Einzelbild herunterladen
 

"

plavet jisimmie

Staatsanwalt: Auch er habe eine eidliche Vernehmung der[ Jede der drei Wählerabteilungen hat nach dieser Neueinteilung 15h gienischen Gefahren, die mit der Aufbahrung der Zeichen Zeugen nie beantragt. Der gesamte Vorwurf der Verteidigung bekanntlich 48 Stadtverordnete zu wählen. Während in der dritten in der Behausung verbunden sind. Eine vernünftige Regelung des richte sich daher gegen den Untersuchungsrichter. Dieser sei zweifel- Abteilung thatfächlich 48 Wahlbezirke vorhanden sind, zählen die gesamten Bestattungswesens, das von den Kirchengemeinden an die los der Ansicht, daß es sich um eine Ergänzung der Boruntersuchung erfie und zweite Abteilung nur je 16 Bezirke, so daß in diesen Stadtgemeinden zu übertragen wäre und vollständig unentgeltlich handle und die letztere noch nicht abgeschlossen sei. In diesem beiden Abteilungen jeder Bezirk drei Vertreter zu wählen hat. fein müßte, würde auch in dieser Hinsicht erziehlich auf die Be­Falle hätte er das Recht, die Zeugen zu bereidigen. Ob der Treten mithin die Wähler der dritten Abteilung nur alle sechs Jahre völkerung wirken. Untersuchungsrichter mit seiner Ansicht recht habe, könne hier einmal an den Wahltisch, so fällt dies Necht den Leuten der ersten Der Berliner Vichmarkt blickt bereits auf eine mehr als zwei­nicht entschieden werden, es komme lediglich darauf an, was die beiden Abteilungen jedes zweite Jahr zu. Auch dies ist eines der hundertjährige Bergangenheit zurüd. Während das Berlin der Zeugen hier bor Gericht aussagen werden. Justizrat Vorteile, die die Gerechtigkeit" des elendesten aller Wahlsysteme ältesten Zeit sein Schlachtvieh selber mästete, wurden von 1681 ab Dr. Sello: Die Gutgläubigkeit solle dem Untersuchungsrichter dem Besiz gewährt. Die 16 Wahlbezirke find wie folgt aufammen nur die zum Schlachten bestimmten Schweine in die Thore gelassen, ohne weiteres foncediert werden. Die Verteidigung sei der Ansicht, gefeßt: auf der Kontrescarpe" am Stelzentruge aber, dem heutigen daß es eine Fortseßung der Voruntersuchung nach Eröffnung des Alexanderplat, wurde ein Viehmarkt angelegt. Der Wirt des Kruges Hauptverfahrens nicht gebe und eine solche ein prozessuales Monstrum erhielt das Privileg, den Markt einzurichten und abzuhalten. Es wäre. Ein folches Verfahren könne unmöglich vor einer näheren waren vorzüglich Schweine, Hammel und Rinder, die vor dem Prüfung bestehen. Es handle fich hier um bereits vernommene Stelzenkrug in den Handel kamen. Die Kälber hatten ihren Platz Zeugen, die früher nur ganz unwichtige Sachen bekundeten und nun auf dem Werderfchen Markt, der davon im Volksmunde noch lange plöglich ganz erhebliche Aussagen machen. Das vom Gefeggeber Kälbermarkt" hieß. Erst 1827 wurde der Viehmarkt weiter mit guter Absicht eingeführte Recht des§ 245 Absatz 2 würde ein hinaus verlegt, und zwar in die Landsbergerstraße, Recht auf dem Papier sein, wenn der Gerichtshof die nachgesuchte einem großen Gebäudekompleg Frist zur Erkundigung ablehnen werde. Der Gerichtshof sept die Beschlußfassung über den Antrag bis nach Schluß der Beweisauf­nahme Sonnabend

-

aus.

Der Daumenabdruck.

-

Nr. 1 aus 12 Stadtbezirken, Nr. 1-12.

4

"

"

2

"

"

"

"

"

1234567890

8 1

3

15-17 und 22-25.

