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Nr. 89. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Reichstag .

66. Sigung, Sonnabend, 15. April 1899, 1 hr. Am Bundesratstisch: v. Podbielski.

is Die erste Beratung des Entwurfs eines Telegraphenwege: gefehes wird fortgesetzt. Abg. Singer( Soc.):

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Sonntag, 16. April 1899.

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der Postverwaltung ein besonderes Recht gegeben wird. Diese N. A. Dr. Schwindt findet es doch auffallend, daß die ganze Einrichtung liegt doch wesentlich im öffentlichen Interesse und Benginnen Schilling, Mutter und Tochter, den von ihnen jetzt nach­nicht im Interesse der Postverwaltung. Also im öffentlichen Interesse träglich bekundeten Umstand bei ihren früheren Vernehmungen mit beanspruchen wir die Benutzung der Straßen und Wege. Gerade keiner Silbe erwähnt haben. Die Zeuginnen erklären, daß sie sich tommen. Wenn wir unter der Erde einen Tunnel haben, dann der Sitzung an den Kriminal Kommissar Braun gewandt und ihm die Errichtung der Untergrundbahnen in Berlin ist uns sehr will- erst nachträglich darauf besonnen haben. Sie haben sich gestern nach fönnen wir unsere Kabel oben an die Decke hängen. Die Regierung gesagt, daß sie bei ihrer Aussage etwas vergessen hätten, was sie Der Herr Staatssekretär hat sich gestern beklagt, daß die Ver- wird jedenfalls so weit entgegenkommen als möglich ist, und ich nachholen möchten. mehrung der Telegraphenlinien öfters durch im Wege stehende hoffe, daß wir in der Kommission zu einer Einigung auch über diesen Der Vorsigende macht den Angeklagten auf die entfernte Aepfel- oder Birnbäume verhindert werde. Ich fürchte mur, Gesezentivurf gelangen werden. Möglichkeit aufmerksam, daß man von Berlin aus vielleicht unter daß in dieser Vorlage auch mancher Apfelbaum in diesem Abg. v. Waldow und Reihenstein( t.): Benutzung eines in der Nacht fahrenden Güterzuges nach Frank­Sinne sich befindet, der beseitigt werden muß. Nach meiner Meine Freunde erkennen die Notwendigkeit der gesetzlichen furt a. D. kommen könne, oder auch, indem man nach Fürstenwalde Meinung dienen die öffentlichen Wege dem Verkehr, und da die Regelung dieser Materie an. Die Vorlage geht ganz richtig von fahre und von dort nach Frankfurt laufe. Rechtsanwalt Schwindt Telegraphenlinien zweifellos im Dienste des öffentlichen Verkehrs der Voraussetzung aus, daß die öffentlichen Wege für den Berkehr behält sich Anträge vor.ildings sobat. 200 notwendig find, so liegt fein Grund vor, daß nicht diese Telegraphen- da find, daß also im Princip auch die Anlage von Telegraphen furt a. O. thätig war, lann das Alibi des Angeklagten nicht bes Eine alsdann vernommene Kellnerin, die bei Günther in Frank­leitungen die öffentlichen Wege ohne wesentliche Entschädigung für leitungen an derselben gestattet sein muß. Nur wird das Princip die Wege- Juhaber benugen. Ganz anders stellt sich natürlich die nicht streng genug durchgeführt. Die Worte Nach Möglichkeit zeugen, ebenso wenig der als Beuge herbeicitierte Geschäftsführer Sache, wenn durch die Telegraphenleitungen Beschädigungen oder fehren in der Vorlage zu oft wieder und ich werde in der Kom- Zwei Angestellte der Firma Herzberg u. Barefel, Julius des Wiener Cafés in Frankfurt a. D. Einschränkungen der Nutzung für die Wegeunterhaltungspflichtigen mission anregen, diese Worte nach Möglichkeit zu beseitigen. Garo und Weidlich, bestätigen die gestrigen Aussagen ihrer entstehen. Dann muß selbstverständlich die Postverwaltung die ent-( Heiterkeit). Wir nehmen allerdings an, daß die Telegraphen­standenen Schäden reparieren. Dagegen ist ja auch von Seiten verwaltung den bestehenden Baumpflanzungen überall das größte Chefs. Sie wissen ganz bestimmt, daß der Angeklagte am Montag Des Reichs Postanits fein Widerspruch nach Pfingsten nicht im Geschäft zur Empfangnahme von Arbeit erhoben worden, Wohlwollen entgegenbringen wird. aber es wäre besser gewesen, dies direkt in das Gesetz war, sondern erst am Dienstag erschien und erzählte, daß er in bineinzubringen. Berlin gewesen sei und sich gut amüsiert habe. Der Angeklagte E3 ist ja auch möglich, daß daß direfte finanzielle Beeinträchtigungen durch diese Benutzung der Telegraphen gesagt, er habe eine schöne Fahrt gemacht. bestreitet nochmals, von Berlin gesprochen zu haben. Er habe nur verwaltung entstehen fönnen. Bleiben wir einmal bei dem Beispiel des Apfelbaums, das der Herr Reichskanzler anführte( Heiterkeit)- der Herr Staatssekretär, aber einem preußischen General ist alles möglich, warum soll er nicht auch einmal Reichskanzler werden. ( Heiterkeit.) Wenn z. B. eine öffentliche Straße, die mit Obstbäumen bepflanzt ist, in ihrem Ertrage durch die Telegraphendrähte ge­schädigt wird, dann hat die Reichs- Postverwaltung selbstverständlich die Verpflichtung, den Ausfall, der dadurch entsteht, dem Kreise oder der Gemeinde zu vergüten.

