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Nr. 91. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Reichstag .

68. Sigung, Dienstag, 18. April 1899, 1 hr. Am Bundesratstisch: v. Posadowsky. Die erste Beratung des Fleischbeschau- Gesetzes wird fort

gesezt.

Abg. Vielhaben( Antisemit):

Die Haltung des Abg. Lenzmann war mir vollständig begreiflich. Die freifinnige Partei nennt sich zwar eine deutsch " freisinnige, in Wirklichkeit besorgt sie aber nur die Geschäfte des Auslandes. Der bekannte Herr Schwennhagen hat an den Attaché der hiesigen amerika­ nischen Gesandtschaft, Mr. Stiles, geschrieben: er sei im stande, die Freisinnigen vor das Interesse der amerikanischen Bieherporteure zu spannen.

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Präsident Graf Ballestrem( unterbrechend):

Abg. Fik( natl.) erklärt sich gegen die zu weit gehende Aus­dehnung der Fleischbeschau.

Abg. Steinhauer( frs. Bg.) ist der Ansicht, daß die Kontrolle der Hausschlachtungen in den dünner bevölkerten Gegenden un durchführbar sei, weil nicht die genügende Anzahl geeigneter Ber­sonen gefunden werden könnte.

Mittwoch, 19. April 1899.

Staatsanwaltschaft nicht genannt worden waren. Den Verteidigern wurde während einer kurzen Pause Gelegenheit gegeben, von den Protos tollen über diese Zeugenvernehmungen Kenntnis zu nehmen. Wie es scheint, haben diese Zeugen nun plößlich Aussagen gemacht, die den Angeklagten belasten; insbesondere scheint eine Zeugin befundet zu haben, daß die ermordete Bertha Singer mit dem Angeklagten zu­Abg. Börner( natl.) erklärt nach einigen Minuten Stillsammen in Frankfurt gewesen ist. Außerdem handelt es schweigens: Ich habe ganz unverhofft jetzt noch das Wort be- sich auch noch um die Vernehmung des Konditorgehilfen Noffs(?) tommen. Ich habe bereits das Material in meiner Mappe ver- der sich nach der Mitteilung des Staatsanwalts am Schlusse der schlossen( Heiterkeit) und habe den Schlüssel verloren.( Stürmische ersten Sigung bei ihm gemeldet hat und bekunden will, daß er den Heiterkeit.( Abg. Singer ruft: I st denn kein Schloffer da?) Angeklagten am Morgen nach der Mordthat vor dem Hause Oranien­Redner reißt seine Miappe auf, entnimmt ihr das Material und straße 89 gesehen habe. beginnt seine Rede, in der er im allgemeinen für die obligatorische Fleischschau eintritt, die aber unbedingt verbunden werden müsse mit einer allgemeinen Viehversicherung.

Ich ersuche den Redner, bei einer Partei des Hauses nicht solche des Abg. Vielhaben gegen Herrn v. Bülow zurüd. Boraussetzungen geltend zu machen, wie er es gethan.

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Novelle.)

Invalidenversicherungs- Kommission.

Proteft der Verteidiger.