"

13, 14, 18, 19.

20 und 31.

"

12

"

21, 26-30, 50 und 51.

32.

33.

"

34 und 35.

"

"

86-88.

39-49.

"

11

"

"

11

12

27

"

52-78.

12

66

"

79-144.0

13

57

"

"

"

14

"

15 16

53 2 70

"

21

145-201.

202-254.

283 und 284. 255-282 und 285-326.

dem

Thore. In

"

-

nahe richtete

J. E. F. Kläger , ein Nachkomme eines der früheren Stelzen­Krugwirte, auf Grund ererbter Rechte einen Viehhof ein, in dem aller Arten Vieh, auch die Kälber, zum Handel kamen. In der Mitte des riesigen Grundstücks stand ein langer Stall, in dem auf einer Seite Justizrat Dr. Sello beantragt sodann, mit Hilfe der photo­die Hammel, auf der anderen die Schweine untergebracht waren. graphischen Methode des Dr. Jeserich festzustellen, ob der Finger­Daneben befanden sich noch allerhand Buchten und Ställe für das abdruck auf dem am Thatorte vorgefundenen Wäschezettel vom Rindvich, ein großes Logierhaus für die Händler und ein eigenes Daumen des Kriminalinspektors Braun herrühre. Werde erwiesen, Schlachthaus. Im ganzen fonnten an einem Tage ca. 15 000 Stück daß dies nicht der Fall sei, dann werde man erst darauf schließen Dieser letzte, 16. Wahlbezirk der ersten Abteilung umfaßt alfo Vieh untergebracht werden. Der Klägersche Schlachtviehmarkt" können, daß es der Daumenabdruck des Mörders sei. beinahe den gesamten sechsten Reichstags- Wahlkreis. wurde alle Tage abgehalten. Daneben fand jährlich noch einmal Staatsanwalt: Wenn der Antrag des Verteidigers einen Einzig die Schönhauser Vorstadt ist von diesem Bezirk ausgefchtoffen, ein großer Viehmarkt auf dem sogenannten Schüßen- Kirchhof statt. Erfolg haben soll, so würde es nötig sein, die sämtlichen Daumen dafür ist ihm aber ein Teil des fünften Wahlkreises zuerteilt. Er Gegen die Droguisten scheinen die Polizei- Agenten zur Zeit und Finger aller in Betracht kommenden Berfonen photographieren enthält eine Gesamtbevölkerung von etwa 600 000 Seelen. Als nach Principien vorzugehen, die der brave Bürger bisher eigentlich zu laffen. Aber dies sei unmöglich, denn man wisse nicht, Gegensatz zu diesem Riesenbezirk ist der 6. wie der 7. Wahlbezirk der nur der Socialdemokratie gegenüber angewendet gesehen und dann wer alles das Bimmer betreten habe. Justizrat ersten Abteilung zu betrachten. Der 6. Bezirk umfaßt die Matthäi- natürlich ganz in der Ordnung gefunden hat. Unter mancherlei Sello: Es läßt sich doch kaum annehmen, daß ein Thatbestand tirchstraße, die Vittoria, Margareten -, Regenten- und Siegmund Beispielen finden wir in der Nr. 16 der Deutschen Droguisten­in einer Mordsache in der Weise aufgenommen wird, daß eine ftraße, fowie einen Teil der Tiergarten- und Königin Auguftaftraße. Beitung". der wir natürlich die Verantwortlichkeit überlassen müſſen, Menge Menschen den Ort des Verbrechens betritt und in den mit Der 7. Bezirk besteht aus der Bendlerstraße, der Hildebrand, Hohen- das Folgende angeführt: Es handelt sich um Bittermandelwaſſer, zollern und ebenfalls aus einem Teil der Tiergarten- und Königin das ein gut gekleideter Mann am Weihnachtsabend in einer hiesigen Striminal infpetior Braun wiederholt, daß er den Wäsche- Augustastraße. In jedem Wahlbezirk wohnen etwa 80 eingeschriebene Droguenhandlung gegen Magenkrampf forderte. Der Laden steht zettel mitgenommen habe, wie alle übrigen Papiere und Schriftftüde, Wähler der ersten Abteilung, die, wie