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Staatssekretär v. Podbielski

Sie stehen übrigens bereits im geltenden Telegraphengesetz drinne meint, daß man die Worte nach Möglichkeit" nicht entbehren tönne. ( Seiterkeit). Auf den Wunsch nach Schomung der Baumpflanzungen wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen werden.

Abg. Stephan( C.): nodod

Die öffentlichen Wege sind zum öffentlichen Gebrauch da, man fann also der Telegraphenverwaltung das Recht nicht verwehren, sie ebenso zu benutzen wie andere. Aber die Gemeinden haben doch ein Eigentumsrecht an dem Wegekörper; man kann daher von ihnen, sowie auch von denen, die ihr Recht vom Eigentümer herleiten Kleinbahnen zc. nicht verlangen, daß sie noch besondere Koften tragen sollen, wenn sie ihr Eigentum bemißen wollen, und das wird gerade im§ 6 verlangt. Ich hoffe, daß es in der Kommissions­beratung möglich sein wird, unberechtigte Eingriffe in das Privat eigentum zu verhindern. Direktor im Reichs- Postamt Sydow erklärt, die Verwaltung werde den Eigentümern das größte Wohl wollen entgegenbringen.

Abg. Haffe( natl.) beantragt, diese Vorlage einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Abg. Schrader( frs. Vg.):

Der Kriminalpolizist als Psychiater. in Kriminal- Inspektor Braun greift eine gestrige Bemerkung des Borsigenden auf und will aus seiner Braris einen Fall befunden, der beweist, daß thatsächlich Leute durch eine Art Suggestion sich fest einbilden, daß irgend welche Dinge in einer bestimmten Form sich abgespielt haben, die sich in der That ganz anders abspielten.( Dies hat Bezug auf die Behauptung der Zengen Schilling, daß der Au geklagte bestimmt am Sonntag den 5. Juni bei ihnen gewesen sei.) Rechtsanwalt Dr. Schwindt widerspricht entschieden dieser Be­funding, da es sich hier um Dinge handele, über die event. ein Psychiater, aber nicht ein Kriminalkommissar zu vernehmen sei.- Nach längerer Replik und Duplit zwischen Staatsanwalt und Ber­teidiger beschließt der Gerichtshof, die hierauf bezüglichen Bes fundungen des Zeugen entgegen zu nehmen. Anträge werden hieran nicht geknüpft. Ausschluß der Oeffentlichkeit.

Der Vorsitzende schreitet nun zur Vernehmung der Leumunds­zeugen, die das Vorleben des Angeklagten illustrieren sollen. Staatsanwalt: Bei diesem Teile der Verhandlungen wird das Verhältniß der Zuhälter zu den Dirnen, der Dirnen unter­einander 2c. zur Sprache gebracht werden und dabei Dinge berührt werden müssen, die die öffentliche Sittlichkeit gefährden. Ich be­antrage deßhalb für diesen Teil den Ausschluß der Oeffentlichkeit, zumal sich die Presse der Verhandlungen nicht nur in extenso bemächtigt hat, sondern die Berichte auch mit Bildern illustriert. Direktor Sydow bezeichnet den Ausdruck Konfiskationsgesetz als Der Gerichtshof beschließt hierauf, die Oeffentlichkeit bis auf eine starke Uebertreibung. weiteres auch für die Vertreter der Presse- aus­zuschließen.