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Die Verteidiger legen formellen Protest gegen das Verfahren Direktor im Auswärtigen Amt Reichardt weist die Angriffe ein, daß während des Ganges der Hauptverhandlung der früher in der Sache thätig gewesene Untersuchungsrichter auf Ersuchen des Abg. Vielhaben( Ant.) erklärt, er habe nur behaupten wollen, Staatsanwalts nach Frankfurt a. D. reist, und dort, ohne daß Abg. Vielhaben( fortfahrend) daß die Methode des Herrn v. Bülow den Amerikanern gegenüber der Verteidigung Kenntnis von dem Termin gegeben werde, Zeugen vernommen und gar noch vereidigt verbreitet sich über die Bevorzugung des Auslandes durch die Vor- nicht die richtige sei. Damit schließt die Diskussion. Die Vorlage wird einer Kom- werden. Dies sei prozessual gänzlich unzulässig. Der Vorsigende lage, die den Ruin der deutschen Landwirtschaft herbeiführen könne. bemerkt, daß die daß die Aussagen dieser Beugen bis jest ja Wie minderwertig die amerikanischen Konserven seien, das habe der mission von 21 Mitgliedern überwiesen. gar nicht existieren; die Protokolle für Nächste Sigung: Mittwoch 1 Uhr.( Gewerbe- Ordnungs: für die Geschworenen spanisch- amerikanische Krieg bewiesen. Der Reichskanzler hat seiner­über diese Vernehmungen werden ja nicht verlesen, zeit im preußischen Abgeordnetenhause die Erklärung abgegeben, daß, die Geschworenen gelte nur das, was diese Zeugen hier vor ihnen Schluß 6 Uhr. falls die obligatorische Fleischbeschau eingeführt werden sollte, für bekunden würden. Justizrat Dr. Sello: Er beantrage die das ausländische Fleisch dieselben Kontrollmaßregeln festgesetzt werden Aussezung der Verhandlung, um der Verteidigung Ge würden wie für das inländische Fleisch. Die Ausdehnung der legenheit zu geben, in Gemäßheit des§ 245 Abs. 2 der Strafe Fleischbeschau auf die Hausschlachtungen für eigenen Bedarf geht viel zu weit. Der Staat fümmert sich doch auch nicht darum, wenn 4. Sigung vom 18. April.§ 10 enthält die sehr wichtige Prozeßordnung Erkundigungen über die Zeugen einzuziehen. Man der Fabrikarbeiter sich durch Schnaps zu Grunde richtet. Uebrigens Beſtimmung, daß auch derjenige nicht dauernd erwerbsunfähige tönne sich eigentlich keinen trafferen Fall der Anwendung ist bekannt, daß die Handarbeiter eine viel gesündere Konstitution haben Versicherte für die weitere Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit Inva- des§ 245 Abs. 2 denken als diesen. Es handle sich hier um einen ein Verbrechen, für welches das Leben des lidenrente erhält, welcher während 26 Wochen ununterbrochen Mord, um werde. Bei dem als die Fabrikarbeiter. Wenn man die Kontrolle auf alle Tiere, die zur erwerbsunfähig gewesen ist. Molkenbuhr und Genoffen beantragen: Angeklagten unter Umständen af hent menschlichen Nahrung geschlachtet werden, ausdehnen wollte, jo 13 Wochen.rozdem von socialdemokratischer Seite in der Debatte Zeugen Noffs handle es sich um einen Mann, der mit der Beha müßte man auch die Füchse in die Fleiſchbeschau mit einbeziehen. wiederholt nachgewiesen wurde, wie bringend notwendig im Interesse tung auftritt, daß er den Angeklagten unmittelbar nach der That in ( Heiterkeit.) Für jeden, der die Folgen des Geſetzes zu überschauen der es die im stande ist, ist es klar, daß mur die Amerikaner die Vorteile des der gesamten Volksgesundheit wie auch in dem der Invaliditäts- der Nähe des Thatortes gesehen habe. Da sei es die dringendste ganzen Gesetzes haben werden. Und wie sieht es in Amerila mit anstalten es ist, wenn der Krante bereits nach 13 Wochen, wo die Pflicht der Verteidigung, die eingehendsten Erfundigungen über die den fanitären Maßregeln aus? Da herrscht eine sehr sonderbare Krankenkassen zumeist zu zahlen aufhören, eine Unterstützung und Persönlichkeit dieses Zeugen, der plöglich mit so wichtiger Be­da der Verteidigung dabei nicht die die großen Machtmittel Kontrolle. So find dort z. B. eines schönen Tage drei Kühe auf Verpflegung erhält, so wurde doch wie in erster Lesung der Antrag Hauptung auftritt, einzuziehen. Diese Erkundigungen werden, Gebote Staatsanwaltschaft zu stehen, den Markt gekommen, die sich bei näherer Besichtigung als voll- der Socialdemokraten gegen deren 4 Stimmen abgelehnt. längere Zeit ständig tuberkulös erwiesen und bei denen man die Kondemnations­§ 11 bestimmt, daß die Rentenentziehung ausgesprochen wird, her nehmen, und eine nach§ 245 ad 2 zu marke im Ohre fand.( Hört! hört!) Man fragte nun dort bei dem bei vorsäglich herbeigeführter Erwerbsunfähigkeit oder wenn in Anspruch Landwirtschaftsminister an, wie es denn möglich sei, die Tiere mit der diese bei Begehung eines durch strafgerichtliches Urteil fest- bewilligende Ausseßung zu Erkundigungszwecken würde identisch mit Kondemnationsmarke noch auf den Markt tämen. Der Landwirtschafts - gestellten Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens entsteht. der Bertagung der Sache sein. Die Verteidigung würde in minifter erwiderte: er wisse es nicht.( Hört, hört! Heiterkeit.) Die Hofmann( natl.) beantragt:" In allen Fällen der letzteren Art dieser wichtigen Frage ihre Pflichten versäumen, wenn sie gegenüber Amerikaner wissen es auch sehr wohl zu würdigen, welche Vorteile kann die Rente, sofern der Versicherte eine im Inland wohnende der Thatsache, daß der Untersuchungsrichter nach Frankfurt a. ihnen Deutschland stets bietet. Zum Dank dafür wollen amerika- Familie besigt, deren Unterhalt er bisher von seinem Arbeits- fährt, dort Zeugen eidlich vernimmt und diese nun den Ges nische Großschlächter auch eine gewisse Sorte Schinken Bülow: verdienst bestritten hat, ganz oder teilweise der Familie über- fchivorenen vorgeführt werden sollen, nicht darauf bestände, Zeit zu Schinken nennen wiesen werden". Dieser Antrag wird gegen 1 Stimme ange- den eingehendsten Nachforschungen nach diesen Zeugen zu erhalten. ( Glocke des Präsidenten.) nommen; der socialdemokratische Antrag: Findet Präsident Graf Ballestrem( unterbrechend): eine völlige oder teilweise Versagung der Rente statt, so muß dem Versicherten die Hälfte der für ihn geleisteten Beiträge erstattet werden" wird gegen sechs Stimmen abgelehnt.

