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Nr. 92. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Donnerstag, 20. April 1899.

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your philpi noch in der Vorlage Maßnahmen gegen die sogenannte Lehrlings- weisen, daß er zu unhaltbaren Konsequenzen führt. Wenn die sidang( züchterei. Die Uebelstände, die in dieser Beziehung zweifellos Anträge: Heyl und Bassermann zurückgezogen werden, so wäre das Reichstagete Therrschen, könnte man durch Anstellung von Handelsinspektoren am für das schleunige Zustandekommen des Gesezes sehr von Vorteil. 69. Sizung, Mittwoch, 19. April 1899, 1 11 5 r. fingen wird, noch im Sommer die ganze schwierige Materie zu ertönnten gleich im Plenum die zweite Beratung vornehmen und die erfolgreichsten beseitigen. Ich hoffe, daß es der Kommission ge- Wir brauchten dann überhaupt keine Kommissionsberatung, sondern Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung der Novelle ledigen, glaube übrigens nicht, daß dies ohne Vertagung des Reichs- Vorlage noch in diesem Jahre Gesetz werden lassen. zur Gewerbe- Ordnung. Dieselbe bestimmt, daß auch das Geschäft tages möglich sein wird.( Bravo !) Abg. Pfannkuch( Soc.): cines Gefindevermieters oder Stellenvermittlers einer besondern Staatssekretär v. Posadowsky: Der Abg. Frhr. v. Stuum meinte, wir sollten uns mit der Konzession bedarf und diese im übrigen, was die Gültigkeit ihrer Der Abg. Hehl zu Herrnsheim hat es bemängelt, daß die verlieber Der Abg. Hehl zu Herrnsheim hat es bemängelt, daß die ver Regierungsvorlage zufrieden geben, nach dem bewährten Wort: Tagen anlangt uſiv., den Pfandleihern gleichſtellt. Ferner werden bündeten Regierungen fast jedes Jahr eine Novelle zur Gewerbe- lieber einen Spazen in der Hand, als eine Taube auf dem Dache. einige Schutzbestimmungen eingefügt für die Arbeiter in der Ordnung vorgelegt haben. Durch die Entwickelung von Handel und man der Herr Staatssekretär sagte, müsse doch Kleider- und Wäschekonfektion sowie derjenigen Gewerbe, in denen Industrie, durch die Verschiebung der Berhältnisse zwischen Gewerbe gegenüber dem jetzt bestehenden Zustande darstellt. Nun, ich bin der anerkennen, daß der Entwurf eine große Werbesserung Sie Untlarheit der Arbeitsbedingungen zu Mißständen geführt hat. betrieb und Hausarbeit entstehen fortgesetzt neue sociale Erscheinungen, Ansicht: würde man einmal gründliche Arbeit machen und den be So kann da z. B. durch Beschluß des Bundesrats angeordnet werden, die es erfordern, daß die Regierungen ihnen ihre Aufmerijanteit zurechtigten Wünschen der Arbeiterkategorien, die für dies Gesetz in daß Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern vom Arbeitgeber für wenden. Daher ist auch diese Novelle eigentlich eine Kompilation Betracht kommen, völlig entsprechen, so würde diese fortwährende die Tage, an welchen fie in der Fabrik die gesetzlich zulässige Arbeits- von Einzelbestimmungen mit der einzigen Ausnahme, die die lidarbeit nicht nötig sein. Ich glanbe aber fast: diese fortwährende zeit, hindurch beschäftigt waren, Arbeit zur Berrichtung außer Stellung der Handlungsgehilfen unter die Bestimmungen der Ge- Flicarbeit nicht nötig sein. Ich glaube aber faſt: dieſe fortwährende Gelidarbeit halb der Fabrik überhaupt nicht für die Tage, an welchen sie in der Fabrit fürzere Beit beschäftigt waren, fchränken. Der Herr Vorredner ist auf die Frage der Stellen Gesetzgebung etwas entgegenhalten zu können. Würde man einmal werbe- Ordnung betrifft. Ich will mich auf einzelne Puntte be- Flickarbeit