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Die kommunale Socialpolitik man entschuldige diesen Aus giebt sich besonders klar und fraß in den Arbeitsbedingungen zu erkennen, die in vielen Zweigen der städtischen Verwaltung üblich sind. In Freisinnskreisen flagt man über das Mißtrauen, das die Arbeiterschaft Berlins der liberalen Stadtverwaltung entgegenbringt; die Berechtigung dieses Mißtrauens ergiebt sich, wenn man die Behandlung betrachtet, der die in kominu nalen Diensten stehenden Arbeiter ausgesezt find. Hier lebt sich das freifinnige Manchestertum aus; hier zeigt sich aber auch, wie sehr verschieden die liberale Theorie, die die Gleichstellung der Arbeiter mit den übrigen Gesellschaftsklassen versieht, fich von der liberalen Bragis unterscheidet. Diese Pragis foll hier an einigen Beispielen erläutert werden.
In einer städtischen Frrenan ft a It war feit einer Reihe bon Jahren ein Schlosser beschäftigt, der, wie ausdrücklich konstatiert ward, seine Arbeiten stets zur Zufriedenheit der Verwaltung ausgeführt hat. Ende Januar diesen Jahres erkrankt der Arbeiter. Er wird auf Grund einer Bestimmung, nach der die Verwaltung jedem erkrankten Angestellten sofort das Arbeitsverhältnis zu kündigen hat, wenn die Krankheit voraussichtlich länger als 14 Tage dauern wird, gekündigt. Als der Arbeiter sich nach erfolgter Herstellung zum Wiedereintritt meldet, wird ihm eröffnet, daß er nicht wieder eingestellt werde, weil das öftere Fehlen bei der Arbeit nicht ge= duldet werden könne. Liegt schon in diesem Verfahren eine außerordentliche Härte, so fällt noch erschwerend ins Gewicht, daß der Entlassene vor einigen Jahren im städtischen Betriebe einen Unfall erlitten hat, dessen Folgen auch heute noch nicht beseitigt sind.
Wenn ein Privatunternehmer nach derartigen Grundsägen handelt, so wird ihm daraus mit Recht der Vorwurf gemacht werden, daß er eine passende Gelegenheit benutzt hat, um einen ihm unbequemen, in seinem Betriebe verunglückten Arbeiter von sich abzuwälzen. Um wieviel mehr aber verdient die städtische Ver waltung einen solchen Vorwurf, die bei anderen Gelegenheiten schon sehr häufig bewiesen hat, daß sie recht spendabel sein kann.
In dieser Behandlung städtischer Arbeiter ist auch zweifellos die Ursache zu suchen, daß die städtische Irrenhaus- Verwaltung schon seit Jahren über die Unzuverlässigkeit und dem fortwährenden Wechsel des Wartepersonals flagt, denn selbstverständlich werden auch die Wärter und Wärterinnen in diesen Anstalten nach derselben Schablone behandelt.
Im Verwaltungsbericht der Jrrenanstalten für das Jahr 1897/98 wird mitgeteilt, daß in der Anstalt Wuhlgarten 81 Wärter und 18 Wärterinnen ausgeschieden sind, von denen 41 Wärter und 5 Wärterinnen innerhalb der ersten 3 Monate die Anstalt schon wieder verlassen haben. In der Jrrenanstalt Herzberge war nach dem Bericht
,, der Wechsel des Wartepersonals auch in diesem Jahre sehr erheblich. Besonders start ist er bei dem männlichen Personal gewesen. Bei diesem betrug er 110 Proz., bei dem weiblichen nur 70 Pro 3."
und Herr Oberlehrer Dr. J. IängerenUrlaub aus Gesundheits
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Sonntag, 23. April 1899.
Punkt 2 der Tagesordnung. Rechenschaftsbericht der Generalkommission. Borstand des Centralvereins der Bildhauer:
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Eine Vertretung der Generalfommission auf den Generalversammlungen der Gewerkschaften bezw. den Verbandstagen hat nur zu erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch der Verbandsleitung oder went ernstliche Differenzen über die Form der Organisation oder ähnliches vorliegen.