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Der Herr Redner ist nicht berechtigt, den Mitgliedern des Bundes­rats solche Infinuationen an den Kopf zu werfen. Ich rufe ihn deshalb zur Ordnung.

Abg. Vielhaben( fortfahrend):

Die neuliche Rede des Herrn v. Bülow hat so viel Beifall im Auslande gefunden, daß es in der That fraglich erscheint, ob seine Politik gerade den deutschen Interessen dient. Je liebenswürdiger wir uns Amerika gegenüber zeigen, desto schärfer geht dieses gegen uns vor. Redner verbreitet sich des weiteren über die amerikanische auswärtige Politik, wird aber unter Heiterkeit des Hauses vom Prä­sidenten wiederum unterbrochen.

Präsident Graf Ballestrem:

Ich mache den Herrn Redner darauf aufmerksam, daß die all­gemeine amerikanische Politik hier nicht ausführlich behandelt werden fann, sondern höchstens in ihren Beziehungen zum Fleischbeschau­Geſetz. Abg. Vielhaben( fortfahrend):

Ich hoffe jedenfalls, daß das Gesetz aus der Kommission als ein deutsches Fleischbeschau- Gesez herauskommen wird und in

Deutschland das Lob finden wird, das es bis jetzt nur im Auslande

gefunden hat.

Abg. Delfor( Elf.):

8n 12( eilverfahren) liegen folgende social demokratische Anträge bor :

" Das Heilverfahren muß eingeleitet werden, wenn unter Zustimmung des Versicherten dasselbe vom Vorstande der Kranken­taffe, welcher der Versicherte angehört, beantragt wird." Ferner: 12 Abfag 3 folgenden Zusatz zu geben:

Muß der Versicherte während des Heilverfahrens von seiner Familie getrennt leben, dann ist der von den Krankenkassen zu zahlende Betrag an die Angehörigen auszuzahlen, welche der Versicherte bisher aus seinem Arbeitsverdienste unter­halten hat."

werden:

Die Antwort des Staatsanwalts. Staatsanwalt Plaschte: Der Protest scheine ihm nicht bes

