft- gesellen gehört, daß der eine vom Sprechmeister wiederholt zu 40 von 71 Orten die Arbeitszeit mehr als 10 Stunden beträgt. lichen Deputation im Stultusministerium und der Prüfungskommission Meistern geschickt wurde, die gar keine vakanten Stellen angemeldet hiervon sogar in 27 Orten 11-13 Stunden. Für die Ueberstunden  - an, in welcher er der Station Hygiene" vorsteht und als solcher hatten, ein Meister kannte den Sprechmeister nicht einmal; trozdem Arbeit, die wohl gelegentlich in allen Geschäften vorkommt, wird die Examinanden in diesem Fach zu prüfen hat. Der Angeklagte ließ sich der Sprechmeister fast in jedem dieser Fälle seine Gebühr nicht in allen Fällen Mehrbezahlung geleistet und ein beträchtlicher hat sich um die Reform des medizinischen Unterrichts verdient ge- bezahlen. Ein weiterer Bädergeselle hat ihm erklärt, er habe 5 W., Teil der Geschäftsinhaber, soweit Angaben gemacht sind, 23,2 Proz, macht und seinen Standpunkt durch Wort und Schrift vertreten. ein anderer, er habe 3 M. geschmiert, überhaupt gebe es in Stuttgart  gewähren die geringen Forderungen für Ueberstunden- und Sonntags- Dies geschah auch in einer Reihe von Artikeln, welche in den Gesellen in großer Zahl, die geschmiert haben. arbeit nicht. Die gesetzlichen Feiertage werden nur von 32,8 Proz. Nummern 46, 47 und 48 der Berliner   Aerzte- Darauf zogen beide Kläger ihre Klagen zurück und der Sprech Den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen von den Korrespondenz, Organ des Geschäftsausschusses der ärzte meister übernahm sämtliche Stoften. lichen Standesvereine" erschienen. In einem dieser Artikel 1447 in Frage kommenden Werkstuben in Bezug auf Ventilation, berührte der Verfasser die Prüfungsmethode des Professors Ungesetzlicher Kinderschuh. Das Gesetz vom 6. Mai 1886, Licht und Beleuchtung bei Tage und des Abends nur 40 bis 45 Pro3. Rubner. Es wurde behauptet, daß Professor Rubner alle diejenigen durch das die Schulordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen  und in sehr vielen Geschäften werden die gesetzlichen Vorschriften Standidaten durchfallen lasse, welche nicht die Tabellen und Zahlen abgeändert worden ist, jagt in seinem§ 3: Dieses Gesez tritt am nicht befolgt. aus dem von Rubner verfaßten Lehrbuch Die Hygiene  " auswendig 1. Juli 1886 in Kraft, unbeschadet des Rechts der zu­In der Haus industrie, die als solche speciell in der Leder gelernt hatten. In dem Vorwurf, daß Professor Rubner sich bei ständigen Behörden, ichon vor diesem Termin Polizei- Ver­warenbranche in sehr ausgedehntem Maße vorkommt, find die Preise der Prüfung nicht von sachlichen Gründen leiten lasse, wurde die ordnungen zur Bestrafung von Schulversäumnissen zu für die einzelnen Arbeiten vielfach noch geringer, als die bei den Beleidigung gesunden. Der Angeschuldigte berief sich auf den Re- erlassen. Auf Grund dieser Bestimmung sind in den genannten Werkstattarbeitern üblichen Accordlöhne. In beschränkten Wohnungs- bacteur des vorgenannten Organs, Dr. med. Joachim, darüber, Provinzen Berordnungen erlassen worden, die es den Arbeit. verhältnissen, bei ungeregelter Arbeitszeit oft mit Zuhilfenahme der daß Professor Nubner thatsächlich die geschilderte Prüfungsmethode gebern bei Strafe verbieten, schulpflichtige Kinder Frau und Kinder wird bis spät in die Nacht hinein die Arbeit gegen anvende. Der Zeuge Dr. Joachim belandete, taß ihm gegenüber während der Schulzeit au beschäftigen. Gegen eine geringe Bezahlung verrichtet. verschiedene Kandidaten darüber geflagt hätten, daß ihnen die solche, am 12. August 1895 von der Königsberger Regierung Von den an der Statistik beteiligten 6838 Arbeitern waren Station Hygiene" durch die Prüfungsmethode