vorhin schon bemerkt, für ihren voller Leute und der Droguist jetzt verstorben, der zufällig die sich im Zimmer befanden. Der blutige Daumenabdruck sei ihm Bezirk nicht weniger als drei Stadtverordnete zu ernennen haben. diefes Mittel für sich braucht, hat unter diesen Umständen natürlich erst später aufgefallen. In gleichen Sinne äußert sich Kriminal Aehnlich sind die Verhältnisse im 8. Wahlbezirt, ber die Gegend am nicht die geringste Luft, in seine zwei Treppen hoch gelegere tommissar Braun. und au gehen das Weihnachtspublikum stehen Zoologischen Garten umfaßt und aus dem 34 und 85. Stadtbezirk Wohnung Dr. Schwindt hält es temeswegs für unmöglich, sämtliche besteht. Diesen drei Gefilden des Reichtums und der au laffen. Der franke Mann legt sich jedoch aufs Bitten Beamte, welche an der Mordstelle waren, au ermitteln. Heppigfeit, die insgesamt neun Millionärvertreter ins Rote mit dem Hinweis, ihm doch den heiligen Abend nicht zu ver­Staatsanwalt: Ich glaube, daß es die Absicht der Verteidigung Saus delegieren, mögen abermals Proletarier gegen den berben( sic), da sein Kaffenarzt erst am nächsten Tage zu sprechen ist, eine Vertagung der Verhandlung herbeizuführen. Ich meine, gegenüber gestellt werden. Der 12., 13. und 14, Wahlbezirt wäre, und das anwesende Publikum nimmt für ihn Partei. Sturz, vorausgesezt, daß meine Annahme richtig ist, daß es dann besser ber ersten Abteilung entfenden zusammen gleichfalls neun Vertreter dem Droguisten bleibt nichts anderes übrig, als alles andere im Stich wäre, wenn die Verteidiger jetzt mit ihren sämmtlichen Beweis des Reichtums in die Stadtverordneten- Bersammlung; diese drei zu lassen, in seine Wohnung zu gehen und dort für 10 Pf. Bitter­anträgen herausrückten. Dr. Schwindt: Dann hätte ja auch Bezirke umfaffen aber nicht weniger als 176 Stadtbezirte( 79-254) mandelwasser in die mitgebrachte Flasche abzugießen, um vier der Herr Staatsanwalt bei Beginn der Verhandlung schon mit feinen Es gehört zu ihnen der dritte und der vierte Reichstags- Wochen später einen Strafbefehl wegen Uebertretung der K. B. vom fämmtlichen Beweisanträgen herausrüden" fönnen. Selbstverständ- a hitreis vollständig, sowie ein Teil des fünften 27. Januar 1890 zu erhalten. lich wäre die Verteidigung um einen Bertagungsgrund nicht verlegen, Reichstags- Wahlkreises mit einer Gesamt- Einwohnerzahl von 750 000, G8 wäre wünschenswert, daß derartige Fälle in gerichtlicher Ber­wir verzichten aber darauf. Ich verzichte aber nicht auf meinen Antrag. Diese Darstellung zeigt drastisch, wie fäuberlich sich der Besis in handlung aufgedeckt würden. die Daumen und Finger sämtlicher Personen, welche sich an der Mordstelle seine behäbigen Winkel zurückzuziehen und den Geruch der Armut Ein Fall von Prügelpädagogik und die Entscheidung der befunden haben, photographieren zu lassen.- Präs.: Der Daumen von sich fernzuhalten weiß. Aber sie lehrt auch von neuem die Schuldeputation. Der Knabe Fris. besucht die 5. Klasse einer des Kriminalinspektors Braun tönnte vielleicht bis Sonnabend durch schreiende ungerechtigkeit des Klassenwahlsystems erkennen, Gemeindeschule im Südwesten der Stadt. Er gehört anscheinend zu den Dr. Jeserich photographiert werden. Dr. Schwindt: Das die es in Berlin ermöglicht, daß die 1200 Wähler der ersten fenen bedauernswerten Kindern, die geistig nicht normal beanlagt