wird ganz systematisch betrieben, und zwar, um den fort­Ich will mich auf einzelne Punkte be- währenden Anzapfungen über den Stillstand der Arbeiterschutz­annähernd nur in dem Umfang übertragen werden darf, vermittelung zu sprechen gekommen und hat namentlich ger ordentlich den Arbeiterforderungen nachgeben, so würde man Ruhe welchem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraussichtlich in glaubt, so weit die Stellenvermittler einer vornehmeren Kategorie der Fabrik während des Restes der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit angehören, d. h. soweit die Theateragenten in Betracht kommen, haben und sich nicht in jeder Session mit denselben Dingen befassen würden herstellen können und auch das nur, sofern Mißstände dieje Herren in ein besseres Licht stellen zu sollen. Ich glaube in in Bezug auf die Ausdehnung der Arbeitszeit zu Tage dessen, es liegen auch auf diesem Gebiete sehr schwere wiBanlangt, so nehmen wir da folgenden Standpunkt ein: Will man Was die Schutzbestimmungen für die Heimarbeit weitere Bestimmung betrifft die stände vor( Sehr richtig!), und informierte Bersonen behaupten, Schilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufs- daß es Schauspieler und Schauspielerinnen giebt, die durch die Vere zufriedenstellende Zustände schaffen, so muß man dazu kommen, die stellen, denen denen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit träge mit den Agenten in ein Leibeigenschafts: und Sklaverei: Heimarbeit überhaupt aus dem Rahmen unseres Wirtschafts­cine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu ge- verhältnis zu diesen gekommen sind.( Hört, hört!). Bir müssen lebens zu streichen.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Die währen iſt, ſowie innerhalb der Arbeitszeit eine angemessene also auch diesent Gewerbe sehr scharf auf die Finger sehen. Das Seimarbeit bildet einen der dunkelsten Flecken unseres socialen Lebens. Sie ist dazu augethan, die Arbeitskräfte, die in der sonstigen Ins Wiittagspanje. Doch sind dabei auch gewisse Ausnahmen vorliegt, glaube ich, in Interesse der Sittlichkeit und der Moral. Sie ist dazu augethan, die Arbeitskräfte, die in der sonstigen In­gesehen; die Bestimmung soll eine Anwendung finden auf( Schr richtig! rechts.) Selbstverständlich sind dustrie oder Landwirtschaft Verwendung nicht finden können, dem Kapital Arbeiten zur Berhütung des B Verderbens von Waren, für die Auf Theateragenten, d. h. diejenigen, welche Stellen vermitteln für alter an und hört erst auf, wenn aus den mürben Knochen nichts mehr gleichfalls dienstbarzu machen. Die Heimarbeit fängt im zartesten Stindes nahme der Juventur, während der leyten zwei Personen, die geeignet sind, uns einen höheren Kunstgenuß herauszuschinden ist. Die Heimarbeit ist diejenige Arbeitsform, mit Wochen bor Weihnachten, außerdem alt jährlich darzubieten und das in anständiger Weise und mit Kunstverständnis deren Hilfe es dem Kapitalisten noch möglich ist, die Ausbeutung höchstens zehn von der Ortspolizei zu bestimmenden Tagen, Eine weitere Neuerung besteht in der Einführung des partiellen u thun, durch das Gejez nicht getroffen. Ueberhaupt sind bei den der menschlichen Arbeit mit der Maschine konkurrieren zu lassen. Ist Stellenvermittlern schwere Mißstände vorhanden. Je größer der es da nicht besser, mit der Heimarbeit überhaupt aufzuräumen? Acht oder Neumuhr- Ladenschlusses, der auf Antreg von mindestens Arbeitsmangel ist, desto mehr sind natürlich die Stellenvermittler Wie unzulänglich in diesent Punkte die Regierungsvorlage ist, davon 