gründet. Täglich laufen bei ihm, wie wohl auch bei den Ver­teidigern Briefe von allen möglichen Leuten ein, die alle in der Sache etwas wissen wollen. Wenn er mun alle in diesen Briefen benannten Zeugen vorladen wollte, würde die Verhandlung vielleicht bis zum nächsten Jahre und noch länger dauern. Er habe es daher fjir feine Pflicht gehalten, erst festzustellen, was die benannten Beugen überhaupt wissen sollen, und erst wenn es sich herausstellt, daß es sich um wesentliche Dinge handelt, dann die Zeugen vor auladen. Der Vorfigende habe ganz recht, daß diese neuerdings vom untersuchungsrichter vernommenen Zeugen für die Geschworenen borläufig gar nicht vorhanden seien, sondern erst in Wirksamkeit treten, wenn sie hier ihre Aussagen vor dem Gerichtshofe und den Er fenne teine Entscheidung des Reichss Ferner soll dem§ 12 folgender neuer Absatz hinzugefügt Geschworenen machen. gerichts, die es verbietet, während der Hauptverhandlung Ermittes " Durch die Unterbringung in ein Krankenhaus oder eine An- lungen anzustellen. Diese Ermittelungen stehen ihm jeder Zeit zu, ex stalt für Genesende erwirbt der Erkrankte einen zweiten fönne dazu die ihm zweckmäßig erscheinenden Wege einschlagen und des Wohnsiz in dem Orte, in dem sich das Krankenhaus oder die halb sei die Vernehmung von Zeugen auf Requisition des Untersuchungs Anstalt befindet." richter auch gestattet. Diese bezweckte selbstverständlich nicht anderes Gegen den letzteren Antrag, der von Stadthagen damit be- als festzustellen, ob der betreffende Zeuge überhaupt etwas Wesent gründet wird, daß nach der Braris mehrerer Behörden bisher liches aussagen könne. Was den§ 245 St.-P.-O. betrifft, so liege den in Heilanstalten untergebrachten Personen das Wahlrecht die Erledigung des darauf bezüglichen Antrages der Verteidigung Es sei selbstverständlich, entzogen worden ist, spricht Staatssekretär v. Posadowsky. Die in dem freien Ermessen des Gerichts. verbündeten Regierungen würden auf keinen Fall einwilligen, daß daß bei Schwurgerichtsverhandlungen in den seltensten Fällen jo nebenbei wichtige Bestimmungen des Wahlgefeßes durch ein von dem freien Ermessen in ablehnendem Sinne Gebrauch anderes Gesez aufgehoben würden. Stadthagen weist dagegen gemacht werde und wenn von denen, denen die Entscheidung nach, daß die Aufhebung der Bestimmung des Wahlgefeßes nicht über die Schuldfrage obliegt, der Wunsch geäußert würde, durch den socialdemokratischen Antrag, sondern durch das Invaliditäte- über einzelne geugen noch Auskunft zu erhalten, so würde er mit gese herbeigeführt wird. Dies habe doch die Aufgabe, der Unter- allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln diesem Wunsche entsprechen. ftügung den Charakter des Almosens , der Armemunterstützung zu Diese Mittel feien aber nicht so groß, wie die Verteidigung bea nehmen: da aber die in Heilanstalten befindlichen Invaliden die haupte. Das nächstliegende für den Staatsanwalt sei, zu erforschen, Anstalt nicht verlassen dürften, an ihrem alten Wohnorte also nicht ob der betreffende Zeuge vorbestraft ist; das sei hier geschehen. Die Hauptschwierigkeiten des Gesezes liegen in der Frage des wählen könnten, würde ihrer Verpflegung gegen den Zwed des Was den 8eugen Roffs anbelangt, so habe er mit Absicht am Fleischimports aus dem Auslande und der Einbeziehung der Haus- Gesetzes der Stempel der Armenunterstützung aufgedrückt; Schlusse der ersten Sigung den Namen dieses Zeugen genannt, nicht wie die Presse vereinzelt anzunehmen scheine schlachtungen. Wenn der deutschen Landwirtschaft der nötige Grenz- fie würden des Wahlrechts beraubt und den Insassen um der Verteidigung so früh als schutz gewährt wird, so ist sie vollständig in der Lage, den Fleisch der Gefängnisse gleichgestellt. Die drei socialdemokratischen Effekthascherei, sondern bedarf im Inlande zu decken. Das Vieh, das aus dem Auslande Anträge werden gegen 6 bezw. 7 Stimmen abgelehnt.( 4 social- möglich Gelegenheit zu geben, Nachforschungen anzustellen. kommt, muß jedenfalls an der Grenze von deutschen Beamten demokratische und 2 freifinnige und für den zudritt angegebenen Nach den sofort angestellten Recherchen sei dieser Zeuge einmal mit 25 M. Geldstrafe vorbestraft; wenn er namhafte Borstrafen erlitten genau untersucht werden. Was die Frage Frage der Haus- Antrag der Antisemit.) schlachtungen anbetrifft, würde ich gerne die Haus Bu§ 12c liegt seitens der Socialdemokraten der principielle hätte, würde er vielleicht bedenklich erscheinen können. Unter den schlachtungen bon der Kontrolle freigeben, aus aus logischen Antrag vor, ihn zu streichen. Der Paragraph wird unter Ein- Leuten, die hier als Zeuge vernommen worden, befinden sich der­Gründen tann ich aber ich aber diesen Standpunkt nicht teilen. schaltung mehrerer Ergänzungen zur Fassung der ersten Lesung in artig vorbestrafte Menschen, daß so eine kleine Strafe dagegen gar nicht in Betracht kommen könne. Wollte man Zeugen für Zeugen Es ist in der That ganz selbstverständlich, daß man in der sanitären folgendem Wortlaute angenommen: Kontrolle vor der Thüre des Privateigentümers nicht halt macht. nach seinen Vorstrafen fragen, dann sollte man mal sehen, was dabei Die Entrüstung darüber, daß der Rader Staat( Heiterkeit) auch seine herauskommen würde! Keine Bertagung. Nase in das Privatleben steckt, hat ja für den ersten Moment etwas Zwingendes. Aber wenn man sich darüber flar wird, daß die Ver­nachlässigung des privaten Haushaltes schwere Schädigungen für die Gesamtheit mit sich bringt, so muß man diese staatliche Belästigung schon mit in den Kauf nehmen.