genügt mir nicht. Braf.: Dann ersuche ich den Herrn Ver- Abteilung, die sich dank der göttlichen Weltordnung" von den 300 000 find, und für die, wenn unser Unterrichtswesen auf der Höhe teidiger, feinen Antrag schriftlich zu präzisieren und dem Gerichts- Wählern der dritten Abteilung mästen lassen können, dasselbe Recht der Zeit stände, schon längst besondere Klassen hätten ein­hofe einzureichen. Wir können also jest wieder in der Beweis- in der Stadtvertretung ausüben, wie diese insgesamt. gerichtet werden müssen. Die in Betracht kommende Lehrerin ist durch aufnahme fortfahren. Da der Angeklagte behauptet hat, Die arbeitende Bevölkerung Berlins wird sich durch die Särten Sie Eltern des Knaben von dessen Zustand in Kenntnis gesetzt worden. Die daß die Eintragungen in seinem Arbeitsbuch mit den Ein- des Klaffenwahlrechts nicht entmutigen lassen. Je zeitiger und Dame hat auch den Schüler hinsichtlich seiner mangelnden Lernfähigkeit mit tragungen des Kaufmanns Herzberg in dessen Geschäfts- gründlicher die Agitation für die im Herbst vorzunehmenden der erforderlichen Nachficht behandelt. Eines Tages jedoch kam büchern nicht übereinstimmen, so foll erst dieser Puntt ere Stadtverordneten Wahlen betrieben wird, je eher ist Fritz St. weinend aus der Schule, er erzählte auf Befragen, daß er ledigt werden.- AngelL: ch bleibe mit aller Bestimmtheit da es möglich, selbst unter dem elendesten aller Wahlsysteme die von der Lehrerin gezüchtigt worden fei, weil er angeblich einen bei, daß der Zeuge Herzberg fich um eine Woche irrt. Es ist nicht Stimme des Proletariats im Stadtparlament zu Mitschüler auf der Straße geschlagen haben sollte. Die sichtbaren am Dienstag nach der Pfingstwoche, sondern eine Woche später ge- Gehör zu bringen. wesen, als Herr Herzberg mich rufen ließ und mir Arbeit auerteilte. Dies geht auch daraus hervor, daß ich meinen Bruder Richard die ganze Woche zuvor beschäftigt habe. Der 8euge Herzberg bleibt an der Hand seiner Bücher dabei, daß ein Irrtum in Betreff der Zeit völlig ausgeschlossen sei. Seine Bücher seien für ihn maßgebend, nicht die Eintragungen in das Arbeitsbuch des Angeklagten, der das Buch bisweilen drei Wochen lang nicht mitgebracht habe, sodaß die Eintragungen nachträglich erfolgen mußten. Der Angeklagte singer als Mitglied der Schuldeputation zu schwerde abgewiefen. Nunmehr richtete der Bater des Knaben eine bittet um nochmalige Vernehmung seines Bruders Richard. Der befassen hat, hielt gestern eine mehrstündige Sigung ab, Beschwerde an die Schulbeputation, und reichte gleichzeitig Zeuge Günther, jener Wirt aus Frankfurt a. D., mit deisen Kellnerin in der es zu heftigen Debatten tam. Zu einer endgültigen ein ärztliches Attest über die Folgen der Büchtigung ein. Von der Schuldeputation hat Herr K. folgende Antwort er der Angeklagte in der kritischen Zeit verlehrt hat, muß aus seinem Erledigung dieses Gegenstandes tam es nicht, die weiteren halten: Anmeldebuch nachweisen, während welcher Zeit die Kellnerin bei Verhandlungen wurden vertagt. Wie wir hören, dürfte indessen diese Städtische Schuldeputation. ihm war. Darauf giebt der Gerichtshof dem Antrage des Angelegenheit damit enden, daß unter einer schwächlichen Rechts­Staatsanwalts, die Oeffentlichkeit wieder auszuschließen, statt. verwahrung die Neuwahl eines Mitgliedes zur Schuldeputation empfohlen wird.