3wveidrittel der beteiligten Geschäftsinhaber für eine oder mehrere geeignet, fortgesezt die Leute zum Stellenwechsel zu verleiten und scheint die Regierung selbst überzeugt zu sein. Das geht wenigstens Gemeinden durch Anordnung der Berwaltungsbehörde verfügt namentlich ganz unwürdige Bedingungen zu stellen. werden darf. Ferner soll dem Bundesrat die Befugnis zustehen, den Geschäftsinhaber durch besondere Vorschriften versicherung der Hausarbeiter nicht geregelt ist, so liegt die jest gewählte Faffung Umgebungen des Verbots nicht Was die Frage betrifft, daß in dieser Novelle die Kranten aus der Begründung der betreffenden Bestimmung hervor. Es heißt da:" Gegenüber dent etwaigen Einwande, daß auch durch Z zwingen, die Geschäftsräume so einzurichten, daß der das daran: Die Novelle im Jahre 1897/98, welche die Frage der Konvöllig ausgeschlossen seien, werden die gesetzgebenden Faktoren Handlungsgehilfe, soweit die Natur des Betriebes es gefektionsarbeiter regelte, war ein selbständiges Gesetz. Hier handelt es sich mit dem Bewußtsein begnügen müſſen( Hört! hört 1), gestattet", gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit und Sittlichkeit geichützt ist. Endlich wird der Geschäftsinhaber verpflichtet, die Gesch aber um eine Novelle zur Gewerbe- Ordnung. Ferner war noch das ihrige gethan zu haben, um innerhalb der Grenzen des Mög­hilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren zum Besuch der Fortbildungs Kommunen dieser Frage eine ernstere Aufmerksamkeit zuzuwenden. wichtigen Vorschriften der Gewerbe Ordnung über die Arbeitsdauer in daß die der ind Fachschule anzuhalten. Gre Diese sind berechtigt, auf Grund des Krankenversicherungs- Gesetzes weiblicher und jugendlicher Arbeiter durch die unbeschränkt zulässige In Verbindung mit der Regierungsvorlage stehen Anträge der die Verpflichtung zur Krankenversicherung auf die Hausarbeiter aus Uebertragung von Hausarbeit vereitelt wird. Im übrigen darf dabei Abgg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim( natl.) und Gen. zur Beratung. audchnen, und es ist wahrscheinlich, daß ein Teil der Kommunen nicht außer acht gelaffen werden, daß nach den bisherigen Dieselben verlangen, daß die allgemeinen Vorschriften der Gewerbe- von dieser Befugnis Gebrauch machen wird. Außerdem ist es Erfahrungen schon das bloße Besteher eines solchen Ber Ordnung auch auf Werkstätten der Hausgewerbetreibenden möglich, daß bald eine Novelle zum Krankenversicherungs­Anwendung finden sollen, sowie, daß eine allgemeine Regelung der Gesetz erfolgt, und da ist es praktisch, die Einbeziehung neuer genügen wird, um seine Beseitigung zu sichern." bots wenigstens für gut geleitete Betriebe in offenen Verkaufsstellen, Schank- und Gastwirtschaften beschäftigten Kategorien aufzuschieben, bis das Krantenversicherungs- Gesez zum geleitete Betriebe, d. h. nichts weiter, als für solche mit Für gut weiblichen Personen stattfindet, denen eine Mindestruhezeit von zehn Teil neue Grundlagen erhalten hat. Endlich komme ich zur Eins bis acht Stunden gelassen werden muß. Ferner steht mit zur Beratung beziehung der Handlungsangestellten unter die Bestim- fehe humanen Arbeitgebern. Mit solchen kann man doch aber nicht ein Antrag Bassermann( natl.), der die Kündigungsfrist für mungen der Gewerbe- Ordnung. Ich halte diesen Edwritt für einen großen rechnen; wäre das der Fall, so brauchte man schließlich überhaupt feine Arbeiterschutz- Gesetzgebung. Wenn die Regierung somit der die Erfahrung gemacht, daß es nicht praktisch ist, Gesetze ein- Vorlage selbst das Zeugnis ausstellt, daß damit die Grenze des Möglichen bereits erreicht ist so ist das doch nur ein Anlaß mehr, Ich bedaure, daß die Vorlage der früheren gegenüber einige zubringen, die in den Kreisen, welche sie ausführen sollen, diese ganze Heimarbeit, der mit Einzelbestimmungen nicht bei­Einschränkungen erfahren hat. So war in der früheren Vorlage einen faft allgemeinen Widerstand finden.