rüdsichten, erstere 4 Wochen im April und Mai, letzterer 3 Wochen Anträge zum Gewerkschafts- Kongreß. im Anschluß an die Sommerferien; ferner wurden durch eigene Krankheit, durch Erkrankung von Familienmitgliedern, durch Zum Gewerkschafts- Kongreß giebt das„ Korrespondenzblatt der Todesfälle und infolge von Beurlaubung aus anderen Generalkommission der Gewerkschaften" die eingelaufenen Anträge Gründen folgende Mitglieder des Kollegiums für fürzere bekannt. Wir geben hiermit einige der wichtigsten wieder: Zeit ihrer Thätigkeit entzogen; Herr Professor St. ( an 17 Tagen), Herr Oberlehrer Dr. J.( an 14 Tagen), Herr 2.( an 8 Tagen), Frl. v. 2.( an 11 Tagen), Frl. Sp.( an 7 Tagen), Frl. F.( an 6 Tagen), Frl. N.( an 5 Tagen), Frau Sch. ( an 8 Tagen), Frl. St.( an 3 Tagen). Der Unterzeichnete Da die von der Generalfommission herausgegebene Statistik den an eine solche über alle Gewerkschaften ( Direktor) war an 10 Tagen außer stande, seine Wohnung zu ver- Ansprüchen, die man lassen und mußte in seinem Unterrichte vertreten werden; die Deutschlands ausgedehnte Statistit zu stellen hat, nicht übrigen Amtsgeschäfte konnte er größtenteils erledigen." entspricht was allerdings zum zum Teil an der mangel Die Dorotheen Schule" hatte nur einige Mitglieder haften Beteiligung seitens der Gewerkschaften liegt, bedes Kollegiums vorübergehend wegen Krankheit zu vertreten. Dann schließt der Kongreß, daß fünftig diese Statistiken fachmännisch beheißt es aber: arbeitet werden und daß, falls die Generalfommission dieser Auf„ Leider erkrankte Herr Dr. D., nachdem er schon im Laufe gabe nicht gewachsen ist, diese einen Sachverständigen hinzudes vorigen Jahres wiederholt gefehlt, im Januar so schwer, daß ziehen soll. an eine Wiederaufnahme des Unterrichts seinerseits bis zum Abschluß des Schuljahres nicht zu denken war." Jm Bericht über die Luisen Schule heißt es: „ Der Gesundheitszustand des Lehrkollegiums war im verflossenen Jahre wenig befriedigend. Es mußten wegen Krankheit von der Schule fern blieben: Der Direktor vom 20. Juni bis 8. Juli 1898; Herr Prof. Dr. M. während des ganzen Wintersemesters; Herr Prof. W. am 2., 3. und 4. Februar cr.; Herr Prof. Dr. J. am 24. April, vom 9. bis 11. Juni 1898 und vom 26. Januar bis 14. Februar 1899; Herr B. vom 6. bis 10. Februar cr.; Herr M. am 27. Februar cr.; Herr Sch. vom 11. bis 22. Oktober, vom 1. bis 3. und am 9. und 9. Dezember 1898; Frl. St. vom 20. April bis 1. Mai, am 7. u. 8. Dez. und vom 21. bis 23. Februar; Frl. 8. vom 7. bis 11. Januar; Fräul. G. vom 6. bis 17. Mai und vom 27. bis 30. September; Frl. P. vom 14. bis 21. November, vom 30. November bis 21. Dezember, vom 5. bis 7. Januar, vom 8. bis 10. Febmuar, vom 3. bis 11. März; Frl. V. vom 28. Juni bis 1. Juli, vom 16. bis 31. August, am 13. und 14. September, 1. und 2. und 9. bis 14. Dezember und 18. bis 21. Februar; Frl. M. vom 19. Januar bis 1. März; Frl. O. am 4. März und Frl. N. am 7. und 10. bis 13. Mai, am 6. und 7. Juli und am 28. Februar. Das sind 15 Beurlaubungen; sie treffen mithin 50 Broz. des aus 30 Köpfen bestehenden Lehrpersonals. Etwas besser liegen die Verhältnisse an den übrigen städtischen höheren Schulen.
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Jm Berichte des Humboldt- Gymnasium 3" heißt es: Michaelis 1898 trat Herr Prof. Dr. 8. wegen seines dauernd ungünstigen Gesundheitszustandes in den Ruhestand, nach dem derselbe seit dem 17. Juni 1895 seine Lehr thätigkeit mehrfach unterbrochen, seit 8. Dez. 1895 ganz hatte einstellen müssen."