Das Hauptbed enten liegt aber für uns in dem§ 6. Dieser fann zu einer Quelle großer Inzuträglichkeiten und Schädigungen werden. Es wird sich bei der Anlage von Telegraphenlinien weniger darum handeln die öffentlichen Straßen auf dem Niveau derselben zu be­ungen, als darum, die Leitung in die Erde hineinzulegen und dieser Funkt veranlaßt uns, bei der Emanierung dieses Gesetzes sehr vor­fichtig zu sein. Denn eine Kabelleitung, die innerhalb der Erde liegt, kann besonders viel Schaden anrichten. Sie hat mit der Kon­furrenz von Gasröhren, Wasserleitungsröhren, Kanalisationsröhren, Kabeln seitens der Post, der Elektricitätswerfe u. s. w. zu kämpfen. Da müssen unabweisbare Bestimmungen getroffen werden, damit der Schutz des einen öffentlichen Interesses für die Postverwaltung nicht zum Schaden des auderen öffentlichen Interesses, soweit Das vorliegende Gesetz stellt kein Enteignungs -, sondern ein die Gemeinden in Frage kommen, wird. In dieser Beziehung Konfistationsgefez dar. Im preußischen Landtag würde es eine läßt der§ 6 außerordentlich viel zu wünschen übrig. Aber es kommt Verfassungsänderung bedingen. Man soll sich doch nicht zu ſehr auf noch hinzu, daß bei der gegenwärtigen Entwickelung der Elektricitäts- das Wohlwollen verlassen. Redner hätte auch lieber ein allgemeines industrie wir ja mit der absoluten Sicherheit zu rechnen haben, daß Elektricitätsgejezz.ams gerade auf diesem Gebiete immer mehr entsteht. Speciell für Berlin kommt noch hinzu, daß bei der Anlage von immer mehr elektrischen Bahnen, man nach und nach auf die Anlage von Niveaubahnen ver- Abg. Siemens( frs. Vg.)( auf der Tribüne unverständlich) hält zichten muß. Es bleibt nichts anderes übrig, als daß wir den die tiefen Eingriffe in das Privateigentumsrecht nicht für gerecht­unterirdischen Verkehr für Zwecke der Beförderung benußen und zu fertigt. Gewiß sei ein Schutz der Schwachstromleitungen gegen die einem System von Unterpflasterbahnen übergehen. Dadurch Starkstromleitungen notwendig, aber auf Kosten der Postverwaltung. werden also wieder die Leitungen unter dem Pflaster ver­mehrt und Staatssekretär von Podbielski erklärt, daß die Straßenbahnen man muß zu kommen, der Ueberzeugung daß es zum Schuße der Gemeinden, die in dieser Frage doch auch viel unvollkommenere Anlagen als die Telegraphenverwaltung haben, wegen der fehlenden Rückleitung. öffentliches Interesse vertreten, durchaus notwendig ist, daß die Reichs- Poftverwaltung diese Aufgaben nicht schädigend beeinflussen fommission verwiesen. Das Haus vertagt sich. Damit schließt die Diskussion; die Vorlage wird an die Post­tann. Der§ 6 giebt dazu allerdings jede Möglichkeit. Ich kann Nächste Sigung: Montag 1 Uhr.( Nechmingssachen, Fleischschau­3. B. nicht zugeben, daß, wenn heute z. B. die Telegraphenverival- gesetz. Novelle zur Gewerbe- Ordnung.) tung irgendwo ein Kabel in die Erde legt und einige Zeit später die Schluß 81/4 Uhr. Gemeinde dieses Erdreich braucht, um für ihre Zwede Kabel- oder sonstige Anlagen zu machen, die Gemeinde nur dann diese Anlage machen darf, wenn die Telegraphenkabel an dieser Stelle nicht Der gestrige Reichstagsbericht enthält bet den Ausführun gen beeinträchtigt werden. Ich würde es in einem solchen Falle als dem Liebknechts einige Versehen. Präsident Graf Ballestrem hat nicht Rechte und der Billigkeit entsprechend betrachten, wenn derjenige den Liebknecht aufmerksam gemacht, daß er nur zur Geschäftsordnung welche er für die Dinge aufgewandt hat, ein höherer Rechtsanspruch getreten, die ihm die Leitung der Geschäfte überlassen sollen. Borzug in dieser Frage bekommt, dem allerdings durch die Lasten, das Wort habe, er ist vielmehr den Rufern der Rechten entgegen­als dem anderen gebührt, und meine Herren, da die Gemeinden zur

Straßenunterhaltung verpflichtet sind, so kann man ihnen unmöglich

Mordprozeß Guthmann.