( Schr richtig! rechts.) eine sehr wünschenswerte Bestimmung enthalten, die die Ausdehnung Daher sind wir bei dieser Novelle wesentlich vorsichtiger vor- zukommen ist, zu beseitigen. Natürlich werden auch wir alles daran segen, die§§ 114a und der Krankenversicherungspflicht auf die Hausindustrie betraf. Diese gegangen. Gegen den Achtuhr Ladenschluß find verschiedene Ein- 137a nach Möglichkeit zu verbessen. Vor allem müssen wir darauf Bestimmung vermisse ich in der vorliegenden Novelle. wendungen erhoben worden. Ich muß sagen, daß ich auf solch e Durchaus hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist überhaupt Ginwendungen intereffierter Kreise gegen ein Geses, bestehen, daß die Bestimmung über die Arbeitszeit jugendlicher Ar­bie Berücksichtigung der Hausinduſtrie. In anderen Ländern, z. B. das ihnen neue Verpflichtungen auferlegt, nicht allzu viel beiter auf alle Gewerbe ausgedehnt wird. Wir können nicht zugeben, daß man da dem Bundesrat die Entscheidung darüber überläßt, ob in der Schweiz , ist man in der Weise vorgegangen, daß man zugebe. Wir haben es erlebt, welch ungeheuerlicher Widerstand und inwieweit Mißstände in Bezug auf die Ausdehnung der nächst einmal den Begriff der Werkstatt definiert hat, damit hat man sehr gegen das Alters- und Invaliditätsgesetz in gewissen Kreisen erhoben Arbeitszeit zu Tage getreten sind". Wir sind der Meinung, daß günstige Erfahrungen gemacht. Der von uns eingebrachte Gesezentwurf worden ist; und es ist jetzt die erfreuliche Aeußerung gefallen, sämtliche Gewerbe der Art sind, daß die Einführung jener Be seht auch von demselben Princip aus; es soll festgestellt werden, welch daß dieses Gesez auf dem Lande eines der populärsten sei. eine Anzahl von Arbeitern überhaupt notwendig ist, um eine Aufsicht( Widerspruch rechts.) Ein Agrarier hat das gesagt. Aber die That Stimmung das Minimal- Zugeständnis an die Angestellten bedeutet. Went wir die völlige Beseitigung der Heimarbeit verlangen, so zu rechtfertigen, ferner verlangen wir energische Ausdehnungen aller sache steht fest: es besteht gegen den allgemeinen Achtuhr- Ladenschluß ist es selbstverständlich, daß, soll dieselbe zur That werden können, Schuzbestimmungen auf die Heimarbeiter; auch eine Regelung der in den Kreiſen der Prinzipale ein ganz außerordentlicher Widerwillen wir zu ganz anderen Aufsichtsbestimmungen kommen müssen. Die Wohnungsverhältniffe ist im Interesse ihrer Gesundheit und Sittlich- und ich glaube daher, wir thun gut, zunächst den Handlungsgehilfen jetzige Art der Gewerbe- Aufsicht würde da völlig unzureichend sein. feit unablässig. Ich hoffe, es wird möglich sein, diese Punkte in die mit etwas faufteren Mitteln zu helfen. Man darf auch nicht ver. Erfreulich nach dieser Nichtung ist ja schon der Antrag des Regierungsvorlage hineinzubringen, zu diesem Zwed beantrage ich, geffen, daß die Unterschiede in den Thätigkeiten der Handlungs. Centrums auf Einsegung der Arbeitskammern, fie zusammen mit unseren Anträgen an eine Kommission von 21 Mit- gehilfen in großen und Kleinen Städten ganz himmelweit verschieden wenn er auch aus anderen Motiven gestellt ist als den unsrigen. gliedern zu