Herr Professor 3. hat also seit dem 8. Dezember 1895 seine Thätigkeit als Lehrer nicht mehr ausgeübt, ist aber erst Michaelis 1898 pensioniert, d. H. er hat fast drei Jahre fein volles Gehalt bezogen, ohne der Stadt Gegendienst dafür zu leisten.
In derselben Anstalt wurden außerdem 12 Lehrer durch Krankheit an der Ausübung ihrer amtlichen Thätigkeit verhindert, während in 14 Fällen Beurlaubungen aus anderen Ursachen
" Im Wartepersonal machte sich wie stets der starte Wechsel in störender Weise geltend. Es schieden im Laufe des Jahres aus 89 Wärter und 77 wärterinnen und zwar 45 beziv. 37 von den im Berichtsjahre erst Ein- stattfanden. getretenen."
Dieser, auch im Interesse der Kranken bedauerliche Wechsel ist um so verständlicher, als der Bericht sagt, daß Angriffe und Ver legungen des Personals durch Jrre mehrfach vorgekommen seien. Und über die Gefährlichkeit und die Schwere des Dienstes heißt es:
" Es ist also nicht nur eine allgemeine Pflicht, sondern auch ein dringendes praktisches Bedürfnis, das als brauchbar bewährte Personal vor den zum Teil nicht ganz vermeidbaren angreifenden Einflüffen der Pflege Geisteskranker thunlichst zu schützen. Die Schwere des Dienstes bei unzugänglichen, widerspänstigen, unsauberen Kranken, die Verantwortlichkeit und Aufregung bei Unruhigen, Gewalttätigen, Selbstmordsüchtigen macht sich bei unseren Pflegern in nicht wenigen Fällen bemerklich."
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An diese aufreibende Arbeit ist das wärterpersonal Tag und Nacht gefesselt. Die Wärter und Wärterinnen schlafen in uninittelbarer Nachbarschaft der Kranken. Ihre Mahlzeiten nehmen sie mit ihnen ein und mur die wenigen Urlaubstage bringen ihnen eine kurze Unterbrechung ihrer aufopfernden Thätigkeit. Für diese Körper und Geist gleichzeitig aufreibende Arbeit wird ihnen neben Wohnung und Kost der jährliche Lohn von 420 bis 480 Mart, das ist für den Monat etwa 36 M., zu teil.
Wehe nun dem Jrrenwärter, wenn er sich gestattet, trant zu werden. Die Entlassung ist der Dank, mit ben die Stadt Berlin seine Thätigkeit in solchem Falle belohnt. Will die städtische Berwaltung den häufigen Wechsel des Wärterpersonals ernsthaft verhindern, dann muß jene Bestimmung in Wegfall kommen, die geradezu verhütet, daß sich tüchtige Kräfte für den anstrengenden Dienst in unseren Anstalten einfinden.
zu diesen ebenfalls in Erkrankungsfällen betrachten.
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Vorstand des Zimmererverbandes: Der Gewerkschaftskongreß möge Bestimmungen herbeiführen, welche die vielen Beitragsreste an die Generalfommission unmöglich machen.
Der Gewerkschaftskongreß möge beschließen, daß der sogenannte erweiterte Ausschuß beseitigt und die Generalfommission dementsprechend auf 7, 9 oder 11 Personen verstärkt werde. a) Agitation.
Vorstand des Seemannsverbandee: In jedem Orte, wo gewerkschaftliche Organisationen bestehen, ist aus deren Mitte eine Vertrauensperson zu wählen, die alle Korrespondenzen und Anfragen anderer Organisationen zu erledigen, sowie alle Bestrebungen behufs Gründungen von Organisationen zu unterstützen hat.
Die entstehenden Unkosten trägt die Generalfommission, insofern feine bestehende Organisation dafür aufzukommen hat. Die Vertrauenspersonen unterstehen an Orten, wo Kartelle vorhanden, der Kartell kommission, an Orten, wo dies nicht der Fall ist, einer zu wählenden Kommission.
In Anbetracht der Notwendigkeit des weiteren Ausbaues der internationalen Beziehungen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter beantragt der Seemanns- Verband in Deutschland :
Der diesjährige Gewerkschaftskongreß zu Frankfurt a. M. beautftragt die Generalkommission 2c., das Material, welches über die Entstehung und Entwickelung der von den einzelnen Gewerkschaften stattgefundenen internationalen Beziehungen vorhanden ist, zu sammeln und in Form einer Broschüre den Organisationen zugänglich zu machen.
b) Erweiterung der Thätigkeit der Generalfommission.