-

-

Warum schließt man die Oeffentlichkeit aus?

--

und

Spuren der Büchtigung entdeckte Frau K. in Gestalt zahl­reicher Striemen an beiden Oberschenkeln des Knaben. Frau. wollte fich mun, weil die Züchtigung ihrer eine zu starke gewesen war, Meinung nach doch Kommunales. der Anlaß dazu nicht einmal im Zusammenhang mit dem Der Ausschuß der Stadtverordneten Versammlung, der Schulunterricht stand, bei der Lehrerin beklagen, sie fand hier aber sich mit Stadtverordneten fein Gehör, und wurde dann auch von dem Rektor mit ihrer Be­der Nicht bestätigung des

Aus Anlaß der Prügelprozedur, die kürzlich an dem Knaben Steiner in dem katholischen St. Josefs Waisenhaus zu Potsdam vollzogen wurde, hat die socialdemokratische Stadtverordneten- Fraktion an die Stadtverordneten Versammlung folgenden dringlichen Antrag eingebracht:

.

Die Verjammlung ersucht den Magistrat, schleunigst die von der städtischen Walfenverwaltung in dem katholischen St. Josefs. Waisenhaus" zu Potsdam untergebrachten Waisentinder aus dieser Anstalt herauszunehmen."

Die Zahl der noch zu vernehmenden Zeugen ist noch eine recht beträchtliche was sie zu Gunsten oder Ungunsten des Angeklagten aussagen, wird in den Schleier des Geheimnisses gehüllt, denn der Gerichtshof beschloß Dienstag, die Oeffentlichteit gäng lich auszuschließen. Der Beschluß wurde nur ein mal vorübergehend aufgehoben. Da nach den bisherigen Dispofitionen des Vorsitzenden am Donnerstag und Freitag- wenn irgend möglich eine Anklagefache wegen be= trügerischen Bankrotis zwischengeschoben werden soll, so dürfte es frühestens am nächsten Sonnabend zu den Plaidoyers fommen. Die Thatsache, daß an den ersten zwei Sigungs­tagen in voller Oeffentlichkeit verhandelt, dann aber die Deffentlichkeit gänzlich ausgeschlossen wurde, muß leider den Effekt haben, daß der ganze Prozeß in einem schiefen Lichte erscheint. Es läßt sich nicht leugnen, daß die beiden ersten 81/2 Verhandlungstage den Eindruck hinterlassen mußten, daß das schwerste im Louisenstädtischen Konzerthaus, Alte Jakobftr. 37, eine ordentliche Der Wohlverein des 3. Kreises hält heute abend 8 Uhr Antlagegeschütz gegen den Angeklagten erst in den folgenden Tagen Generalversammlung ab, auf welche die Mitglieder nochmals hin­vorgeführt werden würde, und wenn nun plößlich die Möglichkeit abgeschnitten wird, den Gang der Ereignisse im Gerichtsjaal zu ver- gewiesen werden. Das Mitgliedsbuch ist vorzuzeigen. Der Borstand. folgen, muß wohl oder übel das Bild des ganzen Prozesses stark ver- Die Mitglieder des socialdemokratischen Vereins für den zerrt erscheinen. Wie uns mitgeteilt wird, werden bei den jezigen fünften Berliner Reichstags: Wahlkreis werden auf die heute Zeugenbernehmungen teine schlimmeren Dinge berührt, als bei den abend 1/29 Uhr im Schüßenhause, Linienste. 5, stattfindende Kuppelei- Prozessen, die täglich die Straflammern beschäftigen. Es Generalversammlung aufmerksam gemacht. Rege Be­ist gewiß richtig, daß eine solche ernste Verhandlung fein Theater- teiligung erwartet stück und nicht dazu bestimmt ist, das Sensationsbedürfnis

bieten.