überweisen. Noch einen speciellen Wunsch will ich an- find, und wir müssen doch hier eine Regel aufstellen für Die Thatsache allein, daß der Antrag gestellt ist, giebt uns recht, die. führen: es betrifft die von uns vorgeschlagenen Bestimmungen über alle Teile Deutschlands . In kleinen Städten fizzen- die wir das alles längst gefordert haben. In den Arbeitskammern sehen die Beschäftigung von Kellnerinnen in öffentlichen Schantstätten. Leute sehr häufig im Nebenzimmer und treiben etwas vir eine Stelle, von der aus sehr viel Zwietracht zwischen Unter­Diese müssen unbedingt jetzt schon Aufnahme finden, da die nächste anderes; und erst, wenn die Ladenglocke ertönt, erscheinen Gewerbe- Ordnungs- Novelle uns vermutlich erst in zwei Jahren zu sie, um langsam nach den Wünschen des Betreffenden zu fragen, gehen wird. Die Vorschläge über die Arbeitszeit in öffentlichen Diese Verschiedenheit der Verhältnisse hat uns, glaube ich, praktischer­Berkaufsstellen wird man in der Kommission eingehend prüfen weise dazu geführt, nicht eine Magimal- Arbeitszeit, jondern eine müssen. Es wird unser Bestreben sein, gerade in dieser Richtung Minimal- Ruhezeit festzulegen. Jedenfalls bedeutet diese einen er hin die Vorlage auszubauen. heblichen Fortschritt gegenüber den jetzigen Zuständen. Aehnlich liegt Abg. Baffermann( natl.): es mit den Bestimmungen über die Mittagspause. Ich möchte also

kaufmännische Angestellte regeln will.

Abg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim( natl.):

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socialpolitischen Schritt. Wir haben bei der Bäckereiverordnung

Mein Antrag bezweckt die finngemäße Uebertragung der Be- empfehlen, aus praktischen Gründen gegenüber den Vorschlägen, die Ihnen hier in der Novelle gemacht worden sind

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heben sein werden.

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nehmern und Arbeitnehmern beseitigt werden kann. Ihnen wird auch die Regelung der Arbeitsvermittelung überlassen werden müssen und wenn der Herr Staatssekretär nach dieser Richtung eine Revision der Arbeiterschuß- Gesetzgebung vornehmen wollte, so würde das eine sehr verdienstvolle Aufgabe sein. Für die Arbeiterinnen haben wir schon längst größere Schutzbestimmungen gefordert. In Zürich ist man damit schon erheblich weiter als bei uns, und was dort möglich ist, sollte bei uns nicht unmöglich sein. Wenn wie dort die Ueberarbeit von weiblichen und stimmungen des Handels- Gesetzbuches über die Kündigungsfristen nicht weiter zu gehen. Die Prinzipale Prinzipale werden sich auf alle Angestellten, die nicht unter das Handels- Gesetzbuch sondern dann jugendlichen Arbeitern mit einem 25 prozentigen Aufschlag honoriert gutwillig in die Bestimmungenfügen, und fie unter die Gewerbe- Ordnung fallen, also auf Wertmeister, Brivat- werden wörtlich durchgeführt werden. Was die Anstellung von werden müßte, dann würden auch bei uns die Unternehmer an der beamte usw. Ich komme nun auf die Regierungsvorlage, die uns an dels Juspettoren betrifft, so weit geht meine 8. enthält die Vorlage die Ausdehnung der Kon übermäßigen Ausnutzung ihrer Arbeitskräfte verhindert sein. ja ein ganzes Bouquet der verschiedensten Abänderungsvorschläge hantasie nicht!