Kongreß der Redacteure der Gewerkschaftspreffe( Gotha , 17. August 1898): In Erwägung, daß die staatliche Arbeiterversicherung von Jahr zu Jahr sich zu Ungunsten der Arbeiter gestaltet, weil die Arbeiter dem Drängen nach parteiischer Handhabung der Arbeiterversicherung und des gesetzlichen Arbeiterschutzes nicht den nötigen Widerstand entgegenseßen; in fernerer Erwägung, daß die Gewerkschaftsbewegung ihrer Natur nach am Der wissenschaftliche Hilfslehrer Dr. G. vom Leffing- geeignetsten ist, die auf diesem Gebiete notwendige ThätigGymnasium" hat sich zur Wiederherstellung seiner angegriffenen feit zu entfalten, beschließt die Konferenz der GewerkschaftsGesundheit einer Kur unterziehen und aus diesem Grunde redacteure, dem nächsten Gewerkschaftskongreß den Antrag während des Winters auf seine Thätigkeit verzichten müssen. zu interbreiten, derselbe möge die Generalkommission be Am Sönigstädtischen Realgymnasium" wurde auftragen, ihr Thätigkeitsgebiet auch auf die staatliche Dr. T. am 1. Oktober 1898 pensioniert, nach dem er wegen Krant- Arbeiterversicherung und den gesetzlichen Arbeiterschutz ausheit schon für das ganze Sommersemester beurlaubt ge- zudehnen und insbesondere durch publizistische und andere geeignet wesen war. Prof. St., der Ostern 1898 seine Unterrichtsstunden erscheinende Thätigkeit dahin zu wirken, daß nicht nur der den Arwieder übernommen hatte, erkrankte nach wenigen Wochen von neuem beitern nachteiligen Handhabung der Arbeiterversicherungs- und Arund mußte bis zum Schluß des Sommersemesters ver- beiterschutz- Geseze Einhalt geboten, sondern auch den Versuchen, eine treten werden. Verschlechterung dieser Gesetze herbeizuführen, energisch entgegen getreten und dahin gewirkt wird, daß diese Gesetze für die Arbeiter mußbringender gestaltet werden, als sie es bisher find.
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Prof. Sch., der schon seit Neujahr 1898 vertreten worden war, mußte für das ganze Sommersemester beurlaubt werden, fortdauernde Kränklichkeit" zwang ihn, auch für das Winter semester Urlaub und zu Ostern seine Pensionierung nachzusuchen.
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An der Centralstelle soll die Beschaffung sämtlicher Litteratur über die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutz- Gesetzgebung des Inlandes, einschließlich der auf dieselben Bezug habenden Gesetzesvorlagen und Verhandlungen der gesetzgebenden Körperschaften erfolgen. Soweit erforderlich, ist auch die Litteratur über die gleichartige Gesezgebung des Auslandes zu beschaffen.
Von der ersten Realschule heißt es, daß der Gesundheitszustand des Lehrerkollegiums wenig zufriedenstellend war. Prof. B., der bis zum 1. Juni 1898 beurlaubt war( von wann ist nicht gesagt), erkrankte bald darauf so schwer, daß er mit Ausschluß eines Teils der Zeit nach den Hundstagsferien während des ganzen Schul - in jahres dem Unterricht fernbleiben mußte und noch bis zum 1. Mai 1899 beurlaubt ist".
Eine geeignete Persönlichkeit ist anzustellen, welche diese Gesetze gemeinverständlicher Weise zur Publitation in der Gewerkschaftspresse durcharbeitet. Die Handhabung dieser Geseze ist aufmerksam zu verfolgen, und sind wichtig erscheinende Vorkommnisse, ins besondere gerichtliche Entscheidungen zu registrieren und zur Publis fation in der Gewerkschaftspresse zu bearbeiten.
Unter 21 Schulen, deren Berichte wir durchgesehen haben, war nicht eine, bei der nicht Beurlaubungen stattgefunden haben. Die höheren Schulen beanspruchen für 1899 29 500 M. VerDie verarbeiteten Materialien sind den Redaktionen der Gewerks tretungsgelder, so daß im ganzen 164 000 m. für Vertretungen aus- schaftspreise in einer Beilage zum" Correspondenzblatt der Generalgeworfen sind. tommission zu übermitteln.