Dritter Tag.

lichkeit wurden die zahlreichen Zeugen vernommen, die in dem In der mehrstündigen Verhandlung unter Ausschluß der Oeffent lichkeit wurden die zahlreichen Zeugen vernommen, die in dem " dunklen Berlin " ihre Thätigkeit entwickeln und über das Vorleben geben. Unter den männlichen Zeugen dieser Kategorie befinden sich des Angeklagten, das Treiben der Bertha Singer usw. Auskunft mehrere, die zeitweise auch unter dem Verdachte der Thäterschaft gestanden haben.

Photographisches Beweismaterial. nisur Alsdann wird die Oeffentlichkeit wieder her gestellt. Gerichtschemifer Dr. Jeferich legt den Geschworenen bie von ihm angefertigten Photogramme des vom Zeugen Silbernagel dem Gerichte unterbreiteten Abrechnungszettels vor. Auf Grund dieses Bettels hatte bekanntlich der Zeuge mit Bestimmtheit ausgesagt, daß sein Busammentreffen mit dem Angeklagten im Wiener Café nicht am daß auf dem Bettel allerdings eine Veränderung vorgenommen 4. Juni, sondern am 17. Mai stattgefunden habe. Der Sach verständige Dr. Jeserich hat durch seine Untersuchungen festgestellt, worden ist, die aber materiell eine Aenderung nicht bedeutet. Es habe nämlich ursprünglich gestanden:" Erhalten 1898 3,20 m.", das Wort Erhalten" ist dann weggewischt und darauf geschrieben 17. Mai 1898 erhalten 3,20 M."