( Seiterfeit.) Viel wünschenswerther wären die eisionspflicht auf Stellenvermittler und Gesindes bringt. Am meisten begrüßen wir die Bestimmungen, die sich auf vermehrten Anstellungen von Gewerbe- Inspektoren. die Lage der Handlungsgehilfen beziehen. Was die Bestimmungen vermieter. Die Regierung ist wohl der Meinung gewesen, daß Was die Anträge des Abg. Bassermann betrifft, so über die Konzessionspflicht von Stellenvermittlern und Gesinde­vermietern anlangt, so würde ich wünschen, daß die Erteilung der Kon­vermietern anlangt, so würde ich wünschen, daß die Erteilung der Kon- glaube ich vorläufig persönlich versichern zu können, daß gegen die sie auch bei uns für diese Bestimmung ein verständnisvolles Ent­das Stellenvermittelungs Gewerbe außerordentlich wunde Punkte zeſſion von einer Borprüfung der Verhältnisse der betreffenden Personen vorgeschlagenen Bestimmungen Bedenken ernster Art nicht zu er- gegenkommen finden würde. Es ist ja auch nicht zu leugnen, daß abhängig gemacht wird. Wenn man sich die Zahl der Vor­bestrafungen dieser gewerbsmäßigen Stellenvermittler ansicht, foals Anregung fehr willkommen, find aber zum Teil gar nicht esultate zu Tage gefördert worden. Es wurde dort festgestellt, daß Die Anträge des Abg. Frhr. Hey I zu Herrnsheim sind uns aufzuweisen hat. In dieser Beziehung sind durch die Kommission für Arbeiterstatistit namentlich im Gastwirtschaftsgewerbe haarsträubende muß man durchaus eine solche Vorprüfung für nötig halten. Es durchführbar. In Amerika und der Schweiz , nach deren fällt mir auch in der Vorlage auf, daß der Erlaß von Strafe Muster er seine Anträge gestellt hat, macht man sich über die Aus- Gebühren von 5 bis zu 400 M. für Vermittelung von Stellen für bestimmungen in weitestem Umfange den Landes- Centralbehörden Stellensuchende erhoben worden sind. Aber auch andere Manipu überlassen ist. So würde in einzelnen Gegenden auch die Verleitung führung der erlassenen Bestimmungen keine Sorgen. Bei uns denkt lationen sehr niedriger Art werden von den Stellenvermittlern vor­man darüber anders. Da verlangt man, daß auch alles durchgeführt genommen. Die Leute erheben von dem Einkommen ihrer Opfer zum Kontrattbruch durch Theateragenten unter Strafe gestellt werden. wird, was einmal in Aussicht gestellt ist. Die von dem Abgeordneten tändige Prozente und weigert sich jemand, diese Prozente zu zahlen, genommen. Die Leute erheben von dem Einkommen ihrer Opfer Mir erscheint es fraglich, ob hierfür überhaupt Strafbestimmungen notwendig find, jebenfalls aber sollte man doch diese Frage nur auf gewünschten Bestimmungen über die Hausindustrie sind schon jo läuft er Gefahr, feine Stelle zu verlieren, denn es iſt feſtgeſtellt, qus dem Grunde schwer in die Pragis zu übersezen, dem Wege der Reichsgesetzgebung lösen. Bei den Vorschriften über die weil eine strenge Definition der Hausarbeit gar nicht gegeben unter einer Decke spielen. Solchen Uebelständen aber mit der daß jehr viele Arbeitgeber mit diesen Stellungsvermittlern Handelsangestellten handelt es sich ja zunächst um die Frage bes werden kann. Gestern hat sich hier ein Sturm der Entrüstung Ausdehnung der Konzessionspflicht zu begegnen, halten wir nicht für Achtuhr- Ladenschlusses. Die Angestellten selbst haben sich ja in ihren darüber erhoben, daß wir eine Kontrolle der Hausschlachtungen ver- angängig. Wir sind keine Freunde der diskretionären Gewalt der Verbänden fast einmütig für diese Maßregel ausgesprochen. Was langen. Und jetzt wünscht man genaue Vorschriften über Ausdehnung Polizeibehörde, die nur allzu oft in Polizeiwillfür ausartet. Man den Standpunkt der Prinzipale anlangt, so ist es Ihnen bekannt, und Bezahlung der häuslichen Arbeit. Die Politit Sein toll fieber von den Unternehmern die Gebühren erheben, nicht von daß, als die Vorschläge der Kommission für Arbeiterstatistik bekannt richs