-

Tokales.

Der Vorstand.

Berlin , 7. April 1899. Auf Ihre vom 22. März cr. datierte Beschwerde über die Lehrerin Fräulein Str. erwidern wir Ihnen, daß Ihr Sohn Friz, welcher, wie seine eigene Mutter dem Herrn Neftor T. zugegeben und ge­flagt hat, ein notorischer Raufbold ist, wegen feines unge­bührlichen Verhaltens außerhalb und innerhalb der Schule ver­dientermaßen bestraft ist.

Bertram.

Frau. ist nicht wenig erstaunt darüber, daß sie dem Rektor gegenüber ihren Sohn als notorischen Raufbold" bezeichnet haben foll. Sie stellt diese, in dem Antwortschreiben der Schuldeputation enthaltene Behauptung ganz entschieden in Abrede. Sie habe sich in ihrer Unterredung mit dem Rettor barüber beklagt, daß ihr Sohn von der Lehrerin gezüchtigt worden sei wegen einer außerhalb der Schule und des Unterrichts vorgekommenen Rempelet zwischen Schuljungen, eines Vorganges, welcher bei der Schuljugend zu den Antäglichkeiten gehört, und welcher es dem Lehrer sehr schwer, wenn nicht unmöglich macht, zu entscheiden, wer von den fich balgenden Knaben der schuldige Teil ist. Sie habe ferner ihren Sohn, falls er haben sollte, damit entschuldigt, daß er wegen seiner mangelhaften im vorliegenden Falle wirklich eine fleine Ausschreitung begangen Fähigkeit von Mitschülern oft gehäuselt werde, woraus sich natürlich Berartige Rempeleien auf dem Schulwege von selbst ergeben. Ihren Sohn als einen notorischen Raufbold" au bezeichnen, habe ihr somit gar nicht einfallen können.

Auch wir geben der Frau K. darin recht, daß die Lehrer bei der Anwendung des leider noch in den Volksschulen bestehenden Prügel­rechts sich auf Verstöße gegen die Schuldisciplin beschränken, alles aber, was außerhalb der Schule vorgeht, dem Ermessen der Eltern überlassen sollten.