des Professors erlassene Verordmung sollte sich der Amtsrat Pasig ver­70,3 Proz., von den 7711 Arbeiterinnen 18.3 Proz. organisiert. Für Rubner so bedeutende Schwierigkeiten bereite. Derselbe prüfe nur gangen haben. Der Herr besigt bei Allenstein   große Hopfen= den Gesamtberuf ist natürlich der Prozentjaz weit geringer. Obwohl nach seinem Buche und berühre mit Vorliebe einen Druckfehler, plantagen. Er wurde in erster und zweiter Instanz zu einer die Organisation in den legten Jahren bedeutende Fortschritte zu den er in seinen Vorlesungen zu verbessern pflege, um dadurch fest Geldstrafe verurteilt. In feiner hiergegen eingelegten Revision verzeichnen hat, so gehören nach dem Mitgliederbestande vom 1. Jannar 1898 der Organisation doch mur 18,5 Proz. der Arbeiter zustellen, ob der Examinand ſeine Vorlesungen besucht habe. focht der Angeklagte die Gültigkeit der Regierungsverordnung an und Professor Nubner erklärte als Zeuge, daß gar keine Nede davon sein machte außerdem geltend, seine Beamten hätten die Kinder gegen ( 5133 von ca. 27 800) und 9,8 Proz. der Arbeiterinnen( 1452 von fönne, daß jemand alle Tabellen und Zahlen feines Buches aus seinen Willen und ohne sein Wissen beschäftigt. Das Kammer­ca. 14 800) an. Die besten Organisationsverhältnisse sind in der wendig zu lernen vermöge. Es sei auch durchaus unwahr, daß er gericht erklärte die Regierungsverordnung vom 12. August 1895 für Hauptbranche, in der Buchinderei, vorhanden. Im allgemeinen bedarf lediglich sein Buch bei der Fragestellung zu Grunde lege. Seit ungültig und sprach deshalb den Angeklagten frei. Der Präsident es aber noch bedeutender agitatorischer Thätigkeit, und es ist die 14 Jahren bekleide er das Amt eines Eraminators und in dieser machte folgende bemerkenswerte Ausführungen: Betrachte man Aufgabe eines jeden Berufsangehörigen, für möglichste Ausdehnung Beit seien nur vereinzelte Fälle vorgefonumen, daß er Kandidaten die Regierungsverordnung als eine Bolizei verordnung, dann sei der Organisation zu sorgen. In vielen Orten sind die Arbeitswegen sie deshalb ungültig, weil die Polizei überhaupt nicht verhältnisse noch sehr traurige, die dringend der Befferung bedürfen. wegen ungenügender Leistungen habe zurückweisen müſſen. Der Staatsanwalt hielt eine Beleidigung für vorliegend. Den befugtiei, Borschriften aur Regelung der Schul­Andererseits hat die Statistik ergeben, daß wohl ein bedeutender Auslaffungen durchgefallener Kandidaten jei nicht das geringste Gepflicht und über die Bestrafung von Schulver. Fortschritt in Bezug auf die Arbeitszeit und Besserung der Lohn- wicht beizulegen und der Wahrheitsbeweis müsse als völlig verfehlt iäumnissen zu erlassen. Das Polizei- Verordnungsrecht er­verhältnisse eingetreten ist, und zwar in denjenigen Orten, in angeschen werden. Bei der Schwere der Beleidigung beantragte strecke sich nicht auf dieses Gebiet und habe durch das Gesetz vom welchen der Verband infolge seiner Mitgliederzahl im stande war, der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 300 M. Der Verteidiger, 6. Mai 1886 nicht darauf ausgedehnt werden sollen. Wenn der einen Recht zum energisch für die Verbesserung der Lebenslage seiner Mitglieder ein Rechtsanwalt Justizrat Sello, bestritt zunächst, daß in objektiver( oben citierte)§ 3 des Gejeges vont solcher Polizei verordnungen dennoch spreche, zutreten. Beziehung eine Beleidigung vorliege, führte jodann aber aus, daß Erlasse einer Der Bierboykott in Frankfurt   a. M. Eine Versammlung dem Angeklagten der Schutz des§ 193 Str.-G.