IV., daß jeder Bauer Sonntags sein Huhn im Topfe habe, wurden, ein Sturm der Entrüstung in den Kreisen der Prinzipale und wochentags dazu ein Beefsteat, läßt sich gefeglich nicht den Stellensuchenden. Die Unternehmer werden sich nicht so übers fich bemerkbar machte. Man stellte diese Bestimmung als eine Ber festlegen. Ich bitte die Herren, Selbstbeschränkung zu üben, ich schon vorhin angedeutet habe, Wie hauen lassen wie die wirtschaftlich Schwachen. benten wir uns in schränkung der Gewerbefreiheit hin. Der Begriff der Gewerbefreiheit wofern sie ernstlich mitarbeiten wollen. In der Beschränkung zeigt liegt aber mur darin, daß Jemand ohne Befähigungsnachweis ein Gewerbe betreiben darf. Das alte Argument, daß die Gehilfen ihre fich der Meister, freie Zeit in den Wirtshäusern verbringen würden, fann ich natür­lich ebenfalls nicht anerkennen. Auf das Familienleben würde eine Der Regierungsentwurf hat im wesentlichen die vor zwei Jahren solche Maßregel jedenfalls sehr wohlthätig einwirken. Ein Eingriff pon den Nationalliberalen geäußerten Wünsche in Paragraphen ge- als Grund für den Uebermut der Stellenvermittler an und verlangen in die persönliche Freiheit würde ja allerdings vorliegen, aber bracht. Die unbeschränkte Ausdehnung auf die Hausindustrie hat schärfere Schußbestimmungen. Ich möchte darauf hinweisen, daß das Interesse der Allgemeinheit würde ich in diesem Falle der Abg. Hehl vor zwei Jahren selbst als unmöglich bezeichnet, er schon die jetzige Gewerbe- Ordnung den Behörden Mittel an die Hand höher stellen. Uebrigens haben sich auch viele Prinzipale bereits hat das gerade damals den Socialdemokraten gegenüber ausgeführt. giebt, Mißbräuche auf dem Gebiete der Stellenbermittelung zu ver mit dem Gedanken an den Achtuhr- Ladenschluß ausgeföhnt. Auch ich Der jezige Antrag Sehl geht von ganz falschen Grundsägen aus. hindern. Es scheint allerdings, daß die Behörden nach dieser Richtung persönlich stehe also dieser Maßregel sympatisch gegenüber, ich gebe Er giebt keine Unterscheidung zwischen Handwerk und Hausindustrie. hin nicht voll ihre Schuldigkeit gethan haben. Jch könnte noch eine neue Stategorie namhaft machen, die auf aber zu, daß es vielleicht vorsichtiger ist, zunächst den Weg zu be- Nach meiner Meinung kann man beides mur folgendermaßen schreiten, den die Vorlage will. definieren: Handwerk ist, wenn( Heiterkeit) der Meister selbst mitgenommen zu werden verdient. Ich meine die Heiratsvermittler. Jedenfalls haben die Erhebungen der Kommission für Arbeiter arbeitet; Hausindustrie ist, wenn( Heiterkeit) der Unternehmer Was auf diesem Gebiet gesündigt wird, zeigt ein Blick in unsere ftatiftit ein sehr trübes Bild entrollt von der Ausnutzung der Sanb- 8wischenmeifter beschäftigt. Aber auch diese Definition paßt nicht großen Tageszeitungen. Da wird in der ungeniertesten Weise der Lungsgehilfen in berartigen offenen Geschäften, fobaß die Gefen für alle Fälle. Es folgt daraus, daß der Antrag Sehl juristisch hin- Handel mit Menschenfleisch betrieben.( Sehr richtig! bei den Soc.) gebung notwendigerweise da einschreiten muß. Ich vermisse endlich fällig ist. Redner sucht an den einzelnen Bestimmungen nachzu Wenn etwas unfittlich ist, dann sind es diese öffentlichen Angebote.

cod Abg. Frhr. von Stumm( p.): dola si si

Ohr

Bukunft die Arbeitsämter und Arbeitsnachweise so eingerichtet, daß sie im großen und ganzen die Stellungsvermittelung übernehmen auch für das platte Land, wo ja die hauptsächlichen Befürworter der Konzeffionspflicht zu finden sind. Die Ostelbier führen die Leutenot