dadurch, daß eine Reichsverwaltung diefe Straßen für ihre Zwede benugen will, die Last auferlegen, daß ihnen später die Benutzung unmöglich gemacht wird. Das ist schließlich die Konsequenz des§ 6 Nach Eröffnung der Sitzung durch Landgerichtsrat Boisly Dr. Jejerich wird hierauf entlassen; da er vom Montag bis und deswegen ist er uns in der vorgeschlagenen Form unannehmbar. werden zunächst einige Zeugen außer der Reihe vernommen. Donnerstag bei Mordprozessen in Köln und Hannover als Sache Aehnlich liegt die Sache beim§ 12, welcher auch eine ganze Ein Zeuge 8 immermann hat seiner Beit in Blößensee eine verständiger beteiligt ist, so erklärt er, daß er frühestens am nächsten Anzahl von Härten enthält, die, wie ich glaube, beseitigt werden Strafe verbüßt und ist im Untersuchungsarrest mit dem Angeklagten Freitag wieder zur Verfügung des hiesigen Schwurgerichts stehen kann. können. Der einfachste Weg wäre der der Expropriation. Dann zusammen gewesen. Im Gespräch soll der Angeklagte, wie der Der Staatsanwalt betont, daß er Herrn Dr. Jeserich vor Beginn der könnte die Reichs- Postverwaltung die Grundstücke, die sie auf diesem Beuge bekundet, sich dahin geäußert: Wenn die Frauenspersonen, Blaidoyers unbedingt zur Stelle haben müsse. Der Vorsitzende ist Wege erwirbt, dann noch irgend wie verwenden; denn keine andere mit denen er verlehre, ihm nicht genug Geld geben, dann verhane der Ansicht, daß man wahrscheinlich erst Mittwochabend im günstigsten Verwaltung kann erworbenes Terrain so gut verwerten wie die er sie und wenn sie ihn anzeigen, dann würde er ihnen den Hals Falle mit der Beweisaufnahme fertig werden dürfte, da noch etwa Reichs- Postverwaltung. Statt dessen wird aber das Prinzip der umdrehen. Der Zeuge tann sich der Worte aber nicht mehr genau 50 der wichtigsten Zeugen und die Schreibsachverständigen zu vers Entschädigung verfolgt. Ich glaube jedoch, daß man ein Recht hat erinnern. nehmen seien. Donnerstag und Freitag müsse er die Verhandlung zu verlangen, daß die Grundsätze, nach denen seitens der Zengin Helene Jmlau hat seiner Zeit bei der Frau Gottschalt einer größeren, schon von Leipzig zurückgekommenen Anflagefache Berwaltung diefen Entschädigungsansprüchen Folge gegeben gewohnt, wo auch die Singer wohnte. Sie hat von einem anderen wegen betrügerischen Bankrotts einschieben und so würde dann wohl werden soll, in der Kommission bekannt gegeben werden. Mädchen gehört, daß die Singer von ihrem Hugo" gesprochen und der Sonnabend herankommen, ehe die Schlußverhandlung statt­Schließlich finde ich ich hier hier dasselbe, was ich bei den hinzugefeßt, daß sie vor diesem Angst habe. Ende April oder An- finden kann. beiden Vorlagen bereits ausgeführt habe; nämlich, daß sehr bedeut fang Mai hat die geugin die Singer einmal mit einem Marne Wiederausschluß der Oeffentlichkeit. fame, wichtige Bestimmungen wieder dem Bundesrat bezw. dem gesehen, der im allgemeinen eine gewisse Aehnlichkeit mit dem Ehe in der Beweisaufnahme fortgefahren wird, beantragt Reichetangler überlassen sind. Wenn die Reichs- Postverwaltung auf Angeklagten hatte, aber einen Radfahranzug trug. Die Singer ſei Staatsanwalt Iaschte wiederum den Ausschluß der Oeffentlichkeit, diesem Gebiete so fortfährt, dann werden unsere Geseze fünftig nur im Besize der Photographie eines Mannes im Radfahranzuge ge- da nun erst eine größere Zahl von Zeugen vernommen werden muß, zwei Baragraphen enthalten. Der eine wird das enthalten, was wesen, die auf ihrem Bertikow stand. Der Zeugin wird eine Photo- bei denen die Gründe obwalten, die vorher zum Ausschluß der die Reichs- Postverwaltung will, und der zweite wird fagen: die graphie eines Radfahrers vorgezeigt, die einen Beugen Mill dar- Deffentlichkeit Veranlassung gegeben haben.- Rechtsanwalt Ausführungen und Bestimmungen über die Art der Handhabung ftellt; dieser wird der Zengin auch persönlich vorgestellt, sie erklärt Dr. Sch windt widerspricht dem Antrage des Staatsanwalts. Er diefes Baragraphen bleibt dem Reichskanzler überlassen. Da kommen aber, daß dies der Mann nicht sei. Der Zenge will hat, wie hier sehe keinen Grund zum Ausschluß der Deffentlichkeit, da im großen wir schließlich zu einer Abdankung des Reichstages, zu einem Ber - eingeschaltet sein mag, auch furze Zeit mit der Singer verkehrt. zicht auf die Mitwirkung der Gesetzgebung. und ganzen doch nichts weiter bewiesen werden soll, als daß der Daß ein Verdacht der Thäterschaft auf diesem nicht ruhen kann, geht Angeklagte mit verschiedenen Mädchen im Verkehr gestanden hat. aus dem Zeugnis des Zengen Biche I hervor. Dieser ist gleich am zweiten Tage nach dem Morde vernommen worden und hat jofort weiteres auszuschließen. Der Gerichtshof beschließt, die Oeffentlichkeit wiederum bis auf den Nachweis führen können, daß Mill in der Mordnacht sich in Bu erwähnen ist noch, daß eine