-B. zugebilligt dann habe hier der Gesetzgeber mit es tönne irrigen Annahme gerechnet, dies des der Wirte hat beschlossen, den Stadtverordneten Dr. Rözler und werden müßte. Sche man Stadtrath Dr. Flesch um eine Vermittelung der Differenzen zwischen Der Gerichtshof war mit dem Verteidiger der Ansicht, daß der halb als maßgebend nicht erachtet werden. Arbeiter und Unternehmer anzugehen. Der Ring der Brauereien Angeklagte nicht die Wahrnehmung berechtigter Interessen in un aber die Regierungsverordnung als eine Ausführungsverordnung dann wäre hat auch einige Branercien, die außerhalb des Ringes stehen, in statthafter Weise überschritten habe. Es wurde deshalb ein frei zum§ 48 II 12 Allgemeinen Landrechts an, jie gleichfalls ungültig, denn sie gehe über den Rahmen seineu Bann gezogen. So erhielt dieser Tage ein Wirt von dem sprechendes Urteil gefällt. Vertreter der Brauerei Storchenbräu( Speyer  ) eine Postkarte des§ 48 II 12 hinaus. Nach diesem Baragraphen könnten nur Eltern oder deren gefeßliche Stellvertreter( Wor­folgenden Inhalts: Zu meinem größten Bedauern habe ich heute morgen Befehl münder 2c.) wegen der Schulversäumnisse ihrer Kinder bestraft erhalten, kein Bier mehr an neue Kunden während der Lohn­werden, nicht aber Arbeitgeber, die schulpflichtige Kinder während der Schulzeit beschäftigten. bewegung zu liefern. Indem ich Sie hiervon in Kenntnis fege, bitte ich um ferneres Wohlwollen und zeichne stets gerne zu Ihren Diensten Hochachtend Jos. Leleithner. Das sind die uns gut bekannten Mittel, die auch während des Berliner   Bierboykotts in Wirksamkeit traten. In ihrem Widerstand werden sie die Arbeiter nicht erschüttern.

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Die Schmuckfachen des bekannten Fräulein Ella Gol spielten eine Hauptrolle in einer Verhandlung, welche gestern bor der neunten Straffammer des Landgerichts   I gegen den Journalisten May Wienece stattfand. Als Grünenthal   und seine Geliebte Ella Golg verhaftet waren, wurden die Angehörigen der letzteren vielfach von Zeitungs- Berichterstattern aufgesucht, denen darum zu thun war, aus zuverlässiger Quelle Nachrichten zu erhalten. Der Angeklagte wurde vor seinen Konkurrenten bevorzugt, die meisten Nachrichten über Lehte Nachrichten und Depeschen. die Grünenthalsche Angelegenheit stammen aus seiner Feder. Er hatte sich nach und nach bei der Mutter der Ella Goltz eine Art Vertrauens stellung erworben. Als Fri. Golk verhaftet worden war, besaß ihre Mutter nicht die Mittel, für die Verhaftete das Selbstbeköstigungs­geld einzuzahlen. Sie flagte dem Wienede ihre Not, übergab ihm die Brillanten ihrer Tochter und bat ihn, dieselben zu berjeßen und von dem Erlös einen Betrag von 60 m. für ihre Tochter ein Wegen Maßregelung einiger Arbeiter sind in der Strickerei zuzahlen. Wienede führte den Auftrag aus, er verpfändete die bon F. J. Kling in Augsburg   sämtliche Arbeiter in den Streit Schmucksachen, die einen Werth von über 1000 m. gehabt haben eingetreten. follen, für 245 M. Hiervon zahlte er 60 M. für Fräulein Golg ein, fängnis. Berantwortlicher Redacteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Berlag von Max Bading in Berlin  .

In der Maschinenfabrik von Kettling u. Braun in Krimmitschau befinden sich 21 Arbeiter von den 42 dort beschäftigten im Ausstand. Die Differenzen entstanden wegen Maßregelung eines Arbeiters.

Krakau  , 15. April  .( W. T. B.) In der Trainkaserne. entstand auf einem Boden, welcher zur Aufbewahrung von Stroh diente, ein großer Brand, bei welchem zwei Militärpersonen, welche vom Feuer überrascht wurden nud den Ausweg verfehlten, umgekommen sind.

Algier  , 15. April  .( W. T. B.) Das Buchtpolizeigericht verurteilte den früheren Maire von Algier  , Mag Regis, wegen Beleidigung des Generalgouverneurs von Algerien   zu bier Monaten Ge Hierzu& Beilagen u. Unterhaltungsblatt.