Direkte Auskünfte in den von der Centralstelle behandelten Angelegenheiten sind nur an Verbandsvorstände, Gewerkschaftskartelle oder Arbeiterfekretariate zu erteilen. Es soll diese Centralstelle sich nicht zu einem Auskunftsbureau für einzelne Personen ent
wickeln.
Böse Lästerzungen wollen ja allerdings behaupten, daß in Ganz anders, als sich hier die Arbeiterfürsorge zu er einzelnen Fällen Beurlaubungen auf ungewöhnlich lange Zeit auskennen giebt, sieht es mit dem Entgegenkommen aus, daß die gedehnt werden, lediglich um dem Betroffenen eine höhere Bensionsstädtische Berwaltung den verschiedenen Arbeiterkategorien lasse zu sichern. Wir halten das selbstverständlich für ausgeschlossen. gegenüber befundet. Zur Erläuterung wollen wir eine gar nicht auch find wir gewiß die letzten, die es den Lehrern verargen, wenn einmal zum besten gestellte Kategorie Herausgreifen, nämlich die der sie ihre durch schwere berufliche Thätigkeit angegriffene Ge- Vorstand des Holzarbeiter Verbandes: Der städtischen Lehrer, und das Verhalten der Stadtverwaltung sundheit wiederherzustellen juchen ; ebenso halten wir es für Kongres wolle beschließen, um die Generalfommission attionsfähiger notwendig, daß dem Erkrankten sein volles Gehalt auch zu gestalten und ihren Nußen für die Verbände zu erhöhen, die An sämtlichen Berliner Gemeindeschulen waren Ende März 1898 während feiner Krankheit gezahlt wird. Wir möchten Generalfommission zu beauftragen: 8770 Lehrer und Lehrerinnen( einschließlich der Rektoren) thätig. nur eine folche Maßregel auch auf die Arbeiter 1. Neben den jetzigen beiden Beamten einen dritten mit ent Nach dem Bericht der Schuldeputation waren von diesen im Jahre ausgedehnt wissen, weil wir meinen, daß das, was in diesem sprechendem Gehalt fest anzustellen, welcher die Aufgabe haben soll, 1897/98 1085 an insgesamt 40 929 Tagen beurlaubt. Also über Falle für den Beamten gut ist, auch dem Arbeiter das in den amtlichen Publikationen des Reiches, der Einzelstaaten ein Drittel, beinahe der vierte Teil des Lehrpersonals teinen Schaden bringen wird. und Gemeinden( als Statistik des Deutschen Reiches, Jahresberichte erhielt Urlaub, trotzdem bekanntlich schon die Ferien an den Beide, Arbeiter und Beamte, jeder an seinem Blaze, der Fabrikinspektoren, der statistischen Landes- und städtischen Schulen zwölf Wochen jährlich dauern. müssen ihre oftmals schweren Pflichten erfüllen. Von seiner An- Aemter 2c.), ferner in den Berichten der Handels- und GewerbeBei fürzeren Beurlaubungen werden die in Betracht kommenden stellung an aber befindet sich der Beamte in sicherer Lebenslage; tammern, der Versicherungsbehörden, Krankenkassen 2c., sowie in Lehrer durch Kollegen vertreten, ohne daß der Stadt Kosten daraus sein Gehalt ist durch eine feste Skala geregelt; wird er alt, so sichert Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr anhäufende entstehen. Dann haben eben die Kinder die Kosten zu tragen, ihm seine Pension in gewiß oft nur bescheidenen Grenzen einen gitationsmaterial speciell für die Gewerkschaftsbewegung fortdenn daß der Unterricht bei solchen Vertretungen nur man gel- ziemlich forgenfreien Lebensabend; stirbt er, so ist, wenn auch nicht laufend zu bearbeiten und den Gewerkschaften zur Ausnutzung zuhaft sein kann, dürfte einleuchten. Bei längeren Beurlaubungen immer ausreichend, für seine hinterbliebene Familie gesorgt. gänglich zu machen. aber muß die Stadtkasse herhalten. Wie ganz anders beim Arbeiter. Angebot und Nachfrage Redacteur anzustellen, mit der Verpflichtung, dasselbe zu einer all2. Außerdem für das„ Korrespondenzblatt", einen besonderen Für das Etatsjahr 1899 find für Vertretungskosten allein bei regelt seinen Lohn, und darauf pocht die städtische Verwaltung, gemeinen Nevne über die gesamte Gewerkschaftsbewegung ausden Gemeindeschulen 134 500 m. vorgesehen. um eine Lohnaufbesserung abzuweisen. Er hat keine Ferien, um Nicht viel anders liegen die Verhältnisse bei den