Für uns in Elsaß- Lothringen bringt das Gefeß wenig Neues. das Neue, was es bringt, die Einbeziehung der Hausschlachtungen in das Gesez, ist für uns unannehmbar. Ebenso bedenklich erscheint uns die verschiedene Behandlung des in- und ausländischen Fleisches. Redner spricht sich für die Einfügung strenger Kautelen in das Gesetz aus, die es unmöglich machen, daß der Bundesrat die Kontroll­maßregeln für ausländisches Fleisch zu lag gestaltet.( Stark ver­spätetes Bravo! rechts, das große Heiterkeit hervorruft.) Abg. Graf Bernstorff- Uelzen( Welfe):

fo

Abg. Hilpert( bahr. Bauernbund)

erklärt sich gegen die" Privatbeschau". Die ganze Borlage ist so unbeliebt wie das Wapperlgesetz. Wenn die Herren Socialdemokraten im Bunde mit der Regierung sind, dann wissen wir quf dem Lande ganz genau, was wir davon zu halten haben. Am besten wäre es, wenn die Regierung die Vorlage zurückzöge. Aus der Kommission wird nichts Brauchbares herauskommen.

Abg. Herold( Ctr.):

Alle Parteien wünschen eine Abänderung des Gesetzes. Die Kontrolle braucht nicht auf das für den gewerbsmäßigen Berkauf bestimmte Fleisch beschränkt zu bleiben, aber das für den eigenen Haushalt geschlachtete Fleisch muß von der Beschau frei bleiben. Der weitgehende Standpunkt Wurms, der sich ja mit dem der Vor­Tage ziemlich dedt, ist ganz unhaltbar. Das Ausland muß ebenso scharf behandelt werden wie das Inland. Wenn die Regierung das will, warum bringt sie es nicht in das Gesetz hinein?

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Wird der Versicherte infolge der Krankheit erwerbsunfähig, so fann ihm, falls er sich den gemäß§§ 12 und 12a( Unterbringung in eine Heilanstalt) von der Besicherungsanstalt getroffenen Maßnahmen ohne gesetzlichen oder sonst triftigen Grund ent­zogen hat, die Invalidenrente ganz oder teilweise entzogen werden, sofern er auf diese Folgen hingewiesen worden ist und nach­gewiesen wird, daß die Erwerbsunfähigkeit durch sein Verhalten beranlagt ist.

Nächste Sigung Mittwoch, den 19. April, vormittags 10 Uhr.