Bur Frage der Verlegung der Bibliothek. Das Komitee

zu befriedigen, und es würde faum zu zu bedauern sein, Die Leichenhallen der hiesigen Begräbnispläne find im venn allen denjenigen, die durch bloße Neugierin den Jahre 1898( bezw. im Vorjahre 1897) zur Einstellung von 12 741 Gerichtsfaal getrieben werden- einschließlich der zahlreichen( 12 428) Leichen benutzt worden. Die Zahl der Verstorbenen ein­Damen bie Gelegenheit genommen würde, fich durch schließlich Totgeborenen war in demselben Zeitraum 32 863( 32 395). gegen Verlegung der töniglichen Bibliothef aus dem Stadtinnern Blicke hinter die Coulissen des Lasters zu ergößen". Ganz anders Es find alfo 39,56( 38,85) Proz. der in den betreffenden Jahren Berlins , welches in Vertretung des Vorsitzenden, Geh. Justizrats liegt aber doch die Sache mit denjenigen, die durch ihre Berichte Berstorbenen vor der Beerdigung in Leichenhäusern esse, von Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Guttstadt gestern abend Warum den Berichterstattern der Preffe der Butritt nicht gewährt sehr in Berlin bei der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung Betition an das Staatsministerium- zu richten, worin die Nach­eine Darstellung der Entwicklung der Verhandlung zu geben haben. untergebracht gewesen. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie zu einer Sigung eingeladen worden war, beschloß eine Petition an bas Abgeordnetenhaus unter gleichzeitiger Zusendung dieser wird, entzieht sich unserer Kenntnis; jedenfalls ist es zu bedauern, die Wohnungsverhältnisse beschränkt sind, dann mußteile betont werden, welche eine solche Verlegung für die Reichs­daß unter diesen Verhältnissen die Berichte ganz unzulängliche man das eine recht geringe Benugung der Leichen- hauptstadt haben würde. Der von der Regierung vermißte Plaz Fragmente bleiben müssen, die keinerlei Anhalt für eine hallen nennen. Von dem Durchschnitt der ganzen Stadt, werde sich bei gutem Willen schon finden. Den weitesten Kreisen zutreffende Beurteilung der Sachlage der Unter den die obigen Zahlen darstellen, weichen natürlich die Benugungs­der Zahl der Mordthaten in Berlin aus den letzten Jahren Prozentfäße der einzelnen Gemeinden nach oben wie nach der Bevölkerung foll Gelegenheit gegeben werden, durch ihre Unter­beansprucht gerade der Fall Singer ein allgemeines Intereffe, weil unten mehr oder weniger ab, und zwar werden( wie wir früher schrift zu bekräftigen, welch' hohen Wert sie auf Erhaltung dieser eben hier die Kriminalpolizei bezw. die Anklagebehörde wenigstens einmal an den Bahlen eines der letzten Vorjahre gezeigt haben) im geistigen Rüstkammer für Berlin legen. Militärboykott. Durch einen Gouvernementsbefebl einen vermeintlichen Thäter vor das Forum der Ge- allgemeinen die Leichenhallen der ärmeren Gemeinden ber­rechtigkeit hat bringen fönnen. Es handelt sich außerdem um einen hältnismäßig weniger benutzt, als die der wohlhabenderen. ist gestern den Unteroffizieren und Mannschaften der Garnison Berlin höchst komplizierten Indizienbeweis und der schließliche Ausgang des Gerade für die ärmere Bevölkerung wäre aber zu wünschen, daß der Besuch von fünf Gastwirtschaften in Charlottenburg und einer Prozesses wie er sich auch gestalten möge wird taum zu ver- ihre Verstorbenen möglichst sämtlich vor der Beerdigung in Leichen in Mariendorf verboten worden. Für die Garnison sind jetzt ins stehen sein, wenn es nicht möglich ist, den Aufbau dieses Beweises hallen untergebracht würden; denn bei ihr sind ja die Wohnungs- gesamt 101 Gastwirtschaften gesperrt, wovon entfallen auf Berlin 63, in den einzelnen Stadien zu verfolgen. verhältnisse am ungünstigsten. Sicherlich würde eine allgemein Charlottenburg 20, Schöneberg 4, Groß- Lichterfelde 3, Mariendorf 6, unentgeltliche Gewährung der Leichenhallen Steglit 3, Deutsch- Wilmersdorf 1( Bollsgarten) und Friedenau 1. Benuzung hier manches bessern. Den unbemittelten Das Verbot erfolgte fast ausschließlich wegen des in den Lokalen wird zwar auf Ersuchen, falls die Bedürftigkeit anerkannt vorhandenen socialdemokratischen Verkehrs. Es finden sich immer wird, schon heute die Benußung tostenlos gewährt, noch tomische gutgesinnte" Bürger, die herauszutifteln suchen, daß nächsten Stadtverordneten- Wahlen. aber es ist nicht nach jedermanns Geschmack, sich durch Be- der Boykott, der der Militärbehörde recht ist, der socialdemokratischen Einen lehrreichen Ueberblick über die fetten und mageren Stadt- anspruchung dieser Vergünstigung in die Stellung eines Almofen- Arbeiterschaft nicht billig sei. Wir lachen natürlich herzhaft über gegenden Berlins gewährt es, wenn man die Wahlbezirke der empfängers hinabdrängen zu lassen. Daneben sprechen freilich die Räuze, die den von der Socialdemokratie verhängten Boylott ersten Abteilung nach der nunmehr erfolgten Neueinteilung noch andere Umstände bei der geringen Benutzung der Leichenhallen unziemlich finden, und gebrauchen mit Energie dies wertvolle Kampf­betrachtet. Imit, a. B. auch der Mangel an Verständnis für die mittel, wo es uns am Blage erscheint,

Zu den