Lehrern der neue Kräfte für ſeinen aufopfernden Beruf zu sammeln. Für ihn zugestalten. Das„ Korrespondenzblatt" soll eine regelmäßige Ueberhöheren Schulen, wie an einigen Beispielen aus den amtlichen hat der Etat teine Vertretungskosten, wenn er frank und arbeits- Gewerkschaften enthalten, nicht nur über die Streitbewegung, sondern sicht über alle Vorgänge in den deutschen wie auch ausländischen Jahresberichten bewiesen werden soll. unfähig wird. Während dem Beamten in lohaler Weise der zur In der Victoria- Schule" mußte Fräulein F. ihrer an- Herstellung seiner Gesundheit notwendige Urlaub erteilt wird, fest Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern, auch über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen gegriffenen Gesundheit wegen vom 19. bis 23. April und vom man den Arbeiter im Krantheitsfalle auf die besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung 2. Juni bis Ende des Sommersemesters beurlaubt Straße. Ihn spornt keine Pension an, seine Pflicht zu erfüllen, besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung werden. Das gesamte Lehrpersonal dieser Schule besteht einschließlich er fann seinen Lebensabend nicht mit dem tröstenden Bewußtsein der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen des Direktors aus 30 Lehrerinnen und Lehrer, von denen beschließen, daß seine hinterbliebenen Lieben wenigstens vor der die Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse 2c. insgesamt 11 für kürzere oder längere Zeit beurlaubt waren. ärgsten Not geschützt sind. Petitionen auf Petitionen senden die Auch in der Sophien- Schule"„ war der Gesundheits- Beamten an die städtischen Vertretungent, um Werbefferung ihrer gleichen find die unter 1. gedachten Arbeiten fortlaufend im zustand im Lehrerkollegium im allgemeinen nicht günstig." Von Lage zu erzielen. Die Arbeiter, die dasselbe thun, erhalten nicht Korrespondenzblatt" zu veröffentlichen. 28 Lehrern und Lehrerinnen wurden 10 beurlaubt. einmal Antwort auf ihre Bittgesuche. Und wehe ihnen, wenn sie zugeben, welcher als Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse 3. Alljährlich einen Jahresbericht der Generalfommission herausIn dem Bericht der Margareten Schule" heißt es: etwa glauben, von ihrem Koalitionsrecht Gebrauch machen „ Der Urlaub der erkrankten Damen Frl. P. und Frl. C. wurde zu dürfen! Als„ Hezer“ und„ Aufwiegler" aufs Pflaster gejezt, das in Gewerkschaftsleben von den Gewerkschaftsbeamten, Redacteuren, bis zum 7. Mai bezw. bis zum Beginn der Sommerferien ver- ist die Antwort, mit der die liberale Stadtverwaltung ihnen dient. Rednern, wie von allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten längert. Nach Beendigung derselben war Frl. E. noch so leidend, wenn es dem Freifinn ernst ist mit der Behauptung, daß er die benutzt werden kann. In dem Jahresbericht sind die jährlichen daß sie auf ärztliche Anordnung nicht mehr als 2 Stunden täglich Interessen aller Bürger gleichmäßig fördere, so ist hier noch Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben, nebst der statistischen Answeise über die Zahl und Stärke der deutschen erteilen durfte. Der Versuch, im Januar ihre volle Thätigkeit ein Gebiet, auf dem er die Richtigkeit dieser Behauptung be. Streitstatistik zu veröffentlichen. wieder aufzunehmen, mißlang; fie mußte nach wenigen Tagen weisen tam. Die Erfahrung hat freilich gelehrt, daß da, wo beurlaubt werden und weilt jetzt zur Erholung in einem südlich die Lage der städtischen Arbeiter verbessert ist, dies nur der Energie gelegenen Kurorte; voraussichtlich wird sie genötigt sein, zum der Socialdemokraten in der Stadtverordneten 1. April in den Ruhestand zu treten. Außerdem erhielten Frl. v. N. Bersammlung zu danken war, dodate
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c) Streikunterstützung und Streifftatistik. Generalfommission: Jn Erwägung, daß die von der Neichsregierung vom 1. Januar 1899 ab veranstaltete Streifstatistit