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aus

Der Präsident ist der Ansicht, daß es bei den Er­fundigungen auf das ganze Vorleben und deren Charaktere der be­treffenden Personen ankomme. Der Gerichtshof werde die Berhand­lung ausfegen, sobald er bis zum Schluß der Beweisaufnahme die Ueberzeugung gewinnt, daß es bis dahin der Verteidigung nicht Zu 16( artezeit bei freiwilliger Wer möglich war, Erkundigungen einzuziehen. Vorläufig liege kein ficherung) werden unter Ablehnung der weitergehenden Forde- Grund zur Aussetzung vor, um so weniger, rungen folgende von Hofmann( natl.) gestellten Zufäße an- teidigung schon vor drei Tagen den Namen des Zeugen genommen: Noffs und die Angelegenheit, um die es sich handle, erfahren Im Falle der Selbstversicherung und ihrer Fortsetzung be- habe. Rechtsanwalt Dr. Schwindt weist darauf hin, daß die trägt die Wartezeit bei der Invalidenrente 400 Beitragswochen. Verteidiger an den Verhandlungstagen von 9-6 Uhr vollauf be­Die für die freiwillige Versicherung geleisteten Beiträge schäftigt waren und an dem dazwischen liegenden Sonntag Erfun­tommen auf die Wartezeit für die Invalidenrente nur dann digungen auch nicht möglich waren, zumal der Verteidigung nicht zur Anrechnung, wenn die Beiträge mindestens für 100 Beitrags- die schnell arbeitenden Hilfskräfte zu Gebote stehen, wie dem Staats­wochen auf Grund der Versicherungspflicht oder der Selbst- anwalt. Die Verteidigung müsse entschiedenen Protest gegen das versicherung geleistet worden sind. Verfahren erheben, daß im Laufe der Hauptverhandlung entgegen der Bestimmung des§ 160 der Str.-Pr.-O.- der Untersuchungs­richter nach Frankfurt gefahren ist und dort eidlich Zeugen bernommen hat. Principaliter sollen diese Vernehmungen in der Hauptverhandlung stattfinden und einer der vorgesehenen Ausnahme­fälle liege hier nicht vor. Vernehmungen wie sie hier so neben der Hauptverhandlung her stattgefunden haben ,, feien prozessual un­zulässig. Diese Zeugen, die nun erst vernommen werden sollen, seien durch die eidliche Vernehmung durch den Untersuchungs­richter absolut festgelegt worden und jede Abweichung in Es sei hier etwas ge­ihren Aussagen würde gerügt werden. schehen, was, wenn nicht ungefeßlich, wie die Verteidigung behaupte, doch sicher nicht ordnungsgemäß sei. Präs.: Im Geses fei ausdrücklich zugelaffen, daß auch im Vorverfahren unter gewissen Gesichtspunkten Zeugen eidlich vernommen werden können. Er habe den Untersuchungsrichter nur ersucht, die betr. Zeugen zu vernehmen, nicht aber um eidliche Vernehmung ersucht. Für das Hauptverfahren sei die ganze Sache unerheblich, denn jeder Zenge fei verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Selbstverständ­lich würden die Zeugen hier persönlich vernonimen werden müssen.­

Mordprozeß Guthmann.

Vierter Tag.

Abg. Frhr . v. Wangenheim( t.): Bei der Beratung des Ge­Nach Eröffnung der Sigung wird die Oeffentlichkeit zunächst setzes ist es natürlich nicht ohne Angriffe auf die. Agrarier abgegangen. wieder ausgeschlossen. Nach fast zweistündiger Verhandlung wird Der maßgebende Gesichtspunkt ist hier lediglich der sanitäre. Die deutschen Konsumenten müssen vor dem minderwertigen amerika - fie dann wieder hergestellt. In dieser Hinsicht entspricht aber nischen Fleisch geschützt werden.

Neue Zeugen. die Vorlage keineswegs den Erwartungen, die sich an die seiner Es wird zunächst über folgenden sehr wichtigen und eigenartigen Zeit vom Reichstanzler im Abgeordnetenhause abgegebene Er- formalen Punkt verhandelt. Bei Beginn der Sigung stellte sich durch flärung Inüpften: das ausländische Fleisch solle nicht milder Mitteilung des Vorsitzenden heraus, daß die Bausen während der Ber­als das inländische behandelt werden. Die Borlage bedeutet eine handlungen von dem früheren Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Ohrfeige, die man der ganzen deutschen Landwirt- Telle dazu benutzt worden sind, um nach Frankfurt a. D. zu fahren und schaft versetzt. Ich warne die Regierung, in dieser Weise dort neuerdings Zeugen zu vernehmen und zwar eidlich. Es vorzugehen. Die Regierung muß Umkehr halten auf dem verderb- handelt sich um Zeugen, die zum Teil bereits in der Vorunter lichen Wege, den sie beschriften hat.( Beifall beim Bund der Land- fuchung vernommen worden waren, bisher aber besonders Wefent wirte.) liches nicht ausgesagt zu haben scheinen, da sie bisher von der

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