wichtige Beugin, Minna Edardt, feiner( des Zeugen) Wohnung befunden habe. aufnahme zurück. Der Präsident kommt sodann nochmals auf die gestrige Beweis- nicht erschienen ist und ein ärztliches Attest eingereicht hat, wonach sie erkrankt sei. Der Gerichtshof beauftragt den Gerichts- Physikus Dr. Störmer, die Zengin in ihrer Wohnung zu untersuchen, ob fie am Dienstag verhandlungsfähig sein werde. Der Staatsanwalt Frau Schilling aus Frankfurt a. O. ergänzt ihre geftrigen fann auf diese Bengin nicht verzichten und giebt anheim, sie eventuell Befundungen dahin: Als die Zeitung mit der Nachricht von der in ihrer Wohnung eidlich vernehmen zu lassen. Mordthat in Frankfurt a. O. eintraf und ihre Tochter den Bericht vorlas, fei Guthmann gerade eingetreten und habe gefragt, was Sonnabend- Sigung fort. O. eintraf und ihre Tochter den Bericht Der Ausschluß der Deffentlichkeit dauert bis zum Schluß der denn los fei. Auf die Antwort, daß in Berlin schon wieder ein Word paffirt sei, habe er gefragt, wie denn die Frauensperson heißer lotul Lokales. Die verbündeten Regierungen haben bereits vor mehreren Jahren und als der Name Singer genannt worden, habe er gejagt: Die fn Erwägung gezogen, ob ein Elektricitätsgefez wünschenswert sei. tenue ich! Präs.: Nun, Angeklagter, ist das wahr? Die Mitglieder des Wahlvereins VI werden darauf auf= Man hat aber damals geltend gemacht, daß jedes derartige Geses Angefl.: Nein, das ist nicht wahr! Als mir gefagt wurde, daß merksam gemacht, daß die Generalversammlung am unter den jezigen Verhältnissen der noch jungen Industrie mir störend ein Mord passiert sei, habe ich geantwortet: Das ist ja num bald 18. April abends 81/2 Uhr in Raabes Salon, Kolbergerstr. 23 wirken kann, weil man noch nicht alle Verhältnisse zu übersehen nichts Neues mehr, das tommt in Berlin öfter vor, daß Prostituirte stattfindet. Mitgliedsbuch legitimiert. Rege Beteiligung erwartet bermag. Der Vorstand. Was die Ausführungen des Herrn Borredners an ermordet werden! 8eugin: Nein, er hat gesagt, er tenne fie! langt, so wird er es mir nicht verargen, wenn ich sage, Beugin Anna Schilling bestätigt diese Mitteilungen. Sie Arbeiter- Bildungsschule. In dieser Woche beginnen die er hat wohl nicht ganz die Materie durchgearbeitet. habe den Angeklagten noch gefragt, was denn die Singer für ein Kurse für das II. Quartal 1899 in der Annenstr. 16, 1 Treppe. Was die Ermächtigung des Reichskanzlers betrifft, so Mädchen sei; er habe darauf geantwortet: Ach, fie schneidert so!", Montag, den 17. April: Nationalökonomie( Arbeiterschutz­vergißt der Abg. Singer, daß der Kreis dieser Ermächtigungen durch habe sein Bier rasch ausgetrunken und sich entfernt. Präs.: Nun, Gesetzgebung und Arbeiterversicherung in den europäischen Ländern). das Gesetz gegen den bestehenden Zustand wesentlich eingeschränkt Guthmann? Angell: Daß das ein Irrtum von der Zeugin Bortragender: Schriftsteller Paul Hirsch . wird. Der 6 ist ja zweifellos der umstrittenste. Im Interesse ist, geht doch schon aus dem angeblichen Zusatz fie schneidert so", der Kommune fagt doch aber der erste Absas ganz flar: Die Ver- hervor, denn die Singer hat doch gar nicht geschneidert. legung oder Veränderung einer Telegraphenlinie kann verlangt werden, Staatsant. I af chle( zur Zengin Anna Schilling): Haben Prozeß Guthmann. wenn die Herstellung einer späteren, im öffentlichen Interesse liegenden Sie vielleicht im Mai Jhren Geburtstag? 8eugin: Ja, amidi besonderen Anlage sonst unterbleiben und die Telegraphenlinie 11. Mai. Staatsanw.: Ist da vielleicht auch Kuchen ge- Der wichtigste und kulturgeschichtlich interessanteste Teil des anderweit ihrem gwede entsprechend untergebracht werden tann. Es baden worden? 8eugin: Ja, mein Geburtstag fiel aber auf Mordprozesses gegen Guthmann wird unter völligem Ausschluß der ift ja auch gar nicht davon die Rede, daß durch dieses Gesetz einen Mittwoch. Deffentlichkeit verhandelt. All die Momente, die ihn zu einem

Wenn die von mir angeregten Bedenken, wie ich hoffe, eine Lösung finden, dann, glaube ich, muß man im allgemeinen dem Gesez zustimmen; denn ein solches Gesetz ist zweifellos notwendig gegenüber der Bedeutung und Entwickelung, die das Telegraphen und Fernsprechwesen genommen hat. Es ist nur fraglich, ob nicht statt dieses Telegraphen- Wegegefeges ein Elektricitätsgeseh dem Reichstage hätte vorgelegt werden sollen, um die Frage, die in nächster Beit in der Industrie eine große, vielleicht die bedeutendste Rolle spielen wird, in genereller Weise zu regeln.

Ich beantrage, auch diesen Gesezentwurf derselben Kommission zu überweisen, die für die beiden anderen Postgeseze gewählt ist. Bravo! bei den Socialdemokraten.)

12010 Staatssekretär v. Podbielski:

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,, Die kenne ich."

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